Windenergie in Hessen
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- Fabian Adenauer
- vor 8 Jahren
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1 Windenergie in Hessen Stand und Perspektiven in der Energiewende Die Nutzung der Windenergie an Land liefert einen quantitativ entscheidenden Beitrag zu der Energiewende, mit der in Deutschland eine Transformation des Energiesystems angestrebt wird. Mittels einer Kombination von Energieeffizienz-Steigerung und einem forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien soll eine vollständige Ablösung der heute noch dominanten fossil und nuklear basierten Technologien innerhalb der nächsten Jahrzehnte erreicht werden. Der energiepolitisch mit dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geförderte Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien war überaus erfolgreich: Der Anteil des Regenerativstroms ist in den letzten Jahren rasant gestiegen, so dass inzwischen rund ein Viertel des in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren kommt (2013: ca. 152,5 Terawattstunden = TWh). Rund ein Drittel davon liefert die Windenergie an Land (ca. 52,4 TWh) und nur ein geringer Teil (0,64 %) stammt aus Offshore-Windparks (0,97 TWh) 1. Ende 2013 waren in Deutschland insgesamt Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamtleistung von ,83 MW installiert. Der Zubau in 2013 an Land (Onshore) überstieg mit nicht ganz 3 GW installierter Leistung und insgesamt Anlagen den Zuwachs in den Vorjahren deutlich; zurückgebaut (meist im Zuge von Repowering Projekten) wurden 416 Anlagen mit knapp 258 MW. Die kumulierte Leistung der WEA an Land stieg damit in 2013 um 8,8 %. 2 Der Zubau von Windenergieanlagen in Hessen Auch in Hessen gab es in 2013 einen kräftigen Zuwachs: Neu hinzu kamen 72 Anlagen mit 184,2 MW, was einem Anteil von 6,1 % am Zubau in Deutschland entspricht. Damit liegt Hessen beim Zubau in 2013 an neunter Stelle unter den Bundesländern vor Baden-Württemberg (1,1 %), aber auch hinter Bayern (8,4 %). Die Ende 2013 in Hessen betriebenen 754 WEA mit einer installierten Leistung von 973,54 MW entsprechen bei der Anlagenzahl einem Anteil von 3,2 % am bundesweiten Bestand und bei der installierten Leistung einem Anteil von 2,9 %. Damit belegt Hessen unter den Bundesländern auch wenn man nur die Flächenländer betrachtet einen der hinteren Ränge. Das ist keineswegs nur den günstigeren Windbedingungen in den Küstenländern geschuldet. Denn entgegen landläufiger Meinung haben nicht die nördlichen Bundesländer den größten Anteil an der landgestützten Windkapazität. Denn sie sind nur mit 42 % an der Gesamtleistung beteiligt, hingegen haben die Bundesländer im mittleren geografischen Bereich einen Anteil von 46 % der Leistung. Nur der Süden liegt mit 12 % trotz des starken Ausbaus in Rheinland-Pfalz gegenüber den anderen Groß-Regionen weit zurück. Unterstellt man für die zum Jahresende 2013 in Hessen installierten Windenergieanlagen mit 1 Zu den Zahlenangaben vgl. Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat); Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2013, Stand Feb ( 2 Zu den Zahlenangaben vgl. Deutsche Windguard; Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland, (2014), Technik & Mensch VDI BV Frankfurt-Darmstadt e. V. 2/
2 einer Kapazität von 973,54 MW durchschnittlich Volllaststunden (ein relativ niedriger Wert wegen des noch hohen Anteils von kleineren, älteren Anlagen), dann ließen sich damit etwa 1,75 TWh im Jahr erzeugen. Bezogen auf den Stromverbrauch in Hessen von ca. 36,6 TWh/a (2012) wären das knapp 4,8 %. (Bundesweit lag der Anteil der Onshore-Windenergie am Stromverbrauch 2013 bei ca. 8,7 %.) Hessische Ziele für den Ausbau der Windenergie Vor dem Hintergrund der für die Energiewende in Hessen formulierten Ziele gibt es offenbar noch Einiges zu tun: Der Hessische Energiegipfel hatte im Nov eine regionalplanerische Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung in der Größenordnung von 2 % der Landesfläche empfohlen, was bis zu maximal 28 TWh/a Windenergieerzeugung in Hessen möglich machen soll. Die Koalitionsvereinbarung von Schwarz/ Grün für bekennt sich zur Umsetzung dieser Ergebnisse des Energiegipfels und bekräftigt das Ziel einer 100-prozentigen Energieversorgung aus erneuerbaren Energien bis Im Strombereich wollen die Koalitionspartner den Anteil der erneuerbaren Energien in Hessen in dieser Legislaturperiode verdoppeln. Windenergie wird als das größte Potenzial der erneuerbaren Energien in Hessen benannt. Verkündet wird die Absicht, die Windenergienutzung deutlich aus(zu)bauen, und daher sollen in den Regionalplänen 2 Prozent der Landesfläche zu Vorrangflächen Quelle: Deutsche WindGuard; Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland, (2014) werden. Sollte dies nicht gelingen, will die Koalition zeitnah geeignete Maßnahmen zur Erreichung des 2-Prozent-Ziels ergreifen. Und im Interesse eines möglichst geringen Flächenverbrauchs sollen Windkraftanlagen an bereits vorhandenen Standorten modernisiert werden ( Repowering ). Konsequenzen der technischen Entwicklung für Windenergie-Investitionen im Binnenland Die Entwicklung zu leistungsstarken Anlagen, die auch durch die Vorgabe einer jahresweisen Degression der Vergütung nach dem EEG angestoßen worden ist, hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu stark gesunkenen Kosten der Windstromerzeugung an Land geführt. Dabei ist die Entwicklung der elektrischen Leistung der Anlagen nur ein Aspekt. Sie lag in den neunziger Jahren noch bei 250 bis 600 kw, während die 2013 in Hessen zugebauten Neuanlagen eine durchschnittliche Leistung von mehr als 2,5 MW erreichen, künftig ist mit 3 MW und mehr zu rechnen. Die Absenkung der aufzuwendenden Investitionskosten je erzeugter Kilowattstunde wurde vor allem durch die Entwicklung hin zu Anlagen mit großer Nabenhöhe (120 bis 140 Meter) und vergrößerter Rotorfläche erzielt (Durchmesser derzeit bis 126 Meter). Maßgeblich für den Energieertrag ist zunächst die Größe der Fläche, auf der Windenergie geerntet werden kann. Die Generatorleistung entscheidet nur darüber, bis zu wel- 3 CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen Hessen; Verlässlich gestalten, Perspektiven eröffnen Hessen 2014 bis 2019, Wiesbaden 23. Dez. 2013, S. 19 f. 4 Gemeint sein kann hier nur der Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch und nicht an der Stromerzeugung in Hessen, wie es im Text der Koalitionsvereinbarung den Anschein hat. Denn bezogen auf die (Brutto) Stromerzeugung in Hessen, von rd. 15,7 TWh (2012), die wegen der Abschaltung des Kernkraftwerks Biblis seit 2010 um mehr als 15,3 TWh zurück gegangen ist, läge der Anteil der potenziellen Windstromerzeugung in Hessen bereits bei 11,1 %. (Nach der durch eine Dampfexplosion erzwungenen Abschaltung im Steinkohlekraftwerk Staudinger wäre aktuell der Anteil der Windenergie nochmals wesentlich höher.) 12 Technik & Mensch VDI BV Frankfurt-Darmstadt e. V. 2/2014
3 cher Grenze die geerntete Energie des Windes zu Strom verarbeitet wird. In Kombination mit einer größeren Nabenhöhe, die für ein deutlich höheres und konstanteres Windangebot sorgt, ergibt sich so eine entscheidende Verbesserung der Ertragskraft. Dies war und ist die Grundlage für die Entwicklung von Binnenlandanlagen für Standorte mit im Vergleich zur Küste niedrigeren Windgeschwindigkeiten (sogenannte Schwachwindanlagen ). Die technische Entwicklung zu modernen leistungsstarken WEA erzwingt aber auch hohe und weiter steigende Investitionen mit erheblichen, risiko-behafteten Vorleistungen für Standortentwicklung und Genehmigung. Die Investitionsnebenkosten sind in den letzten Jahren durch deutlich verlängerte Vorlaufzeiten und infolge von stark erhöhten Anforderungen an Zahl und Umfang von Gutachten sowie durch vermehrte generelle und standortspezifische Genehmigungsauflagen steil angestiegen. Bei Neuinvestitionen typisch sind (auch) in Hessen derzeit Windparks mit 3 bis 6 und mehr Anlagen von jeweils 2,3 bis 3,3 MW Leistung. Das durchschnittliche Investitionsvolumen liegt im Vergleich zu früheren Windparkprojekten deutlich höher, obwohl die Anlagenzahl auf einer Fläche wegen der größeren Abstände geringer ist. Bereits bei Windparks mit nur drei Anlagen werden regelmäßig zweistellige Millionen- Euro-Beträge erreicht. Für die Ökonomie eines Windparks ist dabei entscheidend, dass die mit der Investition fixierten und danach nicht mehr veränderbaren Kostenkomponenten über die voraussichtliche Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren dominant sind: Betrachtet man die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer, machen die Kosten der WEA bereits mehr als die Hälfte aus; und nimmt man die Finanzierungskosten sowie den Aufwand für Wartung und Instandhaltung hinzu, die oft über langfristige Verträge festgeschrieben werden, dann sind 80 bis 90 % der Lebenszykluskosten nach Abschluss des Investitionsvorhabens fixiert. Möglich waren und sind solche Investitionsentscheidung mit hoher Bindungswirkung über lange Zeiten wegen der Zusicherung einer festen Vergütung durch das EEG. Damit werden solche Investitionen, die auf eine langfristige Zukunft ausgerichtet sind, auch wenn kein Inflationsausgleich vorgesehen ist, hinreichend kalkulierbar. Sie sind aber keineswegs risikolos. Denn die Mengenkomponente des Erlöses weist erhebliche Unsicherheiten auf, weil auch gute Ertragsprognosen für Windstandorte Überraschungen nie gänzlich ausschließen können. Die Prognosemethoden werden zwar verfeinert und die Datenbasis verbessert sich mit der zunehmenden Zahl von Anlagen in einer Region; jedoch haben sich die in einem Index verarbeiteten Vergangenheitsdaten nicht als unbedingt verlässliche Prognosebasis erwiesen und das hat auch in Hessen bei einigen Projekten in der Vergangenheit zu wirtschaftlich enttäuschenden Ergebnissen geführt. Windenergie-Investitionen im Binnenland unter dem Regime des EEG 2014 Derzeit scheint fraglich, ob der Ausbau der Windenergienutzung in Hessen angesichts der durch die Große Koalition in Berlin auf den Weg gebrachten Änderung des EEG und in Anbetracht der Restriktionen, die in Hessen vor allem von Seiten des behördlichen Naturschutzes aufgebaut werden, in einem Umfang fortgeführt werden kann, wie es zum Erreichen der energiepolitischen Ziele auf Landesebene eigentlich erforderlich wäre. Die im Februar 2014 eingeleitete, als Neustart der Energiewende angekündigte Änderung des EEG schließt an die bereits Anfang 2013 unter dem Stichwort Strompreisbremse lancierten Pläne der früheren Bundesregierung an und zielt vor allem darauf, die Kosten-dynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu durchbrechen, um den Anstieg der EEG-Umlage zu stoppen. Erreicht werden soll das zum einen durch eine breitere Verteilung der finanziellen Lasten aus dem EEG mittels Einbeziehung von bisher befreiten Gruppen und durch eine Belastung der Strom-Eigenerzeugung. Zum anderen soll durch die Vorgabe von strikt gedeckelten Ausbaupfaden für die verschiedenen Technologien sowie durch eine gegenüber der bisher schon vorgesehenen Degression nochmals stärkere Verminderung der Förderung der Ausbau in engen finanziellen Grenzen gesteuert werden. Für den Bereich der Windenergie an Land ist eine nach Standortqualität differenzierte Absenkung der finanziellen Förderung vorgesehen: Der Zeitraum, in dem unterhalb eines definierten Referenzertrags der sogenannte erhöhte Anfangswert (2014: 8,9 Cent je kwh) zu zahlen ist, wird für windstarke Standorte erheblich verkürzt. Die Selbstvermarktung des erzeugten Windstroms wird verpflichtend, wodurch deren Kosten nach Wegfall der Marktprämie vom Betreiber der WEA zu tragen sind. Überdies ist eine Verschärfung der Degression in Vierteljahresschritten in Abhängigkeit von der Über- bzw. Unterschreitung der Vorgaben zur Deckelung vorgesehen ( 28 des EEG-Entwurfs). Technik & Mensch VDI BV Frankfurt-Darmstadt e. V. 2/
4 Quelle: Eigene Berechnung auf Grundlage des Gesetzentwurfs gemäß Kabinettsbeschluss vom Diese Änderung der zentralen Geschäftsgrundlage von Windparkprojekten führt zu Erlösminderungen bei den in hessischen Mittelgebirgslagen allerdings nur begrenzt vorhandenen Starkwind-Standorten (durchschnittliche Windgeschwindigkeit 6,5 m/s und mehr), die ab 90 % des Referenzertrags mehr als 6 % betragen. Es ist nicht absehbar, dass Erlösminderungen in dieser Höhe durch Kostensenkungen kurzfristig aufgefangen werden können. Mit einer Verminderung der erzielbaren wirtschaftlichen Überschüsse im Vergleich zum geltenden EEG ist deshalb bei solchen Standorten auf alle Fälle zu rechnen. Die als Investitionsanreiz erforderliche Eigenkapitalverzinsung ließe sich bei mäßigem Anspruchsniveau (6 %) und hinreichender Sicherheit des mengenmäßigen Ertrags voraussichtlich noch erreichen. Für die weniger ertragreichen Standorte (durchschnittliche Windgeschwindigkeit 6 m/s und weniger) im Bereich von 65 bis 80 % des Referenzertrags errechnen sich im Vergleich zu der bereits im EEG 2012 vorgesehenen starken Absenkung in 2015 durch die normale Degression und das Entfallen des Systemdienstleistungs-Bonus (- 6,6 %!) kaum zusätzliche negative Veränderungen, wenn man von der Verpflichtung zur Selbstvermarktung und den dadurch entstehenden (noch nicht exakt bezifferbaren) Kosten absieht. Allerdings bewegen sich diese windschwächeren Standorte, die in Hessen weit zahlreicher sind, schon mit den Vorgaben des EEG 2012 für das Jahr 2015 bei heutigen Investitionskosten hart an der Wirtschaftlichkeitsgrenze. Selbst kleine Erlösminderungen (z. B. durch Fledermausabschaltalgorithmen, die zu Mindererträgen von rund 2 % führen) oder Mehraufwendungen bei den Investitionskosten (z. B. wegen steigender Netzanbindungskosten) dürften deshalb hier problematisch werden. Gerade bei solchen Investitionsvorhaben wären zudem vergleichsweise hohe Abschläge auf die Ergebnisse der standortbezogenen Windprognosen erforderlich, um den Unsicherheiten auf der Ertragsseite Rechnung zu tragen. Investitionsvorhaben an solchen Standorten kommen dadurch rasch in einen kritischen Bereich bei ihrer Wirtschaftlichkeit, was ihre Finanzierungsmöglichkeiten verschlechtert und schließlich die Realisierbarkeit der Projekte in Frage stellt. Die Ausweisung von Windstandorten in Hessen durch die Regionalplanung Wenn unter den Bedingungen des geänderten EEG die von der Hessischen Landesregierung formulierten Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren erreicht werden sollen, müssten deshalb in Hessen vorrangig windstarke Standorte durch die Regionalplanung ausgewiesen werden, die auch unter den verschärften Vorgaben der Bundesgesetzgebung wirtschaftlich erschließbar sind. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wie etwa das Beispiel des Regionalplanentwurfs für Mittelhessen zeigt, liegen rund 80 % der für die erste Offenlage benannten Wind-Vorrangflächen bei den durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten im Bereich zwischen 5,5 und 6,25 m/s. Windhöffigere Standorte gäbe es in Hessen durchaus vor allem in den Hochlagen der Mittelgebirge. Und wenn man geeignete Flächen im (Wirtschafts)Wald einbezieht (Flächenanteil des Waldes in Hessen 42 %), ließe sich der Anteil der Starkwindstandorte deutlich steigern. Dem stehen aber offenbar eine ganze Reihe von Restriktionen entgegen, die von Abstandsregelungen für Infrastruktureinrichtungen und Bauten, für Drehfunkfeuer zur Flugsicherung (gefordert wird dafür der Ausschluss von ca. 25 % der Landesfläche in Hessen) bis hin zu den Zielen aus Naturschutzgründen geltend gemachten Vorbehalten reichen. Eine besondere Rolle spielen dabei in Hessen die FFH-Gebiete bzw. die Natura-2000-Flächen, die rund 21 % der Landesfläche ausmachen. Sie sind für die Windenergienutzung von besonderem Interesse, weil es sich hier in den meisten Fällen um Mittelgebirgslandschaften mit relativ vielen windhöffigen Gebieten handelt. Grundsätzlich sollte in solchen großflächigen Schutzgebieten die 14 Technik & Mensch VDI BV Frankfurt-Darmstadt e. V. 2/2014
5 Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage der Daten des Teilregionalplan Energie für Mittelhessen, Stand März 2013 Windenergienutzung möglich sein, wenn sie mit den jeweiligen Schutzzwecken der Natura-2000-Gebiete vereinbar ist bzw. durch entsprechende Maßnahmen vereinbar gemacht werden kann. Eine solche Vereinbarkeit wird aber von Seiten des behördlichen Naturschutzes in Hessen für großflächige Vogelschutzgebiete wie Hoher Westerwald und Vogelsberg verneint, wobei allein das Letztere schon 3 % der Fläche des Landes Hessen umfasst. Und es ist zu befürchten, dass dieser in Mittelhessen beabsichtigte Ausschluss der windhöffigsten Flächen in anderen Teilen des Landes in analoger Weise vorgenommen wird. Denn selbstverständlich gibt es in Nord- und in Südhessen ähnlich strukturierte Gebiete mit vergleichbaren Schutzzwecken und gefährdeten Arten. Um unter diesen Umständen die 2 % - Vorgabe des Landes-Entwicklungsplans zu erreichen, muss die Regionalplanung dann auf Flächen minderer Windhöffigkeit ausweichen, die unter den Bedingungen des geänderten EEG wirtschaftlich fragwürdig sind. Großflächiger Ausschluss von NATURA-2000-Gebieten in Mittelhessen In Mittelhessen sollen jedenfalls auf Grundlage von übergreifenden und auf kumulative Effekte abstellenden avifaunistischen Untersuchungen die großen Vogelschutzgebiete pauschal und zur Gänze (bis auf wenige geringfügige Ausnahmen) von einer Bebauung mit neuen Windparks sowie für Repowering-Projekte ausgeschlossen werden. Maßgebliche Begründung für den großflächigen Ausschluss bildet die von Windenergieanlagen angeblich ausgehende Gefährdung von einigen geschützten Arten, die als konstitutiv für den Schutzzweck der jeweiligen Vogelschutzgebiete angesehen werden. Ob eine Gefährdung dieser Arten durch die bereits vorhandenen Anlagen tatsächlich nachweisbar ist und ob ein von Maßnahmen zur Habitatverbesserung begleiteter Ausbau überhaupt eine signifikante Bedrohung der geschützten Arten ist, wird nicht untersucht. Damit ist das gutachterliche Aussagensystem gegen erfahrungsgestützte Einwände weitestgehend immunisiert, so dass der pauschale Gebietsausschluss unabhängig von der aktuellen Populationsdynamik und von tatsächlich nachweisbaren Beeinträchtigungen gelten soll. Dabei sind die Bedrohungen der als windkraft-sensibel geltenden Vogelarten wie Schwarzstorch oder Rotmilan in erster Linie durch ganz andere Faktoren verursacht, was auch durch die Artenhilfskonzepte der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland bestätigt wird. So stellt beispielsweise das Artenhilfskonzept für den Rotmilan fest, dass neben Faktoren wie der illegalen Bejagung, dem Straßenverkehr, ungesicherten Freileitungen und der Habitatbeschränkungen durch Intensivlandwirtschaft vor allem die Schließung von Muladares (Schindanger) in Spanien infolge veränderter Hygienevorschriften zu einem bestandsgefährdenden Entzug von Nahrungsgrundlagen im Winterquartier geführt hat. Hingegen kommt das Artenhilfskonzept hinsichtlich der Windenergieanlagen unter Bezugnahme auf eine Meta-Studie von RASRAN et al zu dem Ergebnis, dass bislang keine verlässlichen Nachweise für negative Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung des Rotmilans in Deutschland gefunden wurden. Der Geschäftsführer des NABU-Hessen, Hartmut Mai, formuliert daher griffig, der Rotmilan verhungert eher, als dass er erschlagen wird. Die vorliegenden empirischen Daten stützen das von Gegnern der Windenergienutzung oft und gern gebrauchte Bild von Windmühlen als Vogelschredder- Anlagen nicht. Zwar belegen die 5 Die hessenenergie hat dem RP Gießen einen Vorschlag zu einem Gesamtkonzept für Maßnahmen im EU-Vogelschutzgebiet Vogelsberg vorgelegt, mit dem durch Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen zur Sicherung der Erhaltungsziele für Rotmilan, Schwarzstorch und Fledermäuse die Verträglichkeit von Windenergie mit den Schutzzielen hergestellt werden soll. Nachlesbar unter: www. Technik & Mensch VDI BV Frankfurt-Darmstadt e. V. 2/
6 Dr. Horst Meixner Geschäftsführer hessenenergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbh, Wiesbaden Quelle: Döpel (2012), ergänzt und modifiziert von hessenenergie, Juni 2014 langjährigen Datenreihen für Hessen aus der zentralen Fundopferkartei einzelne Kollisionen von Rotmilanen mit Windenergieanlagen 6 ; jedoch sind diese Verluste von Individuen angesichts der Bestandsentwicklung in Hessen keinesfalls bedrohlich für die Arterhaltung und damit für das Schutzziel der Natura 2000 bzw. der FFH- Gebiete. Und es ist davon auszugehen, dass sich solche Unfälle durch technische Gestaltungsmaßnahmen in Windparks sowie durch eine systematische, auf Vermeidung ausgerichtete Verbesserung der Rotmilan-Habitate weiter vermindern lassen. Gerd Morber hessenenergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbh, Wiesbaden FAZIT: Der Ausbau der Windenergie in Hessen wird durch das EEG 2014 und den pauschalen Ausschluss windstarker Standorte in den hessischen Mittelgebirgen gefährdet Künftige Windenergie-Projekte in Hessen geraten von zwei Seiten in Turbulenzen: Die Novellierung des EEG als wichtigster Geschäftsgrundlage für Windenergie-Investitionen (auch) in Hessen zwingt im Interesse der Wirtschaftlichkeit zu einer Konzentration auf windstarke Standorte, die man in Hessen vor allem in den Höhenlagen der Mittelgebirge findet. Die Nutzung eben dieser Standorte wird aber weitestgehend verbaut, wenn der beabsichtigte großflächige Ausschluss von Natura-2000-Gebieten Realität wird. Die (formelle) Erfüllung der Forderung nach Ausweisung von 2 % der Landesfläche (bei komplettem Ausschluss der restlichen 98 %) kann das Problem nicht lösen. Denn diese Standorte drohen wirtschaftlich auszufallen wenn sie sich denn angesichts sonstiger entgegenstehender Belange überhaupt als genehmigungsfähig erweisen. Unter diesen Umständen wäre die von der schwarz/grünen Landesregierung angekündigte Verdopplung des Anteils der Erneuerbaren bis 2020 (!) keinesfalls erreichbar. Das wäre nach Lage der Dinge nur mit und vorrangig durch einen zügigen Ausbau der Windenergie an windstarken Standorten zu leisten. 6 Siehe das Diagramm, das sich auf Döpel, Uwe; Eingriffsregelung beim Neubau und Repowering von Windenergieanlagen, Dokumentation zu den Dresdner Planergesprächen am 22. Juni 2012, Seite 46 stützt. 16 Technik & Mensch VDI BV Frankfurt-Darmstadt e. V. 2/2014
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