Wohnungswirtschaftliche Verbände. im Wandel. Geschäftsbericht 2006/2007. gut und sicher wohnen.



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Wohnungswirtschaftliche Verbände im Wandel Geschäftsbericht 2006/2007 gut und sicher wohnen.

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 2 1. Beratung und Interessenvertretung der vtw. 3 1.1 Rahmenbedingungen 3 1.2 Wohnungs- und Städtebau 4 1.3 Aktuelle Rechtsfragen 7 1.4 Informationen und Erfahrungsaustausch 8 1.5 Umwelt- und Klimaschutz 13 1.6 Neue Anforderungen an die Bautechnik 13 1.7 Plädoyer für starke Wohnungsunternehmen 15 1.8 Multimedia 16 1.9 Daten und Fakten 17 2. Prüfung und Beratung ptw. und DOMUS Revision AG 19 3. Jahresabschluss des vtw. per 31. 12. 2006 22 4. Jahresabschluss des ptw. per 31. 12. 2006 25 5. TTW Treuhandgesellschaft für die Thüringer Wohnungswirtschaft mbh 28 6. TVD Thüringer Versicherungsdienst für die Wohnungswirtschaft GmbH 29 7. Schulung und Weiterbildung die Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. 30 8. udw. - Unterstützungskasse der Wohnungswirtschaft e.v. 31 9. wms Wohnmedia Service GmbH 32 10. Organigramme 33 10.1 Struktur des vtw. 33 10.2 Struktur des ptw. 35 10.3 Gremien des vtw. 37 10.4 Gremien des ptw. 38 10.5 Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüsse, Arbeitsgruppen des vtw. 39 10.6 Thüringer Vertreter beim GdW 47 01

02 Vorwort Dieser Geschäftsbericht für das Jahr 2006 / 2007 erscheint in einer neuen Form und mit neuen Inhalten. Wesentlich sind die Informationen der Verbände und der mit ihnen verbundenen Unternehmen zur Tätigkeit in der vergangenen Berichtsperiode. Aufgegriffen werden Themen aus der Beratungstätigkeit, der Interessenvertretung, aber auch der Prüfung. Wir würden uns freuen, wenn diese Art der Berichterstattung Zustimmung findet. Dankbar sind wir für Anregungen zur weiteren Verbesserung des Geschäftsberichtes. Als Referenz an den Tagungsort Gera, wo die diesjährigen Verbandstage von vtw. und ptw. stattfinden, wurde der aktuelle Geschäftsbericht mit Fotos aus dieser Region illustriert. Unser Dank gilt deshalb den Geraer Wohnungsunternehmen, die uns bei der Vorbereitung und Gestaltung unterstützt haben. Ebenfalls danken möchten wir den Geschäftsführungen der verbundenen Unternehmen für die Information und die Unterstützung. August 2007 Anlässlich der BUGA 2007 in Gera und Ronneburg freuen wir uns ganz besonders, in diesem Jahr mit den Verbandstagen zu Gast in Gera zu sein. Hans-Joachim Ruhland Vorstand

1. Beratung und Interessenvertretung der vtw. 1.1 Rahmenbedingungen Stabiles Wirtschaftswachstum Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland ist im Jahr 2006 und in den ersten Monaten des Jahres 2007 sehr positiv verlaufen. So konnte im Jahr 2006 eine reale Wachstumsrate des Bruttoinlandsproduktes von 2,7 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden. Kalenderbereinigt im Jahr 2006 standen zwei Arbeitstage weniger zur Verfügung ergibt sich sogar eine Wachstumsrate von 2,9 %. Das ist die stärkste wirtschaftliche Belebung seit dem Boomjahr 2000. Wirtschaftswachstum in Thüringen Im Freistaat Thüringen verlief die wirtschaftliche Entwicklung nach Angaben des Landesamtes für Statistik mit einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2006 um nominal 3,4 % (preisbereinigt 3,1 %) günstiger als in Deutschland insgesamt. Fast alle Bereiche der Wirtschaft verzeichneten einen deutlichen Zuwachs der Bruttowertschöpfung, insbesondere das verarbeitende Gewerbe mit einem überdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 10,9 %. Das ist die größte Steigerung seit dem Jahr 2000. Konjunkturelle Aussichten Die führenden deutschen Wirtschaftsinstitute gehen davon aus, dass in den Jahren 2007 und 2008 die deutsche Wirtschaft weiter wachsen wird. Über die Dynamik herrscht allerdings Uneinigkeit. Höhere Ölpreise und Zinsen werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ungünstig auf den Konsum auswirken. Auf der anderen Seite ist eine Entspannung am Arbeitsmarkt, verbunden mit positiven Einkommensentwicklungen zu verzeichnen. Dies sind gute Voraussetzungen für einen Anstieg des privaten Konsums. Einig ist man sich dahingehend, dass Deutschland durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktreformen inzwischen strukturell besser aufgestellt ist als noch vor wenigen Jahren. Subjektives Konjunkturempfinden Nachdem im Herbst 2006 laut Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln nur 43 % der Deutschen der Ansicht waren, es gehe der heimischen Wirtschaft gut oder sehr gut, stieg diese Quote im Frühjahr 2007 auf 74 %. In keinem anderen Land der Europäischen Union war so ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Die Konjunkturdaten schlagen sich damit auch deutlich im Bewusstsein der Menschen nieder. Weniger positive Auswirkungen zieht der Anstieg der Verbraucherpreise nach sich. Nach moderaten Preissteigerungen in den Jahren 2002 bis 2004 zwischen 1,1 und 1,6 % wurde im Jahr 2005 mit 2 % ein vorläufiger Höchststand erreicht, dem sich der Anstieg der Verbraucherpreise im Jahr 2007 mit 1,9 % im Juli wieder annähert. Im Jahresdurchschnitt 2006 betrug der Anstieg der Verbraucherpreise 1,7 %. Preistreiber sind nach wie vor mit deutlichem Abstand Gas mit einer Erhöhung um 17,7 % (nach 10,5 % im Jahr 2005) und die flüssigen Brennstoffe, insbesondere Heizöl, mit einer Erhöhung um 10,8 %. Auch die Strompreise weisen mit 3,9 % wie in den Vorjahren einen überproportionalen Anstieg auf. Bruttoinlandsprodukt - Veränderungen gegenüber dem Vorjahr % 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0-0,5 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Quelle: Statistisches Bundesamt 03

04 1.2 Wohnungs- und Städtebau Föderalismusreform 2006 Ein wichtiger Punkt der ersten Etappe der Föderalismusreform, die vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2006 auf den Weg gebracht wurde, ist der Übergang der Kompetenz für die soziale Wohnraumförderung vom Bund auf die Bundesländer ab 01. Januar 2007. Der Bund stellt den Ländern für den Zeitraum 2007 bis 2013 jährlich Bundesmittel in Höhe von 518,2 Mio. Euro, von denen 29,1 Mio. Euro auf den Freistaat Thüringen entfallen, zweckgebunden für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Primär sollen damit neue Wohnungsbauprogramme aufgelegt, aber auch die Abfinanzierung der vom Bund bis zum Jahr 2006 eingegangenen Verpflichtungen abgesichert werden. Aktiv hat sich der vtw. gegenüber der Landesregierung dafür eingesetzt, diese Mittel in ein künftiges Thüringer Wohnungsbauvermögen einfließen zu lassen und somit die Grundlage der Förderung in späteren Jahren zu legen. Wir glauben, für die kommende Legislaturperiode gute Voraussetzungen dafür zu haben. Positionspapier zur Föderalismusreform Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform hat der vtw. ein Positionspapier zu den Zielen der zukünftigen Wohnraumförderung im Freistaat Thüringen verfasst. Aufbauend auf einer kurzen Analyse der Ausgangssituation wurden die allgemeinen Anforderungen an eine künftige Ausgestaltung der Wohnraumförderung formuliert und Vorschläge für die zukünftige Wohnraumförderung unterbreitet. Diese Vorschläge umfassen u. a. die Notwendigkeit einer langfristig gesicherten und finanziell ausreichenden Ausgestaltung der Förderprogramme, die Fortführung der Modernisierungsförderung unter Wahrung der Kontinuität der Fördergegenstände, ein integriertes marktgerechtes und vorausschauendes Herangehen an die Problematik sowie die Fortentwicklung der Wohnraumförderung mittels Ergänzung durch eine Förderung für nichtinvestive Maßnahmen. Dieses Positionspapier wurde sowohl dem Ministerpräsidenten als auch dem Bauminister und der zuständigen Fachabteilung übermittelt. Zukunft der Wohnraumförderung Derzeit ist die Höhe der Ausgleichszahlungen des Bundes für den Zeitraum 2014 bis 2019 noch offen. Auf der Basis einer entsprechenden Evaluierung im Jahr 2013 sollen die weiterführenden Entscheidungen getroffen werden. Bereits heute ist bekannt, dass die Zweckbindung der Mittel für die Wohnraumförderung dann entfallen soll. Vorgesehen ist lediglich der investive Einsatz der Mittel. Der vtw. und viele andere wohnungswirtschaftliche Verbände setzen sich bereits jetzt dafür ein, dass die Mittel auch künftig zweckgebunden für die Wohnraumförderung bereitgestellt werden, da die Rolle dieser Förderung auch und gerade im Zusammenhang mit dem Stadtumbau nicht geringer werden wird. Wohnraumförderung 2007 Bereits im Jahr 2006 wurden mit dem Thüringer Bauminister, Herrn Trautvetter, und Vertretern der Fachabteilung Gespräche zur Ausgestaltung der Förderrichtlinien zur Wohnraumförderung im Jahr 2007 geführt. Neu gefasst wurde die Förderrichtlinie für die Wohnraummodernisie-

rung. Die Modernisierung von Wohnungen wird künftig mit Treuhanddarlehen in Höhe von maximal 600 EUR / m² gefördert. Das Innenstadtstabilisierungsprogramm, das den Neubau bzw. Um- und Ausbau von Wohnungen in Innenstädten insbesondere in Baulücken und auf Brachflächen fördert, wurde auch im Jahr 2007 wieder aufgelegt. Insgesamt soll in diesem Jahr der Bau von 150 Wohnungen in diesem Programm gefördert werden. Wohnungswirtschaftliches Spitzengespräch Am 03. Juli 2007 fand mit dem Ziel, die Landesregierung des Freistaates Thüringen für eine Fortsetzung der Förderung des Stadtumbaus nach Auslaufen des bisherigen Stadtumbauprogramms Ost zu sensibilisieren, das diesjährige wohnungswirtschaftliche Spitzengespräch mit dem Ministerpräsidenten des Freistaates, Herrn Dieter Althaus, statt. Für die Wohnungsunternehmen ist es von existenzieller Bedeutung, dass in Bezug auf den Stadtumbau langfristig Planungssicherheit geschaffen wird. Der Freistaat Thüringen hat mit der Einheit von Rückbau, Teilrückbau, Modernisierung und Neubau den richtigen Weg beim Stadtumbau beschritten. Die Forderung der Wohnungswirtschaft zur Schaffung eines Wohnungsbauvermögens aufgreifend, ist es der Landesregierung gelungen, im Doppelhaushalt 2008 / 2009 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnungsbauprogramm zu schaffen, welches aus Tilgungen und Rückflüssen der Thüringer Aufbaubank und den Ausgleichszahlungen des Bundes ab dem Jahr 2008 finanziert werden soll. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen durch den Freistaat Thüringen weiter zu optimieren. Aus diesem Grund trifft sich die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Wohnungs- und Städtebauförderung beim vtw. im September 2007 mit Vertretern der zuständigen Fachabteilung beim Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr. Stadtumbauprogramm Ost Dieses Programm, das von Seiten der Bundesregierung am 15. August 2001 für die Jahre 2002 bis 2009 beschlossen wurde, ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der strukturellen Entwicklung in den neuen Bundesländern geworden. Insgesamt stehen 2,5 Mrd. Euro von Bund, Ländern und Kommunen für Maßnahmen zur Aufwertung von Stadtquartieren und zum Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude zur Verfügung. Heute, im Jahr 2007, zeichnet sich deutlich ab, dass der Stadtumbau im Jahr 2009 bei Weitem nicht beendet sein wird. Die demografische Entwicklung schreitet nicht nur in den neuen, sondern auch in den alten Bundesländern unaufhörlich voran und stellt somit Politik, Wirtschaft, Kommunen und auch Wohnungsunternehmen weiter vor große Herausforderungen. Altschuldenentlastung und Stadtumbau Die nicht vollständig gelöste Altschuldenproblematik ist nach wie vor ein erhebliches Hindernis beim Stadtumbau. Unternehmen, denen keine zusätzliche Teilentlastung nach 6 a AHG bei Rückbau gewährt wird, können sich nur in Einzelfällen am Stadtumbau beteiligen. Sie werden gegenüber den Unternehmen, denen diese Teil- 05

06 entlastung gewährt wird, benachteiligt. Hinzu kommt, dass die Regelungen des 6 a AHG im Jahr 2010 auslaufen und derzeit völlig offen ist, welche Regelungen danach gelten werden. Damit der Stadtumbau weiter erfolgreich sein kann, fordert der vtw. eine grundsätzliche Lösung dieser Probleme. Städtebauförderung 2007 Die Städtebauförderung und somit auch der Stadtumbau als einer ihrer Bestandteile befinden sich nach wie vor in der Kompetenz des Bundes. Im Februar 2007 hat Bundesbauminister, Herr Wolfgang Tiefensee, die aktuelle Verwaltungsvereinbarung für die Städtebauförderung 2007 unterzeichnet. Mit der Unterschrift des letzten Bundeslandes am 25. Mai 2007 trat diese in Kraft. Insgesamt stellt der Bund 535 Mio. Euro bereit. 109,8 Mio. Euro entfallen auf den Stadtumbau Ost, von denen der Freistaat Thüringen 17,3 Mio. Euro erhält. Begleitforschung im Freistaat Thüringen 2006 fand die konstituierende Sitzung der entsprechenden Lenkungsgruppe statt. Diese Evaluierung ist als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen angelegt. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, aus dem erreichten Stand heraus Bilanz zu ziehen und zukünftige Schwerpunkte des Stadtumbaus herauszuarbeiten. In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ist eine Fortsetzung des Programms vorgesehen. Wie dies geschehen soll, wird auf Basis der Ergebnisse der Evaluierung entschieden werden. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände so auch der vtw. bringen sich unter dem Dach des GdW ebenfalls in diesen Prozess der Evaluierung des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost ein. Im Mai 2007 fand dazu eine Klausurtagung in Berlin statt. Diskutiert wurden dort auch die von einem Expertenkreis unter Federführung der KfW initiierten Vorschläge zur Ergänzung und Verbesserung der Förderung der Stadtentwicklung. In Vorbereitung befindet sich ein Positionspapier des GdW mit Punkten zur weiteren Gestaltung des Stadtumbaus nach dem Jahr 2009. Aktiv bringt sich der vtw. auch in die Begleitforschung des Freistaates Thüringen zum Stadtumbau ein. So werden gemeinsam von vtw. und der TTW Treuhandgesellschaft für die Thüringer Wohnungswirtschaft mbh anonymisierte betriebswirtschaftliche Angaben der Wohnungsunternehmen für den wohnungswirtschaftlichen Teil des Monitorings bereits im II. Quartal des laufenden Jahres so auch im Jahr 2007 zur Verfügung gestellt. Darauf aufbauend erfolgt die Analyse der Auswirkungen des Stadtumbaus auf die wirtschaftliche Situation der Wohnungsunternehmen. Es kann festgestellt werden, dass der Stadtumbau sich mehrheitlich positiv auf die betriebswirtschaftliche Situation der betreffenden Unternehmen niedergeschlagen hat. So konnten durch den Rückbau von Gebäuden der Leerstand reduziert und damit auch die laufenden Aufwendungen für leer stehende Gebäude verringert werden. Gleichzeitig stieg die Vermietungsquote und die Erlösschmälerungen sanken, sodass auch ein besseres EBITDA, Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibung, erreicht werden konnte. Evaluierung zum Stadtumbau Auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat inzwischen die Evaluierung des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost in Angriff genommen. Am 02. November Fortschreibung der Regionalplanung in Thüringen Im Zuge der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes aus dem Jahr 2004 werden von August bis Oktober 2007 in den Regionalplanungsgemeinschaften Mittel-, Süd-, Nord- sowie Ostthüringen die Entwürfe der Regionalpläne in der Öffentlichkeit diskutiert. Eine wichtige Zielstellung ist dabei, die Pläne noch effektiver zu gestalten. Die entwickelten Leitbilder sollen beispielsweise im Bereich der Siedlungsstruktur noch stärker darauf hinwirken, dass die Entwicklung der

Siedlungen den sich ändernden Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird sowie zu einer Stabilisierung der kommunalen Finanzen beiträgt, die wiederum für nachfolgende Generationen Entwicklungsmöglichkeiten offen lässt. Die Konzentration der Siedlungstätigkeit soll noch weiter auf optimale Standorte, insbesondere zentrale Orte konzentriert werden. Der vtw. ist selbst Mitglied im Planungsbeirat Mittelthüringen und unterstützt mit seinen Stellungnahmen die Interessen der Mitgliedsunternehmen im Anhörungsverfahren. Am 25. September 2007 informiert der vtw. im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Gera über den Entwurf zum Regionalplan Ostthüringen. 1.3 Aktuelle Rechtsfragen Mietrecht Die Information und Beratung der Mitglieder über die aktuelle Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist nach wie vor ein Schwerpunkt der Verbandsarbeit. Im besonderen Blickpunkt steht dabei die Rechtsprechung des BGH. Seine vielfältige Rechtsprechung zu den Klauseln bei der Vereinbarung von Schönheitsreparaturen hat uns bisher kaum berührt, da die Musterverträge des GdW bislang als weithin ausgewogen galten und mehrfachen gerichtlichen Prüfungen standgehalten haben. Mit seinem Urteil vom 28. März 2007 hat der BGH jedoch eine Klausel aus diesen Verträgen für unwirksam erklärt, was weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen zur Folge haben kann. Welche rechtlichen Verpflichtungen und angemessenen Möglichkeiten der Reaktion sich für Vermieter ergeben, ist zurzeit noch teilweise umstritten, sodass jeder Konfliktfall einer individuellen Lösung zugeführt werden muss. Über neue Erkenntnisse zu dieser Problematik wird der vtw. laufend berichten und steht für Rückfragen gern zur Verfügung. Hartz IV / SGB II Am 01. Januar 2005 war das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV), das zum Ziel hatte, die gleiche Behandlung von Empfängern von Arbeitslosenhilfe und erwerbsfähigen Empfängern von Sozialhilfe zu gewährleisten, in Kraft getreten. Für den vtw. ist seit Inkrafttreten des Gesetzes von Interesse, wie die konkrete Umsetzung des Gesetzes in den einzelnen Verwaltungsvorschriften in den Landkreisen und Kommunen erfolgt und wie sie sich in der Tätigkeit der Wohnungsunternehmen niederschlagen, bei denen die überwiegende Anzahl der Betroffenen wohnt. Die ursprünglichen Befürchtungen hinsichtlich erheblicher Mietausfälle und massenhafter Umzüge sind glücklicherweise bisher nicht eingetroffen. Die Zusammenarbeit zwischen Wohnungsunternehmen und ARGEn bzw. Kommunen / Landkreisen ist nach wie vor sehr differenziert. Während es durchaus positive Beispiele gibt, wo die Zusammenarbeit auf Arbeitsebene stattfindet, gibt es in anderen Fällen keinerlei Zusammenarbeit. Hier sind die Unternehmen bei Rückfragen auf die Hotline angewiesen. Aus den aktuellen Angaben zur Jahresstatistik ergibt sich, dass in 90 % der beteiligten Wohnungsunternehmen die Abtretungserklärungen für die Kosten der Unterkunft durch die Mieter gegenüber den ARGEn akzeptiert werden. Den in den letzten zwei Jahren enorm angestiegenen Betriebskosten wurde in den Verwaltungsvorschriften bisher kaum Rechnung getragen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die in den Verwaltungsvorschriften enthaltenen Beträge der konkreten Situation auf dem maßgeblichen örtlichen Wohnungsmarkt zukünftig entsprechen werden. SGB II und Stadtumbau Im Zusammenhang mit dem Stadtumbau und den erforderlichen Abrissen von Gebäuden hat sich für die Empfänger von SGB II aktuell das Problem ergeben, dass bei Umzug in eine teilsanierte oder modernisierte Wohnung, für die ein höherer Mietpreis als für die bisher bewohnte, zum Abriss stehende Wohnung zu zahlen ist, die ARGE diese Kosten der Unterkunft nicht übernimmt, obwohl diese Wohnung auf Veranlassung des Vermieters neu angemietet werden muss und die Miete und Wohnfläche im Rahmen der Richtlinie der zuständigen ARGE liegt. Die Mieter erhalten nur die Höhe der Kosten der Unterkunft, die für die Wohnung im Abrissobjekt zu zahlen war und sollen den Rest aus ihrer Regelleistung begleichen, was praktisch nicht möglich ist. Diese Verfahrensweise berücksichtigt nicht, dass der Umzug auf Veranlassung des Vermieters im Rahmen des von der Kommune beschlossenen Stadtentwicklungsplanes erfolgt und nicht auf 07

08 Gemeinsames Projekt der Genossenschaften Glück Auf, UNION und Neuer Weg eg Birkenpark in Lusan Abriss und Neugestaltung in einem Quartier Initiative des Mieters. Darüber hinaus wird den Betroffenen der Zugang zu Wohnungen mit einer besseren Ausstattung und meistens niedrigeren Betriebskosten verwehrt. Diese Problematik wurde anlässlich der Beratung mit dem Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr am 20. Juni 2007 mit den teilnehmenden Unternehmen erörtert und wird vom vtw. weiterhin verfolgt, mit dem Ziel, eine für alle Beteiligten angemessene, allgemeingültige Lösung zu finden. 1.4 Informationen und Erfahrungsaustausch Veranstaltungen Aushängeschild der Verbandsarbeit Die Veranstaltungen des vtw. sind ein wichtiger Faktor in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes. Einige von ihnen, wie die Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft, die Baufachtagungen, aber auch die Kurse für Geschäftsführer und Vorstände, haben eine lange Tradition. Der 16. Verbandstag des vtw. fand am 12. Oktober 2006 unter dem Motto gut und SICHER WOHNEN IN THÜRINGEN statt. Stichworte, wie Globalisierung, Hartz IV, Altersarmut und demografische Entwicklung, sind Fakten, die die Wohnungswirtschaft unmittelbar und direkt berühren. Das Markenzeichen der organisierten Wohnungswirtschaft gut und sicher wohnen steht dabei auch in Zukunft für die Sicherheit und den Service für die Mieter, Genossenschaftsmitglieder und Wohnungseigentümer. Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft Aus aktuellem Anlass fanden am 03. Mai 2007 außerordentliche Verbandstage von vtw. und ptw., auf denen sich die Mitglieder mehrheitlich für eine Neuorientierung der Verbände ausgesprochen haben, statt. Am 04. Mai 2007 schloss sich die eigentliche Fachtagung an, die zwei Säulen, zum einen eine Baufachtagung mit dem Schwerpunkt Multimedia, zum anderen ein mietrechtliches Forum, beinhaltete. Vergabe des Innovationspreises 2007 Keine einfache Entscheidung hatte die Jury bei der Feststellung der Preisträger zum Innovationspreis der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft 2007. Aus 20 Wettbewerbsbeiträgen in drei verschiedenen Kategorien galt es, die innovativsten eingereichten Projekte aus den Mitgliedsunternehmen zu ermitteln. Anlässlich der Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft überreichte die Jury drei Preise und fünf Anerkennungen. Der Wettbewerb zum Innovationspreis der Thüringer Wohnungs- und

Immobilienwirtschaft wurde bereits das 5. Mal ausgetragen und ist aus dem Verbandsleben nicht mehr wegzudenken. Eine Dokumentation aller Wettbewerbsbeiträge wird im September 2007 erscheinen. Veranstaltungen zu aktuellen Rechtsfragen Der vtw. hat sich in diesem Jahr verstärkt der Aufgabe gewidmet, die Mitglieder in ihrer täglichen Arbeit durch Veranstaltungen zu speziellen rechtlichen Problemen zu unterstützen, die für eine Vielzahl von Wohnungsunternehmen von Interesse sind. Am 19. April 2007 fand die Veranstaltung Neue Wege in der Räumungsvollstreckung statt. Im Mittelpunkt stand dabei, die sich in der Praxis herausgebildeten verschiedenen Räumungsvarianten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen zu erläutern, um den hohen Kosten für eine Räumung entgegenzuwirken, worauf der Vermieter im üblichen Räumungsverfahren kaum Einfluss hatte. Im Mittelpunkt standen die praktischen Probleme bei der Anwendung des Vermieterpfandrechts. Die Inbetriebnahme des zentralen Mahngerichts für Mitteldeutschland am 01. Mai 2007 war Anlass, sich mit dieser Problematik näher zu befassen. Am 18. Juli 2007 fand dazu eine Veranstaltung mit dem Titel Das neue gerichtliche Mahnverfahren in Thüringen statt. Die Teilnehmer wurden über die Arbeitsweise des Gerichts bei einem automatisierten Mahnverfahren, über die verschiedenen Möglichkeiten neben dem konventionellen Mahnbescheid in Papierform sowie über die möglichen Fehlerquellen beim Ausfüllen der Formulare informiert. Informationsveranstaltungen für Aufsichtsräte Bereits seit den ersten Jahren des Bestehens der Verbände werden regelmäßig die Informationsveranstaltungen für Aufsichtsräte durchgeführt. Sie sollen zum einen über aktuelle Entwicklungstendenzen in der Wohnungswirtschaft informieren, positive Erfahrungsberichte aus den Unternehmen zur Kenntnis geben und zum anderen die Aufsichtsräte für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeit weiterqualifizieren. Die diesjährigen Veranstaltungen wurden am 15. und 17. Februar 2007 durchgeführt und fanden wie in den Vorjahren große Resonanz. Die Schwerpunkte dieser Veranstaltungen waren Anlass für die Notwendigkeit der Erstellung von Unternehmenskonzepten, die Krisenfrüherkennung und die sich daraus ergebenden Aufgaben des Aufsichtsrates sowie das Sanierungskonzept als Basis für eine Krisenbewältigung im Unternehmen. Ein immer wiederkehrendes Thema sind die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates. Sie wurden diesmal unter Einbeziehung der Anforderungen, die sich aus dem Corporate Governance Codex ergeben, für die unterschiedlichen Gesellschaftsformen dargestellt. Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes Die Änderungen im WEG betreffen insbesondere Regelungen zu Teilrechtsfähigkeit, Verteilungsmaßstäben bei Betriebskosten bzw. Kostenverteilung bei Instandhaltung / -setzung oder baulichen Veränderungen. Am 01. Juli 2007 ist die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Für WEG-Gemeinschaften ergibt sich damit eine Reihe von Verbesserungen bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die geplante Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde im Fachausschuss Wohnungseigentum / Immobilienverwaltung intensiv diskutiert und in der traditionellen Veranstaltung des vtw. Aktuelles zum WEG am 29. November 2006 vorgestellt. Nachdem das Änderungsgesetz vorlag, bestand die Möglichkeit, sich am 22. Mai 2007 in einem Tagesseminar mit den konkreten Regelungen auseinanderzusetzen und diese zu diskutieren. An der Vorbereitung dieser Veranstaltungen hatte der Fachausschuss Wohnungseigentum / Immobilienverwaltung maßgeblichen Anteil. Novellierung des Genossenschaftsgesetzes Am 18. August 2006 ist die Novelle des Genossenschaftsgesetzes in Kraft getreten. Mit der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes wurde der Satzungsfreiheit mehr Raum gegeben und damit den Genossenschaften die Möglichkeit eingeräumt, die Satzung ihren speziellen Belangen entsprechend anzupassen. Daneben gibt es jedoch auch zwingende Vorschriften, die unabhängig von einer Satzungsanpassung durch die Genossenschaften seit dem 18. August 2006 bereits zu beachten sind. Ein Schwerpunkt der Beratungen der Arbeitsgemeinschaften Wohnungsgenossenschaften und Kleine Wohnungsgenossenschaften war die Novelle des Genossenschaftsgesetzes. 09

10 Wohnungsbaugenossenschaft UNION eg L.-Hermann-Straße 12 18 Intensiv wurden die unterschiedlichen Auswirkungen in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen Genossenschaft diskutiert. Die Erläuterung dieser Vorschriften mit den Auswirkungen auf die Satzungen der Genossenschaften war Inhalt und Zweck mehrerer Veranstaltungen des vtw. und des ptw. Die erste Veranstaltung fand am 05. Oktober 2006 statt, es folgten ein Intensivseminar am 10. und 11. November 2006, die Jahresabschlussschulungen für die Unternehmen sowie eine Veranstaltung am 05. Juni 2007 unmittelbar vor den Mitgliederversammlungen bzw. Vertreterversammlungen der Genossenschaften, in denen schon neu gefasste Satzungen beschlossen wurden. Aus Anlass der Änderung des Genossenschaftsgesetzes hat der GdW die Mustersatzungen sowie Mustergeschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat der Wohnungsgenossenschaften angepasst und die neuen Möglichkeiten des Genossenschaftsgesetzes auf ihre Zweckmäßigkeit für die Wohnungsgenossenschaften geprüft. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, dessen Ziel es ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Wohnungsbaugenossenschaft Aufbau Gera eg Wohnhaus Pößnecker Straße 13 17 Alle Mitarbeiter in den Wohnungsunternehmen sollten über den Inhalt und die Konsequenzen für ihre Entscheidungen und ihr Verhalten im Umgang mit den Mietern informiert sein. Von der MFA wurden zu diesem Zweck Inhouse-Seminare durchgeführt, in deren Gestaltung sich der vtw. aktiv eingebracht hat. In insgesamt acht Veranstaltungen, die in Wohnungsunternehmen stattfanden, wurden der Inhalt des Gesetzes und die Konsequenzen für die tägliche Arbeit erläutert und darüber hinaus über Konfliktsituationen im Umgang mit den Mietern und über angemessene Reaktionen diskutiert. Über die Wirkungen des AGG im Arbeitsrecht konnten sich alle interessierten Mitglieder anlässlich der Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft informieren. Kurse für Geschäftsführer und Vorstände Der Tradition folgend, fanden im Dezember 2006 sowie im Januar 2007 insgesamt vier jeweils zweitägige Kurse für Geschäftsführer und Vorstände in Altenburg, Erfurt und Mühlhausen statt. Von besonderem Interesse waren die Ausführungen zur Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das im Jahr 2006 in Kraft getreten war, in der arbeitsrechtlichen Praxis sowie Fragen rund um das Thema Betreuung. Einen ähnlichen Stellenwert wie die Kurse für Geschäftsführer und Vorstände hat die Informationsveranstaltung für kleine Wohnungsunternehmen, die traditionell im März 2007 im WDZ stattfand.

Relaunch des Internetauftritts vtw. und ptw. sind seit 1998 mit einem Internetauftritt online. Dieser wurde der rasanten Entwicklung im Bereich elektronischer Medien folgend bereits zweimal grundlegend überarbeitet. Die Praxis zeigt nunmehr, dass ein Relaunch in diesem Jahr unbedingt erforderlich ist. Diese Überarbeitung wurde parallel zu einer grundlegenden Erneuerung der technischen Basis in vtw. und ptw. im Sommer 2007 in Angriff genommen. Schwerpunkt ist die funktionale Erneuerung, die mit einer Anpassung der Optik an heutige Informations- und Sehbedürfnisse einhergeht. Das bereits im Jahr 2006 implementierte Content Management System (CMS) wird weiter verbessert und angepasst, sodass Nachrichten schneller online gestellt werden können und den Unternehmen zur Verfügung stehen. Der Nutzer wird tagesaktuell wohnungswirtschaftliche Nachrichten über die Verbände, die Mitgliedsunternehmen sowie wichtige Gesetzesvorhaben von Bund und Ländern finden. Informationen, die ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten sind, wie interne Rundschreiben u. ä., werden weiter passwortgeschützt sein. Neue und bewährte Informationswege Parallel zum Relaunch des Internetauftritts wird auch ein elektronischer Newsletter, der wöchentlich per E-Mail versendet werden soll, aufgelegt. Da nicht alle Mitgliedsunternehmen bereits über die entsprechende Technik verfügen, vielfach aber auch der Wunsch vorliegt, bestimmte Informationen in schriftlicher Form zu erhalten, wird der Ratgeber mit allen wesentlichen Informationen auch künftig einmal monatlich erscheinen. Diese Publikation mit ihrer Einteilung in Fachgebiete hat sich seit vielen Jahren als Basisplattform bewährt. Neben dem Ratgeber kommt dem netzwerk- WOHNEN eine wichtige Rolle zu. Es handelt sich hierbei um die Zeitschrift zur Information unserer Mitglieder. Künftig wollen wir diese Publikation noch mehr zur Plattform für die Wohnungsunternehmen entwickeln. Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüsse Einen unverzichtbaren Anteil an der Verbandsarbeit haben die Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüsse. netzwerkwohnen, Ausgabe 2/2007 So setzt sich der Fachausschuss Betriebswirtschaft und Hausbewirtschaftung mit aktuellen Fragen der Bilanzierung, aber auch der Umsetzung steuerrechtlicher Vorschriften auseinander. Ein Schwerpunkt im Jahr 2007 war der 35 a EStG zu haushaltsnahen Dienstleistungen. Ein BMF-Schreiben vom November 2006, das auch die Mieter in den begünstigten Personenkreis einbezogen hat, führte zu gravierenden Auswirkungen für die Wohnungsunternehmen. Des Weiteren begleitet der Fachausschuss den jährlichen Betriebsvergleich im vtw. sowie die Umfrage zur Höhe der Betriebskosten. Im Mittelpunkt der Arbeit des Fachausschusses Rating / Finanzierung, der im mitteldeutschen Arbeitskreis Rating und neue Finanzierungsmodelle aktiv ist, standen Fragen des Ratings der Wohnungsunternehmen durch Banken sowie die konkrete Umsetzung der im Jahr 2006 in Kraft getretenen neuen Beleihungswertermittlungsverordnung und die damit verbundenen Fragen rund um die Bewertung von Immobilien. Große Aufmerksamkeit wird nach wie vor auch dem Thema Non Performing Loans gewidmet. Der Fachausschuss Rechtsfragen hat sich neben der aktuellen Gesetzgebung vor allem mit der für die Wohnungsunternehmen relevanten aktuellen Rechtsprechung des BGH beschäftigt und diese diskutiert, wobei der Schwerpunkt 11

12 GWB Elstertal Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbh Familienfreundliches Haus im Hauerweg nach den Umbau- und Sanierungsarbeiten im Frühjahr 2007 immer darauf lag, welche Konsequenzen sich für die Unternehmen ergeben bzw. wie bestimmte Ergebnisse in der Praxis umgesetzt werden können. Der Erfahrungsaustausch unter den Fachausschussmitgliedern aus unterschiedlichen Regionen und unterschiedlichen Unternehmensformen zu bestimmten rechtlichen Problemen ist für den vtw. eine wichtige Informationsquelle für die weitere Rechtsarbeit des Verbandes und über die Rechtsprechungspraxis in Thüringen. Die Arbeitsgemeinschaft Privatwirtschaft hat sich in ihren Beratungen intensiv mit der aktuellen wohnungswirtschaftlichen Situation, den zu erwartenden Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie dem Thema Wärmecontracting auseinandergesetzt. Die Arbeitsgemeinschaft Marketing konstituierte sich im Mai 2007. Sie tagte im August zum zweiten Mal. Zunächst beschäftigte sie sich mit der Außenwirkung der Verbände. Angeregt wurde ein Erfahrungsaustausch über die Anwendung der Ergebnisse der Projektarbeiten im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft Marketing / Vertrieb in den Wohnungsunternehmen. Der Fachausschuss Aus- und Fortbildung tagte regelmäßig einmal pro Quartal. Er beschäftigte sich vorrangig mit der Novellierung des Ausbildungsberufes Kaufmann / -frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft zu Immobilienkaufmann/-frau und Geprüfter Immobilienfachwirt. Diskutiert wurde weiterhin die Seminartätigkeit in den Jahren 2006 und 2007. Auch wurden zusätzliche Bildungsangebote mit IHK-Zertifikat behandelt. Alle Fachausschussmitglieder wirkten bei der Verteidigung der entsprechenden Projektarbeiten als Prüfer aktiv mit. Erfahrungsaustausch über die Ländergrenzen Im September 2006 führte die dritte Studienreise des vtw. nach Wien, die Hauptstadt Österreichs. Die Wohnungsbauförderung ist sehr ausgeprägt und beinhaltet teilweise hohe Subventionswerte. Innovative Architektur zu leistbaren Preisen ist seit mehr als 80 Jahren ein Prinzip des sozialen Wohnungsbaus in Wien. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen spielen seit Mitte der 50er Jahre in Österreich eine immer bedeutendere Rolle. Derzeit umfasst ihr Verwaltungsbestand 760.000 Wohnungen. Ein Erwerb von Wohnungen durch ausländische Fonds ist derzeit kein Thema, da es kein entsprechendes Marktsegment für diese Fonds in Österreich gibt. Vom 06. bis 09. Mai 2007 führte die Arbeitsgemeinschaft Junge Unternehmer eine Studienreise nach Brüssel durch. Die Schwerpunkte dieser Studienreise waren zum einen die Rolle der EU, zum anderen das Thema Wohnen und Leben in Belgien. Obwohl Fragen der Wohnraumversor-

gung nicht der Zuständigkeit der EU unterliegen, spielen diese als ein Bestandteil von Stadtentwicklung und Strukturpolitik eine wichtige Rolle. Die Ausführungen von Herrn Rolf Berend, Thüringer Europaabgeordneter, der die Teilnehmer der Studienreise im Europäischen Parlament empfing, gaben einen unmittelbaren Einblick in die Abläufe der Regional- und Strukturpolitik der EU. 1.5 Umwelt- und Klimaschutz Zweite Mitteldeutsche Energiekonferenz In Zusammenarbeit mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden aus Sachsen und Sachsen-Anhalt organisierte der vtw. die 2. Mitteldeutsche Energiekonferenz am 21. September 2006 in Leipzig-Schkeuditz. Die Verbände setzen sich im Ergebnis der Konferenz dafür ein, die Energieeffizienz im Wohnungsbestand als eine strategische Aufgabe der Wohnungswirtschaft zu erhöhen. Man setze dabei aber statt zunehmender bürokratischer Hürden auf zu schaffende Anreize. Energieeffiziente Modernisierungen lösten nicht nur wirtschaftliche Impulse aus, sie müssten sich für Mieter und Vermieter gleichermaßen lohnen. Die erfolgreiche energetische Sanierung der Gebäudebestände zeige sich auch darin, dass die Branche die sogenannten Kyoto-Ziele für die Verminderung der Treibhausgase bereits erfüllt habe. Mit der Reduzierung des Energieverbrauchs haben die Mitgliedsunternehmen der beteiligten Verbände frühzeitig einen unverzichtbaren Beitrag zur zukünftigen Versorgungssicherheit in Deutschland geleistet. Baufachtagung zum Thema Energie Im Mittelpunkt der 31. Baufachtagung am 21. März 2007 standen Informationen zum Energieausweis sowie zu Praxiserfahrungen bei der Anwendung erneuerbarer Energien bei den Mitgliedsunternehmen. Gerade auf diesem Feld sehen die Mitgliedsunternehmen eine wichtige Chance, Ressourcen zu schonen und Energie einzusparen. Die Beispiele zur Anwendung von Solarthermie zeigten jedoch auch auf, dass eine wirtschaftliche Nutzung stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängig ist und die Randbedingungen stimmen müssen. vtw. wird Mitglied im Verein zur Förderung des Instituts für Energiewirtschaftsrecht Nachdem im Dezember 2006 die Gründungsveranstaltung des Vereins zur Förderung des Instituts für Energiewirtschaftsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena stattfand und das Institut zwischenzeitlich gegründet wurde, ist der Verband dem Förderverein beigetreten. Der vtw. hat sich zu einer Mitarbeit im Wissenschaftlichen Beirat bereiterklärt. Der Verein hat sich zur Aufgabe gestellt, das Institut für Energiewirtschaftsrecht in seiner Entwicklung zu fördern und sich für effiziente Rahmenbedingungen in den Bereichen Wirtschaft, Technik und Politik einzusetzen. Da die Wohnungswirtschaft auf dem Energiesektor einen großen Player darstellt, wird sich das Institut schwerpunktmäßig mit der energierechtlichen Position der Wohnungsunternehmen auf dem Energiemarkt beschäftigen. Die Arbeit des Instituts richtet sich insbesondere auf Energieeffizienz und Versorgungssicherheit auf diesem Teilmarkt. 1.6 Neue Anforderungen an die Bautechnik Baufachtagung zum Bauen in der Zukunft Ein wichtiger Schwerpunkt der Baufachtagung des vtw. am 23. November 2006 lag in der Diskussion um die Herausforderungen beim senioren- und behindertengerechten Bauen. Wie können die Wohnungsbestände dem zukünftigen Bedarf angepasst werden? Bezahlbarkeit, Funktionalität, Wohnqualität und Wohnumfeld verlangen einen weitsichtigen, aber auch behutsamen Umgang mit dem Produkt Wohnung auf diesem Betätigungsfeld. Muster-Hochhausrichtlinie 2006 Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGE BAU) hat mit Stand vom 08. November 2006 eine überarbeitete Musterrichtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (MHHR) vorgelegt. Der vtw. hat mit Unterstützung des Fachausschusses Bauwesen / Technik /Energie eine Stellungnahme erarbeitet und sich strikt gegen die Ausweitung der MHHR auf den bestehenden Hochhausbestand der Mitgliedsunternehmen des vtw. ausgesprochen. Der nunmehr überarbeitete Entwurf stellt im Erläuterungstext klar, dass die MHHR auf bestehende Hochhäuser keine unmittelbare Anwendung findet. Aus der MHHR 2006 ergeben sich daher auch keine Anpassungs- und Nachrüstungsverpflichtungen für bestehende Hochhäuser. Die bestehenden Länderregelungen bleiben damit unberührt. 13

14 Novelle des Baugesetzbuchs Am 01. Januar 2007 ist das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um eine Novelle des Baugesetzbuchs. Mit diesem Gesetz wird die Planungspraxis in den rund 13.000 Städten und Gemeinden in Deutschland erleichtert und beschleunigt. Das Gesetz sieht vor, dass zeit- und kostenaufwendige förmliche Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung weitgehend entfallen. Darüber hinaus wird u. a. die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gestrafft. Bebauungspläne der Innenentwicklung sollen z. B. die Nachverdichtung von städtischen Gebieten und die Anpassung von Wohnquartieren an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten Wohnens erleichtern. Sanierungsverfahren sollen künftig, wenn möglich, nicht länger als 15 Jahre dauern. Nach Auffassung des vtw. gehören zum möglichst beschleunigt zu entwickelnden Innenbereich der Städte nicht nur historische Altstädte, sondern die Kernbereiche von Großwohnsiedlungen, die im Rahmen der Stadtentwicklungskonzepte für die dauerhafte Wohnraumversorgung festgelegt wurden. Diese Auffassung des vtw. wurde auch in einem Schreiben an das TMBV vertreten. Verkehrssicherungspflichten im Wohnungsunternehmen Mit dieser stets aktuellen Thematik hat sich eine Arbeitsgruppe des Fachausschusses Bauwesen / Technik / Energie befasst. Mitgliedsunternehmen hatten sich an den Fachausschuss gewandt, weil sie in der täglichen Praxis eine Hilfestellung benötigen. Im Ergebnis der Arbeitsgruppentätigkeit konnte eine Arbeitshilfe erarbeitet werden, die nun aktuell allen Mitgliedsunternehmen vorliegt. Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen Die Gewährleistung des Arbeitsschutzes zählt zu den grundsätzlichen Aufgaben der Vorstände und Geschäftsführer in den Wohnungsunternehmen. Der Fachausschuss Arbeitssicherheit / Brandschutz des vtw. hat sich die Aufgabe gestellt, diese Thematik für die Mitgliedsunternehmen noch transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Als Ergebnis konnte der Fachausschuss eine Arbeitshilfe vorlegen, die den Unternehmen als Hilfestellung und Orientierung dienen soll. Einbaupflicht für Rauchwarnmelder Der vtw. war aufgefordert, zu Gesetzentwürfen der Landtagsfraktion der SPD und DIE LINKE Stellung zu nehmen. Im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Landtag wird eine Änderung der

Thüringer Bauordnung dahingehend beantragt, dass für Neubauten und genehmigungspflichtige Umbauten Rauchwarnmelder vorgesehen werden müssen. DIE LINKE fordert, dass auch bei bestehenden Mietwohnungen der Vermieter zur Nachrüstung eines Rauchwarnmelders verpflichtet sein soll, wenn dies der Mieter verlangt. Der vtw. hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und zunächst zum Ausdruck gebracht, dass er grundsätzlich alle Maßnahmen unterstützt, die bauliche Anlagen sichern und dem Schutz der Mieter dienen. Dem Einbau von Rauchwarnmeldern in den Wohnungen kommt dabei große Bedeutung zu, da sie die Gesundheit der Bürger schützen und auch Leben retten können. Für den vtw. steht dabei jedoch die Vernunft und Eigeninitiative der Mieter im Vordergrund bürokratische Regelungen und gesetzliche Verpflichtungen werden hingegen abgelehnt. Während Neubauten relativ einfach mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden können, würde die Ausstattung des vorhandenen Mietwohnungsbestandes die Vermieter zunächst vor Probleme im Hinblick auf ihr Zutrittsrecht stellen. Mit der Einbauverpflichtung ist für den Vermieter gleichzeitig die Durchführung von regelmäßigen Funktionsprüfungen verbunden. Der dafür erforderliche Kostenaufwand, der als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden könnte, steht in keinem Verhältnis zu den individuellen Anschaffungskosten, die jedem Mieter zumutbar sind. 1.7 Plädoyer für starke Wohnungsunternehmen Kommunale Wohnungsunternehmen Partner der Kommunen Kommunale Wohnungsunternehmen sind maßgeblich daran beteiligt, die Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung sicherzustellen. Die Kommunen besitzen mit ihren Wohnungsunternehmen das einzig verbliebene Steuerungsinstrument auf ihren lokalen Wohnungsmärkten. Gleichzeitig sind kommunale Wohnungsunternehmen die entscheidenden Partner der Kommunen beim Stadtumbau. Sie helfen, die stadträumlichen Auswirkungen des demografischen Wandels und der Wanderungsbewegungen auszugleichen. Sie streben eine wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit an und verfolgen eine langfristig angelegte Renditestrategie bei der Bewirtschaftung und beim Portfoliomanagement. Wie aber können diese Leistungen messbar gemacht werden? Hier setzt der Begriff der Stadtrendite an. Die Stadtrendite stand im Mittelpunkt eines gemeinsam von vtw., vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.v. und vdw Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen- Anhalt e.v. am 09. November 2006 in Weimar durchgeführten Kommunalen Kongresses für Mitteldeutschland. Im Verlauf des Kongresses wurde der Begriff der Stadtrendite eingeführt und ausführlich erläutert. GWB Elstertal Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbh Blick vom BUGA-Areal auf das sanierte Cityhochhaus im Herzen Geras 15

16 DKB Wohnungsgesellschaft Thüringen mbh Eichenstraße 37 47 Stadtrendite berechnen Den Begriff der Stadtrendite zu definieren ist das eine, diese zu berechnen das andere. Die Berechnung der Stadtrendite stand am 16. Februar 2007 im Mittelpunkt einer gemeinsamen Beratung der Arbeitsgemeinschaften Große Wohnungsunternehmen und Kommunale Wohnungsunternehmen. Gäste waren die Mitautoren der Studie Stadtrendite der öffentlichen Wohnungswirtschaft, Frau Dr. Anja Schwerk und Herr Daniel Smuda, vom Institut für Management der Wissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Intensiv wurden die Ansätze zur Bewertung der Maßnahmen der Wohnungsunternehmen und die Einbeziehung in die Stadtrendite diskutiert. Einigkeit bestand darin, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen wettbewerbsfähig sein müssen. 1.8 Multimedia Multimedia-Fachtagung Anlässlich der Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft führte der vtw. am 04. Mai 2007 eine Multimedia-Fachtagung unter dem Motto Wie viele Übertragungswege benötigt ein Haus? durch. Viele Wohnungsunternehmen, aber auch Mieter stehen heute vor der Frage, welche Technologie für sie wirtschaftlich sinnvoll und zukunftssicher ist. Ein Highlight bei den durchweg interessanten Vorträgen waren sicherlich die Ausführungen des Vertreters des Fraunhofer-Instituts Duisburg mit seinem Ausblick auf das Wohnen in der Informationsgesellschaft. Der aufmerksame Zuhörer konnte trotz des gegenwärtigen Umbruchs auf den Kabel- und TV- Märkten viele nützliche Hinweise für das Agieren im eigenen Wohnungsunternehmen erhalten. Novelle des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet Der Deutsche Bundestag hat am 05. Juli 2007 das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft der sogenannte Zweite Korb verabschiedet. Die Rechte der Urheber werden darin gestärkt. Die Forderungen der Wohnungswirtschaft nach einer Abschaffung bzw. Novellierung des in 20 b Urheberrechtsgesetz geregelten Kabelweitersenderechts wurden allerdings nicht berücksichtigt. Damit werden in vielen Fällen weiterhin Mieter und Nutzer mit Kosten belastet, obwohl die Wohnungsunternehmen hier keine Kabelweitersendung, sondern lediglich einen vereinfachten Sammelempfang vornehmen und an der Wertschöpfung nicht generieren.

Rundfunkgebühren Nach dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden ab 01. Januar 2007 die internetfähigen Rechner, wie PC, Notebooks und Handys, als neuartige Empfangsgeräte definiert und damit gebührenpflichtig. Der vtw., der einen entsprechenden Vorschlag des Fachausschusses Multimedia aufgegriffen hat, sowie auch andere Wirtschaftsverbände im Freistaat haben die Ausweitung der Gebührenpflicht kritisiert. Der Ministerpräsident sowie die medienpolitischen Sprecher des Landtages wurden durch den vtw. angeschrieben. Letztlich konnte durch die Initiativen eine Reduzierung der Gebühren erreicht werden. Nach wie vor hält der vtw. aber seine Kritik gegen die Ausweitung der Gebührenpflicht aufrecht und wird diese im Rahmen der nächsten ausstehenden Überarbeitung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages wiederum vorbringen. 1.9 Daten und Fakten Betriebsvergleich des vtw. Eine umfassende Auswertung der Ergebnisse des Betriebsvergleiches zum 31. Dezember 2005 wurde zeitnah zum Verbandstag im Oktober 2006 fertiggestellt und den beteiligten Unternehmen übermittelt. Durch die beteiligten Verbände erfolgte im Jahr 2006 eine weitere Verbesserung des Erfassungsbogens zum Betriebsvergleich. Eingefügt wurden zwei neue Übersichten, die basierend auf den Eingaben in den Erfassungsbogen zum einen die Bilanz des Unternehmens und zum anderen die GuV sowie eventuelle Abweichungen aufzeigen. Dies stellt eine weitere Erleichterung bei der Bearbeitung und gleichzeitig eine Verbesserung der Qualität des Betriebsvergleichs dar. Das Handbuch zum Betriebsvergleich im vtw. wurde, diese Neuerungen aufgreifend, überarbeitet und zusammen mit dem Erfassungsbogen den Mitgliedsunternehmen übersandt. Eine Zwischenauswertung zum Betriebsvergleich per 31. Dezember 2006 fand mit Stand 26. Juli 2007 statt. Diese Auswertung stellt sowohl die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen insgesamt als auch unterschieden nach Rechtsformen dar. Die ausführliche Endauswertung wird wie in den Vorjahren anlässlich des Verbandstages vorgelegt werden. Die Ergebnisse des Betriebsvergleiches liefern wertvolle Angaben zu den Tendenzen der Entwicklung betriebswirtschaftlicher Kennziffern sowohl für die einzelnen Unternehmen, die sich beteiligten, als auch für den vtw. So weist die erste Auswertung der Ergebnisse zum 31. Dezember 2006 in einer ganzen Reihe von Bereichen positive Tendenzen auf. Dies gilt insbesondere für die Vermietungsquote, die deutlich gesteigert werden konnte. Die Jahresstatistik Im Jahr 2007 kam zur Ermittlung der Angaben der Jahresstatistik des GdW und der Regionalverbände ein völlig neuer Fragebogen zum Einsatz, der in Zusammenarbeit von Vertretern aus Wohnungsunternehmen und Regionalverbänden sowie dem GdW erarbeitet wurde. Die Ergebnisse der Jahresstatistik bildeten die Basis der aktuellen Publikation Daten und Fakten der Thüringer Wohnungswirtschaft 2007, die anlässlich der Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft Anfang Mai 2007 in Suhl der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Zahlen beweisen, dass die Wohnungsunternehmen im vtw. mehrheitlich wirtschaftlich stabil sind. Erstmals konnte ein leichter Anstieg der Investitionen sowohl in den Bestand als auch in den Neubau von 243 Mio. Euro im Jahr 2005 auf 275 Mio. Euro im Jahr 2006 verzeichnet werden. 58 % des Wohnungsbestandes sind vollständig 17

18 und in Thüringen sowie zur Branchenentwicklung. Im April 2007 wurden die Textbausteine für den Geschäftsbericht, basierend auf den aktuellen Ergebnissen der Jahresstatistik, insbesondere im Abschnitt Branchenentwicklung, aktualisiert und ergänzt. Parallel dazu wurden die neuesten Veröffentlichungen des Bundesamtes für Statistik bzw. des Thüringer Landesamtes für Statistik in die Ausführungen zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland und in Thüringen einbezogen. Umfrage zur Höhe der Betriebskosten Im IV. Quartal 2006 wurde nach intensiver Vorbereitung und unter Begleitung einer Arbeitsgruppe des Fachausschusses Betriebswirtschaft und Hausbewirtschaftung erstmals eine Umfrage zur Höhe der Betriebskosten unter den Mitgliedsunternehmen des vtw. durchgeführt. 93 Mitgliedsunternehmen stellten Angaben, die sich auf bis zu 132.000 Wohnungen beziehen, zur Verfügung. Die ermittelten Spannen für die Betriebskosten decken sich weitestgehend mit den vom DMB veröffentlichten Angaben für die neuen Bundesländer. GWG Geraer Baugenossenschaft eg Straße des Bergmanns modernisiert bzw. wurden neu gebaut, 26 % sind teilmodernisiert. Textbausteine für den Geschäftsbericht Ende Januar 2007 wurde eine erste vorläufige Fassung der Textbausteine für den Geschäftsbericht des Jahres 2006 für die Mitgliedsunternehmen veröffentlicht. Diese beinhalten aktuelle Informationen zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland Die zusammengefassten Ergebnisse dieser Umfrage wurden anschließend den Unternehmen, die Daten zur Verfügung gestellt haben, übermittelt. Aufgrund der Sensibilität des Themas erfolgte keine Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Zahlen. Vergleiche sind nur an konkreten Objekten unter konkret benannten Umständen sinnvoll. Dem Vorschlag des Fachausschusses Betriebswirtschaft und Hausbewirtschaftung folgend, wird die Umfrage zur Höhe der Betriebskosten in vereinfachter Form auch im IV. Quartal 2007 durchgeführt werden. Nur so stehen dauerhaft aktuelle Angaben zur Verfügung.