AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 09.06.2008 Jahrgang/ Nummer XXXVII/24 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 21-941/02.1 Haushaltssatzung des Landkreises Kitzingen für das Haushaltsjahr 2008 Gemäß Art. 59 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern wird die vom Kreistag am 15.04.2008 beschlossene Haushaltssatzung des Landkreises Kitzingen für das Haushaltsjahr 2008, deren genehmigungspflichtige Bestandteile von der Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 20.05.2008, Nr. 12-1512.00-10/08, rechtsaufsichtlich genehmigt wurden, bekannt gemacht. H a u s h a l t s s a t z u n g des L a n d k r e i s e s K i t z i n g e n für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Kitzingen folgende Haushaltssatzung: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 61 588 527 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 7 639 848 festgesetzt. - 179 -
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 477 126 festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 11 985 000 festgesetzt. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2008 auf festgesetzt. 2 3 4 31 330 730 (Kreisumlagen-Soll) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden, vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mit Schreiben vom 14.12.2007 festgesetzten Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen: Grundsteuer A 943 636 Grundsteuer B 5 433 456 Gewerbesteuer 29 516 203 Einkommensteuerbeteiligung 19 359 406 Umsatzsteuerbeteiligung 2 268 433 80 v. H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 11 641 625 Umlagekraft 2008: 69 162 759 davon 45,3 v. H. 31 330 730 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5 000 000 festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2008 in Kraft. Kitzingen, 03.06.2008 Tamara Bischof Landrätin - 180 -
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2008 vom 09. Juni d. J. an im Landratsamt Kitzingen (Zi.Nr. 33.10) eine Woche lang öffentlich aufliegt. Die Auflegung dient der Unterrichtung der Allgemeinheit über die endgültige Fassung des Haushaltsplanes. Tamara Bischof Landrätin 41-621.06 Offenes Verfahren nach VOB/A Der Landkreis Kitzingen, Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen, Tel. (09321) 928-4100, Telefax (09321) 928-4099, beabsichtigt, für die Generalsanierung und Erweiterung des Armin-Knab-Gymnasiums folgende Arbeiten zu vergeben: Gewerk und Schutzgebühr 1. Erd-, Mauer-, Beton-, Stahlbeton-, Kanal-, Abbrucharbeiten 40,00 2. Zimmerarbeiten 18,00 3. Dachdecker- und Spenglerarbeiten 20,00 4. Fensterarbeiten 29,00 5. Sonnenschutzarbeiten 18,00 6. Spezialtiefbau 14,00 7. Elektroinstallationsarbeiten 67,00 8. Personenaufzugsarbeiten 14,00 9. Heizungsinstallationsarbeiten 27,00 10. Sanitärinstallationsarbeiten 30,00 11. Lüftungsinstallationsarbeiten 24,00 12. Wärmedämmarbeiten 35,00 Weitere Angaben wurden am 26.05.2008 an das Amtsblatt der Europäischen Union gesandt bzw. in der TED-Datenbank (http://ted.europa.eu) veröffentlicht. Kitzingen, 27.05.2008-181 -
Teil II Bekanntmachungen anderer Behörden 32-941/01.4-SchV3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Geiselwind für das Haushaltsjahr 2008 Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Geiselwind hat in ihrer Sitzung vom 10.04.2008 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: I. Aufgrund des Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes BaySchFG, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt und in den Einnahmen und Ausgaben mit 277 830 im Vermögenshaushalt ab. in den Einnahmen und Ausgaben mit 43 624 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3-182 -
4 Schulverbandsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2008 auf 150 720 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2007 auf 240 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 628 festgesetzt. 4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20 000 festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2008 in Kraft. Geiselwind, 23.05.2008 Schulverband Nickel Schulverbandsvorsitzender II. Das Landratsamt Kitzingen hat mit Schreiben vom 15.05.2008, Nr. 32-941/01.4-SchV3, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. III. Der Haushaltsplan liegt vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Kitzingen an eine Woche lang im Rathaus Geiselwind, 1. Stock, Kasse, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Kitzingen, 27.05.2008-183 -