Ausbildung. Betrieblicher Ansprechpartner (BAP-psych) Psycho-soziale Begleitung im Arbeitsleben. Stand Januar 2011

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Transkript:

Ausbildung Betrieblicher Ansprechpartner (BAP-psych) Psycho-soziale Begleitung im Arbeitsleben Stand Januar 2011 für betriebliche Sozialdienste Schwerbehindertenvertretungen Personal- / Betriebsräte Personalverantwortliche interessierte Mitarbeiter 1

Grundgedanke Die Arbeitswelt befindet sich in stetigem Wandel. Schnellere Produktionsweisen, immer effizientere Arbeitsabläufe und neue Technologien stellen hohe fachliche Ansprüche an die Beschäftigten. Immer mehr Wissen, Flexibilität und Mobilität werden gefordert. Kontinuierliches Lernen, teamorientiertes Arbeiten, Selbstdisziplin und Identifikation mit den Unternehmenszielen erhöhen den Druck auf die Beschäftigten. Hinzu kommt häufig noch die Sorge um die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Das alles erfordert eine hohe psycho-soziale Belastungsfähigkeit. Viele Menschen können mit dem Tempo und dem Ausmaß der Veränderungen mühelos Schritt halten. Werden die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit jedoch überschritten, sind die Meisten nur unzureichend in der Lage, ihren Arbeitsalltag zu bewältigen. Fehler bei der Arbeitsausführung, erhöhte Fehlzeiten wegen Krankheiten, Suchtmittelmissbrauch und Konflikte am Arbeitsplatz häufen sich. Manchmal gibt es deutliche Auffälligkeiten im Verhalten der Betroffenen. Häufig entstehen körperliche Erkrankungen als Reaktion auf die psychosozialen Belastungen. Eine medizinische Behandlung ist dann erforderlich. Beschäftigte und Führungskräfte in den Betrieben reagieren oft ratlos, wenn sie mit den Schwierigkeiten ihrer auffälligen Kollegen/ - innen konfrontiert werden. Noch problematischer wird die Situation, wenn ein ganzes Team von den Problemen einer Kollegin oder eines Kollegen betroffen ist. In der Regel fehlt es in solchen Situationen an einer fachkundigen betrieblichen Ansprechperson, die in Krisensituationen den Betroffenen geeignete Lösungswege aufzeigen kann über die nötigen Kontakte zu Institutionen außerhalb des Betriebes verfügt, um schnelle und gezielte Hilfestellung anbieten und einleiten zu können den Betroffenen im betrieblichen Alltag als Gesprächspartner zur Verfügung steht. Große Unternehmen verfügen häufig über einen betrieblichen Sozialdienst, der in solchen Problemlagen zu Rate gezogen werden kann. In kleineren Betrieben hat sich die Funktion des Betrieblichen Ansprechpartner (BAP-psych) mit dem Schwerpunkt der psycho-sozialen Begleitung bewährt. Dieser ist die erste betriebliche Anlaufstelle für Führungskräfte, Beschäftigte und Betroffene. Gleichzeitig ist der BAP-psych Bindeglied zwischen Betrieb und psycho-sozialen Einrichtungen in der Region. Das bietet in diesem Zusammenhang Beschäftigten aller betrieblichen Ebenen eine Weiterbildung BAP-psych an. Die Weiterbildung befähigt zur innerbetrieblichen Beratung sowie zur Begleitung der Betroffenen am Arbeitsplatz mit dem Ziel der (Re-) Integration in den Arbeitsprozess. Mit den in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen sind die Betriebe mit den BAP-psych in der Lage, den Problemen und Nöten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen zu begegnen, um eine möglichst langfristige Integration und Beschäftigung sicherzustellen. 2

Konzept Zielgruppen Schwerbehindertenvertretungen betriebliche Sozialdienste Personal- und Betriebsräte Personalverantwortliche interessierte Mitarbeiter Ziele der Weiterbildung Nach Abschluss der Weiterbildung werden die Teilnehmer in der Lage sein, Verhaltensweisen und Arbeitsstörungen im Zusammenhang mit einer Behinderung/Erkrankung erkennen und erklären zu können, erste Schritte zur Veränderung / Stabilisierung der Situation einzuleiten und fachkundiger Ansprechpartner für Betroffene, betriebliche Funktionsträger sowie das kollegiale Umfeld zu sein. Zulassungsbedingungen Einige betriebliche Rahmenbedingungen sind notwendig: Kontakte zu betroffenen Beschäftigten müssen vorhanden sein (siehe auch Praxisgruppen) Unterstützung des BAP-psych durch die Betriebs- / Personalleitung Zeitlicher und materieller Freiraum für die Beratung Das Aufgabenfeld muß im Betrieb bekannt sein Verschwiegenheit und die Unabhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter muß gewährleistet sein. Da die Praxisgruppen in den Betrieben stattfinden, sind diese Punkte vor der Anmeldung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Aufbau der Weiterbildung Die Weiterbildung dauert 10 Monate - von März 2011 bis Dezember 2011. In dieser Zeit finden fünf zweitägige Seminare und fünf eintägige Arbeitstreffen der Praxisgruppen statt. 1. Seminar Persönlichkeitsstrukturen und Arbeitsverhalten 2. Seminar Psychotische Störungen; Symptome einer Erkrankung 3. Seminar Psycho-somatische Störungen; Reaktionen auf hohe Belastungen 4. Seminar Methoden sozialer Arbeit; Von der Diagnose zur Maßnahme 5. Seminar Supervision / Coaching; Bin ich auf dem richtigen Weg?? Methoden Moderation, Plenum, Einzel- und Gruppenarbeit, Entspannungsübungen, Selbsterfahrung, Phantasiereisen, Vorträge, Referate, Fallübungen. 3

Theorie Jedes Seminar enthält einen fachspezifischen Theorieblock. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen Erklärungsmodelle ausgewählter Störungen kennen, Ursachen, Verlaufsformen und Behandlung von der Störungen kennen, Das, für die jeweilige Störung, typisches Arbeitsverhalten kennen, Modelle sozialen Handelns kennen und ihr praktisches soziales Handeln auf theoretische Kenntnisse zu stützen. Um diese Fähigkeit und Kompetenzen zu erlernen, hält jede/r Teilnehmende im Laufe der Weiterbildung ein fallbezogenes Referat. Der Lernerfolg wird über praxisbezogene Hausaufgaben bestimmt. Praxisgruppen Aus der Großgruppe werden regionale Praxisgruppen gebildet. Diese treffen sich zwischen den Seminaren nach Terminabsprache in den jeweiligen Betrieben der Teilnehmenden. Inhalt der Praxisgruppen ist die konkrete Fallarbeit mit einem Klienten / einer Klientin unter der Supervision der Seminarleitung in den jeweiligen betrieblichen Bedingungen. (siehe Zulassungsbedingungen) Die Teilnehmenden lernen, sich in Beratung unter den betrieblichen Gegebenheiten zu üben und das theoretische Wissen in die Praxis zu übertragen. Über die Arbeit mit einem Klienten / einer Klientin wird eine Fallstudie in anonymisierter Form geschrieben. Im Seminar Supervision / Coaching werden einzelne Fälle bearbeitet. Fallstudie Zum Abschluss der Weiterbildung schreibt jede/r Teilnehmende eine zusammenfassende Darstellung einer betrieblichen Beratung. Dieser Bericht ist Gegenstand des Abschluss - Kolloquiums. Abschluss Die Weiterbildung endet mit einem Kolloquium. Dieses gliedert sich in eine schriftliche Fallstudie sowie ein Abschlussgespräch. Die Fallstudie und eine schriftliche Ausarbeitung des Referates werden den Seminarleitern vier Wochen vor dem Prüfungstermin zugesandt. Ebenso der schriftliche Nachweis über vier absolvierte Seminare und Praxisgruppen. Nur mit diesen Unterlagen ist eine Teilnahme am Kolloquium möglich. Das Kolloquium findet im Rahmen der Praxisgruppe statt und dauert pro Teilnehmer 15 Minuten. Ausgangspunkt ist die Fallstudie mit dem Schwerpunkt der Umsetzung von theoretischem Wissen in praktisches Handeln. 4

Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Seminarleiter und ein Vertreter des LWL - Integrationsamt Westfalen eine positive Stellungnahme abgeben. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. Arbeitszeiten 1. Tag 10.00-12.30 Uhr Seminar Mittagspause 14.00 18.00 Seminar Abendpause 19.00-21.00 Uhr Seminar Kaffeepausen nach Absprache 2. Tag 9.00-12.30 Uhr Seminar Mittagspause 13.30-16.00 Uhr Seminar Kaffeepausen nach Absprache Abreise Ort Tagungsstätte Haus Villigst Iserlohner Str. 25 58239 Schwerte Telefon: (0 23 04) 7 55-0 www.haus-villigst-ortlohn.de info@haus-villigst-ortlohn.de Anmeldung / Kosten Angemeldet werden kann nur ein Mitarbeiter pro Betrieb/ Dienststelle. Die Anmeldung erfolgt verbindlich für die gesamte Dauer der Ausbildung beim. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Für die gesamte Ausbildung fällt ein Teilnehmerbeitrag in Höhe von 500 Euro für Unterbringung und Verpflegung an. Die Sachkosten für Unterrichtsmaterial und Referenten, trägt das Integrationsamt. Freistellung: Die Freistellung erfolgt durch den Arbeitgeber nach dem Sozialgesetzbuch IX, dem Betriebsverfassungsgesetz und den betrieblichen Fort- und Weiterbildungsrichtlinien Wegen der Erstattung der Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, der Freistellung und der Entgeltfortzahlung treffen die Teilnehmenden vor der Anmeldung eine Regelung mit ihrem Arbeitgeber. 5

Termine 1. Sem Persönlichkeitsstrukturen 14. 15. März 2011 2. Sem psychotische Störungen 16. 17. Mai 2011 3- Sem psycho-somatische Störungen 04. 05. Juli 2011 4. Sem Methoden sozialer Arbeit 24. 25. Oktober 2011 5. Sem Supervision / Coaching 28. 29. November 2011 Praxisgruppen NN. - 2011 Abschlusskolloquium NN. Dezember 2011 Ansprechpartner: Reinhold Heeringa, Dipl. Soz. Pädagoge Andrea Faller, Dipl. Psychologin LWL Integrationsamt Westfalen IFD Siegen / Olpe Psycho-sozialer Fachdienst Psycho-sozialer Fachdienst Büro Rüthen Bahnhofstr. 24 Schneringerstr. 13 57271 Hilchenbach 59602 Rüthen Tel: 02952 889-732 Tel: 02733 510-308 Fax: 02952-889-733 Fax: 0271-2502229 Mobil 0172-208-1809 Mobil 0173 889-4953 Email reinhold.heeringa@lwl.org Email a.faller@ifd-siegen-olpe.de 6

Notizen: 7