Idee und Regie Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW und die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen.

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Transkript:

Erprobung zusätzlicher Leistungselemente im Ambulant Betreuten Wohnen in Umsetzung der Rahmenvereinbarung Zukunft der Eingliederungshilfe in NRW sichern Idee und Regie Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW und die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen Das Problem Menschen mit einem hohen oder komplexen Unterstützungsbedarf können zur Zeit nur an ein stationäres Wohnangebot verwiesen werden, weil das aktuelle ambulante Leistungsangebot zur Deckung ihres individuellen Bedarfs nicht ausreichend differenziert ist oder weil die Kosten einer ambulanten Wohnunterstützung unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu hoch wären. Rahmenvereinbarung Zukunft der Eingliederungshilfe in NRW sichern 2

Die Ziele Mehr Menschen mit Behinderung das Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen Verwirklichung des Grundsatzes ambulant vor stationär Flexibler Übergang von stationären zu ambulanten Wohnformen Schließung von Angebotslücken Dämpfung des Kostenanstiegs trotz steigender Fallzahlen Senkung der Fallkosten 3 Konkrete Vorhaben Modellhafte Erprobung Leistungsmodul S Leistungsmodul HD Service Hintergrundleistung in den Jahren 2013 und 2014 4

Leistungsmodul S (Service) Leistung und Qualität Leistung der Eingliederungshilfe nur kompensatorische Leistungen, keine Förderung Keine Leistungen der Hilfe zur Pflege (Grundpflege und/oder Hauswirtschaft) keine Fachkräfte erforderlich Zielgruppe in erster Linie Menschen mit einer geistigen Behinderung Bedarfsbemessung individuell Einbeziehung in das IHP-Verfahren 5 Vergütung und Abrechnung Leistungsmodul S (Service) Ergänzungsvereinbarung zur allgemeinen Leistungs- und Prüfungsvereinbarung Vereinbarungen werden nur mit anerkannten Leistungserbringern des Ambulant Betreuten Wohnens geschlossen. Stundenvergütung 28,80 60 Minuten face to face Bewilligung und Abrechnung wie LT I Abschlagszahlungen gesonderter Tätigkeitsnachweis gesonderte Spitzabrechnung Gruppenmaßnahmen werden im Verhältnis Zeitdauer : Teilnehmerzahl abgerechnet 6

Leistung und Qualität Leistungsmodul HD Hintergrundleistungen schon vorhanden: Rufbereitschaft nur telefonische erreichbar; kein face to face Kontakt Verweis auf (Selbst-)Hilfemöglichkeiten Leistung ist i.d.r. Teil des Leistungstyps I bei Bedarf neu einzurichten: Bereitschaft face to face - Kontakt in einem definierten (Sozial-)Raum mit definierten Reaktionszeiten Präsenzleistung face to face - Kontakt in einem Gebäude oder Wohnkomplex Einsatzkraft ist unmittelbar zugegen 7 Leistungsmodul HD Hintergrundleistungen Zielgruppen nicht festgelegt Bedarfsbemessung individuell Einbeziehung in das IHP-Verfahren (ausgenommen Rufbereitschaften) Modellvereinbarungen über Bereitschaften/ Präsenzleistungen vorrangig quartiersbezogen und/oder trägerübergreifend Teil der regionalen Sozialplanung; Koordination über die Regionalplanungskonferenzen oder sonstige Gremien vor Ort Finanzierungsregelung 8

Erprobung Zeitraum 01.01.2013 31.12.2014 ergebnisoffen! LM S (Service) Anwendung bleibt auf Wechselfälle (Übertritt aus dem stationären Wohnen in das ABW), Neufälle und Erhöhungsanträge beschränkt Leistung nur in Ergänzung zum LT I (Betreutes Wohnen) Leistungsangebote nur von anerkannten BeWo-Anbietern LM HD (Hintergrundleistungen) Vorlage einer vollständigen Konzeption an den LWL/LVR Vorstellung/ Abstimmung in den lokalen Fachgremien Abstimmung der Konzeption und Finanzierung Vereinbarung mit dem LWL/LVR 9 Erprobung Leitfragen Umsteuerungseffekt zu Gunsten des Ambulant Betreuten Wohnens? Klare Abgrenzung zu den komplementären Leistungen (insbesondere Leistungstyp I) im Rahmen der Hilfeplanung? Zusammenspiel sich gegenseitig ergänzender Leistungen erweist sich in der Praxis als bedarfsgerecht und praktikabel? Verhältnis alter und neuer Leistungselemente? Entwicklung der Fallkosten? Pauschalierung der Vergütung (LM S)? 10

Erprobung Monitoring(gruppe) stichtagsbezogene Datenerhebungen (vorher nachher) Auswertung der von der Erprobung unmittelbar betroffenen Einzelfälle (Kostenvergleich ambulant stationär) Befragungen der Leistungserbringer und Mitglieder der Hilfeplankonferenzen zu den Erfahrungen Klärung einzelner Fragestellungen und Bewertung praktischer Erfahrungen Fortschreibung der Erläuterungen (Anwendungshinweise) nach dem jeweiligen Erkenntnisstand optional: wissenschaftliche Begleitung Zwischen- und Endbericht 11 12