I. Die Grundregelung zum Anwaltszwang II. DiePostulationsfähigkeit III. Einzelfälle zum Anwaltszwang Anwalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "I. Die Grundregelung zum Anwaltszwang II. DiePostulationsfähigkeit III. Einzelfälle zum Anwaltszwang Anwalt"

Transkript

1 Literaturverzeichnis Die Struktur des Beschwerderechtes ¼ Eine Kurzübersicht Die allgemeinen Regelungen zur sofortigen Beschwerde A. Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde I. Die Zulassung der sofortigen Beschwerde im Gesetz II. Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde wegen der Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuches. 24 III. Die Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde IV. Die Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit V. Die Gehörsrüge nach 321a ZPO als Alternative VI. Die Gegenvorstellung als Alternative B. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde 34 I. Die grundsätzliche Struktur der Zuständigkeitsregelung II. Die besondere Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes in Beschwerdesachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte 34 III. Die Zuständigkeit des Einzelrichters Die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters Die Übertragung vom Einzelrichter auf die Kammer oder den Senat C. Die Frist der sofortigen Beschwerde I. Allgemeines II. Der Beginn der Beschwerdefrist Fristbeginn bei richtiger oder fehlerhafter Zustellung Fristbeginn bei V erkündung Fristbeginn bei sonstiger Bekanntgabe Fristbeginn bei falscher gerichtlicher Belehrung über die Beschwerdefrist Die besondere Beschwerdefrist im Prozesskostenhilfeverfahren Die Beschwerdefrist bei der Nichtigkeits- oder Restitutionsbeschwerde, 569 Abs. 1 S. 3 ZPO Fristberechnung D. Die Form der sofortigen Beschwerde I. Die gesetzliche Regelung des notwendigen Inhalts II. Grundsatz der schriftlichen Beschwerde III. Die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle IV. Die Begründung der Beschwerde E. Der Anwaltszwang im Beschwerdeverfahren

2 I. Die Grundregelung zum Anwaltszwang II. DiePostulationsfähigkeit III. Einzelfälle zum Anwaltszwang Anwaltszwangbejaht Anwaltszwangabgelehnt F. Die Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung der sofortigen Beschwerde 52 I. DieallgemeineBeschwer II. Die besondere Beschwer in Kostensachen Grundsatz der Gebühren- und Auslagendifferenz von 200EUR Die Kostenbeschwer bei teilweiser Abhilfe III. Die Beschwer bei Beschränkung der Rechtsmittel in derhauptsache G. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde H. DasBeschwerdeverfahren I. DasAbhilfeverfahren Zuständigkeit DerUmfangder(Nicht-)Abhilfeprüfung Die Form der Nichtabhilfeentscheidung Die Vorlage an das Beschwerdegericht II. Die Prüfung des Beschwerdegerichts Allgemeines Die Rücknahme der Beschwerde ¼ Entscheidung trotz Rücknahme Die Prüfung der Zulässigkeit der Beschwerde Die Begründetheitsprüfung einschließlich neuen Vorbringens a) Gesetzmäßigkeit der Ausgangsentscheidung b) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel c)fristsetzungfürneuenvortrag d) Die Folgen der Fristversäumung ¼ Die Präklusion Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde I. Die Folgen der sofortigen Beschwerde und die Stellungnahme des Gegners I. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde Grundsatz Ausnahmen Die Aussetzung der Vollziehung durch das Ausgangsgericht Die Aussetzung der Vollziehung durch das Beschwerdegericht

3 5. Die zeitliche Abgrenzung für die Zuständigkeit für die Aussetzung der Vollziehung Rechtsmittel gegen die Aussetzung der Vollziehung II. Die Stellungnahme des Beschwerdegegners J. Die Anschlussbeschwerde K. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens I. Allgemeines II. Die Gerichtsgebühren III. Die Rechtsanwaltsgebühren IV. Der Gegenstandswert in Beschwerdeverfahren L. Grundmuster für das Beschwerdeverfahren I. Grundmuster einer sofortige Beschwerde gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung zum Landgericht II. Grundmuster einer sofortige Beschwerde gegen eine landgerichtliche Entscheidung zum Oberlandesgericht III. Grundmuster einer sofortigen Beschwerde gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung wegen Auslandsberührung an das Oberlandesgericht IV. Grundmuster einer Anschlussbeschwerde des B eschwerdegegners V. Muster eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach 570 Abs. 3 ZPO VI. Muster einer sofortigen Beschwerde bei Vorliegen eines Nichtigkeits- oder Restitutionsgrundes VII. Muster eines isolierten Antrags auf Übertragung der Beschwerdeentscheidung auf die Kammer oder den Senat nach 568 S. 2 ZPO VIII. Muster eines isolierten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nach 570 Abs. 2 ZPO Die Rechtsbeschwerde A. Allgemeines B. Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde I. Die Zulassung kraft Gesetzes oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung II. Die grundsätzliche Bedeutung der Sache III. Die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung IV. Der Ausschluss der Zulassung der Rechtsbeschwerde C. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde. 108 D. Form und Frist der Rechtsbeschwerde E. Das Rechtsbeschwerdeverfahren F. Einstweiliger Rechtsschutz im Rechtsbeschwerdeverfahren

4 G. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens H. Muster eines Anschreibens an einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt zur Einlegung der Rechtsbeschwerde Ausgewählte Beschwerdeverfahren A. Allgemeines B. DieAblehnungeinesRichters I. Der gesetzliche und unabhängige Richter Allgemeines Der Ausschluss des Richters kraft Gesetzes Die Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit a) Enge Beziehungen des Richters zu einer Partei als Ablehnungsgrund b) Die Ablehnung des Richters wegen erteilter Hinweise undratschläge c) Die Ablehnung des Richters wegen seiner Verfahrensführung d) Die Unsachlichkeit des Richters als Ablehnungsgrund 125 e) Meinungsäußerungen des Richters als Ablehnungsgrund Das Ablehnungsverfahren a) Das Ablehnungsgesuch b) Die Beteiligung des Gegners am Ablehnungsverfahren c) Die Frist für ein zulässiges Ablehnungsgesuch d) Die Zuständigkeit zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch e) Das rechtsmissbräuchliche und damit unzulässige Ablehnungsgesuch f) Die Warteverpflichtung in der Hauptsache, 47 ZPO 132 g) Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch h) Die Kosten im Verfahren über das Ablehnungsgesuch. 134 II. Besonderheiten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde Der Beginn der Beschwerdefrist bei der Richterablehnung durch die Partei selbst Das Rechtsschutzbedürfnis bei überholender Entscheidung inderhauptsache Die Beschwerdeentscheidung bei Unzuständigkeit der Ausgangsinstanz Die Beteiligung des Gegners am Beschwerdeverfahren Neuer Vortrag in der Beschwerdeinstanz

5 7. Rechtsmittel gegen die Beschwerdeentscheidung und die Wartefristnach 47ZPO Besondere Kostenfragen des Beschwerdeverfahrens III. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gem. 46 Abs. 2 ZPO C. Die sofortige Beschwerde nach einer Kostenentscheidung nach 91aZPO I. Das Verfahren nach Erledigung der Hauptsache im Sinne des 91a ZPO bei dem Ausgangsgericht Allgemeines Die Erledigungserklärung des Klägers im Einzelnen Die möglichen Reaktionen des Beklagten und die Folgen DieKostenentscheidungdesGerichtes II. Die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach 91aZPO III. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache D. Die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil, 99Abs.2ZPO I. Das Anerkenntnis und die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil Allgemeines Das Anerkenntnis im Sinne des 93 ZPO a)dassofortigeanerkenntnis b)deranlasszurklageerhebung II. Das Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil: Die sofortige Beschwerde III. Muster E. Die sofortige Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren I. DieProzesskostenhilfe Rechtsgrundlagen und Antragstellung Anwendungsbereich Die Bedürftigkeit nach den persönlichen und wirtschaftlichenvoraussetzungen Erfolgsaussicht in der Hauptsache Mutwilligkeit Umfang und Folgen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Die Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe II. Das Verfahren vor dem Beschwerdegericht Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde und die Beschwerdeberechtigten

6 2. Möglichkeit des Rechtsmittels in der Hauptsache als besondere Beschwerdevoraussetzung Keine Anwendung von 567 Abs. 2 ZPO im PKH- Verfahren Besondere Notfrist Anwaltszwang im Prozesskostenhilfeverfahren Der Verfahrensablauf Der Umfang der Beschwerdeentscheidung Zulassung der Rechtsbeschwerde Erneuter PKH-Antrag als Alternative zur sofortigen Beschwerde III. Muster F. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss auf Aussetzung des Verfahrens I. Die sofortige Beschwerde gegen die beschlossene oder faktische Aussetzung II. Muster Sofortige Beschwerde gegen die Aussetzung oder deren Ablehnung durch Beschluss Sofortige Beschwerde gegen die faktische Aussetzung. 198 G. Die sofortige Beschwerde gegen den Kostenbeschluss nach K lagerücknahme I. Die Entscheidung über die Kosten nach Klagerücknahme Die Klagerücknahme nach Anhängigkeit aber vor Rechtshängigkeit Die Klagerücknahme nach Rechtshängigkeit II. Das Verfahren vor dem Beschwerdegericht III. Muster einer Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach 269 Abs. 3 S. 3 ZPO H. Die sofortige Beschwerde gegen einen Berichtigungsbeschluss nach 319 ZPO I. Die Entscheidung über die Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit nach 319 ZPO II. Das Verfahren vor dem Beschwerdegericht III. Muster I. Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsgesuches gegen den Sachverständigen I. Die Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen als befangen II. Das Verfahren vor dem Beschwerdegericht III. Muster J. Die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen im Zwangsvollstreckungsverfahren nach 793 ZPO

7 I. Allgemeines II. Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde nach 793ZPO III. Die Zuständigkeit ¼ Besondere Fragestellungen bei der Auslandsberührung IV. Der einstweilige Rechtsschutz V. Muster Muster für weitere Beschwerdeverfahren A. Muster: Die sofortige Beschwerde gegen ein Zwischenurteil über die Zurückweisung der Nebenintervention nach 71 Abs. 2 ZPO B. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach 104Abs.3ZPO C. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Fristsetzungnach 109Abs.1ZPO D. Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Hinausschiebung der Urteilszustellung nach 317 Abs. 1 S. 3 ZPO E. Sofortige Beschwerde des Zeugen gegen die Auferlegung der Kosten und die Verhängung von Ordnungsmitteln nach 380 Abs. 3 ZPO. 245 F. Sofortige Beschwerde nach 387 Abs. 3 ZPO gegen ein Zwischenurteil über das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechtes G. Sofortige Beschwerde nach 371, 144, 387 Abs. 3 ZPO gegen die Verpflichtung zur Vorlage eines Augenscheinsobjektes H. Sofortige Beschwerde des Sachverständigen gegen die Auferlegung eines Ordnungsgeldes nach 411 Abs. 2 S. 4, 409 Abs. 2 ZPO Anhang ¼ Die Beschwerdevorschriften nach der ZPO Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde OriginärerEinzelrichter FristundForm Aufschiebende Wirkung; einstweilige Anordnungen Begründung, Präklusion, Ausnahmen vom Anwaltszwang Gang des Beschwerdeverfahrens Erinnerung Rechtsbeschwerde; Anschlussrechtsbeschwerde Frist, Form und Begründung der Rechtsbeschwerde GründederRechtsbeschwerde Prüfung und Entscheidung der Rechtsbeschwerde Stichwortverzeichnis

1. Der Anwendungsbereich der Rechtsmittelvorschriften nach dem FamFG 18

1. Der Anwendungsbereich der Rechtsmittelvorschriften nach dem FamFG 18 Inhalt Vorwort 10 1. Teil 11 Einleitung 11 2. Teil 16 Die Rechtsmittel nach dem FamFG 16 A. Die Beschwerde 16 I. Die dogmatische Einordnung der Beschwerde in das Rechtsmittelrecht des FamFG 16 II. Die

Mehr

Handbuch der Rechtspraxis. Band 1 a. Zivilprozess. Begründet von. Siegfried Schrader f. Senatspräsident a. D. Fortgeführt von

Handbuch der Rechtspraxis. Band 1 a. Zivilprozess. Begründet von. Siegfried Schrader f. Senatspräsident a. D. Fortgeführt von Handbuch der Rechtspraxis Band 1 a Zivilprozess Begründet von Siegfried Schrader f Senatspräsident a. D. Fortgeführt von Dr. Karl-Friedrich Steinen Vizepräsident des Oberlandesgerichts Rostock a. D. Kai-Uwe

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 28. Oktober in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 28. Oktober in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF III ZB 41/04 BESCHLUSS vom 28. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 567 Abs. 2, 574; BRAGO 26 a) Bei einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen

Mehr

Selbstständiges Beweisverfahren im Baurecht

Selbstständiges Beweisverfahren im Baurecht C.H. Beck Baurecht Selbstständiges Beweisverfahren im Baurecht von Dr. Stefan Weise 2., neu bearbeitete Auflage Selbstständiges Beweisverfahren im Baurecht Weise schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Handbuch des finanzgerichtlichen Verfahrens

Handbuch des finanzgerichtlichen Verfahrens Handbuch des finanzgerichtlichen Verfahrens Vorläufiger Rechtsschutz - Klageerhebung Prozess - Revision - Kosten Begründet von Dr. Otto M. Sauer Honorarprofessor an der Universität Bayreuth Vizepräsident

Mehr

2007 W. Kohlhammer, Stuttgart Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XV

2007 W. Kohlhammer, Stuttgart  Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XV Seite Vorwort......................................................... V Abkürzungsverzeichnis............................................. XIII Literaturverzeichnis................................................

Mehr

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 5 S. 1. Teilbeendigungen durch Urteil

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 5 S. 1. Teilbeendigungen durch Urteil Aufbau eines Urteils ( 311, 313 315) Rubrum Tenor (Urteilsformel Entscheidung zur Hauptsache Kosten vorläufige Vollstreckbarkeit evtl. Rechtsmittelzulassung Gründe Tatbestand unstreitiger Teil streitiger

Mehr

Inhaltsübersicht.

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht Vorwort zur dritten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XI XV XIX A. Einleitung 1 I. Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs

Mehr

Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2004 (10 WF 90/04)

Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2004 (10 WF 90/04) Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2004 (10 WF 90/04) 124, 175, 189, 237 ZPO Leitsätze 1. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Mai in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Mai in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 19/04 BESCHLUSS vom 11. Mai 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR: nein ja ZPO 319, 511 Enthält ein Urteil keinen Ausspruch über die Zulassung der Berufung, kann

Mehr

Die allgemeinen Regelungen zur sofortigen Beschwerde der eindeutigen gesetzlichen Regelung jedoch nicht gerechtfertigt. Es ist allenfalls eine Beschei

Die allgemeinen Regelungen zur sofortigen Beschwerde der eindeutigen gesetzlichen Regelung jedoch nicht gerechtfertigt. Es ist allenfalls eine Beschei I. Die Folgen der sofortigen Beschwerde und die Stellungnahme des Gegners I. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde 1. Grundsatz Die Beschwerde hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, d.h. die

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 91/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache des Herrn A S, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Beklagten und Beschwerdeführers, g e g e n Frau G S, - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 71/08 BESCHLUSS vom 26. Mai 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Mai 2009 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller, die Richter Wellner,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. März in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. März in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF V ZB 102/11 BESCHLUSS vom 15. März 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 42 Abs. 2 Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn

Mehr

Erster Teil Allgemeines 39 1 Anwendungsbereich; Grundsätze für den Umgang mit psychisch kranken Menschen 39 2 Träger 46

Erster Teil Allgemeines 39 1 Anwendungsbereich; Grundsätze für den Umgang mit psychisch kranken Menschen 39 2 Träger 46 Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 17 Literaturverzeichnis 23 Teil A: Die Geschichte des schleswig-holsteinischen PsychKG 31 Teil B: PsychKG-Kommentar 37 Erster

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis... Kommentar. Erster Teil. Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis... Kommentar. Erster Teil. Allgemeine Vorschriften Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis... XIII Gesetzestext... 1 Kommentar Erster Teil. Allgemeine Vorschriften 1 Gerichte für Arbeitssachen... 51 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren... 55 2 a Zuständigkeit

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 155/12 (2) Chemnitz, Ca 4157/11 ArbG Leipzig B E S C H L U S S. In dem Beschwerdeverfahren

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 155/12 (2) Chemnitz, Ca 4157/11 ArbG Leipzig B E S C H L U S S. In dem Beschwerdeverfahren Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 04.07.2012 11 Ca 4157/11 ArbG Leipzig B E S C H L U

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 10 WF 261/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5.3 F 188/06 Amtsgericht Frankfurt (Oder) 019 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau S Q, Antragstellerin und Beschwerdeführerin,

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PKH 1.17 D OVG 4 A 4.16 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. August 2017 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen

Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen begründet von Prof. Wilhelm Berneke Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.d. bearbeitet von Erfried Schüttpelz Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Mehr

ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz

ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz Franz Josef Düwell Gert-Albert Lipke (Hrsg.) ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz Kommentar für die Praxis 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage Autoren: Bepler/Breinlinger/Düwell/Kloppenburg/Koch/Krasshöfer/

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI A. Die Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens... 1 I. Mängel des bisherigen Familienverfahrensrechts... 1 II. Die Historie der Reformarbeiten...

Mehr

Änderungsvorschläge zu 522 ZPO. Podiumsdiskussion zur Reform des 522 ZPO

Änderungsvorschläge zu 522 ZPO. Podiumsdiskussion zur Reform des 522 ZPO Podiumsdiskussion zur Reform des 522 ZPO ZPO 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss [derzeit geltende Fassung] (1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich

Mehr

Teil 5 Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Teil 5 Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Seite 1 von 5 Teil 5 Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Vorbemerkung 5.1: Wird das Verfahren durch Antrag eingeleitet, gelten die Vorschriften

Mehr

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 9. Vorlesungstag Montag, den 07.12.2009 Wiederholung: Verfahrensablauf II. Das Erkenntnisverfahren Einleitung des

Mehr

2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO kommt im Verfügungsverfahren nicht in Betracht.

2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO kommt im Verfügungsverfahren nicht in Betracht. Leitsätze: 1. Lehnt das Amtsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und erlässt das Landgericht auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers ein Versäumnis,- und nach zulässigem Einspruch

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. Oktober in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. Oktober in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 40/05 BESCHLUSS vom 4. Oktober 2005 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein ZPO 726 Abs. 1 Ist ein Vergleich unter Widerrufsvorbehalt geschlossen worden,

Mehr

Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren

Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren Thorsten Seeber Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren Nomos Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einleitung 15 A. Bedeutung des selbständigen Beweis Verfahrens 15 B. Kostenrechtliche Streitfragen

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 Wx 29/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 T 156/07 Landgericht Cottbus Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Grundbuchsache betreffend das im Grundbuch des Amtsgerichts Cottbus von

Mehr

Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Referendarpraxis Band 61

Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Referendarpraxis Band 61 Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Referendarpraxis Band 61 Mustertexte zum Zivilprozess Band II: Arrest, einstweilige Verfügung, Zwangsvollstreckung, Kostenwesen, Rechtsmittel und Prozessvergleich

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Juli in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Juli in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IV ZB 38/06 BESCHLUSS vom 11. Juli 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR: nein ja ZPO 42 Für ein Ablehnungsgesuch, das sich im Tatbestandsberichtigungsverfahren gegen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 131/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 6, 7, 34 Abs. 2; ZPO 91a, 99 Abs. 1 Erklärt

Mehr

Handbuch der Rechtspraxis Band 1 a

Handbuch der Rechtspraxis Band 1 a Handbuch der Rechtspraxis Band 1 a Handbuch der Rechtspraxis Band 1 a Zivilprozess Begründet von Siegfried Schrader Senatspräsident a. D. Fortgeführt von Dr. Karl-Friedrich Steinert Vizepräsident des

Mehr

Der Zivilprozess in der Praxis

Der Zivilprozess in der Praxis St t* /**- **** - " /" \ ** ff C* f %f f 4 # / J i» -' H ""»* Friedrich Pukall Vizepräsident des Landgerichts a.d., Mainz Der Zivilprozess in der Praxis 6. Auflage Nomos Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

Mehr

Leitsätze: Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat - Beschluss vom 13.01.2009, 20 WF 0003/09.

Leitsätze: Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat - Beschluss vom 13.01.2009, 20 WF 0003/09. Leitsätze: 1. Der im Hauptsacheverfahren nach 121 ZPO beigeordnete Rechtsanwalt ist für ein späteres Prozesskostenhilfeüberwachungsverfahren nicht allein aufgrund des gesetzlichen Umfangs der ihm früher

Mehr

Aktenzeichen: 11 W 368/02. Leitsatz:

Aktenzeichen: 11 W 368/02. Leitsatz: Aktenzeichen: 11 W 368/02 Leitsatz: Nicht der Nominalbetrag der Hypothek, sondern die Höhe der valutierten Forderung bestimmt den Streitwert, wenn der Hypothekengläubiger auf Duldung der Zwangsvollstreckung

Mehr

3, 280, 281, 512a ZPO; 12, 14 GKG

3, 280, 281, 512a ZPO; 12, 14 GKG 3 280 281 512a ZPO; 12 14 GKG 1. Bejaht das Gericht des ersten Rechtszuges vorab seine örtliche Zuständigkeit anstatt im Wege eines Zwischenurteils durch Beschluss so ist die dagegen gerichtete sofortige

Mehr

Gegenstand und Statthaftigkeit der Beschwerde in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Gegenstand und Statthaftigkeit der Beschwerde in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Anita Lettau Gegenstand und Statthaftigkeit der Beschwerde in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Nomos Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 13 II. Entscheidungen 15 1. Entscheidung

Mehr

Alte und neue Regelungen im Vergleich eine Arbeitshilfe für die Praxis

Alte und neue Regelungen im Vergleich eine Arbeitshilfe für die Praxis Die FGG-Reform Alte und neue Regelungen im Vergleich eine Arbeitshilfe für die Praxis Konkordanzliste relevanter Regelungen für Betreuungs- und Unterbringungssachen I. FGG FamFG Erster Abschnitt Allgemeine

Mehr

Vorwort zur 7. Auflage Vorwort zur 6. Auflage... 12

Vorwort zur 7. Auflage Vorwort zur 6. Auflage... 12 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 7. Auflage... 11 Vorwort zur 6. Auflage... 12 Einleitung... 13 1 Zivilprozess Rechtsschutzverfahren... 15 1.1 Erkenntnisverfahren... 15 1.1.1 Rechtspflegeorgane... 16 1.1.1.1

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 01.10.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. September in dem Rechtsbeschwerdeverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. September in dem Rechtsbeschwerdeverfahren BUNDESGERICHTSHOF I ZB 36/07 BESCHLUSS vom 11. September 2008 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GvKostG 5 Abs. 2; GKG 66 Abs. 2 bis 4 Gegen die Beschwerdeentscheidung

Mehr

Seite Geleitwort der Herausgeber... V Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis...

Seite Geleitwort der Herausgeber... V Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... Inhaltsverzeichnis Seite Geleitwort der Herausgeber.............................. V Vorwort............................................... VII Inhaltsverzeichnis...................................... IX

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 1. März in der Familiensache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 1. März in der Familiensache BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 448/16 BESCHLUSS vom 1. März 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja FamFG 113 Abs. 1; ZPO 233 B, 238 Abs. 2 Bei gesonderter Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch

Mehr

Die ZPO in Fällen. Verlag W. Kohlhammer. 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage P. von

Die ZPO in Fällen. Verlag W. Kohlhammer. 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage P. von Die ZPO in Fällen 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage P von Dr. Oliver Elzer Bernhard Brückmann Dr. Ezra Zivier alle Richter am Kammergericht Berlin 1. Auflage begründet von Ute Schneiderat Richterin

Mehr

Aktenzeichen: 11 W 743/03. Leitsatz

Aktenzeichen: 11 W 743/03. Leitsatz Aktenzeichen: 11 W 743/03 Leitsatz Die Klage ist auch dann unverzüglich zurückgenommen (nach der Erfüllung der Klagforderung vor Rechtshängigkeit) wenn die Rücknahme hilfsweise für den Fall erklärt ist

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 W 77/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 8 OH 6/01 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Beweissicherungsverfahren des Dipl.-Ing. E., - Antragsteller - - Verfahrensbevollmächtigte:Rechtsanwältin

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt: C III (Arbeitsrecht) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt: C III (Arbeitsrecht) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt: C III (Arbeitsrecht) 2. Verfahrensrecht C/III - Zuständig ist das Landesarbeitsgericht ( 64 I ArbGG) - Berufungsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils ( 66 I ArbGG),

Mehr

Übungsfall 5. I. Wie wird das zuständige Landgericht entscheiden? Wird das Gericht dem Antrag des B aus 269 III 2 ZPO entsprechen?

Übungsfall 5. I. Wie wird das zuständige Landgericht entscheiden? Wird das Gericht dem Antrag des B aus 269 III 2 ZPO entsprechen? Erkenntnisverfahren Übungsfall 5 Prof. Dr. Florian Jacoby Der Kläger K erhob am 11.2.2007 Klage auf Zahlung von 10.000,- aus einem Kaufvertrag gegen B. Diese wurde B am 20.2.2007 zugestellt. Mit Schriftsatz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13 1 Ablauf des gewöhnlichen Erkenntnisverfahrens beim Landgericht im Überblick 15 A. Der Geschäftsbetrieb ab dem Eingang einer Sache, Organe der Rechtspflege... 15

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S. In Sachen. g e g e n

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S. In Sachen. g e g e n 10 Ta 276/07 6 Ca 3015/05 S (Regensburg) LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S In Sachen - Kläger Prozessbevollmächtigter: g e g e n - Beklagter und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s 1 VB 63/16 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der verfahrensbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Beschwerdeführerin - gegen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 23. März in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 23. März in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 124/05 BESCHLUSS vom 23. März 2006 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 574 Abs. 2 Nr. 2 Fällt nach Stellung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 1 Ca 1284/09 (Arbeitsgericht Würzburg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren H R Prozessbevollmächtigte und Beschwerdeführer: Rechtsanwälte Dr. B & W -

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF VII-Verg 1/09 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dicks,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 7. Auflage... Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... Erster Teil. Gerichtsverfassung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 7. Auflage... Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... Erster Teil. Gerichtsverfassung Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 7. Auflage... Abkürzungs- und Literaturverzeichnis..... V XIII Erster Teil. Gerichtsverfassung Abschnitt I. Gerichte Vor 1 Zum Rechtsschutz nach der FGO..... 2 1 Unabhängigkeit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. August in dem Prozesskostenhilfeverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. August in dem Prozesskostenhilfeverfahren BUNDESGERICHTSHOF III ZA 42/16 BESCHLUSS vom 10. August 2017 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 688 ff a) Für das Mahnverfahren (

Mehr

B e s c h l u s s. Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter. In der Familiensache. der X, Klägerin,

B e s c h l u s s. Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter. In der Familiensache. der X, Klägerin, Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter B e s c h l u s s In der Familiensache der X, Klägerin, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen Y Beklagten, Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. März in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. März in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 163/06 BESCHLUSS vom 8. März 2007 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 6, 7, 34 Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt,

Mehr

Rechtsmittel in Familiensachen

Rechtsmittel in Familiensachen Rechtsmittel in Familiensachen nach ZPO und FGG, im Verbund-, Haupt- und Nebenverfahren von Dieter Pauling Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München ERICH SCHMIDT VERLAG Die Deutsche Bibliothek

Mehr

Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren

Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren Dr. Edgar Bosch Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof und Prof. Dr. Jörg Schmidt Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Honorarprofessor

Mehr

Verfahrenserhebung Anlage 1 Merkmale für Verfahren vor dem Sozialgericht/Landessozialgericht - Verfahren erster Instanz - Code

Verfahrenserhebung Anlage 1 Merkmale für Verfahren vor dem Sozialgericht/Landessozialgericht - Verfahren erster Instanz - Code Verfahrenserhebung Anlage Merkmale für Verfahren vor dem Sozialgericht/Landessozialgericht - Verfahren erster Instanz - Code Pflichtfeld Anzahl Stellen Feldinhalt Nr. Anzahl Felder A. Satzart 7 ja 2 7

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Rechtsstreit. - Beklagte -

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Rechtsstreit. - Beklagte - Geschäftsnummer: 2 Ta 332/02 4 Ca 897/00 ArbG Duisburg LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Rechtsstreit des Herrn O. H. - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Mehr

Oberlandesgericht Dresden

Oberlandesgericht Dresden Leitsatz 1. Erklärt ein Streithelfer den Wechsel an die Seite des bisherigen Prozessgegners und werden jenem durch gesonderte Kostenentscheidung die Kosten der Nebenintervention mit der Begründung auferlegt,

Mehr

Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 11.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT

Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 11.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT 11.Klasse 1 Fachprofil: Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 24b Ca 723/08 I (ArbG München -Kammer Ingolstadt -) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren S. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. - Kläger und Beschwerdeführer zu 1) - -

Mehr

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2015

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2015 Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Sommersemester 2015 Motivation Juristische Allgemeinbildung Verfahrensrechtliche Grundlagen, die Pflichtfachstoff sind. Klausur - Fall - Wissensfragen Folie 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Die Anfechtung sitzungspolizeilicher Maßnahmen

Die Anfechtung sitzungspolizeilicher Maßnahmen Tobias Kaehne Die Anfechtung sitzungspolizeilicher Maßnahmen BERLIN VERLAG Arno Spitz GmbH Inhaltsverzeichnis Einleitung 15 I. Zielsetzung der Arbeit 15 II. Überblick über die sitzungspolizeilichen Maßnahmen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. Juli in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. Juli in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 106/11 BESCHLUSS Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja vom 10. Juli 2012 in dem Rechtsstreit BGB 91 Abs. 1 Satz 1 Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten,

Mehr

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2017

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2017 Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Sommersemester 2017 Motivation Juristische Allgemeinbildung Verfahrensrechtliche Grundlagen, - die Pflichtfachstoff sind und - unentbehrlich für das Referendariat.

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht

Hanseatisches Oberlandesgericht RAe Jo Sreu & Koll, 1 1 Juni 2015 EB KopMdt T/T nol. Hanseatisches Oberlandesgericht 1. Strafsenat 1 Ws 69/15 Beschluss In der Strafsache gegen A, geboren am 1959, in, Verteidigerin: Rechtsanwältin Marten-Enke,

Mehr

Der Zivilprozess in der Praxis

Der Zivilprozess in der Praxis NomosPraxis Pukall Kießling Der Zivilprozess in der Praxis 7. Auflage Nomos NomosPraxis Prof. Friedrich Pukall Vizepräsident des Landgerichts a.d., Mainz Dr. Erik Kießling Richter am Landgericht, Frankenthal

Mehr

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Vorwort zur zweiten Auflage 5 Bearbeiterverzeichnis 17 Abkürzungsverzeichnis 19 Allgemeines Literaturverzeichnis 35 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen

Mehr

Gliederung 22. Stunde. 8. ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe

Gliederung 22. Stunde. 8. ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe Gliederung 22. Stunde 8. ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe d) Beschwerde e) Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand f) Wiederaufnahme des Verfahrens g) Verfassungsbeschwerde 4. August 2006

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 6 W 63/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 1 O 14/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren B Brandenburg/Havel Immobilien Verwaltungsgesellschaft

Mehr

Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren

Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren Leitsatz: Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren unterliegt im Anwaltszwang. OLG Dresden, 20. Familiensenat, Beschluss vom 25. März 2013, Az.:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Dezember in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Dezember in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 60/06 BESCHLUSS vom 21. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 44 Abs. 2, 45 Abs. 1, 526 Abs. 1 a) Ein Ablehnungsgrund ist gemäß 44 Abs. 2

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Mai in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Mai in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF I ZB 94/05 BESCHLUSS vom 11. Mai 2006 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO 888 Die Verurteilung eines Vermieters, eine Betriebskostenabrechnung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PB 2.17 OVG 5 M 8/16 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. Juni 2017 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. ZPO und das GVG

Inhaltsverzeichnis. I. ZPO und das GVG Vorwort der Herausgeberinnen mit Prüfungshinweisen.... Vorwort.... Inhaltsverzeichnis der Formulierungshilfen... VII XI XVII I. ZPO und das GVG 1. Ansprüche außergerichtlich einfordern... 2 2. Gerichtliches

Mehr

Beschluss: Gründe: Die Parteien stritten in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um Arbeitsentgelt.

Beschluss: Gründe: Die Parteien stritten in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um Arbeitsentgelt. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 136/14 4 Ca 843/10 (Arbeitsgericht Bayreuth - Kammer Hof -) Datum: 30.10.2014 Rechtsvorschriften: 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, 13, 49, 50 RVG Leitsatz: Nach 50 RVG i. V. m.

Mehr

0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse 4. Rechtsbehelfe, -mittel, -schutz

0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse 4. Rechtsbehelfe, -mittel, -schutz Zwangsvollstreckungsrecht primäres Lernziel: Zweckmäßigkeitsüberlegungen RA mittelbares Lernziel: Entsch. des Ri in der ZV ZV 4.2.4 11 RplfG 1.3 0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse

Mehr

Das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren

Das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren Das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren Bearbeitet von Dr. Attila Széchényi 1. Auflage 2015. Buch. 118 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 05524 7 Format (B x L): 14,5 x 20,8 cm Recht > Sozialrecht > SGB XII

Mehr

Inhaltsübersicht. B. Allgemeiner Teil 43. Abschnitt 2 Verfahren im ersten Rechtszug 89 Vorbemerkung Verfahrenseinleitender Antrag 90

Inhaltsübersicht. B. Allgemeiner Teil 43. Abschnitt 2 Verfahren im ersten Rechtszug 89 Vorbemerkung Verfahrenseinleitender Antrag 90 Einleitung 1 A. Akteure im familiengerichtlichen Verfahren 3 I. Familiengericht 3 II. Beteiligte 5 III. Verfahrensbevollmächtigte und Beistände 7 IV. Jugendamt 10 V. Verfahrensbeistand 20 VI. Psychologische

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF V ZB 175/13 BESCHLUSS vom 21. Januar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:210116BVZB175.13.0 - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2016 durch die Vorsitzende

Mehr

Die Erleichterte Durchsetzung von Mietforderungen und Räumungsansprüchen

Die Erleichterte Durchsetzung von Mietforderungen und Räumungsansprüchen Die Erleichterte Durchsetzung von Mietforderungen und Räumungsansprüchen Dr. Dieter Hildebrandt Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stand: 1. Mai 2013 I. Rahmenbedingungen der

Mehr

Zur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren,

Zur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren, Leitsätze: Zur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren, wenn der Antragsteller Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II ist und sein Nettoeinkommen deshalb von

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungen 15 Literaturverzeichnis 19. Teil A Unterbringung und Unterbringungsverfahren 23

Vorwort 5 Abkürzungen 15 Literaturverzeichnis 19. Teil A Unterbringung und Unterbringungsverfahren 23 Vorwort 5 Abkürzungen 15 Literaturverzeichnis 19 Teil A Unterbringung und Unterbringungsverfahren 23 I. Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW 25 A. Materiellrechtliche Voraussetzungen der Unterbringung

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 10 WF 202/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 F 370/07 Amtsgericht Bernau Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau W S, - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Klägerin

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 3 W 7/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 002 13 O 188/05 Landgericht Frankfurt (Oder) (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Prozesskostenhilfesache 1.

Mehr

Geschäftsverteilungsplan II für das Landesarbeitsgericht Saarland

Geschäftsverteilungsplan II für das Landesarbeitsgericht Saarland Geschäftsverteilungsplan II für das Landesarbeitsgericht Saarland Geschäftsjahr 2017 ab 01. August 2017 Nach 6 a ArbGG in Verbindung mit 21 e GVG wird von dem Präsidium des Landesarbeitsgerichts, bestehend

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 18. Juli in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 18. Juli in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 52/16 BESCHLUSS vom 18. Juli 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 85 Abs. 2, 233 Satz 1 B, Fe Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 29b Ca 548/06 W (ArbG München -Kammer Weilheim -) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. B-Straße, B-Stadt

Mehr

Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und

Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und 1 Jahrgangsstufe 12 Fachbetreuung: V. Dives Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und Kostenausgleichung

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 A 510/14 1 K 1366/12 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - gegen den Landkreis Meißen vertreten durch den

Mehr

Das neue Familienverfahrensrecht

Das neue Familienverfahrensrecht Das neue Familienverfahrensrecht Familienrechtsreformgesetz ab dem 01.09.2009 Herzlich Willkommen in Bernburg am 18.02.2009 Ziele des neuen Rechts Einheitliche Verfahrensordnung, also Beseitigung der Unterscheidungen

Mehr