FAKTENCHECK NATUR- UND UMWELTSCHUTZ NEUE ENTWICKLUNGEN IM ARTENSCHUTZ 05. Oktober 2017, 14:00-16:30 Uhr Naturschutz Akademie Hessen in Wetzlar

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Aktuelle Aspekte der Windenergienutzung in Deutschland St. Pölten, 12. November 2009

Transkript:

BÜRGERFORUM ENERGIELAND HESSEN FAKTENCHECK NATUR- UND UMWELTSCHUTZ NEUE ENTWICKLUNGEN IM ARTENSCHUTZ 05. Oktober 2017, 14:00-16:30 Uhr Naturschutz Akademie Hessen in Wetzlar Martin Krauß ehrenamtlicher Sprecher des AK Energie BUND Hessen 1

Fakt Es geht um die Erde! Wirbelstürme Bergrutsche Hitze- und Wärmerekorde Dürreperioden Extremregen Überschwemmungen Gletscherrückgang Arktis eisfrei Meeresspiegel steigt Permafrost taut Pariser Klimaschutzabkommen umsetzen! Erneuerbare Energien dienen dem Artenschutz 2

BUND Forderungen Ausstieg aus der Menschenverachtenden Atomkraft und Ausstieg aus der klimazerstörenden Nutzung fossiler Energieträger Windenergie heute unverzichtbar Folgen für Natur, Artenschutz und Landschaftsbild minimieren Nur auf 2 % der Landesfläche Vorranggebiete für die Windenergienutzung 98 % der Landesfläche bleiben frei Voraussetzung: Flächenauswahl hohe Windhöffigkeit Konfliktpotenzial Artenschutz möglichst gering 3

Todesanzeige Klimaschutz in hessischen Tageszeitungen 4

Fakten Pariser Klimaschutzabkommen gefährdet Energieziele Bundesregierung verfehlt Gefährdet: Ziele Hessischer Energiegipfel 100 Prozent Erneuerbare bis 2050 Windenergie soll 28 TWh auf 2% der Fläche erzeugen Aktive Nutzung von Repowering Viel mehr Windenergie notwendig! 5

Fakt Auch viel mehr Windkraftanlagen sind mit Artenschutz vereinbar Beste Standorte benötigen weniger WEA Gefährdungen von Vögeln und Fledermäusen besser als je erforscht (durch WEA-Planungen) Gefährdungen weitgehend vermeidbar Konkretisieren des Signifikanzansatzes: deutlich erhöhtes Kollisionsrisiko durch Einzelfallprüfung! z.b. für o Rotmilan Kollisionsgefahr o Schwarzstorch Bruterfolge auch nahe WEA o Uhu Flüge unter 50m o Bussard PROGRESS: nur Möglichkeit 6

Fakt Ungenutzte Potenziale in den TRPE Für 188 WEA kein Repowering (TRPEM) Ungeeignete VRG (TRPEM) 5,75 m/s statt 6,25 min. Windgeschwind. VRG-Reduzierung wg. Einzelbeobachtungen Beste Standorte ungeprüft Einzelne WEA ausgeschlossen Bündelung N-2000 sind nutzbar, wenn 2% der Fläche nicht erreicht (Hess. Leitfaden) 7

Fakt LEP Ziele widersprüchlich Z 1 ausreichende Windverhältnisse Z 3a mind. Windgeschwindigkeit 5,75 m/s LEP-Änderung 2017: mind. 6,25 m/s! Z 3g Bestehende Standorte sind für geeignete Repoweringmaßnahmen einzubeziehen G 2: auch N 2000-Gebiete soweit mit den Erhaltungszielen vereinbar oder Ausnahmegen. N-2000 nutzbar, wenn 2% der Fläche nicht erreicht (Hess. Leitfaden) 8

Fakt Beste Standorte vom Repowering ausgeschlossen (VSG Vogelsberg und Westerwald) Für 188 WEA kein Repowering möglich (keine VRG) Einzelfallprüfungen ausgeschlossen Anlagenabbau 1:3 bis 1:5! Besorgnisannahme unbelegt: erhebliche Beeinträchtigung wg. Summation (FFH-Verträglichkeit) Erhaltungszustände nicht geprüft Bestehende Standorte einzeln prüfen! (Qualitätssicherungsgutachten, Integratives Gesamtkonzept) Höhere Rotoren, weniger Anlagen Repowering verringert Kollisionsrisiko! Weiterbetrieb (Bestandsschutz) nicht 9

Fakt Repowering verringert das Kollisionsrisiko! gutschker-dongus landschaftsarchitekten - freilandökologie - ingenieure Bewertung des Kollisionsrisikos für das Repoweringprojekt Alte Höhe

Fakten zum Helgoländer Papier HP HP Abstandsempfehlungen nicht rechtsverbindlich HP kein allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft Einschätzungsprärogative nicht durch HP eingeschränkt (Bayer. Windenergieerlass und VGH München) VGH München: Abstände sind Prüfbereiche, nicht Ausschlussbereiche, sind widerlegliche Vermutung für signifikant erhöhtes Tötungsrisiko VG Berlin+OVG Magdeburg: Einzelfallprüfung erforderlich VG Frankfurt/O: Einzelfallprüfung erlaubt Abweichung von HP-Empfehlungen

Fakt Funktionsraumanalysen Flugrouten Hess. Leitfaden 12

Schwarzstorch geringes Schlagrisiko; Bruterfolge nahe WEA; trotzdem extreme Abstandsradien Rotmilan 100-120 Reviere im VSG Vogelsberg Kollisionswahrsch. 1 : 35 bis 1 : 180; durch Vermeidungsmaßnahmen verringern; KIFL 2014. Erheblichkeitsschwelle 5 % der Population; TNL 2015 Verhungert eher als erschlagen zu werden. NABU, H. Mai. Uhu: Flughöhe unter 50m Fakten Risiken vermeidbar Fledermäuse: Abschaltungen, Artenhilfsmaßnahmen

Fakt aktuelle Bestandszahlen fehlen 14

Fakten Rotmilan Todesursachen vermeiden Verteilung der Todesursachen von in Sachsen-Anhalt zwischen 1964 und 2011 beringten Rotmilanen. Bei 235 Tieren (von insgesamt 605) war eine Zuordnung möglich (nach IfAÖ 2011). Ubbo Mammen, Bernd Nicolai, Jörg Böhner, Kerstin Mammen, Jasper Wehrmann, Stefan Fischer, Gunthard Dornbusch

Der Rotmilan verhungert eher, als dass er erschlagen wird Hartmut Mai NABU 500.000 Projektmittel von der Windbranche

Beispiel: Räumlich funktionale Maßnahmen für den Rotmilan Windpark Alte Höhe / VRG WE 5145 (Integratives Gesamtkonzept) RM-E1 Ersteinrichtungsmaßnahme, Nr. RM-E1 Wiederherstellung von artenreichem Grünland auf verbrachten Flächen RM-E2 Wiederherstellung von artenreichem Grünland auf Intensivgrünland RM-E3 Wiederherstellung von artenreichem Grünland auf Ackerflächen RM-D1 Dauerpflege/Nutzung, Nr. RM-D1 Angepasste Staffel-Mahd mit Nachbeweidungsoption, Entwicklung von Extensivgrünland (Bei zusammenhängenden Flächen > 12 ha) RM-D2 Angepasste Staffel-Mahd (Bei zusammenhängenden Flächen > 7 ha) RM-D3 Erhalt von Extensivgrünland RM-D4 Entwicklung von Extensivgrünland RM-D5 Rotmilan angepasste Mahd von Grünland RM-D6 Pflege von Wiesensäumen

Schwarzstorch in einem ungünstigen Erhaltungszustand (DS VIII 102 Nr. 2.26) Mittelhessen 18

Schwarzstorch: Ungünstiger Erhaltungszustand? 7 bis 24 Horste und 7 bis 14 Entw.pot. im Vogelsberg (im VSG und angrenzend)

Forderungen I an Planungs- und Genehmigungsverfahren Repowering außerhalb der Vorranggebiete nach dem Integrativen Gesamtkonzept prüfen Die Behörden sollten mit Untersuchungs- oder Erhaltungsmaßnahmen sicherstellen, dass der unbeabsichtigte Fang oder das unbeabsichtigte Töten keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die betr. Arten haben (Art. 12 Abs. 4 FFH-RL) Die Behörden sollten die Hessischen Artenhilfsprogramme umsetzen, als vorbeugende Schutzmaßnahmen, dass der unbeabsichtigte Fang oder das unbeabsichtigte Töten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die streng geschützten Arten haben. ( 38 Abs. 2 BNatSchG) Überörtlichen Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen in die Regionalpläne aufnehmen

Forderungen II an Planungs- und Genehmigungsverfahren LEP und Teilregionalpläne Energie an EEG anpassen Mindestwindgeschwindigkeit auf 6,25m/s Repowering neu prüfen Ungeeignete VRG durch geeignete ersetzen Auch Einzelstandorte anstatt drei (Bündelung) Tabuisierte beste Standorte prüfen Pauschaler Siedlungsabstand 1.000 m für Akzeptanz ungeeignet; daher als Grundsatz, weiches Tabukriterium (VGH Kassel) bes. bei Repowering Effizienz berücksichtigen! 21

Forderungen III an Planungs- und Genehmigungsverfahren Abstandskriterien des Artenschutzes nicht als Tabukriterien, sondern als Instrumente zur Planungsoptimierung verwenden Ausschluss aus VRG wegen Artenschutzkonflikten erst nach Erreichung von 2% geeigneten Flächen (Helgoländer Papier (2. Fassung 2015: Auch für die Raumplanung können die Angaben in den Tabellen 1 und 2 artspezifische Empfehlungen für Dichtezentren der WEA-sensiblen Arten darstellen. Sie dienen dazu, auf das höhere Konfliktpotenzial innerhalb der genannten Abstände hinzuweisen und den Planungsfokus bevorzugt auf Bereiche außerhalb der Abstände zu richten. Artenschutz auf die wirklichen Risiken konzentrieren! Klimaschutz ist das Ziel

Dankeschön! Er wurde gerettet Martin Krauß ehrenamtlicher Sprecher des AK Energie BUND Hessen 23