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1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1

2 Montag, 17. August 2015, 6. Große Strafkammer - Schwurgericht -, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 24. und 26. August, 01., 03., 11., 15., 17., 18., 22. und 24. September, 12., 15., 26. und 28. Oktober 2015, jeweils um 09:00 Uhr 14:00 Uhr: 6 Ks 7/15 Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 36-jährigen Angeklagten A aus Hamburg, z. Zt. JVA Osnabrück, wegen des Verdachts des versuchten Totschlags. Der Geschädigte X soll ab dem Frühjahr 2014 für die Betonbaufirma des Angeklagten gearbeitet haben. Im September 2014 soll er die Firma aber nach dem Ausbleiben von Lohnzahlungen durch den Angeklagten verlassen haben. Durch den Wegfall des Fachwissens im Bereich der Betonstahlverlegearbeiten des X soll die Firma des Angeklagten schnell in Schwierigkeiten geraten sein, da sie nicht mehr in der Lage gewesen sein soll, beauftragte Arbeiten termingerecht zu erbringen. Aus Angst, einen neuen Auftrag mit einer Auftragssumme von ,00 zu verlieren, soll sich der Angeklagte am 17. Januar 2015 zu X nach Osnabrück begeben haben, um ihn unter Vorhalt einer Schusswaffe dazu zu zwingen, seine Tätigkeit in der Firma wieder aufzunehmen. Dabei soll der Angeklagte bereits den Plan gehabt haben, im Falle der Weigerung des X diese Waffe auch einzusetzen und X zu töten. In der Wohnung in der Buersche Straße in Osnabrück soll der Angeklagte den X dann mit der Schusswaffe bedroht haben. Als X versucht habe, die Waffe wegzudrücken, soll ihm der Angeklagte aus einer Entfernung von ca. einem halben Meter zweimal in den Oberschenkel geschossen haben. Trotz Gegenwehr des X soll es dem Angeklagten gelungen sein, weitere Schüsse abzugeben. Als die Waffe dann Ladehemmungen zeigte, soll der Angeklagte erkannt haben, dass ihm die Tötung des X durch die Handfeuerwaffe nicht gelingen würde. Daraufhin soll der Angeklagte den X noch mindestens 4 Mal mit der Pistole auf den Hinterkopf und mit der Faust gegen die Schläfe geschlagen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. Montag, 17. August 2015, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 3, mit Fortsetzungen am 07., 09., 18., 23. und 24. September 2015, jeweils um 09:15 Uhr 12:00 Uhr: 15 KLs 14/15 Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 27-jährigen Angeklagten A aus Meppen, z. Zt. JVA Oldenburg, wegen schweren Bandendiebstahls u. a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich im Spätsommer 2014 einer Gruppe zur gemeinsamen Begehung von Wohnungs- und Firmeneinbrüchen angeschlossen zu haben. Nach den Einbruchstaten sollte die Beute schnell an Hehler weiterverkauft werden; der daraus erzielte Erlös sollet zwischen den Beteiligten geteilt werden. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2

3 Insgesamt soll es zu 7 Straftaten gekommen sein. Unter anderem soll der Angeklagte in der Nacht zum 19. September 2014 mit dem gesondert verfolgten B in ein Bürogebäude an der Riedemannstraße in Meppen eingedrungen sein. Dort sollen sie Gegenstände im Gesamtwert von ca ,00 erbeutet haben. Ferner soll sich der Angeklagte am Morgen des 31. Dezember 2014 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten B Zugang zu dem Wohnhaus des O. an der Hannoveranerstraße in Lingen verschafft haben. Im Keller sollen sie dann einen Tresorwürfel aus der Wand gerissen und den gesamten Tresor mit hochwertigen Uhren, Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von ca ,00 entwendet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Montag, 17. August 2015, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: RiLG Kolbe, Saal 3, mit Fortsetzungen am 21. August, 28. August, 10. September und 21. September 2015, jeweils um 09:15 Uhr 14:00 Uhr: 15 KLs 16/15 Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 25-jährigen Angeklagten A aus Bremen, z. Zt. JVA Lingen, wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. Februar 2015 mit einem PKW aus den Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 1.979,3 g Kokain mit sich geführt zu haben. Das Kokain soll in der Reserveradmulde versteckt gewesen und für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Deutschland bestimmt gewesen sein. Der Angeklagte sollte die Drogen für einen Kurierlohn von 1.000,00 nach Bremen bringen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen. Montag, 17. August 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 11:00 Uhr: 7 Ns 138/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 47- jährigen Angeklagten B aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 27. Mai 2015 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3

4 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22. Januar 2015 und am 23. Januar 2015 im Rahmen einer Polizeikontrolle in Osnabrück im Besitz von 3 g Marihuana bzw. 2 g Heroin gewesen zu sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 14:00 Uhr: 7 Ns 50/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten A aus Lastrup. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 19. Januar 2015 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Am 28. Juni 2014 soll der Angeklagte als Fahrer eines Sattelzuges die A 33 im Bereich Georgsmarienhütte befahren haben. Vor ihm soll sich die Zeugin Y mit ihrem Sattelzug befunden haben und wegen einer nicht geschlossenen Fahrertür auf dem Standstreifen angehalten haben. Dabei soll der von ihr gelenkte Sattelzug ca. 30 cm in den Hauptfahrstreifen hereingeragt haben. Der Angeklagte soll aufgrund der Beschäftigung mit dem Navigationsgerät abgelenkt gewesen sein und infolge dieser Unachtsamkeit den Sattelzug der Y zu spät gesehen haben. Trotz eines Ausweichmanövers soll die Zugmaschine seines Gespannes mit der vorderen Seite mit dem in die Fahrbahn ragenden linken Heckbereich des stehenden LKWs kollidiert sein. Bei diesem Zusammenstoß soll sich der auf dem Beifahrersitz des vom Angeklagten geführten Gespannes sitzende 23-jährige Auszubildende X tödliche Verletzungen zugezogen haben und noch an der Unfallstelle verstorben sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen geladen. Dienstag, 18. August 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal :00 Uhr: 5 Ns 91/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 23- jährige Angeklagte B aus Fürstenau. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 26. März 2015 wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Ferner wurde sie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten sowie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt; die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4

5 Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich unter anderem wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 11. Juli 2013 soll es in einem Bus der Stadtwerke zu einem Streit zwischen der Angeklagten und der Zeugin X gekommen sein, in dessen Verlauf die Angeklagte X ohne rechtfertigenden Anlass an den Haaren gezogen haben soll, wodurch die Zeugin Schmerzen erlitten habe. - Am 13. November 2013 sollen bei der Angeklagten 38 g Marihuana gefunden worden sein. - Am 31. Oktober 2013 sollen bei der Angeklagten 9 g Marihuana gefunden worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. 12:00 Uhr: 5 Ns 96/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten A aus Bad Iburg. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 20. April 2015 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, beim Rangieren mit dem Pkw der bereits verurteilten B auf einem Parkplatz an der Fuchsbreite in Bad Iburg am 01. November 2014 nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen zu sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. 15:00 Uhr: 5 Ns 100/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten B aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 07. Mai 2015 wegen Vergehens nach 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 5,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 30. April 2014 in das Bundesgebiet eingereist und dabei nicht im Besitz eines erforderlichen Passes oder Aufenthaltstitels gewesen zu sein. Zuvor sollen seine Asylanträge abgelehnt worden sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5

6 Mittwoch, 19. August 2015, 23. Kleine Strafkammer, Vorsitz: RiLG Everdiking, Saal :00 Uhr: 23 Ns 14/15 Die 23. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 59- jährigen Angeklagten A aus Georgsmarienhütte. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 27. Mai 2015 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 18 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde verboten, für die Dauer von 3 Monaten im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 26. November 2014 mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,63 mit einem Pkw von seiner Wohnanschrift in Georgsmarienhütte bis zur Klöcknerstraße gefahren zu sein. Dabei soll ihm auch bewusst gewesen sein, dass er sich nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde befand. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 20. August 2015, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal :00 Uhr: 5 Ns 85/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32- jährigen Angeklagten B aus Gronau. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 24. März 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Das Urteil ist hinsichtlich des Schuldspruches bereits rechtskräftig. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. November 2014 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Schüttorf befahren zu haben, obwohl er sich nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde befunden haben soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 11:00 Uhr: 5 Ns 84/13 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 45- jährige Angeklagte A aus Nordhorn. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte die Angeklagte am 26. März 2013 wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6

7 Am 07. Oktober 2012 soll die Angeklagte gegenüber dem Zeugen X erklärt haben, sie sei überfallen worden. Der Zeuge soll ihr daraufhin 10,00 übergeben und sie zu ihrer Wohnung am Gildehauser Weg begleitet haben. Nach dem Austauschen der Adressen soll der Zeuge die Wohnung verlassen haben. Am gleichen Abend soll die Angeklagte den Zeugen in seiner Wohnung aufgesucht haben. Während der Zeuge abwesend war, soll sie ihm K.O.-Tropfen in seinen Kaffee gemischt haben. Nachdem der Zeuge X eingeschlafen gewesen sei, soll die Angeklagte die Wohnung des Zeugen durchsucht und unter anderem das Portmonee mit 40,00 Bargeld und ein Navigationsgerät an sich genommen haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen. Donnerstag, 20. August 2015, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 08:30 Uhr: 7 Ns 93/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36- jährigen Angeklagten B aus Kluse. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 26. Januar 2015 wegen Betruges in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten. Der Angeklagte soll den Architekten X aus Latzen am 10. August 2012 mit der Herstellung von Unterlagen zur Errichtung eines Wohnhauses einschließlich der Wärmeschutzberechnung in Rhede beauftragt haben. Weiter soll er den Ingenieur Y am 06. September 2012 mit der statischen Berechnung des Gebäudes beauftragt haben. Am 17. Juni 2013 soll er zusätzlich noch eine Baufirma aus Lathen mit der Herstellung eines Neubaus zu einem Pauschalpreis von ,25 beauftragt haben. Dem bereits seit 2010 in Privatinsolvenz lebenden Angeklagten soll dabei bewusst gewesen sein, dass er aufgrund seiner finanziellen Situation die Leistungen nicht würde bezahlen können. Die daraus resultierenden Forderungen soll der Angeklagte dann in der Folgezeit nicht bezahlt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. 13:30 Uhr: 7 Ns 97/15 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten A aus Papenburg. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 17. Febr wegen fahrlässiger Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll versucht haben, die Zeugin X Ende Mai 2014 daran zu hindern, die gemeinsame Wohnung zu betreten. Dazu soll er die Tür mit Gewalt von der Innenseite Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 7

8 gegen die Zarge gedrückt haben. Dabei soll der rechte, lediglich mit einem leichten Stoffschuh bekleidete Fuß der Zeugin X eingequetscht worden sein. Die Zeugin soll dadurch beträchtliche Schmerzen erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. Donnerstag, 20. August 2015, 14. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6 09:00 Uhr: 14 Ns 24/15 Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 54- jährigen Angeklagten A aus Polen, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 05. Mai 2015 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 1 Jahr das Recht aberkannt, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Am 20. Febr soll er mit einem weiteren Täter in das Wohnhaus der Geschädigten X Herzlake eingedrungen sein. Dort sollen sie Schmuck, Bargeld und weitere Gegenstände im Gesamtwert von ca ,00 erbeutet haben. Auf der Flucht soll der Angeklagte dann von einem Passanten gestellt und vorläufig festgenommen worden sein. - Am 08. Februar 2015 soll er mit einem Pkw die Wilhelmstraße und andere öffentliche Straßen in Quakenbrück befahren haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 2,5 nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Auch sei er nicht im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis gewesen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 8

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 30.01.2017 bis zum 03.02.2017 Stand: 18.01.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 03.09.2012 bis zum 07.09.2012 Stand: 28.08.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 03.12.2018 bis 07.12.2018 Stand: 27.11.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 19.02.2018 bis 23.02.2018 Stand: 14.02.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 05.03.2018 bis 09.03.2018 Stand: 02.03.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 10.11.2014 bis zum 14.11.2014 Stand: 04.11.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.01.2019 bis 25.01.2019 Stand: 16.01.2019 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 05.02.2018 bis 09.02.2018 Stand: 30.01.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 15.08.2016 bis zum 19.08.2016 Stand: 10.08.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.11.2013 bis zum 15.11.2013 Stand: 05.11.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 08.02.2016 bis zum 12.02.2016 Stand: 02.02.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 04.07.2016 bis zum 08.07.2016 Stand: 29.06.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 17.12.2018 bis 21.12.2018 Stand: 12.12.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 16.04.2018 bis 20.04.2018 Stand: 11.04.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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