Aktien und Abgeltungsteuer

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Transkript:

Aktien und Abgeltungsteuer Aktien und Abgeltungsteuer Mit der Besteuerung realisierter Kursgewinne wird ab 2009 das Aktienrisiko steuerlich nicht mehr belohnt. Durch den Verlust eines Viertels der Kursgewinne, die bisher den Reiz der Aktienanlage ausmachen, sinkt die Nach-Steuer-Rendite deutlich. Auf lange Sich dürften Dividendenwerte mit die höchsten Renditen unter allen Anlageformen abwerfen. Zudem können Aktionäre ab 2009 ihre Verkaufsentscheidungen unabhängig von der Haltedauer treffen. Die Spekulationsfrist behindert dann nicht mehr sinnvolle Kursfrist-Tradings an den Börsen. Grundsätzlich sollte die zur Steuerreform gehörende Absenkung der Unternehmenssteuern für höhere Nettogewinne sorgen. Als Folge sollen Dividenden und Kurse steigen. Auslandsaktien und Abgeltungsteuer Bis Ende 2008 werden ausländische Dividenden aus Gründen der Gleichbehandlung auch nur hälftig besteuert. Soweit ausländische Quellensteuern anfallen, werden sie im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung des Aktionärs angerechnet. Ab 2009 werden ausländische Dividenden mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belastet. Fällt im Ausland eine Quellensteuer an, wird sie auf den Steuerbetrag von 25 Prozent angerechnet. Kursverluste absetzen Für Aktien, die ab dem 01. Januar 2009 gekauft werden, gilt: Verluste dürfen Anleger nicht mit anderer Kapitalerträgen verrechnen, sondern nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien. Die Verrechnungsmöglichkeit besteht sowohl im selben Jahr wie auch in den folgenden Jahren. Bis zur Höhe der Verluste behalten die Depotbanken von Aktiengewinnen keine Kapitalertragsteuer ein. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für Daytrader. Rentenfonds und Anleihen Schütten Rentenfonds nach 2008 Zinsen aus, fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Sollten in den Ausschüttungen auch Kursgewinne enthalten sein, werden sie ebenfalls mit 25 Prozent belastet. Erzielen Anleger mit Rentenfonds Kursgewinne, hängt die steuerliche Behandlung vom Kauftag der Fonds ab: Wurden sie vor dem 01. Januar 2009 erworben, bleiben realisierte Kursgewinne steuerfrei. Voraussetzung: Zwischen Kauf und Verkauf liegen mehr als zwölf Monate. Realisieren Anleger mit nach dem 31. Dezember 2008 erworbenen Rentenfonds Kursgewinne, fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Dieser Nachteil ist zu verkraften, da bei Rentenfonds Kursgewinne selten anfallen. Dagegen werden alle jene, die unter hohen Steuerlasten leiden, das Absinken ihrer Abgabequote auf 25 Prozent begrüßen. Aktienfonds oder Direktanlagen? Eigner von Aktienfonds werden steuerlich behandelt wie Aktionäre. Ab 2009 werden Ausschüttungen, die sich aus Dividenden und realisierten Kursgewinnen zusammensetzen, mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet. Fonds Erzielen Anleger mit Aktienfonds Kursgewinne, hängt die steuerliche Behandlung vom Kauftag der Fonds ab: Wurden sie vor dem 01. Januar 2009 erworben, bleiben realisierte Kursgewinne steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen.

Realisieren Anleger mit nach dem 01. Januar 2009 erworbenen Aktienfonds Kursgewinne, fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Ein gravierender Nachteil für jene, die mit Fondssparplänen nach langer Haltedauer stattliche Kursgewinne kassieren - bisher zu 100 Prozent. Wer erst nach 2008 kauft, erlöst nur 75 Prozent. Dadurch sinkt das Nettovermögen ebenso wie die mit dem Erlös anschließend erzielbare Monatsrente. Ausschüttende und thesaurierende Aktienfonds Wer Kursgewinne vor der Abgeltungsteuer schützen will, kauft vor 2009. Das gilt auch für Altfälle, dass bei Ausschüttungen sowie thesaurierten Zinsen und Dividenden ab 2009 Abgeltungsteuer anfällt. Sind in den Ausschüttungen Kursgewinne enthalten, die das Fondsmanagement aus neuen Wertpapieranschaffungen nach 2008 realisiert, werden sie 25 Prozent versteuert. Ein eher seltener Fall, da die Branche meist nur Dividenden- und Zinserträge ausschüttet. Daher erhöhen die im Fonds verbleibenden realisierten Kursgewinne den Anteilspreis. Beim Verkauf der Anteile fällt weder auf Fondsebene noch beim Fondseigner Abgeltungssteuer an. Bei thesaurierenden Fonds fallen keine Ausschüttungen an. Dort erhöhen realisierte und unrealisierte Kursgewinne den Anteilspreis. Beim Verkauf der Fondsanteile fällt weder auf Fondsebene noch beim Fondseigner Abgeltungsteuer an. Fazit: Wer sichergehen will, dass die vom Fondsmanagement erwirtschafteten Kursgewinne keine Abgeltungsteuer auflösen, legt sich vor dem Stichtag thesaurierende Fonds ins Depot. Dachfonds Um vom Bestandsschutz für ältere Investments zu profitieren, sollten Anleger auf Werte setzen, die sie über einen möglichst langen Zeitraum nicht verkaufen wollen. Wer Kasse macht, verliert endgültig das Privileg, Kursgewinne ohne Abgeltungsteuer kassieren zu können. Bei jeder Wiederanlage nach dem 01. Januar 2009 drohen 25 Prozent Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne. Als Dauerbrenner fürs Depot eigenen sich kurzatmige Modefonds oder riskante Länderfonds kaum. Das typische Auf und Ab der Börsen macht zu gegebener Zeit Verkäufe nötig. Umschichtungen ersparen sich Anleger, die auf bewährte Misch- und Dachfonds setzen. Diese Fonds können sie über alle Höhen und Tiefen der Kapitalmärkte langfristig im Depot halten. Der Fondseigner verkauft erst dann Anteile, wenn er seine Haushaltkasse auffrischen will. Risiko: In der Regel doppelte Kosten und beherrscht das Management seine Arbeit? Lösung: Professionelle Vermögensverwaltung mit offener Strategie. Umschichtungen kosten Steuern [evtl. Kirchensteuer & Solidaritätszuschlag nicht berücksichtigt].ablaufszenario.aktien [-fonds].vermögensverwaltung. evtl. Dachfonds.Kauf bis Ende 2008 100.000.00. 100.000.00. +10.000.00..Verkauf Aktie Fonds A 110.000.00..Abgeltungssteuer 25 Prozent 0.00.

.Wiederanlage 110.000.00. +11.000.00..Verkauf Aktien Fonds B 121.000.00..Abgeltungsteuer 25.Prozent -2.750.00..Wiederanlage 118.250.00. +11.825.00..Verkauf Aktie Fonds C 130.075.00..Abgeltungsteuer 25.Prozent -2.956.25..Wiederanlage 127.118.75. +12.711.88..Verkauf Aktie Fonds D.Dachfonds 139.830.63. 146.410.00..Abgeltunsteuer 25 Prozent -3.177.97.

.Endvermögen 136.652.66. 146.410.00..Alle Angaben in Euro Alle Angaben ohne Gewähr! Der Clou: Umschichtungen innerhalb des Investmentvermögens lösen keine Abgeltungsteuer aus. Das Management kann nach jedem Verkauf wieder das komplette Kapital reinvestieren. Direktanleger, die wegen einer drohenden Trendumkehr Gewinne bei ihren Aktien realisieren, müssen dagegen vom Profit 25 Prozent an den Fiskus abtreten. Diese fehlen bei der Wiederlage. Je länger der Anlagezeitraum und die Höhe der Kursgewinne, desto dramatischer die Folgen. Flexible Vermögensverwalter mit Policenmantel gelten als ideale Lösung zur Positionierung eines Portfolios im Hinblick auf die Abgeltungsteuer. Langfristige Fondssparpläne Für alle vor dem 01. Januar 2009 angeschafften Fondsanteile gilt, dass zu einem späteren Zeitpunkt realisierte Kursgewinne steuerfrei bleiben. Voraussetzung: Zwischen Kauf und Verkauf liegen mindestens zwölf Monate. Bei allen nach dem 01. Januar 2009 erworbenen Anteilen fällt Abgeltungsteuer an, wenn der Fondseigener später Kursgewinne realisiert. Die Folgen sind dramatisch. Bei einem Fondssparplan, beispielsweise allmonatlich mit 100 Euro bestückt, schrumpft das Endvermögen nach 30 Jahren um fast 32.000.00 Euro. Weitere Konsequenz: Die anschließend mögliche Rente sinkt um 208.00 Euro pro Monat. Auf diese Lücke muss rechtzeitig reagiert werden. Rentenlücke wird größer [evtl. Kirchensteuer & Solidaritätszuschlag nicht berücksichtigt].spardauer.in Jahren.Einzahlung.in Euro.Ansparphase Endbetrag.in Euro.Auszahlphase Monatsrente.in Euro 1].altes Recht.nach 25 Prozent.Abgeltungsteuer.altes

.Recht.nach 25.Prozent.Abgeltungsteuer 10. 12.000.00. 17.201.88. 15.901.41. 103.25. 95.44. 20. 24.000.00. 51.040.60. 44.280.45. 306.37. 265.79. 30. 36.000.00. 117.606.48. 97.204.86. 705.93. 583.47..1] 20 Jahre lang, mit Kapitalverzehr, unterstellte Rendite: 4 Prozent Alle Angaben ohne Gewähr! Zertifikatefonds Investiert ein Fonds in Zertifikate, gelten nicht die Steuerregeln für Zertifikate, sondern für Fonds. Umschichtungen innerhalb des Fondvermögens lösen daher keine Abgeltungsteuer aus. Kaufen Anleger den Fonds vor dem 01. Januar 2009, bleiben später [mindestens nach Ablauf der Spekulationsfrist] realisierte Kursgewinne steuerfrei. Sie profitieren von der Bestandsregelung. Besonders positiv: Zertifikatefonds erzielen hauptsächlich Kursgewinne und nur einen kleinen Anteil Zinserträge, der der Abgeltungsteuer unterliegt. Um möglichst lange von den Vorzügen zu profitieren, sollten Anleger Produkte vorziehen, die ein breites Anlageuniversum abdecken. Weniger geeignet sind solche Fonds, die nur auf einzelne Produktgattungen setzen, die gerade en vogue sind. Der Glaube ist stärker als der Wille. TRUST-Financial-Personal-Trainer hilft! Jetzt zur Finanzwissenserweiterung anmelden oder anrufen [089-550 79 600]!... {lang: 'de'}..

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