STUDIENVERTRAG MIT DER WEITERBILDUNGSAKADEMIE DER HOCHSCHULE AALEN

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Transkript:

STUDIENVERTRAG MIT DER WEITERBILDUNGSAKADEMIE DER HOCHSCHULE AALEN 1. ANMELDUNG Hiermit melde ich mich Name: geboren am: in: Straße: Wohnort: zu dem im Wintersemester 2018/19 beginnenden berufsbegleitenden Bachelor Studium Allgemeiner Maschinenbau berufsbegleitend (210 ECTS, 8 Semester), Bachelor of Engineering der Hochschule Aalen Mechatronik berufsbegleitend (210 ECTS, 8 Semester), Bachelor of Engineering der Hochschule Aalen an der oben genannten Einrichtung, auf Grundlage der mir bekannten Studien- und Externenprüfungsordnung (SPO) in der jeweils geltenden Fassung und den nachfolgenden Vertragsbedingungen an. Die Zulassung oder die Zulassung unter Vorbehalt zur Externenprüfung an der Hochschule Aalen ist Grundlage für das Zustandekommen dieses Vertrags. 2. VERTRAGSABSCHLUSS [1] Mit der schriftlichen Annahmebestätigung der der Hochschule Aalen GmbH und der Zulassung zum Studium der Hochschule Aalen, die innerhalb von vier Wochen nach Bewerbungsschluss erfolgt, ist der Studienvertrag mit der geschlossen. 3. VERPFLICHTUNG DER WEITERBILDUNGSAKADEMIE/ AUFGABE DER HOCHSCHULE [1] Die ist für die Organisation und Durchführung der Lehre zuständig. Durch die Annahmebestätigung der verpflichtet sich diese zur ordnungsgemäßen Reservierung eines Studienplatzes zum vorgesehenen Zeitpunkt und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Studienangebots. [2] Die Prüfungsabnahme obliegt der Hochschule Aalen. Diese verleiht den Abschlusstitel nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen gemäß der aktuell gültigen Studien- und Externenprüfungsordnung.

[3] Die behält sich vor, bei mehr Bewerbungen als verfügbaren Studienplätzen die Vergabe der Studienplätze über ein aktuell gültiges Rankingverfahren zu bestimmen. Sofern dies in der SPO oder der Zulassungssatzung der Studiengänge geregelt ist, kommen diese Bestimmungen zum Tragen. 4. VERPFLICHTUNGEN DES STUDIERENDEN [1] Der Studierende verpflichtet sich, die Studiengebühren an die zu bezahlen. Die Einschreibegebühr beträgt 2.600 EUR und ist spätestens zum 30. September 2018 fällig. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Einschreibegebühr ist eine Teilnahme an Vorlesungen ausgeschlossen. Die monatliche Studiengebühr beträgt von Oktober 2018 bis zum Studienende 400 EUR (48 Monate bis September 2022). Die Gesamtgebühr beträgt 21.800. Eine kostenfreie Unterbrechung des Studiums ist mit einem Urlaubsantrag (Urlaubssemester) gemäß SPO möglich. Eine Studienverlängerung darf 2 Jahre (4 Semester) nicht überschreiten. Die Studiengebühren sind spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats fällig und werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Verlängerung der Regelstudienzeit wird ab dem 5. Verlängerungssemester eine monatliche Gebühr von 300 fällig. Diese Verlängerungsgebühren werden am Ende des jeweiligen Semesters rückwirkend in Rechnung gestellt. [2] Der Arbeitgeber kann direkt mit der eine entsprechende Zahlungsvereinbarung über die Studiengebühren oder Teile der Studiengebühren eingehen. Bei Rücktritt des Arbeitgebers von der Kostenübernahme während des Studiums ist der Studierende verpflichtet, die Gebühren selbst weiter zu finanzieren. [3] Die Vorlesungen des berufsbegleitenden Präsenzstudiengangs finden in der Regel an jedem Freitag und Samstag außerhalb der Baden-Württembergischen Schulferien statt sowie teilweise in Blockveranstaltungen. Die Vorlesungszeiten werden im jeweils aktuellen Vorlesungsplan kommuniziert. Es besteht keine Anwesenheitspflicht für den Studierenden. Die behält sich vor, jederzeit Änderungen in der Vorlesungsplanung vorzunehmen und wird die Studierenden über die Änderungen zeitnah informieren. [4] Kosten für vom Studierenden vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigte oder nicht zurückgegebene Geräte und/oder Lernmittel sind vom Studierenden zu bezahlen. [5] Der Studierende ist zur Einhaltung der Studienprüfungsordnung verpflichtet. Er hat die Ankündigungen im Online Campus bzw. die per E-Mail gesandten Informationen regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen. 5. LAUFZEIT DES VERTRAGES [1] Dieser Studienvertrag wird für die Dauer des berufsbegleitenden Studiums mit Abschluss Bachelor of Engineering der Studienrichtung Allgemeiner Maschinenbau bzw. Mechatronik geschlossen. [2] Die Verpflichtung des Studierenden während der Vertragszeit wird nicht dadurch berührt, dass dieser das Studium nicht antritt oder zu einem späteren Zeitpunkt den Vorlesungen fernbleibt, insbesondere ändert dies nichts an seiner Zahlungsverpflichtung.

[3] Beim Ausschluss vom Studium durch die Hochschule (Fachausschluss/Zeitausschluss) oder Ablauf der Zulassung unter Vorbehalt zur Externenprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf des Semesters, in dem der Studienausschluss erfolgt. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Gebühren ist ausgeschlossen. 6. VORZEITIGE BEENDIGUNG DES VERTRAGES [1] Neben den Vereinbarungen im Punkt 5 kann der Unterrichtsvertrag vorzeitig, jeweils zum Ende eines Semesters, erstmals zum Ende des auf den Ausbildungsbeginn folgenden Semesters (zum Ende des 1. Semesters) gekündigt werden. Eine Kündigung muss spätestens 6 Wochen vor Semesterende schriftlich eingegangen sein. Es gelten folgende Semestertermine: Wintersemester 01.09. bis einschließlich 28.02 (29.02. bei Schaltjahren), Sommersemester 01.03. bis einschließlich 31.08. [2] Eine sonstige Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. Eine außerordentliche Kündigung kann erstmals nach Ende des ersten Semesters erfolgen. [3] Im Falle der außerordentlichen Kündigung sind die Kostenbeiträge bis zum Ablauf des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermins (vgl. Abs. 1) zu entrichten, sofern die außerordentliche Kündigung auf Umständen beruht, die von der nicht zu vertreten sind. 7. BILD- UND VIDEOAUFNAHMEN Der Studierende erklärt mit der Unterschrift sein ausdrückliches Einverständnis, dass Bildaufnahmen und Videoaufzeichnungen seiner Person im Rahmen seines Studiums an der sowie bei Veranstaltungen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und zu Werbezwecken zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt verwendet und veröffentlicht werden dürfen. 8. Verwendung Kontaktdaten nach Studienabschluss Der Studierende erklärt mit der Unterschrift sein ausdrückliches Einverständnis, dass während und nach Abschluss des Studiums die persönlichen Kontaktdaten für Alumni-Aktionen weiterhin verwendet werden dürfen. 9. SONSTIGES [1] Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der Sitz der. [2] Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.

[3] Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. Ort, Datum Unterschrift

WIDERRUFSBELEHRUNG Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: der Hochschule Aalen Beethovenstr. 1 73430 Aalen Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung. Oben stehende Widerrufsbelehrung habe ich in zweifacher Ausfertigung, zusammen mit den Vertragsunterlagen erhalten und zur Kenntnis genommen. Ein Exemplar verbleibt bei meinen Unterlagen. Ort, Datum Unterschrift

WIDERRUFSBELEHRUNG (zum Verbleib in Ihren Unterlagen) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: der Hochschule Aalen Beethovenstr. 1 73430 Aalen Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung. Oben stehende Widerrufsbelehrung habe ich in zweifacher Ausfertigung, zusammen mit den Vertragsunterlagen erhalten und zur Kenntnis genommen. Ein Exemplar verbleibt bei meinen Unterlagen. Ort, Datum Unterschrift

EINZUGSERMÄCHTIGUNG Ich bin bis auf Widerruf damit einverstanden, dass die der Hochschule Aalen GmbH die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Studiengebühren im Lastschriftverfahren von folgendem Konto einzieht: Name, Vorname: Kontoinhaber: IBAN: Bank: BIC: Ich werde sicherstellen, dass das Konto für die einzubeziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist. Anderenfalls gehen die anfallenden Gebühren der Rückbuchung zu meinen Lasten. Es bleibt mir der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens vorbehaltenden ( 309 Nr. 5 BGB). Eine Änderung der Bankverbindung teile ich der der Hochschule Aalen unmittelbar mit. Diese Einzugsermächtigung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen. Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber ZAHLUNGSVEREINBARUNG Mein Arbeitgeber plant, die Studiengebühren ganz oder teilweise zu übernehmen Mir ist bekannt, dass ich zur Zahlung der Studiengebühren verpflichtet bin, wenn nach vorheriger Kostenübernahme durch Dritte die Leistung durch diese nicht bewirkt wird. Adresse abweichender Rechnungsempfänger Firma Straße PLZ Ort Ansprechpartner: