Gemeinde Rellingen. - Vorentwurf zur 2. Änderung B-Plan Nr Hauptstraße / ALDI (Oberflächenentwässerung)

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Transkript:

Gemeinde Rellingen - Vorentwurf zur 2. Änderung B-Plan Nr. 57 - Hauptstraße / ALDI (Oberflächenentwässerung)

Inhaltsverzeichnis Vorentwurfsunterlagen Erläuterungsbericht Anlage 1 Übersichtskarte Gebiet B-Plan-Änderung i. M. 1 : 5.000 Anlage 2.1 Blatt 1 Übersichtskarte Einzugsgebietskarte i. M. 1 : 5.000 Anlage 2.2 Blatt 2 Regenrückhaltebemessung Anlage 3-3.0 Niederschlagshöhen und -spenden nach KOSTRA-DWD 2000-3.1 Seite 1 Flächenermittlung Teilfläche 1 an der Hauptstraße - 3.1 Seite 2 Einzelbeckenberechnung Teilfläche 1-3.2 Seite 1 Flächenermittlung Teilfläche 2 ALDI-Markt - 3.2 Seite 2 Einzelbeckenberechnung Teilfläche 2-3.3 Seite 1 Flächenermittlung Teilfläche 3 an der Jahnstraße - 3.3 Seite 2 Einzelbeckenberechnung Teilfläche 3 Entwässerungsplan i. M. 1 : 500 Anlage 4 Blatt 1

Erläuterungsbericht - 2. Änderung B-Plan Nr. 57 Seite 1 1 Erläuterungsbericht - 2. Änderung B-Plan Nr. 57 - Hauptstraße / ALDI 1.1 Träger der Maßnahme Der Träger der Maßnahme ist die Gemeinde Rellingen, Kreis Pinneberg. Das Ingenieurbüro Lenk + Rauchfuß GmbH wurde mit der Durchführung der Berechnungen zum Regenwasserrückhalt beauftragt. 1.2 Veranlassung / Historie Vorhabenbezogen soll der bestehende Bebauungsplan der angestrebten geänderten Nutzung ergänzt und teilweise abgeändert werden. Der Bebauungsplan Nr. 57 "Hauptstraße / Jahnstraße / Tangstedter Chaussee" ist im Dezember 2000 aufgestellt worden, um in diesem Bereich für die zukünftige Entwicklung des Ortsbildes gestalterische Vorgaben machen zu können und die zulässige bauliche Nutzung festzuschreiben. Die bereits rechtskräftige 1. Änderung des B-Planes hat keinerlei Auswirkungen auf diese neuerliche Änderung (Bereich "Hauptstraße" zwischen "Lohe" und "Baumschulenweg"). 1.3 Beschreibung der örtlichen Situation Der von der 2. Änderung betroffene Bereich umfasst lediglich eine westlich gelegene Teilfläche des Gesamt-B-Planes (siehe hierzu auch Übersichtskarte Anlage 2.1). Die Fläche wird eingeschlossen von der "Hauptstraße", der Straße "Grüner Weg", der "Jahnstraße" sowie der vorhandenen östlich angrenzenden Wohnbebauung (Nr. Hauptstr. 97, Siedlerstr. 10-14, Jahnstr. 12). Es ist aus ortsbildprägendem Grund wünschenswert, die Fläche zukünftig einer kombinierten Wohn- und Gewerbenutzung zuzuführen. Dies ist aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten Vorgabe "Mischgebiet" bzw. "Allgemeines Wohngebiet" möglich. - 2 -

Erläuterungsbericht - 2. Änderung B-Plan Nr. 57 Seite 2 Durch die bisherige Umnutzung sowie auch die errichtete und zukünftige Bebauung ist der Grad der Versiegelung erheblich angestiegen. Die vorhandene Regenwasserkanalisation in der Straße "Grüner Weg" ist hydraulisch stark ausgelastet, für die Einleitung in das Gewässer (zuvor in die Verrohrung der BAB 23) besteht eine Einleitmengebegrenzung. Die beschriebene Fläche gliedert sich zukünftig in drei Bereiche: - Teilfläche 1: Wohn- und Gewerbekomplex an der Hauptstraße im nördlichen Teil - Teilfläche 2: Discounter-Markt mit Stellplätzen im mittleren Teil (vorhanden) - Teilfläche 3: Erweiterungsflächen des Discounters sowie Wohnbaufläche im südlichen Teil an der Jahnstraße Teilfläche 1: Die Teilfläche 1 ist entlang der "Hauptstraße" in einer Breite von ca. 85 m und einer Tiefe von ca. 51 m Tiefe gelegen. Die ehemalige Bebauung ist bereits vor mehreren Jahren abgebrochen worden. Nach der Beseitigung der Gebäude wurde die Fläche zunächst mit Schotter / Kiesel für eine Gebrauchtwagenpräsentation einschließlich eines Verkaufspavillon hergerichtet. Nach Aufgabe der Präsentation erfährt die Fläche schon seit langer Zeit keine dauernde Nutzung mehr. Geteilt wird diese Fläche durch die Zufahrt des rückwärtig gelegenen Discounter-Marktes der Teilfläche 2. Teilfläche 2: Rückwärtig der oben beschriebenen Teilfläche 1 ist bereits in der Vergangenheit ein Discounter-Markt (ALDI) errichtet worden, einschließlich der hierfür erforderlichen Stellplatzanlagen. Die Teilfläche 2 umfasst eine Ausdehnung von etwa 59 m x 61 m. Die Zufahrten zum Markt bestehen einerseits ab der "Hauptstraße" (über die Teilfläche 1) und andererseits über den "Grüner Weg". Teilfläche 3: Bei der Teilfläche 3 ist an der Ecke "Grüner Weg" / "Jahnstraße" ist ein älteres Gebäude vorhanden, welches zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzt wird. Östlich anschließend befindet sich eine derzeit ungenutzte Freifläche, die ursprünglich zu dem damaligen VW-Autohaus zugehörig war. Diese Fläche (ca. 53 m x 61 m) wird für eine Erweiterung des ALDI-Marktes sowie einer Wohnbebauung einschließlich Zufahrtsweg vorgesehen. Allen Flächen und Flurstücken gemein ist, dass sie sich im Eigentum des Projektentwicklers / Investors befinden. - 3 -

Erläuterungsbericht - 2. Änderung B-Plan Nr. 57 Seite 3 1.3.1 Beschreibung der Entwässerungsableitung Schmutzwasserableitung Das in den Gebäuden zukünftig anfallende Schmutzwasser wird aufgrund der beabsichtigten Nutzung und der erwarteten Abwasserzusammensetzung überwiegend dem häuslichen Schmutzwasser zuzuordnen zu sein. Es erfolgt(e) ein Anschluss der Gebäude an die bestehende Schmutzwasserkanalisation in der "Hauptstraße", "Grüner Weg" oder "Jahnstraße". Eine detaillierte Betrachtung der Schmutzwasserableitung ist in dieser Ausarbeitung nicht gefordert, es ist davon auszugehen, dass die vorhandene Kanalisation den zusätzlichen Abwasseranfall aufnehmen kann. Regenwasserableitung Sowohl in der "Hauptstraße", als auch in der Straße "Grüner Weg" / "Jahnstraße" ist eine Regenwasserkanalisation vorhanden. Es handelt sich um getrennte Kanalnetze mit jeweils eigener Einleitung in einen Vorfluter. Aus durchgeführten Kanalnetzberechnungen ist bekannt, dass beide Netze hydraulisch stark ausgelastet sind. Zusätzliche Einleitungen werden aufgrund von gestiegenem Versiegelungsgrad sowohl wegen der vorhandenen Kanalquerschnitte / der hydraulischen Leistungsfähigkeit als auch wegen der festgesetzten zulässigen Einleitmenge nicht möglich sein. Die Berechnung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der vorhandenen Kanalnetze ist nicht Bestandteil dieser Ausarbeitung. Bereits in den Berechnungen zu den Einleitungserlaubnissen aus 1994 ist die zu betrachtende Fläche überwiegend dem Regenwasserkanalnetz des "Grüner Weg" zugeordnet worden. Maßgeblich für die zulässig abzuleitende Regenwassermenge ist, dass durch die zukünftige Bebauung und Oberflächenbefestigung keine Erhöhung der Wassermengen von der Fläche in die öffentliche Kanalisation erfolgt. 1.3.2 Datengrundlagen / Bemessungsparameter Grundlage für die durchgeführten hydraulischen Berechnungen sind die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Bestandsunterlagen (Kanalkataster) des Regenwasserkanalisationsnetzes. Weiterhin liegen die Berechnungen zur "Durchführung der abwasserabgaberechtlichen Vorschriften für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gebiet der Gemeinde Rellingen" vom 31.07.1994 vor. Bei der Durchführung der Berechnungen sind die aktuellen Arbeitsblätter der DWA-ATV sowie die maßgeblichen DIN - und DIN EN - Normen beachtet worden. Die Niederschlagsdaten wurden anhand der statistischen Aufzeichnungen des deutschen Wetterdienstes aus dem Programm KOSTRA-DWD 2000 für das Einzugsgebiet Rellingen ermittelt. - 4 -

Erläuterungsbericht - 2. Änderung B-Plan Nr. 57 Seite 4 Neben den reinen Niederschlagsdaten hat auch die zu wählende Wiederkehrzeit von Regenereignissen (Jährlichkeit) sehr großen Einfluss auf die abzuleitenden Regenwassermengen, und damit auf die erforderliche Dimension von Kanälen bzw. Rückhalteeinrichtungen. Die Wiederkehrzeiten der in den Richtlinien festgelegten Bemessungsregenereignisse sind für Wohngebiete und für Gewerbe- / Industriebereiche unterschiedlich anzusetzen. Im Fall der hier dargestellten Rückhaltebemessung sind folgende Werte maßgeblich (Überschreitung 1 mal in "n" Jahren): Wohnen Gewerbe / Industrie Dimensionierung Rohrleitungen 2 2 Überstau bis max Gelände-OK 3 5 Überflutung 20 30 Für die Bemessung von Rückhalteräumen empfehlen die Richtlinien (DWA A-117) ein 5-jährliches Bemessungsereignis zu verwenden. 1.4 Bemessung / Nachweis 1.4.1 Ziel der Bemessung Es ist zu untersuchen, ob zusätzliche Niederschlagswassereinleitungen in das vorhandene Kanalnetz möglich sind, bzw. wie groß das erforderliche Rückhaltevolumen bei Nichtzulässigkeit herzustellen ist. Der Nachweis soll geführt werden, dass mit der Errichtung von Rückhalteraum auf den Grundstücksteilflächen die öffentliche Kanalisation nicht stärker in Anspruch genommen wird, als dass dies in den hydraulischen Berechnungen von 1994 berücksichtigt wurde. 1.4.2 Vorgehensweise Die Flächen einschließlich ihrer Befestigungsgrade aus den Berechnungen von 1994 wurden für die hier zu betrachtende Teileinzugsgebietsfläche aufgegliedert und der sich daraus ergebende Abfluss in die öffentliche Kanalisation mit den damaligen Niederschlagswerten ermittelt. Weiterhin sind die abflusswirksamen Flächen mit den entsprechenden Beiwerten für die zukünftige Bebauung und Oberflächenbefestigung anhand der uns überlassenen Planungen sowie weiterer Annahmen ermittelt worden. Für den mit heutigen Regendaten daraus entstehenden Abfluss ist das erforderliche Rückhaltevolumen berechnet worden. Sollten sich die Gebäudeabmessungen / Oberflächenbefestigungsanteile im weiteren Planungsverlauf deutlich verändern, so ist das dann erforderliche Rückhaltevolumen ggf. erneut zu berechnen. - 5 -

Erläuterungsbericht - 2. Änderung B-Plan Nr. 57 Seite 5 Alternativ zur Herstellung von Rückhaltevolumen ist auch die Versickerung von Niederschlagswasser aus technischer Sicht denkbar. Eine oberflächenoffene Versickerung durch die belebte Oberbodenschicht (Flächenversickerung, Muldenversickerung) erscheint aufgrund der zur Verfügung stehenden notwendigen Grundstücksflächen nicht realistisch. Eine unterirdische Versickerung (z.b. Rigolenversickerung) darf nur mit unbelastetem Wasser beschickt werden (z.b. Dachflächen mit bestimmten Eindeckarten, etc.; kein Wasser von Verkehrsflächen). Grundsätzlich ist die Versickerungsmöglichkeit von weiteren Randfaktoren abhängig wie insbesondere dem Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens, dem Grundwasserflurabstand, dem Abstand zu Gebäuden und Grenzen, etc. Ohne Kenntnis dieser Faktoren ist eine realistische Abschätzung der erforderlichen Versickerungsanlagen nicht möglich und aufgrund der vorgesehenen Bebauungsdichte mutmaßlich auch nicht umzusetzen. 1.4.2.1 Teilfläche 1 ("Hauptstraße") bisheriger Abfluss (siehe auch Anlage 4 Blatt 1, "Entwässerungslageplan" mit den Angaben aus der Einleitmengenberechnung 1994 sowie der getroffenen Teilgebietsaufteilung) Flächengröße gesamt rd. 4.330 m² davon mittlerer Befestigungsgrad 55 % rd. 2.200 m² (1,940 ha; 98,0 l / s ) mittlerer Befestigungsgrad 40 % rd. 1.560 m² (0,540 ha; 20,0 l / s ) mittlerer Befestigungsgrad 35 % rd. 570 m² (0,770 ha; 21,6 l / s ) Die Netzberechnung ist damals mittels Zeitbeiwertverfahren mit r (1;15) = 100 l / (s*ha) mit Berücksichtigung einer Staulinie ausgeführt worden. Daher ist die Ermittlung des rechnerischen Abflusses nur mittels Verhältnisrechnung der damaligen Strangwassermengen durchzuführen. Der daraus resultierende rechnerische Abfluss beträgt: 98,0 l / s * 0,220 ha / 1,94 ha + 20,0 l / s * 0,156 ha / 0,54 ha + 21,6 l / s * 0,057 ha / 0,77 ha = 18,49 l / s Dieser Wert entspricht dem zulässigen Drosselabfluss für die Rückhaltebemessung nach DWA-A 117. zukünftiger Abfluss Die vom Architekturbüro Witte erhaltene Planung (Stand 30.04.2013) der zukünftigen Bebauung ist für die weitere Betrachtung herangezogen worden. Dachflächengröße gesamt rd. 1.680 m² mit Ψs = 0,90 Oberflächenbefestigungen (Pflaster) Annahme: 70 % der verbleibenden Grundstücksteilfläche rd. 1.860 m² mit Ψs = 0,75 Grünflächen = Restfläche rd. 790 m² mit Ψs = 0,05-6 -

Erläuterungsbericht - 2. Änderung B-Plan Nr. 57 Seite 6 Die Bemessungsniederschlagsmenge ist heute mit r (15;1) = 105,6 l / s*ha zu berücksichtigen. Die Einleitmenge beläuft sich ohne Berücksichtigung der kurzen Netzfließzeit somit auf: (0,168 ha * 0,90 + 0,186 ha * 0,75 + 0,079 ha * 0,05) * 105,6 l / s*ha = 0,433 ha * 0,68 * 105,6 l / s*ha = 31,12 l / s Nachweis zukünftiger Abfluss = 31,12 l/s > 18,49 l/s = bisheriger Abfluss --> Rückhalt erforderlich Rückhalteberechnung Sowohl nach Vorgabe der DIN 1986-100, "Gebäude- und Grundstücksentwässerungsanlagen", als auch der einschlägigen Arbeitsblätter der DWA "Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." sind für die Bemessung von Regenwasserrückhalteanlagen die Regendaten des DWD "Deutscher Wetterdienst" aus dem dortigen "KOSTRA-Atlas" zu entnehmen. Für Grundstücksentwässerungsanlagen ist von einem oberen allgemeinen Klassenfaktor auszugehen. Wegen der geplanten Unterkellerung / Tiefgarage der Gebäude wird der Zuschlagsfaktor nach DWA-A 117 mit 1,2 gewählt, die Überschreitungshäufigkeit n wird mit 0,2 1 / a entsprechend einer Wiederkehrzeit von 5 Jahren empfohlen. Die Berechnung erfolgt mittels EDV-Programm mit den zuvor genannten Eingangsparametern. Entsprechend dem beigefügten Datenblatt (siehe Anlage 3.1, Seite 2) ist ein Rückhaltevolumen von 36 m³ erforderlich. 1.4.2.2 Teilfläche 2 (ALDI-Markt) bisheriger Abfluss (siehe auch Anlage 4 Blatt 1, "Entwässerungslageplan" mit den Angaben aus der Einleitmengenberechnung 1994 sowie der getroffenen Teilgebietsaufteilung) Flächengröße gesamt rd. 3.570 m² davon mittlerer Befestigungsgrad 55 % rd. 3.210 m² (1,940 ha; 98,0 l / s ) mittlerer Befestigungsgrad 35 % rd. 360 m² (0,570 ha; 16,0 l / s ) Die Berechnung erfolgt wie zuvor beschrieben, der daraus resultierende rechnerische Abfluss beträgt: 98,0 l / s * 0,321 ha / 1,94 ha + 16,0 l / s * 0,036 ha / 0,57 ha = 17,23 l / s - 7 -

Erläuterungsbericht - 2. Änderung B-Plan Nr. 57 Seite 7 derzeitiger Abfluss Die Fläche ist fertiggestellt. Es existieren der ALDI-Markt sowie die erforderlichen Stellplatzbefestigungen. Dachflächengröße gesamt rd.1.460 m² mit Ψs = 0,90 Oberflächenbefestigungen (Pflaster) Annahme: 75 % der verbleibenden Grundstücksteilfläche rd.1.580 m² mit Ψs = 0,75 Grünflächen = Restfläche rd. 530 m² mit Ψs = 0,05 Die Bemessungsniederschlagsmenge ist heute mit r (15;1) = 105,6 l / s*ha zu berücksichtigen. Die Einleitmenge beläuft sich ohne Berücksichtigung der kurzen Netzfließzeit somit auf: (0,146 ha * 0,90 + 0,158 ha * 0,75 + 0,053 ha * 0,05) * 105,6 l / s*ha = 0,357 ha * 0,71 * 105,6 l / s*ha = 26,67 l / s Nachweis zukünftiger Abfluss = 26,67 l/s > 17,23 l/s = bisheriger Abfluss --> Rückhalt erforderlich Rückhalteberechnung Wegen der Nichtunterkellerung des Marktes wird der Zuschlagsfaktor mit 1,1 gewählt, eine mögliche Überflutung der tiefer gelegenen Laderampe verursacht keinen wirtschaftlichen Schaden. Die Überschreitungshäufigkeit geht mit n = 0,2 1 / a in die Berechnung ein. Entsprechend dem beigefügten Datenblatt (siehe Anlage 3.2, Seite 2) ist ein Rückhaltevolumen von 27 m³ erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Rückhaltevolumen bereits mit dem Bau des Marktes hergestellt wurde. 1.4.2.3 Teilfläche 3 (ALDI-Markt-Erweiterung und Wohnbebauung an der "Jahnstraße" ) bisheriger Abfluss (siehe auch Anlage 4 Blatt 1, "Entwässerungslageplan" mit den Angaben aus der Einleitmengenberechnung 1994 sowie der getroffenen Teilgebietsaufteilung) Flächengröße gesamt rd. 3.240 m² davon mittlerer Befestigungsgrad 55 % rd. 550 m² (1,940 ha; 98,0 l / s ) mittlerer Befestigungsgrad 35 % rd. 2.690 m² (0,570 ha; 16,0 l / s ) - 8 -

Erläuterungsbericht - 2. Änderung B-Plan Nr. 57 Seite 8 Die Berechnung erfolgt wie zuvor beschrieben, der daraus resultierende rechnerische Abfluss beträgt: 98,0 l / s * 0,055 ha / 1,94 ha + 16,0 l / s * 0,269 ha / 0,57 ha = 10,33 l / s zukünftiger Abfluss Um die Nettoverkaufsfläche des ALDI-Marktes vergrößern zu können, ist ein Anbau entlang der gesamten südlichen Gebäudewand in etwa 6 m Breite vorgesehen, sowie eine geringe Ergänzung am Westgiebel. Weiterhin sind auf der verbleibenden Fläche entlang der "Jahnstraße" 4 Doppelhäuser vorgesehen, welche mittels eines Privatweges von dem "Grüner Weg" erschlossen werden sollen. Die vom Architekturbüro Witte erhaltene Planung (Stand 29.04.2013) der zuvor beschriebenen zukünftigen Bebauung ist für die weitere Betrachtung herangezogen worden. Dachflächengröße gesamt rd.1.170 m² mit Ψs = 0,90 Oberflächenbefestigungen (Pflaster) Annahme: Privatweg und 25 % der verbleibenden Grundstücksteilfläche rd. 650 m² mit Ψs = 0,75 Grünflächen = Restfläche rd.1.420 m² mit Ψs = 0,05 Die Bemessungsniederschlagsmenge ist heute mit r (15;1) = 105,6 l / s*ha zu berücksichtigen. Die Einleitmenge beläuft sich ohne Berücksichtigung der kurzen Netzfließzeit somit auf: (0,117 ha * 0,90 + 0,065 ha * 0,75 + 0,142 ha * 0,05) * 105,6 l / s*ha = 0,324 ha * 0,50 * 105,6 l / s*ha = 17,02 l / s Nachweis zukünftiger Abfluss = 17,02 l/s > 10,33 l/s = bisheriger Abfluss --> Rückhalt erforderlich Rückhalteberechnung Wegen der Unterkellerung des vorhandenen Gebäudes wird der Zuschlagsfaktor mit 1,2 gewählt, die Überschreitungshäufigkeit geht mit n = 0,2 1 / a in die Berechnung ein. Entsprechend dem beigefügten Datenblatt (siehe Anlage 3.3, Seite 2) ist ein Rückhaltevolumen von 20 m³ erforderlich. - 9 -

Erläuterungsbericht - 2. Änderung B-Plan Nr. 57 Seite 9 1.5 Zusammenfassung Die vorhandenen Regenentwässerungsnetze sind nicht in der Lage, weitere Wassermengen aufgrund der erhöhten Flächenversiegelung aufzunehmen. Für die Errichtung der Wohn- und Geschäftshäuser an der "Hauptstraße" (Teilfläche 1) sowie für die Erweiterung des ALDI-Marktes und der Wohnbebauung mit Doppelhäusern an der "Jahnstraße" (Teilfläche 3) sind jeweils Rückhaltevolumen zu schaffen.

KOSTRA-DWD 2000 Deutscher Wetterdienst - Hydrometeorologie - Niederschlagshöhen und -spenden nach KOSTRA-DWD 2000 Niederschlagshöhen und -spenden für Rellingen Zeitspanne : Januar - Dezember Rasterfeld : Spalte: 34 Zeile: 21 T 1,0 2,0 3,0 5,0 30,0 100,0 D hn rn hn rn hn rn hn rn hn rn hn rn 5,0 min 4,8 160,1 6,5 216,1 7,5 248,9 8,7 290,1 13,0 434,9 16,0 532,2 10,0 min 7,6 127,2 9,9 165,7 11,3 188,3 13,0 216,7 19,0 316,2 23,0 383,1 15,0 min 9,5 105,6 12,3 136,5 13,9 154,6 16,0 177,4 23,2 257,4 28,0 311,1 20,0 min 10,8 90,2 14,0 116,7 15,9 132,2 18,2 151,7 26,4 220,2 31,9 266,2 25,0 min 11,8 78,7 15,3 102,2 17,4 115,9 20,0 133,3 29,1 193,9 35,2 234,7 30,0 min 12,6 69,9 16,4 91,1 18,6 103,6 21,5 119,3 31,4 174,3 38,0 211,2 35,0 min 13,2 62,8 17,3 82,4 19,7 93,8 22,7 108,2 33,4 158,8 40,5 192,9 40,0 min 13,7 57,0 18,1 75,2 20,6 85,9 23,8 99,3 35,1 146,4 42,7 178,0 45,0 min 14,1 52,2 18,7 69,3 21,4 79,3 24,8 91,9 36,7 136,1 44,8 165,8 50,0 min 14,4 48,1 19,3 64,3 22,1 73,7 25,7 85,6 38,2 127,4 46,6 155,4 60,0 min 15,0 41,7 20,3 56,3 23,3 64,9 27,2 75,6 40,8 113,5 50,0 138,9 90,0 min 16,8 31,1 22,4 41,4 25,6 47,5 29,8 55,1 44,2 81,8 53,9 99,8 2,0 h 18,2 25,3 24,0 33,4 27,4 38,1 31,7 44,0 46,8 64,9 56,9 79,0 3,0 h 20,4 18,9 26,5 24,6 30,2 27,9 34,7 32,1 50,6 46,9 61,4 56,8 4,0 h 22,1 15,3 28,5 19,8 32,3 22,4 37,0 25,7 53,6 37,2 64,8 45,0 6,0 h 24,7 11,4 31,5 14,6 35,5 16,4 40,5 18,8 58,2 26,9 70,0 32,4 9,0 h 27,7 8,5 34,9 10,8 39,1 12,1 44,5 13,7 63,1 19,5 75,7 23,4 12,0 h 30,0 6,9 37,5 8,7 41,9 9,7 47,5 11,0 66,9 15,5 80,0 18,5 18,0 h 32,5 5,0 41,2 6,4 46,2 7,1 52,6 8,1 75,0 11,6 90,0 13,9 24,0 h 35,0 4,1 44,8 5,2 50,5 5,8 57,7 6,7 83,0 9,6 100,0 11,6 48,0 h 50,0 2,9 59,0 3,4 64,3 3,7 71,0 4,1 94,3 5,5 110,0 6,4 72,0 h 50,0 1,9 60,5 2,3 66,7 2,6 74,5 2,9 101,7 3,9 120,0 4,6 T D hn rn - - - - Wiederkehrzeit (in [a]): mittlere Zeitspanne, in der ein Ereignis einen Wert einmal erreicht oder überschreitet Niederschlagsdauer einschließlich Unterbrechungen (in [min, h]) Niederschlagshoehe (in [mm]) Niederschlagsspende (in [l/(s*ha)]) Für die Berechnung wurden folgende Grundwerte (hn in [mm]) verwendet: T/D 1 a 100 a 15,0 min 9,50 28,00 60,0 min 15,00 50,00 12,0 h 30,00 80,00 24,0 h 35,00 100,00 48,0 h 50,00 110,00 72,0 h 50,00 120,00 Berechnung "Kurze Dauerstufen" (D<=60 min): u hyperbolisch, w doppelt logarithmisch Wenn die angegebenen Werte für Planungszwecke herangezogen werden, sollte für rn(d;t) bzw. hn(d;t) in Abhängigkeit von der Wiederkehrzeit (Jährlichkeit) bei bei bei 0,5 a 5 a 50 a <= < < T <= T <= T <= Berücksichtigung finden. 5 a 50 a 100 a ein Toleranzbetrag ± 10 %, ein Toleranzbetrag ± 15 %, ein Toleranzbetrag ± 20 %, KOSTRA-DWD 2000 2.2.1 2009 ITWH GmbH Engelbosteler Damm 22 D-30167 Hannover www.itwh.de

Anlage 3.1 Rellingen, B-Plan 57, Hauptstraße, ALDI, Jahnstraße Flächenermittlungen für RRB-Bemessung Hier: Teilfläche 1, Flächen an der Hauptstraße Hauptstraße 4330 m² Gesamtfläche Einzugsgebiet RR 4330 m² davon Dachflächen Gebäude 1 420 m² Gebäude 2 1260 m² Summe Dachflächen 1680 m² mit Psi = 0,9 1512 m² Oberflächenbefestigungen geschätzt 70% der verbleibenden Flächen 1860 m² Summe Oberflächenbefestigungen 1860 m² mit Psi = 0,75 1395 m² Grünflächen verbleibend 790 m² Summe Grünflächen 790 m² mit Psi = 0,05 Kontrollsumme Einzelflächen ohne Grünflächen 4330 m² 2907 m² mittlerer Psi Gesamtfläche 0,68 für REBECK Regenwasserrückhaltebeckenbemessung kanalisiertes Einzugsgebiet AE,k befestigtes Einzugsgebiet AE,b mittlerer Psi befestigter Flächen 0,433 ha 0,354 ha 0,82

PROGRAMM REHM / REBECK 9.0 Datum: 24.05.2013 Ingenieurbüro Lenk + Rauchfuß GmbH, Bergstraße 3, 25462 Rellingen Projekt: REL1305 Rellingen, B-Plan Nr. 57, 2. Änderung Hauptstraße, ALDI und Jahnstraße Einzelbeckenberechnung Becken: 1 Abfluss nach: 99 Bezeichnung: Bebauung Wohn- und Geschäftshäuser Hauptstraße Bemessungsgrundlagen Fläche des kanalisierten Einzugsgebietes AE,k = 0,43 ha Befestigte Fläche AE,b = 0,35 ha Mittlerer Abflussbeiwert der befestigten Fläche Psi m,b = 0,820 - Nicht befestigte Fläche AE,nb = 0,08 ha Mittlerer Abflussbeiwert der nicht befestigten Fläche Psi m,nb = 0,050 - Rechnerische Fließzeit im Kanalnetz bei Vollfüllung tf = 2,00 min Trockenwetterabfluss Qt24 = 0,00 l/s Drosselabfluss Qdr = 18,49 l/s Zuschlagsfaktor fz = 1,20 - Berechnungsergebnisse: Undurchlässige Fläche: Au= AE,b * Psi m,b + AE,nb * Psi m,nb Au = 0,29 ha Drosselabflussspende: qdr,r,u= (Qdr - Qt24) / Au qdr,r,u = 63,76 l/s*ha Abminderungsfaktor aus tf = 2,0 min und n = 0,20 /a (aus Bild3) fa = 0,980 - Gewählter Niederschlag: Rellingen oberer Klassenfaktor Überschreitungshäufigkeit: n= 0,20 /a Dauerstufe D min, h Niederschlagshöhe hn mm Zugehörige Regenspende r l/s.ha Drosselabflussspende qdr,r,u l/s.ha Differenz spezifisches Speichervolumen Vs,u m3/ha r - qdr,r,u l/s.ha 5 min 8,7 290,0 63,8 226,2 80 10 min 13,0 216,7 63,8 152,9 108 15 min 16,0 177,8 63,8 114,0 121 20 min 18,2 151,7 63,8 87,9 124 30 min 21,5 119,4 63,8 55,7 118 Erforderliches spezifisches Volumen Vs,u = 124 m3/ha Erforderliches Rückhaltevolumen V = Vs,u * Au V = 36 m3 Seite 1 von 1

Anlage 3.2 Rellingen, B-Plan 57, Hauptstraße, ALDI, Jahnstraße Flächenermittlungen für RRB-Bemessung Hier: Teilfläche 2, bestehende ALDI-Markt-Fläche einschl. Stellplatzanlage ALDI-Markt 3570 m² Gesamtfläche Einzugsgebiet RR 3570 m² davon Dachflächen ALDI-Markt 1460 m² Summe Dachflächen 1460 m² mit Psi = 0,9 1314 m² Oberflächenbefestigungen geschätzt 75% der verbleibenden Flächen 1580 m² Summe Oberflächenbefestigungen 1580 m² mit Psi = 0,75 1185 m² Grünflächen verbleibend 530 m² Summe Grünflächen 530 m² mit Psi = 0,05 Kontrollsumme Einzelflächen ohne Grünflächen 3570 m² 2499 m² mittlerer Psi Gesamtfläche 0,71 für REBECK Regenwasserrückhaltebeckenbemessung kanalisiertes Einzugsgebiet AE,k befestigtes Einzugsgebiet AE,b mittlerer Psi befestigter Flächen 0,357 ha 0,304 ha 0,82

PROGRAMM REHM / REBECK 9.0 Datum: 24.05.2013 Ingenieurbüro Lenk + Rauchfuß GmbH, Bergstraße 3, 25462 Rellingen Projekt: REL1305 Rellingen, B-Plan Nr. 57, 2. Änderung Hauptstraße, ALDI und Jahnstraße Einzelbeckenberechnung Becken: 2 Abfluss nach: 99 Bezeichnung: ALDI-Markt und Stellplatzflächen Bemessungsgrundlagen Fläche des kanalisierten Einzugsgebietes AE,k = 0,36 ha Befestigte Fläche AE,b = 0,30 ha Mittlerer Abflussbeiwert der befestigten Fläche Psi m,b = 0,820 - Nicht befestigte Fläche AE,nb = 0,06 ha Mittlerer Abflussbeiwert der nicht befestigten Fläche Psi m,nb = 0,050 - Rechnerische Fließzeit im Kanalnetz bei Vollfüllung tf = 2,00 min Trockenwetterabfluss Qt24 = 0,00 l/s Drosselabfluss Qdr = 17,23 l/s Zuschlagsfaktor fz = 1,10 - Berechnungsergebnisse: Undurchlässige Fläche: Au= AE,b * Psi m,b + AE,nb * Psi m,nb Au = 0,25 ha Drosselabflussspende: qdr,r,u= (Qdr - Qt24) / Au qdr,r,u = 68,92 l/s*ha Abminderungsfaktor aus tf = 2,0 min und n = 0,20 /a (aus Bild3) fa = 0,980 - Gewählter Niederschlag: Rellingen oberer Klassenfaktor Überschreitungshäufigkeit: n= 0,20 /a Dauerstufe D min, h Niederschlagshöhe hn mm Zugehörige Regenspende r l/s.ha Drosselabflussspende qdr,r,u l/s.ha Differenz spezifisches Speichervolumen Vs,u m3/ha r - qdr,r,u l/s.ha 5 min 8,7 290,0 68,9 221,1 71 10 min 13,0 216,7 68,9 147,8 96 15 min 16,0 177,8 68,9 108,9 106 20 min 18,2 151,7 68,9 82,7 107 30 min 21,5 119,4 68,9 50,5 98 Erforderliches spezifisches Volumen Vs,u = 107 m3/ha Erforderliches Rückhaltevolumen V = Vs,u * Au V = 27 m3 Seite 1 von 1

Anlage 3.3 Rellingen, B-Plan 57, Hauptstraße, ALDI, Jahnstraße Flächenermittlungen für RRB-Bemessung Hier: Teilfläche 3, Erweiterungsfläche ALDI-Markt und Wohngebäude Jahnstraße ALDI-Markt-Erweiterung und Wohngebäude 3240 m² Gesamtfläche Einzugsgebiet RR 3240 m² davon Dachflächen Wohn-Doppelhaus West 210 m² Wohn-Doppelhaus Mitte West 250 m² Wohn-Doppelhaus Mitte Ost 190 m² Wohn-Doppelhaus Ost 200 m² ALDI-Markt-Erweiterung 320 m² Summe Dachflächen 1170 m² mit Psi = 0,9 1053 m² Oberflächenbefestigungen Privatweg 170 m² geschätzt 25% der verbleibenden Flächen 480 m² Summe Oberflächenbefestigungen 650 m² mit Psi = 0,75 488 m² Grünflächen verbleibend 1420 m² Summe Grünflächen 1420 m² mit Psi = 0,05 Kontrollsumme Einzelflächen ohne Grünflächen 3240 m² 1541 m² mittlerer Psi Gesamtfläche 0,50 für REBECK Regenwasserrückhaltebeckenbemessung kanalisiertes Einzugsgebiet AE,k befestigtes Einzugsgebiet AE,b mittlerer Psi befestigter Flächen 0,324 ha 0,182 ha 0,85

PROGRAMM REHM / REBECK 9.0 Datum: 24.05.2013 Ingenieurbüro Lenk + Rauchfuß GmbH, Bergstraße 3, 25462 Rellingen Projekt: REL1305 Rellingen, B-Plan Nr. 57, 2. Änderung Hauptstraße, ALDI und Jahnstraße Einzelbeckenberechnung Becken: 3 Abfluss nach: 99 Bezeichnung: ALDI-Markt-Erweiterung und Wohngebäude Jahnstraße Bemessungsgrundlagen Fläche des kanalisierten Einzugsgebietes AE,k = 0,32 ha Befestigte Fläche AE,b = 0,18 ha Mittlerer Abflussbeiwert der befestigten Fläche Psi m,b = 0,850 - Nicht befestigte Fläche AE,nb = 0,14 ha Mittlerer Abflussbeiwert der nicht befestigten Fläche Psi m,nb = 0,050 - Rechnerische Fließzeit im Kanalnetz bei Vollfüllung tf = 2,00 min Trockenwetterabfluss Qt24 = 0,00 l/s Drosselabfluss Qdr = 10,33 l/s Zuschlagsfaktor fz = 1,20 - Berechnungsergebnisse: Undurchlässige Fläche: Au= AE,b * Psi m,b + AE,nb * Psi m,nb Au = 0,16 ha Drosselabflussspende: qdr,r,u= (Qdr - Qt24) / Au qdr,r,u = 64,56 l/s*ha Abminderungsfaktor aus tf = 2,0 min und n = 0,20 /a (aus Bild3) fa = 0,980 - Gewählter Niederschlag: Rellingen oberer Klassenfaktor Überschreitungshäufigkeit: n= 0,20 /a Dauerstufe D min, h Niederschlagshöhe hn mm Zugehörige Regenspende r l/s.ha Drosselabflussspende qdr,r,u l/s.ha Differenz spezifisches Speichervolumen Vs,u m3/ha r - qdr,r,u l/s.ha 5 min 8,7 290,0 64,6 225,4 80 10 min 13,0 216,7 64,6 152,1 107 15 min 16,0 177,8 64,6 113,2 120 20 min 18,2 151,7 64,6 87,1 123 30 min 21,5 119,4 64,6 54,9 116 Erforderliches spezifisches Volumen Vs,u = 123 m3/ha Erforderliches Rückhaltevolumen V = Vs,u * Au V = 20 m3 Seite 1 von 1