Schulungsunterlage für den VERKAUF von VIGNETTEN

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Schulungsunterlage für den VERKAUF von VIGNETTEN Alles Wissenswerte zur Bemautung auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich Gültig ab 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Alpenstraße 99 A-5020 Salzburg Tel. +43 (0) 50108-0 Erstellt im Juli 2015 Version 16

Sehr geehrter Vertriebspartner, zufriedene Kunden sind bessere Kunden. Als Straßenerhalter und Mautbetreiber des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes ist es der ASFINAG diesem Grundsatz entsprechend ein besonderes Anliegen, Sie als Vertriebspartner der Vignette zufrieden zu stellen, aber auch für Zufriedenheit bei den in- und ausländischen Kraftfahrern zu sorgen. Denn: Zufriedenheit schafft Akzeptanz. Um bei den Kraftfahrern eine verstärkte Vignetten-Akzeptanz erreichen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe als Vertriebspartner - und besonders auch - als Informationspartner angewiesen. Um Ihnen eine Grundlage zur kompetenten Beantwortung von Kundenfragen und/oder Kundenreklamationen zur Verfügung zu stellen, wurde diese Informationsmappe von uns für Sie erarbeitet. Diese Informationsmappe soll Ihnen nicht nur als Nachschlagewerk, sondern auch als Argumentationshilfe dienen. Sie finden darin alles Wissenswerte zur Bemautung auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Wir bedanken uns bereits im Voraus für die gute Zusammenarbeit. ASFINAG Maut Service GmbH Vignettenvertrieb Alpenstraße 99 5020 Salzburg VI 501501/Version 16: gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 2 von 23

Inhaltsverzeichnis: 1. Telefonnummern... 4 2. Vignettenpflicht in Österreich... 5 3. Von der Vignettenpflicht sind folgende Streckenabschnitte ausgenommen:... 6 4. Österreichische Vignettenarten... 7 5. Handhabung der österreichischen Vignette... 8 6. Gültigkeitsdauer... 10 7. Ausstellung von Rechnungen für österr. Vignetten... 12 8. Anbringung der österreichischen Vignette... 14 9. Sonderregelungen für die österr. Vignettenpflicht... 16 10. Ersatzmaut - Fahren ohne österreichische Vignette... 17 11. Was tun bei Bruch der Windschutzscheibe bzw. bei Totalschaden?... 18 11.1. Scheibenbruch... 18 11.2. Totalschaden... 20 12. Sonstige FAQs und Hinweise... 21 13. Informationen zum österreichischen GO Mautsystem... 22 14. Informationen zu ausländischen Vignetten... 24 VI 501501/Version 16: gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 3 von 23

1. Telefonnummern Für Sie als Vertriebspartner: Die aktuellen Telefonnummern und Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage unter www.asfinag.at Vignetten Portal Ansprechpartner. Telefon: +43 (0) 50108 12249 Fax: +43 (0) 50108-12372 E-Mail: vignette.bestellung@asfinag.at Für unsere Kunden: Für alle Fragen zum Thema Maut (Vignette, Sondermaut oder GO-Maut), sowie für alle Fragen rund um die ASFINAG steht unseren Kunden das ASFINAG Service Center sehr gerne rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Bitte geben Sie dem Kunden folgende Kontaktdaten bekannt : Telefon: aus A, D und CH 0800 400 12 400 (kostenlos)* Telefon: aus allen anderen Ländern +43 (1) 955 12 66 (kostenpflichtig)* E-Mail: info@asfinag.at Webseiten: www.asfinag.at / www.go-maut.at *Unsere Mitarbeiter sprechen Deutsch, Englisch (rund um die Uhr), Italienisch, Kroatisch, Tschechisch und Ungarisch (MO FR 08:00 16:30 Uhr) VI 501501/Version 16: gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 4 von 23

2. Vignettenpflicht in Österreich Mautpflichtiges Straßennetz Stand 2015 Die Benützung der folgenden Autobahnen und Schnellstraßen mit mautpflichtigen Kraftfahrzeugen, sofern keine Ausnahmen bestehen, unterliegt einer zeitabhängigen Maut: Ausschnitt Wien: VI 501501/Version 16: gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 5 von 23

3. Von der Vignettenpflicht sind folgende Streckenabschnitte ausgenommen: 3.1 Sondermautstrecken: Bereits vor Einführung der zeitabhängigen Maut im Jahr 1997 bemautete Autobahnen und Schnellstraßen, so genannte Sondermautstrecken, sind nicht vignettenpflichtig. Es ist dort weiterhin eine fahrleistungsabhängige Maut in Form eines Sondermaut-Tickets zu entrichten. Die jeweiligen Tarife für die einzelnen Sondermaut-Streckenabschnitte und Fahrzeugtypen erfahren Sie im Internet unter www.asfinag.at unter der Rubrik Maut Sonder- und Videomaut Folgende Sondermautabschnitte sind von der Vignettenpflicht ausgenommen: A 9 Pyhrn Autobahn zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning und zwischen der Anschlussstelle St. Michael und Übelbach A 10 Tauern Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg A 11 Karawanken Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel A 13 Brenner Autobahn S 16 Arlberg Schnellstraße im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Anton und der Anschlussstelle Langen 3.2 Autobahn- bzw. Schnellstraßen-Teilabschnitte gemäß Mautstreckenausnahmeverordnung): S 5 Stockerauer Schnellstraße im Abschnitt zwischen dem Knoten Jettsdorf (S33) und Krems (Landesstraße B 3, Landesstraße B 37). VI 501501/Version 16: gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 6 von 23

4. Österreichische Vignettenarten Kategorie A Vignettenarten Jahresvignette für Motorrad 2-Monatsvignette für Motorrad Einspurige Kfz. auch mit Beiwagen 10-Tagesvignette für Motorrad B Jahresvignette für PKW 2-Monatsvignette für PKW 10-Tagesvignette für PKW Mehrspurige Kfz. Bis zu einem höchsten Zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t (1), Wohnmobile (2) (1) Das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzg) ist in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) ersichtlich. (2) Von diesen Fahrzeugen gezogene Anhänger sind nicht vignettenpflichtig. Wohnmobile (Campingfahrzeuge) benötigen bis einschließlich 3,5t hzg eine Vignette der Fahrzeugkategorie B. Wohnmobile über 3,5t hzg fallen unter die fahrleistungsabhängige Maut (GO-Box). Bitte legen Sie für unsere Kunden die aktuelle Preisliste immer deutlich und sichtbar auf. Bitte helfen Sie dem Kunden anhand des Zulassungsscheines, sollte er nicht wissen, ob er eine Vignette oder eine GO-Box benötigt. VI 501501/Version 16: gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 7 von 23

5. Handhabung der österreichischen Vignette Im Gegensatz zur Jahres-Vignette müssen Kurzzeit-Vignetten (2-Monats-Vignetten und 10-Tages-Vignetten) von der Verkaufsstelle entwertet, sprich gelocht werden. Bitte beachten Sie, dass ungelochte Vignetten nicht verkauft und auch nicht an den Kunden ausgegeben werden dürfen. Im Zuge einer Kontrolle hat ein Kunde mit einer ungelochten Vignette mit einer Ersatzmautforderung zu rechnen Das Lochen erfordert aufgrund der kleinen Felder eine besondere Genauigkeit. Dies gilt insbesondere für die 10-Tages-Vignette, welche 13 Monatsfelder und 31 Tagesfelder aufweist, wodurch zwischen den Datumsfeldern kaum Freiflächen bestehen. Bitte platzieren Sie das Datumsloch bei der Stanzung/ Lochung sorgfältig und mit den bei uns erhältlichen Lochzangen mit Rundloch. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 8 von 24

Richtige Lochung am Beispiel der Vignette 2016 : 2 Monats-Vignette: Es wird der erste Tag der Gültigkeit gelocht. z.b. Tag 15 und Monat 7 Die Vignette ist für 2 Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig! Das heißt für oben angeführtes Beispiel: Die Vignette ist bis inklusive 15.09. gültig. Das Feld Dez/15 ist zu lochen, wenn der erste Tag der Gültigkeit im Dezember 2015 liegt! 10 Tages-Vignette Es wird der erste Tag der Gültigkeit gelocht. z.b. Tag 12 und Monat 4 Die Vignette gilt inklusive dem Tag der Lochung für weitere 9 Kalendertage. Das heißt für oben angeführtes Beispiel: Die Vignette ist bis inklusive 21.04. gültig. Das Feld Dez/15 ist zu lochen, wenn der erste Tag der Gültigkeit im Dezember 2015 liegt! Bitte beachten Sie, dass der Tag, an dem die Vignette erworben wird, nicht immer der Tag des Fahrtantrittes sein muss. Kunden können und dürfen sich die Vignetten auch im Vorverkauf kaufen. Wichtig ist, dass bei Kurzzeitvignetten der Tag des Fahrtantrittes gelocht wird. Bitte fragen Sie daher, nach dem Fahrtantrittstag. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 9 von 24

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6. Gültigkeitsdauer Jahresvignette Die Jahresvignette gilt für das auf der Vignette bezeichnete Jahr. Sie darf weiters vom 01. Dezember des Vorjahres und bis zum 31. Jänner des Folgejahres des auf der Vignette bezeichneten Jahres verwendet werden. Zweimonatsvignette Die Zweimonatsvignette berechtigt zur Straßenbenützung im Zeitraum von zwei Monaten. Die Gültigkeit endet mit Ablauf jenes Tages des zweiten Monats, der nach seiner Zahl dem Tag, an dem die Frist zu laufen beginnt, entspricht oder, wenn ein entsprechender Tag fehlt, mit Ablauf des letzten Tages des zweiten Monats. Eine Zweimonatsvignette aus dem laufenden Kalenderjahr kann bis spätestens 30. November erworben werden. Eine Verwendung dieser Zweimonatsvignette ist wegen des zweimonatigen Gültigkeitszeitraumes bis 30. Jänner des Folgejahres zulässig. Ab dem 01. Dezember des laufenden Kalenderjahres kann dann nur mehr eine Zweimonatsvignette des Folgejahres erworben werden. Zehntagesvignette Die Zehntagesvignette berechtigt zur Straßenbenützung an zehn aufeinander folgenden Kalendertagen, wobei der beliebig zu wählende Ausstellungstag als erster Kalendertag zu zählen ist. Eine Zehntagesvignette aus dem laufenden Kalenderjahr kann bis spätestens 30. November erworben werden. Eine Verwendung dieser Zehntagesvignette ist wegen des zehntägigen Gültigkeitszeitraumes bis 9. Dezember des laufenden Kalenderjahres zulässig. Ab dem 01. Dezember des laufenden Kalenderjahres kann dann nur mehr eine Zehntagesvignette des Folgejahres erworben werden. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 11 von 24

7. Ausstellung von Rechnungen für österr. Vignetten Die österreichischen Autobahnvignetten werden von der Verkaufsstelle nicht in eigenem Namen, sondern im Namen und auf Rechnung der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) verkauft. Daher ist die österreichische Vignette für die Verkaufsstellen rechnerisch nur ein Durchläufer. Das heißt, dass die Verkaufsstelle im Inland nur für die Provision, jedoch nicht für den Vignettenumsatz die Umsatzsteuer abführen müssen. Ebenso muss die Verkaufsstelle im Inland seit 01.01.2010 für die Provision von Verkäufen ausländischer Vignetten die Umsatzsteuer abführen (nicht jedoch für die Vignettenumsätze). Für ausländische Verkaufsstellen gilt, dass die Steuerschuld für die Vermittlungsprovision auf die ASFINAG (UID: ATU 43143200) als Leistungsempfänger übergeht. Der 11 des UStG schreibt vor, dass aus der Rechnung klar ersichtlich sein muss, welche Umsätze anderen Unternehmen (im Fall der österreichischen Vignette der ASFINAG) zuzurechnen sind. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass auf dem Kassenbon oder der Rechnung der nachfolgende Hinweis aufscheinen muss: Verkäufe von österreichischen Autobahnvignetten erfolgen im Namen und auf Rechnung der ASFINAG, 1011 Wien, Rotenturmstraße 5-9, UID-Nr. ATU 43143200 Mit diesem Hinweis können die Vignetten im Kassensystem mit dem Umsatzsteuersatz von 20% hinterlegt werden, ohne dass dafür eine Umsatzsteuerschuld für den Aussteller entsteht. Sollte kein oder ein Steuersatz mit 0% hinterlegt werden, so müssen Sie dem Kunden auf Nachfrage oder Verlangen eine Rechnung ausstellen. Zu diesem Zweck werden von der ASFINAG Vorsteuer-Bescheinigungsblöcke für In- und Ausland aufgelegt. Die Vorsteuer-Bescheinigungen müssen von der Verkaufsstelle ausgefüllt und unterzeichnet (Stempel und Unterschrift) werden. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 12 von 24

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen, folgende Vorgaben: Bei Rechnungsbeträgen über EUR 400,00 muss der Steuerbetrag, der Netto- sowie der Bruttobetrag gesondert ausgewiesen werden. Bei Beträgen bis zu EUR 400,00 ist die Angabe des Bruttobetrages sowie des Steuersatzes (20 %) ausreichend. Rechnungsnummer (Kassenbon Nummer) und Datum der Ausstellung der Rechnung ist anzuführen. Stempel und Unterschrift der Verkaufsstelle sind anzubringen. Bei Rechnungsbeträgen über 400,00 ist weiters der Rechnungsempfänger mit Name und Anschrift anzugeben. Laut österreichischem Umsatzsteuergesetz können bestimmte Unternehmen im Inland die in der Vignette enthaltene 20%ige Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen im Zuge der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt geltend machen. Für ausländische Unternehmen gelten ebenfalls die Bestimmungen des österreichischen Umsatzsteuergesetzes. Berechtigte Unternehmen können die Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt Graz-Stadt durch Einsendung bestimmter Unterlagen geltend machen (Die genaue Vorgehensweise entnehmen Sie bitte dem Vorsteuerbescheinigungs-Formular). Bitte verwenden Sie die, von uns zur Verfügung gestellten Vorsteuerbescheinigungs-Formulare. Bitte beachten Sie, wenn Sie eigene Belege mit USt-Ausweisung verwenden, dass der Aufdruck IM NAMEN UND AUF RECHNUNG DER ASFINAG 1011 Wien, Rotenturmstraße 5 9, UID-Nr.: ATU43143200 vermerkt ist. Bitte beachten Sie auch, dass bei Bezahlung mit Tankkarten keine Vorsteuer-Bescheinigung ausgestellt werden darf. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 13 von 24

8. Anbringung der österreichischen Vignette Die zeitabhängige Maut (Vignette) ist vor Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen durch Anbringen einer Mautvignette am Fahrzeug zu entrichten. Der alleinige Kauf bzw. der Besitz der Vignette reicht für den Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung nicht aus. 8.1. Anbringung an mehrspurigen Kraftfahrzeugen (z.b. PKW): Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie/Allonge ohne zusätzliche Hilfsmittel, unbeschädigt, vollständig und direkt so auf die Innenseite der trockenen und sauberen Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.b. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). Es ist nicht erlaubt spezielle Folien, Saugnäpfe, Klebebänder, Einsteckhüllen etc. zu verwenden. Eine derartige Manipulation verwirkt den Nachweis einer ordnungsgemäßen Mautentrichtung. Das heißt, die Vignette ist somit ungültig. Es wird empfohlen, die Vignetten bei einer Scheibentemperatur von mehr als 5 Celsius auf die trockene und saubere Innenseite der Windschutzscheibe zu kleben. Bei kalten Temperaturen ist daher die Autoheizung vor Ankleben der Vignette einzuschalten und auf die Windschutzscheibe zu richten. Bitte weisen Sie den Kunden daher darauf hin, dass die soeben gekaufte Vignette unbedingt nach vollständigem Ablösen der Trägerfolie auf die Windschutzscheibe zu kleben ist. Nur dann ist sie auch gültig. Das Ankleben der Vignette auf der Seitenscheibe ist nicht zulässig. Der untere Vignettenabschnitt (Trägerfolie) ist nicht aufzukleben, aber unbedingt aufzubewahren. Im Zuge einer Kontrolle hat unser Kunde mit einer nicht geklebten oder nicht ordnungsgemäß geklebten Vignette mit einer Ersatzmautforderung zu rechnen und ist zu recht verärgert. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 14 von 24

8.2. Anbringung an einspurigen Kraftfahrzeugen (Motorrad): Bei einspurigen Fahrzeugen ist die Vignette gut sichtbar auf einem möglichst ebenen und nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil direkt anzukleben. Beim Aufkleben ist unbedingt darauf zu achten, dass der Untergrund sauber ist (Staub, Öl-, Wachsreste u. dgl. unbedingt vor dem Aufkleben entfernen). Bitte beachten Sie, dass das bloße Mitführen einer Vignette ausschließlich in den in der Mautordnung geregelten Fällen zulässig ist. Mehrspurige Kraftfahrzeuge, die typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet sind (z.b. Trikes, Oldtimer, Quads etc.), dürfen die PKW-Vignette mitführen. Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse gelten als PKW und dürfen die PKW- Vignette mitführen. Kraftfahrzeuge, bei denen lt. Hersteller das Anbringen einer Vignette untersagt wird (z.b. Fahrzeuge mit schussfester Windschutzscheibe), darf die Vignette mitgeführt werden, wenn im Vorfeld bei der ASFINAG Maut Service GmbH, Alpenstraße 99, 5020 Salzburg um ein Freigabeschreiben angesucht wird, welches im Zuge einer Vignettenkontrolle vorgelegt werden muss. Beim Abstellen und Verlassen des Fahrzeuges (z.b. auf einem Autobahnrastplatz) ist generell die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug zu hinterlegen. Bei Kraftfahrzeugen, die ein hzg bis einschl. 3,5t aufweisen und mit Probe- oder Überstellkennzeichen ausgestattet sind, ist anstelle des direkten Anklebens auch das getrennte Mitführen einer ordnungsgemäß entwerteten 2-Monats-Vignette (gültig gelocht) gestattet. Diese Regelung gilt nicht für 10-Tages- und Jahresvignetten, die müssen auch bei Kraftfahrzeugen mit Probe- und Überstellkennzeichen immer geklebt werden. Beim Abstellen und Verlassen des Fahrzeuges (z.b. auf einem Autobahnrastplatz) ist generell die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug zu hinterlegen. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 15 von 24

9. Sonderregelungen für die österr. Vignettenpflicht Motorräder mit Beiwagen gelten als einspurige Fahrzeuge, für diese Fahrzeuge wird nur eine Motorrad-Vignette benötigt. Für Kraftfahrzeuge, die noch nie zum Verkehr zugelassen waren (Neufahrzeuge) und mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen unterwegs sind, ist eine Kopie des Typenscheines bzw. eine Bestätigung des Erzeugers oder dessen gemäß 29 Abs. 2 KFG Bevollmächtigten über das Eigengewicht des Kraftfahrzeuges mitzuführen. Diese ist auf Verlangen den Mautaufsichtsorganen vorzuweisen. Wird aufgrund dieses Verlangens den Mautaufsichtsorganen kein ordnungsgemäßer Nachweis erbracht, gilt das kontrollierte mehrspurige Kraftfahrzeug als ein Kraftfahrzeug mit einem Eigengewicht von mehr als 3,5 t. Bei Kraftfahrzeugen (mit Anhänger) bis einschl. 3,5 t hzg (z.b. Wohnwagen) muss am Anhänger keine zusätzliche Vignette angebracht werden. Die gültig, geklebte Vignette ist nur am Zugfahrzeug erforderlich. Bitte helfen Sie Kunden (besonders Wohnmobilfahrern) bei der ordnungsgemäßen Mautentrichtung. Nur so können Sie Kunden vor Ersatzmautzahlungen bewahren. Bitte beachten Sie, dass Kraftfahrzeuge (u.a. leichte Wohnmobile) bis einschl. 3,5 t hzg eine gültig, geklebte Vignette und Kraftfahrzeuge (u.a. schwere Wohnmobile) über 3,5 t hzg eine GO-Box benötigen. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 16 von 24

10. Ersatzmaut - Fahren ohne österreichische Vignette Die Benützung des in Österreich mautpflichtigen Straßennetzes mit mautpflichtigen Kraftfahrzeugen, ohne eine gültige Vignette ordnungsgemäß angebracht bzw. gemäß Punkt 8.2 Mautordnung Teil A I ordnungsgemäß mitgeführt zu haben, ist verboten. Kraftfahrzeuglenker, die gegen dieses Verbot verstoßen, begehen eine Verwaltungsübertretung (Mautprellerei) und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von EUR 300,00 bis EUR 3.000,00 bestraft. Organe der Straßenaufsicht, sowie die Mautaufsichtsorgane der ASFINAG sind berechtigt, Aufforderungen zur Zahlung von Ersatzmauten auszusprechen und allfällige Zahlungen entgegenzunehmen. ACHTUNG: Bei einer Mehrfachverwendung der Vignette in der Form, dass durch eine chemische oder technische Manipulation des originären Vignettenklebers beim Ablösen der Vignette der Selbstzerstörungseffekt verhindert wird oder einer sonstigen in einer als betrügerische Absicht zu wertenden Mehrfachverwendung beträgt die Ersatzmaut das Doppelte des für die jeweilige Kategorie festgesetzten Ersatzmautbetrages (siehe Tabelle unten Unerlaubte Manipulation der Vignette ). Wird bei der Vignettenkontrolle eine unerlaubte Manipulation festgestellt, wird die doppelte Ersatzmaut der entsprechenden Kategorie eingehoben. Ersatzmaut Motorrad PKW Fehlen bzw. Ungültigkeit der Vignette EUR 65,00 EUR 120,00 Unerlaubte Manipulation der Vignette EUR 130,00 EUR 240,00 Bei ordnungsgemäßer Entrichtung der Ersatzmaut wird kein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Wurde im Zuge einer Kontrolle bei einer Beanstandung die dafür vorgeschriebene Ersatzmaut geleistet, so gilt damit überdies die zeitabhängige Maut für den Tag der Betretung und den darauf folgenden Kalendertag als entrichtet und die ausgestellte Bescheinigung als Nachweis hierfür. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 17 von 24

11. Was tun bei Bruch der Windschutzscheibe bzw. bei Totalschaden? (gilt nur für österreichische Vignetten) Die entsprechenden Formulare für den Vignettenersatz sind auf unserer Homepage unter www.asfinag.at Maut Vignette Vignettenersatz abrufbar. 11.1. Scheibenbruch In jenen Fällen, in denen die Windschutzscheibe, auf der die Jahresvignette angebracht ist, zerstört und erneuert wird, gibt die ASFINAG Maut Service GmbH bzw. deren Bevollmächtigte kostenlos eine Ersatzvignette aus, sofern kein Anspruch gegenüber Dritten gegeben ist. 11.1.1. Ausgabe einer Ersatz-Jahresvignette bzw. Kunde hat sich noch keine Ersatz-Jahresvignette gekauft Es werden nur Jahresvignetten ersetzt. Nicht jede Verkaufsstelle darf Ersatzvignetten ausgeben. Bitte verweisen Sie den Kunden in diesem Fall an eine der folgenden Ausgabestellen. ASFINAG Maut Service GmbH, Salzburg: Telefon unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus A, D, CH) oder +43 (1) 955 12 66 (kostenpflichtig aus allen anderen Ländern) Grenze Scharnitz, Grenzwechselstube Steffan Tel.: +43 (0) 5213 / 53 06 Mautstellen in St. Michael, Rosenbach, Gleinalm und Bosruck, Schönberg und St. Jakob jede ÖAMTC- oder ARBÖ-Dienststelle in ganz Österreich Fa. ASALIS GmbH (Autobahngrenze Walserberg) Tel.: +49 / 8651 / 96 57 21 ITM Handels GmbH, Autobahn Tank und Rastanlage (Kiefersfelden/Kufstein ca. 500 m vor dem Grenzübergang) Tel.: +49 / 8033 / 30 25 60 Autobahn-Grenze Suben, Suben 89, Werner Vogl (Bankgebäude) Tel.: +43 (0) 7711 / 31 582 Raststation Hörbranz GmbH, an der A14 Rheintal/Walgau Autobahn, 6912 Hörbranz, Tel.: +43 (0) 5573 / 84 452 VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 18 von 24

Folgende Unterlagen sind vom Kunden vorzulegen: Original-Jahresvignette (abgelöst) samt unterem Original-Vignettenabschnitt (Trägerfolie/Allonge) Kopie der Reparaturrechnung der Werkstatt für die ersetzte Windschutzscheibe (bitte achten Sie darauf, dass besonders bei Firmenfahrzeugen der Fahrzeuglenker mit anzuführen ist) Das ausgefüllte und unterschriebene Formular für Vignettenersatz, bitte achten Sie darauf, dass bei Firmenfahrzeugen der Fahrzeuglenker anzugeben ist Kopie der Zulassungsbescheinigung 11.1.2. Kostenersatz bzw. der Kunde hat sich bereits selbst eine Ersatz-Jahresvignette gekauft Im Fall eines Kostenersatzes, muss sich der Kunde direkt an die ASFINAG wenden. Bitte geben Sie dem Kunden folgende Kontaktdaten bekannt: ASFINAG Maut Service GmbH Vignettenabteilung Alpenstraße 99, A-5020 Salzburg Hierfür ist anstatt des Formulars Vignettenersatz das Formular Kostenersatz zu verwenden (Download unter www.asfinag.at) Zusätzlich zu den o.g. Unterlagen sind einzusenden: Kopie des unteren Vignettenabschnittes (Trägerfolie/Allonge) oder Rechnung der neu gekauften Jahresvignette Kopie der Zulassungsbescheinigung Angabe der Bankverbindung VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 19 von 24

11.2. Totalschaden Wird ein Kraftfahrzeug, auf dem eine Jahresvignette angebracht ist, infolge eines Unfalls oder infolge höherer Gewalt derart beschädigt, sodass eine Teilnahme am Straßenverkehr mit diesem Kraftfahrzeug nicht mehr möglich ist (technischer Totalschaden), ist der Jahresvignettenbesitzer berechtigt, bei der ASFINAG Maut Service GmbH kostenlos eine Ersatzvignette zu beantragen, sofern kein Anspruch gegenüber Dritten besteht. Bei Inanspruchnahme sind nachfolgende Nachweise vorzulegen: Erforderliche Unterlagen: Original-Jahresvignette (abgelöst) samt unterem Original-Vignettenabschnitt (Trägerfolie/Allonge) Kopie der Fahrzeugabmeldung Bestätigung einer Werkstatt, dass ein Totalschaden am Fahrzeug vorliegt (Totalschadensnachweis) oder eine Bestätigung über die Verschrottung bzw. über die Übernahme zur Verschrottung des Fahrzeuges (Verschrottungsnachweis), mit kurzer Stellungnahme zum Sachverhalt (mit Stempel und Unterschrift unterfertigt z.b. durch die Werkstatt oder das Verschrottungsunternehmen. Wichtig: der Totalschaden muss eindeutig daraus hervorgehen). Das ausgefüllte und unterschriebene Formular für Vignettenersatz; bitte achten Sie darauf, dass bei Firmenfahrzeugen der Fahrzeuglenker anzugeben ist. Bei Kostenersatz sind zusätzlich folgende Nachweise vorzulegen: Kopie des unteren Vignettenabschnittes (Trägerfolie/Allonge) oder Rechnung der neu gekauften Jahresvignette Angabe einer Bankverbindung In Zweifelsfällen ist die ASFINAG berechtigt, auch Bildaufnahmen des defekten Kraftfahrzeuges zu verlangen. Nähere Informationen dazu, sowie das Formular sind im Internet unter www.asfinag.at erhältlich. Bitte informieren Sie die Kunden, dass bis zum Erhalt der Ersatzvignette die Benützung der mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich ohne Vignette nicht erlaubt ist. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 20 von 24

12. Sonstige FAQs und Hinweise Falsch gelochte Vignetten Von der Verkaufsstelle falsch gelochte Vignetten werden am Ende des Jahres im Zuge der Vignetten-Rücknahme zusammen mit den nicht verkauften Vignetten an die ASFINAG oder die zuständige Dachorganisation zurückgegeben und gegengerechnet. Keine Rücknahme Bereits an den Kunden ausgegebene Vignetten dürfen von der Verkaufsstelle nicht mehr zurückgenommen werden. Eine direkte Rückverrechnung mit dem Kunden ist nicht zulässig. Kein Ersatz bei falsch verkaufter Vignette Bitte achten Sie darauf, dass Sie für die jeweilige Vignette den richtigen Betrag kassieren. Bei Inkassofehlern kann die ASFINAG keinen Ersatz gewähren. Kein Ersatz bei Zerstörung der Vignette Wird die Vignette durch welchen Umstand auch immer zerstört, ist vor der nächsten Benützung von Mautstrecken eine neue Vignette am Fahrzeug anzubringen. Das Risiko der Vignettenzerstörung trägt der Straßenbenützer. Ausnahme: Produktionsfehler: In diesem Fall stellt die ASFINAG Maut Service GmbH bzw. deren Bevollmächtigte kostenlos eine Ersatz Vignette aus. Windschutzscheibenbruch: Unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen erhält der Kunde eine Ersatzleistung (siehe Punkt 11). Kein Ersatz bei Fahrzeugwechsel Beim Fahrzeugwechsel ist der Erwerb einer neuen Vignette für das neue Fahrzeug notwendig. Die Vignette des alten Fahrzeuges kann bzw. darf nicht auf das neue Fahrzeug übertragen werden; im Falle eines Totalschadens kann eine Ersatzvignette angefordert werden (siehe Punkt 11). Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen? Da die zeitabhängige Maut ein fahrzeugbezogenes Entgelt darstellt und die Vignette grundsätzlich auf die Windschutzscheibe geklebt werden muss, benötigt man für Wechselkennzeichen pro Kraftfahrzeug bis einschl. 3,5 t hzg eine eigene Vignette. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 21 von 24

13. Informationen zum österreichischen GO Mautsystem Fahrzeuge über 3,5t hzg Alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t unterliegen auf Autobahnen und Schnellstraßen einer fahrleistungsabhängigen Maut. Die Entrichtung der Maut erfolgt mittels einer GO-Box. GO besteht aus vielen Komponenten, für den Benutzer sind zwei wesentlich: Die GO-Box im Fahrzeug und das Mautportal auf der Autobahn bzw. Schnellstraße. Bei der Durchfahrt unter einem Mautportal kommuniziert die auf dem Mautportal installierte Antenne mit der im Fahrzeug ordnungsgemäß montierten GO-Box. Dabei wird die GO-Box registriert und die Abrechnung der Maut erfolgt vollelektronisch. Die Anzahl der Achsen des Fahrzeuges, die gefahrenen Kilometer, sowie die jeweils anwendbare Tarifgruppe aufgrund der EURO-Emissionsklasse des Kraftfahrzeuges bestimmen die Höhe der Maut (auf den Sondermautstrecken gilt ein erhöhter Kilometertarif): Die GO-Box kann im Umfeld der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich an rund 180 GO Vertriebsstellen sowie im grenznahen Ausland an 17 GO Vertriebsstellen erworben werden. Bei der Erstausgabe der GO-Box wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von EUR 5,00 (inkl. 20% USt.) eingehoben. VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 22 von 24

Zwei Abrechnungsarten stehen zur Verfügung: Post-Pay Das Post-Pay-Verfahren ist die für Fahrer und Unternehmen wesentlich komfortablere Art, die Maut zu bezahlen. Alle Mauttransaktionen werden bequem und einfach im Nachhinein über ein Zahlungsmittel nach Wahl des Kunden (die direkte Abrechnung mit ASFINAG GO Direkt, sowie eine große Auswahl an Tank und Kreditkarten) im jeweiligen Abrechnungsintervall des Kartenherausgebers verrechnet. Welche Karten akzeptiert werden, ist direkt an den GO Vertriebsstellen, bei unserem ASFINAG Service Center oder im Anhang zur Mautordnung unter www.go-maut.at bzw. www.asfinag.at zu erfahren. Pre-Pay Die GO-Box im Pre-Pay Verfahren muss bei Überlassung an den Kunden sofort mit einem Mautguthaben in der Höhe von mindestens EUR 75,00 (inkl. 20 % Umsatzsteuer) aufgeladen werden. Dies gilt auch für jeden weiteren Aufladevorgang. Die Höhe des aufgeladenen Mautguthabens ist insgesamt mit EUR 500,00 (inkl. 20 % Umsatzsteuer) pro GO-Box begrenzt. Es ist unbedingt erforderlich, dass die GO-Box ordnungsgemäß an der Innenseite der Windschutzscheibe oberhalb der Scheibenwischer im gereinigten Bereich montiert wird, mit der Bedientaste der GO-Box in das Fahrzeuginnere gerichtet, da sonst keine korrekte Kommunikation zwischen der GO-Box und der am Mautportal befindlichen Antenne stattfinden kann. Genaue Hinweise auf die Montage und Funktion der GO-Box sind dem GO- Box Infobeleg (Bedienungsanleitung) zu entnehmen. Alle Fragen zum Thema GO-Maut beantwortet unser ASFINAG Service Center sehr gerne an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr: aus A, D und CH Tel.: 0800 400 12 400 (kostenlos) * aus allen anderen Ländern Tel.: +43 (1) 955 12 66 (kostenpflichtig) * E-Mail: info@asfinag.at Homepages: www.go-maut.at / www.asfinag.at *Unsere Mitarbeiter sprechen Deutsch, Englisch (rund um die Uhr), Italienisch, Kroatisch, Tschechisch und Ungarisch (MO FR 08:00 16:30 Uhr) VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 23 von 24

14. Informationen zu ausländischen Vignetten Wo erhalten Sie Informationen zur slowenischen Vignette? Dars d.d. Cestninski uporabniski center (CUC) Grič 54 1000 Ljubljana Slowenien Tel.: +386 1 518 83 64 www.dars.si Wo erhalten Sie Informationen zur Schweizer Vignette? Schweizer Oberzolldirektion (OZD) Sektion Fahrzeuge und Straßenverkehrsabgaben Monbijoustrasse 40 3003 Bern Schweiz Tel.: +41 31 323 38 55 oder +41 31 322 59 88 www.ezv.admin.ch Wo erhalten Sie Informationen zur Ungarischen Vignette? Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG Váci út 45.B 1134 Budapest Post Adresse 2101 Gödöllö, Postfach 148 Tel.: +36 36 587 500 www.maut-tarife.hu Wo erhalten Sie Informationen zur tschechischen Vignette? Road and Motorway Directorate of the Czech Republic Adress: Cercanska 12, CZ-14000 PRAHA Head Office : Na Pankráci 56, CZ-14505 PRAHA E-mail: posta@rsd.cz Tel.: (+420) 241 084 111 www.rsd.cz Wo erhalten Sie Informationen zur Slowakischen Vignette? Národná diaľničná spoločnosť, a. s., Mlynské Nivy 45 821 09 Bratislava Slovak republic Tel.: +421 2 583 11 111 infoweb@ndsas.sk www.ndsas.sk VI 501501 / Version 16 gültig 01.12.2015 ASFINAG Maut Service GmbH Seite 24 von 24