Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3087 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Klaus-Peter Bachmann, Heiner Bartling, Karl-Heinz Hausmann, Jürgen Krogmann, Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Jutta Rübke und Ulrich Watermann (SPD), eingegangen am 19.08.2010 Das Dienstpostenkonzept der LAG - Festgeschriebene Perspektivlosigkeit für den Großteil aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten? Am 24. Juni 2010 legte die betreffende Landesarbeitsgruppe ihren Abschlussbericht zum Dienstpostenkonzept für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 für den Polizeivollzugsdienst vor. Im Unterschied zur bisherigen Situation soll nunmehr mittels eines entsprechenden Erlasses die Beförderung in die Besoldungsgruppen A 11 und darüber nicht mehr für alle Beamtinnen und Beamten möglich sein, sondern lediglich nur noch für diejenigen, die einen im Erlass definierten Dienstposten bekleiden. Die übrigen Polizistinnen und Polizisten verbleiben dann in einer Position, auf welcher eine Beförderung auf maximal A 10 BBesO erreichbar ist. Gleichwohl teilte nach Informationen von Polizeibeamten Minister Schünemann in einer persönlichen E-Mail allen Kommissarinnen und Kommissaren und Oberkommissarinnen und Oberkommissaren mit, dass vom Bewertungskonzept her alle den Nutzen haben sollen und werden. Unerwähnt bleibt, dass nach dem Konzept der LAG bei einer Gesamtzahl von etwa 17 000 Dienstposten eine Beförderung auf etwa 14 000 derselben ausgeschlossen ist, da die entsprechenden Tätigkeiten grundsätzlich höchstens mit A 10 bewertbar sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren zum von der eingesetzten Arbeitsgruppe gewählten Stichtag 1. Oktober 2009 in der niedersächsischen Polizei beschäftigt? Wie viele von diesen befanden sich auf Dienstposten, auf denen sie nach den Überlegungen der Arbeitsgruppe nicht nach A 11 befördert werden könnten? 2. Wie viele Beförderungen gab es nach Beginn der Einführung der zweigeteilten Laufbahn in der niedersächsischen Polizei (bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum 1994 bis 2009 nach einzelnen Jahren) in den Besoldungsgruppen nach A 10 bis B 6? 3. Wie viele Stellenhebungen gab es im unter Nr. 2 genannten Zeitraum nach A 10 bis nach B 6 (ebenfalls aufgeschlüsselt wie oben)? 4. Ist es richtig, dass die von der SPD geführte Landesregierung im Jahr 2001 für die Landespolizei 500 Stellenhebungen nach A 11 beschlossen und im Doppelhaushalt 2002/2003 verankert hatte? Wenn nein, warum nicht? Ist es weiterhin richtig, dass die CDU seinerzeit dagegen gestimmt hatte? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2010 - II/721-761) 1
Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 21.11.2010 für Inneres und Sport - P 21.20-01425/DPK A 11 - Die vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) im Juni 2009 eingesetzte Landesarbeitsgruppe Dienstpostenkonzept A 11/A 12 hat am 24. Juni 2010 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf Basis der dort erarbeiteten wesentlichen Ergebnisse und dargestellten Erkenntnisse wird mit der Einführung des Dienstpostenkonzeptes für die BesGr. A 11 BBesO ein wichtiger Schritt hin zu einer verbesserten Gesamtstruktur innerhalb der Polizei Niedersachsens unternommen. Dieser Schritt ist möglich und notwendig geworden, nachdem mit Umsetzung der Polizeistrukturreform ab dem Jahr 2004 in den Behörden und Dienststellen mittlerweile einheitliche Rahmenbedingungen für den Organisationsaufbau geschaffen wurden und die Umsetzung der sogenannten zweigeteilten Laufbahn für den Polizeivollzugsdienst im Land Niedersachsen als abgeschlossen betrachtet werden kann. Die Ergebnisse der Landesarbeitsgruppe haben gezeigt, dass im Polizeivollzugsdienst die bisherigen Systeme zur Verteilung der herausgehobenen Dienstposten und Stellen in der BesGr. A 11 BBesO in den Behörden stark personalwirtschaftlich geprägt waren. Eine homogene, Organisation und Verantwortungsstrukturen Rechnung tragende Verteilung bestand bisher in vielen Bereichen nicht. Die Analysen der Landesarbeitsgruppe haben auch gezeigt, dass die durch die Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn im Dienstposten- und Stellengefüge erfolgten strukturellen Besoldungsverschiebungen der letzten Jahre bewirkt haben, dass teilweise keine klare Funktionsbezogenheit der Bewertungsstruktur mehr gegeben ist. Das MI hat deshalb auf Basis der Empfehlungen der Landesarbeitsgruppe mit den Regelungen des Erlasses vom 1. September 2010 (Dienstpostenkonzept A 11) für die Polizei ein transparentes System der Dienstpostenbewertung der BesGr. A 11 BBesO entwickelt. Das System gewährleistet Transparenz bei der Bewertung und Verteilung der nach A 11 BBesO bewerteten Dienstposten, stellt Einheitlichkeit in der Bewertungspraxis für behördenübergreifende vergleichbare Funktionen sicher, bietet den Behörden ausreichend Raum, um behördenspezifische Schwerpunkte setzen und Lösungen praktizieren zu können, sorgt für eine an den Organisationsstrukturen wie auch gleichermaßen an der Personalgröße der Behörden ausgerichtete Verteilung und erzeugt dadurch vergleichbare Karrierechancen. Dabei werden polizeiliche Kernaufgaben, polizeiliche Sonderaufgaben, aber auch Stabs- und Unterstützungstätigkeiten ausgewogen berücksichtigt; auch organisatorische und funktionale Spezifika können angemessen bewertet werden. Ein Kerngedanke der Regelungen ist, höherwertige Tätigkeiten auch im Bereich A 11 als solche erkennbar zu machen und zu beschreiben. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die mehr Verantwortung - auch für andere - übernehmen oder einen höheren Grad an Spezialisierung erreichen, sollen dies auch zugeschrieben bekommen und zeitnah davon profitieren, also befördert werden. 2
Nach Umsetzung des neuen Konzeptes wird es Bewertungsmöglichkeiten für Dienstposten nach A 11 BBesO entsprechend der Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellen geben. Dadurch ändert sich am Beförderungsumfang nichts. Auch der Kreis der Beförderungsbewerber ändert sich nicht, da - wie bisher - alle, die die Voraussetzungen und Anforderungen eines Dienstpostens erfüllen, die Möglichkeit haben, sich auf einen nach A 11 BBesO bewerteten Dienstposten zu bewerben und nach dem Grundsatz der Bestenauslese ausgewählt zu werden. Mit der Verteilung und Festlegung der Bewertungsmöglichkeiten wird bewusst ein Netz auf das Land gelegt, um Unausgewogenheiten zwischen Land und Ballungsraum, kleinen Dienststellen und Stäben, Streifen- und Ermittlungsdiensten zu verhindern. Dabei ist es wichtig festzuhalten, dass jede und jeder Einzelne in der Polizei die Chance hat, nach dem Leistungsprinzip A 11 zu werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Im Haushaltsjahr 2009 standen für die Polizeivollzugsbeamten der Schutz- und Kriminalpolizei insgesamt 17 996 Stellen zur Verfügung, davon 2 359 Stellen der Wertigkeit A 11 BBesO. In der jetzt in Kraft getretenen Erlassregelung ist eine Systematik enthalten, die auf der einen Seite rund drei Viertel der Bewertungsmöglichkeiten einer Behörde konkret vorgibt, auf der anderen Seite die Möglichkeit eröffnet, nahezu ein Viertel entweder über einen Beispielkatalog oder über Heraushebungsmerkmale flexibel und den besonderen Bedarfen einer Behörde entsprechend zu definieren und selbst zu bewerten. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass nahezu jede Fallkonstellation einer entsprechenden Bewertung zugänglich ist, wenn eine hinreichend beschriebene und begründete Heraushebung im Gesamtgefüge abgebildet wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. Zu 2. Beförderungsmöglichkeiten ergeben sich durch die Nutzung frei werdender Stellen sowie durch Stellenhebungen und Stellenumwandlungen. Die Beförderungen aus den Jahren 1994 bis 2009 ergeben sich aus der Anlage 1. Die Daten beziehen sich auf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Kapitel 03 20 - Landespolizei. Die Daten wurden grundsätzlich mit dem in 2004 eingeführten Personalmanagementverfahren erhoben. Für die Vorjahre bis 2003 erfolgte ergänzend ein Rückgriff auf andere bis dahin geführte Statistiken. Für das Jahr 2009 ist zu berücksichtigen, dass in diesem Jahr erstmals die Auswirkungen der stufenweisen Anhebung und Flexibilisierung der Altersgrenze ( 228 NBG alt; 109 NBG neu) zum Tragen kamen. Zu 3. Die Anzahl der Stellenhebungen und Umwandlungen im Polizeivollzugsdienst (A 10 bis B 6) im Zeitraum 1994 bis 2009 sind der in der Anlage 2 beigefügten Auflistung zu entnehmen. Im Bereich des Polizeivollzugsdienstes existieren keine Planstellen oberhalb der Besoldungsgruppe B 3. Die Polizeipräsidentin und Polizeipräsidenten sind politische Beamte. 3
Zu 4. Im Doppelhaushalt 2002/2003 sind für den Polizeivollzugsdienst insgesamt 477 Hebungen nach A 11 etatisiert. Über das konkrete Hebungsprogramm gab es im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2002/2003 kein gesondertes Abstimmungsverfahren; das Hebungsprogramm war eingebunden in die Beschlüsse zum Haushalt 2002/2003. In den Jahren 2004 bis 2009 wurden im Rahmen der Haushaltsaufstellung insgesamt 1 708 Stellen angehoben. Die Beschlüsse zum Haushalt in den jeweiligen Jahren wurden gegen die Stimmen der Oppositionsfraktion getroffen. Uwe Schünemann 4
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10 (Ausgegeben am 07.12.2010)