Zukunft der Kommunalfinanzierung Aktuelle EU-beihilfenrechtliche Anforderungen. Nürnberg 19. Dezember 2014 RA Arnd Bühner RA Tobias Jordan

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Transkript:

Zukunft der Kommunalfinanzierung Aktuelle EU-beihilfenrechtliche Anforderungen Nürnberg 19. Dezember 2014 RA Arnd Bühner RA Tobias Jordan

1. Wichtige Instrumente der Kommunalfinanzierung 2. Rechtsquellen des EU-Beihilfenrechts 3. Fallgruppen 3.1 Dauerdefizitäre öffentliche Unternehmen 3.2 Gewährverträge 3.3 Anwendung der AGVO am Beispiel von Sportinfrastruktur und multifunktionaler Freizeitinfrastruktur Bühner & Partner Rechtsanwälte mbb, Nürnberg 2

1. Wichtige Instrumente der Kommunalfinanzierung Gebietskörperschaften Kommunalkredit Anleihe ÖPP Absicherung kommunaler Beteiligungsgesellschaften durch kommunale Anteilseigner KU (Gewährträgerhaftung) Garantien / Bürgschaften EAV (Organschaft) mit Verlustübernahmeverpflichtung ( 302 AktG) Bühner & Partner Rechtsanwälte mbb, Nürnberg 3

2. Rechtsquellen des EU-Beihilfenrechts EU-Primärrecht EU- Sekundärrecht Artikel 107, 108 AEUV Grundsätzliches Beihilfenverbot Vertrauen des Empfängers schützt nicht vor Rückforderung Grundstücks-Mitteilung 1997 Garantie-Mitteilung 2008 Freistellungsbeschluss 2011 ( Almunia-Paket ) Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung AGVO II 2014 nationales Recht Beihilfenverstoß Nichtigkeitsfolge 134 BGB Rückforderung Bühner & Partner Rechtsanwälte mbb, Nürnberg 4

3.1 Dauerdefizitäre öffentliche Unternehmen Stadt Anteile 100 % Verlustausgleich dauerdefizitäre GmbH Beihilfe? Bürgschaft 100 % Bank Darlehen Garantie-Mitteilung: max. 80 %ige Absicherung + angemessene Avalprovision Ähnliche Fragestellung: Gründung eines Kommunalunternehmens mit Gewährträgerhaftung nach Art. 89 Abs. 4 BayGO Bühner & Partner Rechtsanwälte mbb, Nürnberg 5

3.2 Gewährverträge (1/2) Stadt Betreibervertrag / Pachtvertrag GmbH bspw.: Umsatzgarantie Kostenerstattungsverpflichtung ( Dienstleistungsersatz ) Garantie-Mitteilung: Anwendungsbereich, auch in Zwei-Personen-Verhältnis Voraussetzung nicht erfüllt: kein fester Höchstbetrag, 80 % Grenze überschritten, marktübliches Entgelt nicht nachweisbar Beihilfe, d. h. Umsatzgarantie / Kostenerstattungsverpflichtung ist unzulässig Bühner & Partner Rechtsanwälte mbb, Nürnberg 6

3.2 Gewährverträge (2/2) Lösung: 1. Ausschreibung ordnungsgemäßes Vergabeverfahren löst EU-beihilfenrechtliche Probleme 2. Betrauung Betrauungsakt mit objektiven, ex ante festgelegten transparenten Ausgleichsparametern zusätzlich Kostenanalyse eines durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens (4. Altmark-Trans- Kriterium) Sachverständigengutachten Ungeklärt: Nach Vertragsschluss noch möglich? Rechtliche Unsicherheiten Bühner & Partner Rechtsanwälte mbb, Nürnberg 7

3.3 Anwendung der AGVO am Beispiel von Sportinfrastrukturen und multifunktionalen Freizeitstrukturen kleiner 80 % der Nutzungszeiten Stadt Subvention max. 15 Mio. GmbH übliche Miete Profi-Nutzer Beihilfe? offene, transparente, diskriminierungsfreie Bedingungen für Auftragserteilung, Einhaltung geltender Vergabevorschriften max. 50 Mio. Gesamtinvestition Planung / Bau / Betrieb / Finanzierung AGVO II 2014: Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen steht offen (transparent, diskriminierungsfrei) Dritt-Nutzer (auch Profis) Bühner & Partner Rechtsanwälte mbb, Nürnberg 8

Wer wir sind Arnd Bühner Rechtsanwalt Schwerpunkte: EU-Beihilfenrecht/Finanzierungen Immobilienentwicklungen Vergaberecht und PPP Tobias Jordan Rechtsanwalt; Maître en Droit Public Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schwerpunkte: Vergaberecht EU-Beihilfenrecht Privates Baurecht Bühner & Partner Rechtsanwälte mbb, Nürnberg 9

Bühner & Partner Rechtsanwälte mbb Im historischen Schürstabhaus Albrecht-Dürer-Platz 4 90403 Nürnberg Telefon: 0911 255865-0 Telefax: 0911 255865-29 E-Mail: info@buehner-rae.de Internet: www.buehner-rae.de Bühner & Partner Rechtsanwälte mbb, Nürnberg 10