Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber

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Transkript:

Agentur für Arbeit Weiden IHK Veranstaltung am 03.11.2016 Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber

Warum sind geflüchtete Menschen ein Gewinn für die Wirtschaft in Deutschland? Weil der Arbeitsmarkt sich verändert: Die Suche nach neuem Personal wird schwieriger. Der steigende Fachkräftebedarf erfordert neue Strategien bei der Rekrutierung von Arbeitskräften. Um Personalbedarfe auch künftig sichern zu können, lohnt sich der Blick auf das berufliche Potenzial geflüchteter Menschen! Seite 2

Zuständigkeiten Agentur für Arbeit und Jobcenter: SGB III Agentur für Arbeit: - Aufenthaltsgestattung (Asylantrag wurde gestellt befindet sich im laufenden Asylverfahren) - Duldung (Asylantrag wurde abgelehnt, die Abschiebung ist gegenwärtig aber nicht möglich) SGB II Jobcenter: - Aufenthaltserlaubnis Asylberechtigter anerkannter Flüchtling Kontingentflüchtling Seite 3

Bestand an arbeitssuchenden und arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration (Okt. 2016) Im Agenturbezirk Bestand Arbeitssuchende 8.806 darunter Fluchtmigration 723 Stadt Weiden 226 - Anteil an allen Arbeitsuchenden: 8,4% Neustadt a.d. WN 229-6,9% Tirschenreuth 268-10,1 % Bestand Arbeitslose 4.573 darunter Fluchtmigration 382 Stadt Weiden 118 - Anteil an allen Arbeitslosen: 8,1% Neustadt a.d. WN 138-8,3% Tirschenreuth 126-8,7% Seite 4

10 Asylbewerber Landkreis Tirschenreuth Einwohner: 73 273 Asylbewerber : 577 unbegleitete Minderjährige: 23 Syrische Kontingentflüchtlinge: 41 Arbeitslose: 1 452 Offene Stellen: 490 1 Altenstadt/WN 2 Bechtsrieth 3 Ebnat 4 Etzenricht 5 Flossenbürg 6 Friedenfels 7 Fuchsmühl 8 Georgenberg 9 Immenreuth 10 Irchenrieth 11 Kirchendemenreuth 12 Konnersreuth 13 Krummennaab 14 Leuchtenberg 15 Neusorg 16 Neustadt am Kulm 17 Neustadt/WN 18 Parkstein 19 Püchersreuth 20 Pullenreuth 21 Schirmitz 22 Schlammersdorf 23 Schwarzenbach 24 Speinshart 25 Störnstein 26 Theisseil 27 Vorbach 28 Weiherhammer 29 Windischeschenbach 18 22 27 20 1 5 6 16 24 61 Eschenbach Grafenwöhr 42 9 Brand 11 Kulmain Kemnath Kastl Trabitz 3 15 Pressath 20 23 28 Erbendorf Walderhof 18 Mantel 36 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Einwohner: 95 086 Asylbewerber: 760 unbegleitete Minderjährige: 82 Syrische Kontingentflüchtlinge: 29 Arbeitslose: 1 658 Offene Stellen: 696 5 46 34 17 9 8 52 24 1 11 27 7 5 17 4 6 9 13 11 Wiesau 11 Reuth 28 1 29 1 Weiden 32 4 8 41 7 14 37 29 6 425 6 77 17 23 21 Pirk Mitterteich 12 Pechbrunn Kohlberg 40 Luhe- Wildenau 12 Kirchenthumbach Falkenberg 19 34 25 26 2 35 1 4 10 Waldsassen 17 Leonberg Plößberg 51 Floß Tirschenreuth Waidhaus Waldthurn Vohenstrauß 14 19 1 110 Neualbenreuth 5 16 37 Bärnau 16 8 Pleystein Mähring 36 23 Stadtkreis Weiden Einwohner: 42 623 Asylbewerber: 425 unbegleitete Minderjährige: 42 Syrische Kontingentflüchtlinge: 2 Arbeitslose: 1 463 Offene Stellen: 644 Moosbach Tännesberg Eslarn Syrische Kontingentflüchtlinge unbegleitete Minderjährige 55 Datenquelle: Ausländerbehörden der Landkreise und der Stadt Weiden (Stand: Oktober 2016) Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Stand: Oktober 2016)

Besonderheiten bei der Beschäftigung

Welche Besonderheiten sind bei der Beschäftigung von Asylbewerber/innen / Geduldeten zu beachten? 1 Wechsel der Tätigkeit oder der Region Enthält die Zustimmung regionale Beschränkungen, ist bei einem Wechsel in eine nicht von der Zustimmung umfasste Region eine erneute Zustimmung der Ausländerbehörde einzuholen. Entsprechendes gilt bei einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit. Seite 7

Welche Besonderheiten sind bei der Beschäftigung von Asylbewerber/innen / Geduldeten zu beachten? 2 Beschäftigung in Zeitarbeit möglich, wenn die Beschäftigung in einem Agenturbezirk ausgeübt wird, in dem die Vorrangprüfung nach Anlage 2 der Beschäftigungsverordnung entfällt nicht Agenturbezirk Weiden es sich um gut Qualifizierte handelt, die die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU oder für einen Engpassberuf nach der Positivliste erfüllen Asylbewerber/innen und Geduldete sich 15 Monate in Deutschland aufgehalten haben. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen bleibt hiervon unberührt. Seite 8

Vorrangprüfung in den gelb gekennzeichneten Regionen: Seite 9

Welche Besonderheiten sind bei der Beschäftigung von Asylbewerber/innen / Geduldeten zu beachten? 3 Minijobs Auch die Aufnahme geringfügiger Beschäftigungen ist zustimmungspflichtig. Wie bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ist ein Antrag auf Erlaubnis zur Beschäftigung bei der Ausländerbehörde zu stellen. Die BA wird zur Durchführung der Arbeitsmarktprüfung eingebunden. Seite 10

Welche Besonderheiten sind bei der Beschäftigung von Asylbewerber/innen / Geduldeten zu beachten? 4 Montagetätigkeiten Asylbewerber/innen und Geduldete unterliegen in der Regel einer Wohnsitzauflage. Vorgesehene Montagetätigkeiten sind daher bei der Beantragung der Erlaubnis zur Beschäftigung anzugeben. Grenzübertritt Ein Grenzübertritt ist auch zur Erreichung eines Einsatzortes nicht zulässig. Seite 11

Unterstützung durch den gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit

In welchen Fällen kann Sie der gemeinsame Arbeitgeber- Service (AG-S) der Agentur für Arbeit unterstützen? Der Arbeitgeber-Service hilft Ihnen bei der 1. Einstellung 2. Personalsuche 3. Förderung Sie kennen eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n, die/den Sie gern in Ihrem Unternehmen einstellen möchten. Sie haben Personalbedarf und können sich auch vorstellen, eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n einzustellen. Sie wollen sich allgemein über Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen zur Beschäftigung von Asylbewerber/innen oder Geduldeten informieren. Seite 13

1. Hilfe bei der Einstellung

Was ist zu tun, wenn man Asylbewerber/innen oder Geduldete beschäftigen möchte? Die Asylbewerber/innen / Geduldeten stellen einen Antrag auf Erlaubnis zur Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde. Dem Antrag wird beigefügt: eine Kopie des Aufenthaltsdokumentes eine Kopie des Arbeitsvertrages eine Stellenbeschreibung der Tätigkeit Seite 15

Warum wird die Bundesagentur für Arbeit vor Erteilung der Erlaubnis auf Beschäftigung beteiligt? Bevor die Ausländerbehörde die Erlaubnis auf Beschäftigung erteilt, holt sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein. Die Bundesagentur für Arbeit führt daraufhin eine Arbeitsmarktprüfung durch, diese umfasst: Prüfung der Beschäftigungsbedingungen Vorrangprüfung (sofern erforderlich) im Agenturbezirk Weiden weiterhin erforderlich Seite 16

Welchen Zweck verfolgt die Arbeitsmarktprüfung? Die Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt bei der Arbeitsmarktprüfung die nationale Arbeitsmarktsituation und stellt sicher, dass durch die Zulassung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Beschäftigung inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verdrängt werden. der nachhaltige Abbau der Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht beeinträchtigt wird. Seite 17

Wie läuft die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen ab? Ausländische Arbeitnehmer/innen dürfen nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als vergleichbare inländische Arbeitnehmer/innen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft alle relevanten Arbeitsbedingungen, insbesondere: die Festlegungen zur Arbeitszeit das Entlohnungsangebot Seite 18

Was versteht man unter einer Vorrangprüfung? Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Stelle mit bevorrechtigten Bewerber/innen besetzt werden kann. Bevorrechtigt sind: Deutsche EU-, EWR- und Schweizer Bürger/innen andere Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus in Deutschland Dabei wird das individuelle Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle mit der fachlichen Eignung und der Verfügbarkeit bevorrechtigter Bewerber/innen abgeglichen. Seite 19

Wegfall der Vorrangprüfung Die Vorrangprüfung entfällt für Asylbewerber/innen und Geduldete mit Hochschulabschluss, die die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU in Engpassberufen erfüllen oder bei Fachkräften, die eine anerkannte Ausbildung in einem Engpassberuf nach der Positivliste der BA haben bzw. an einer Maßnahme zur Berufsanerkennung teilnehmen oder die sich seit 15 Monaten in Deutschland aufgehalten haben. Seite 20

Welchen Einfluss hat die Aufenthaltsdauer auf die Zustimmungspflicht der BA? <15 Monate durchgängiger Aufenthalt in Deutschland: 15-48 Monate durchgängiger Aufenthalt in Deutschland: >48 Monate durchgängiger Aufenthalt in Deutschland: Vorrangprüfung entfällt in derzeit 133 Agenturbezirken- nicht Weiden Prüfung der Beschäftigungsbedingungen erforderlich * Anlage 2 der Beschäftigungsverordnung Vorrangprüfung entfällt Prüfung der Beschäftigungsbedingungen erforderlich Zustimmungspflicht der BA entfällt Seite 21

Bereits vor Einschaltung der Ausländerbehörde kann festgestellt werden, ob die Zustimmung der BA möglich ist. Die Bescheinigung wird dem Antrag für die Erlaubnis zur Beschäftigung bei der Ausländerbehörde beigefügt. Zur Entscheidung des Antrages wird die BA nicht mehr eingeschaltet. Seite 22

2. Hilfe bei der Personalsuche

Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete in Ihrem Betrieb ausbilden wollen? Asylbewerber/innen können frühestens ab dem 4. Monat nach der Registrierung eine betriebliche Ausbildung beginnen. Geduldete können ohne Einhaltung einer Wartezeit eine Ausbildung beginnen. Bei erfolgreichem Abschluss über Ausländerbehörde abklären, wie lange eine Aufenthaltserlaubnis weiter erteilt werde kann. Für den konkreten Ausbildungsplatz ist die Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen. Die Zustimmung der BA zu einer betrieblichen Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf ist nicht erforderlich. Die Einschränkungen für Ausländer/innen aus sicheren Herkunftsländer gelten auch für die Aufnahme einer Berufsausbildung. Seite 24

Dürfen Asylbewerber/innen und Geduldete als Praktikant/in in einem Unternehmen tätig werden? Hospitation (aktive Mitarbeit nicht erlaubt) Praktikum (aktive Mitarbeit erlaubt) Pflichtpraktikum (i.r. Ausbildung, Studium oder Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses) Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich? Zustimmung der BA erforderlich? Mindestlohnpflichtig? Praktikum zur Berufs(um)orientierung wenn > 3 Mon. wenn > 3 Mon. Ausbildungsbegleitendes Praktikum wenn > 3 Mon. wenn > 3 Mon. Seite 25

3. Prüfung von Fördermöglichkeiten

Welche individuellen Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung, wenn Sie eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n einstellen möchten? Vor der Beschäftigung: Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) zur Eignungsfeststellung bzw. Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse am Arbeitsplatz Während der Beschäftigung: Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Ausgleich von Minderleistungen Qualifizierung (FbW) -WeGebAU zur Förderung betrieblicher Weiterbildung Seite 27

Welche individuellen Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung, wenn Sie eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n ausbilden wollen? Vor der Ausbildung: Einstiegsqualifizierung (EQ) zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung (bei Bedarf kann EQ mit abh kombiniert werden) Während der Ausbildung: Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) zur Sicherung eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses Assistierte Ausbildung (AsA) als Unterstützung für Auszubildende und Betriebe vor und während der Ausbildung Seite 28

Willkommen

Was gehört zu einer erfolgreichen Willkommenskultur? Integration durch das Erlernen der deutschen Sprache durch Integrationskurse (Spracherwerb ab Alphabetisierung bzw. A0 bis B1 + Orientierungskurs) berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß 45a AufenthG bis zum Niveau C2 (Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktikum) ESF-BAMF-Programm (Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktikum) Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung, frühzeitigen Aktivierung und zum Spracherwerb (Maßnahmekombination der Bundesagentur für Arbeit und des BAMF). Seite 30

Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) www.migranet.bayern I 2015 Qualifizierungsberatung bei der zrb ggmbh in Weiden Projektlaufzeit: 01.07.2015 31.12.2018 Projektträger: Projektort: Ansprechpartner: zrb ggmbh Weiden Luitpoldstr. 24 in Weiden Martina Knorr Übergeordnetes Projektziel: Schaffung eines Beratungsangebots, das Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen oder Kompetenzen arbeitsmarktlich berät ggf. an die Anerkennungsberatung weiterleitet oder bei Qualifizierungsbedarf im Kontext des (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) BQFG bei der Suche nachgeeigneten Qualifizierungsangeboten unterstützt.

Was gehört zu einer erfolgreichen Willkommenskultur? Integration im Betrieb z. B. durch Unterstützung bei der Eingewöhnung und Einarbeitung im Team beim Erlernen der Sprache bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen bei der Qualifizierung durch Weiterbildung Integration in die Gesellschaft z. B. durch Hilfe bei Behördengängen bei der Suche nach Kindergarten- und Schulplätzen bei der Wohnungssuche bei der Suche nach kulturellen / sportlichen Freizeitaktivitäten Bewährt hat sich der Einsatz von Mitarbeitern als Paten, die sich verantwortlich um neue Kolleginnen und Kollegen kümmern. Seite 32

Noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 33