Neues aus der Kommunalrichtlinie und Fördermittel-Übersicht 27.06.2017 Paul Ngahan Regionalbüro Mittelrhein 2.Netzwerktreffen KSM, Energie- und Umweltbeauftragter RLK Gefördert durch:
WER WIR SIND 100%-ige Landes-GmbH Zentrale in Kaiserslautern 8 Regionen ( Immer da, immer nah. )
Aufgabe Fokus auf
UNSERE ZENTRALE UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG Ziel ist, mit den lokalen Akteuren auf den jeweiligen Bedarf angepasste gemeinsame Klimaschutz-/Energiewendeaktivitäten anzustoßen. Workshop Lokal angepasste Klimaschutz-/Energiewende- Strategie Vor-Ort-Begehungen Öffentliche Liegenschaften gemeinsam, bedarfs-/umsetzungsorientiert, lokal angepasst
WAS ERWARTET SIE? 1. Die Kommunalrichtlinie Übersicht Förderquote und Antragsberechtigte 2. Fördermöglichkeiten Elektromobilität
KOMMUNALRICHTLINIE Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
NATIONALE KLIMASCHUTZINITIATIVE
KOMMUNALRICHTLINIE Bewilligte Projekte je Bundesland 2008-2014 / 2015
Zwei große Bausteine» Beratung» Investive Klimaschutzmaßnahmen
ANTRAGBERECHTIGUNG Für alle Förderschwerpunkte: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind Für einige Förderschwerpunkte: Kindertagesstätten und Schulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Kulturelle Einrichtungen Werkstätten für Behinderte Menschen Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Hochschulen Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung Kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung Private Unternehmen, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen s
ANTRAGSFENSTER Antragstellung bein Projektträger Jülich (PtJ) 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September Ausnahmen (ganzjährige Beantragung) Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) Ausgewählte Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzmanagements Energiesparmodelle in Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen Hinweis: Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags ein
Elektromobilität: Förderung durch den Bund Steuervorteile: 10-jährige Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge Das Aufladen der E-Autos von Mitarbeitern beim Arbeitgeber ist nicht (mehr) als geldwerter Vorteil zu versteuern Bei der Dienstwagenbesteuerung können die Kosten für die Akkus von E-Autos pauschal zum Abzug gebracht werden www.energieagentur.rlp.de twitter.com/energie_rlp energie_rlp energie.rlp
Elektromobilität: Förderung durch den Bund Bei Anschaffung/Leasing von Neufahrzeugen: BAFA-Kaufprämie (Umweltbonus) 4.000,- für Neufahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb 3.000,- für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nicht antragsberechtigt sind Bund und die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen www.energieagentur.rlp.de twitter.com/energie_rlp energie_rlp energie.rlp Fotos: BMW, Opel, Renault, Nissan, Peugeot, VW
Elektromobilität: Förderung durch den Bund Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladesäulen: Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge des BMVI: Fördergegenstand: ca. 15.000 neue öffentlich zugängliche Ladesäulen bis 2020 Förderart/-höhe: Zuwendung als Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung von bis zu 60% für Ladesäulen und deren Netzanschluss (Gesamtvolumen: 300 Mio. ) Nächster Förderaufruf voraussichtlich im Herbst 2017 www.energieagentur.rlp.de twitter.com/energie_rlp energie_rlp energie.rlp
Elektromobilität: Förderung durch den Bund Beschaffung von E-Fahrzeugen und Erstellung von Elektromobilitätskonzepten in Kommunen: Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI Fördergegenstände: Anschaffung von E-Fahrzeugen inkl. Ladeinfrastruktur, Erstellung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten durch externe Dienstleister Förderart/-höhe: Investitionszuschüsse von bis zu 50% der Investitionsmehrkosten bei Fahrzeugen, Förderquote von bis zu 80% für Elektromobilitätskonzepte Nächster Förderaufruf voraussichtlich im Herbst 2017 www.energieagentur.rlp.de twitter.com/energie_rlp energie_rlp energie.rlp
Elektromobilität: Förderung durch den Bund Kommunalrichtlinie des BMUB: Bereich: Ausgewählte Maßnahmen Fördergegenstand: Realisierung ausgewählter Maßnahmen eines Klimaschutz(teil)konzepts mit hohem Potenzial zur Minderung der CO2-Emissionen und regionalem Modellcharakter Förderart/-höhe: Investitionszuschuss bis max. 50% (höchstens 200.000 ) Voraussetzungen: Kommunales Klimaschutzmanagement, Treibhausgasminderungspotenzial min. 70% Antragsfrist: ganzjährig www.energieagentur.rlp.de twitter.com/energie_rlp energie_rlp energie.rlp
Elektromobilität: Förderung durch den Bund Kommunalrichtlinie des BMUB: Bereich: Investive Maßnahmen Fördergegenstand: z. B. Vernetzung von Fuß-, Radverkehr, Carsharing und ÖPNV durch verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstationen Förderart/-höhe: Zuschuss max. 50% (max. 350.000 ), finanzschwache Kommunen bis 62,5% Antragsfristen: jeweils Januar-März und Juli-September www.energieagentur.rlp.de twitter.com/energie_rlp energie_rlp energie.rlp
VON DER IDEE BIS ZUM ANTRAG: UNSER ANGEBOT FÜR SIE 1. Identifikation geeigneter Umsetzungsmaßnahmen 2. Information zu Fördermöglichkeiten und Information über grundsätzliches Vorgehen (von der Idee über den Antrag bis zur Umsetzung) 3. Bereitstellung aller relevanten Antragsinformationen 4. (je nach Förderschwerpunkt evtl.) Beauftragung eines Fachplaners 5. (ggf.) Plausibilisierung von Excel-Berechnungsformularen 6. (ggf.) Einholen von Richtpreisangeboten 7. Einholen aller für den Antrag notwendigen Unterlagen 8. (ggf.) Beschlussfassung in den politischen Gremien 9. Unterstützung bei der Beantragung (Easy-Online plus Antrag postalisch und per Email versenden).
Vielen Danke für Ihre Aufmerksamkeit Paul Ngahan Regionalreferent Mittelrhein Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH c/o Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern Tel.: 06761 967 8931 E-Mail: paul.ngahan@energieagentur.rlp.de