LGA InterCert GmbH. Auditbericht. zur. 10. Flächenstichprobe. Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes PEFC. in der.

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Transkript:

PEFC/04-4-0003 LGA InterCert GmbH Auditbericht zur 10. Flächenstichprobe Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes PEFC in der Region Saarland 2013 IC-Verfahrensnummer: 1892514 Flächenstichprobe-Verf. Nr.: 1932977

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1.1. Aufgabenstellung... 3 1.2. Zertifizierungsstelle... 3 1.3. Auditor... 3 1.4. Grundlegende Dokumente... 3 2. Teilnehmende Fläche... 3 2.1. Gesamtfläche:... 3 2.2. Stichprobenumfang... 4 2.3. Aufteilung nach Besitzarten... 4 3. Systemstabilität... 5 3.1. Bekanntheit des Systems (allgem.)... 5 3.2. Tätigkeiten der RAG und der Zertifizierungsstelle... 5 4. Erfüllung der Standards / Feststellungen und ihre Häufigkeit.... 6 4.1. Ergebnisse 2012... 6 4.2 Ergebnisse 2004 bis 2013 zusammengefasst... 7 4.3 Schwerpunkte der diesjährigen Feststellungen... 7 4.4 Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren:... 8 4.5. Korrekturmaßnahmen... 9 5. Umsetzung des Potenzials... 9 6. Zusammenfassung und Bewertung... 9 Anhang 1 Abweichungen 2004 bis 2013...11 Anhang 2 Abweichungen 2013...12

1. Allgemeines 1.1. Aufgabenstellung Dieser Bericht beschreibt die Erkenntnisse, die bei den Vor-Ort-Audits der 10. Stichprobe im Jahr 2013 im Rahmen der jährlichen Kontrollstichprobe in PEFC-zertifizierten Wäldern in der Region Saarland gewonnen wurden. Das Vor-Ort-Audit in der Region Saarland bezieht sich auf die Anforderungen der EN 45011, in Kombination mit der gültigen PEFC-Systembeschreibung. Es fand weiterhin auf der Basis einer gültigen Akkreditierung durch die DAkkS GmbH und der geprüften Audit-Checklisten der LGA InterCert GmbH statt. Der nach oben genannten Standards geprüfte Waldbericht der Region bildet weiterhin die Grundlage für die laufende Zertifizierung. Anhand des jährlichen Vor-Ort-Audits in der Fläche wird die Wirksamkeit des Zertifizierungsverfahrens, die Einhaltung der Standards, die Bekanntheit und Wirkung der Beauftragten in der Region und die Einbindung des Waldbesitzers in den regionalen Rahmen hinterfragt. Im Rahmen des Audits wurden die im Folgenden beschriebenen Systemelemente und die mit geltenden Unterlagen und Aufzeichnungen stichprobenartig durch Anhörung der zuständigen Personen und Einsicht in die Dokumente vor Ort überprüft. Bei der Durchführung des Audits wurde der Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagementund/oder Umweltmanagementsystemen (DIN EN ISO 19011) berücksichtigt. Bei den regelmäßigen Flächenstichproben wurden die Aspekte Beschwerden sowie Verwendung der Logos geprüft. Es wurden keine Regelwidrigkeiten festgestellt. 1.2. Zertifizierungsstelle LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbh. akkreditiert (D-ZE-14458-01-00) für PEFC 1.3. Auditor Diplom-Forstwirt, Forstassessor Raimund Kaltenmorgen, Leitender Auditor 1.4. Grundlegende Dokumente 0001:2009 Systembeschreibung zur Zertifizierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Deutschland 1001:2009 Anforderung an die Region einschließlich der Indikatorenliste 1002:2009 PEFC-Standards für Deutschland 1004:2010 Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Logos 200x:2009/10 PEFC-Verfahrensanweisungen 2000 ff. LGA InterCert GmbH PEFC Vorab-Fragebogen LGA InterCert GmbH - PEFC Checkliste LGA InterCert GmbH PEFC Abweichungsbericht 2. Teilnehmende Fläche 2.1. Gesamtfläche: Die am PEFC-Zertifizierungsverfahren im Saarland teilnehmende Waldfläche betrug zum Zeitpunkt der Auslosung 67.190 ha, verteilt auf insgesamt 50 Forstbetriebe incl. FBG`en (= Stand der StatZert Januar 2013). Seite 3 von 12

Die zertifizierte Waldfläche entsprach damit 68 % der gesamten Waldfläche des Saarlands; dies ist etwas mehr als der Bundesdurchschnitt mit 67% auf ca. 7,4 Mio. ha. 2.2. Stichprobenumfang Die Stichprobe wurde gemäß des Verfahrensdokumentes PEFC 2002:2009 ermittelt. Alle Waldbesitzarten wurden bei der zufälligen Auswahl berücksichtigt. Es wurden 5 Einzelbetriebe und ein Forstbetrieblicher Zusammenschlusses ausgewählt. Der Staatswald des Saarlandes als einziger Betrieb der Klasse 7 ist jährlich zu auditieren. Aus der gesamten Anzahl der Forstreviere für den Staatswald wurde eine Unterstichprobe analog zum Auswahlverfahren der gelisteten Betriebe gezogen. Ein staatliches Forstrevier wurde durch einen vergleichbar großen Kommunalwaldbetrieb im Vor-Ort-Audit ersetzt. Insgesamt wurden 5 Einzelbetriebe, eine Forstbetriebsgemeinschaft und 2 Forstreviere des Landesbetriebes SaarForst für die Vor-Ort-Audits aufgesucht. Stichprobenumfang Vor-Ort-Audit 2013 Klasse Betriebszahl Besitzart STP-Umfang Y = 0,6 x STP-Umfang 1 15 PW <500 16 Gde <500 31 3,34 2,19 (2) 1,0 2 2 PW >500 0 FBG <500 15 Gde >500 4,20 17 2,47 1,64 (1) 2,0 3 1 FBG 500-5.000 1 0,60 0,39 (1) 2,0 4 0 FBG 5.000-10.000 0 FBG 10.000-15.000 0 Bund >10.000 0 0 0 0 5 0 FBG 15.000-20.000 0 0 6 0 FBG > 20.000 0 0 0 7 1 Staatswald 1 33 Kooperationsreviere 3,45 3,0 8,0 Audittage (PT) 2.3. Aufteilung nach Besitzarten Die ausgewählten Betriebe repräsentieren 64,9% der zertifizierten Waldfläche im Saarland. Die auditierte Betriebsfläche verteilt sich auf die einzelnen Waldbesitzarten wie folgt: Waldbesitzart Staatswald Kommunalwald Privatwald / WBV Bundeswald Summe Anzahl der Betriebe 1 4 2 0 5 Waldfläche in ha 38.375 2.448 2.755 0 43.578 Seite 4 von 12

3. Systemstabilität 3.1. Bekanntheit des Systems (allgem.) Das es ein Waldzertifizierungssystem nach PEFC gibt, welches die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland nach festgelegten Kriterien und Standards dokumentieren und Verbesserungen aufzeigen kann, ist in der Regel bekannt. Die Kenntnisse der PEFC-Standards in den Forstbetrieben fußen bei den ausgebildeten Forstleuten auf den forstbetrieblichen Leitlinien oder staatlichen Bewirtschaftungsgrundsätzen, die Merkmale der PEFC-Standards abbilden. Der Ablauf eines Vor-Ort-Audits ist den Leitern des Forstbetriebes bekannt, die ein solches bereits erlebt haben. Die Vorbereitung und der Ablauf eines Audits sind innerhalb der Betriebe, die zum ersten Mal ausgelost worden sind, häufig nicht geläufig gewesen. Hier sollte die Regional Arbeitsgruppe mehr Informationen an die Betriebsleiter der Forstbetriebe senden. Von einer umfassenden Kenntnis der PEFC-Standards in der aktuellen Version kann nicht gesprochen werden. Zur Verifizierung der Korrekturmaßnahmen nach festgestellten Abweichungen wurde zwischen der Zertifizierungsstelle und der Arbeitsgruppe vereinbart, nicht nachgewiesene Korrekturen durch Mitglieder der Arbeitsgruppe oder PEFC-Multiplikatoren in den betroffenen Forstbetrieben nachzugehen. 3.2. Tätigkeiten der RAG und der Zertifizierungsstelle Folgende Aktivitäten wurden von der Regionalen Arbeitsgruppe durchgeführt: Datum Ort Aktivitäten Nohfelden u. Oberthal Die Gemeinden Nohfelden und Oberthal benutzen das PEFC-Logo auf der Rückseite ihrer Briefumschläge 12.08.2012 Homburg Informationsstand beim Biosphärenfest in Homburg- Beeden 02.10.2012 Blieskastel Informationsstand beim Äbbel- und Krumbeermarkt Okt. 2012 Freisen Setzen eines Kastanienbaumes mit der Kita Hand in Hand Okt. 2012 Blickweiler Baumpflanzungen (Buchen) mit der Grundschule an der Blies, Dependance Blickweiler 03.12.2012 Wallerfangen Informationsstand im Rathaus Wallerfangen für die Dauer von 2 Wochen 07.12.2012 Blieskastel Anschaffung von 500 PEFC-Flyers 10,5 x 2w1 cm 2seitig 170 g matt 13.12.2012 Nohfelden Baumpflanzaktionen mit 2 Kindertagesstätten und Informationsstand für die Dauer von 5 Wochen Blieskastel Bildband lokale Waldgeschichte der Biosphärenregion Bliesgau mit PEFC-zertifiziertem Papier unter Verwendung des PEFC-Logos Im Januar 2013 ging eine Beschwerden bei der RAG ein, der zur Einhaltung und Wirksamkeit der Systemstabilität durch die RAG nachgegangen wurde. Nach Feststellung einer Abweichung mit systematischen Charakter, bei der die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Versicherungsträger nicht eingehalten wurden, leitete die RAG kurzfristig eine außerplanmäßige Überwachung seitens der Zertifizierungsstelle ein. Die gravierenden Verstöße von den PEFC-Standards wurde durch den Auditor als Hauptabweichung vor Ort Seite 5 von 12

bestätigt und der Betrieb zur Umsetzung von kurzfristigen zielführenden Korrekturmaßnahmen aufgefordert, um einen Entzug der Teilnahmeurkunde vorzubeugen und zukünftige Risiken auszuschließen. Das gesamte Prozedere wies geringe Verfahrensmängel auf, die zwischen der RAG und der Zertifizierungsstelle besprochen wurden und im Rahmen der ReZertifizierungsprozesses eindeutig geregelt wird. 4. Erfüllung der Standards / Feststellungen und ihre Häufigkeit. 4.1. Ergebnisse 2012 Bei den auditierten Betrieben wurden die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Feststellungen über die Abweichungen von den PEFC-Standards gemacht. Neben der Häufigkeit der Feststellungen ist in der folgenden Tabelle deren Einstufung in die Kategorien H - Hauptabweichung, N - Nebenabweichung enthalten. Die Kategorie V - Verbesserungspotenziale wurden im Zuge der getroffenen Feststellungen dem Betriebsverantwortlichen schriftlich oder mündlich angetragen. Sie drücken aus, dass der Standard eingehalten ist, aber die Handlungen hätten optimiert werden können, um deren Wirksamkeit zielgerichtet zu verbessern. Indikator NA HA VP 0.4 Einhaltung gesetzl. Anforderungen z. B. Müll und Zäune 1 0.7 Verwendung des PEFC-Logos 1 1.1 Bewirtschaftungsplan 3 3.3 Angemessene Pflege / Rückrückstände 1 1 3.5 Bedarfsgerechte Erschließung, Schonung der Biotope 1 4.1 Mischbestände 1 4.2 seltenen Baum- und Straucharten 1 4.4 Überprüfbarkeit Herkünfte z.b. ZÜF 5 4.10 Biotopholz, auch in FE dokumentiert 1 2 4.11 a Wildschaden geltend gemacht 1 1 4.11 b Gestaltung der Pachtverträge 1 5.5 d ab 2013: BrennholzSW mit (Selbsterklärung) 2 6.3 Qualifizierter Einsatz von Forstunternehmern 1 6.4 Einsatz von zertifizierten Dienstleistern (RAL) 2 6.5 c UVV / mangelhafte Fälltechnik 2 1 6.6 ab 2013: Private SW mit Sonderkraftstoff (SE) 5 Summe 26 2 6 * N = Nebenabweichung, H = Hauptabweichung, VP = Verbesserungspotenzial Von den insgesamt 28 Feststellungen mit notwendigen Korrekturmaßnahmen inklusive dem außerplanmäßigen Audit, wurden zwei als Hauptabweichung alle Weiteren als Nebenabweichung eingestuft. Seite 6 von 12

Die notwendigen Korrekturmaßnahmen wurden im Zuge des Abschlussgespräches besprochen und schriftlich im Abweichungsprotokoll festgehalten. In jedem der Fälle wurden Korrekturen vereinbart, die vom jeweiligen Betrieb innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens schriftlich nachzuweisen sind. Im Falle der Hauptabweichung ist es notwendig ein Nachaudit zur Verifizierung der Korrekturen festzulegen. Die Betriebe sind 2014 bzw. 2015 zum Nachaudit in der Stichprobe zu setzen. 4.2 Ergebnisse 2004 bis 2013 zusammengefasst Im Durchschnitt dieser zehn Jahre zeigt sich im Saarland (wie auch schon seit Beginn der PEFC-Zertifizierung ab 2001 für ganz Deutschland) ein eindeutiger Schwerpunkt beim Kriterium 6.5 (Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Versicherungsträger) v. a. im Bereich fachgerechter Fälltechniken und Gewährleistung der Rettungskette. Eine ähnliche Beobachtung zeigt sich auch beim Kriterium 5,5 (Einsatz biologisch schnell abbaubarer Öle zum Schutz von Wasser und Boden). Die betroffenen Themenfelder sind der Einsatz der umweltverträglicheren Öle und Sonderkraftstoffe sowie das Mitführen von technischen Datenblätter, Betriebsanleitungen oder Beschaffungsnachweisen oder das Mitführen von Bindemittel zum raschen Einsatz im Havariefall, die in den vergangenen drei Jahren hinsichtlich der geringen Stichprobenzahl und zum Audittag nicht vorgefundener Forstunternehmer, wenig aussagekräftig geworden ist. Der Einsatz von Forstunternehmern mit einem von PEFC anerkannten Zertifikat (Kriterium 6.4) konnte mehrfach nicht nachgewiesen werden. Ab 2014 sind solche zertifizierten Betriebe generell einzusetzen, ein Nachweis ist entsprechend vorzuhalten. Im Durchschnitt der vergangenen Jahre sind bei diesen Kriterienpunkten immer wieder Abweichungen festgehalten worden. Diese Beobachtungen stellen keine statistisch abgesicherte Größe dar. Sie weisen auf die Bereiche innerhalb der Betriebe hin, die zur Erfüllung der Standards Korrekturen bedürfen. 4.3 Schwerpunkte der diesjährigen Feststellungen Krit. 6.5, Arbeitssicherheit: mit insgesamt zwei Feststellungen in sechs Betrieben sowie einer Hauptabweichung im Zuge des Beschwerdeverfahrens fiel wiederum die mangelhafte Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften auf. Krit. 4.4, Saat- und Pflanzgut mit überprüfbarer Herkunft: dem Identitätsnachweis für die Überprüfung der Herkunft wird noch immer ungenügend Aufmerksamkeit geschenkt. Die im Vorjahr festgestellten Abweichungen wurden korrigiert, indem die Pflanzenbestellungen diese Anforderungen nachweislich enthalten. Da grundsätzlich der natürlichen Verjüngung als Verjüngungsverfahren Vorrang gegenüber die Pflanzung gegeben wird, ist der Pflanzenkauf eher eine Randerscheinung im Betriebsablauf. Die Bedeutung der Herkunftssicherheit ist beim Forstpersonal gegeben, sie findet bei der Pflanzenbestellung nicht die zweckmäßige Konsequenz. Der PEFC- Standard fordert einen glaubhaften Identitätsnachweis. Dieser Nachweis ist aus den Erfahrungen mit zweifelhaften Herkünften aus vergangenen Jahrzehnten alles andere als unbegründet. Alternativ kann ein anerkanntes System der kontrollierten Lohnanzucht etabliert werden (siehe PEFC D 2007:2009 Kriterien zur Anerkennung von Verfahren zur Herkunftsprüfung bei forstlichem Saat- und Pflanzgut sowie kontrollierter Lohnanzucht ). Seite 7 von 12

Krit. 1.1, Bewirtschaftungspläne, die der Betriebsgröße und Betriebsintensität entsprechen, waren vom Stichtag her nicht aktuell. Um die ökologische, ökonomische und soziale Ziele im Sinne von PEFC umzusetzen orientiert sich die Waldbewirtschaftung an den Bewirtschaftungsplänen und stellt mittel- und langfristig einen Ausgleich zwischen Holznutzung und Holzzuwachs sicher. Die Abweichungen wurden z. Teil im aufgesuchten Kommunalwald vorgefunden und in einem Privatwald, dessen Betriebsgröße eine Forsteinrichtung oder Betriebsgutachten nach PEFC-Standard vorschreibt. Krit. 6.4 Einsatz von zertifizierten Dienstleistern: In drei Betrieben konnte nicht der Nachweis geführt werden, dass alle eingesetzten Forstunternehmer über ein von PEFC anerkanntes und gültiges Zertifikat verfügten. Krit. 4.11, nicht angepasste (Rot-) Wildbestände: In der diesjährigen Stichprobe wurde in einem Forstbetrieb frische Schälschäden durch das Rotwild von erheblichem Ausmaß entdeckt. Das Hinwirken auf angepasste Rotwildbestände durch den Forstbetrieb muss noch durch entsprechende Korrekturmaßnahmen beschrieben werden. Diese stehen derzeit noch aus. Für die RAG sind die Ergebnisse des bereits seit mehreren Jahren laufenden Rotwild- Management-Projektes im Saarland in ein Handlungsprogramm einzufließen. Beim Studium vorgelegter Jagdpachtverträge wird immer wieder deutlich, dass von den Waldbesitzern und Jagdgenossen in Gemeinschaftlichen Jagdbezirken nicht die Möglichkeiten zur PEFC-konformen Gestaltung neu abzuschließender Jagdpachtverträge ausgeschöpft werden. Auch hierzu ist die Regionale Arbeitsgruppe aufgerufen, entsprechende Informationen weiter zu geben. Forstpflanzenverbiss konnte in der diesjährigen Stichprobe sowohl in Verjüngungsbeständen oder Verjüngungskegeln beobachtet werden. Eine Gefährdung des waldbaulichen Betriebszieles war nicht unmittelbar nachweisbar. An Hand der Verbissspuren ist weiterhin abzulesen, dass ein erheblicher selektiver Verbissdruck auf die standortheimischen Begleitbaumarten besteht. Die Problematik ist aber in der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar. 4.4 Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren: Krit. 5.5: Bei der Verwendung von Sonderkraftstoffen in Motorsägen, von Bio-Ölen in der Hydraulik und dem Vorhalten von Bindemitteln kann nur indirekt über den Einsatz zertifizierter Forstunternehmer rückgeschlossen werden. Von den Regiekräften, die im motormanuellen Einschlag angetroffen wurden, nutzten alle den Sonderkraftstoff. Krit. 6.4 Einsatz von zertifizierten Dienstleistern: Im Saarland wächst die Zahl gütegeprüfter Forstunternehmer. Es ist zu erwarten und das hat sich in anderen Regionen gezeigt dass sich die Unternehmer erst dann einer Güteprüfung nach RAL, DFSZ, ect. unterziehen werden, wenn dies konsequent gefordert wird. Der dokumentarische Nachweis über den Einsatz gütegeprüfter Forstunternehmer konnte in den Betrieben nur unvollständig geführt werden. In zwei Fällen sind Nachweise als Korrekturmaßnahme zu erbringen. Krit. 6.5 e: Arbeitssicherheit von Kleinselbstwerbern: Sicherheitsmerkblätter werden inzwischen durchgängig gegen Unterschrift ausgehändigt. In der diesjährigen Stichprobe zeigte sich, dass durchweg eine Motorsägenausbildung als Voraussetzung für die Vergabe von Brennholzlosen eingefordert wird. Seite 8 von 12

4.5. Korrekturmaßnahmen Trotz der umfänglichen Abweichungen in der 10 Kontrollstichprobe bleibt der Erfüllungsgrad der Standards hoch. Als notwendige Korrekturmaßnahmen wurden formuliert: grundsätzliche Beachtung eines gesicherten Identitätsnachweises bei der Pflanzenbestellung Neuerstellung des abgelaufenen Forsteinrichtungswerkes wird beantragt und mit Nachweis über den Förderungsbescheid bestätigt oder das neue Betriebswerk wird über den Schriftsatz zur Schlussverhandlung nachgewiesen Vorlage der Kopie des Unternehmerzertifikates oder dessen Antragstellung durch den Forstunternehmer Nachweise über die Kontrolle von Fällungsarbeiten sowie die Teilnahme an einem Trainingskurs zur fachgerechter Holzernte gemäß den Anforderungen der Versicherungsträger Vorhandene standortheimischer Baumarten sind in der Douglasienkultur zur ökologischen Anreicherung zu erhalten und für die weitere Entwicklung gegenüber der Douglasie zu begünstigen Vorlage des Brennholzvergabezettels mit dem Muster einer Selbsterklärung für Brennholzselbstwerber Einrichten eines Qualitätsmanagements zur Überwachung der Qualitätsmerkmale von Dienstleitungsunternehmen gemäß Leitfaden 6 der PEFC Standards und Schulung der Mitarbeiter zur Umsetzung in der Fläche. Nachweis über die Abfallentsorgung von nicht benötigtem Zaunmaterial Nachweis über die Aufarbeitung von Pflegerückständen Für die schriftlichen Stellungnahmen/Nachweisungen wurden mit den Betriebsleitern / Eigentümern einvernehmlich Fristen vereinbart, die größtenteils noch nicht abgelaufen sind. Es wurden zwei Nachaudits festgelegt. Der Entzug einer Teilnehmerurkunde durch die Arbeitsgruppe steht aktuell nicht an. Eine Liste der säumigen Betriebe, die ihre Korrekturmaßnahmen darlegen sollten, geht der Regionalen Arbeitsgruppe als Anlage gesondert zu. 5. Umsetzung des Potenzials Die regionale Arbeitsgruppe ist wie immer gefordert die Abweichungen und deren Bewertung in einem Review zu diskutieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieses und vorausgegangener Rückblicke sollten sich entsprechend in der Zielformulierung für die Indikatoren, die im normativen Teil der Indikatorenliste aufgelistet sind, wiederspiegeln und in einem verbesserten Handlungsprogramm münden, das im Rahmen der ReZertifizierung maßgebliche Voraussetzung zur Erteilung der Konformitäterklärung mit dem PEFC Standard sein wird. 6. Zusammenfassung und Bewertung Bezogen auf die Bewirtschaftung der gesamten Region ist, unabhängig von der Art des Waldbesitzes, abschließend festzustellen, dass trotz der oben beschriebenen Abweichungen die Anforderungen des PEFC- Systems vielfach in der diesjährigen Stichprobe erfüllt sind. Unbenommen dessen sind die genannten Abweichungen in geeigneter Art und Weise zu korrigieren und in dem jeweils zum Abschluss des Audits vereinbarten Zeitraum nach zu Seite 9 von 12

weisen. Die jeweiligen Korrekturen werden dabei der Zertifizierungsstelle unmittelbar mitgeteilt. Die Arbeitsgruppe erklärte bei der Korrektur und Vermeidung von Abweichungen aktiv mitzuwirken und insbesondere erkennbare negative Systematiken in der Region positiv zu verändern. Die Aufrechterhaltung des regionalen PEFC-Zertifikates Nr. 1892514 der LGA InterCert GmbH, bleibt unberührt. Köln, den 12. Mai 2013 gez, Kaltenmorgen Leitender Auditor Seite 10 von 12

Anhang 1 Abweichungen 2004 bis 2013 Kriterien Häufigkeit

Anhang 2 Abweichungen 2013 Kriterien Häufigkeit