Stand: Einrichtung. Göttingen, den. Tätigkeitsdarstellung. Anlass. mit Wirkung vom (Datum) 1. Arbeitsplatzinhaberin/Arbeitsplatzinhaber

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Transkript:

Stand: 05.11.2012 Einrichtung Göttingen, den Tätigkeitsdarstellung Anlass Einstellung Umsetzung/Versetzung mit Wirkung vom (Datum) Aufgabenänderung Sonstiges 1. Arbeitsplatzinhaberin/Arbeitsplatzinhaber 1.1 Name, Vorname 1.2 Geburtsdatum 1.3 Vollbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt mit der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten 2. Aufgaben der Arbeitsplatzinhaberin/des Arbeitsplatzinhabers Kurzbezeichnung des Arbeitsplatzes

3. Organisatorische Eingliederung und Befugnisse der Arbeitsplatzinhaberin/des Arbeitsplatzinhabers 3.1 Der Arbeitsplatzinhaberin/Dem Arbeitsplatzinhaber sind die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig unmittelbar unterstellt (Funktionen und Bes.-, Entgeltgruppe): 3.2 Die Arbeitsplatzinhaberin/Der Arbeitsplatzinhaber ist unmittelbar unterstellt (Funktion und Bes.-, Entgeltgruppe) 3.3 Die Arbeitsplatzinhaberin/Der Arbeitsplatzinhaber vertritt 3.4 Die Arbeitsplatzinhaberin/Der Arbeitsplatzinhaber wird vertreten durch 3.5 Die Arbeitsplatzinhaberin/Der Arbeitsplatzinhaber hat folgende Befugnisse: 4. a) Ausführliche Beschreibung der einzelnen anfallenden Tätigkeiten (Angabe des abgrenzbaren Arbeitsergebnisses und der darunter anfallenden Arbeitsschritte (siehe auch Merkblatt: Was ist bei der Beschreibung einer Tätigkeit zu beachten ) b) Einzusetzende Kenntnisse und Vorschriften (Angabe der Paragraphen/Abschnitte etc. von Gesetzen, Verordnungen, internen Richtlinien, etc.) (Bitte zu jeder Tätigkeit mit angeben!) Beschreibung der Tätigkeiten die eine Bewertung als Arbeitsvorgänge ermöglichen! Anteil an der gesamten Arbeitszeit in v. H.

Beschreibung der Tätigkeiten, die eine Bewertung als Arbeitsvorgänge ermöglichen! (Fortsetzung von Seite 2) Anteil an der gesamten Arbeitszeit in v.h.

5. Erforderliche Qualifikation für den Arbeitsplatz (nicht die tatsächliche Qualifikation der Arbeitsplatzinhaberin/des Arbeitsplatzinhabers) Schul- oder Hochschulausbildung, Fachprüfungen Zu Nrn. 1 bis 5 Die Tätigkeitsdarstellung wurde gefertigt durch Organisationseinheit Ort, Datum Unterschrift Amts-/Dienstbezeichnung Die Tätigkeitsdarstellung wurde überprüft durch Hinweis: Diese Tätigkeitsdarstellung ist die Grundlage für die tarifliche Bewertung. Unabhängig davon ist die Arbeitgeberin dazu berechtigt auch andere Aufgaben zu übertragen. Die eingruppierungswirksame Änderung der übertragenen Tätigkeiten und damit zusammenhängende vertragsrechtliche Erklärungen können nur durch die zuständige Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung erfolgen. Etwaige Zusagen über eine höhere Eingruppierung bspw. durch unmittelbare Vorgesetzte sind daher eingruppierungsrechlich nicht von Bedeutung.

Was ist bei der Beschreibung einer Tätigkeit zu beachten? Die Tätigkeitsbeschreibung soll vollständig, eindeutig und präzise die auf Dauer auszuübende Tätigkeit wiedergeben. Die Beschreibung der Teilaufgaben sollte anschaulich und verständlich sowie für Dritte nachvollziehbar sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine den Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht werdende Bewertung erfolgen kann. Nur pauschale oder allgemeine Formulierungen in Tätigkeitsbeschreibungen 1 reichen nicht aus. Die Teilaufgaben werden damit nicht konkret genug abgebildet. Dadurch sind die beschriebenen Tätigkeiten in ihrer Wertigkeit nicht bzw. nur eingeschränkt nachvollziehbar und erschweren damit eine tarifgerechte Bewertung der Tätigkeiten. Die Tätigkeitsbeschreibung soll keine wertenden Formulierungen oder tarifrechtlich belegte Begriffe wie z.b. : "verantwortungsvolle" oder "schwierigere Tätigkeit"; "selbständige Leistungen" enthalten. Die Benennung von Fachkenntnissen, die zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung erforderlich sind, kann im Anschluss an die Beschreibung der Tätigkeit erfolgen, z. B. Gesetze, Regelwerke, Fach-und Wissensgebiete. Dies kann die Bewertung unterstützen. Nachfolgend finden Sie Hinweise und Anregungen die Ihnen helfen sollen eine aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung zu formulieren: Tariflich belegte Begriffe Die unten beispielhaft aufgeführten Begrifflichkeiten werden in einer Beschreibung oftmals zur sprachlichen Umschreibung bzw. Heraushebung der Tätigkeit verwendet. Sie sind jedoch zu vermeiden, da diese Begriffe eine Wertigkeit i. S. d. Vergütungsordnung. beinhalten und damit der Bewertung vorgreifen. Kenntnisse/Tätigkeiten/Arbeiten umfassende umfangreiche einfache/-re schwierig/-ere vielseitige bedeutende Arbeitsweise selbständig eigenverantwortlich verantwortungsvoll/verantwortung 5

Verstärkende Begriffe lassen eine Einschätzung der Tätigkeit im Rahmen der Bewertung nicht zu, da sie zu pauschal und nicht inhaltlich ausgerichtet sind. Anstatt der Verwendung von verstärkenden Begriffen wie z. B. herausragend herausgehoben vertieft fundiert hoch kompliziert eigenständig eigenverantwortlich speziell komplex besonders sollte konkret beschrieben werden, was inhaltlich hinter der pauschalen Aussage steht. Überlegen Sie: Was verbirgt sich hinter dem verstärkenden Begriff? Verwenden Sie aussagekräftigte Begriffe! Allgemein gehaltene Begriffe wie z.b. Mitwirkung Mitarbeit Zusammenarbeit Sonstiges Allgemeines sollten Sie vermeiden, da sie die Tätigkeit nicht präzise genug beschreiben. Persönliche Fähigkeiten und Eigenschaften der Arbeitsplatzinhaberin/des Arbeitsplatzinhabers sind "weiche Faktoren" und gehören nicht in die Tätigkeitsdarstellung unter Punkt 4, da sie für eine Bewertung des Arbeitsplatzes nicht relevant sind. Dazu gehören u. a. Organisationsgeschick Belastbarkeit Einfühlungsvermögen Teamfähigkeit besonderes Verhandlungsgeschick Verantwortungsbewusstsein Führungskompetenz 6

Stichwort Allgemeines/ Sonstiges als Bezeichnung ' des Arbeitsvorgangs " Formulierungsvorschlag I Lösungsvorschlag Allgemeines"/"Sonstiges" sind im tarifrechtlichen Sinne keine Arbeitsvorgänge, da sie kein Arbeitsergebnis abbilden. Es handelt sich hierbei in der Regel um sog. Zusammenhangstätigkeiten, also Tätigkeiten, die bezogen auf das Arbeitsergebnis einem anderen Arbeitsvorgang zuzuordnen sind. Arbeitsaufträge, die auf Grund besonderer Weisung des Vorgesetzten auszuüben sind, sind grundsätzlich keine auf Dauer auszuübende Tätigkeit und sollten daher keine Aufnahme in der Tätigkeitsbeschreibung finden. Antrag/ Antragsbearbeitung Bericht/ Berichtserstellung Prüfen von Anträgen über I auf [... ] In welcher Hinsicht? Beantworten von Anfragen der Antragsteller [... ] Entscheiden über Anträge auf [.. ] Was, worüber, in welchen Fällen? Formales Zusammenstellen von Berichtsteilen [... ] Fertigen von Berichten nach Vorgabe Vorlage [... ] Inhaltliches Entwickeln von Ergebnisberichten [... ] Werden Inhalte erarbeitet? Welche Inhalte werden mit welchem Ergebnis erarbeitet? Beschaffung Einholen von Angeboten für [... ] Prüfen der Angebote und Entscheiden über [... ] unter Berücksichtigung von [... ] Erteilen des Auftrags über [... ] Prüfung des Wareneingangs im Rahmen von [... ] Prüfen der Rechnungen unter Beachtung von [... ] Betreuung/ Betreuen von [... ] Büroorganisation Fremdsprachen Kommunikation (Gespräche, Informationsvermittlung, Verhandlungen) Konferenzen/ Tagungen/ Veranstaltungen Welche konkreten Arbeiten sind für wen und in welchem Umfang wahrzunehmen? Tätigkeiten konkret angeben nur relevant bei: Übersetzen/Dolmetschern/Fremdsprachenkorrespondenten etc. Übersetzen von Briefen und E-Mails für den [... ] aus der [... ] und [... ] Sprache Übersetzen von (Zeitungs-)Texten nach Vorgabe des [... ] Dolmetschen von Gesprächen aus der [... ] in die deutsche Sprache Entgegennehmen und Weiterleiten von Telefonaten Zusammenstellen und Weiterleiten von Informationen über [... ] Führen von Gesprächen/Verhandlungen mit [... ] über [... ] Mit wem, worüber und mit weichem/r Ergebnis/Konsequenz Formale/Organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von [... ], z. B. : Entwerfen von Einladungskarten für die Gäste [... ] Erstellen von Einladungen für die Teilnehmer [... ] Reservieren der Tagungsräume sowie Anfordern von technischen Geräten [... ] Inhaltliche/Konzeptionelle Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von [... ] Moderieren von [... ] Teilnahme an [... ] über/zu [... ] 7

Formulierungsvorschlag I Lösungsvorschlag Stichwort Konzepte/ Konzepte konkret benennen (Inhalt, Vorgehensweise etc.) Konzepterarbeitung Korrespondenz Entwerfen von Briefen und E-Mails zu [... ] Nach Diktat, skizzierten Angaben Vorlagen? freier Entwurf? Mitarbeit Der Begriff "Mitarbeit" lässt keinen konkreten Schluss auf die Art der Tätigkeit zu. Es sollte differenzierter aufgeschlüsselt werden, welcher qualitative Beitrag zum Gesamtergebnis geleistet wird. Handelt es sich um eine "zuarbeitende" Tätigkeit (nach Vorgabe/Anweisung/ standardisiert)? Liegt ein Teilarbeitsergebnis vor? Projekt/Projektarbeit Voraussetzung: auf Dauer auszuübende Tätigkeit Welche konkreten Aufgaben und Arbeitsschritte fallen am betreffenden Arbeitsplatz im Rahmen des Projektes an Benennung der Funktion innerhalb des Projektes (Lenkungsausschussmitglied, Projektleiter Projektsachbearbeiter etc.) Unterstellung Die unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit Angabe von Funktion und der jeweiligen Vergütungs- und Fallgruppe bzw. Entgeltgruppe unter Punkt 3.1 der Tätigkeitsdarstellung aufzuführen. Vertretung Nur auf Dauer und auf ausdrückliche Anordnung übertragene Vertretungstätigkeiten sind anzuführen und werden i. d. R. als eigene Arbeitsvorgänge berücksichtigt. Zeichnungsbefugnisse Übertragene allgemeine und besondere Zeichnungsbefugnisse wie z. B. allgemeine Unterschriftsbefugnis, Prokura, Bankvollmacht, Feststellungsbefugnis der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit sind unter Punkt 3.5 der Tätigkeitsdarstellung aufzuführen. 8