DGUV Vorschrift 2 Umsetzung aus Sicht der Unfallversicherungsträger Informationsaustausch ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg, 30.06.2011 Hedtmann J., Patorra A.
Substanzvergleich: DGUV Vorschrift 2 - BGV A2 Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Bestellung 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde 4 Sicherheitstechnische Fachkunde 5 Bericht Zweites Kapitel Übergangsbestimmungen 6 Übergangsbestimmungen Drittes Kapitel In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten 7 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten Hedtmann J., Patorra A. Seite 2
Anlage1 (Zu 2 Abs. 2) Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten Anlage 2 (Zu 2 Abs. 3) Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten Anlage 3 (Zu 2 Abs. 4) Anlage 4 (Zu 2 Abs.4) Alternative Betreuung in Betrieben mit bis zu Beschäftigten Alternative Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten durch Kompetenzzentren Hedtmann J., Patorra A. Seite 3
Die Bausteine der neuen Regelbetreuung >10 Betriebsspezifische Betreuung Ermittlung von Inhalt und Umfang Ermittlung im Betrieb; Basis: Leistungskatalog Gesamtbetreuung Grundbetreuung Zeitvorgabe für Betrieb; Basis: Betreuungsgruppe und Aufgabenkatalog Hedtmann J., Patorra A. Seite 4
Auszug BG Verkehr relevante Wirtschaftszweige gem. WZ 2008 Kode Hedtmann J., Patorra A. Seite 5
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Abgrenzung Grundbetreuung: Dienstleistung/Unterstützung, die insbesondere die grundlegenden Arbeitgeberpflichten des Arbeitsschutzgesetzes ( 3, 4, 5) fokussiert (Anlage 2, Ziff.2). Betriebsspezifische Betreuung: Einbeziehung/Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Situationen und Veränderungen, neuer Erkenntnisse und. arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen (Anlage 2, Ziff.3). Hedtmann J., Patorra A. Seite 7
Unternehmer ermittelt Aufgaben und teilt auf Konsens finden Personalvertretung wirkt mit (Mitbestimmung) beraten schriftlich vereinbaren und übertragen arbeiten zusammen, beraten, unterrichten Fachkräfte für Arbeitssicherheit kooperieren Betriebsärzte Hedtmann J., Patorra A. Seite 8
Pilotumsetzung mit 3 Projektpartnern Entsorgungsunternehmen mit 30 AN und externer SiFa und BA Flughafen mit 100 AN und interner SiFa und externem BA Kranunternehmen mit 90 AN und externer SiFa und BA Hedtmann J., Patorra A. Seite 9
Erfahrungen (ab IV. Quartal 2010) Ausfüllen der Leistungskataloge Vermischung Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung geeignete Eingabehilfen fehlten noch Kommunikation mit den Betriebsärzten erweist sich als schwierig größter Arbeitsanteil bleibt bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit Arbeitsmedizinische Vorsorge: Stunden oder Anzahl Hedtmann J., Patorra A. Seite 10
Welche Chancen sehen Sie in der DGUV Vorschrift 2 für die Prävention? Verbesserung der Kommunikation mit dem Unternehmer - Handlungsbereitschaft erzeugen Alle betrieblichen Akteure im Arbeitsschutz kennenlernen betriebsindividuelle Lösung Bessere (transparente) Beratung Themen wie Gesundheitsförderung, Demografie in die Betriebe bringen Betriebsärzte werden mehr eingebunden Hedtmann J., Patorra A. Seite 11
Welche Hemmnisse sehen Sie in der DGUV Vorschrift 2 für die Prävention? In KMU schwerer vermittelbar Fehlende Handlungsbereitschaft der Beteiligten unzureichende Kooperation/Kommunikation zwischen Sifa und Betriebsarzt Geforderte Leistungen (Aufgabenkataloge und Umfang) können nicht erbracht werden, fachliche Ansprüche zu hoch Hedtmann J., Patorra A. Seite 12
Was fehlt noch? Spezifische Handlungshilfen zur Beratung der Mitgliedsbetriebe (Checklisten, Entscheidungshilfen, FAQS, Betriebsbegriff, Abgrenzung Grund- betriebsspezifische Betreuung, Vorgaben, Zuordnung der Betriebe, Ausfüllung des betriebsspezifischen Aufgabenkatalogs, ) Umsetzungsbeispiele Wie kann man die betriebsärztliche Betreuung sicherstellen? Hedtmann J., Patorra A. Seite 13
Vorsicht Falle! Kochrezepte Branchenlösungen Einsatzzeitenrechner laufen dem Konzept der betriebsspezifischen Betreuung zuwider und können daher nicht funktionieren! Hedtmann J., Patorra A. Seite 14
Auf welche Veränderungen müssen sich unsere Unternehmen einstellen wird jetzt alles besser? Das kommt darauf an, wie stark die inhaltlichen Aspekte der ASiG-Betreuung schon bisher im Vordergrund standen Früher gab es feste Mindesteinsatzzeiten. Wer das als Einschränkung der unternehmerischen Freiheit kritisierte, wird heute sagen: Ja, die neue Vorschrift ist besser. Wer die Mindesteinsatzzeiten als einzig verlässliche Kalkulationsgröße im Arbeitsschutz eingeplant hatte, ist möglicherweise enttäuscht. Hedtmann J., Patorra A. Seite 15
Inhalte statt Zeiten! Das Bewährte aus der Vergangenheit nicht ausblenden! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hedtmann J., Patorra A. Seite 16