Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Verwaltungsrechtliche Zusicherung nach 38 LVwVfG

Ähnliche Dokumente
Verwaltungsverfahren

8 Verwaltungsakt (2) Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts

Kurzvortrag aus dem Öffentlichen Recht

Bachelor of Laws Lösungshinweise zur Klausur Kurs SS

Exkurs: Das Widerspruchsverfahren

Inhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1. Teil: Allgemeiner Teil

Der Verwaltungsakt (VA)

Sozialverwaltung/ Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht 4. Auflage Basiswissen. Wüstenbecker. Alpmann Schmidt

Aktuelles aus dem Verwaltungs- und Baurecht. RA Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht

Lösung zu Fall Frage 1: Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Baugenehmigung

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

Aufhebung von Verwaltungsakten. 1. Überblick. Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten:

Gesetzestext 44 SGB X. Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes

1.3 Standardaufgaben und Standardfragestellungen

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

4. Aufhebung nach Wiederaufgreifen des Verfahrens ( 51 VwVfG)

Verwaltungsrecht I. Überprüfung und Aufhebung von Verwaltungsakten. PD Dr. Grote Vorlesungen vom 19., 20. und 26. Juni 2006

Fall 2: Alkohol ist keinelösung! 25. Die Verpflichtungsklage nach 42Abs. 1Var. 2VwGO; Aufbau der Zulässigkeitsprüfung;

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft

Verwaltungsverfahrensrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht UNI-N. 023 (SS 09)

E-Government. 1 Geltungsbereich

Handlungsformen II: Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, Bestandskraft, Rücknahme und Widerruf

Obersatz: Die Klage des H hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben wurde sowie zulässig und begründet ist.

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Gliederung. Inhaltsverzeichnis 9. Abkürzungsverzeichnis 15. I. Einleitung Einführung Fragestellung Methodisches Vorgehen 24

Verwaltungsgerichtliche Praxis Veranstaltungsreihe des Verwaltungsgerichts Freiburg. 8. Besprechungsfall Windkraft im Schwarzwald

Einstweiliger Rechtsschutz nach 80 V VwGO

Städtbaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag nach der BauGB-Novelle Weimarer Baurechtstage am

Fortsetzungsfeststellungskla ge Allgemeine Feststellungsklage Antrag auf Gewährung

Rechtsanwaltsarbeitsgemeinschaft / Öffentliches Recht

Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank

von RA/FAStR/StB Ingo Heuel 1 Köln, Zürich

Öffentliches Baurecht

Die Beendigung der Anstellungsverhältnisse von GmbH-Geschäftsführern

Lösungsskizze zum Fall "Der Schluckspecht"

Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland

Kommentar zum Ver?vvaltungsve;rfahi;ensgesetz

Grund und Grenzen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige

Kieler Rechtswissenschaftliche Abhandlungen (NF) Band 65. Die Hemmung der Verjährung durch Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren

Fall 8: Lösung Frage 1

LÖSUNGSSKIZZE. - Klausurenkursklausur vom

X. Aufhebung von Verwaltungsakten durch die Verwaltung, Wiederaufnahme von Verwaltungsverfahren, 48, 49 und 51 (L)VwVfG

FALL 14 LÖSUNG DER SCHWARZKAUF


Vorlesung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht WS 2015/2016

7 Verwaltungsakt (1) Begriff

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Verwaltungsprozessrecht

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Verwaltungsgerichtliche Praxis Veranstaltungsreihe des Verwaltungsgerichts Freiburg. 7. Besprechungsfall "Die übereifrige Behörde"

Henrike Vieregge. Subventionsrecht in Deutschland und Japan - ein Rechtsvergleich

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Allgemeines Verwaltungsrecht

VOB/B. Einführung in die. Basiswissen für die Praxis

Beck`sche Musterverträge. Gewerberaummiete. von Dr. Michael Schultz. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin. 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung

Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte. Verwaltungsrecht: Fahrerlaubnisentzug wegen einmaligen Amphetamin-Konsums

Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung

Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht WS 2011/12 Prof. Dr. Heinrich de Wall. Probeklausur

Examens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht

Literaturangaben für die Vorlesung. Kapitalgesellschaftsrecht

Sorgfaltspflicht und Haftungsfragen

Vorlesung Öffentliches Baurecht

Entwurf. Artikel 1 Änderung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes

Steuer. Band 1. Seminar. Praktische Fälle des Steuerrechts. Heinke Merkel Merkel. Abgabenordnung. 10. Auflage Erich Fleischer Verlag

Baurecht Nordrhein-Westfalen

16. Überblick über die Zulassungstatbestände

G 1/10 vom Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gottfried Michel, Kurfürstendamm 207, Berlin

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

(Ihre Anspruchsprüfung beginnt stets mit dem Obersatz: Wer will was von wem woraus? )

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen

Einführung in die Planung

Steuern und Finanzen in Ausbildung und Praxis

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen

UniversitätsSchriften

Version 1.0 vom 22. Februar Autor: KommWis Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer. Hindenburgplatz Mainz

ElektroG2: Was ändert sich für den Fach- und Onlinehandel

Methodik der Rechtsanwendung. Methodik der Anspruchsprüfung

Examensrepetitorium an der Universität Tübingen

Unterrichtseinheit: Widerrufsrecht nach dem Haustürgeschäfte-Widerrufsgesetz. Arbeitsblatt 1 1. Welches sind die Besonderheiten von Haustürgeschäften?

Gutachten. aa) Abgabe Mit dem Abschicken des Briefes hat der K das Angebot willentlich in den Verkehr gebracht, also am abgegeben.

Fälle zum Strafrecht für Fortgeschrittene

Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers

Steuerliches Verfahrensrecht

Klausurenbuch Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen

Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung - ElektroGKostV)

Möglichkeiten und Erklärungen zur Rechtswahrung

Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe

Literaturhinweise zum Thema Unternehmensgründung

Rechtsschutz und Planerhaltung. 1

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Willenserklärungen im Internet

Lehrplan. Steuerliches Verfahrensrecht. Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz. Fachbereich Steuerverwaltung

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz III VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ (ÜBERSICHT)

Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Durchführung der 14 bis 15 b AGGVG

ÖFFENTLICHES BAURECHT

Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 7. Stunde, 31. Oktober Verfügungsformen. Erbrecht, WS 07/08

Transkript:

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 26. September 2011 Verwaltungsrechtliche Zusicherung nach 38 LVwVfG Dr. Gisela Meister-Scheufelen

Zusicherung 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG) 38 Absatz 1 LVwVfG Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor dem Erlass des zugesicherten Verwaltungsaktes die Anhörung Beteiligter oder die Mitwirkung einer anderen Behörde oder eines Ausschusses auf Grund einer Rechtsvorschrift erforderlich, so darf die Zusicherung erst nach Anhörung der Beteiligten oder nach Mitwirkung dieser Behörde oder des Ausschusses gegeben werden. Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 2

Zusicherung 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG) 38 Absatz 2 LVwVfG GESETZESTEXT Auf die Unwirksamkeit der Zusicherung finden, unbeschadet des Absatzes 1 Satz 1, 44, auf die Heilung von Mängeln bei der Anhörung Beteiligter und der Mitwirkung anderer Behörden oder Ausschüsse 45 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 sowie Abs. 2, auf die Rücknahme 48, auf den Widerruf, unbeschadet des Absatzes 3, 49 entsprechende Anwendung. Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 3

Zusicherung 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG) 38 Absatz 2 LVwVfG SINNGEMAESS Die Zusicherung ist unter den gleichen Voraussetzungen wie ein VA nichtig ( 44 LVwVfG). Verfahrens- und Formfehler, die bei einer Zusicherung begangen werden, können unter den gleichen Voraussetzungen geheilt werden wie bei einem VA ( 45 LVwVfG). Eine rechtswidrig erteilte Zusicherung kann unter den gleichen Voraussetzungen und mit den gleichen Rechtsfolgen zurückgenommen werden wie ein VA ( 48 LVwVfG). Eine rechtmäßig erteilte Zusicherung kann unter den gleichen Voraussetzungen und mit den gleichen Rechtsfolgen widerrufen werden ( 49 LVwVfG). Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 4

Zusicherung 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG) 38 Absatz 3 LVwVfG Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden. Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 5

Prüfungsschema der Zusicherung nach 38 LVwVfG Beispiel: Der Grundstückseigentümer Müller, sein ungeduldiger Käufer und der Oberbürgermeister. 1. Wirksamkeit 2. Rechtsfolge 3. Formell-rechtliche Rechtmäßigkeit 4. Materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 6

Prüfungsschema der Zusicherung nach 38 LVwVfG 1. Wirksamkeit 1.1 Verbindliche Erklärung Auslegung des Erklärungsinhalts 1.2 Zuständige Behörde Zuständigkeit innerhalb der Behörde 1.3 Schriftform Bedeutung Elektronischer Brief? 1.4 Hinreichend bestimmter VA Individuell, konkret, generell 1.5 Keine Nichtigkeitsgründe 38,44 LVwVfG Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 7

Prüfungsschema der Zusicherung nach 38 LVwVfG 2. Rechtsfolge 2.1 Bindungskraft der Zusicherung Anspruchsgrundlage 35, 48,49 LVwVfG 2.2 VA Qualität der Zusicherung Relevanz Pro-Contra 2.3 Wegfall der Geschäftsgrundlage 38 Absatz 3 LVwVfG Vergleich zum VA Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 8

Prüfungsschema der Zusicherung nach 38 LVwVfG 3. Formell-rechtliche Rechtmäßigkeit 3.1 (Zuständigkeit) und (Schriftform) 3.2 Anhörung Dritter/Mitwirkung Heilung 45 Absatz 1 LVwVfG Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 9

Prüfungsschema der Zusicherung nach 38 LVwVfG 4. Materiell-rechtlich Rechtmäßigkeit 4.1 Zulässigkeit der Zusicherung Bsp. 3 Beamtenbesoldungsgesetz 4.2 Rechtmäßigkeit des zugesicherten VA Bsp. 4 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz 4.3 Ggf. fehlerfreie Ermessensausübung Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 10

Fallbeispiel Der Oberbürgermeister erteilt schriftlich Herrn Müller die Zusicherung, dass er mit einer Baugenehmigung rechnen kann. Danach, aber noch bevor die Baugenehmigung erteilt wird, stellt sich heraus, dass für den Innenbereich, in dem das Gebäude errichtet werden soll, ein alter Bebauungsplan besteht, der erst jetzt gefunden wurde. Nach dessen Festsetzungen ist das Gebäude nicht genehmigungsfähig. Der OB teilt Herrn Müller mit, dass er leider einen Rückzieher machen muss. Es täte ihm sehr leid. Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 11

Fallbeispiel 1. Ist die Zusicherung nach 44 LVwVfG nichtig? 2. Liegt ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nach 38 Absatz 3 LVwVfG vor? 3. Kann der OB die Zusicherung nach 38 Absatz 2, 49 LVwVfG widerrufen? 4. Kann der OB die Zusicherung nach 38 Absatz 2, 48 LVwVfG zurücknehmen? Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 12

Literatur Alpmann Schmidt, Verwaltungsrecht AT 1, Verlagsgesellschaft mbh& Co.KG, 13. Auflage 2011 Hans-Uwe Erichsen, Dirk Ehlers (Hrsg.), allgemeines Verwaltungsrecht, De Gruyter 14. Auflage, 2010 Fehling / Kastner, Verwaltungsrecht, Nomos Verlagsgesellschaft, 2. Auflage 2010 Annette Guckelberger, Behördliche Zusicherungen und Zusagen, DÖV 2004, 357 ff Kloepfer/Lenski, Die Zusicherung im Zuwendungsrecht, NVwZ 2006, 501 ff Florian Kunstein, Die elektronische Signatur als Baustein der elektronischen Verwaltung, Juristische Reihe Tenera/www.jurawelt.com; Band 88 Hartmut Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verlag C.H.Beck, 18. Auflage, 2011 Dr. Gisela Meister-Scheufelen Verwaltungsrechtliche Zusicherung 26. September 2001 Seite 13

M E R C I