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3021/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 3021/AB XX.GP Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3021/J-NR/97 betreffend Integrationsklassen und Interkultureller Unterricht, die die Abgeordnete Ute Apfelbeck am 3. Oktober 1997 an mich richtete, wird wie folgt beantwortet: Grundsätzlich beziehen sich alle Angaben (mit Ausnahme der beantragten Schulversuche) auf das Schuljahr 1996/97, da für das laufende Schuljahr noch keine Daten vorliegen. Diese werden nach Vorliegen umgehend an die Anfragesteller übermittelt werden. 1. Wieviele Integrationsklassen werden im Schuljahr 1997/98 - getrennt nach Schultypen und Bundesländer - geführt? Bezüglich der Anzahl der Integrationsklassen darf auf die angeschlossenen Beilagen verwiesen werden. 2. Wieviele Lehrer unterrichten insgesamt in Integrationsklassen im Schuljahr 1997/98, wieviele als reine Integrationslehrer und wieviele Lehrer werden pro Integrationsklasse gleichzeitig eingesetzt? In der Grundschule unterrichten in der Regel in einer Integrationsklasse der Klassenlehrer und ein zusätzlicher, entsprechend ausgebildeter Lehrer. Der zweite Lehrer kann von einigen Wochenstunden bei Einzelintegration (bis zu sechs Stunden pro Schüler) bis zur vollen

2 von 5 3021/AB XX. GP - Anfragebeantwortung Lehrverpflichtung in Integrationsklassen mit mehreren Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingesetzt werden. In einer Hauptschulintegrationsklasse unterrichten im allgemeinen der Fachlehrer und der zusätzliche Lehrer einen Unterrichtsgegenstand gemeinsam. Das Ausmaß des Einsatzes des Zweitlehrers ist analog zu dem in der Grundschule. Demnach unterrichten - unter Berücksichtigung des Fachlehrersystems an den Hauptschulen und des mehrfachen Einsatzes von Stützlehrern - nach einer groben Schätzung etwa 9.000 Lehrer in integrativ geführten Klassen, davon etwa 3.000 als zusätzliche Lehrer. 3. Ab wievielen Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Normalfall ein Integrationslehrer eingesetzt? 4. Was ist die geringste Zahl von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wo ein Integrationslehrer eingesetzt wird und an welcher Schule ist dies der Fall? 5. An welcher Schule werden derzeit die meisten Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und wieviele Integrationslehrer werden dort eingesetzt? Ein Zweitlehrer kann bei der integrativen Betreuung einzelner Schüler ebenso eingesetzt werden wie in Integrationsklassen mit mehreren behinderten Kindern. Nähere Bestimmungen dazu finden sich in den Landesausführungsgesetzen. Für die AHS-Unterstufe gilt die Regelung, daß im Landesdurchschnitt mindestens fünf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Integrationsklasse von einem zusätzlichen Lehrer zu unterrichten sind. Die entsprechenden statistischen Angaben befinden sich in der Beilage. 6. Welche (Zusatz)Ausbildting muß ein Lehrer vorweisen können, um als Integrationslehrer eingesetzt zu werden und wieviele Lehrer haben derzeit diese Ausbildung? Als zusätzlicher Lehrer in Integrationsklassen kann ein geprüfter Sonderschullehrer, ein Volksschul- oder Hauptschullehrer mit zusätzlich erworbenen sonderpädagogischen Qualifikationen bzw. mit dessen Zustimmung ein Lehrer ohne besondere sonderpädagogische Ausbildung eingesetzt werden.

3021/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 3 von 5 7. Wieviele Lehrer werden im Schuljahr 1997/98 für den Interkulturellen Unterricht getrennt nach Schultypen und Bundesländern - eingesetzt? 8. Ab wievielen Schülern wird in einer Klasse Interkultureller Unterricht abgehalten? Zunächst muß festgestellt werden, daß Interkultureller Unterricht kein offizieller Terminus ist. Es dürfte vermutlich der muttersprachliche Unterricht oder der besondere Förderunterricht in Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache gemeint sein. Es wird daher im folgenden auf diese beiden Themenkomplexe eingegangen. Besonderer Förderunterricht in Deutsch: An den Bundesschulen (wobei hier im wesentlichen nur die Übungsvolks- und -hauptschulen der Pädagogischen Akademien betroffen sind) gilt 4 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungs - zahlenverordnung. Das heißt, in der 1. bis 4. Schulstufe kann ab drei Schülerinnen und Schülern und in den Übungshauptschulen ab sechs Schülerinnen und Schülern ein besonderer Förderunterricht in Deutsch erteilt werden. Für die Landesschulen werden die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes angewendet. Muttersprachlicher Unterricht: Der muttersprachliche Unterricht kann klassen-, schulstufen-, schul- oder schulartenübergreifend angeboten werden. An den Bundesschulen kommt 3 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung zur Anwendung, d.h. muttersprachlicher Unterricht kann ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Schülerinnen und Schülern abgehalten werden. An den Landesschulen gelten die Eröffnungs- und Teilungszahlen des jeweiligen Bundeslandes (siehe Beilage). 9. Welche (Zusatz)Ausbildung muß ejn Lehrer vorweisen, um als Lehrer für den Interkulturellen Unterricht eingesetzt zu werden; wieviele Lehrer haben derzeit diese Ausbildung und wieviele davon sind österreichische Staatsbürger?

4 von 5 3021/AB XX. GP - Anfragebeantwortung Anstellungserfordernisse für Lehrerinnen und Lehrer für den muttersprachlichen Unterricht: Lehrerinnen und Lehrer für den muttersprachlichen Unterricht müssen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium aus dem Herkunftsland und gute Deutschkenntnisse nachweisen. Im Schuljahr 1996/97 wurde im Auftrag des BMUK unter allen LehrerInnen für den mutter - sprachlichen Unterricht eine Gesamterhebung mittels Fragebogen durchgeführt, wobei die Rücklaufquote rund 78% betrug. Folgende vorläufige Ergebnisse dieser Studie können in diesem Zusammenhang festgehalten werden; 87% der Befragten haben ein Universitätsstudium oder ein Studium, das der österreichischen Pädagogischen Akademie vergleichbar ist, abgeschlossen. Knapp 10% haben zusätzlich eine Pädagogische Akademie oder eine Universität mit Lehrbefähigung in Österreich abgeschlossen. Weitere 19% studieren derzeit an einer österreichischen Pädagogischen Akademie. Nur 13% haben in den letzten fünf Jahren an keinen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen. Etwa die Hälfte der befragten Lehrerinnen für den muttersprachlichen Unterricht lebt schon seit mehr als zehn Jahren in Österreich und 37% haben bereits die österreichische Staatsbürgerschaft. 10. Wie hoch ist das Schüler -Lehrer - Verhältnis a) im allgemeinen, b) durchschnittlich in Integrationsklassen ha) unter Einbeziehung der Integrationslehrer hb) unter Weglassung der Integrationslehrer c) durchschnittlich in Klassen mit Interkulturellen Unterricht, ca) unter Einbeziehung der Lehrer für Interkulturellen Unterricht; cb) unter Weglassung der Lehrer für Interkulturellen Unterricht? a) In den Volksschulen beträgt die durchschnittliche Zahl der Schüler pro Klasse ca. 20, in den Hauptschulen ca. 24, in den anderen Schularten ca. 25. Das planstellenbezogene Schüler- Lehrer-Vergleichsverhältnis beträgt unter Einrechnung diverser Verwaltungsagenden ca. 1:10.

3021/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 5 von 5 b) Aus den Erfahrungen der Schulversuche ergibt sich unter Einrechnung diverser Verwaltungsagenden ein geschätztes Schüler-Lehrer-Verhältnis von 1:9, unter Einbeziehung der Integrationsiehrer1 (Begleitlehrer) von 1:7,5 (dabei kann nur die Kopfzahl, nicht aber der Planstellenäquivalenzwert berücksichtigt werden). c) Da hier offensichtlich das Unterrichtsprinzip des "Interkulturellen Lernens gemeint ist, darf festgestellt werden, daß ein Unterrichtsprinzip für alle Lehrer der in der jeweiligen Verordnung genannten Schularten bindend ist, und daher keine planstellenrelevanten Auswirkungen hat. Da ein Unterrichtsprinzip in den Unterricht einfließen soll und kein eigenes Unterrichtsfach darstellt, fallen dafür auch keine Überstunden an (siehe Beilage). 11. Wieviele Überstunden werden im Durchschnitt pro Integrationslehrer bzw. pro im Interkulturellen Unterricht eingesetzten Lehrer geleistet? Da der Einsatz von Integrationslehrern oftmals ein geringeres Ausmaß als eine volle Lehrverpflichtung aufweist, fallen hier im Durchschnitt keine Überstunden an. Zum Interkulturellen Lernen verweise ich auf Punkt 10. 12. Wieviele Lehrer aus Ländern der EU - aufgeschlüsselt nach der Staatsbürgerschaft der Lehrer, Unterrichtsfächern, Schultypen und Bundesländern - unterrichten im Schuljahr 1997/98 an öffentlichen Schulen in Österreich? Da EU-Bürger - sollten sie an österreichischen Schulen unterrichten - nach geltendem EU- Recht wie österreichische Staatsbürger evidenziert werden, kann diese Frage derzeit nicht ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand beantwortet werden - es müßte nämlich an jeder einzelnen Schule eine diesbezügliche Erhebung durchgeführt werden. Anlage konnte nicht gescannt werden!!