Stand: 23.06.2015 Schulformübergreifender Kriterienkatalog zur Durchführung von PRAXISKURSEN in Betrieben und bei Trägern im Rahmen des Landesvorhabens Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule-Beruf in NRW in der StädteRegion Aachen Anforderungen an die Betriebe und die Träger, die im Rahmen des Landesvorhabens Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule-Beruf in NRW Praxiskurse durchführen möchten: BETRIEBSKRITERIEN Kriterien für die Anforderungen an die Betriebe bei Praxiskursen (1) Definition Betrieb : alle Arbeitgeber, also Unternehmen, Hochschulen, Verwaltungen, Institutionen (2) grundsätzliche Eignung jedes Betriebes (3) Einhaltung der formalen und qualitativen Richtlinien der Mindeststandards im Rahmen des Landesvorhabens Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule-Beruf in NRW (4) Verwendung von vergleichbaren, regional abgestimmten Zertifikaten, mit denen das Ergebnis der Praxiskurse den Schüler/innen bescheinigt wird (5) Kooperation mit Verantwortlichen der Schulen, der Kommunalen Koordinierung und der Agentur für Arbeit in der Vor- und Nachbereitung (6) Einsatz von eigens dafür qualifiziertem, ausbildungserfahrenem, didaktisch geschicktem Personal sowie Auszubildenden und Studenten (7) regelmäßiges Angebot für Schulen 1
TRÄGERKRITERIEN Kriterien für die Anforderungen an die Träger von Praxiskursen (1) Betriebsstätte im Kammerbezirk, verankert im regionalen Ausbildungsmarkt (2) AZAV-Zertifizierung (3) langjährige Erfahrung in der beruflichen Bildung mit Jugendlichen (4) Bereitschaft, sich auf Besonderheiten der Projektbeteiligung einzulassen wenn der Praxiskursbedarf für bestimmte Berufsfelder und Inhalte im Laufe des Schuljahres abgestimmt werden kann oder sich die Terminplanung fließend gestalten muss (5) Bereitschaft, einen Eigenanteil zum Projekt aufzubringen, sofern die Ausgaben für die Maßnahme die Summe der Förderfestbeträge überschreiten (6) Vorlage eines schulformspezifischen Konzepts zur Durchführung von Praxiskursen (7) Votum der regionalen Koordinierungsstelle im Ausbildungskonsens NRW (8) Einhaltung der formalen und qualitativen Richtlinien der Mindeststandards im Rahmen des Landesvorhabens Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule-Beruf in NRW (9) Verwendung von vergleichbaren, regional abgestimmten Zertifikaten, mit denen das Ergebnis der Praxiskurse den Schüler/innen bescheinigt wird (10) Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit der Kommunalen Koordinierung auf festgelegte Qualitätskriterien (11) Kooperation mit Verantwortlichen der Schulen, der Kommunalen Koordinierung und der Agentur für Arbeit (12) Verpflichtung zu fortlaufender Qualitätssicherung durch Verwendung der vom Landesvorhaben vorgegebenen Bausteine (13) Einsatz von multidisziplinären Teams, zusammengesetzt aus sozialpädagogischen Fachkräften, Ausbildungspersonal mit Erfahrung in der dualen/akademischen Ausbildung, Lehrkräften und qualifizierten Honorarkräften; eingesetztes Personal mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung QUALITÄTSKRITERIEN Kriterien für die Anforderungen an die Qualität von Praxiskursen Hintergrund Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf ab der 9. Klasse haben in einer Berufsfelderkundung ihr Interesse für eine berufliche Richtung erfahren und gegebenenfalls ein entsprechendes Praktikum in diesem Bereich absolviert. Sie vertiefen ihre praktischen Erfahrungen in einem Berufsfeld bzw. ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen mit Bezug auf Anforderungen in mehreren Ausbildungsberufen. 2
Ziel Jugendliche der Jahrgangsstufen 9 und 10 erproben in den Praxiskursen aufbauend auf dem bisherigen individuellen Berufsorientierungsprozess berufliche Tätigkeiten in einzelnen Berufsfeldern. Sie nutzen ihr fachbezogenes theoretisches Wissen und erbringen beurteilbare Arbeitsnachweise. Schlüsselqualifikationen können sie benennen und umsetzen. Die Sach-, Handlungs- und Urteilskompetenz der Jugendlichen wird gefördert, insbesondere in folgenden Bereichen: Berufe/Berufsfelder/berufliche Tätigkeiten recherchieren Handlungsfähigkeit in beruflichen Situationen erüben Methodische und kognitive Kompetenzen anwenden: Fähigkeit, strukturiert vorzugehen, Orientierung im Raum, Fähigkeit zur Sachanalyse, kreative Lösungsansätze Anwendungsbezüge herstellen zwischen beruflichen Tätigkeiten und Unterrichtsinhalten Lerntransfer anregen, d. h. berufliche Tätigkeiten vergleichen und auf verschiedene Berufe/Berufsfelder hin reflektieren Praxiskurse bereiten qualifiziert auf die Aufnahme einer Dualen Ausbildung vor. Inhalt Die Entscheidung über die Teilnahme an Praxiskursen, liegt bei der Schule in Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten. Die Schulen empfehlen ein trägergestütztes oder ein betriebliches Angebot. Grundsätzlich gilt: Die systematische Vor- und Nachbereitung abgestimmt auf das Gesamtkonzept für die Berufs- und Studienorientierung der Schule erfolgt in der Schule. Vorbereitung in der Schule Die schulische Vorbereitung bezieht die Betriebe, die Träger, die Eltern und die Berufsberater der Agentur für Arbeit ein. Durchführung (1) in Betrieben oder bei Trägern; 10 % aller Schüler/innen in Klasse 9 erhalten ein Angebot bei einem Träger; trägergestützte Angebote können durch Praxiskurse in Betrieben ergänzt werden (2) Umfang von bis zu 48 Zeitstunden in Klasse 9 und bis zu 24 Zeitstunden in Klasse 10 Durchführung in Betrieben (1) Praxiskurse in Betrieben sind zusätzliche Praktika (Ergänzungspraktika) (2) die Durchführung der Praxiskurse orientiert sich an den u. a. Kriterien für die Träger Durchführung bei Trägern (1) Trägergestützte Praxiskurse haben den Umfang von 24 Zeitstunden bzw. drei Tage und beinhalten berufsbezogene Fachpraxis inklusive berufsbezogener Fach- und Sozialkompetenz 3
(2) die Vermittlung der integrierten Fach- und Sozialkompetenzanteile sollte 1/3 der Kursdauer in Anspruch nehmen und darf ½ der Kursdauer nicht überschreiten (3) Gruppengröße mindestens 10 bis maximal 16 Jugendliche (4) Spektrum der Berufsfelder entspricht den regionalen Erfordernissen, mögliche Berufsfelder sind: 1. Bau, Architektur, Vermessung 9. Medien 2. Dienstleistung 10. Metall, Maschinenbau 3. Elektro 11. Naturwissenschaften 4. nicht besetzt 12. Produktion, Fertigung 5. Gesundheit 13. Soziales, Pädagogik 6. IT, Computer 14. Technik, Technologiefelder 7. Kunst, Kultur, Gestaltung 15. Verkehr, Logistik 8. Landwirtschaft, Natur, Umwelt 16. Wirtschaft, Verwaltung (5) jeder Praxiskurs besteht aus einem Set von handlungsorientierten Aufgaben (Arbeitsproben), die berufliche Tätigkeiten eines Berufsfeldes exemplarisch und praxisnah vermitteln, dabei orientieren sie sich an den Anforderungen des ersten Ausbildungsjahres (6) Jugendliche erproben sich in beruflichen Tätigkeiten unter folgenden Aspekten: praktische/fachliche Tätigkeiten und Kompetenzen, berufspraktische Erfahrungen, z. B. kaufmännische, soziale oder naturwissenschaftliche Tätigkeiten, handwerkliches und technisches Geschick, Sprachbeherrschung, rechnerisches Denken, räumliches Vorstellungsvermögen Arbeitshaltungen, z. B. Konzentration, Bearbeitungsgeschwindigkeit, Zuverlässigkeit soziale Kompetenz, z. B. kommunikativer Anteil an Lösungsschritten, Zusammenarbeit mit anderen personale Kompetenz, z. B. Motivation, Leistungsbereitschaft, Geduld (7) Praxiskurse sind systematische Lerneinheiten in betrieblichen Kontexten (8) individuelle Rückmeldung während der Durchführung an jeden Jugendlichen, in der die Stärken und das konkrete Verhalten zu jedem Berufsfeld gespiegelt werden (9) im Anschluss an die Praxiskurse erhalten die Jugendlichen eine schriftliche Dokumentation (Zertifikate) mit Aussagen zu Umfang und Inhalten der Praxiskurse sowie ihren Kompetenzen Nachbereitung in der Schule Die schulische Nachbereitung bezieht die Betriebe, die Träger, die Eltern und die Berufsberater der Agentur für Arbeit ein. (1) Ergebnisse der Praxiskurse werden schriftlich dokumentiert (2) Ergebnisse der Praxiskurse werden im Fachunterricht aufgegriffen (3) schulische Diagnostik liefert Hinweise auf persönliche und soziale Kompetenzen, Lernmotivation und Potenziale, auf die Leistungsorientierung, fachliche Interessen und Stärken, sowie den individuellen Förderbedarf 4
(4) Jugendliche reflektieren ihre Beobachtungen unter Einbeziehung der Ergebnisse der Potenzialanalyse und der Berufsfelderkundung (5) die Ergebnisdokumentation (Zertifikate) wird im Berufswahlpass aufbewahrt Qualitätssicherung Im Rahmen der Qualitätssicherung werden die angewandten Verfahren auf regionaler Ebene gemeinsam mit den Schulen ausgewertet und optimiert. Die Qualitätssicherung bezieht sich auf Konzept, pädagogische Prinzipien, eingesetzte Verfahren, Rückmeldung, Ergebnisse, professionelle Umsetzung und Rahmenbedingungen. Checkliste Betrieben und Trägern, die sich für die Durchführung von Praxiskursen in der StädteRegion Aachen interessieren, wird bei Kontaktaufnahme mit der Kommunalen Koordinierung neben dem Kriterienkatalog auch eine Checkliste (ANLAGE 1 und 2) zur Verfügung gestellt, anhand derer die Betriebe bzw. Träger die an sie gestellten Anforderungen abprüfen können. Diese Checkliste wird gleichzeitig von der Kommunalen Koordinierung zur Überprüfung des Betriebes bzw. des Trägers genutzt. 5