Fiberstream 87 AG Neuheimstrasse 44 Telefon 055 524 01 24 info@fiberstream.ch 8853 Lachen Telefax 055 524 01 20 www.fiberstream.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen Weitere Dokumente von fiberstream unter www.fiberstream.ch V 1.0 Januar 2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON RADIO- UND TV-SIGNALEN...... 3 1.1 Grundlagen und Geltungsbereich 3 1.1.1 Kunden.... 3 1.1.2 Abweichende Bedingungen.... 3 1.2 Entstehung des Rechtsverhältnisses... 3 1.2.1 Besondere Bestimmungen. 3 1.3 Beendigung des Rechtsverhältnisses.. 3 1.3.1 Kündigung.... 3 2 SIGNALLIEFERUNG... 4 2.1 Umfang der Lieferung.. 4 2.1.1 Verantwortung des Kunden.... 4 2.1.2 Verwendung... 4 2.1.3 Haftung der Fiberstream 87 AG.. 4 2.1.4 Schadenbehebung.. 4 2.1.5 Verfügbare Kanäle.. 4 2.2 Regelmässigkeit der Lieferung.. 4 2.2.1 Regel.... 4 2.2.2 Anspruch auf Schadenersatz 4 2.3 Einstellung der infolge Kundenverhalten.. 5 2.3.1 Berechtigung... 5 2.3.2 Zahlungspflicht nach der Einstellung.. 5 2.3.3 Wiederinbetriebnahme.. 5 3 PREISE UND RECHNUNGSSTELLUNG... 5 3.1 Preise.. 5 3.2 Rechnungsstellung und Zahlung 5 3.2.1 Fälligkeit..... 5 3.2.2 Zahlungsverzug.. 5 3.2.3 Beanstandung.... 5 3.2.4 Widerrechtliches Handeln.. 5 4 SCHLUSSBESTIMMUNGEN.. 6 4.1 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. 6 4.2 Erlass neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen 6 4.3 Gerichtsstand 6 4.4 Inkrafttreten.... 6
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 3 1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON RADIO- UND TV-SIGNALEN 1.1 Grundlagen und Geltungsbereich 1.1.1 Kunden Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Lieferung von analogen und digitalen Radio/TV-Signalen über das Glasfasernetz des örtlichen Netzbetreibers an DRG-Endgeräte. Deren Eigentümer werden nachstehend Kunden genannt. Die AGB sind integrierter Bestandteil des svertrages mit der fiberstream 87 AG. Der Kunde akzeptiert sie durch Unterzeichnung des Vertrages. Jeder Kunde hat auf Verlangen Anrecht auf Erhalt der AGB. Sie können ferner auf der Website www.fiberstream.ch eingesehen werden. Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Rechte und Pflichten aus dem Rechtsverhältnis auf Dritte übertragen. 1.1.2 Abweichende Bedingungen In besonderen Fällen, wie vorübergehende en an Ausstellungen, Festanlässen usw., können abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden. 1.2 Entstehung des Rechtsverhältnisses Das Rechtsverhältnis mit dem Kunden entsteht auf unbestimmte Zeit mit dem Abschluss des svertrages. Die Fiberstream 87 AG kann zum Abschluss des Vertrages benötigte Unterlagen verlangen. Mit dem Bezug von Signalen der Fiberstream 87 AG entstehen in jedem Fall ein Rechtsverhältnis und eine Zahlungsverpflichtung. Mit Unter- und Kurzzeitmietern entsteht kein eigenes Rechtsverhältnis. Die beginnt mit dem von der Fiberstream 87 AG zugesicherten Termin. Verzögerungen, infolge Verschuldens Dritter oder höherer Gewalt, berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 1.2.1 Besondere Bestimmungen In Liegenschaften mit mehreren Nutzern kann der Vertrag mit dem Liegenschaftseigentümer oder mit einem von ihm bezeichneten Vertreter (Verwaltung, Treuhänder usw.) abgeschlossen werden. 1.3 Beendigung des Rechtsverhältnisses 1.3.1 Kündigung Kunde und Fiberstream 87 AG können das Rechtsverhältnis, sofern nichts anderes vereinbart ist, jederzeit auf Ende des der Kündigung folgenden Kalendermonats schriftlich kündigen. Der Kunde hat en sowie allfällige weitere Kosten bis zum Ende des Rechtsverhältnisses zu bezahlen. Die Nichtbenutzung von Endgeräten oder Signalanlieferungen wird nicht als Abmeldung verstanden. Sie bewirkt keine Beendigung des Rechtsverhältnisses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 4 2 SIGNALLIEFERUNG 2.1 Umfang der Lieferung 2.1.1 Verantwortung des Kunden Der Kunde ist ab der Spleissstelle des Hausübergabepunktes (BEP) für die interne Hausinstallation verantwortlich. Er hat diese entsprechend den Richtlinien der Fiberstream 87 AG fachmännisch ausführen zu lassen. Ab Übergabe am DRG-Endgerät gehen Nutzen und Gefahr für die gelieferten Signale von der Fiberstream 87 AG auf den Kunden über. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften über die Signalverwendung liegt bei diesem. 2.1.2 Verwendung Der Kunde verwendet die Signale ausschliesslich für die im Vertrag aufgeführten Wohnungen/Gewerberäume. Für Mieter oder Untermieter dürfen keine Zuschläge auf die Preise für die gemacht werden. 2.1.3 Haftung der Fiberstream 87 AG Die Fiberstream 87 AG garantiert die Lieferung der Signale bis zur Übergabe am DRG-Endgerät des Kunden. Sie haftet in keiner Form für den Inhalt der übertragenen Programme. Sie haftet zudem weder für direkte noch für indirekte Folgen von Störungen und Unterbrüchen bei der Signalanlieferung (z.b. für zusätzliche Aufwendungen des Kunden, entgangener Gewinn, erlittener Verlust). 2.1.4 Schadenbehebung Störungen technischer Art, die im Verantwortungsbereich der Fiberstream 87 AG liegen, werden so rasch wie möglich beseitigt. Wird der Schaden nicht innerhalb von zwei vollen Arbeitstagen nach Anmeldung behoben, werden die Abonnementskosten für den vom Schaden betroffenen Monat erlassen. 2.1.5 Verfügbare Kanäle Die Anzahl analoger und digitaler Radio- und TV-Sender sind in Listenform unter www.fiberstream.ch ersichtlich. Sie können sich kurzfristig verändern. Die Abschaltung von Sendern führt nicht zu einer Verringerung des Abonnementpreises. Optionale Premium-Bezahlsendungen können auf Verlangen via Fiberstream 87 AG bezogen werden. Sie werden zusätzlich verrechnet. Die Auswahl der verfügbaren Premium-Kanäle sind unter www.fiberstream.ch zu finden. 2.2 Regelmässigkeit der Lieferung 2.2.1 Regel Die Fiberstream 87 AG liefert die Signale im Rahmen ihrer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Störungen sind dem Pikettdienst der Fiberstream 87 AG, Telefon 055 451 20 77, zu melden. Ist eine Störung auf Mängel der Hausinstallation zurück-zuführen, trägt der Kunde die Kosten für die Eingrenzung beziehungsweise Behebung der Störung. Der Kunde anerkennt, dass er die Signale nur beziehen kann, wenn er die technischen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt. Er muss über einen kompatiblen Anschluss verfügen. 2.2.2 Anspruch auf Schadenersatz Der Kunde hat dabei, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen und ausgenommen bei schuldhaftem Verhalten der Fiberstream 87 AG, keinerlei Anspruch auf Entschädigung für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden. Die Fiberstream 87 AG wird soweit wie möglich auf die Bedürfnisse der Kunden Rücksicht nehmen und voraussehbare längere Unterbrechungen und Einschränkungen im Voraus anzeigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 5 2.3 Einstellung der infolge Kundenverhalten 2.3.1 Berechtigung Die Fiberstream 87 AG ist berechtigt, nach vorangegangener Mahnung und schriftlicher Anzeige, die einzustellen, wenn der Kunde: Geräte benutzt, die den anwendbaren Vorschriften und den technischen Sicherheitsbedingungen nicht entsprechen oder aus anderen Gründen Personen oder Sachen gefährden oder erhebliche Störungen verursachen rechtswidrig Signale bezieht oder nutzt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen verstösst Aus der rechtmässigen Einstellung entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Entschädigung irgendwelcher Art. 2.3.2 Zahlungspflicht nach der Einstellung Die Einstellung der durch die Fiberstream 87 AG befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für ausgestellte Rechnungen oder von der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten gegenüber der Fiberstream 87 AG. 2.3.3 Wiederinbetriebnahme Die Wiederinbetriebnahme erfolgt durch die Fiberstream 87 AG während den offiziellen Öffnungszeiten. Die verursachten Umtriebe werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 3 PREISE UND RECHNUNGSSTELLUNG 3.1 Preise Die Preise für die sowie sämtliche Konditionen werden von der Fiberstream 87 AG festgesetzt und können jederzeit mit einer Vorankündigung von drei Monaten auf Monatsbeginn geändert werden, sofern vertraglich keine anders lautende Regelung besteht. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Lieferung von Signalen. 3.2 Rechnungsstellung und Zahlung 3.2.1 Fälligkeit Die Rechnungsstellung erfolgt in halbjährlichen, auf Wunsch des Kunden auch vierteljährlichen, Zeitabständen im Voraus. Vierteljährliche Rechnungsstellung wird mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 5.- belastet. 3.2.2 Zahlungsverzug Die Kunden tragen sämtliche Kosten (inkl. Mahngebühr und Verzugszins), die der Fiberstream 87 AG durch den Zahlungsverzug entstehen. Die Bezahlung der Rechnungen in Raten ist nur mit Einwilligung der Fiberstream 87 AG zulässig. 3.2.3 Beanstandung Die Verrechnung von Kundenforderungen gegenüber Forderungen der Fiberstream 87 AG ist ausgeschlossen. 3.2.4 Widerrechtliches Handeln Bei widerrechtlichem Leistungsbezug, hat der Kunde die zu wenig verrechneten Beträge in vollem Umfang samt Zinsen und einer Entschädigung für die verursachten Umtriebe zu bezahlen. Weitere zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 6 4 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 4.1 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des svertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein sollten, werden solche wirksam, die deren Sinn und Zweck am ehesten wiedergeben. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. 4.2 Erlass neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen Die Fiberstream 87 AG behält sich vor, die AGB jederzeit rechtlich oder wirtschaftlich geänderten Bedingungen anzupassen. Sie gibt dem Kunden in geeigneter Weise davon Kenntnis. Jede Neuausgabe der AGB ersetzt alle früheren Ausgaben und ist auf der Webseite der Fiberstream 87 AG unter www.fiberstream.ch einsehbar. Akzeptiert der Kunde belastende Änderungen nicht, gilt Punkt 1.3.1. 4.3 Gerichtsstand Es gilt die ausschliessliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der Fiberstream 87 AG. 4.4 Inkrafttreten Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Fiberstream 87 AG Lachen, 1. Januar 2014