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1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1

2 Montag, 11. April 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal Ns 19/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48- jährigen Angeklagten A. aus Freren. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 14. Dezember 2015 wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Zustande verminderter Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00. Am 02. März 2015 soll es im Rahmen eines Zechgelages in der Wohnung des Angeklagten zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm und der Zeugin Z. gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte der Z. mindestens einmal mit der Faust auf das Ohr geschlagen haben soll. Dadurch soll sie Schmerzen und ein Hämatom erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. 11:00 Uhr: 7 Ns 206/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten B. aus Haselünne. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 03. November 2016 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 24. Juni 2015 mit einem Pkw die Ritterstraße in Meppen befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sei. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 13:30 Uhr: 7 Ns 13/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 54-jährigen Angeklagten A. aus Rödinghausen. Das Amtsgericht Osnabrück sprach den Angeklagten am 23. November 2015 vom Vorwurf der Untreue frei. Dem Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft folgendes zur Last gelegt: Die Zeugin Y. soll im Mai 2012 ihren Pkw an den Angeklagten übergeben haben, damit dieser ihn für sie verkaufe. Vom Verkaufserlös sollten 250,00 an Werkstattleistungen für den Angeklagten abgezogen und der Rest an Y. ausgezahlt werden. Obwohl der Pkw am 25. August 2014 für 3.400,00 an den Zeugen X. verkauft worden sein soll, soll der Angeklagte Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2

3 das Geld nicht an Y. weitergeleitet haben. Erst im Oktober soll sie eine Zahlung von 250,00 erhalten haben, weitere Zahlungen sollen nicht erfolgt sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. Montag, 11. April 2016, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 10:30 Uhr: 21 Ns 2/16 Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen Angeklagten C. aus Nordhorn. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 18. November 2015 wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Nordhorn zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08. April 2015 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten K. in eine Werkstatt eingedrungen zu sein und die Räume nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht zu haben. Sie sollen ein Handy, ein Sprechfunkgerät, Pkw- Schlüssel und eine Kabeltrommel mit Antennenkabel entwendet haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, sich durch das Weiterverkaufen der Gegenstände seine Drogen- und Alkoholsucht zu finanzieren. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. Dienstag, 12. April 2016, 3. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1, mit Fortsetzungen am 13., 21., und 28. April 2016, jeweils um 09:00 Uhr 3 KLs 3/16 Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 41-jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA Lingen, und den jetzt 26-jährigen Angeklagten C., z. Zt. JVA Aachen, wegen des Verdachts des besonders schweren Raubes u. a. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich wegen einer Vielzahl von Taten strafbar gemacht zu haben. Unter anderem wird Ihnen zur Last gelegt: - Der Angeklagte A. soll am 05. Oktober 2015 die verschlossene Eingangstür der Eheleute Z. in Twist durch Tritte zerstört haben, um in die Wohnung eindringen und wertvolle Gegenstände entwenden zu können. Nach vergeblichem Durchsuchen soll er aber die Räumlichkeiten verlassen und sich einem anderen Objekt zugewandt haben. Es soll ein Sachschaden in Höhe von ca. 400,00 entstanden sein. - Sodann soll er sich Zutritt zur Wohnhaushälfte der Eheleute X. in Twist begeben haben, um auch dort nach stehlenswerten Dingen zu suchen. Dort soll er von zwei Zeugen gestellt und festgehalten worden sein. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3

4 - Um dann zu fliehen, soll er nach kurzer Zeit dem Zeugen X. die Faust derart heftig gegen das Kinn geschlagen haben, dass dieser zu Boden gestürzt und eine Kieferprellung erlitten habe. - Am 31. Oktober 2015 sollen beide Angeklagten die Zeugen Y. mit Pfefferspray am Dortmund-Ems-Kanal in Meppen verfolgt haben. Der Angeklagte A. soll dem Zeugen A. Y. ein Smartphone abgenommen und ihm Pfefferspray in die Augen gesprüht haben. Währenddessen soll der Angeklagte C. dem Zeugen B. Y. ebenfalls direkt Pfefferspray in die Augen gesprüht und ihm dann sein Handy abgenommen haben. - Am 10. Oktober 2015 soll sich der Angeklagte im Bereich mehrerer Diskotheken und Lokale in Meppen in insgesamt 3 Fällen durch Taschen-, Trick oder Blitzdiebstähle in den Besitz von Geldbörsen, Bargeld und Handys gebracht haben. Weitere Täter sollen die Opfer abgelenkt haben oder sollen zur sofortigen Beuteübernahme bereitgestanden haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 5 Zeugen geladen. Dienstag, 12. April 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 162/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34- jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. September 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und Beleidigung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruchs rechtskräftig. Zwischen dem Angeklagten, der zuvor Alkohol, Heroin und Amphetamine zu sich genommen hatte, und seiner Lebensgefährtin Z. soll es in ihrer Wohnung in Osnabrück am Abend des 08. September 2012 zu einem Streit gekommen sein. Vor Ort soll er zunächst die Tür eingetreten haben. Danach soll er sofort und ohne Grund mit der Faust in das Gesicht der Z. geschlagen haben. Auf die durch den Faustschlag zu Boden gegangene Z. soll der Angeklagte weiter mindestens 20 mal mit dem beschuhten Fuß eingetreten haben. Erst durch das Einschreiten der durch Anwohner verständigten Polizei soll er von Z. abgelassen haben. Den hinzugerufenen Polizeibeamten H., W., M. und M. sollen es erst nach mehreren Versuchen und mit Hilfe einer Latte der Türzarge gelungen sein, die Tür gegen den Widerstand des Angeklagten zu öffnen. Auch soll es des Beamten erst durch den Einsatz von Pfefferspay gelungen sein, den Angeklagten zu Boden zu bringen und ihm Handfesseln anzulegen. Der Angeklagte soll sich durch Schläge und Tritte gegen die Polizeibeamten gewehrt haben. Ferner habe er die Beamten mehrfach als Wichser, Penner, Arschlöcher bezeichnet. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 1 Nebenkläger, 1 Nebenklägervertreter und 1 Bewährungshelfer geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4

5 10:30 Uhr: 5 Ns 14/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 24- jährige Angeklagte B. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 23. November 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in 4 Fällen, dabei in 3 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Der Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, ihr Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihr vor Ablauf von 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagten wird u.a. zur Last gelegt: - Am Neujahrstag 2015 soll es zwischen der alkoholisierten Angeklagten und der Lebensgefährtin ihres Bruders Z. in deren Wohnung in Osnabrück zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf die Angeklagte mit einem Brotmesser auf Z. eingestochen haben soll. Dabei soll sie gerufen haben: Lass meine Familie in Ruhe. Z. soll dadurch mehrere Schnittverletzungen erlitten haben, unter anderem eine Schnittwunde am Unterarm mit Sehnen- und Nervendurchtrennung. Lebensgefahr soll nicht bestanden haben. - Am 09. Februar 2015 soll die erheblich alkoholisierte Angeklagte mit den Kindern ihrer Freundin das Nettebad in Osnabrück aufgesucht haben. Aufgrund ihres Verhaltens sollen die Bediensteten des Bades die Polizei gerufen haben. Die darauf erschienenen Beamten soll sie mit den Worten Hurensöhne, Missgeburt und Leckt meine Fotze beschimpft haben. Der darauf folgenden Festnahme soll sie sich mit Tritten widersetzt haben. Auch soll sie den Beamten ins Gesicht gespuckt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 6 Zeugen geladen. 14:00 Uhr: 5 Ns 26/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten B. aus Fürstenau. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 18. Dezember 2015 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 01. August 2015 mit einem Mofa die Burgstraße und andere öffentliche Straßen in Bersenbrück befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der zum Führen des Fahrzeugs benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. Das Fahrzeug soll aufgrund einer Bauartveränderung schneller als 25 km/h gefahren sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5

6 Dienstag, 12. April 2016, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188, mit Fortsetzungen am 13. April, 09:15 Uhr und 15. April, 10:30 Uhr 09:15 Uhr Uhr: 10 KLs 27/15 Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 49-jährigen Angeklagten B. aus Georgsmarienhütte wegen Vergewaltigung. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Sachverständige, 1 Zeuge, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. Donnerstag, 14. April 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 92/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48- jährigen Angeklagten C. aus Rhauderfehn. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 19. März 2015 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 7 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. 15:00 Uhr: 5 Ns 6/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 47-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 10. Juni 2015 wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Monat und 2 Wochen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22. Januar 2015 in den Geschäftsräumen der Firma REWE in Osnabrück Waren im Wert von 7,49 eingesteckt zu haben, um sie mitzunehmen ohne sie zu bezahlen. Am 24. Januar 2015 soll er erneut in den Geschäftsräumen der Firma REWE in Osnabrück Waren im Wert von 25,70 entwendet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 Zeuge geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6

7 Donnerstag, 14. April 2016, 22. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3 10:00 Uhr: 22 Ns 34/15 Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24- jährigen Angeklagten B. aus Melle. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 06. August 2015 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 3 Fällen sowie wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 08. März 2015 soll er sich im Besitz von 5 g Amphetamin und 10 Ecstasy- Tabletten befunden haben. - Zwischen dem 01. Januar und dem 01. März 2015 soll er dem gesondert verfolgten M. in mindestens 2 Fällen mindestens 1 g Marihuana verkauft haben. - Im Rahmen einer Polizeikontrolle am 24. Januar 2015 soll er sich im Besitz von 3 g Marihuana, 3,7 g Amphetamin und 0,5 g MDMA befunden haben. - Am 28. März 2014 soll er sich im Besitz von ca. 9,7 g Amphetamin befunden haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Freitag, 15. April 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal Ns 20/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 60- jährigen Angeklagten A. aus Greven. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 22. Dezember 2015 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 40,00. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 06. August 2015 gegen 11:00 Uhr mit seinem Motorrad öffentliche Straßen befahren zu haben, obwohl er aufgrund von in der vorangegangen Nacht genossenen Alkohols nicht fahrtüchtig gewesen sei. Eine um 12:30 Uhr entnommene Blutprobe soll einen Mittelwert von 2,79 ergeben haben. Im Bereich der Anschlussstelle Fledder an der A33 soll der Angeklagte von den Polizeibeamten M. und H. in einem Gebüsch liegend vorgefunden worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 5 Zeugen geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 7

8 Freitag, 15. April 2016, 23. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal Ns 3/16 Die 23. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 26- jährige Angeklagte A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Lingen verurteilte die Angeklagte am 08. Dezember 2015 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. September 2014 im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung in Lünne im Besitz von insgesamt 335,88 g Marihuana gewesen zu sein. Die Marihuana-Pflanzen sollen von dem zwischenzeitlich verstorbenen Ex-Freund der Angeklagten angepflanzt worden sein. Sie soll sie bei einem Umzug mitgenommen und weiter gepflegt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 8

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 07.08.2017 bis zum 11.08.2017 Stand: 03.08.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 01.02.2016 bis zum 05.02.2016 Stand: 26.01.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 17.03.2014 bis zum 21.03.2014 Stand: 12.03.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 22.08.2016 bis zum 26.08.2016 Stand: 17.08.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.06.2012 bis zum 15.06.2012 Stand: 05.06.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 20.07.2015 bis zum 24.07.2015 Stand: 13.07.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 04.12.2017 bis zum 08.12.2017 Stand: 30.11.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 26.03.2012 bis zum 30.03.2012 Stand: 20.03.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 22.04.2014 bis zum 25.04.2014 Stand: 16.04.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 31.08.2015 bis zum 04.09.2015 Stand: 24.08.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 17.12.2018 bis 21.12.2018 Stand: 12.12.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 27.03.2017 bis zum 31.03.2017 Stand: 22.03.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Presse-Info des

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 05.02.2018 bis 09.02.2018 Stand: 30.01.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 03.09.2012 bis zum 07.09.2012 Stand: 28.08.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 10.08.2015 bis zum 14.08.2015 Stand: 05.08.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 08.12.2014 bis zum 12.12.2014 Stand: 02.12.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 30.03.2015 bis zum 02.04.2015 Stand: 23.03.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 13.11.2017 bis zum 17.11.2017 Stand: 08.11.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 03.12.2018 bis 07.12.2018 Stand: 27.11.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 12.11.2018 bis 16.11.2018 Stand: 06.11.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 10.04.2017 bis 13.04.2017 Stand: 05.04.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 02.03.2015 bis zum 06.03.2015 Stand: 23.02.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 20.06.2016 bis zum 24.06.2016 Stand: 15.06.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 16.04.2018 bis 20.04.2018 Stand: 11.04.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 07.10.2013 bis zum 11.10.2013 Stand: 01.10.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.01.2019 bis 25.01.2019 Stand: 16.01.2019 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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24.08.2015 bis zum 28.08.2015

24.08.2015 bis zum 28.08.2015 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 24.08.2015 bis zum 28.08.2015 Stand: 18.08.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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