Arbeitsgerichtsgesetz Bundesrecht Titel: Arbeitsgerichtsgesetz Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: ArbGG Gliederungs-Nr.: 320-1 Normtyp: Gesetz Arbeitsgerichtsgesetz In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 ( BGBl. I S. 853, 1036 ) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes vom 8. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3546) Redaktionelle Inhaltsübersicht ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Gerichte für Arbeitssachen 1 Zuständigkeit im Urteilsverfahren 2 Zuständigkeit im Beschlussverfahren 2a Zuständigkeit in sonstigen Fällen 3 Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit 4 Begriff des Arbeitnehmers 5 Besetzung der Gerichte für Arbeitssachen 6 Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung 6a Geschäftsstelle, Aufbringung der Mittel 7 Gang des Verfahrens 8 Allgemeine Verfahrensvorschriften und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren 9 Parteifähigkeit 10 Prozessvertretung 11 Beiordnung eines Rechtsanwalts, Prozesskostenhilfe 11a Kosten 12 Kostentragungspflicht 12a Rechtshilfe 13 Internationale Verfahren 13a ZWEITER TEIL Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen ERSTER ABSCHNITT Arbeitsgerichte Errichtung und Organisation 14 Verwaltung und Dienstaufsicht 15 Zusammensetzung 16 1 2017 aok-business.de - PRO Online, 12.11.2017
Bildung von Kammern 17 Ernennung der Vorsitzenden 18 Ständige Vertretung 19 Berufung der ehrenamtlichen Richter 20 Voraussetzungen für die Berufung als ehrenamtlicher Richter 21 Ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitgeber 22 Ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer 23 Ablehnung und Niederlegung des ehrenamtlichen Richteramtes 24 (weggefallen) 25 Schutz der ehrenamtlichen Richter 26 Amtsenthebung der ehrenamtlichen Richter 27 Ordnungsgeld gegen ehrenamtliche Richter 28 Ausschuss der ehrenamtlichen Richter 29 Besetzung der Fachkammern 30 Heranziehung der ehrenamtlichen Richter 31 (weggefallen) 32 ZWEITER ABSCHNITT Landesarbeitsgerichte Errichtung und Organisation 33 Verwaltung und Dienstaufsicht 34 Zusammensetzung, Bildung von Kammern 35 Vorsitzende 36 Ehrenamtliche Richter 37 Ausschuss der ehrenamtlichen Richter 38 Heranziehung der ehrenamtlichen Richter 39 DRITTER ABSCHNITT Bundesarbeitsgericht Errichtung 40 Zusammensetzung, Senate 41 Bundesrichter 42 Ehrenamtliche Richter 43 Anhörung der ehrenamtlichen Richter, Geschäftsordnung 44 Großer Senat 45 DRITTER TEIL Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen ERSTER ABSCHNITT Urteilsverfahren ERSTER UNTERABSCHNITT Erster Rechtszug 2 2017 aok-business.de - PRO Online, 12.11.2017
Grundsatz 46 Mahnverfahren 46a Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 46b Einreichung elektronischer Dokumente 46c Gerichtliches elektronisches Dokument 46d Elektronische Akte; Verordnungsermächtigung 46e Formulare; Verordnungsermächtigung 46f Sondervorschriften über Ladung und Einlassung 47 Rechtsweg und Zuständigkeit 48 Ablehnung von Gerichtspersonen 49 Zustellung 50 Persönliches Erscheinen der Parteien 51 Öffentlichkeit 52 Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter 53 Güteverfahren 54 Mediation, außergerichtliche Konfliktbeteiligung 54a Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden 55 Vorbereitung der streitigen Verhandlung 56 Verhandlung vor der Kammer 57 Beweisaufnahme 58 Versäumnisverfahren 59 Verkündung des Urteils 60 Inhalt des Urteils 61 Besondere Prozessförderung in Kündigungsverfahren 61a Klage wegen Benachteiligung 61b Zwangsvollstreckung 62 Übermittlung von Urteilen in Tarifvertragssachen 63 ZWEITER UNTERABSCHNITT Berufungsverfahren Grundsatz 64 Beschränkung der Berufung 65 Einlegung der Berufung, Terminbestimmung 66 Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel 67 Zurückverweisung 68 Urteil 69 Ausschluss der Beschwerde 70 (weggefallen) 71 DRITTER UNTERABSCHNITT Revisionsverfahren Grundsatz 72 Nichtzulassungsbeschwerde 72a Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils 72b Revisionsgründe 73 3 2017 aok-business.de - PRO Online, 12.11.2017
Einlegung der Revision, Terminbestimmung 74 Urteil 75 Sprungrevision 76 Revisionsbeschwerde 77 VIERTER UNTERABSCHNITT Beschwerdeverfahren, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Beschwerdeverfahren 78 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör 78a FÜNFTER UNTERABSCHNITT Wiederaufnahme des Verfahrens 79 ZWEITER ABSCHNITT Beschlussverfahren ERSTER UNTERABSCHNITT Erster Rechtszug Grundsatz 80 Antrag 81 Örtliche Zuständigkeit 82 Verfahren 83 Vergleich, Erledigung des Verfahrens 83a Beschluss 84 Zwangsvollstreckung 85 (weggefallen) 86 ZWEITER UNTERABSCHNITT Zweiter Rechtszug Grundsatz 87 Beschränkung der Beschwerde 88 Einlegung 89 Verfahren 90 Entscheidung 91 DRITTER UNTERABSCHNITT Dritter Rechtszug Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz 92 Nichtzulassungsbeschwerde 92a Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung der Beschwerdeentscheidung 92b Rechtsbeschwerdegründe 93 Einlegung 94 Verfahren 95 4 2017 aok-business.de - PRO Online, 12.11.2017
Entscheidung 96 Sprungrechtsbeschwerde 96a VIERTER UNTERABSCHNITT Beschlussverfahren in besonderen Fällen Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung 97 Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung 98 Entscheidung über den nach 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag 99 Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle 100 VIERTER TEIL Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten Grundsatz 101 Prozesshindernde Einrede 102 Zusammensetzung des Schiedsgerichts 103 Verfahren vor dem Schiedsgericht 104 Anhörung der Parteien 105 Beweisaufnahme 106 Vergleich 107 Schiedsspruch 108 Zwangsvollstreckung 109 Aufhebungsklage 110 FÜNFTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften Änderung von Vorschriften 111 Übergangsregelungen 112 Berichterstattung 113 (weggefallen) Entscheidung der Bundesregierung bei fehlendem Einvernehmen 117 (1) Red. Anm.: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Vom 19. Juli 2017 (BGBl. I S. 2663) Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2017-1 BvR 1571/15 u. a. - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 114 bis 116 1. 4a des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Tarifeinheit vom 3. Juli 2015 (Bundesgesetzblatt I Seite 1130) ist insoweit mit Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar, als es an Vorkehrungen fehlt, die sicherstellen, dass die Interessen der Berufsgruppen, deren Tarifvertrag nach 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes verdrängt wird, im verdrängenden Tarifvertrag hinreichend berücksichtigt werden. 5 2017 aok-business.de - PRO Online, 12.11.2017
2. Im Übrigen ist das Gesetz zur Tarifeinheit nach Maßgabe der Gründe mit dem Grundgesetz vereinbar. 3. Bis zu einer Neuregelung gilt 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes mit der Maßgabe fort, dass ein Tarifvertrag von einem kollidierenden Tarifvertrag nur verdrängt werden kann, wenn plausibel dargelegt ist, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Berufsgruppen, deren Tarifvertrag verdrängt wird, ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft. 6 2017 aok-business.de - PRO Online, 12.11.2017