Aktuelle Förderprogramme der KfW Energieeffiziente Wohngebäude Jülich, 26.02.2015 Markus Merzbach Abteilungsdirektor Bank aus Verantwortung
KfW Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag Gründung: 1948 Anteilseigner: Refinanzierung: Rating: Sitz: Niederlassungen: 80 % Bund, 20 % Bundesländer 90 % Kapitalmarkt, Bundesmittel AAA / Aaa Frankfurt am Main Berlin, Bonn Fördervolumen 2014: 74,1 Mrd. Euro Inländisches Fördergeschäft (47,6 Mrd. Euro) Internationales Geschäft (25,5 Mrd. Euro) 2
Der Weg zum Förderkredit Antragsweg Antragstellung Befürwortung Kunde Finanzierungspartner über Fördermittel informieren Finanzierungsberatung Bonitätsprüfung Sicherheitenprüfung Antragsprüfung Vertragsabschluss Kreditverwaltung Prüfung der Förderfähigkeit ggf. Bonitätsprüfung Kreditzusage Refinanzierungszusage 3
Förderung für Wohnimmobilien Überblick Förderprogramme sind kombinierbar Neubau Energieeffizient Bauen (153) Kredit Gebäudebestand Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Kredit / Zuschuss Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167) Kredit Altersgerecht Umbauen (159, 455) Kredit / Zuschuss Energieeffizienz Barrierereduzierung KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134) Kredit Wohneigentums -bildung 4
Energieeffizient Bauen (153) Anwendungsbereiche Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten Wir fördern: den Bau/Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 40, 55, 70 (inklusive Passivhaus) die Bestandserweiterung durch abgeschlossene Wohneinheit(en) den Umbau von unbeheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen 5
Energieeffizient Bauen (153) KfW-Effizienzhaus-Standards Förderstufen nach EnEV Jahres-Primär- Transmissionsenergiebedarf (Q P ) wärmeverlust (H T ) (in % des Referenzgebäudes nach EnEV) KfW-Effizienzhaus 40 40 % 55 % KfW-Effizienzhaus 55 55 % 70 % Förderkredit Zinssatz* 0,75 % + Tilgungszuschuss 10 % 5 % KfW-Effizienzhaus 70 70 % 85 % 1,00 % - Referenzgebäude EnEV 100 % 100 % * Stand: 16.02.2015 6
Energieeffizient Bauen (153) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 50.000 EUR je Wohneinheit bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab 1.000 EUR mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 16.02..2015 7
Energieeffizient Bauen (153) Förderbeispiel 1 Familie Sommer hat ein älteres Haus erworben, das sie nun sanieren will. Es soll nach der Sanierung ein KfW-Effizienzhaus 70 sein und das bisher unbeheizte Dachgeschoss soll zu einer zweiten Wohneinheit ausgebaut werden (ebenfalls KfW-Effizienzhaus 70). Investitionsplan EUR Finanzierungsplan EUR Kaufpreis Immobilie 350.000 Sanierungskosten 80.000 Kosten neue Wohneinheit 100.000 Energiesachverständiger 6.000 KfW-Wohneigentumsprogramm (124) 50.000 Energieeffizient Sanieren (151) 75.000 Energieeffizient Bauen (153) 50.000 Baubegleitungszuschuss (431) 3.000 sonstige Mittel 358.000 Summe 536.000 Summe 536.000 8
Energieeffizient Bauen (153) www.kfw.de/153 9
Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Antragsteller Für alle Investoren, die selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude oder Eigentumswohnungen energetisch sanieren Für Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.01.1995 Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit die Zuschussvariante (430) beantragen. 10
Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Wir fördern: die energetische Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) den Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau oder Dachgeschossausbau) die Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbeflächen) neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen die Heizungsanlage sowie eine Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude bei überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung (> 50 %) 11
Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Kredit oder Zuschuss Sanierung mit Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zinsgünstiger Kredit (152) oder Zuschuss (430)* 10 % der Kosten zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (151) oder Zuschuss (430)* bis zu 25 % der Kosten * Zuschuss nur für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung 12
Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Einzelmaßnahmen (152) Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Erneuerung von Fenstern und Außentüren Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Fördervoraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt Bestätigung durch einen Sachverständigen 13
Energieeffizient Sanieren Kredit (151) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Förderstufen Jahresprimärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust Tilgungszuschuss max. je WE KfW-Effizienzhaus 55 55 % 70 % 22,5 % 16.875 Euro KfW-Effizienzhaus 70 70 % 85 % 17,5 % 13.125 Euro KfW-Effizienzhaus 85 85 % 100 % 12,5 % 9.375 Euro KfW-Effizienzhaus 100 100 % 115 % 10,0 % 7.500 Euro KfW-Effizienzhaus 115 115 % 130 % 7,5 % 5.625 Euro KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % 175 % (Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV) 7,5 % 5.625 Euro 14
Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 50.000 EUR je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen 75.000 EUR je Wohneinheit für KfW-Effizienzhaus bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab 1.000 EUR mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 16.02.2015 15
Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Förderbeispiel 2 Vorhaben: Sanierung eines Einfamilienhauses zum KfW-Effizienzhaus 100 Modernisierung des Badezimmers Installation einer Photovoltaik-Anlage Kosten EUR Energetische Sanierung 62.000 Badsanierung (barrierefrei) 18.000 Photovoltaikanlage 20.000 Finanzierungsplan EUR Energieeffizient Sanieren (151) 62.000 Altersgerecht Umbauen (159) 18.000 Erneuerbare Energien (274) 20.000 Summe: 100.000 Summe: 100.000 10 % Tilgungszuschuss von 62.000 Euro - 6.200 zurückzuzahlender Darlehensbetrag 93.800 16
Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430) Finanzierung ohne KfW-Kredit KfW-Effizienzhaus 55: 25,0 % Zuschuss, max. 18.750 Euro KfW-Effizienzhaus 70: 20,0 % Zuschuss, max. 15.000 Euro KfW-Effizienzhaus 85: 15,0 % Zuschuss, max. 11.250 Euro KfW-Effizienzhaus 100: 12,5 % Zuschuss, max. 9.375 Euro KfW-Effizienzhaus 115/Denkmal: 10,0 % Zuschuss, max. 7.500 Euro Einzelmaßnahmen: 10,0 % Zuschuss, max. 5.000 Euro Antragstellung direkt bei der KfW: www.kfw.de/430 17
Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (431) Zuschuss für Planung und Baubegleitung Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 Euro pro Vorhaben Für die Planung und professionelle Baubegleitung einer energetischen Sanierung durch qualifizierte Sachverständige Antragstellung bei der KfW nach Abschluss der Baubegleitung nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder 430 18
Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (431) www.kfw.de/431 19
Altersgerecht Umbauen (159, 455) Mehr Komfort für alle Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen. Wir fördern: Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Wohnungen die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzugs) den Ausbau vormals nicht beheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau) den barrierearmen Umbau von beheizten Nicht-Wohnflächen (z. B. Gewerbe) zu Wohnflächen den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen 20
Altersgerecht Umbauen (159, 455) Die Förderung für mehr Wohnkomfort attraktive Finanzierungskonditionen bzw. nicht zurückzahlbarer Zuschuss einfache und klare Anforderungen an den Umbau Förderung von Einzelmaßnahmen oder umfassende Barrierereduzierung zum Standard Altersgerechtes Haus Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Umbau. 21
Altersgerecht Umbauen (159, 455) Mehr Komfort für alle Kredit: 50.000 Euro je Wohneinheit oder Zuschuss: 8 % für Einzelmaßnahmen, max. 4.000 Euro pro Wohneinheit 10 % für Standard Altersgerechtes Haus, max. 5.000 Euro pro WE Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit (159) die Zuschussvariante (455) beantragen. 22
Altersgerecht Umbauen (159, 455) Überblick förderfähige Maßnahmen 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. altersgerechte Stellplätze für PKW oder Kinderwagen) www.kfw.de/haus 5 Maßnahmen an Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Modernisierung WC, Waschbecken) 2 Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutz, Schutz vor Einbruch) 6 Sicherheit, Orientierung und Kommunikation (z. B. elektronische Türöffner, Garagenöffner) 3 Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlagen, Rampen) 7 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 4 Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von Balkonen, Loggien, Terrassen) 23
Altersgerecht Umbauen (159, 455) Standard Altersgerechtes Haus Der Standard Altersgerechtes Haus beinhaltet folgende Anforderungen: einen altersgerechten Zugang (Förderbereiche 1, 2 und ggf. 3), ein altersgerechtes Wohn- und/oder Schlafzimmer sowie eine altersgerechte Küche (Förderbereich 4), ein altersgerechtes Bad (Förderbereich 5), die Bedienelemente entsprechen den Anforderungen (Förderbereich 6) Positiver Effekt: Wertsteigerung der Immobilie bessere Vermarktung für Vermieter Anhaltspunkt für alle Eigentümer, was barrierereduziertes Wohnen für die Umsetzung bedeutet 24
Altersgerecht Umbauen (159, 455) Sachverständige Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen 1 bis 7 empfehlen wir eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation durch einen Sachverständigen Für Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus ist in der Zuschussvariante ein Sachverständiger verpflichtend. Sachverständige sind: nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte insbesondere Architekten (www.bak.de) und Bauingenieure (www.bingk.de) öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks, die die Fortbildung nach den Kriterien des Zentralverbands des Deutschen Handwerks im Bereich Barriereabbau/Barrierefreiheit in Wohngebäuden erfolgreich absolviert haben (Informationen unter: recht@zdh.de) 25
Altersgerecht Umbauen (159) Förderfähige Kosten Wir fördern: Alle Kosten, die durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen unmittelbar bedingt sind. Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten. Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind. Voraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks 26
Altersgerecht Umbauen (159) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 50.000 EUR je Wohneinheit bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 4 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat gegen Vorfälligkeitsentschädigung mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 16.02.2015 27
Bildnachweis/Quellenangabe Titelseite: Ganzseitiges Motiv / KfW / Stephan Sperl Folie 3: KfW-Bildarchiv / Thomas Klewar Folie 32: KfW-Bildarchiv / Jens Steingässer Folie 33: KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow Folie 38: Bild 1-3: KfW-Bildarchiv / Thomas Klewar Bild 4: KfW-Bildarchiv / Torsten George Folie 55: Autor: iceteaimages, Quelle: fotolia.com 28
Sie benötigen weitere Informationen? Kontaktdaten Infocenter der KfW Montag bis Freitag von 8:00 18:00 Uhr 0800 539 9002 (kostenfrei) infocenter@kfw.de KfW Bankengruppe Palmengartenstrasse 5 9 60325 Frankfurt am Main www.kfw.de 29