Strafrecht in der Forensik



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Transkript:

Mathias Klse Rechtsanwalt Fachanwalt für Szialrecht Fachanwalt für Strafrecht Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte Prüfeninger Str. 62 93049 Regensburg www.ra-klse.cm www.t-anwaelte.de Strafrecht in der Frensik 17.12.2013 BKH Regensburg

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik A. Aufgabe des Strafrechts... 3 B. Strafen... 3 I. Erwachsenenstrafrecht... 3 1. Geldstrafe... 4 2. Freiheitsstrafe... 4 II. Jugendstrafrecht... 4 1. Erziehungsmaßregeln... 5 2. Zuchtmittel... 5 3. Jugendstrafe... 6 C. Maßregeln der Besserung und Sicherung... 7 I. Verhältnismäßigkeit... 7 II. Erwachsenenstrafrecht... 7 1. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ( 63 StGB)... 8 a) Begangene rechtwidrige Tat... 8 b) Schuldunfähigkeit der verminderte Schuldfähigkeit ( 20, 21 StGB)... 8 c) Symptmatischer Zusammenhang... 10 d) Gefährlichkeitsprgnse... 10 e) Vllzug, Überprüfung und Beendigung ( 67 ff. StGB)... 12 2. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ( 64 StGB)... 13 a) Hang zum übermäßigen Rauschmittelknsum... 13 b) Hangtat... 14 c) Gefahrprgnse... 14 d) Erflgsaussicht... 14 e) Vllzug, Überprüfung und Beendigung ( 67 ff. StGB)... 15 f) Verhältnis vn 63 StGB zu 64 StGB... 16 3. Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ( 66 StGB)... 16 a) Anfängliche Sicherungsverwahrung... 17 b) Vrbehaltene Sicherungsverwahrung... 17 c) Nachträgliche Sicherungsverwahrung... 18 d) Vllzug, Überprüfung und Beendigung ( 67 ff. StGB)... 18 III. Jugendstrafrecht... 19 1. Vrbehaltene Sicherungsverwahrung... 19 2. Nachträgliche Sicherungsverwahrung... 19 3. Vllzug... 20 2

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik A. Aufgabe des Strafrechts Aufgabe des Strafrechts ist der Schutz vn Rechtsgütern. 1 Zu diesem Zweck stellt das Strafrecht Nrmen auf, deren Missachtung sanktiniert wird. Strafrechtliche Nrmen finden sich vr allem im Strafgesetzbuch (StGB). Das StGB regelt in seinem allgemeinen Teil u.a. den Sprachgebrauch, den Geltungsbereich, die Grundlagen der Strafbarkeit und die Rechtsflgen. Der allgemeine Teil des StGB enthält als allgemeine Bestimmungen, die übergreifend für alle speziellen Straftatbestände gelten. Im besnderen Teil enthält es eine Vielzahl vn Straftatbeständen. Straftatbestände finden sich darüber hinaus aber auch in vielen weiteren Gesetzen, man spricht vn strafrechtlichen Nebengesetzen. Beispielsweise finden sich Straftatbestände auch im Arzneimittelgesetz (AMG) der in nahezu allen Szialgesetzbüchern, z.b. 307a SGB V der 105 SGB VIII. Das Sanktinssystem des deutschen Strafrechts ist zweispurig aufgebaut. Es unterscheidet zwischen den in 38 ff. StGB aufgeführten Strafen und den in 61 ff. StGB aufgeführten Maßregeln der Besserung und Sicherung. Funktin der schuldabhängigen Strafen ist es, auf vergangenes Unrecht zu reagieren, Funktin der schuldunabhängigen Maßregeln ist es, die (erwartete) zukünftige Gefährlichkeit des Täters präventiv abzuwehren. 2 Im Jugendstrafrecht, das für Jugendliche (14-17 Jahre) regelmäßig gilt und für Heranwachsende (18 21 Jahre) gelten kann, sll nach der Knzeptin des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) vr allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen der Heranwachsenden entgegengewirkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsflgen und das Verfahren nach 2 I JGG vrrangig nach am Erziehungsgedanken auszurichten. Um dem Erziehungsgedanken gerecht werden zu können, unterscheidet sich das Sanktinssystem des Jugendstrafrechts vn dem des Erwachsenenstrafrechts. Jugendstraftaten können mit Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln der Jugendstrafe geahndet werden. Zur präventiven Gefährlichkeitsabwehr ist es grundsätzlich aber auch, wie im Erwachsenenstrafrecht, möglich, Maßregeln der Besserung und Sicherung zu verhängen. B. Strafen Das StGB kennt die Geld- und Freiheitsstrafe swie als Nebenstrafe das Fahrverbt. Das JGG kennt als Strafen, wbei die einzige echte Strafe die Jugendstrafe ist, und die übrigen Sanktinen primär der jedenfalls auch der Erziehung dienen sllen, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe. I. Erwachsenenstrafrecht Die Geldstrafe findet ihre allgemeine gesetzliche Regelung in 40 43 StGB. Die Freiheitsstrafe findet ihre allgemeine Regelung in 38 f. StGB. Der knkrete Strafrahmen ist dem jeweiligen Deliktstatbestand zu entnehmen. 1 BVerfG NJW 98, 443. 2 BVerfG NJW 11, 1931. 3

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik 1. Geldstrafe Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 vlle Tagessätze. Wird wegen mehrerer Straftaten eine Gesamtstrafe gebildet, können bis zu 720 Tagessätze verhängt werden. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens 30.000 festgesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes wird unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betrffenen bestimmt. Dabei ist in der Regel vn dem Netteinkmmen auszugehen, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat der haben könnte, als 1/30 des Mnatsnetts. Die Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können vm Gericht erfrderlichenfalls geschätzt werden. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe, die sg. Ersatzfreiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag. Steht eine Geld- der Freiheitsstrafe unter sechs Mnaten Dauer im Raum, hat die Geld- vr der Freiheitsstrafe grundsätzlich Vrrang; nur im Ausnahmefall, nämlich wenn es unerlässlich ist, kann eine kurze Freiheitsstrafe verhängt werden. 2. Freiheitsstrafe Die Freiheitsstrafe ist grundsätzlich nach Zeit bemessen. Die Mindestdauer beträgt einen Mnat, die Höchstdauer 15 Jahre. Freiheitsstrafe unter einem Jahr wird nach vllen Wchen und Mnaten, Freiheitsstrafe vn längerer Dauer nach vllen Mnaten und Jahren bemessen. Nicht nach Zeit bemessen ist die lebenslange Freiheitsstrafe, die etwa bei Mrd ( 211 StGB) der Vergewaltigung mit Tdesflge ( 178 StGB) verhängt werden kann. Grundsätzlich ist der Begriff lebenslang wörtlich zu nehmen. Allerdings ist und muss vn Verfassungs wegen auch dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten die rechtliche Möglichkeit ffen stehen, seine Freiheit wieder zu erlangen. 3 Diese Möglichkeit ist in 57a StGB geregelt. Nach 57a I StGB ist die Vllstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, wenn 15 Jahre der Strafe verbüßt sind, nicht die besndere Schwere der Schuld des Verurteilten, die im Urteil festgestellt werden muss, die weitere Vllstreckung gebietet, die Aussetzung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwrtet werden kann, und die verurteilte Persn einwilligt. Die meisten zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilen verbüßen 15 19 Jahre Freiheitsstrafe, 16 20 % der Verurteilten verbüßen ihre Freiheitsstrafe tatsächlich lebenslang, als bis zu ihrem Td. 4 II. Jugendstrafrecht Die Erziehungsmaßregeln finden ihr gesetzliche Grundlage in 9 12 JGG, die Zuchtmittel in 13 16a JGG, die Jugendstrafe in 17 f. JGG. 3 BVerfG NJW 77, 1535. 4 Radtke in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 38 StGB Rn. 8. 4

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik 1. Erziehungsmaßregeln Erziehungsmaßregeln sind die Erteilung vn Weisungen und die Anrdnung, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen. Sie sind gedanklich ausschließlich dem Erziehungsprinzip zuzurdnen, berücksichtigen das Schuldprinzip nicht und haben gedanklich Vrrang vr den übrigen jugendstrafrechtlichen Sanktinsmöglichkeiten. 5 Als Weisung kmmt beispielsweise in Betracht, Anweisungen zu beflgen, die sich auf den Aufenthaltsrt beziehen, bei einer Familie der in einem Heim zu whnen, eine Ausbildungs- der Arbeitsstelle anzunehmen, Arbeitsleistungen zu erbringen, sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Persn (Betreuungshelfer) zu unterstellen, an einem szialen Trainingskurs teilzunehmen, sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), den Verkehr mit bestimmten Persnen der den Besuch vn Gast- der Vergnügungsstätten zu unterlassen der an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen, mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters aufzuerlegen, sich einer heilerzieherischen Behandlung durch einen Sachverständigen der einer Entziehungskur zu unterziehen. Hat der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vllendet, s sll dies nur mit seinem Einverständnis geschehen. Kmmt der Jugendliche Weisungen schuldhaft nicht nach, s kann Jugendarrest verhängt werden. 2. Zuchtmittel Zuchtmittel sind zu verhängen, wenn dem Jugendlichen eindringlich zum Bewusstsein gebracht werden muss, dass er für das vn ihm begangene Unrecht einzustehen hat ( 5 I JGG), d.h. wenn eine Erziehungsmaßregel nicht mehr ausreichend erscheint, Jugendstrafe aber nch nicht gebten erscheint. Zuchtmittel sllen insbesndere auch dem Erziehungsgedanken dienen, sllen nach der gesetzlichen Knzeptin keinen Strafcharakter haben. Zuchtmittel sind Verwarnung, Erteilung vn Auflagen, Jugendarrest. Durch die Verwarnung sll dem Jugendlichen das Unrecht der Tat eindringlich vrgehalten werden. An die Verwarnung alleine knüpfen keine weiteren Rechtsflgen an, s dass die Verwarnung praktisch die mildeste Sanktin darstellt. Als Auflagen kmmt in Betracht nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen, Arbeitsleistungen zu erbringen der 5 Eisenberg, JGG, 16. Aufl. 2013, 5 Rn. 18. 5

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, wenn der Jugendliche eine leichte Verfehlung begangen hat und anzunehmen ist, dass er den Geldbetrag aus eigenen Mitteln zahlt der dem Jugendlichen der Gewinn, den er aus der Tat erlangt, der das Entgelt, das er für sie erhalten hat, entzgen werden sll. Kmmt der Jugendliche Auflagen schuldhaft nicht nach, s kann Jugendarrest verhängt werden. Der Jugendarrest wird unterteilt in Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest. Kurz- bzw. Freizeitarrest kmmen insbesndere bei geringfügigen Vergehen in Betracht, Dauerarrest bei mittelschweren Vergehen. Freizeit- und Kurzarrest stehen immer wieder in der Kritik, da die erzieherische Funktin überaus fraglich erscheint Der Freizeitarrest wird für die wöchentliche Freizeit des Jugendlichen verhängt und auf eine der zwei Freizeiten bemessen. Üblicherweise dauert ein Freizeitarrest weiterhin vn Samstag (08.00 bzw. 15.00 Uhr) bis Mntag (07.00 Uhr), jedenfalls aber sll die Gesamtdauer vn 48 Stunden nicht überschritten werden. Der Kurzarrest wird statt des Freizeitarrestes verhängt, wenn der zusammenhängende Vllzug aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint und weder die Ausbildung nch die Arbeit des Jugendlichen beeinträchtigt werden, etwa im Urlaub der während der Arbeitslsigkeit. Dabei stehen zwei Tage Kurzarrest einer Freizeit gleich, d.h. ein Kurzarrest beträgt 48 Stunden. Der Dauerarrest beträgt mindestens eine Wche und höchstens vier Wchen. Er wird nach vllen Tagen der Wchen bemessen. Der Jugendarrest wird in Jugendarrestanstalten der Freizeitarresträumen der Landesjustizverwaltung vllzgen. In Bayern existieren insgesamt sechs Jugendarrestanstalten in Augsburg, Hf, Landshut, München, Nürnberg und Würzburg. Für den Landgerichtsbezirk Regensburg mit den Amtsgerichten Cham, Kelheim, Straubing und Regensburg ist die Jugendarrestanstalt Landshut für männliche Jungendliche und die Jugendarrestanstalt Nürnberg für weibliche Jugendliche zuständig. 3. Jugendstrafe Die Jugendstrafe ist einzige echte Strafe im Bereich des Jugendstrafrechts und darf nur dann verhängt werden, wenn Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nicht mehr ausreichend sind, ist als ultima rati. 6 Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Mnate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe vn mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedrht ist, s ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht. Jugendstrafe wird nur dann verhängt, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervrgetreten sind, Erziehungsmaßregeln der Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen der der Schwere der Schuld Strafe erfrderlich ist. Schädliche Neigungen sind anlagebedingte der durch unzulängliche Erziehung der Umwelteinflüsse bedingte Persönlichkeitsmängel, die hne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer slcher Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind der den 6 Böttcher/Müller in MAH Strafverteidigung, 51 Rn. 73. 6

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik Charakter vn Bagatelldelikten haben. 7 Bei der Beantwrtung der Frage, b erhebliche Persönlichkeitsmängel vrliegen, sind besnders die Begehungsweise der Tat (z.b. besnders brutale, rücksichtlse Vrgehensweise der alkhlbedingte Enthemmung), die Beweggründe und Mtive für die Tat (z.b. Reaktin auf eine Prvkatin der Demütigung) swie die Lebensumstände des Täters (berufliche, schulische, familiäre, sziale Lage der Vrahndungen) zu berücksichtigen. 8 Die schädlichen Neigungen müssen swhl im Zeitpunkt der Tatbegehung als auch im Zeitpunkt des Urteils vrliegen. Die Schwere der Schuld stellt auf die Einzeltatschuld ab und kmmt als Anrdnungsgrund der Jugendstrafe dann zur Anwendung, wenn die nicht Strafcharakter tragende jugendstrafrechtliche Reaktin, als eine Erziehungsmaßregel der ein Zuchtmittel, auf die schuldhaft begangene Tat in unerträglichem Widerspruch zum Gerechtigkeitsgefühl stehen würde. 9 Für den Vllzug der Jugendstrafe zuständig ist in Bayern für weibliche Verurteilte i.d.r. die Jugendvllzugsanstalt Aichach, für männliche Verurteilte abhängig vn Alter, Deliktsart und Strafdauer Laufen-Lebenau, Ebrach der Neuburg-Herrenwörth. C. Maßregeln der Besserung und Sicherung Maßregeln der Besserung und Sicherung ( 63 ff. StGB) sind Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, Führungsaufsicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis, das Berufsverbt. Im Jugendstrafrecht kmmen nach näherer Maßgabe vn 7 JGG abgesehen vm Berufsverbt dieselben Maßregeln in Betracht. I. Verhältnismäßigkeit Alle Maßregeln der Besserung und Sicherung müssen verhältnismäßig sein, d.h. eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angerdnet der aufrecht erhalten werden, wenn sie nach einer Gesamtbetrachtung zur Bedeutung der vm Täter begangenen und zu erwartenden Taten swie zu dem Grad der vn ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht ( 62 StGB). Je länger eine Maßregel vllzgen wird, dest strenger sind die Anfrderungen an die Verhältnismäßigkeit. 10 Ein Aspekt, der dabei stets mit beachtet werden sllte, ist das angedrhte Strafmaß. 11 II. Erwachsenenstrafrecht Das Skript befasst sich aus Relevanzgründen ausschließlich mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. 7 BGH NStZ 10, 280; BGH NStZ-RR 02, 20. 8 Radtke in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 17 JGG Rn. 33 39. 9 Radtke in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 17 JGG Rn. 62. 10 BVerfG NJW 86, 767. 11 Van Gemmeren in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 62 StGB Rn. 13. 7

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik 1. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ( 63 StGB) Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit ( 20 StGB) der der verminderten Schuldfähigkeit ( 21 StGB) begangen, s rdnet das Gericht gem. 63 StGB die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass vn ihm inflge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Zweck der Unterbringung nach 63 StGB ist der Schutz der Allgemeinheit. Die zeitlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient dazu, erkrankte der krankhaft veranlagte Menschen vn einem seelischen Leiden, das die öffentliche Sicherheit gefährdet, zu heilen der, falls das nicht möglich ist, sie in einem psychiatrischen Krankenhaus in ihrem Zustand zu pflegen, weil andere Maßnahmen die vn ihnen für die Rechtsrdnung ausgehende Gefahr nicht zu bannen vermögen. 12 Die Unterbringung nach 63 hat als flgende Vraussetzungen: Begangene rechtswidrige Tat, Schuldunfähigkeit der verminderte Schuldfähigkeit, Symptmatischer Zusammenhang zwischen Schuldunfähigkeit/verminderter Schuldfähigkeit und Anlasstat, Gefährlichkeitsprgnse. a) Begangene rechtwidrige Tat Der Betrffene muss eine rechtswidrige Tat, die sg. Anlasstat, begangen haben. Die Gefahr der künftigen Begehung einer rechtswidrigen Tat ist nicht ausreichend. Anders als im Rahmen der Gefährlichkeitsprgnse, als der Beantwrtung der Frage, b vn dem Betrffenen künftig weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, kmmt es bei der Anlasstat nicht auf deren Erheblichkeit an. 13 Beispielsweise können auch blße Bedrhungen Anlass zur Prüfung einer Unterbringung gem. 63 StGB bieten. b) Schuldunfähigkeit der verminderte Schuldfähigkeit ( 20, 21 StGB) Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung der wegen Schwachsinns der einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen der nach dieser Einsicht zu handeln ( 20 StGB - Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen). Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen der nach dieser Einsicht zu handeln, zwar nicht aufgehben, aber aus einem der in 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, s kann die gemildert werden ( 21 StGB - verminderte Schuldfähigkeit). Swhl für Schuldunfähigkeit nach 20 StGB als auch für verminderte Schuldfähigkeit nach 21 StGB muss flglich mindestens eines der Eingangsmerkmale des 20 StGB bei Tatbegehung vrliegen, das für eine Unterbringung nach 63 StGB auch nch im Urteilszeitpunkt: Krankhafte seelischen Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn, schwere andere seelische Abartigkeit (SASA). 12 BGH NStZ 91, 384. 13 BGH NStZ-RR 11, 240; BGH NStZ 86, 237. 8

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik Einen ersten Überblick über die Diagnsen zu den vier Eingangsmerkmalen des 20 StGB ermöglicht beispielsweise die Aufstellung vn Rasch: 14 Krankhafte seelische Störungen sind etwa exgene und endgene Psychsen, Persönlichkeitsveränderungen inflge vn Psychsen der Hirnschädigungen, symptmatische Psychsen, Intxikatinen der Entzugserscheinungen. Tiefgreifende Bewusstseinsstörung sind beispielsweise affektive Erregungszustände, Erschöpfung der Schreck. Als Schwachsinn werden intellektuelle Störungen unbekannter Genese eingestuft. Zu den schweren anderen seelischen Abartigkeiten zählen z.b. Persönlichkeitsstörungen (Psychpathien), Neursen, abnrme Erlebnisreaktinen, sexuelle Perversinen, Alkhlismus, Drgensucht der psychpathlgische Entwicklungen. Eine schwere andere seelische Abartigkeit kann aber auch dann vrliegen, wenn die beim Täter vrhandene Persönlichkeitsstörung nicht durch eine Krankheit bedingt der als krankhaft zu bezeichnen sind 15, etwa bei Brderline- Persönlichkeitsstörungen 16 der disszialen Persönlichkeitsstörungen 17. Allerdings ist bei den nicht pathlgisch bedingten Persönlichkeitsstörungen zu beachten, dass diese das Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit i.s.v. 20 StGB nur dann erfüllen, wenn sie s gravierend sein, dass sie in ihren belastenden Wirkungen für den Betrffenen - und damit auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu nrmgemäßen Verhalten - das Gewicht krankhafter seelischer Störungen i.s.v. 20 StGB erreichen. 18 Die Ursachen der Auffälligkeiten des Täters müssen mindestens einem dieser vier Eingangsmerkmale zuzurdnen sein. Nicht ausreichend ist aber die blße Diagnseangabe: Die Internatinale Klassifikatin ICD (Internatinal Classificatin f Deseases), die vr allem der internatinalen fachlichen Verständigung dient, zählt lediglich Erkrankungen und Verhaltensstörungen auf und rdnet sie ein, trifft aber keine Aussage darüber, b und inwieweit die beschriebenen Defekte die Schuldfähigkeit des Täters beeinträchtigen. 19 Es sind als immer knkrete Feststellungen über die Schwere der Beeinträchtigung, namentlich auf die Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, zu treffen und über deren Auswirkungen auf die Anlasstat. 20 Betäubungsmittelknsum bzw. abhängigkeit alleine begründen in der Regel keine Verminderung der Schuldfähigkeit nach 21 StGB. Nach der Rechtsprechung des BGH 21 kann aber ausnahmsweise eine Verminderung der Schuldfähigkeit vrliegen, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuss zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat, der der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drgen zu verschaffen, der wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt hat. 14 Rasch StV 84, 265; 91, 126. 15 BGH NStZ-RR 00, 298. 16 BGH NStZ 02, 142. 17 BGH NStZ-RR 99, 136. 18 BGH NJW 91, 2975. 19 BGH StV 01, 565. 20 BGH NStZ-RR 12, 306. 21 BGH NStZ 01, 82. 9

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik Durch eines der vier Eingangsmerkmale krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn der schwere andere seelische Abartigkeit muss die Einsichtsund Steuerungsfähigkeit ( 20 StGB: unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen = Einsichtsfähigkeit; der nach dieser Einsicht zu handeln = Steuerungsfähigkeit) beeinträchtigt sein. Bei fehlender Einsichtsfähigkeit muss whl eine Fehlbewertung der Realität vrliegen, damit dem Täter die Fähigkeit zur Tatzeit, das Unrecht einzusehen, aberkannt wird. 22 Dies dürfte vr allem bei schweren bilgischen Störungen, die sich unmittelbar auf die intellektuellen Fähigkeiten auswirken, der Fall sein 23, etwa bei Wahnzuständen nach ICD-10 F22.0. 24 Die Steuerungsfähigkeit fehlt dann, wenn der Täter trtz Unrechtseinsicht auch bei Aufbietung aller ihm zur Verfügung stehenden Widerstandskräfte seinen Willen nicht durch vernünftige Erwägungen bestimmen kann. 25 Die Unrechtseinsicht ist bei Tatbegehung vrhanden der nicht. Bei nicht vrhandener Einsichtsfähigkeit kmmen 20, 21 StGB in Betracht, bei vrhandener Einsichtsfähigkeit nicht. Bei einer nur erheblichen Verminderung der Einsichtsfähigkeit erkennt der Täter das Unerlaubte, hat die Einsicht als tatsächlich. 26 An eine blße Verminderung der Einsichtsfähigkeit, die nicht zum Fehlen der Einsicht geführt hat, kann eine Maßregel nach 63 StGB nicht geknüpft werden. 27 Die reduzierte Einsichtsfähigkeit ist erst dann vn Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Flge hat. 28 Psychpathlgische Befunde i.s.d. Eingangsmerkmale der 20, 21 StGB werden in aller Regel außerhalb der Sachkunde des Gerichts liegen, s dass sich das Gericht der Hilfe eines Sachverständigen bedienen wird. Dieser sll dem Gericht die fehlende Sachkunde vermitteln. Er sll prüfen, b ein psychpathlgischer Befund zur Tatzeit vrliegt und sich dieser gegebenenfalls aus der medizinischen, psychiatrischen der psychlgischen Sicht hinsichtlich der Schuldfrage bei der Begehung der Tat ausgewirkt haben kann. 29 Die Beantwrtung der Rechtsfrage, b 20, 21 StGB vrliegen, bliegt aber einzig dem Gericht. c) Symptmatischer Zusammenhang Zwischen Anlasstat und dem Zustand der aufgehbenen bzw. verminderten Schuldfähigkeit muss ein Zusammenhang bestehen. Der Zustand muss zumindest (mit-) kausal für die Anlasstat gewesen sein 30, d.h. mit diesem in einem ursächlichen und symptmatischen Zusammenhang stehen. 31 d) Gefährlichkeitsprgnse Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. 63 StGB kmmt nur dann in Betracht, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass vn ihm inflge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Die Gefährlichkeitsprgnse (Legal-, Kriminalprgnse) setzt als vraus: 22 BGH NStZ-RR 13, 303. 23 Eschelbach in BeckOK StGB, Stand: 22.07.13, 20 Rn. 64. 24 NStZ-RR 13, 239. 25 BGHSt 14, 30 38. 26 BGH BeckRS 11, 06195. 27 BGH NStZ-RR 07, 73. 28 BGH NStZ 11, 336. 29 Eschelbach in BeckOK StGB, Stand: 22.07.13, 20 Rn. 108. 30 BGH NStZ-RR 09, 198. 31 BGH NStZ-RR 03, 232. 10

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik Erwartung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten Symptmatischer Zusammenhang zwischen Schuldunfähigkeit/verminderter Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit Gefahr für die Allgemeinheit Rechtswidrige Taten sind dann als erheblich i.s.d. 63 StGB einzustufen, wenn der Rechtsfrieden schwer gestört würde. 32 Bagatelldelikte der Kleinkriminalität reicht anders als mittlere Kriminalität für eine Unterbringung nach 63 StGB nicht aus. 33 Sexualdelikte ( 174 ff. StGB) sind in der Regel als erheblich anzusehen. Ausnahmsweise dürften aber exhibitinistische Handlungen ( 183 StGB) in der Regel nicht als erhebliche rechtswidrige Taten anzusehen sein. 34 Körperverletzungsdelikte ( 223 ff. StGB) der besnders schwere Fälle des Diebstahls ( 243 StGB) sind ebenfalls im Allgemeinen als erheblich einzurdnen. Ein Zusammenhang muss zwischen dem Zustand der aufgehbenen bzw. verminderten Schuldfähigkeit bestehen und der Anlasstat und der zukünftigen Gefährlichkeit. 35 Es muss sich um dieselbe Defektquelle 36 handeln, wbei Mitursächlichkeit neben anderen Ursachen genügt. 37 Eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht, wenn die zu befürchtenden Taten geeignet sind, den Rechtsfrieden zu stören, es genügt, wenn auch nur für eine einzelne Persn erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. 38 Weiter muss eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für künftige erhebliche rechtswidrige Taten gegeben sein, die über eine blße Möglichkeit hinausgeht. 39 Eine hchgradige Wahrscheinlichkeit ist für die Annahme der Gefahr künftiger erheblicher Straftaten aber nicht ntwendig. 40 Der in weiten Teilen des Strafrechts geltend Zweifelssatz in dubi pr re gilt im Rahmen der Gefährlichkeitsprgnse nicht. 41 Erfrderlich ist immer eine Gesamtwürdigung vn Tat und Täter, eine Abwägung der psitiven und negativen Faktren. Nur wenn die negativen Faktren überwiegen, ist die Unterbringung zulässig. 42 Für eine Rückfallgefahr können sich Anhaltspunkte insbesndere aus der Persönlichkeit des Täters, der Art und Schwere seines Defektes, den Vrstrafen, der Anlasstat und seinem Nachtatverhalten ergeben. 43 Schließlich ist wie bei jeder Maßregel der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Entscheidung über eine Unterbringung zu beachten. Nach 62 StGB darf eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht angerdnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vm Täter begangenen und zu erwartenden Taten swie zu dem Grad der vn ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht. Die ganz wesentlich in die Grundrechte des Betrffenen eingreifende Unterbringung ist, insbesndere aufgrund ihrer fehlenden zeitlichen Befristung, nur zulässig, wenn die vm Täter ausgehende Gefahr s gewichtig ist, dass der Eingriff ihm um der Belange der Allgemeinheit willen 32 BGH NStZ-RR 97, 230. 33 Van Gemmeren in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 63 StGB Rn. 50. 34 BGH NStZ 95, 228. 35 BGH NJW 98, 2986. 36 Van Gemmeren in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 63 StGB Rn. 56. 37 BGH NJW 77, 2127. 38 Van Gemmeren in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 63 StGB Rn. 60. 39 BGH NStZ-RR 03, 232. 40 BGH BeckRS 07, 11916. 41 BGH NJW 97, 1645. 42 Van Gemmeren in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 63 StGB Rn. 62. 43 Van Gemmeren in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 63 StGB Rn. 62. 11

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik zugemutet werden muss. 44 Vr allem auch die Möglichkeit der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ( 67b StGB) muss eingehend und vrrangig geprüft werden. 45 Dies gilt ums mehr dann, wenn der Betrffene Therapiebereitschaft und Bemühungen zur Aufnahme einer statinären Suchtbehandlung zeigt, wenn die mit der Führungsaufsicht gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Falle eines Weisungsverstßes drhenden Widerrufs der Vllstreckungsaussetzung eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich der Betrffene der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließenden Entwöhnungsbehandlung unterzieht. 46 e) Vllzug, Überprüfung und Beendigung ( 67 ff. StGB) Ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, s setzt es zugleich deren Vllstreckung zur Bewährung aus, wenn besndere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel auch dadurch erreicht werden kann ( 67b I 1 StGB). Als besndere Umstände kmmen insbesndere medikamentöse 47 der psychtherapeutische 48 Behandlungen in Betracht, ebens die Errichtung eines rechtlichen Betreuungsverhältnisses 49 der eine betreute Whnfrm 50. Wird die Unterbringung in nach 63 StGB neben einer Freiheitsstrafe angerdnet, s wird die Maßregel vr der Strafe vllzgen ( 67 I StGB). Der Untergebrachte sll regelmäßig frühzeitig vn seiner psychischen Störung befreit werden. Wird die Maßregel ganz der zum Teil vr der Strafe vllzgen, s wird die Zeit des Vllzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet, bis 2/3 der Strafe erledigt sind ( 67 IV StGB); das letzte Drittel kann nach Maßgabe vn 57 StGB, insbesndere bei psitiver Legalprgnse, ggf. zur Bewährung ausgesetzt werden. Wenn der Zweck der Unterbringung dadurch leichter erreicht wird, dass zunächst die Strafe der ein Teil der Strafe vr der Maßregel vllzgen wird, kann dies vm Gericht angerdnet werden ( 67 II 1 StGB sg. ausnahmsweiser Vrwegvllzug). Der ausnahmsweise Vrwegvllzug nach 67 II 1 StGB bedarf genauer Prüfung und eingehender Begründung im Einzelfall. 51 Er kann im Wesentlichen nur aus zwei Gründen gerechtfertigt sein, nämlich wenn ein nachflgender Strafvllzug die psitiven Wirkungen der Unterbringung wieder gefährden würde der der Vrwegvllzug als Vrstufe der Behandlung erfrderlich ist, 52 z.b. weil unklar ist, b eine pädphile Neigung Bestand haben wird der sich als vrübergehender Einbruch in eine snst hetersexuelle Triebentwicklung darstellt 53. Die Dauer des Vrwegvllzugs sllte nrmalerweise s bemessen werden, dass die Dauer des Vrwegvllzugs zusammen mit der vraussichtlichen Dauer der Therapie in der Unterbringung 2/3 der Strafe ausmacht. Der Vrwegvllzug sll darüber hinaus bei ausreisepflichtigen Ausländern angerdnet werden, wenn zu erwarten ist, dass ihr Aufenthalt in Deutschland während der unmittelbar nach Verbüßung der Strafe beendet wird ( 67 II 4 StGB). 44 Van Gemmeren in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 63 StGB Rn. 69. 45 BGH NStZ 10, 692. 46 BGH BeckRS 01, 30192816. 47 BGH StV 88, 104. 48 Ziegler in BeckOK StGB, Stand: 22.07.13, 67b Rn. 3. 49 BGH NStZ-RR 97, 290. 50 BGH NStZ 00, 470. 51 BGH NStZ 10, 84. 52 Ziegler in BeckOK StGB, Stand: 22.07.13, 67 Rn. 7. 53 BGH NJW 86, 141. 12

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik Stellt das Gericht nach Beginn der Vllstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fest, dass ihre Vraussetzungen nicht mehr vrliegen der die weitere Vllstreckung der Maßregel unverhältnismäßig wäre, s erklärt es sie für erledigt ( 67d VI 1 StGB). Das Gericht kann jederzeit prüfen, b die weitere Vllstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen der für erledigt zu erklären ist ( 67e I 1 StGB). Bei einer Unterbringung nach 63 StGB muss vr Ablauf eines Jahres geprüft werden, b die weitere Vllstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen der für erledigt zu erklären ist ( 67e I 2, II StGB). Vr Ablauf eines Jahres meint nicht nur die Überprüfung, auch die Entlassung muss ggf. vr Ablauf des Jahres möglich sein. 54 Die Fristen laufen vm Beginn der Unterbringung an, als nicht erst ab Rechtskraft der Unterbringungsentscheidung ( 67e IV 1 StGB), sndern beispielsweise schn ab Beginn einer vrläufigen Unterbringung nach 126a StPO. Während der Dauer der Führungsaufsicht, die mit einer Restaussetzung zur Bewährung zwingend verbunden ist, kann das Gericht die ausgesetzte Unterbringung nach 63 StGB für eine Dauer vn höchstens drei Mnaten wieder in Vllzug setzen, wenn eine akute Verschlechterung des Zustands der aus der Unterbringung entlassenen Persn der ein Rückfall in ihr Suchtverhalten eingetreten ist und die Maßnahme erfrderlich ist, um einen Aussetzungswiderruf zu vermeiden. Die Maßnahme kann verlängert werden, die Dauer der Maßnahme darf insgesamt sechs Mnate nicht überschreiten ( 67h I 1, 2 StGB Befristete Wiederinvllzugsetzung ; Kriseninterventin ). 2. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ( 64 StGB) Hat jemand den Hang, alkhlische Getränke der andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird er wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Rausch begangen hat der die auf den Hang zurückgeht, verurteilt der nur deshalb nicht verurteilt, weil die Schuldunfähigkeit erwiesen der nicht auszuschließen ist, s sll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anrdnen, wenn die Gefahr besteht, dass er inflge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird ( 64 I 1 StGB). Die Anrdnung ergeht nur, wenn eine hinreichend knkrete Aussicht besteht, die Persn durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt zu heilen der über eine erhebliche Zeit vr dem Rückfall in den Hang zu bewahren und vn der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen ( 64 I 2 StGB). Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach 64 StGB sll dazu dienen, gefährliche rauschmittelabhängige Täter zu heilen, jedenfalls aber zu bessern, um die Allgemeinheit zu schützen. Eine Unterbringung ausschließlich um den Täter zu bessern ist nicht möglich 55, dies ist nicht Aufgabe des Strafrechts. Die Unterbringung nach 64 StGB hat als vier Vraussetzungen: Hang zum übermäßigen Rauschmittelknsum, hangbedingte rechtswidrige Tat, Gefahrprgnse, Erflgsaussicht. a) Hang zum übermäßigen Rauschmittelknsum Berauschende Mittel sind alle Mittel, die geeignet sind Rauschzustände hervrzurufen, als dem Alkhl vergleichbare berauschende der betäubende Zustände hervrrufen, d.h. das Hemmungsvermögen, die intellektuellen und mtrischen Fähigkeiten beeinflussen, 56 v.a. Alkhl selbst, aber auch Betäubungs- und Arzneimittel. 54 Grß in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 67e StGB Rn. 5. 55 BGH NStZ 03, 86. 56 Van Gemmeren in Münchener Kmmentar zum StGB, 2. Aufl. 2013, 64 StGB Rn. 18. 13

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik Vn einem Hang ist auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Dispsitin zurückgehende der durch Übung erwrbene intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu knsumieren, wbei diese Neigung nch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss. 57 Im Übermaß bedeutet, dass der Täter berauschende Mittel in einem slchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden. 58 Eine blße Tendenz zum Betäubungsmittelmissbrauch hne Depravatin und erhebliche Persönlichkeitsstörung reicht daher nicht aus. 59 b) Hangtat Die vm Täter begangene rechtswidrige Tat, die sg. Hang- der Anlasstat, muss auf den Hang zum übermäßigen Rauschmittelknsum symptmatisch zurückzuführen sein. 60 Dies gilt swhl für eine Tat, die er im Rausch begangen hat als auch für eine Tat, die auf den Hang zurückgeht. Die zweite Variante, eine Tat, die auf den Hang zurückgeht, meint besndere Geldbeschaffungsdelikte mit dem Flgeziel des Rauschmittelerwerbs der aber den szialen Verfall des Täters inflge des Rauschmittelknsums. 61 c) Gefahrprgnse Die Unterbringung nach 64 StGB setzt vraus, dass auch die Gefahr besteht, dass der Betrffene inflge des Hanges in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Eine Gefahr i.s.d. 64 StGB besteht dann, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten besteht, wbei anders als im Rahmen vn 63 StGB, der eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades erfrdert eine gewisse Wahrscheinlichkeit ausreichend ist. Auch an die Erheblichkeit der zu erwartenden Taten sind geringere Anfrderungen zu stellen als im Rahmen der Unterbringung nach 63 StGB. Eine schwere Störung des Rechtsfriedens ist nicht erfrderlich, schn eine empfindliche Störung des Rechtsfriedens kann die Unterbringung nach 64 StGB rechtfertigen. 62 Die künftigen rechtswidrigen Taten müssen inflge des Hangs drhen. Zwischen den künftig drhenden Taten und dem Hang des Betrffenen muss, wie im Verhältnis vn Anlasstat und Hang ein symptmatischer Zusammenhang bestehen. 63 d) Erflgsaussicht Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist weiterhin nur dann zulässig, wenn eine hinreichend knkrete Aussicht besteht, den Betrffenen durch die Behandlung zu heilen der eine erhebliche Zeit vr dem Rückfall in den Hang zu bewahren und vn der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf seinen Hang zurückgehen. 64 57 BGH NStZ-RR 03, 106. 58 BGH NStZ-RR 03, 106. 59 BGH NStZ-RR 06, 103. 60 BGH NStZ-RR 13, 54. 61 BGH NStZ-RR 13, 54. 62 BGH NStZ-RR 12, 108. 63 BGH NStZ-RR 13, 54. 64 BGH NStZ 09, 442. 14

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik Die Therapieunwilligkeit alleine begründet die mangelnde Erflgsaussicht nch nicht. Ob der Schluss vn der Therapieunwilligkeit auf die mangelnde Erflgsaussicht möglich ist, muss das Gericht unter Hinzuziehung eines Sachverständigen und unter Würdigung vn Täterpersönlichkeit und aller snstigen Umstände erfrschen. 65 Auch Rückfälligkeit nach einer Therapie der fehlgeschlagene Entgiftungsversuche in Eigenregie belegen ein Fehlen der Erflgsaussicht nicht. 66 Ob fehlende Sprachkenntnisse der Unterbringung entgegenstehen, ist umstritten. 67 e) Vllzug, Überprüfung und Beendigung ( 67 ff. StGB) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf grundsätzlich zwei Jahre nicht übersteigen ( 67d I 1 StGB). Wird vr einer Freiheitsstrafe eine daneben angerdnete freiheitsentziehende Maßregel vllzgen, s verlängert sich die Höchstfrist um die Dauer der Freiheitsstrafe, sweit die Zeit des Vllzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet wird, als maximal 2/3 der Strafdauer ( 67d I 3 StGB). Ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach 64 StGB an, s setzt es wie bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach 63 StGB zugleich deren Vllstreckung zur Bewährung aus, wenn besndere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel auch dadurch erreicht werden kann ( 67b I 1 StGB). Bei Anrdnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe vn über drei Jahren sll das Gericht bestimmen, dass ein Teil der Strafe vr der Maßregel zu vllziehen ist ( 67 II 2 StGB). Dieser Teil der Strafe ist s zu bemessen, dass nach seiner Vllziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung zum Halbstrafenzeitpunkt möglich ist ( 67 II 3 StGB). Erfrderlich ist im Urteil immer eine präzise Prgnse darüber, wie lange genau die Unterbringung vraussichtlich erfrderlich sein wird. Nur auf der Grundlage einer slchen Prgnse kann bestimmt werden, wie viel Strafe vrab zu vllziehen ist, bis exakt der Zeitpunkt erreicht sein wird, zu dem eine Halbstrafenentlassung möglich ist, die Angabe nur eine Mindest- und Höchstdauer ist nicht ausreichend. 68 Der Vrwegvllzug sll darüber hinaus auch bei ausreisepflichtigen Ausländern angerdnet werden, wenn zu erwarten ist, dass ihr Aufenthalt in Deutschland während der unmittelbar nach Verbüßung der Strafe beendet wird ( 67 II 4 StGB). Zum ausnahmsweise Vrwegvllzug ( 67 II 1 StGB) gilt das im Zusammenhang mit der Unterbringung nach 63 StGB Gesagte, d.h. er kann auch bei einer Unterbringung nach 64 StGB im Wesentlichen nur aus zwei Gründen gerechtfertigt sein, nämlich wenn ein nachflgender Strafvllzug die psitiven Wirkungen der Unterbringung wieder gefährden würde der der Vrwegvllzug als Vrstufe der Behandlung erfrderlich ist. Das Gericht erklärt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für erledigt, wenn die Vraussetzungen des 64 S. 2 StGB nicht mehr vrliegen, als nur, wenn eine hinreichend knkrete Aussicht nicht mehr besteht, die Persn durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt zu heilen der über eine erhebliche Zeit vr dem Rückfall in den Hang zu bewahren und vn der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen. Das Gericht kann jederzeit prüfen, b die weitere Vllstreckung der Unterbringung zur Bewährung 65 Ziegler in BeckOK StGB, Stand: 22.07.13, 64 Rn. 12. 66 BGH NStZ-RR 97, 13. 67 Gegen Erflgsaussicht: BGH NStZ 01, 418; für Erflgsaussicht: BGH NStZ-RR 02, 7. 68 BGH NStZ 09, 87. 15

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik auszusetzen der für erledigt zu erklären ist ( 67e I 1 StGB). Bei einer Unterbringung nach 64 StGB muss vr Ablauf vn sechs Mnaten geprüft werden, b die weitere Vllstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen der für erledigt zu erklären ist ( 67e I 2, II StGB). Die Fristen laufen vm Beginn der Unterbringung an, als nicht erst ab Rechtskraft der Unterbringungsentscheidung ( 67e IV 1 StGB), sndern beispielsweise schn ab Beginn einer vrläufigen Unterbringung nach 126a StPO. Zur befristeten Wiederinvllzugsetzung und Kriseninterventin nach 67h StGB gilt das zu 63 StGB Gesagte entsprechend. f) Verhältnis vn 63 StGB zu 64 StGB Für ausschließlich rauschmittelabhängige Persnen kmmt nur die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach 64 StGB in Betracht. Besteht neben der Suchtmittelabhängigkeit auch eine psychische Störung, s ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gerechtfertigt, wenn der psychische Zustand die Sucht bedingt 69 und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, wenn der psychische Zustand nur neben der wegen der Sucht besteht. 70 3. Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ( 66 StGB) Die Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung geht zurück auf das Gesetz gegen gefährliche Gewhnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vm 24.11.1933. Zunächst war nur die anfängliche Sicherungsverwahrung möglich. Mit dem Gesetz zur Einführung der vrbehaltenen Sicherungsverwahrung vm 21.08.2002 wurde dann die Möglichkeit der vrbehaltenen Sicherungsverwahrung eingeführt. Mit dem Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vm 23.07.2004 die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung eingeführt, für den Fall, dass sich nach Verurteilung neue Hinweise auf die Gefährlichkeit des Betrffenen ergeben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 04.05.2011 dann weite Teile des bis dahin geltenden Sicherungsverwahrungsrechts für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, aber für längstens bis zum 31.05.2013 unter strengen Vraussetzungen für weiterhin anwendbar. 71 Bei der Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung sllte nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts insbesndere das Abstandsgebt besser berücksichtigt werden: Die Freiheitsentziehung ist - in deutlichem Abstand zum Strafvllzug - s auszugestalten, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt; das Leben im Maßregelvllzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen anzupassen, sweit Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen 72. Dies wurde ffenbar versucht in die Tat umzusetzen. S schreibt die Mittelbayerische Zeitung über den Neubau für Sicherungsverwahrte auf dem Gelände der JVA Straubing: Die hellbeige Fassade ist mit weißen Streifen abgesetzt. Zurzeit legen Handwerker eine Besucherterrasse an, die vn einem sichelförmigen Teich umgeben sein wird. Die Flächen zwischen den Häusern werden begrünt und gepflastert. Im Smmer laden grße Schachspielfelder, eine Tischtennisplatte und Snnenliegen zum Verweilen ein. 73 69 BGH NJW 99, 1792. 70 BGH NStZ-RR 02, 107. 71 BVerfGE 128, 326 = NJW 11, 1931 = NStZ 11, 4450 = StV 11, 470. 72 BVerfGE 128, 326 = NJW 11, 1931 = NStZ 11, 4450 = StV 11, 470. 73 http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/berpfalz-bayern/artikel/sicherungsverwahrte-warten-aufneubau/895786/sicherungsverwahrte-warten-auf-neubau.html 16

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik Insgesamt stellt das Bundesverfassungsgericht neben dem Abstandsgebt an die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung flgende Anfrderungen: Ultima-Rati-Prinzip Individualisierungsknzept (Alle Therapiemöglichkeiten müssen ausgeschöpft werden) Mtivierung (v.a. durch Betreuung und Behandlung) Minimierung (Vllzugslckerungen und Entlassungsvrbereitung) Rechtsschutz (Anspruch auf Maßnahmen zur Gefährlichkeitsreduzierung Kntrlle (mindestens einmal jährlich) Der Gesetzgeber hat diese Vrgaben mit den neuen 66 66c StGB umgesetzt. a) Anfängliche Sicherungsverwahrung Das Gericht rdnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung u.a. an ( 66 I 1 Nr. 1 a StGB Anrdnung nach zwei Vr-Verurteilungen ), wenn jemand zu Freiheitsstrafe vn mindestens zwei Jahren wegen einer vrsätzlichen Straftat verurteilt wird, die sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit der die sexuelle Selbstbestimmung richtet, der Täter wegen Straftaten der gleichen Art, die er vr der neuen Tat begangen hat, schn zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe vn mindestens einem Jahr verurteilt wrden ist, er wegen einer der mehrerer dieser Taten vr der neuen Tat für die Zeit vn mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt der sich im Vllzug einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befunden hat und die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er inflge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu slchen, durch welche die Opfer seelisch der körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist. Hangtäter i.s.v. 66 StGB ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlssen ist der auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebens wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlsigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag. 74 An die Erheblichkeit der Straftaten sind nch höhere Anfrderungen als bei der Unterbringung nach 63 StGB zu stellen, mittlere Kriminalität wird in der Regel nicht für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ausreichen. Schließlich muss der Täter muss inflge seines Hanges zu erheblichen Taten für die Allgemeinheit gefährlich sein. Dies ist nur dann der Fall, wenn die bestimmte Wahrscheinlichkeit besteht, dass er auch in Zukunft Straftaten begehen wird und diese eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen. Weitere Möglichkeiten der Anrdnung der anfänglichen (=primären) Sicherungsverwahrung finden sich in 66 I 1 Nr. 1 b und c, 66 II ( Anrdnung hne Vr-Verurteilung bei drei Taten ), III ( Anrdnung nach einer Vr-Verurteilung bei einer Katalgtat ) StGB. b) Vrbehaltene Sicherungsverwahrung Das Gericht kann im Urteil die Anrdnung der Sicherungsverwahrung vrbehalten, wenn nch nicht mit hinreichender Sicherheit feststellbar, aber wahrscheinlich ist, dass der Täter inflge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu slchen, durch welche die Opfer seelisch der körperlich 74 BGH NStZ-RR 11,143. 17

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik schwer geschädigt werden, für die Allgemeinheit gefährlich ist ( 66a I StGB Vrbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung). Über die vrbehaltene Anrdnung der Sicherungsverwahrung kann das Gericht nur bis zur vllständigen Vllstreckung der Freiheitsstrafe entscheiden ( 66a III 1 StGB). Es sll spätestens sechs Mnate vr der vllständigen Vllstreckung der Freiheitsstrafe entscheiden ( 275a IV StPO) und hat ein Sachverständigengutachten einzuhlen ( 275a IV 1 StPO). c) Nachträgliche Sicherungsverwahrung Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt wrden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende der vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht mehr bestanden hat, s kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anrdnen ( 66b StGB - nachträgliche Anrdnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung), wenn die Unterbringung des Betrffenen nach 63 wegen mehrerer der in 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Taten angerdnet wurde der wenn der Betrffene wegen einer der mehrerer slcher Taten, die er vr der zur Unterbringung nach 63 führenden Tat begangen hat, schn einmal zu einer Freiheitsstrafe vn mindestens drei Jahren verurteilt der in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wrden war und die Gesamtwürdigung des Betrffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass er mit hher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch der körperlich schwer geschädigt werden. Ist über eine nachträgliche Anrdnung der Sicherungsverwahrung zu entscheiden müssen die Gutachten vn zwei Sachverständigen eingehlt werden, die nicht im Rahmen des Strafvllzugs der des Vllzugs der Unterbringung mit der Behandlung des Verurteilten befasst gewesen sind ( 275a IV 2, 3 StPO). d) Vllzug, Überprüfung und Beendigung ( 67 ff. StGB) Stellt das Gericht nach Beginn der Vllstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fest, dass ihre Vraussetzungen nicht mehr vrliegen der die weitere Vllstreckung der Maßregel unverhältnismäßig wäre, s erklärt es sie für erledigt ( 67d VI 1 StGB). Das Gericht kann jederzeit prüfen, b die weitere Vllstreckung der Unterbringung für erledigt zu erklären ist ( 67e I 1 StGB). Bei einer Unterbringung nach 66 StGB muss vr Ablauf eines Jahres, nach dem Vllzug vn zehn Jahren der Unterbringung bereits nach neun Mnate geprüft werden, b die weitere Vllstreckung der Unterbringung für erledigt zu erklären ist ( 67e I 2, II StGB). Sind zehn Jahre der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vllzgen wrden, s erklärt das Gericht die Maßregel für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch der körperlich schwer geschädigt werden ( 67d III StGB). 18

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik III. Jugendstrafrecht Für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Bereich des Jugendstrafrechts gelten rechtlich keine Besnderheiten. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde im Jahr 2010 in 151 Jugendstrafverfahren 75 angerdnet, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in 94 Jugendstrafverfahren 76. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung darf im Jugendstrafrecht nicht unmittelbar angerdnet werden. Sie kann allerdings vrbehalten werden und nachträglich angerdnet. 1. Vrbehaltene Sicherungsverwahrung Das Gericht kann gem. 7 II 1 JGG (Jugendliche) bzw. 106 III (heranwachsende Ersttäter) bzw. 106 IV JGG (heranwachsende Mehrfachtäter) im Urteil die Anrdnung der Sicherungsverwahrung vrbehalten, insbesndere wenn der Jugendliche/Heranwachsende zu einer Jugendstrafe vn mindestens sieben/fünf Jahren verurteilt wird wegen der auch wegen eines Verbrechens a) gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit der die sexuelle Selbstbestimmung der b) nach 251 StGB (Raub mit Tdesflge), auch in Verbindung mit 252 der 255 StGB durch welches das Opfer seelisch der körperlich schwer geschädigt der einer slchen Gefahr ausgesetzt wrden ist, und die Gesamtwürdigung des Jugendlichen/Heranwachsenden und seiner Tat der seiner Taten ergibt, dass er mit hher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit der die sexuelle Selbstbestimmung der eine Tat nach 251 StGB begehen wird. Das Gericht rdnet die Sicherungsverwahrung an, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Tat der seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass vn ihm Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit der die sexuelle Selbstbestimmung der einer Tat nach 251 StGB begehen wird, zu erwarten sind ( 7 II 2 JGG; 106 VI JGG). 2. Nachträgliche Sicherungsverwahrung Ist die wegen einer Tat gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit der die sexuelle Selbstbestimmung der einer Tat nach 251 StGB angerdnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ( 63 StGB) für erledigt erklärt wrden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende der vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht mehr bestanden hat, s kann das Gericht gem. 7 IV JGG nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anrdnen, wenn die Unterbringung des Betrffenen nach 63 StGB wegen mehrerer slcher Taten angerdnet wurde 75 Eisenberg, JGG, 16. Aufl. 2013, 7 Rn. 28. 76 Eisenberg, JGG, 16. Aufl. 2013, 7 Rn. 15. 19

Rechtsanwalt Mathias Klse: Strafrecht in der Frensik der wenn der Betrffene wegen einer der mehrerer slcher Taten, die er vr der zur Unterbringung nach 63 des Strafgesetzbuches führenden Tat begangen hat, schn einmal zu einer Jugendstrafe vn mindestens drei Jahren verurteilt der in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wrden war und die Gesamtwürdigung des Betrffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass er mit hher Wahrscheinlichkeit erneut gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit der die sexuelle Selbstbestimmung der einer Tat nach 251 StGB begehen wird. 3. Vllzug Wird neben der Strafe die Anrdnung der Sicherungsverwahrung vrbehalten und hat der Verurteilte das siebenundzwanzigste Lebensjahr nch nicht vllendet, s rdnet das Gericht an, dass bereits die Strafe in einer szialtherapeutischen Einrichtung zu vllziehen ist, es sei denn, dass die Reszialisierung des Täters dadurch nicht besser gefördert werden kann ( 106 V 1 JGG). Im Übrigen gilt das zur Sicherungsverwahrung im Erwachsenenstrafrecht Gesagte entsprechend. 20