Individuelle Beratung von Firmen und Expatriates im In- und Ausland Krankenversicherung Alters- und Hinterbliebenenversorgung Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Ulmenstr. 98 40476 Düsseldorf Telefon + 49 211 1 66 65 0 Telefax + 49 211 1 66 65 25 info@hofmann-vers.de
Vortrag / Workshop AHK Guangzhou / Dongguan 19. März 2014 Richtig versichert im Ausland? Worauf deutsche Expatriates im außereuropäischen Ausland achten sollten Referent: Sven Janßen, Hofmann Versicherungsvermittlungs GmbH
Die Entsendung von Expatriates Oktober 2005, Quelle: Handelsblatt 3
Agenda Einführung System der gesetzlichen sozialen Sicherung in Deutschland Entsendungs- / Lokale Anstellungsverträge Weltweiter Versicherungsschutz für Expatriates Krankenversicherung Pflegeversicherung Gesetzliche bzw. private Anwartschaftsversicherung Weltweiter Unfall-Versicherungsschutz mit oder ohne Berufsunfallrisiko Berufsunfähigkeits-Absicherung Freiwillige Arbeitslosenversicherung 4
Einführung: System der sozialen Sicherung in Deutschland Einführung System der gesetzlichen sozialen Sicherung in Deutschland 5
Einführung: System der sozialen Sicherung in Deutschland Sozialhilfe Sozialversicherung Versorgung SGB V SGB XI SGB VI SGB III SGB VII Kranken- Versicherung Pflege- Versicherung Renten- Versicherung Arbeits- Förderung Unfall- Versicherung AG / AN ca. 50/50% * AG / AN ca. 50/50% AG / AN 50/50% AG / AN 50/50% AG 100% * = seit 2006 zzgl. 0,9 % AN 6
Einführung: System der sozialen Sicherung in Deutschland Das deutsche Sozialversicherungssystem (Stand Januar 2014) Beitragspflicht in % Gesetzliche Krankenversicherung AG AN Pflichtversicherung 1) bis 53.500,- jährlich 50 / 50 freiwillige Mitgliedschaft 1) ab 53.500,- jährlich 50 2) / 50 2) Gesetzliche Unfallversicherung ( Berufsgenossenschaften ) 100 Gesetzliche Rentenversicherungen 50 3) / 50 Arbeitsförderung ( Arbeitslosenversicherung ) 50 3) / 50 Soziale Pflegeversicherung 50 2) / 50 4) 1) Der Status der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer erst bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht. 2) bis BBG in der KV und PV in 2014 48.600,- / für PKV-Versicherte mtl. max. 295,65 AG - Zuschuss 3) bis BBG allgemein in 2014 71.400,- 4) seit 01/2005 abweichende Regelung für Kinderlose; die zusätzlichen 0,25 % zahlen nur die Versicherten 7
Einführung: System der sozialen Sicherung in Deutschland Freie Mittel aus Sozialversicherung SGB V SGB XI SGB VI SGB III Gesamt Kranken- Versicherung Pflege- Versicherung Renten- Versicherung Arbeits- Förderung 2023,95 591,30 zzgl. 36,45 * 83,03 zzgl. 10,12 ** 1124,55 178,50 ( Arbeitnehmerbeitrag ) * ( Kinderlose ) ** 8
Einführung: Entsendungs- / Lokale Arbeitsverträge Einführung Entsendungs - / Lokale Arbeitsverträge 9
Einführung: Entsendungs- / Lokale Arbeitsverträge Weiterführung der deutschen Rechtsvorschriften bei Entsendungen Wird der Arbeitnehmer zur Ausübung einer Tätigkeit vom Arbeitgeber ins Ausland entsandt? ja nein Keine Ausstrahlung Wird das Arbeitsverhältnis im Inland begründet / fortgesetzt? ja nein Keine Ausstrahlung Ist die Beschäftigung im Ausland zeitlich befristet? ja nein Keine Ausstrahlung Fortführung der Versicherungspflicht nach deutschen Rechtsvorschriften grundsätzlich möglich Ausstrahlung gemäß 4 SGB IV Entsendung in einen EWR-Staat Entsendung in einen Nichtvertragsstaat Entsendung in einen Abkommensstaat 10
Einführung: Entsendungs- / Lokale Arbeitsverträge Weiterführung der deutschen Rechtsvorschriften bei Entsendungen Voraussetzungen für eine Entsendung in einen Nichtvertragsstaat Ausstrahlung i.s.d. 4 SGB IV Entsendung Inländisches Beschäftigungsverhältnis Zeitliche Befristung Der Angestellte begibt sich auf Weisung seines im Inland ansässigen Arbeitgebers ins Ausland um dort eine Beschäftigung für diesen Arbeitgeber auszuüben Der Beschäftigte bleibt in dem Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert Der Beschäftigte unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers Der arbeitsvertragliche Entgeltanspruch richtet sich gegen den inländischen Arbeitgeber Im Voraus zeitlich Befristet durch: Vertrag Eigenart der Beschäftigung ( z.b. konkretes Projekt ) 11
Einführung: Entsendungs- / Lokale Arbeitsverträge Auszug aus dem Sozialgesetzbuch 4 SGB IV Ausstrahlung 1) Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung voraussetzen, gelten sie auch für Personen, die im Rahmen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in ein Gebiet außerhalb dieses Geltungsbereichs entsandt werden, wenn die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im voraus zeitlich begrenzt ist. 17 SGB V Leistungen bei Beschäftigung im Ausland 1) Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken, erhalten die ihnen nach diesem Kapitel zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber. Satz 1 gilt entsprechend für die nach 10 versicherten Familienangehörigen, soweit sie das Mitglied für die Zeit dieser Beschäftigung begleiten oder besuchen. 2) Die Krankenkasse hat dem Arbeitgeber die ihm nach Absatz 1 entstandenen Kosten bis zu der Höhe zu erstatten, in der sie ihr im Inland entstanden wären. 12
Expatriates: Übersicht Weltweiter Versicherungsschutz für Expatriates Krankenversicherung Pflegeversicherung Gesetzliche bzw. private Anwartschaftsversicherung Weltweiter Unfall-Versicherungsschutz mit / ohne Berufsunfähigkeitsrisiko Freiwillige Arbeitslosenversicherung 13
Expatriates: Auslandskrankenversicherung Auslandskrankenversicherung Inlands-Krankenvollversicherung mit langfristigem Auslandsschutz Auslands-Krankenvollversicherung ( zeitlich befristet ) Auslands-Krankenvollversicherung ( zeitlich unbefristet ) Verdienstausfallversicherung ( Krankentagegeld ) 14
Expatriates: Auslandskrankenversicherung Beispiel einer Auslandskrankenvollversicherung ( zeitlich befristet ): Stand: Januar 2014 100 %ige Erstattung 50 %ige Erstattung des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen sowie Arznei-, Heil und Hilfsmittel und notwendige Krankentransporte Sehhilfen bis zu einem Höchstbetrag von 125,- je Person / Kalen-derjahr des Rechnungsbetrages medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlungen, einschließlich Operationen, Operationsnebenkosten, Unterbringung und notwendige Krankentransporte für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen eines medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Deutschland nach vorheriger Leistungszusage ( ansonsten 80 % ) der notwendigen Überführungskosten bzw. einer Bestattung am Sterbeort bis max. 10.000,- Erstattung der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz / Kieferorthopädie ( Leistungen für Zahnbehandlung und ersatz insgesamt bis zu einem Höchstbetrag von 1.020,- je Person / Kalenderjahr ) 15
Expatriates: Auslandskrankenversicherung Beispiel einer Auslandskrankenvollversicherung ( zeitlich befristet ): Stand: Januar 2014 Leistungen des Versicherers: 100 %ige Erstattung des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen sowie Arznei-, Heil und Hilfsmittel und notwendige Krankentransporte Sehhilfen bis zu einem Höchstbetrag von 125,- je Person / Kalenderjahr 100 %ige Erstattung des Rechnungsbetrages medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlungen, einschließlich Operationen, Operationsnebenkosten, Unterbringung und notwendige Krankentransporte 100 %ige Erstattung für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen 50 %ige Erstattung der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz/Kieferorthopädie ( Leistungen für Zahnbehandlung und ersatz insgesamt bis zu einem Höchstbetrag von 1.020,- je Person / Kalenderjahr ) 100 %ige Erstattung eines medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Deutschland nach vorheriger Leistungszusage ( ansonsten 80 % ) 100 %ige Erstattung der notwendigen Überführungskosten bzw. einer Bestattung am Sterbeort bis max. 10.000,- 16
Expatriates: Auslandskrankenversicherung Beispiel einer Auslandskrankenvollversicherung ( zeitlich befristet ): Stand: Januar 2014 Sonstige Bestimmungen / Regelungen: Ländergruppen: I Alle Länder ohne Staaten des Kontinents Amerika II weltweit Personen die sich bereits seit 2 Jahren oder länger im Ausland aufhalten können nicht versichert werden Mindestversicherungsdauer 12 Monate; Höchstdauer 72 Monate Wahlweise Absicherung von 20 50 % bzw. 100 % der tariflichen Leistungen Mitversicherung von Zwischenaufenthalten in Deutschland bis max. 6 Wochen je Versicherungsjahr / bis zu den amtlichen Höchstsätzen der GOÄ / GOZ Mitversicherung des passiven Kriegseinwirkungsrisikos 8 Monate Wartezeit bei Schwangerschaft, Entbindung, Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung Keine Übernahmegarantie bei Rückkehr nach Deutschland in Inlandstarife, jedoch zusätzlich Optionstarif AV-P möglich Notrufservice +49 621 / 5 49 00 49 / USA 1-800-682-6065 17
Expatriates: Auslandskrankenversicherung Beispiel einer Auslandskrankenvollversicherung ( zeitlich befristet ): Stand: Januar 2014 Tarifbeitrag monatlich in : Eintrittsalter Ländergruppe I Ländergruppe II - 20 109,84 186,66 21 25 114,90 195,30 26 30 126,05 214,32 31 35 137,16 233,21 36 40 148,27 252,10 41 45 159,38 270,99 46 50 170,49 289,88 51 55 181,60 308,76 56 60 192,71 327,66 61 65 204,20 347,16 18
Expatriates: Auslandskrankenversicherung Alternative Auslandskrankenvollversicherung ( zeitlich unbefristet ): Stand: Januar 2014 Grundschutz: 100 %ige Erstattung 80 %ige Erstattung für ambulante Behandlung durch Ärzte und Heilpraktiker für unfallbedingte kieferorthopädische Maßnahmen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, bis 260,- für Sehhilfen, erneuter Anspruch nach 2 Jahren für Psychotherapie für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen für Fahrten und Transporte zum Arzt oder zur Klinik bei Gehunfähigkeit für Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus für Zahnbehandlungen bis zu 750,- pro Person und Jahr für Blutkonserventransport und medizinisch notwendigen Rücktransport für unfallbedingten Zahnersatz Zusätzliche Leistungen: Bis 15.000,- für eine Überführung im Todesfall oder Bestattungskosten im Ausland Bis 5.000,- für die Rückholung von Kindern 25,- pro Tag Kinderbetreuungsgeld im Ausland Keine Wartezeiten 19
Expatriates: Auslandskrankenversicherung Alternative Auslandskrankenvollversicherung ( zeitlich unbefristet ): Stand: Januar 2013 Ergänzungsbausteine: Ergänzungsbaustein 1: Tarifstufe auf 50 % oder wahlweise 80 % für Zahnersatz und 100 % für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie Ergänzungsbaustein 2: Der Grundschutz gilt auch während vorrübergehender Inlandsaufenthalte, und zwar bis zu 3 Monaten in Deutschland. Sollte während dieser Zeit eine Krankenhausbehandlung erforderlich werden, besteht auch hierfür Versicherungsschutz, allerdings begrenzt auf die Regelleistungen. Der Ergänzungsbaustein 2 dient dazu auch in Deutschland die privatärztliche Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer zu 100 % abzusichern. 20
Expatriates: Auslandskrankenversicherung Alternative Auslandskrankenvollversicherung ( zeitlich unbefristet ): Stand: Januar 2013 Monatliche Beiträge: Eintrittsalter Beitrag M/F 0 16 138,14 17 34 196,52 35 44 231,52 45 49 284,52 21
Expatriates: Auslandskrankenversicherung Beispiel für eine Auslandskrankenvollversicherung ( zeitlich unbefristet ): Stand: Januar 2014 Ambulante Leistungen ärztliche Leistungen / Arznei und Verbandmittel Tarif A Tarif B 100 % 100 % Vorsorgeuntersuchungen 100 % bis 250,- p.a. 100 % bis 500,- p.a. Impfungen 100 % bis 250,- p.a. 100 % Zahnbehandlung / - ersatz 100 % bis 2.000,- p.a. 100 % bis 5.000,- p.a. Stationäre Leistungen ärztliche Leistungen / Unterbringung im 1-Bett Zimmer 100 % 100 % Chemotherapie / Onkologie 100 % bis 100.000,- p.a. 100 % Hilsmittel / Prothesen 100 % bis 2.000,- p.a. 100 % Schwangerschaft / Entbindung 100 % bis 5.000,- p.a. 100 % Knochenmark- / Organtransplantationen 100 % bis 200.000,- absolut 100 % 22
Expatriates: Auslandskrankenversicherung Beispiel für eine Auslandskrankenvollversicherung ( zeitlich unbefristet ): Stand: Januar 2014 Serviceleistungen des Versicherers: Regionale Abrechnungs- und Servicecentren (u.a. in Beijing, New York, Luxemburg, etc.) Zahlung der Beiträge per Kreditkarte möglich Weltweites Netzwerk von Krankenhäusern / Ärzten mit direct billing Möglichkeit Rechnungseinreichung online und / oder per E-Mail möglich 23
Expatriates: Auslandskrankenversicherung Beispiel für eine Auslandskrankenvollversicherung ( zeitlich unbefristet ): Stand: Januar 2014 Monatliche Beiträge pro Person in : Eintrittsalter Tarif A Tarif B - 19 160,-- 176,-- 21 24 164,-- 183,-- 25 29 203,-- 226,-- 30 34 230,-- 256,-- 35 39 235,-- 264,-- 40 44 236,-- 264,-- 45 49 260,-- 292,-- 50 54 318,-- 356,-- 55 59 406,-- 450,-- 24
Expatriates: Verdienstausfallabsicherung Absicherung des Verdienstausfalles im Ausland: Beitrag für 100,00 Krankentagegeld mit leistungsfreien Zeiten von 14, 42, 91 & 183 Tagen: (maximale Höhe:150,00 ) Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: 14 Tage 42 Tage 91 Tage 183 Tage Beitrag Jan/Mär/Mai/Jul/Aug/Okt/Dez 173,60 24,80 18,60 12,40 Beitrag Feb. (28 Tage) 156,80 22,40 16,80 11,20 Beitrag Feb. (29 Tage) 162,40 23,20 17,40 11,60 Beitrag Apr/Jun/Sep/Nov 168,00 24,00 18,00 12,00 Jahresbeitrag 2044,00 292,00 219,00 146,00 Leistung bei Arbeitsunfähigkeit in der versicherten Höhe nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit. Keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Versichert sind alle neu aufgetretenen Krankheiten / Beschwerden die nicht bereits innerhalb von 6 Monaten vor Versicherungsbeginn vorgelegen haben. Maximale Leistungsdauer 24 Monate bei 150,-- Tagegeld. 25
Expatriates: Pflegeversicherung Pflegeversicherung Geltungsbereich Europa ( SGB XI ): Begriff der Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höheren Maße Hilfe bedürfen. Pflegestufen: Nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung ( MDK ) wird der Pflegebedürftige je nach individuellem Bedarf in eine der drei gesetzlich festgelegten Pflegestufen eingestellt: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Erhebliche Pflegebedürftigkeit Schwerpflegebedürftigkeit Schwerstpflegebedürftigkeit 26
Expatriates: Pflegeversicherung Pflegeleistungen ( Stand 07 / 2008 ): Häusliche Pflegehilfe ( Sozialer Hilfsdienst ) / Pflegegeld ( Familienangehörige ) Pflegestufe I bis zu 450,- mtl. / 235,- mtl. Pflegestufe II bis zu 1100,- mtl. / 440,- mtl. Pflegestufe III bis zu 1550,- mtl. / 700,- mtl. Teilstationäre Pflege bzw. Kurzzeitpflege Leistungen wie häusliche Pflege Kurzzeitpflege 1.470 für max. 4 Wochen Vollstationäre Pflege Pflegestufe I bis zu 1.023,- mtl. Pflegestufe II bis zu 1.279,- mtl. Pflegestufe III bis zu 1.550,- mtl. (in Härtefällen bis zu 1.825,- mtl.) Sonstige Leistungen Hilfsmittel bis max. 31,- je Monat Leihe von technischen Hilfsmitteln bzw. Kostenbeteiligung Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes bis 2.557,- Pflegekurse Wartezeit 24 Monate 27
Expatriates: Beiträge Beiträge: ( Stand 01 / 2013 ) Gesetzliche Krankenversicherung ( GKV ) 2,05 % / 2,30 % bis maximal Beitragsbemessungsgrenze: 4.050,00 Höchstbeitrag pro Monat: 83,03 / 93,15 Höchstzuschuss Arbeitgeber pro Monat: 41,25 Private Krankenversicherung (PKV ) Einstufung gemäß Eintrittsalter Limitierung analog Betragsbemessungsgrenze GKV ( bei Erfüllung der Wartezeit ) Sonderregelung bei Ehegatten ( Maximierung 150 % ) Höchstzuschuss ( AG ) pro Monat 41,25 28
Expatriates: Beiträge Gesetzliche und private Anwartschaftsversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung ( GKV ) Für wen? Sinn und Zweck? Wann ist die Anwartschaft erforderlich? Pflegeversicherung Leistungsanspruch Beginn und Ende der Anwartschaft Beitrag 2014: Krankenversicherung: 42,86 Pflegeversicherung: 5,67 / 6,36 (Quelle: TKK Informationsblatt 10.2/045 01/01/2014 V) Private Krankenversicherung (PKV ) kleine / große Anwartschaft Dauer Beiträge 29
Expatriates: Unfallversicherung Unfall-Invaliditätsabsicherung Hohe Invaliditätsgrade führen oft zu Existenzgefährdung und erfordern ein erhebliches Kapital. Die Höhe der Versicherungssumme soll den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Die Höchstleistung für Invalidität beträgt normalerweise 750.000,- Die modernen Progressionsstaffeln ermöglichen einen hohen Versicherungsschutz für schwere Dauerfolgen 30
Expatriates: Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeit ist ein oft unterschätztes Risiko, dass jeden treffen kann. Laut Statistik wird jeder vierte Angestellte, jeder dritte EDV Spezialist und jeder zweite Handwerker berufsunfähig. Dies sind in Deutschland 200.000 Berufstätige jährlich. 85 % der Renten wegen Erwerbsminderung werden wegen Krankheit, nur 15 % wegen Unfall beantragt. 31
Expatriates: Berufsunfähigkeitsversicherung Kriterien der BU Feststellung Das berufliche Anforderungsprofil der versicherten Person - Die beruflichen Anforderung an: die Psyche / den Geist die Physis die Sinne äußere Arbeitsbedingungen o Denkvermögen o Gehen o Sehvermögen o innerhalb geschlossener Räume o Merkvermögen o Stehen o Hörvermögen o außerhalb geschlossener Räume o Reaktionsvermögen o Sitzen, bzw. Wechsel von: o Stimme o Hitze, Kälte, Nässe, Zugluft o Konzentrationsvermögen o Gehen, Stehen, Sitzen o Sprachvermögen o Staub, Dämpfe, Rauch, Reizstoffe o Aufmerksamkeit o Beanspruchung von: o Riechvermögen o Lärm (z.b. laufende Maschinen) o Ausdauer / Geduld Armen, Händen, Fingern, o Geschmacksvermögen o Zeitlimits (z.b. Akkord) o Aufnahmefähigkeit Beinen, Rumpf o Publikumsverkehr o geistige Beweglichkeit o körperliche Beweglichkeit o Mobilität-Reisen (Auto, Bahn, Flug) o Übersicht o Gewichtsbelastungen o Verantwortung o körperliche Zwangshandlungen Gesundheitsstörungen und ihre körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen Herz-, Kreislauf-, Gefäßerkrankungen, Multiple Sklerose, Durchblutungs-störungen, Epilepsie, Schlaganfall Erkrankungen des Knochen-, Stütz- und Muskelapperates (Bewegungs-apperates), Querschnittslähmung, Giedmaßenverluste Erkrankungen des Magen- und Darmtraktes, der Leber, der Nieren, Stoffwechselerkankungen (z.b. Diabetes) Krebs und Tumorerkrankungen o Schwindel / Bewusstseinsstörungen o Lähmungen o Behinderungen bei täglichen Ver- o Schmerzen o Geringe körperliche Belasstbarkeit o Bewegungsstörungen richtungen, Trinken, Essen, Hygiene, o Ängste o Schlafstörungen / Luft- / Atemnot o Geringe körperliche Belastbarkeit Toilette o körperlicher Verfall o Schmerzen / Krampfanfälle o Schmerzen o Sehstörungen, Blindheit o Bewegungsstörungen o Lähmungen-Kraftlosigkeit o Reaktionsstörungen o Änderungen des Tagesablaufs o Folgeerkrankungen und Bettlegrigkeit o Sprach-Seh-Hör-Störungen o Mobilitätsbeschränkungen (insulinpflichtige Diabetes) durch aggresive Behandlungen o Reaktionsstörungen - Müdigkeit o Kraftlosigkeit o Bewusstseinsstörungen o Mobilitätsbeeinträchtigung o Kälte (Temperatur ) intoleranz o Schwindel o Müdigkeit-Reaktionsstörungen o Angst / Panik usw. o Koordinationsstörungen 32
Expatriates: Berufsunfähigkeitsversicherung Erwerbsminderungsrenten-Reformgesetz 2001 Wegfall der Berufsunfähigkeitsrenten für die Geburtenjahrgänge ab 1961 Zusätzliche Kürzungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten Renten in % des Bruttoeinkommens: ( Faustformel: %-Angaben vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze ) Alte Regelung bis 31.12.2000: Erwerbsunfähigkeitsrente ca. 39 % Berufsunfähigkeitsrente ca. 26 % Neue Regelung ab 01.01.2001: Volle Erwerbsunfähigkeitsrente ca. 34 % Halbe Erwerbsunfähigkeitsrente ca. 17 % 33
Expatriates: Berufsunfähigkeitsversicherung Erwerbsminderungsrenten-Reformgesetz 2001 Regelungen im Detail: Wegfall der bisherigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten Renten abhängig von der Höhe der täglichen Arbeitsfähigkeit: halbe oder volle Erwerbsminderungsrente: Tägliche Arbeitsfähigkeit: unter 3 Stunden: volle Erwerbsminderungsrente 3 bis unter 6 Stunden: halbe Erwerbsminderungsrente Steht keine Arbeitsstelle zur Verfügung: volle Erwerbsminderungsrente 6 Stunden und mehr: keine Erwerbsminderungsrente 34
Expatriates: Berufsunfähigkeitsversicherung Beiträge Berufsunfähigkeitsversicherung Profi Care ( Stand 08 / 2013 ) Endalter 63 / kfm.angestellter, Führungskraft, ohne körperliche Tätigkeit Garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente: 1.000,- Eintrittsalter Brutto-Beitrag pro Monat Netto-Beitrag pro Monat 20 34,94 * 21,01 * 25 39,17 * 23,59 * 30 44,31 * 26,73 * 35 50,73 30,65 40 57,92 34,17 45 64,02 37,77 50 67,71 39,95 55 62,95 37,14 * = durch Wahl der Einsteigeroption kann der Versicherungsbeitrag in den ersten 5 Versicherungsjahren noch gesenkt werden. 35
Expatriates: Arbeitslosenversicherung Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Freiwillige Arbeitslosigkeitsversicherung auf Antrag ( 28a SGB III; seit 01.02.2006 ) für: Pflegepersonen die Angehörige ( Pflegestufe I III ) mit einem zeitlichen Umfang von wöchentlich mindestens 14 Stunden betreuen. Selbständige mit einer wöchentlichen Tätigkeit von mindestens 15 Stunden. Arbeitnehmer im Ausland außerhalb der EU oder assoziierter Staaten. Eine freiwillige Weiterversicherung kann nicht beantragt werden für Beschäftigungen in Staaten, in denen die Verordnung ( EWG ) Nr. 1408/71 anzuwenden ist bei Entsendungen ( Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem ) bei anderweitiger Versicherungspflicht ( 26, 27 SGB III ) Voraussetzungen: Bereits bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld, da durch die freiwillige Versicherung kein eigenständiger Versicherungsschutz begründet werden kann, d.h.: 12 Monate Versicherungsschutz in den letzten 24 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit / Beschäftigung Anstelle von versicherungspflichtigen Zeiten können Entgeltersatzleistungen herangezogen werden ( z.b. Arbeitslosen-, Mutterschafts-, Krankengeld ) Bei Erfüllung der Vorversicherungszeit ist Unmittelbarkeit zu überprüfen ( zwischen Aufnahme der Tätigkeit und Beantragung maximal ein Monat ) Die Nachweise über Beschäftigungs- bzw. Entgeltersatzzeiten hat der Antragsteller zu erbringen 36
Expatriates: Arbeitslosenversicherung Beginn der Weiterversicherung: Mit dem Eingang der Antrags ( frühestens jedoch am Tag, an welchem die Voraussetzungen erfüllt werden ) Ende der Weiterversicherung: Beiträge: bei Bezug von Entgeltersatzleistungen bei Fortfall der Voraussetzungen bei 3-monatigem Zahlungsverzug Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der Multiplikation des Beitragssatzes ( 3,0 % ) mit der gültigen mtl. Bezugsgröße* und der Beitragsbemessungsgrundlage ( Pflegepersonal 10 % / Selbständige u. Auslandsmitarbeiter 100 % ). *2013 West 2.695,- / Ost 2.275,- Monatliche Beiträge 2013: Pflegepersonen mtl. 8,30 West / 7,04 Ost Selbständige mtl. 82,95 West / 70,35 Ost Leistung: Auslandsmitarbeiter mtl. 82,95 Die Beiträge sind vom Versicherten alleine zu tragen. Bei Beendigung der Tätigkeit und Eintritt der Arbeitslosigkeit können die Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung als anwartschaftsbegründend für den Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. Die späteren Leistungen werden allerdings nicht nach der Beitragshöhe berechnet, sondern berechnen sich nach dem letzten tatsächlich erzielten Einkommen bzw. einer fiktiven Einstufung in eine Leistungsgruppe ( abhängig u.a. von Ausbildung, Familienstand ). 37
Expatriates: Arbeitslosenversicherung Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld: Gemäß 127 SGB III beträgt die Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld nach Versicherungspflichtverhältnissen von insgesamt mindestens Monaten und nach Vollendung des Lebensjahrens für Monate 12-6 16-8 20-10 24-12 30 55 15 36 55 18 Höhe des Arbeitslosengeldes* ( Beispiel ): Arbeitslosengeld nach mindestens 12 Beitragsmonaten in Euro: Qualifikationstufe Mtl. Arbeitslosengeld ( West ) Mtl. Arbeitslosengeld ( Ost ) Steuerklasse I / IV mit Kind Steuerklasse III ohne Kind Steuerklasse I / IV mit Kind Steuerklasse III ohne Kind Ohne Berufsausbildung 616,80 767,40 564,90 665,80 Ausbildungsberuf 762,90 1003,20 669,30 862,20 Meister 906,30 1200,00 794,40 1048,50 Uni / Fachhochschule 1041,90 1364,10 914,70 1210,50 * sofern kein Bestandsschutz auf eine höhere Leistung besteht. / Quelle : Frankfurter Rundschau vom 6. Januar 2006 38
Wie sichern Sie sich und Ihre Familie im Ausland am besten ab? Wie sichern Sie sich und Ihre Familie im Ausland am besten ab? Single Familie Auslandskrankenversicherung Anwartschaftsversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Berufsunfähigkeitsrente Altersversorgung Hinterbliebenenversorgung Kapitalanlage Haftpflichtversicherung Hausratversicherung Rechtsschutzversicherung = unverzichtbar ; = sehr wichtig ; = wichtig ; = empfehlenswert 39
Geschafft Geschafft? Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne! 40
Geschafft Kontakt: Sven Janßen Hofmann Versicherungsvermittlungs GmbH Ulmenstraße 98 D - 40476 Düsseldorf Tel. +49 211 16665-0 Fax +49 211 16665 25 info@hofmann-vers.de www.hofmann-vers.de 41
Geschafft Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 42