Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6813 -

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Transkript:

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6987 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6813 - Warum stimmte die rot-grüne Landesregierung dem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser zu, der die Möglichkeit zum Bau einer Pipeline in die Oberweser enthält? (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Otto Deppmeyer, Uwe Schünemann und Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 26.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 02.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 17.11.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Der Landtag hat sich in mehreren Entschließungen gegen den Bau einer Salzpipeline in die Oberweser ausgesprochen und die Landesregierung aufgefordert, diese Willensbekundung umzusetzen. Die Landesregierung hat jedoch dem detaillierten Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung zugestimmt, der die Option für den Bau dieser Leitung vorsieht. Die Landesregierung führt aus, genau dieser Option nicht zugestimmt zu haben. Dieser Vorgang wurde bereits in mehreren Anfragen thematisiert. Die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) hat am 08.09.2016 in einer Pressemittelung eine Stellungnahme zur Kundgebung am Kali-und-Salz-Standort Hattorf veröffentlicht. Darin heißt es: Auch mit dem Beschluss des Bewirtschaftungsplans Salz der FGG Weser im März dieses Jahres wurden verlässliche Rahmenbedingungen für das Unternehmen geschaffen, die es ermöglichen, die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf die Gewässergüte zu erfüllen, zugleich die Produktion sicherzustellen und die damit verbundene wirtschaftliche Bedeutung für die Kaliregion zu berücksichtigen. Dazu wurden verschiedene Maßnahmen festgelegt (Werra-Bypass, KKF-Anlage, Haldenerweiterung und -begrünung, Einstapelung), die nicht nur dem Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit geben, sondern auch die Arbeitsplätze sichern. ( ) Es liegt in der unternehmerischen Verantwortung, alles in die Wege zu leiten, was für die Umsetzung dieser Maßnahmen notwendig ist, um einen Produktionsstillstand zu vermeiden. Darum ist es wichtig, dass keine weitere Zeit verloren wird und es bei der Haldenerweiterung oder den Vorbereitungen zum temporären Werra-Bypass nicht zu ähnlichen Verzögerungen kommt wie bei der Kalibrierung des 3D-Modells. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordert in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, dass oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften sind, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und ein guter ökologischer und ein guter chemi- 1

scher Zustand erhalten oder erreicht werden. Für die Erreichung des guten Zustands können die Fristen zweimal um je sechs Jahre verlängert werden, das heißt bis maximal 2027. In diesem Sinne hat der Weserrat im Februar 2016 den Detaillierten Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 für die Flussgebietsgemeinschaft Weser bezüglich der Salzbelastung (BWP) sowie das Detaillierte Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung gemäß 82 WHG (MNP) beschlossen. Für einen Beschluss ist Einstimmigkeit erforderlich. Sowohl BWP als auch MNP sind veröffentlicht unter http://www.fgg-weser.de. Die Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser kommt zu dem Ergebnis, dass nach dem aktuellen Wissensstand mehrere technisch umsetzbare, grundsätzlich genehmigungsfähige und grundsätzlich verhältnismäßige Maßnahmenoptionen zur Reduzierung der Salzbelastungen vorliegen, mit denen eine Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials bis 2027 für die Wasserkörper der Weser möglich ist. Hierfür wurden Zielwerte für die Pegel in Gerstungen und Boffzen festgelegt. Im MNP wird insbesondere die Maßnahmenkombination Masterplan Salzreduzierung festgelegt. Der Masterplan Salzreduzierung beinhaltet Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Produktionsabwässern und zur Verbringung von Produktionsrückstanden unter Tage Konkret: Inbetriebnahme einer Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage (KKF-Anlage); Einstapeln und Versatz unter Tage, Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Haldensalzabwässern Konkret: Haldenabdeckung. Der Masterplan Salzreduzierung umfasst zusätzlich: F+E Vorhaben, ein flankierendes Monitoringprogramm, die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der FGG Weser mit dem Unternehmen K+S zur Begleitung und zum Controlling des Umsetzungsprozesses und Erfassung der Prozessfortschritte des MNP 2015 bis 2021 bezüglich der Salzbelastung. Zudem sind im Masterplan Salzreduzierung zwei Optionen aufgenommen. Ein Beschluss zur Umsetzung ist dazu nicht erfolgt, weil keine Einstimmigkeit erzielbar war. Dabei handelt es sich zum einen um eine Produktionsdrosselung und zum zweiten um einen sogenannten Werra-Bypass (max. 0,8 Millionen m 3 /a). Es bleibt den Landesregierungen bzw. den Unternehmen unbenommen, entsprechende Maßnahmen zu planen. Für den Bau und Betrieb ist jedoch ein einstimmiger Beschluss der Flussgebietsgemeinschaft über die Notwendigkeit einer dieser Maßnahmen erforderlich. 2018 finden dann eine Überprüfung des Erfordernisses und Beratung in der FGG Weser statt. Der MNP hält unter Ziffer 4.2.2.4 ausdrücklich fest, dass eine Genehmigung nur nach Feststellung des Erfordernisses durch die FGG Weser erfolgen darf. Außerdem wird festgehalten, dass Niedersachsen die drei beschlossenen Maßnahmen KKF-Anlage, Einstapeln/Versatz und Haldenabdeckung zusammen mit F+E-Vorhaben und flankierendem Monitoring unter Anwendung der besten verfügbaren Technik für wirtschaftlich vertretbar und geeignet hält, um die Zielwerte zu erreichen, und daher eine Ausleitung flussabwärts ablehnt. In Niedersachsen gilt seit Jahrzehnten die Pflicht, Kalisalzabbaue zu versetzen und Schächte zu fluten. Niedersachsen hat den BWP und das MNP in der Weser-Ministerkonferenz mitgetragen, weil mit der Festsetzung der Zielwerte und konkreter Maßnahmen erstmals verbindliche Vorgaben gemacht werden, die auch für die zuständigen Behörden in Hessen verbindlich einzuhalten sind und die eine erhebliche Verbesserung des Gewässerzustandes bewirken. 2

Eine vom Landtag abgelehnte Weser-Pipeline, ein Werra-Bypass oder eine ähnliche technische Einrichtung werden auch von der Landesregierung nicht für erforderlich gehalten und wurden daher auf der letzten Weser-Ministerkonferenz abgelehnt. Auf die Vorbemerkungen der Antworten der Landesregierung in den Drucksachen 17/5657 und 17/6178 wird Bezug genommen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der hessischen Ministerin, in dem Bewirtschaftungsplan sei die Maßnahme eines Werra-Bypasses festgelegt worden? Der temporäre Werra-Bypass stellt lediglich eine Option für den Fall dar, dass die festgelegten Maßnahmen nicht ausreichen. Weder Bau noch Betrieb des Bypasses sind beschlossen worden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Festlegungen des BWP und des MNP verwiesen. 2. Wie passt diese Aussage zu der niedersächsischen Auffassung, ein solcher Beschluss sei nicht gefasst worden? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Was tut die Landesregierung, um die diesbezüglichen Landtagsbeschlüsse und die öffentlichen Bekundungen des Ministerpräsidenten Stephan Weil umzusetzen und den Bau des Bypasses zu verhindern? Die Landesregierung weist nochmals darauf hin, dass sie einem behördenverbindlichen Bewirtschaftungsplan bzw. einem Maßnahmenprogramm, in dem eine Ausleitung von Salzabwasser in die Oberweser enthalten ist, nicht zugestimmt hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Aufforderung der hessischen Ministerin an die Firma K+S, die Vorbereitungen zum Werra-Bypass möglichst zügig umzusetzen? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 5. Welchen aktuellen Stand haben diese Vorbereitungen? Nach Auskunft des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz führt das Regierungspräsidium Kassel derzeit auf Antrag von K+S das Raumordnungsverfahren Fernleitung zur Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier an die Oberweser durch. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand Anfang des Jahres statt. Das Verfahren wurde nach der Beteiligung bis zur Verabschiedung des Bewirtschaftungsplans Salz der FGG Weser ausgesetzt. Derzeit werden von K+S die Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren für eine zweite Beteiligung und Offenlage überarbeitet. 6. Ist der Bau eines temporären Werra-Bypasses entsprechend dem Bewirtschaftungsplan Salz für die FGG-Weser rechtlich zulässig? Nein. Ein temporärer Werra-Bypass darf gemäß dem am 18.03.2016 in diesem Punkt nicht einstimmig beschlossenen BWP und MNP der FGG Weser für die Jahre 2015-2021 nicht gebaut werden. Dies ist für die Zulassungsbehörde verbindlich. Der Weserrat wird sich 2018 mit der Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen sowie den Optionen erneut befassen. Da das Einstimmigkeits- 3

prinzip gilt, kann der Bau des temporären Werra-Bypasses nicht gegen die Stimme Niedersachsens ermöglicht werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 7. In dem Bewirtschaftungsplan wurde zum Controlling der Umsetzung des Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 bezüglich der Salzbelastung die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der FGG Weser mit dem Unternehmen K+S beschlossen. Wie genau ist diese Arbeitsgruppe besetzt (Funktionsbezeichnung), und hat sie sich bereits getroffen? Die Weser-Ministerkonferenz hat mit dem Bewirtschaftungsplan am 18.03.2016 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Salzreduzierung (AG Salzreduzierung) beschlossen. Aufgabe der AG Salzreduzierung sind entsprechend dem Bewirtschaftungsplan, die Begleitung und das Controlling des Umsetzungsprozesses und die Erfassung der Prozessfortschritte des detaillierten Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung. In der AG Salzreduzierung sind der Vorsitz der FGG Weser sowie die Weser-Anrainerländer vertreten, und die Geschäftsstelle der FGG Weser nimmt daran teil. Das Unternehmen K+S hat der AG zu berichten. Der Vorsitz der AG berichtet dem Weserrat über den aktuellen Fortschritt durch Sachstandsberichte und gegebenenfalls Beschlussvorschläge. Am 07.12.2016 findet die konstituierende Sitzung der AG Salzreduzierung statt. Zur Besetzung der AG Salzreduzierung wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 25 in der Drucksache 17/6178 Bezug genommen. Die Weserländer haben inzwischen nachfolgende Vertreter benannt: Land HB Vorsitzland FGG Weser Benannter Vertreter (Funktionsbezeichnung) Abteilungsleiter Natur und Wasser, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, SUBV Leitung AG Salzreduzierung Fachliche Begleitung/Stellvertreter (Funktionsbezeichnung) Referent Qualitative Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, SUBV Referatsleiter Qualitative Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, SUBV BY Kein Vertreter benannt Kein Vertreter benannt HE Referatsleiter Bergbau, Bergrecht, Geologie, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, HMUKLV NI Referatsleiter Oberflächen- und Küstengewässer, Meeresschutz, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, MU Referentin Oberflächen- und Küstengewässer, Meeresschutz, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, MU NW ST Referatsleiter Abwasserbeseitigung, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, MKULNV Referatsleiterin Gewässer- und Bodenschutz, Altlasten, Wasserrahmenrichtlinie, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, MULE MKULNV Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, LHW 4

Land TH Benannter Vertreter (Funktionsbezeichnung) Referent Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, TMUEN Referent Bergbau, Strahlenschutz Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, TMUEN Fachliche Begleitung/Stellvertreter (Funktionsbezeichnung) 8. Welche wirksamen rechtlichen Möglichkeiten verbleiben dem Land Niedersachsen, um nach der Zustimmung zum Bewirtschaftungsplan noch den Bau des Werra-Bypasses zu verhindern, wenn sich im Jahr 2018 herausstellt, dass die Planungen im Masterplan Salz nicht ausreichen, um die für 2021 festgelegten Zielwerte für die Werra zu erreichen? Siehe Antwort zu Frage 6. 9. Für die Halde Hattorf ist eine Erweiterung um 76 ha von derzeit 86 ha auf 158 ha geplant. Wie wirkt sich diese Erweiterungsplanung auf die geplanten Maßnahmen zur Haldenabdeckung aus? Alle Halden im Revier fallen unter die Verpflichtung zur Haldenabdeckung. 10. Inwiefern wurde diese Planung im Bewirtschaftungsplan berücksichtigt? Siehe Antwort zu Frage 9. (Ausgegeben am 30.11.2017) 5