1 von 5 09.05.2010 11:45 ApoRisk News Apotheke Wir bringen Sie auf den neuesten Stand! Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker, hier ist der vollständige Text für Sie: ApoRisk News Apotheke: APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG Das neue Erbschaftsteuerreformgesetz - und Freibeträge Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welcher Verwandtschaftsgrad zu welcher Erbschaftsteuerklasse zählt und wie hoch der dazu gehörende Freibetrag ist. Steuerklasse Verwandtschaftsgrad Freibetrag Ehegatte 500.000 EUR I Kinder (eheliche, nicht eheliche, adoptierte), Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder Enkel, Urenkel 400.000 EUR 200.000 EUR Sonstige (Eltern, Voreltern bei Erwerb von Todes wegen) 100.000 EUR II Eltern, Großeltern bei Zuwendungen unter Lebenden, Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte 20.000 EUR III Sonstige 20.000 EUR
2 von 5 09.05.2010 11:45 Steuerklasse Verwandtschaftsgrad Freibetrag Eingetragene Lebenspartner 500.000 EUR Die liegen bei 256.000 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner (gekürzt um den Kapitalwert der nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Versorgungsbezüge, z. B. Hinterbliebenenbezüge aus privaten Anstellungsverträgen bei Arbeitnehmern, Renten aus der Sozialversicherung und aus berufsständischen Versicherungskassen, Beamtenpensionen) für Kinder je nach Alter bei: 52.000 Euro (bis zu 5 Jahren) 41.000 Euro (mehr als 5 bis 10 Jahren) 30.700 Euro (mehr als 10 bis 15 Jahren) 20.500 Euro (mehr als 15 bis 20 Jahren) 10.300 Euro (mehr als 20 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) Auch hier ist eine Kürzung um den Kapitalwert etwaiger Versorgungsbezüge vorzunehmen. Im Rahmen des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) gibt es drei. Die nachfolgende Übersicht zeigt die geltenden Steuersätze. Wert des steuerpflichtigen Erwerbs*( 10 ErbStG) bis einschließlich Prozentsatz in der Steuerklasse I II III bis 75.000 EUR 7 % 30 % 30 % bis 300.000 EUR 11 % 30 % 30 % bis 600.000 EUR 15 % 30 % 30 % bis 6 Mio. EUR 19 % 30 % 30 % bis 13 Mio. EUR 23 % 50 % 50 % bis 26 Mio. EUR 27 % 50 % 50 %
3 von 5 09.05.2010 11:45 Wert des steuerpflichtigen Erwerbs*( 10 ErbStG) bis Prozentsatz in der einschließlich Steuerklasse über 26 Mio. EUR 30 % 50 % 50 % * Wert des Erbteils Themenübersicht Die Apothekennachfolge rechtzeitig regeln Beginnen Sie frühzeitig zu planen Machen Sie die Apotheke fit für die Übergabe Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen und die eigene Altersversorgung Suchen Sie einen geeigneten Nachfolger Besonderheiten bei der Übergabe innerhalb der Familie Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor Ermitteln Sie den Apothekenwert Bewertung nach dem neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht Verkehrswert als Bemessungsgrundlage Bestimmung des Verkaufswertes durch das vereinfachte Ertragswertverfahren Ertragswertverfahren nach IDW Standard S1 Begünstigungen für das Betriebsvermögen bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie
4 von 5 09.05.2010 11:45 Vegünstigung dem Grunde nach Verwaltungsvermögensgrenzen Ausschluss von kurzfristig eingelegtem Verwaltungsvermögen Verschonungsabschlag - Option als bindendes Wahlrecht Regelverschonung sieben Jahre (Option 1) Verschonungsoption zehn Jahre (Option 2) Abzugsbetrag Entlastungsbetrag Nachversteuerung Anzeigepflichten Adoption Berücksichtigung der Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer Das neue Erbschaftsteuerreformgesetz - und Freibeträge Die Apothekenbörse - An- und Verkauf von Apotheken Die Netzwerkpartner, eine starke Gemeinschaft Wichtige Internetlinks Planen Sie für den Notfall Weitere Themen» ApoRisk - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben» PharmaRisk - Die All-Risk-Police für Apotheken Wir kennen Ihr Geschäft,...... das garantiert individuelle und kompetente Beratung.
5 von 5 09.05.2010 11:45 Zurück zur Übersicht Alle Rechte vorbehalten. Copyright 2009 www.aporisk.de