Wege zur Anerkennung. Das neue Anerkennungsgesetz des Bundes und das bundesweite Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)

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Transkript:

Wege zur Anerkennung Das neue Anerkennungsgesetz des Bundes und das bundesweite Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Fachtagung der bag arbeit Hannover, der 11. Juni 2012 Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Gliederung 1. Das Anerkennungsgesetz des Bundes 2. Das Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) 3. Ausblick 2

1. Das Anerkennungsgesetz des Bundes 3

Warum Anerkennung? Quelle: BMBF 2012 4

Was ist neu? Rechtsanspruch auf Verfahren Einheitliche Kriterien und Verfahren Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit Anträge aus dem In- und Ausland möglich Quelle: BMBF 2012 Erstmals allg. Anspruch für 350 Ausbildungsberufe Erhebliche Ausweitung für reglementierte Berufe Aber: kein Anspruch auf Anerkennung! Entscheidend wesentliche Unterschiede Berufserfahrungen werden berücksichtigt Klarer Bearbeitungszeitraum: 3 Monate Entscheidend nur Qualität der Berufsqualifikation Inlandspotenzial aktivieren Attraktivität Deutschlands erhöhen 5

Das Gesetz betrifft Reglementierte Berufe berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist z.b. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psycho- und Physiotherapeuten, Kranken- und Altenpfleger, Hebammen, Diätassistenten, Logopäden, Steuer- und Wirtschaftsberater, Rechtsanwälte, Notare, Beamte oder Meister im zulassungspflichtigen Handwerk 6

Das Gesetz betrifft Nicht-reglementierte Berufe insbesondere die rund 350 Ausbildungsberufe im dualen System z.b. Kaufmann/frau im Einzelhandel, Industriemechaniker, Kfz- Mechatroniker, Elektriker, juristische Fachangestellte, Steuerfachangestellte, medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte 7

Das Gesetz betrifft nicht Ländergesetze Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Ingenieure, Architekten, schulische Aus- und Fortbildungen werden von den Bundesländern aktuell erarbeitet Hochschulabschlüsse die nicht auf reglementierte Berufe hinführen (z.b. Physiker, Informatiker, Germanisten, Soziologen) Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Akademische Anerkennung Hochschulzugangsberechtigung, Prüfungs- und Studienleistungen, akademische Grade Schulabschlüsse Haupt- und Realschulabschlüsse, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife 8

Wirkungsgebiet Quelle: BMBF 2012 9

Verfahren für reglementierte Berufe Festlegung Referenzberuf Gleichwertigkeitsprüfung: Gibt es wesentliche Unterschiede? (Fähigkeiten und Kenntnisse, Inhalt und Dauer) nein ja Berufserfahrung (ergänzend) Gleichwertigkeitsbescheid Approbation als Arzt/Ärztin Berufszulassung unter Auflagen: Ausgleichsmaßnahmen Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung (z.b. Krankenpfleger/ Krankenpflegerin) Kenntnisprüfung Eignungsprüfung Anpassungslehrgang 10

Verfahren für nicht reglementierte Berufe Festlegung Referenzberuf Gleichwertigkeitsprüfung: Gibt es wesentliche Unterschiede? (Fähigkeiten und Kenntnisse, Inhalt und Dauer) nein ja Berufserfahrung (ergänzend) Anpassungsqualifizierung Gleichwertigkeitsbescheid Entspricht bestandener Aus- und Fortbildungsprüfung nach BBiG oder bestandener Gesellenprüfung Ablehnungsbescheid Darstellung vorhandener Qualifikationen und bestehender Defizite Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt 11

Qualifizierungswege im Kontext des Anerkennungsgesetzes keine wesentlichen Unterschiede Anerkennung der Gleichwertigkeit: Gleichwertigkeitsbescheid Gleichwertigkeitsprüfung der zuständigen Stelle wesentliche Unterschiede Reglementierte Berufe Berufszulassun g unter Auflagen: Ausgleichsmaßnahmen Nichtreglementierte Berufe Ablehnungsbescheid: Darstellung vorhandener Qualifikationen und Defizite Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt Anpassungslehrgang Anpassungsqualifizierung Kenntnisprüfung Eignungsprüfung Brückenmaßnahmen /Sprachförderung weiterbildungsbegleitende Hilfen /Sprachförderung 12

2. Das Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) 13

Eckdaten der dritten Förderphase Gesamtlaufzeit: 1.1.2011-31.12.2014, Förderung Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Bundesagentur für Arbeit (BA) 14

Ziele und Arbeitslinien des Förderprogramms Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Migrantinnen und Migranten Aufbau interkultureller Kompetenz insbesondere im Bereich der Grundsicherung und Agenturen Schaffung von Begleitungsstrukturen für das Anerkennungsgesetz Professionalisierung und Verzahnung von Integrationsangeboten für Migrantinnen und Migranten (Prozesskette) 15

Struktur des Förderprogramms 5 Fachstellen Anerkennung Berufsbezogenes Deutsch Diversity Management Existenzgründung Qualifizierung 16 Regionale Netzwerke 33 IQ-Anlaufstellen Koordinierungsprojekt www.netzwerk-iq.de 16

Aufgaben der Fachstelle Anerkennung Regionale Ebene: Organisation des fachlichen Austauschs Unterstützung der Regionalen Netzwerke beim Aufbau von Beratungsstrukturen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen Etablierung einer qualifizierten, ressourcen-orientierten und ergebnisoffenen Beratungspraxis Politische Ebene: Vermittlung von Fachwissen Teilnahme an (nationalen) Gremien Empfehlungen zum Forschungs- und Entwicklungsbedarf 17

Aufgaben der Regionale Netzwerke Entwicklung und Durchführung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten für die regionalen Arbeitsmarktakteure (z.b. Erweiterung der interkulturellen und migrationsspezifischen Qualifikationen der Beratungskräfte) Verzahnung der regionalen Angebote im Sinne einer Prozesskette Begleitung des Anerkennungsgesetzes, d.h. Aufbau von bundesweiten Strukturen und Angeboten für notwendige Beratung und Verfahrensbegleitung in Ergänzung zu vorhandenen Angeboten und Strukturen (z.b. Einrichtung von IQ-Anlaufstellen). 18

Anerkennungsberatung im Netzwerk IQ Bundesweit 33 IQ-Anlaufstellen Institutionell unterschiedlich angebunden (z.b. freie Träger, Agenturen für Arbeit, gemeinsame Einrichtungen, zkt, Kammern, Institutionen der Landes-/ Senatsverwaltung) IQ-Anlaufstellen bieten ihre Erstberatung nachrangig zu gewachsenen Strukturen an (Subsidiaritätsprinzip) www.netzwerk-iq.de 19

Anerkennungsberatung im Netzwerk IQ Erstberatung (Mindestangebot) Vorklärung des Anliegens Vorklärung des Anspruchs auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren Allgemeine Beratung zum Anerkennungsverfahren Vorklärung zum deutschen Referenzberuf Verweis an weiterführende Beratungsangebote Verfahrensbegleitung Analyse der Berufsbiografie Beratung zum Arbeitsmarkt und zu nachgefragten Berufsprofilen Begleitung während des Anerkennungsprozesses, Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen, Hilfestellung bei der Erläuterung von Bescheiden Beratung zu Qualifizierungsangeboten (einschließlich Sprachkurse) Rechtsberatung (z.b. Aufenthalts- und Asylrecht) 20

Anerkennungsportal www.anerkennung-in-deutschland.de Zielgruppe Inhalte Anerkennungssuchende Unterstützung für die Berater Anerkennungsfinder: mit Hilfe des Anerkennungsfinders kann die für das individuelle Anerkennungssuchen zuständige Stelle zügig ermittelt werden und der Beratungskunde entsprechend verwiesen werden. Berufliche Anerkennung: Anerkennungsverfahren, rechtliche Grundlagen, zuständige Stellen, anderen möglichen Verfahren Arbeiten in Deutschland: Aufenthalt in Deutschland, Zugang zum Arbeitsmarkt, Fördermöglichkeiten. Beratung: vorhandene Beratungsangebote (Netzwerk-IQ, BAMF-Hotline, sonstige Beratungsstellen) 21

Hotline 03018-15-1111 Zielgruppe Anerkennungssuchende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und dem Verfahren der beruflichen Anerkennung Allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen Allgemeine Informationen zum Anerkennungsverfahren Eventuell Vorklärung zum deutschen Referenzberuf (voraussichtlich nur in Standardfälle möglich) Verweis an die zuständige Stelle Verweis an die IQ-Anlaufstelle (voraussichtliche im Regelfall) Verweis an weiterführende Beratungsangebote 22

3. Ausblick 23

Offene Punkte/To Do`s Qualifizierung bei wesentlichen Unterschieden Verständlichkeit der Bescheide Finanzierung des Verfahrens und der erforderlichen Qualifizierungen Ausbau des Schnittstellenmanagements zwischen den Beratungsakteuren Weiterentwicklung bestehender Konzepte 24

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Ariane Baderschneider Fachstelle Anerkennung im Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) Obere Turnstraße 8, 90429 Nürnberg 0911 / 27779 40 baderschneider.ariane@f-bb.de www.f-bb.de www.netzwerk-iq.de