Neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)
Was erwartet Sie in den kommenden 45 Minuten 1. Hintergründe zur Entstehung der DGUV Vorschrift 2 2. Ermittlung des Personalaufwandes für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung 3. Betrachtung Vorteile/Neuerungen 4. Neue Zeiten neue Zeiten? 5. Unterstützungsmaßnahmen DGUV/BG RCI Seite 2
DGUV Vorschrift 2 - neue Konzeption Auftrag des Staates: Reformierung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten Ziele der Reform: Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe Stärkere Ausrichtung an den betrieblichen Gefährdungen der Beschäftigten Eine einheitliche UVV für gewerbliche BGen und UVT der öffentlichen Hand zum 1. Januar 2011 Konsens mit den Genehmigungsbehörden Seite 3
DGUV-Vorschrift 2 - Abstimmung des Konzeptes Enge Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden (seit Mitte 2008) Präventionsleiter-Arbeitsgruppe bei der DGUV erarbeitet Mustertext (seit Oktober 2008) Grundsatzausschuss Prävention (GAP) des DGUV-Vorstandes stimmt zu (April 2009) Mitgliederversammlung der DGUV stimmt zu (Juni 2009) Die Präventionsausschüsse der BG RCI stimmen dem Mustertext im Grundsatz zu (Herbst 2009) DGUV gibt Mustertext frei und erteilt Auftrag zur Umsetzung (17.12.2009) Seite 4
DGUV Vorschrift 2 - momentaner Stand Anfang 2010: Anpassung des Mustertextes an BG RCI April 2010: Der Entwurf der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der BG RCI wird nach Beratung und Verabschiedung in der Selbstverwaltung über die DGUV zur Vorgenehmigung an das BMAS geschickt 08. September 2010: BG RCI erhält die Vorgenehmigung 16. November 2010: Die Vertreterversammlung der BG RCI beschließt die DGUV Vorschrift 2 03. Dezember 2010: Das BMAS genehmigt die DGUV Vorschrift 2 01. Januar 2011: Die neue DGUV Vorschrift 2 ist in Kraft getreten Die Bekanntmachung ist in der November/Dezember 2010-Ausgabe im BG RCI.magazin und auf der Homepage der BG RCI erfolgt. Seite 5
Seite 6
DGUV Vorschrift 2 - neue Konzeption Gesamtbetreuung = Grundbetreuung Basisleistungen unabhängig von Art und Größe des Betriebs (Anhang 3) Feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem Höhe orientiert sich am Gefährdungspotenzial der Branche + Betriebsspezifische Betreuung Spezifische Aspekte der Betreuung Inhalt und Umfang sind flexibel, aber verbindlich, auf Basis eines Leistungskatalogs zu ermitteln (Anhang 4) Aufwand orientiert sich an den betrieblichen Gefährdungen Seite 7
DGUV Vorschrift 2 - Grundbetreuung 3 Betreuungsgruppen, abhängig vom Gefährdungspotenzial Gruppe I II III Gefährdungspotenzial hoch mittel niedrig Einsatzzeit pro Beschäftigtem/-r (h/a), Summe BA + Sifa 2,5 1,5 0,5 Einsatzzeiten (EZ) = Summe Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), Aufteilung durch den Betrieb Mindestanteil einer Fachdisziplin : 20%, jedoch nicht weniger als 0,2 h/a je Beschäftigtem (Schutzklausel) Grundsatz: Gleichartige Betriebe sind gleichartig zu veranlagen! Seite 8
DGUV Vorschrift 2 - Grundbetreuung Auftrag: Die Berufsgenossenschaften weisen alle Wirtschaftszweige anhand einer WZ-Kode-Liste einer Betreuungsgruppe zu Die BG RCI hat auf Basis einer Eingruppierungshilfe der DGUV ihre Wirtschaftszweige einer der drei möglichen Betreuungsgruppen zugewiesen Im Rahmen der notwendigen übergreifenden Abstimmungen waren Kompromisse mit anderen BGen bei einzelnen WZ- Kodes erforderlich In der abgestimmten Tabelle sind die Branchen der BG RCI in allen drei Betreuungsgruppen vertreten Seite 9
DGUV Vorschrift 2 - Grundbetreuung Eingruppierungshilfe der DGUV angewendet auf die Branche Chemie: Bewertungsaspekt Gewichtung Faktor Summe 1 2 3 Anzahl Gefährdungen (Anhang 1) 3 1-9 10-19 20-28 9 Arbeitsunfälle (meldepflichtig) 2 < 23 23-46 > 46 2 Arbeitsunfälle (neue Unfallrenten) 2 < 0,8 0,8-1,6 > 1,6 2 Berufskrankheiten (bestätigte BK) 1 < 1,0 1,0-2,0 > 2,0 2 Berufskrankheiten (neue BK-Rente) 1 < 0,3 0,3-0,6 > 0,6 2 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Anhang 2) 2 1-5 6-10 11-15 6 23 Gruppe I Gruppe II Gruppe III 27-33 19-26 11-18 Seite 10
DGUV Vorschrift 2 - Grundbetreuung Auftrag: Die Berufsgenossenschaften weisen alle Wirtschaftszweige anhand einer WZ-Kode-Liste einer Betreuungsgruppe zu Die BG RCI hat auf Basis einer Eingruppierungshilfe der DGUV ihre Wirtschaftszweige einer der drei möglichen Betreuungsgruppen zugewiesen Im Rahmen der notwendigen übergreifenden Abstimmungen waren Kompromisse mit anderen BGen bei einzelnen WZ-Kodes erforderlich In der abgestimmten Tabelle sind die Branchen der BG RCI in allen drei Betreuungsgruppen vertreten Seite 11
WZ-Kode-Liste für BG RCI (Auszug!) = Anlage 3 zur DGUV Vorschrift 2 Bergbau Steinbruch Zucker Leder Papier Chemie Seite 12
Vier Schritte zur Grundbetreuung 1. Schritt Ermittlung der Beschäftigtenzahlen 2. Schritt Ermittlung, in welche Betreuungsgruppe der Betrieb fällt (entsprechend der WZ-Kode-Liste) 3. Schritt 4. Schritt Berechnung der gemeinsamen Grundbetreuung für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend der Betreuungsgruppe auf Basis der Beschäftigtenzahl Prozentuelle Aufteilung der Grundbetreuung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Schutzklausel beachten!) Seite 13
DGUV Vorschrift 2 - Betriebsspezifische Betreuung Leistungskatalog verbindliche Vereinbarung Unternehmer mit BA und Sifa Mitbestimmung von Betriebs- oder Personalrat Aufgabenfelder, Auslösekriterien und Aufwandskriterien Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 8 Aufgabenfelder Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation 5 Aufgabenfelder Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation 2 Aufgabenfelder Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen 1 Aufgabenfeld Seite 14
DGUV Vorschrift 2 - Betriebsspezifische Betreuung Auslösekriterien am Beispiel 2.1 des Leistungskatalogs: Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen und Geräten Anlass liegt vor Auslösekriterien Trifft zu Ja Nein Betriebsspez. Betreuung erforderlich Ja Nein Neuartige / neue Risiken sind zu erwarten Neuartige Gefahrenquellen können auftreten Veränderte Wirkungen auf die Arbeitsumgebung Bisherige Schutzmaßnahmen können nicht / nur bedingt übertragen werden Es bestehen keine standardisierten Lösungen Es sind völlig veränderte Anforderungen an die Qualifikation / arbeitsschutzgerechtes Verhalten zu erwarten Es wird eine neuartige Organisation erforderlich Es entstehen andere / neue Schnittstellen zu bestehenden Arbeitssystem, Dokumentation erforderlich Bewertung: Bei mindestens einem zutreffend Ja ist betriebsspezifische Betreuung erforderlich Ja Nein Seite 15
DGUV Vorschrift 2 - Betriebsspezifische Betreuung Aufwandskriterien am Beispiel 2.1 des Leistungskatalogs: Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen und Geräten Dauer der Maßnahme Temporär Dauerhaft Beschreibung der Leistungen Unterstützung bei Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung der zu verändernden Arbeitssysteme Beraten zur Ermittlung von Anforderungen an die zu beschaffenden Maschinen, Geräte Aufarbeitung relevanter Vorschriften und Regeln, des Standes der Technik, entsprechend umfassende Recherchen Mitwirkung an der Erstellung von Pflichtenheften / Ausschreibung Beratung zu den Anforderungen beim Einsatz neuartiger Maschinen, Geräte,... (technisch, organisatorisch, personell) Mitwirkung bei der Bewertung von Angeboten sowie Vertragsgestaltung Überprüfen auf Erfüllung vereinbarter Anforderung bei Lieferung, Aufstellung, Montage,... Mitwirkung bei Realisierung der Veränderungen; Unterstützung bei der Abnahme Wirkungskontrolle Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung Personalaufwand BA Sifa Std. Std. Seite 16
Vier Schritte zur Betriebsspezifischen Betreuung 1. Schritt Sichten der Aufgabenfelder: Welche sind von Relevanz? 2. Schritt Auslösekriterien anwenden: Auslöseschwelle überschritten? 3. Schritt Entscheidung ob Aufwand dauerhaft bzw. temporär ist 4. Schritt Ermitteln des Personalaufwandes anhand der Aufwandskriterien individuell für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit Seite 17
DGUV V2 - Vorteile zur bisherigen BGV A2 Gefährdungsbeurteilung ist Maßstab für die Betreuung Keine starre, bürokratisch festgelegte Einsatzzeiten Eigenverantwortung des Unternehmers wird vergrößert Ungleichbehandlungen zwischen den Branchen werden beseitigt Betriebsspezifische Betreuung ist maßgeschneidert Inhaltliche Aspekte der Arbeiten von BA und Sifa rücken in den Vordergrund Mitbestimmung von Betriebs- oder Personalrat wird gestärkt Seite 18
DGUV V2 - Neuerungen zur bisherigen BGV A2 Keine gesonderte Berücksichtigung von Verwaltungsanteilen Keine Degressionsregelung Keine Regelung zu Industrieparks und Gewerbepools Keine Regelung zur persönlichen Jahresmindesteinsatzzeit Ggf. erforderliche spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (z.b. G-Untersuchungen nach ArbMedVV) sind bei der betriebsspezifischen Betreuung zu berücksichtigen Seite 19
Neue Zeiten - neue (Einsatz-)Zeit? Neue DGUV Vorschrift 2 Betreuungsgruppe II Grundbetreuung (ohne betriebsspezifische Betreuung!) Bisherige BGV A2 (BG Chemie) Grundbetreuung (ohne betriebsspezifische Betreuung!) Beschäftigte Ba + Sifa Ba Sifa Ba + Sifa Zeitanteil Ba (%) 11-50 1,5 0,4 2,0 2,4 17 50-500 1,5 0,4 1,7 2,1 19 501-1000 1,5 0,3 1,3 1,6 19 1001-4000 1,5 0,3 0,9 1,2 23 4001-10000 1,5 0,2 0,4 0,6 27 >10000 1,5 0,2 0,2 0,4 38 Einsatzzeit (in Produktionsbereichen) pro Beschäftigtem/-r und Jahr in Stunden Seite 20
DGUV Vorschrift 2 - Modellrechnungen Chemie Szenario: Grundbetreuung Gruppe II Einsatzstunden 30000 25000 20000 Stunden 15000 10000 5000 Grundbetreuung Betreuungsgruppe II (1,5 h pro MA/Jahr) 0 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 Beschäftigte Seite 21
DGUV Vorschrift 2 - Modellrechnungen Chemie Szenario: Grundbetreuung Gruppe II Einsatzstunden 30000 25000 20000 Bisherige BGV A2 gesamt Stunden 15000 10000 5000 Grundbetreuung Betreuungsgruppe II (1,5 h pro MA/Jahr) 0 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 M itarbeiter Seite 22
DGUV Vorschrift 2 - Modellrechnungen Chemie Szenario: Grundbetreuung Gruppe II Einsatzstunden 30000 Stunden 25000 20000 15000 10000 5000 Bisherige BGV A2 gesamt Betriebsspezifischer Anteil (Modell!) Grundbetreuung Betreuungsgruppe II (1,5 h pro MA/Jahr) 0 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 M itarbeiter Seite 23
DGUV Vorschrift 2 Unterstützungsmaßnahmen Die DGUV bietet an bzw. entwickelt: Allgemeine Broschüre mit Hintergrundinformationen Flyer Informationsveranstaltungen Internetinformationen (www.dguv.de Prävention Vorschriften und Regeln DGUV Vorschrift 2) Konkrete betriebliche Anwendungsbeispiele Fragenkatalog (häufig gestellte Fragen und Antworten) a a a a a a Online-Tool (editierbare Leistungskataloge) PowerPoint-Präsentation E-Learning-Modul Seite 25
Umsetzung durch die BG RCI 1. Individuelle Beratung durch Aufsichtsperson zu allen Themen der DGUV Vorschrift 2 a 2. BG RCI Magazin a Übersichtsartikel zur DGUV Vorschrift 2 im BG RCI.Magazin November/Dezember 2010 3. Informationsbroschüre (a) mit Hilfestellungen, Erklärungen und Erläuterungen, die für alle Branchen der BG RCI relevant sind 4. BG RCI Magazin Artikelserie mit guten Praxisumsetzungsbeispielen Seite 26
Umsetzung durch die BG RCI 5. Informationen im Internet: www.bgrci.de Übersichtsartikel zur DGUV Vorschrift 2 aus dem BG RCI.Magazin Gute Praxisbeispiele der Artikelreihe im BG RCI.Magazin Elektronische Datei mit dem Text der DGUV Vorschrift 2 Link zur Homepage der DGUV mit allen dort zur Verfügung a stehenden Informationen Häufig gestellte Fragen (FAQ) von allgemeiner Bedeutung der DGUV a Spezielle zusätzliche branchenspezifische FAQ (a) Bedeutung der DGUV Vorschrift 2 für die unter Bergrecht (a) fallenden Mitgliedsbetriebe der BG RCI (als FAQ) Betriebsspezifische Ermittlungsbeispiele für die Branchen der BG RCI Zuordnungstabelle: Gefahrtarif WZ-Kode-Liste a a a Seite 27
Umsetzung durch die BG RCI 6. Interaktives Online-Tool Grundbetreuung und Betriebsspezifischer Teil der Betreuung als interaktives Online-Tool mit den Auslösekriterien und Aufwandskriterien gemäß Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 (dient ausgefüllt auch zur Dokumentation) 7. Handlungshinweise für Aufsichtspersonen: a Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Betreuung von Industrieparks, Chemieparks und Chemie-Großbetrieben 8. Informationsveranstaltungen der BG RCI zur DGUV Vorschrift 2: 11. Mai 2011 in Siegen 19. Mai 2011 in Schneverdingen 15. Sept. 2011 in Ulm oder Augsburg (noch in Abklärung) 20. Sept. 2011 in Magdeburg a Seite 28
DGUV-Vorschrift 2 Klein(st)betriebsbetreuung Die Einsatzzeiten-freie Form der Betreuung für Kleinstbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten (Anlage 1) bleibt unverändert erhalten. Die Alternativen ASiG-Betreuungen (Unternehmermodelle) der Fusionspartner (Anlagen 3) bleiben in der neuen DGUV-Vorschrift 2 entsprechend der bisher gültigen Bestimmungen der Fusionspartner für eine Übergangszeit erhalten. Als Anlage 3a ist das Unternehmermodell der ehem. Steinbruchs-BG, als Anlage 3b, das Unternehmermodell der ehem. BG Chemie und als Anlage 3c das Unternehmermodell der ehem. Lederindustrie-BG Bestandteil der DGUV Vorschrift 2 der BG RCI. Für Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2010 Mitglied der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie geworden sind, gilt die Anlage 3 derjenigen ehemaligen Berufsgenossenschaft, die für das Unternehmen zuständig gewesen wäre. Seite 29