ABC der Brandschutztechnik Leitsystem zum Europapatent angemeldet MWF - /01-03929 - Anwendungen Lösungen Systeme Produkte
Vorwort Die Ihnen vorliegende Würth-Broschüre Brandschutz für die Branche Elektro/Kommunikationstechnik ist ein Teil der Quadrologie Würth Brandschutztechnik, die aus folgenden Teilen besteht: 1. Das ABC der Brandschutztechnik (Grundlagen) 2. Brandschutztechnik für die Branche 3. Brandschutz-System-Steckbrief 4. Brandschutz-Produkt-Steckbrief In der Grundlagenbroschüre vermitteln wir Ihnen theoretisches Wissen aus der Brandschutztechnik in Form von Kernaussagen. Es soll ein Grundwissen geschaffen werden. Wir wollen Sie also bewusst praxisorientiert informieren. Im Teil Brandschutztechnik für die Branche finden Sie die für Ihre Branche typischen Schottungsprobleme im Bild festgehalten. Zusätzlich wird Ihnen eine Systemempfehlung in Form eines oder mehrerer Brandschutz-Systeme angeboten. Im Teil Brandschutz-System-Steckbrief finden Sie die notwendigen Produkte, die zur Neuinstallation bzw. zur Nachinstallation benötigt werden. Der Teil Brandschutz-Produkte-Steckbrief gibt Ihnen Auskunft über alle benötigten technischen Daten der Würth Brandschutz-Produkte. Künzelsau, Juni 2000 Gregor Kerl Leiter Produktfeldbereich Dübel, Fassadenbau, Brandschutz Knut Roski Produkt-Manager Dübel, Brandschutz MWF - 11/01-03931 -
Einleitung Bei der Errichtung von Gebäuden spielt der (vorbeugende) Brandschutz eine sehr wichtige Rolle, damit im Brandfall eine Ausbreitung des Brandes sicher verhindert wird. Brandschutz beginnt mit der Planung eines Gebäudes. Schon in dieser Phase muss der Planer darauf achten, dass er eine ausreichende Zahl von Brandschutzabschottungen in seine Kalkulation einbezieht und die Randbedingungen der entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassungen beachtet. Der Elektroinstallateur muss bereits bei der Planung darauf achten, dass in einem Kabelschott eine maximale Belegung von 60% der Rohbauöffnung durch Kabel zulässig ist. Für die Bereiche Sanitär und Heizung stellen Decken- und Wanddurchbrüche eine Herausforderung dar: In diesen Bereichen müssen nicht brennbare Rohrisolierungen verwendet werden. Wie Sie an diesen Beispielen erkennen, sollte sich jede Branche frühzeitig mit dem Thema Brandschutz auseinander setzen, damit im weiteren Bauverlauf keine unnötigen Probleme entstehen. Wir von der Firma Adolf Würth GmbH & Co. KG möchten mit diesem Brandschutz- ABC unseren Beitrag dazu leisten, Ihnen als unserem Partner das Arbeiten ein wenig zu erleichtern. MWF - 02/02-03932 - Adolf Würth GmbH & Co. KG 74650 Künzelsau Telefon (07940) 15-0 Telefax (07940) 15-1000 www.wuerth.com info@wuerth.com by Adolf Würth GmbH & Co. KG. Printed in Germany. Verantwortlich für den Inhalt: Abt. PXD/G. Kerl Redaktion: MWV/S. Halbgebauer Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung. MWV - MWF - MEY - 5.560-02/02 Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier.
Inhalt Seite Einleitung 1. Wann müssen Brandschutzprodukte eingesetzt werden? 5 2. Welche DIN-Normen und Richtlinien müssen beachtet weden? 5-6 2.1. DIN 4102 2.2. MLAR 03/2000 2.3. Heizungsanlagenverordnung 2.4. DIN VDE 0100 Teil 520 2.5. Bauaufsichtliche Zulassungen der Brandschutzsystemanbieter 3. Allgemeine Begriffe in der Brandschutztechnik 7-9 3.1. Brandwand 3.2. Brandabschnitt 3.3. Feuerwiderstandsklasse 3.4. Baustoffklasse 3.5. Einheitstemperaturzeitkurve 3.6. Brandlast 3.7. Intumeszierende Brandschutzprodukte 3.8. Kombiabschottungen 4. Untergründe für Brandschutzabschottungen 9 5. Was ist speziell in den einzelnen Branchen zu beachten: 10 5.1. Elektro- und Kommunikationstechnik 5.2. Heizung und Sanitär 5.3. Lüftung 5.4. Bau 6. Wer darf Brandschutzarbeiten durchführen? 10 Informationen 11 MWF - 11/01-03934 - Niederlassungen
1. Wann müssen Brandschutzprodukte eingesetzt werden? Überall da, wo Kabel bzw. Rohre eine Wand oder Decke mit Brandschutzanforderung z.b. F90 durchdringen. Dies betrifft in der Regel Wohngebäude mit mehr als zwei Vollgeschossen, alle Sonderbauten und Versammlungsstätten. Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser sind normalerweise nicht betroffen, da man hier davon ausgeht, dass im Brandfalle das komplette Gebäude zerstört wird. MWF - 11/01-03935 - 2. Welche DIN-Normen und Richtlinien müssen beachtet werden. 2.1 DIN 4102 2.1.1 Teil 1-4: Diese befassen sich mit den Anforderungen an Bauteile bzw. Baustoffe. 2.1.2 Teil 9: Hier werden die Maßnahmen für Kabelabschottungen näher erläutert. 2.1.3 Teil 11: Es wird Grundlegendes über Rohrabschottungen festgehalten., 2.2. Neue Brandschutzvorschriften: Die Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie (MLAR 03/2000) ist erst in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern eingeführt worden. In allen anderen Bundesländern gilt sie aber als Stand der Technik und muß somit eingehalten werden. Folgende Punkte haben sich geändert: Die 4 Meter Regelung für brennbare Rohre entfällt. Bisher war es möglich, brennbare Rohre auf einer Länge von insgesamt 4 m und auf einer Seite mindestens 1 m mit nichtbrennbaren Isolierungen zu versehen und somit auf eine Brandschutzmanschette zu verzichten. Die durchgehende Ummantelung von Rohren ist nur noch zulässig, wenn in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken Abschottungen vorgenommen werden. Im Bereich von Decken und Wanddurchbrüchen müssen nichtbrennbare Isolierungen mit Schmelzpunkt >1000 C eingebracht oder bauaufsichtlich zugelassene Schottungen verwendet werden. Brandlast von 7 KW in Rettungswegen entfällt, denn es gilt jetzt Brandlast Null. Das heißt, es dürfen in Rettungswegen keine brennbaren Leitungen, gleich von wem, verlegt werden. Sollte dies dennoch der Fall sein, so müssen diese Leitungen oberhalb von abgehängten F30 Decken verlegt werden.
Nichtbrennbare Rohre mit einem brennbaren Mantel bis 2 mm dürfen durch Brandabschottungen geführt werden. In Rettungswegen dürfen diese Beschichtungen nur 0,5 mm dick sein. Abstandsregeln Der Abstand von Rohr zu Rohr bzw. zum Kabel richtet sich durch die neue MLAR nach der Isolierung die nach der Wand/Decke aufgebracht wird. In der Wand/Decke muß immer eine nichtbrennbare Isolierung eingebaut sein. Fall I: keine nachfolgende Dämmung: Abstand vom nichtbrennbarem Rohr zu nächsten nichtbrennbaren Rohr ist der Durchmesser des größeren Rohres. Abstand vom Kabel zum nächsten nichtbrennbaren Rohr ist der Durchmesser des größeren Querschnittes. Abstand vom brennbaren Rohr zum nächsten nichtbrennbaren Rohr, ist der Durchmesser des nichtbrennbaren Rohres bzw. 5 mal der Durchmesser des brennbaren Rohres, der größere Wert gilt. Fall II: weiterführende nichtbrennbare Dämmung: Abstand von gedämmten Rohr zu gedämmten Rohr mindestens 5 cm. Fall III: weiterführende brennbare Dämmung: Abstand von gedämmten Rohr zu gedämmten Rohr mindestens 16 cm. Geringere Abstände sind nur bei bauaufsichtlich zugelassenen Kombiabschottungen möglich (Kombischott 90 oder Brandschott W Kombi). 2.3. Heizungsanlagenverordnung: Im Bereich von Wand- oder Deckendurchbrüchen mit Brandschutzanforderungen kann bei Rohrdurchführungen auf 50% Isolierstärke gemäß HeizAnlV. reduziert werden. 2.4. DIN VDE 0100 Teil 520: Die Ausdehnung von Bränden innerhalb eines Brandabschnittes ist durch Auswahl geeigneter Materialien zu verhindern. Es sind bauaufsichtlich zugelassene Systeme zu verwenden. MWF - /01-03936 - 2.5. Bauaufsichtliche Zulassungen der Brandschutzsystemanbieter: Um Kabel bzw. Rohre nach DIN 4102 verschließen zu können bedarf es bauaufsichtlich zugelassener Systeme. Diese werden anhand von Brandschutzprüfungen in Materialprüfanstalten auf Antrag erteilt.
3. Allgemeine Begriffe in der Brandschutztechnik 3.1. Brandwand Als Brandwand werden Wände zur Abgrenzung oder Trennung von Brandabschnitten bezeichnet. Somit wird ein Ausbreiten von Feuer und Rauch auf andere Gebäude verhindert. Diese Brandwände müssen zusätzlich zu der Anforderung von 90 Minuten Feuerwiderstand auch während eines Brandes standsicher bleiben und ihre raumabschließende Funktion bei Stoßbeanspruchung durch im Brandfall herabfallende Teile beibehalten. 3.2. Brandabschnitt Gebäudekomplexe werden in verschiedene Brandabschnitte unterteilt. Ziel: Im Brandfalle soll verhindert werden, dass sich der Brand über das gesamte Gebäude ausbreitet. Beispiel: Erstellung einer Brandwand zwischen Produktion und Bürobereich. Auch die einzelnen Geschosse eines Gebäudes sind verschiedene Brandabschnitte. Die Brandabschnitte eines Gebäudes sind beim Fachplaner zu erfragen. Größtmöglicher Brandabschnitt 40 x 40 m. Grundriss der Fabrik Durch optimale Funktion der Brandwände wurde ein Totalschaden verhindert. MWF - /01-03937 -
3.3. Feuerwiderstandsklasse Mindestdauer des Brandversuchs in Minuten, während der ein Bauteil, den in der DIN 4102 genormten Brandprüfung widersteht und die jeweils festgelegten Anforderungen erfüllt. Die Bauteile werden in die Feuerwiderstandsklassen F30, F60, F90, F0 und F180 unterteilt. Je nach Bauteil werden statt F andere Kennbuchstaben verwendet: Kabelabschottungen werden mit S90 bezeichnet. Rohrabschottungen werden mit R90 bezeichnet. Feuerwiderstandsklasse Zusammenstellung der Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen und Sonderbauteilen nach DIN 4102. Bauteile Klassifiziert Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 nach (Feuerwiderstandsdauer in Minuten) DIN 4102 30 60 90 0 180 Zusatz Wände, Decken, Stützen, Unterzüge, Treppen Teil 2 F 30 F 60 F 90 F 0 F 180 A/AB/B Brandwände Teil 3 F 90-A + Stoßbeanspruchung Nichttragende Aussenwände Teil 3 W 30 W 60 W 90 W 0 W 180 A/AB/B Feuerschutzabschlüsse (Türen, Tore, Klappen T 30 T 60 T 90 T 0 T 180 Teil 5 Abschlüsse in feuerbeständigen verhindern die Übertragung von Feuer und Fahrschachtwänden Rauch in andere Geschosse Rohre und Formstücke für Lüftungsanlagen L 30 L 60 L 90 L 0 Teil 6 Absperrvorrichtungen für Lüftungsleitungen K 30 K 60 K 90 (Brandschutzklappen) Bedachungen Teil 7 widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme Kabelabschottungen Teil 9 S 30 S 60 S 90 S 0 S 180 Installationsschächte und -kanäle I 30 I 60 I 90 I 0 Teil 11 Rohrdurchführungen R 30 R 60 R 90 R 0 F-Brandschutzverglasungen F 30 F 60 F 90 F 0 (strahlungsundurchlässig) Teil 13 G-Brandschutzverglasungen G 30 G 60 G 90 G 0 (strahlungsdurchlässig) Funktionserhalt elektrischer Leitungen Teil E 30 E 60 E 90 Sonderbauteile Feuerwiderstandsklasse Beispiele für die Einstufung von Bauteilen Montagewände Unterdecken in Verbindung mit Rohdecken F 90-A Alle Teile aus Baustoffen der Klasse A F 90-AB Alle wesentlichen Teile aus Baustoffen der Klasse A F 90-B Wesentliche Teile aus Baustoffen der Klasse B F 90-A Alle Teile aus Baustoffen der Klasse A F 90-AB Alle wesentlichen Teile aus Baustoffen der Klasse A F 90-B Wesentliche Teile aus Baustoffen der Klasse B MWF - 11/01-03938 - F 90-B Wesentliche Teile aus Baustoffen der Klasse B
3.4. Baustoffklassen Man unterscheidet zwischen nichtbrennbaren und brennbaren Baustoffen. Nichtbrennbare Baustoffe werden in A1 und A2 unterteilt. A1 wäre z.b. Beton oder eine Rohrschale aus Steinwolle. A2 Baustoffe sind z.b. Steinwollschalen mit Alukaschierung. Hier sind ganz geringe Prozentsätze an brennbaren Stoffen enthalten, die aber Brandschutztechnisch nicht relevant sind. Brennbare Baustoffe werden in B1, B2 und B3 unterschieden. B1 sind schwerentflammbare Produkte wie z.b. Gipskartonplatten oder Silikone. Diese Produkte brennen nur mit Stützfeuer und sind selbstverlöschend. B2 sind normalentflammbare Produkte wie z.b. Holz. B3 sind leichtentflammbare Produkte die nach den Landesbauordnungen nicht in Bauten eingesetzt werden dürfen. 3.5. Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) Die Einheitstemperaturzeitkurve stellt den sogenannten Normbrand dar. In Versuchsöfen werden Brandschutzprodukte wie z.b. Brandschutzmörtel getestet. Die Brandöfen werden, um verschiedene Hersteller vergleichen zu können, einheitlich nach dieser Temperaturkurve beflammt. Nach bestandener Prüfung erhält man eine sogenannte bauaufsichtliche Zulassung. C 00 3.6. Brandlast: Die Brandlast eines Baustoffes ist diejenige Energiemenge, die durch Verbrennung freigesetzt wird. Sie ist von der Art und Menge der brennbaren Werkstoffe abhängig, die zur Herstellung des Baustoffes dient. Bisher wurden in notwendigen Fluren noch eine Brandlast von 7 kwh/m gestattet. Diese Einstufung entfällt durch die neue Muster- Leitungs-Anlagen-Richtlinie. 3.7. Intumeszierende Brandschutzprodukte: Als intumeszierende Brandschutzprodukte werden Baustoffe bezeichnet, die im Brandfalle bei ca. 150 bis 250 C aufschäumen und somit durch Bildung einer Kohlenstoffschutzschicht die Bauteile vor weiterer Beflammung schützen. 3.8. Kombiabschottungen Bei diesem Schottsystem handelt es sich um den neuesten Stand der Brandschutztechnik mit bauaufsichtlicher Zulassung. Durch dieses Abschottungssystem können Kabel jeglicher Art, brennbare und unbrennbare Rohre zusammen durch ein Schott geführt werden. 4. Untergründe für Brandschutzabschottungen Massivwände aus Beton, Porenbeton bzw. Mauerwerk nach DIN 1053-1 Massivdecken aus Beton, Porenbeton bzw. Stahlbeton Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion und Beplankung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten. 1000 800 600 400 200 0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 0 130 140 150 160 180 200 5 15 25 35 45 55 65 75 85 95 105 115 5 135 145 155 170 190 min MWF - 11/01-03939 -
5. Was ist speziell in den einzelnen Branchen zu beachten: Elektro- und Kommunikationstechnik Einzelkabel geringen Querschnittes dürfen mit Beton, Brandschutzmörtel oder im Brandfalle aufschäumenden Materialien verschlossen werden. Kabelabschottungen dürfen nur mit bauaufsichtlich zugelassenen Systemen verschlossen werden. Kabelabschottungen dürfen nur zu maximal 60% bemessen auf die Rohbauöffnung mit Kabeln belegt werden. Schottungen müssen grundsätzlich mit einem Schild gekennzeichnet werden. Auf diesem Kennzeichnungsschild muss die ausführende Firma und das Datum eingetragen werden. In einer Öffnung dürfen Produkte verschiedener Hersteller nicht gemischt werden. Bei F90 Wänden in Ständerbauart müssen die Laibungen in der Stärke der Außenbeplankung ausgekleidet werden. Somit kann das Schott in diesen entstehenden Rahmen eingebaut werden (neu seit 1.1.2000). Leerrohre des Elektrikers dürfen in der Regel nicht durch Brandabschnitte geführt werden. Lüftung Lüftungsleitungen sind im Bereich von Brandwänden oder Geschossdecken mit einer bauaufsichtlich zugelassenen Feuerschutzklappe zu versehen. Die umlaufenden Spalten sind mit Brandschutzmörtel Mörtelgruppe III hohlraumfrei zu verfüllen. Die Spaltbreite richtet sich nach der Zulassung der Klappenhersteller. Bau Bei Wänden und Decken ist auf eine brandschutzsichere Verschliessung der Fugen zu achten. Hier werden fälschlicherweise häufig brennbare Materialien im Bereich von Dehnungsfugen eingesetzt. 6. Wer darf Brandschutzarbeiten durchführen? Firmen, die Brandabschottungen ausführen, müssen vom Hersteller der eingesetzten Materialien intensiv geschult werden. Dies wird durch ein Zertifikat dokumentiert. Heizung- und Sanitärtechnik Bei Rohrdurchführungen ist auf eine nichtbrennbare Isolierung mit mindestens 1000 C Schmelztemperatur zu achten. Bei Einbringung von Mineralwolle A1 ist ein rauchdichter Verschluss mittels Brandschutzsilikon herzustellen. Kunststoffrohre ab 32 mm Durchmesser sind mit einer Brandschutzmanschette zu versehen. Bei aufgesetzten Manschetten benötigt man bei Wanddurchbrüchen zwei und bei Deckendurchbrüchen nur eine Manschette. MWF - 11/01-03940 -
Verfügbarkeit + Preise Bei Fragen rufen Sie bitte Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter oder eine unserer Verkaufsniederlassungen in Ihrer Nähe (siehe Rückseite) oder das zuständige Service- Team 07940/15-0 in der Zentrale an. Technische HOTLINE für Brandschutztechnik Tel. 08 00 / 18 13 900 Lösungsorientierte Unterstützung Beratung bei Problemlösungen Berechnungen/Nachweise Anwendungs-Informationen Produkt-Informationen Normen/Zulassungen Referenzanwendungen Brandschutztechnik Ausführungsorientierte Unterstützung Anwendungen Systemauswahl Produktauswahl Nachweise Seminare für Planer und Anwender Branchenorientierung Branchenorientierte Handwerkerunterstützung Bau, Ausbau Elektro/Kommunikationstechnik Heizung, Sanitär, Klima, Lüftung Beratungsservice für Planer und Architekten Planerrelevante Unterstützung Architekten Grund-, Bauplaner Fachplaner HSKL MWF - 11/01-03941 -