Gemeinde Courtepin. Einberufung zur ordentlichen Gemeindeversammlung am Montag 15. Mai 2017, um Uhr Saal Festisport, Courtepin

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Transkript:

COMMUNE / GEMEINDE COURTEPIN Route de Fribourg 42 Secrétariat / Sekretariat 026 684 18 34 adm@courtepin.ch 1784 Courtepin Caisse communale / Gemeindekasse 026 684 38 12 finances@courtepin.ch www.courtepin.ch Service technique / Technischer Dienst 026 684 38 36 technique@courtepin.ch Gemeinde Courtepin Einberufung zur ordentlichen Gemeindeversammlung am Montag 15. Mai 2017, um 20.00 Uhr Saal Festisport, Courtepin Botschaft des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung vom 20. Februar 2017 hat den Beschluss gefasst das Rundschreiben an alle Haushalte beizubehalten. Dieses Rundschreiben dient als Einberufung zur ordentlichen Gemeindeversammlung.

Traktanden 1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 01.05.2017 2. Budget 2017 2.1 Ordentliches Budget 2.2 Investitionsbudget und Finanzierung 2.2.1 Wasserversorgung Route des Marais, Courtepin 2.2.2 Wasserversorgung Hauptstrasse, Courtaman 2.2.3 Forstverband des Oberen Seebezirks CFHL - Bau eines neuen Betriebsgebäudes Zusatzkredit für Courtepin und Wallenried 2.2.4 Einrichtung Ziger - Gewässerschutz - Zusatzkredit 2.2.5 Umbauprojekt Bahnhof Valtraloc, Courtepin 2.2.6 Schule - Studienkredit für Vergrösserung 2.2.7 Schule Kosten für das Öffentliche Ausschreibungsverfahren 2.2.8 Sanierung der Heizung und Leitungen der Schulgebäude 2.2.9 Instandsetzung der Strasse zwischen Villarepos und Wallenried - Studienkredit 2.2.10 Wasserversorgung Valtraloc, Villarepos 2.2.11 Ersatz Schulbus, Wallenried 2.2.12 Ersatz Werkhof-Fahrzeug Unimog, Villarepos 2.2.13 Kauf Gebäude und Land ehemaliger Bahnhof, Pensier 2.2.14 Abwasser chemin de la Chapelle, Pensier - Studienkredit 2.2.15 Anschluss an Trennsystem Pensier - Studienkredit 2.2.16 2.2.17 3. Bericht der Finanzkommission 4. Genehmigung des Budgets Landsverkauf für neues Betriebsgebäude Feuerwehr-Immobilien Verband des oberen Seebezirks AIHL - Forstverband des Oberen Seebezirks CFHL Erschliessung des Landes für neues Betriebsgebäude Feuerwehr-Immobilien Verband des oberen Seebezirks AIHL - Forstverband des Oberen Seebezirks CFHL 5. Genehmigung des Gemeindepersonalreglements 6. Landverkauf - Trinkwasserverbund Bibera TWB 7. Landabtausch zwischen der Gemeinde und den Freiburgischen Verkehrsbetrieben Holding (TPF) AG 8. Erziehungs- und Pädagogisches Zentrum - Neue Konvention betreffend Logopädische, Psychologische und Psychomotorische Dienste (Broye) 9. Informationen des Gemeinderates 10. Verschiedenes

ORDENTLICHE GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 15. MAI 2017 BOTSCHAFT DES GEMEINDERATES Sehr geehrte Damen und Herren Als Ergänzung zur Einberufung an unsere nächste ausserordentliche Gemeindeversammlung am Montag 15. Mai 2017, lassen wir Ihnen diese Botschaft zukommen, welche die verschiedenen Punkte der Traktandenliste näher erläutern soll. Zur ordentlichen Gemeindeversammlung sind alle auf dem Gemeindegebiet von Courtepin wohnhaften Aktivbürger/innen eingeladen, inklusive die Ausländer/innen. Gemäss Gesetz vom 6. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte (PRG) Art. 2a 1 Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben: a) Schweizerinnen und Schweizer in ihrer Wohnsitzgemeinde; b) niederlassungsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer in ihrer Wohnsitzgemeinde, wenn sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton Wohnsitz haben (C-Ausweis). Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Mai 2017, sowie alle übrigen Unterlagen in Bezug auf die kommende ordentliche Gemeindeversammlung vom 15. Mai können innerhalb von 10 Tagen vor der ordentlichen Gemeindeversammlung bei der Gemeindekanzlei in Courtepin oder unter www.courtepin.ch, sowie am 15. Mai 2017 ab 19.00 Uhr im Saal «Festisport» eingesehen werden. Der Gemeinderat

1. PROTOKOLL DER ORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 01.05.2017 2. BUDGET 2017 Das Budget 2017 sieht einen Gewinn von CHF 6 209.- vor und dies nach obligatorischen Abschreibungen von CHF 1 163 200.-. Die für 2017 vorgesehenen Investitionen belaufen sich auf CHF 2'204 000.- brutto et CHF 1'338'150.- netto. 2.1. ORDENTLICHES BUDGET Rechnung Bezeichnung Budget 2017 Aufwände Erträge 0 VERWALTUNG 1'962'700.00 216'200.00 1 ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 375'420.00 143'750.00 2 BILDUNG 6'680'980.00 282'789.00 3 KULTUR UND FREIZEIT 1'074'210.00 82'300.00 4 GESUNDHEIT 1'727'760.00 45'300.00 5 SOZIALE WOHLFAHRT 2'278'260.00 81'200.00 6 VERKEHRS- ÜBERMITTLUNGSWESEN 1'849'460.00 163'900.00 7 UMWELT 3'340'040.00 2'990'250.00 8 VOLKSWIRTSCHAFT 104'260.00 150.00 9 FINANZEN UND STEUERN 2'474'500.00 17'867'960.00 TOTAL 21'867'590.00 21'873'799.00 RESULTAT 6'209.00 Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung vor, dieses Budget

2.2. INVESTITIONSBUDGET UND FINANZIERUNG 2.2.1. WASSERVERSORGUNG ROUTE DES MARAIS, COURTEPIN Die Instandsetzung der Route des Marais mit einem lärmdämpfenden Strassenbelag ist vorgesehen. Damit Kosten eingespart werden können und um zu verhindern, dass der Strassenbelag in wenigen Jahren wieder aufgebrochen werden muss, ist vorgesehen, die Trinkwasserleitungen auf einer Länge von 100 Metern im Verlauf dieser Bauarbeiten zu erneuern. Total Investition CHF 72 000.- Jahreskosten zu Lasten der Gemeinde Amortisation 4% CHF 2 880.- Zinsen 2% CHF 1 440.- Jährliche Kosten CHF 4 320.- 2.2.2. WASSERVERSORGUNG HAUPTSTRASSE, COURTAMAN Die Instandsetzung der Hauptstrasse in Courtaman mit einem lärmdämpfenden Strassenbelag ist vorgesehen. Damit Kosten eingespart werden können und um zu verhindern, dass der Strassenbelag in wenigen Jahren wieder aufgebrochen werden muss, ist vorgesehen, die Trinkwasserleitungen im Verlauf dieser Bauarbeiten zu erneuern. Total Investition CHF 470 000.- Jahreskosten zu Lasten der Gemeinde Amortisation 4% CHF 18 800.- Zinsen 2% CHF 9 400.- Jährliche Kosten CHF 28 200.-

2.2.3. FORSTVERBAND DES OBEREN SEEBEZIRKS CFHL - BAU EINES NEUEN BETRIEBSGEBÄUDES - ZUSATZKREDIT FÜR COURTEPIN UND WALLENRIED Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 der CFHL hat den Bau eines Betriebsgebäudes CFHL in Zusammenarbeit mit dem CSPIHL und deren Finanzierung, einstimmig angenommen. Die Mitgliedergemeinden müssen diese Investition ihrer Legislative zur Abstimmung unterbreiten. Total Investition CHF 50 000.- Amortisation 3% CHF 1 500.- Zinsen 2% CHF 1 000.- Jährliche Kosten CHF 2 500.- 2.2.4. EINRICHTUNG ZIGER - ZUSATZKREDIT Die Gemeindeversammlung Courtepin vom 14.12.2015 hat den Betrag von CHF 50 000.- für das Trennsystem der Liegenschaften am Chemin de l Aurore angenommen. Dieser Betrag wird nicht ausreichen. Total Investition CHF 15 000.- Jahreskosten zu Lasten der Gemeinde Amortisation 4% CHF 600.- Zinsen 2% CHF 300.- Jährliche Kosten CHF 900.-

2.2.5. UMBAUPROJEKT BAHNHOF VALTRALOC, COURTEPIN Die Freiburgischen Verkehrsbetriebe Holding (TPF) sehen einen Umbau des Bahnhofs Courtepin vor. Demzufolge ist die Gemeinde verantwortlich für die Zufahrten zum Bahnhof. Total Investition CHF 40 000.- Jahreskosten zu Lasten der Gemeinde Amortisation 15% CHF 6 000.- Zinsen 2% CHF 800.- Jährliche Kosten CHF 6 800.- 2.2.6. SCHULE - STUDIENKREDIT FÜR VERGRÖSSERUNG Studienkredit für den Ausbau der Schule. Vergrösserung der alten Turnhalle für die Einrichtung einer Ausserschulischen Betreuung mit 50 Plätzen sowie 4 zusätzlichen Klassenzimmern für die Integration der Schülern von Villarepos bis 2020. Die Schuladministration und die Aufgabenhilfe werden in den Räumlichkeiten der jetzigen ausserschulischen Betreuung eingerichtet. Total Investition CHF 500 000.- Amortisation 3% CHF 15 000.- Zinsen 2% CHF 10 000.- Jährliche Kosten CHF 25 000.-

2.2.7. SCHULE - KOSTEN FÜR DAS ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN Organisation des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens auf Einladung für das Studienprojekt der Erweiterung der Schule. Total Investition CHF 50 000.- Amortisation 3% CHF 1 500.- Zinsen 2% CHF 1 000.- Jährliche Kosten CHF 2 500.- 2.2.8. SANIERUNG DER HEIZUNG UND LEITUNGEN SCHULGEBÄUDE Reparatur der Storen in den Pavillon A-B-C-D, Instandsetzung und / oder Ersetzten der Heizpumpen in den Pavillon B-C-D, Reinigung der Heizleitungen, Ausspülen der Kanalisationen, Installation neuer Abfallkübel und Einrichten eines abfedernden Bodenbelags für die Spielplätze. Total Investition CHF 170 000.- Amortisation 3% CHF 5 100.- Zinsen 2% CHF 3 400.- Jährliche Kosten CHF 8 500.-

2.2.9. INSTANDSETZUNG DER STRASSE ZWISCHEN VILLAREPOS UND WALLENRIED - STUDIENKREDIT Die Eingliederung der Primarschüler von Villarepos in den Schulkreis von Courtepin wurde durch die EKSD auf das Jahr 2020 verschoben. Dadurch ist es notwendig, ein Instandsetzungs- und Sicherheitsprojekt für die Strassenachse Villarepos Wallenried Courtepin vorzusehen. Total Investition CHF 40 000.- Amortisation 15% CHF 6 000.- Zinsen 2% CHF 800.- Jährliche Kosten CHF 6 800.- 2.2.10. WASSERVERSORGUNG VALTRALOC, VILLAREPOS Bei der Realisierung von Valtraloc in Villarepos müssen gemäss Empfehlung der SINEF AG, die alten Trinkwasserleitungen ersetzt und gleichzeitig die neuen TW-Leitungen in einer Schleife angelegt werden. Total Investition CHF 170 000.- Amortisation 4% CHF 6 800.- Zinsen 2% CHF 3 400.- Jährliche Kosten CHF 10 200.-

2.2.11. ERSATZ SCHULBUS, WALLENRIED Aus Unterhalts- und Sicherheitsgründen ist es nötig den Schulbus von Wallenried zu ersetzen (CHF 50 000, wenn die Möglichkeit besteht, die alten Sitze wiederzuverwenden). Total Investition CHF 75 000.- Amortisation 15% CHF 11 250.- Zinsen 2% CHF 1 500.- Jährliche Kosten CHF 12 750.- 2.2.12. ERSATZ WERKHOF-FAHRZEUG UNIMOG, VILLAREPOS Aufgrund der hohen Unterhaltskosten verglichen zum aktuellen Wert des Fahrzeugs, muss der Unimog von Villarepos ersetzt werden. Total Investition CHF 34 000.- Amortisation 15% CHF 5 100.- Zinsen 2% CHF 680.- Jährliche Kosten CHF 5 780.-

2.2.13. KAUF GEBÄUDE UND LAND EHEMALIGER BAHNHOF, PENSIER Der neue Bahnhof von Pensier ist fertig erstellt. Die Gemeinde wird ersucht das Grundstück des ehemaligen Bahnhofs zu kaufen um dort ein benutzerfreundliches und sauberes Gelände im Herzen des Dorfes anzulegen. Total Investition CHF 160 000.- Amortisation 3% CHF 4 800.- Zinsen 2% CHF 3 200.- Jährliche Kosten CHF 8 000.- 2.2.14. ABWASSER CHEMIN DE LA CHAPELLE, PENSIER - STUDIENKREDIT Der Wasserkollektor auf der Zuleitung zur Pumpstation ist defekt und die Kanalisationen geben unangenehme Gerüche ab. Total Investition CHF 42 000.- Amortisation 4% CHF 1 680.- Zinsen 2% CHF 840.- Jährliche Kosten CHF 2 520.-

2.2.15. ANSCHLUSS AN TRENNSYSTEM, PENSIER - STUDIENKREDIT Die älteren Häuser in den Quartieren oberhalb vom Bahnhof Pensier, müssen an das Trennsystem Abwasser und Regenwasser angeschlossen werden. Total Investition CHF 50 000.- Amortisation 15% CHF 7 500.- Zinsen 2% CHF 1 000.- Jährliche Kosten CHF 8 500.- 2.2.16. LANDVERKAUF FÜR NEUES BETRIEBSGEBÄUDE FEUERWEHR-IMMOBILIEN VERBAND DES OBEREN SEEBEZIRKS AIHL - FORSTVERBAND DES OBEREN SEEBEZIRKS CFHL Der Feuerwehr-Immobilien Verband des oberen Seebezirks hat ein Baubewilligungsverfahren für den Bau des neuen Feuerwehrlokals mit Nebengebäude für den Forstverband des oberen Seebezirks eingereicht. Dieser Verkauf ist Bestandteil der laufenden Baubewilligung. Das Grundstück wird in zwei separate Parzellen aufgeteilt, eine pro Partei, welche zum Preis von 150.-/m 2 erschlossen verkauft werden. Total Verkauf CHF - 579 850.- Der Gemeinderat empfiehlt diesen Verkauf

2.2.17. ERSCHLIESSUNG DES LANDES FÜR NEUES BETRIEBSGEBÄUDE FEUERWEHR-IMMOBILIEN VERBAND DES OBEREN SEEBEZIRKS AIHL - FORSTVERBAND DES OBEREN SEEBEZIRKS CFHL Im Falle des Verkaufs der obengenannten Parzellen verpflichtet sich die Gemeinde, diese zu erschliessen. Total Investition CHF 266 000.- Amortisation 4% CHF 10 640.- Zinsen 2% CHF 5 320.- Jährliche Kosten CHF 15 960.- 3. BERICHT DER FINANZKOMMISSION 4. GENEHMIGUNG DES BUDGETS Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung vor, das Budget 2017 5. GENEHMIGUNG DES GEMEINDEPERSONALREGLEMENTS Infolge Fusion, müssen die Gemeinde Reglemente innerhalb einer Frist von 2 Jahren vereinheitlicht werden. Der Gemeinderat schlägt der Versammlung vor, dem Personalreglement zuzustimmen. 6. LANDVERKAUF - TRINKWASSERVERBUND BIBERA TWB Die Schachtkammer «Dubey» ist die grosse Kreuzung von Hauptleitungen des Trinkwassers zwischen dem Reservoir Tschenett, Micarna, Wallenried und Freiburg. In Anbetracht der heutigen Situation, ist es vorteilhafter die Parzelle (Kammer, Parzelle von 177 m 2, ausserhalb der Zone) dem TWB (Trinkwasserverbund Bibera) für einen symbolischen Betrag von CHF 1.- zu übergeben. Der TWB wird dadurch Besitzer und die Gemeinde Courtepin Mitinhaberin als Gemeindemitglied. Der TWB verpflichtet sich die Parzelle zu unterhalten und übernimmt die notariellen Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstückes. Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung vor, diesen Landverkauf zu genehmigen.

7. LANDABTAUSCH ZWISCHEN DER GEMEINDE UND DEN FREIBURGISCHEN VERKEHRSBETRIEBEN HOLDING (TPF) AG Damit die TPF ihre neuen Infrastrukturen entlang der Bahngleisführung installieren können, wünscht diese einen kleinen Landabtausch zwischen den Parzellen Nr. 558 (Commune de Courtepin) und Nr. 8 (TPF). Die TPF wollen ~ 60 m 2 ihres Landes gegen ~ 70 m 2 im Gemeindebesitz tauschen. Aus diesem Abtausch ergibt sich ein Landverkauf der Gemeinde an die TPF. Folgende Nutzen ergeben sich aus diesem Abtausch: Ermöglicht TPF neue Signalisation und Infrastrukturen zu installieren Vergrösserung Parkplatz Kirche Entlastung Unterhalt Böschung und Borte des Parkplatzes für die Gemeinde. Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung vor, diesen Landverkauf zu genehmigen. 8. ERZIEHUNGS- UND PÄDAGOGISCHES ZENTRUM - NEUE KONVENTION BETREFFEND LOGOPÄDISCHE, PSYCHOLOGISCHE UND PSYCHOMOTORISCHE DIENSTE (BROYE) Nach Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes und dem Vollzug des Reglements, sowie das das Schaffen von verschiedenen Gemeindefusionen hat die Ueberwachungskommission der logopädischen-, psychologischen- und psychomotorischen Dienste - Broye beschlossen eine Konvention zu erstellen. Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung vor, diese Vereinbarung zu genehmigen. 9. INFORMATIONEN DES GEMEINDERATES 10. VERSCHIEDENES Der Gemeinderat ermutigt die Bevölkerung, sich nach Möglichkeit zu Fuss an die Gemeindeversammlung zu begeben oder andernfalls Fahrgemeinschaften zu bilden. Besten Dank für Ihr Verständnis.