Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes

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Transkript:

Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes 7. Mai 2008 434347

Ausgangslage: Verhältnis Schulkommission - Gemeinderat Im alten VSG unklare Rolle der Schulkommission: Art. 50 Abs. 4 VSG: Die Schulkommission wacht über die Erfüllung der Pflichten der Gemeinde im Volksschulwesen,... Ist die Schulkommission dem Gemeinderat im Schulbereich übergeordnet? Gleichgestellt? Unterstellt? Fachkompetenz bei Schulkommission, Finanzkompetenz bei Gemeinderat? Zu beachten: Organisationsautonomie der Gemeinde (Art. 9 GG: Organisationshoheit; Im Rahmen des übergeordneten Rechts steht den Gemeinden die Organisationshoheit zu. )

Ausgangslage: Verhältnis Schulkommission - Schulleitung Im alten VSG: diverse operative Aufgaben bei Schulkommission Mit Revision Lehreranstellungsgesetzgebung und Volksschulgesetzgebung: Professionalisierung der Schulleitung Betrieblich operative Führung der Schule bei professioneller Schulleitung: Personalführung, pädagogische Entscheide, die das einzelne Kind betreffen (Laufbahnentscheide, Zuweisungen), administrative Entscheide (Dispensationsgesuche) Welche Aufgaben bleiben für die Schulkommission? Braucht es überhaupt noch Schulkommissionen?

Neue Regelung im Volksschulgesetz Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden Art. 50 VSG: Der Kanton legt die Inhalte, die Ziele und die Rahmenbedingungen fest und sorgt für ein in allen Gemeinden vergleichbares Volksschulangebot. Art. 51 VSG: Die Gemeinde stellt das Volksschulangebot nach der Gesetzgebung bereit. Organisationsautonomie der Gemeinde Art. 34 VSG: Die Gemeinden können die Aufgaben und Befugnisse, die die Volksschulgesetzgebung oder die Lehreranstellungsgesetzgebung den Schulkommissionen zuweist, der Schulleitung oder anderen Gemeindebehörden überragen. Gemeinden können z.b. die Schulkommission abschaffen und die Aufgaben einem andern Organ übertragen.

Warum diese Lösung? Kanton Solothurn hat Schulkommissionen abgeschafft und die Aufgaben dem Gemeinderat übertragen. Kanton Luzern weist Aufgaben den Schulkommissionen zu und gibt den Gemeinden die Möglichkeit für andere Regelungen. Teilrevision des Volksschulgesetzes: Entscheide für Luzerner Lösung. Wenn möglich Ruhe ins System Schule bringen: Kleine Schritte Auf Bestehendem und Bewährtem aufbauen Möglichkeiten eröffnen anstatt Systemwechsel verordnen Gemeinden Spielraum für angepasste Organisation gewähren

Rolle und Aufgaben der Schulkommission Bedeutung von Kommissionen (Gemeindeforschung): Betriebswirtschaftlich sind Kommissionen nicht nötig. Vom Standpunkt der Bürgernähe wichtig: Die Identifikation der Bevölkerung mit Politik und Verwaltung nimmt ohne Kommissionen deutlich ab. Fachkommissionen entlasten die Exekutive. Aufgaben der Schulkommission Einerseits: strategisch politische Führung der Schule und Aufsicht über die Schulleitung. Andererseits: Beratung Ressortleiter/in Schule für Anträge an den Gemeinderat und politische Unterstützung für die Anliegen der Schule

Strategisch-politische Führung der Schule Schülerinnen und Schüler (Schulbesuch sicherstellen!) 4-Augenprinzip in besonderen Situationen: Verweis, Unterrichtsausschluss, Schulausschluss Schulzeit (im Sinne der familienfreundlichen Volksschule) Genehmigung Jahresplanung (Ausnahmen zu Blockzeiten, unterrichtsfreie Halbtage) Rahmenvorgaben zu Stundenplan, wie Unterrichtszeit pro Woche Ferienordnung (Sportwoche) Personal Anstellung und Führung der Schulleitung Anstellung der Lehrkräfte (wenn nicht delegiert an Schulleitung) Bei Delegation an Schulleitung: Rahmenvorgaben für Anstellungen und Entlassungen Profil und Qualität der Schule Genehmigung Leitbild Genehmigung der Berichtertstattung an den Kanton (Ergebnisprüfung, Umsetzung kant. Vorgaben, Entwicklungsschwerpunkte/Schulprogramm) Controlling des Schulprogramms Einblick in den Schul- und Unterrichtsalltag Organisation Einführung, Aufhebung resp. Genehmigung von Angeboten fakultativer Unterricht, freiwilliger Schulsport (je nach Ausgabenkompetenz) Regelungen zur Eltern- und Schülermitwirkung (evtl. Antrag) Tagesschule (wenn Gemeinde Schulkommission als zuständiges Organ bezeichnet) Bedarfsabklärung, Aufbau, strategische Führung und Aufsicht über Betrieb und Leitung

Politische Aufgaben (Anträge an Gemeinderat) Anträge zum Angebot Tagesschulangebote Besondere Massnahmen Freiwilliges Angebot Schulsozialarbeit Anträge zu den Finanzen Budget Investitionen (z.b. Schulinformatik, Sanierung von Schulanlagen) Anträge zur Infrastruktur Raumbedarf Schaffung und Aufhebung von Standorten Schülertransporte Anträge zur Organisation Reglemente, Verordnungen (Mitwirkung der Lehrkräfte sicherstellen!) Weitere Regelungen (Finanzierung Schulverlegungswochen, Benützung Schulanlagen, schulärztlicher und schulzahnärztlicher Dienst) Vereinbarungen mit andern Gemeinden

Organisation in der Gemeinde (Empfehlung) Verbindung zum Gemeinderat Ressortleiter/in Schule im Gemeinderat leitet die Schulkommission oder ist mindestens Mitglied Mitwirkung und Einsitznahme der Schulleitung Die Schulleitung (oder Delegation der SL, je nach Grösse) nimmt mit beratender Stimme und Antragsrecht an Schulkommissionssitzung teil Die Schulleitung unterstützt das Schulkommissionspräsidium professionell in der Sitzungsplanung und vorbereitung Administrative Unterstützung Das Schulsekretariat verfasst das Protokoll und führt Korrespondenz (Verfügungen, Anträge an Gemeinderat, Briefe usw.) Mitwirkung der Lehrerschaft Die Schulleitung bespricht die Anträge an die Schulkommission in Lehrerkonferenz Anträge können von Antragstellern persönlich vertreten werden. Schulkommission stellt sicher, dass die Lehrerschaft vor Entscheiden ihr Mitwirkungsrecht wahrnehmen kann.

Organisation und Führung der Schule Unterlagen auf Internet Funktionendiagramm, Musterreglement (2. Hälfte Juni 2008, www.erz.be.ch/schulkommissionen ) Information und Beratung durch Regionale Schulinspektorate Aus- und Weiterbildungsangebot durch cobes Beratungsangebote, z.b. am Institut für Weiterbildung (IWB) der Pädagogischen Hochschule Bern, durch private Anbieter

Fazit Schulkommissionen spielen weiterhin eine wichtige Rolle für die Schule. Schulkommissionen haben neue, wichtige Aufgaben. Danke, dass Sie diese Aufgabe wahrnehmen! Danke für Ihr Engagement für eine gute Berner Schule!