JAHRESUMSTELLUNG. Folgende Schritte sind für den Jahreswechsel in FoxLohn nötig:



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Transkript:

Sehr geehrte FoxLohn Kunden! Anmerkung: Sobald das aktuelle Update auf Ihrem Rechner installiert ist, muss auch die Jahresumstellung der Lohnverrechnung vollzogen werden. Es hat keine Auswirkung ob Sie die Periode 2006/12 bereits fixiert und abgeschlossen haben, oder nicht! JAHRESUMSTELLUNG Folgende Schritte sind für den Jahreswechsel in FoxLohn nötig: Wechseln Sie in die Periode 2006/12. Unter Stamm/Jahresumstellung kann nun die Überleitung des Jahres 2006 in das Jahr 2007 vollzogen werden. 1

Es werden nun die nötigen Strukturanpassungen in der Datenbank gemacht und die neuen Beitragstabellen angelegt. War die Jahresumstellung erfolgreich erhalten Sie folgende Meldung: WICHTIG: Sie müssen bei JEDEM Mandanten, der aktiv im Jahr 2007 abgerechnet wird, die Jahresumstellung machen. Dies ist deshalb nötig, da beispielsweise Werte wie der DZ-Prozentsatz oder neue Lohnarten pro Mandant gespeichert werden müssen. Die wichtigsten Schritte für das Jahr 2007 sind nun gemacht. Alle anderen Änderungen werden programmgesteuert durchgeführt. 2

NEUERUNGEN IM PROGRAMM Nachfolgend teilen wir Ihnen noch weitere Änderungen im Programm mit: Fixwerte: Sie haben nun auch die Möglichkeit bestimmte fixe Lohnarten für einen variablen Zeitraum (von/bis) zu terminisieren. In der Bruttoerfassung werden dann in den betreffenden Monaten diese Fixwerte geladen. Bruttoerfassung: Damit über die Bruttoerfassung schnell erfasst bzw. aktualisiert werden kann, gibt es in FoxLohn nun die Möglichkeit, Fixwerte mit einem Mausklick zu übernehmen. Klicken Sie einfach auf das Einfügen Symbol, um die aktuell erfassten Werte in der Bruttoerfassung für den Fixwertspeicher zu übernehmen. 3

Das Geschwindigkeitsproblem beim Aufruf des Lohnkontos aus der Bruttoerfassungs-Maske ist mit der aktuellen Version von FoxLohn nun auch behoben. Nutzen Sie den Menüpunkt Zusatzfunktionen Weitere Info um erweiterte Informationen zum ausgewählten Dienstnehmer zu erhalten. 4

Personalstamm: Die Handhabung bei der Anlage von Subnummern im Personalstamm wurde vereinfacht. Monatsauswertung: Um schnellstmöglich Auswertungspunkte auszuwählen, wurde eine Möglichkeit geschaffen, durch einen Mausklick ALLE Optionen, KEINE Optionen oder TYPISCHE Optionen zu aktivieren. Klicken Sie dazu einfach auf das gewünschte Feld auf der rechten Seite der Maske. Es gibt eine neue Auswertungsmöglichkeit: die Detailübersicht Abrechnungen / Kontrollausdruck ermöglicht Ihnen, im Hochformat alle abgerechneten Bezüge Ihrer Dienstnehmer übersichtlich aufgeschlüsselt zu betrachten/kontrollieren. 5

Der Buchungsbeleg wurde flexibler gestaltet. Es ist nun auch möglich, MV- Beiträge (Arb./Ang./Lehrl.) und den Dienstgeberzuschlag (Arb./Ang./Lehrl.) extra auszuweisen. EFZ-Zuschuss Anforderung mittels Elda Der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an die AUVA kann nun auch elektronisch beantragt werden. Unter dem Menüpunkt Personal/Meldungen/EFZ-Zuschuss können Sie den Antrag erfassen und wie gewohnt über Meldungen senden an die Elda-Datensammelstelle übermitteln. Firmenstamm Im Firmenstamm können Sie nun die betreffende Mitarbeitervorsorge-Kasse erfassen. Diese dient dann als Vorschlagwert in der Personalstammverwaltung. 6

GRUNDSÄTZLICHES Subnummer: Wenn sich bei einem Dienstnehmer (egal ob unterm Jahr oder am Anfang des Jahres) die Beitragsgruppe ändert (zum Beispiel bei einem Lehrling der Wechsel vom zweiten auf s dritte Lehrjahr) MUSS eine Subnummer angelegt werden! Abrechnung von Präsenzdienern und Wohi-Empfängerinnen, die der Abfertigung Neu unterliegen: Auch in Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes sowie bei Bezug von Wochen- und Krankengeld nach dem ASVG leistet der Arbeitgeber weiter Beiträge. Bemessungsgrundlage für Präsenz- und Zivildienst ist das Kinderbetreuungsgeld. Beim Wochengeld ist die Bemessungsgrundlage das für den Kalendermonat vor dem Wochengeld maßgebliche Gehalt, im Falle des Krankengeldes die Hälfte des maßgeblichen Gehaltes. Wieviel Abfertigung NEU erhalten Präsenz- und Zivildiener? Bei aufrechtem Dienstverhältnis zahlt der Arbeitgeber 1,53% von der Grundlage Kinderbetreuungsgeld (14,53 Euro täglich) in die Kassa ein. Wieviel Abfertigung NEU erhalten Wochengeldbezieherinnen? Beim Wochengeld ist die Bemessungsgrundlage das für den Kalendermonat vor dem Wochengeld maßgebliche Gehalt Vorgehensweise bei der Abrechnung: - Legen Sie eine neue Subnummer an. - Wählen Sie bei der Datenauswahl 00 aktives Dienstverhältnis aus. - Löschen Sie ggf. das Austrittsdatum bzw. Ende Entgelt. - Speichern Sie die Änderung. - Rufen Sie den Dienstnehmer abermals im Personalstamm auf (die erhöhte Subnummer) - Gehen Sie auf Seite 2 in die Zusatzfunktionen/Fixwerte - Erfassen Sie dort die Lohnart 800 mit dem betreffenden Betrag (siehe oben) - In der Bruttoerfassung muss nun diese Bemessungslohnart monatlich abgerechnet werden. TIPP: Tragen Sie bei den Zusatzfunktionen unter Termine die Periode ein, mit der die Zahlung der Abfertigung NEU endet! 7

WICHTIG: Bitte führen Sie immer Datensicherungen durch! Um dies zu vereinfachen, haben Sie in FoxLohn die Möglichkeit, eine automatische Datensicherung durchführen zu lassen. Dafür brauchen Sie nur in der Programmsteuerung den Sicherungspfad einzugeben. Sinnvollerweise sollte dieser Datenpfad auf z.b. ein Serverlaufwerk zeigen. 8

JAHRESAUSWERTUNG 2006 Als Vorarbeit für die Übermittlung des kombinierten Lohnzettels/Beitragsnachweises sollten Sie folgenden Schritt durchführen: Im Menü unter System finden Sie den Punkt Prüflauf GKK Nach Ausführen dieses Programmteils erhalten Sie einen Ausdruck bei welchen Dienstnehmern keine Versicherungsnummer eingegeben wurde bzw. die Mitarbeitervorsorgekasse nicht ausgewählt wurde. Bevor Sie die Meldungen an die ELDA übermitteln, sollten Sie die fehlenden SV- Nummern bzw. MV-Kassen bei den betreffenden Dienstnehmern erfassen. Die Übermittlung des kombinierten Lohnzettels/Beitragsnachweises funktioniert wie folgt: Steigen Sie bitte ein unter Druck/Jahresauswertung Wählen Sie die Abrechnungsperiode 12/2006 Sie sehen nun folgende Maske: 9

Wählen Sie nun den Punkt Kombi-Lohnzettel aus. Es erscheint folgende Meldung, die Sie mit OK bestätigen. Falls Sie während des Jahres bereits die ausgetretenen Dienstnehmer übermittelt haben, wählen Sie als Option ohne ausgetretene DN aus. Andernfalls klicken Sie auf die Option alle DN. Wenn Sie jetzt auf das Seitenvorschau-Symbol (die Lupe) klicken, erhalten Sie folgende Meldung: Nun können Sie unter DFÜ/Meldungen senden die kombinierten Lohnzettel/Beitragsnachweisungen an ELDA übermitteln. Wählen Sie zuerst das Feld Lohnzettel/Beitr.NW und klicken danach auf den Button Daten für ELDA Versand bereitstellen. Die Erstellung der Daten kann, je nach Dienstnehmeranzahl bzw. Rechnergeschwindigkeit, einige Zeit in Anspruch nehmen. Wurden die Meldungen ordnungsgemäß erstellt, erscheint folgende Meldung: Klicken Sie nun auf das Symbol um das ELDA-Programm zu starten. Im ELDA-Sendeprogramm übermitteln Sie bitte zwei Dateien: - bgnlz_tagesdatum - LZSV_TAGESDATUM 10

Falls Sie die Meldungen nicht an ELDA senden, haben Sie auch die Möglichkeit, den Lohnzettel/Beitragsnachweis auszudrucken und an das Betriebsfinanzamt zu übermitteln. Kommunalsteuererklärung 2006 Bezüglich der Übermittlung der Kommunalsteuererklärung an FinanzOnline (Frist 31.03.2007) bitten wir um folgende Vorgehensweise: 1. Vervollständigen der Gemeinde-Daten Steigen Sie bitte in den Gemeinde-Stamm (Menüpunkt Stamm/Körperschaften/Gemeinde) und wählen Sie die betreffende Gemeinde aus. Füllen Sie nun das Feld Finanz-Online Gmd.Nr. aus. Klicken Sie dazu auf den blau unterstrichenen Schriftzug http://www.statistik.at Entnehmen Sie aus der geöffneten Website die Finanz-Online Nummer (6-stellig) Ihrer Gemeinde und tragen diese in das dafür vorgesehene Feld ein. 2. Wechseln Sie nun in die Maske Jahresauswertung und klicken dort die Auswertungsart Kommunalsteuererklärung (Übermittlung Finanz-Online) an. Gehen Sie nun auf die Seitenvorschau. Die Daten werden aufbereitet. 11

3. Sie sehen nun folgende Maske: Als nächsten Schritt klicken Sie auf den Button XML-Datei erstellen. Danach erhalten Sie einen Überblick der Daten (Gesamtbemessung und Gesamt-KommSt). Wurde die Datei erfolgreich erstellt, erscheint diese Meldung: 4. Klicken Sie nun auf das Symbol mit der Weltkugel. Sie werden jetzt auf die Website von FinanzOnline weitergeleitet. Loggen Sie sich hier mit Ihren Zugangsdaten ein. 5. Sobald Sie eingeloggt sind, wählen Sie den Punkt Eingabe/Übermittlung aus und klicken Kommunalsteuer an. Das Feld Dateiname befüllen Sie, indem Sie die Tastenkombination STRG+V klicken, oder durch Anklicken des Buttons Durchsuchen. Sobald der Datenpfad eingefügt ist, klicken Sie auf Datei senden. 6. Sie erhalten nun den Hinweis der erfolgreichen Übermittlung der Datei! 12

Steuerliche Info s 2007 Hier finden Sie noch einige Informationen, die das Jahr 2007 betreffen: Behinderteneinstellungsgesetz Ausgleichstaxe 209,00 monatlich Bauarbeiter Zuschlag/Urlaub KV-Lohn + 25 % x 11,85 bei 40-Stunden-Woche x 11,55 bei 39-Stunden-Woche x 11,41 unter 39-Stunden-Woche KV-Lohn + 20 % x 1,3 Zuschlag/Abfertigung Lohnpfändung/Unpfändbare Freibeträge Allgemeiner Grundbetrag monatlich 726,00 wöchentlich 168,00 täglich 24,00 in Anschlag zu bringen, wenn der Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen hat Erhöhter allgemeiner Grundbetrag monatlich 847,00 wöchentlich 196,00 täglich 28,00 in Anschlag zu bringen, wenn der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Sonderzahlungen hat Unterhaltsgrundbetrag pro Person insgesamt höchstens monatlich 145,00 725,00 wöchentlich 32,00 160,00 täglich 4,00 20,00 13

in Anschlag zu bringen pro Person, welcher der Dienstnehmer gesetzlichen Unterhalt gewährt Unterhaltssteigerungsbetrag pro Person 10%, höchstens jedoch 50% Höchstbeitragsgrundlagen Dienstnehmer Dienstnehmer kalendertäglich monatlich Sonderzahlungen im Kalenderjahr 128,-- 3.840,-- 7.680,-- KV UV PV ALV AK WBF Höchstbeitragsgrundlagen freie Dienstnehmer Freie Dienstnehmer KV 128,-- 3.840,-- 7.680,-- 128,-- 3.840,-- 7.680,-- 128,-- 3.840,-- 7.680,-- 128,-- 3.840,-- 7.680,-- 128,-- 3.840,-- 7.680,-- monatlich (ohne Sonderzahlungen) monatlich (mit Sonderzahlungen) Sonderzahlungen (SZ) im Kalenderjahr 4.480,-- 3.840,-- 7.680,-- UV 4.480,-- 3.840,-- 7.680,-- PV 4.480,-- 3.840,-- 7.680,-- Beitragssätze Dienstnehmer Arbeiter Angestellte DN DG Summe DN DG Summe KV 3,95% 3,55% 7,50% 3,75% 3,75% 7,50% UV 1,40% 1,40% 1,40% 1,40% PV 10,25% 12,55% 22,80% 10,25% 12,55% 22,80% ALV 3,00% 3,70% 6,70% 3,00% 3,70% 6,70% WBF 0,50% 0,50% 1,00% 0,50% 0,50% 1,00% AK 0,50% 0,50% 0,50% 0,50% Summe 18,20% 21,70% 39,90% 18,00% 21,90% 39,90% BMVG 1,53% 1,53% 1,53 1,53% NSchG 2,00% 2,00% SchlW 0,70% 0,70% 1,40% Geringfügigkeitsgrenze täglich 26,20 monatlich 341,16 14

Arbeiter Angestellte Freie DN Summe Entgelte DG DN DG DN DG DN DG < 511,74 1,40% 1,40% 1,40% DN < 341,16 DG > 511,74 17,80% 17,80% 17,80% DN < 341,16 17,80% 13,65% 17,80% 14,20% 17,80% 13,65% DG > 511,74 DN > 341,16 DG < 511,74 DN > 341,16 1,40% 13,65% 1,40% 14,20% 1,40% 13,65% 17,80% aus UV 1,40% und pauschalierte Dienstgeberabgabe 16,4% Summe Entgelte DN > 341,16 aus mehreren geringfügigen Dienstverhältnissen Selbstversicherung geringfügig Beschäftigter in KV und PV monatlich 48,14. Zahlungspflichten Dienstgeber Dienstgeberbeitrag FLAG 4,50 % wenn Summe Arbeitslöhne monatlich 1.460,-- übersteigt, sonst Verringerung der Beitragsgrundlage um 1.095,-- entfällt für Dienstnehmer ab 60. Lebensjahr Wirtschaftskammer-Umlage 2 Burgenland 0,44% Kärnten 0,42% Niederösterreich 0,42% Oberösterreich 0,36% Salzburg 0,43% 0,42% Steiermark Tirol 0,44% 0,39% Vorarlberg Wien 0,40% Zahlungspflichten Dienstnehmer Mitversicherung Angehöriger / Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 3,40% 3,40% der Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen) des Versicherten des zweitvorangegangenen Jahres (bzw. der aktuellen Pension) 15

NEBENVERDIENSTGRENZEN 2007 Studenten/Familienbeihilfe Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr 8.725,-- Seit dem 1.1.2001 gibt es keine monatliche Betrachtungsweise mehr. Vielmehr ist mit diesem Zeitpunkt eine sog. Jahresdurchrechnung eingeführt worden. Informationen dazu auch unter der Internetseite www.bmf.gv.at! Vorsicht! Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (= Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherung) im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, besteht für dieses Kalenderjahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe und die bezogene Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag sind zurückzuzahlen. Studenten/Stipendium Tätigkeit maximales Jahreseinkommen selbständig oder gemischt 5.814,-- rein unselbständige Tätigkeit 7.195,-- Die bisherige monatliche Verdienstgrenze während der Vorlesungszeit wurde mit 1.9.2001 abgeschafft. Sie wird durch ein maximales Jahreseinkommen (= Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge) ersetzt. Es gibt somit keine Unterscheidung zwischen Einkünften während der Vorlesungszeit und der Ferien mehr. Informationen dazu auch unter der Internetseite www.stipendium.at! Mütter/Väter/Kinderbetreuungsgeld Zuverdienstgrenze ca. 14.600,-- brutto Jener Elternteil, der Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht, darf jährlich dazuverdienen. Dabei wird das Einkommen des anderen Elternteils nicht berücksichtigt. Für unselbständig Erwerbstätige berechnet sich die Zuverdienstgrenze auf folgende Weise: Die Summe aller Einkünfte während der Zeit des KBG-Bezugs (ohne Sozialversicherungsbeiträge, ohne 13. und 14. Gehalt und ohne Wochengeld) wird durch die Anzahl der Monate dividiert, in denen KBG bezogen wird. Dieser Betrag wird um 30% erhöht und mit 12 multipliziert. Liegt diese Endsumme unter der Zuverdienstgrenze, muss man das KBG nicht zurückzahlen. Informationen dazu auch unter der Internetseite www.help.gv.at/8/080600_f.html#zuverdienst. 16

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