Aktion Mensch Förderung konkret. AWO Bundesverband e.v. 06. bis 08. Mai in Dresden

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Transkript:

Aktion Mensch Förderung konkret AWO Bundesverband e.v. 06. bis 08. Mai in Dresden

Fördervoraussetzungen Antragsteller ist gemeinnützige Organisation in der Behindertenhilfe in der Kinder- und Jugendhilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (drohende Wohnungslosigkeit, Gewaltproblematik, Suchtproblematik) 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 2

Fördervoraussetzungen Aktuelle Zusatzanforderungen an ggmbhs: gemeinnützige Organisationen müssen Mehrheit der Gesellschafteranteile besitzen. sofern Privatpersonen als Minderheitsgesellschafter Geschäftsführung inne haben, muss unabhängiger Aufsichtsrat vorhanden sein. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 3

Fördervoraussetzungen Aktuelle Zusatzanforderungen an Stiftungen: Stiftungen müssen mindestens zwei Organe haben, Stifter darf dominierenden Einfluss ausüben, aber: es müssen bereits zu Lebzeiten des Stifters Strukturen vorhanden sein, die volle Funktionsfähigkeit der Stiftung nach Ableben gewährleisten. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 4

Fördervoraussetzungen i.d.r. Einsatz von Eigenmitteln! Aber: Leistungen nach 34 SGB IX Teilhabe am Arbeitsleben für in Projekten oder im Rahmen der Starthilfe eingesetzte Mitarbeiter müssen als Eigenmittel ausgewiesen werden. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 5

Fördervoraussetzungen Einsatz von Mitteln anderer Förderorganisationen ist zulässig. ABER: keine Förderung bei gleichzeitiger Förderung desselben Vorhabens durch Glücksspirale, Stiftung Deutsches Hilfswerk oder Lotto-/Toto-Mittel. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 6

Förderausschluss Nicht gefördert werden: Vorhaben, die vor Antragstellung bzw. vor Bewilligung begonnen wurden. gewerbliche Organisationen Organisationen, die das Selbstkontrahierungsverbot gemäß 181 BGB außer Kraft setzen 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 7

Kinder- und Jugendhilfe Förderaktion Miteinander Gestalten Kinder und Jugend aktiv : Gefördert werden: Projekte zur Partizipation und aktiver Teilhabe Projekte zur Bildung und sozialem Lernen 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 8

Kinder- und Jugendhilfe Förderaktion Miteinander Gestalten Kinder und Jugend aktiv : max. 4.000 Euro für max. 12 Monate keine Eigenmittel notwendig Bezuschusst werden Honorar- und Sachkosten Beginn nach Antragstellung auf eigenes Risiko möglich Nur ein Antrag pro Kalenderjahr! 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 9

Kinder- und Jugendhilfe Förderaktion Miteinander Gestalten Beispiel Partizipation und aktive Teilhabe Videodreh 6 Monate Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund erarbeiten mit Filmschaffenden Videos zu eigenen Liedern. Wechsel von der passiven Nutzung von Medien hin zum aktiven Gestalten: Jugendliche nutzen die Medien, um ihre Inhalte auf Youtube zu veröffentlichen. Bericht über das Projekt in der regionalen Presse. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 10

Kinder- und Jugendhilfe Förderaktion Miteinander Gestalten Beispiel Bildung und soziales Lernen Kinderlieder aus aller Welt 12 Monate Zur Interkulturellen Woche der Stadt X zeigen Kinder auf der Bühne einfache Spiele und Übungen für Kleinere, Eltern, Omas /Opas, Fachkräfte und andere Interessierte und vermitteln einfache Methoden zur Verbesserung von Wortschatz, sprachlicher Vielseitigkeit und Zungenfertigkeit zum besseren Verstehen untereinander. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 11

Kinder- und Jugendhilfe Starthilfe Zuschuss zu Personalkosten für Leitungs- und Koordinierungskräfte zum Aufbau einer Beratungsstelle, die Aussicht auf eine Refinanzierung hat. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 12

Kinder- und Jugendhilfe Starthilfe Zuschuss für 1,5 Personalstellen max. 4 Jahre und max. 250.000 Euro Zuschuss im 1. Jahr 80%, dann jährliche Degression auf 70%, 60% und 50% zzgl. jeweils max. 20% Verwaltungskostenpauschale keine Förderung von Sach- und Honorarkosten jährliche Neubeantragung nötig! 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 13

Kinder- und Jugendhilfe Starthilfe Beispiel 4. Jahr Anlaufstelle für Eltern mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren, die Schrei-, Fütter- oder Schlafprobleme haben. kurzfristige Hilfen zur Krisenbewältigung und zur Stärkung der Eltern- Kind-Bindung werden aufgezeigt, Prävention betrieben und durch Vermittlung von Wissen über entwicklungspsychologische Prozesse die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt. Dabei Zusammenarbeit mit Kinderärzten, Amt für Jugend- und Soziales und Wohlfahrtsverbänden Finanzierung über Jugendamt der Stadt angestrebt. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 14

Kinder- und Jugendhilfe Starthilfe Beispiel 4. Jahr aufsuchendes bindungsorientiertes Beratungsangebot für hochbelastete Familien im östlichen Teil eines Landkreises. Eltern sollen unterstützt werden, eine möglichst sichere Bindung zu ihren Kindern aufzubauen. Methoden sind psychosoziale Beratung von Eltern und videogestützte entwicklungspsychologische Beratung. Anteile der einzelnen Sozialräume im Kreis und Aufteilung zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sind noch zu verhandeln. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 15

Kinder- und Jugendhilfe Investitionsförderung Förderfähig sind Investitionen für ambulante Dienste (z.b. Frühförderstelle) teilstationäre Einrichtungen: hier integrative Schulen und Tageseinrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche Verbesserung der Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Diensten und integrativen Tageseinrichtungen 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 16

Kinder- und Jugendhilfe Investitionsförderung Zuschusshöhen: ambulante Dienste: 40% der Gesamtkosten bei max. 250.000 Euro teilstationäre Einrichtungen: 30% der Gesamtkosten bei max. 110.000 Euro Verbesserung der Barrierefreiheit: 40% der Gesamtkosten bei max. 110.000 Euro 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 17

Kinder- und Jugendhilfe Investitionsförderung Zuschussberechnung für inklusive Kitaeinrichtungen: Erfassen des Anteils von Kindern mit Behinderung in Relation zu Kindern ohne Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung, Verdoppelung des Anteils von Kindern mit Behinderung, darauf bis zu 30 % Zuschuss bzw. max. 110.000 Euro 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 18

Kinder- und Jugendhilfe Investitionsförderung Zuschussberechnung Beispiel Kinderhaus: Schaffung von 48 neuen Plätzen im Kinderhaus, davon 16 Plätze für Kinder mit Behinderung. Verdoppelung Anteil Kinder mit Behinderung: 32 Quote: 66,66 Prozent 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 19

Kinder- und Jugendhilfe Investitionsförderung Zuschussberechnung Beispiel Kinderhaus: Quote: 66,66 Prozent Bauwerkskosten und Kosten Ausstattung und Kunstwerke: 1.15 Millionen Euro Förderfähige Gesamtkosten also: 766.590 Euro Davon 30 Prozent: 229.977 Euro Wegen Überschreitung max. Förderhöhe Kürzung auf 110.000 Euro 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 20

Kinder- und Jugendhilfe Projektförderung Ideen, die einen lokalen Bezug haben und vor Ort das Angebot erweitern in Bezug auf: Prävention, Aufklärung, Persönlichkeitsbildung Förderung der Erziehung in der Familie Inklusion junger Menschen mit Behinderung Vorhaben zugunsten junger Menschen mit Migrationshintergrund Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 21

Kinder- und Jugendhilfe Projektförderung Förderfähig sind Personal-, Honorar- und Sachkosten. Zuschuss beträgt 70% der Gesamtkosten zzgl. Verwaltungskostenpauschale von max. 20%. Förderung max. 36 Monate mit max. 250.000 Euro Projekt kann nach Antragstellung auf eigenes Risiko begonnen werden. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 22

Kinder- und Jugendhilfe Projektförderung Beispiel AWO, Laufzeit 3 Jahre Unterstützung für 20 Familien und Alleinerziehende und ihre Kinder durch Vermittlung ehrenamtlicher Familienpatenschaften. Schaffung eines Netzwerkes aus Jugendamt, Einrichtungen der KJH, Behindertenhilfe u. für Menschen mit Migrationshintergrund sowie Kinderärzten / Psychologen zur Erstkontaktaufnahme Gewinnung der Paten durch Pressearbeit, Teilnahme an Veranstaltungen auf kommunaler Ebene, Auslegen von Flyern und Mund-zu-Mund-Propaganda. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 23

Kinder- und Jugendhilfe Projektförderung Beispiel AWO, Laufzeit 3 Jahre Aufgaben der Paten: Begleitung bei Behördengängen oder zum Training der Kinder, Hausaufgabenhilfe, da sein als Gesprächspartner usw. Verwaltungsfachkraft 4 Std./Wo., Leitungskraft 5 Std./Wo. Honorar: pädagogische Fachkraft 15 Std./Wo., externer Dozent für 45 Termine zur Patenqualifizierung Zur Fortführung werden kommunale Mittel als Präventionsmaßnahme beantragt, da ggf. Maßnahmen wie Familienhilfe im Vorfeld verhindert werden können. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 24

Kinder- und Jugendhilfe Projektförderung Beispiel Laufzeit 3 Jahre Sprechstunde für Kinder aus suchtbelasteten Familien im Alter von 8 bis 14 Jahren und anschließende Kleingruppenarbeit mit Erfahrungsaustausch und Spiel und Spaß als Ausgleich konkrete Zusammenarbeit mit fachspezifischen Therapeuten, Präventionsrat der Stadt und einer Jugendhilfeeinrichtung der AWO Stellen: 2 Koordinierungskräfte mit je 5 Std./Wo Evaluation der Gruppenarbeit und Verhandlung mit der Stadt, Projekt in Regelleistung zu überführen. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 25

Kinder- und Jugendhilfe Projektförderung Beispiel Laufzeit 3 Jahre Schaffung eines Ehrenamtsbüros für Jugendliche und junge Erwachsene einschl. Beratung und Coaching, um Frust im Ehrenamt vorzubeugen. Jährliche Jugend-Ehrenamtsbörse Stellen: 0,5 Stellenanteil Pädagoge(in) für Projektabwicklung und Betreuung, 5 Std./Wo. für zusätzliche Projektleitung Honorare für Öffentlichkeitsarbeit, Begleitung und Coaching. Vierteljährliche Arbeitsberichte 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 26

Förderaktion Miteinander Gestalten Gemeinsam aktiv : Kleine Projekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam agieren: Aktionen und Initiativen rund um das Thema Barrierefreiheit Projekte in Kultur und Freizeit Öffentlichkeitswirksame Aktionen im Rahmen des 5. Mai 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 27

Förderaktion Miteinander Gestalten Gemeinsam aktiv : max. 4.000 Euro für max. 12 Monate keine Eigenmittel notwendig Bezuschusst werden Honorar- und Sachkosten Beginn nach Antragstellung auf eigenes Risiko möglich Nur ein Antrag pro Kalenderjahr und ein weiterer für Aktionen zum 5. Mai 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 28

Förderaktion Miteinander Gestalten Gemeinsam aktiv : Straßentheateraktionen mit Menschen mit und ohne Assistenzbedarf zum 5. Mai 3 Monate Drachenbootrennen für Menschen mit und ohne Behinderung inkl. Trainingseinheiten 10 Monate 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 29

Starthilfe Zuschuss zu Personalkosten für Leitungs- und Koordinierungskräfte zum Aufbau von ambulanten Angeboten zur Alltagsunterstützung und Beratung, die Aussicht auf eine Refinanzierung haben. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 30

Starthilfe Zuschuss für 1,5 Personalstellen max. 4 Jahre und max. 250.000 Euro Zuschuss im 1. Jahr 80%, dann jährliche Degression auf 70%, 60% und 50% zzgl. jeweils max. 20% Verwaltungskostenpauschale keine Förderung von Sach- und Honorarkosten jährliche Neubeantragung nötig! 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 31

Starthilfe Beispiel 3. Jahr ambulante Wohnbetreuung für Menschen mit seelischer Behinderung auf der Grundlage des 53 SGB XII. Leistungsvereinbarung mit Landkreis bereits ausgehandelt Regelungen des Einzugsverfahrens sowie Regelung von Fahrtkosten müssen noch verhandelt werden. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 32

Starthilfe Beispiel 3. Jahr Trägerübergreifender Treffpunkt für Menschen mit Behinderung in Großstadt Ziele: Trägerübergreifende nutzerorientierte Angebote im Freizeitbereich vorhalten. Ehrenamtliche Betätigung im Treffpunkt initiieren, dabei auch Menschen ohne Behinderungen ansprechen Beratung über vorhandene Angebote im Stadtteil Langfristige Sicherung durch Umlage der Träger, Social Sponsoring und Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 33

Förderung Arbeit Integrationsunternehmen nach 132 ff SGB IX Vorlauf- und Planungsaktivitäten zur Gründung: Förderfähig sind Personalkosten, Honorarkosten und Sachkosten (z. B. externe Gutachten) Zuschussobergrenze: max. 15.000 inkl. 20% Verwaltungskostenpauschale Förderanteil: max. 70% der förderfähigen Gesamtkosten 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 34

Förderung Arbeit Integrationsunternehmen nach 132 ff SGB IX Vorlauf- und Planungsaktivitäten zur Gründung: Förderzeitraum: max. 12 Monate Vorlauf- und Planungsaktivitäten sind durch ein externes betriebswirtschaftliches Gutachten inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung (Förderzeitraum plus ein Jahr) abzuschließen. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 35

Förderung Arbeit Integrationsunternehmen nach 132 ff SGB IX Auf- und Ausbau von Integrationsunternehmen: in dem Unternehmen sollten 40% Menschen mit Behinderung beschäftigt sein. Förderfähig sind Personalkosten von Leitungs- und Koordinierungskräften, Honorarkosten und Sachkosten (z. B. externe Beratung, Marketing, Fortbildung) 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 36

Förderung Arbeit Integrationsunternehmen nach 132 ff SGB IX Auf- und Ausbau von Integrationsunternehmen: Zuschussobergrenze: max. 250.000 inkl. 20% Verwaltungskostenpauschale Förderanteil: jährlich abgestufter Fördersatz von max. 80%, 75%, 70%, 60% und 50% zuzüglich 20% Verwaltungskostenpauschale 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 37

Förderung Arbeit Integrationsunternehmen nach 132 ff SGB IX Auf- und Ausbau von Integrationsunternehmen: Förderzeitraum: max. 60 Monate Antrag ist externes betriebswirtschaftliches Gutachten inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung (Förderzeitraum plus 1 Jahr) sowie Stellungnahme des Integrationsamtes beizufügen. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 38

Förderung Arbeit Integrationsunternehmen nach 132 ff SGB IX Beispiele: Facility Management Integrationsprojekt Gastronomie auf Fachhochschulcampus 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 39

Förderung Arbeit Zuverdienstbetriebe Zu dem förderfähigen Personenkreis gehören: Leistungsberechtigte nach SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII Kap. 6 (Eingliederungshilfe) Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung und Gleichgestellte gemäß SGB IX Personen, die die Zugangskriterien für IFDs erfüllen 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 40

Förderung Arbeit Zuverdienstbetriebe Eine unbefristete, niedrigschwellige vertragliche Vereinbarung über die Beschäftigung und die Bezahlung ist zu treffen. Der Beschäftigungsumfang darf 15 Wochenstunden nicht überschreiten. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 41

Förderung Arbeit Zuverdienstbetriebe Förderbedingungen entsprechen Integrationsbetrieben, zusätzlich aber für Hauptphase: Nach 3. Förderjahr ist externer betriebswirtschaftlicher Soll-Ist-Vergleich vorzulegen. Voraussetzung für Auszahlung des 5. Förderjahres ist verbindliche Erklärung zur Fortführung des Projektes für mindestens drei Jahre nach Ende der Förderung. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 42

Investitionsförderung Förderfähig sind Investitionen für ambulante Dienste (z.b. Beratungsstellen oder Familienentlastende Dienste) teilstationäre Einrichtungen: Tages- und Förderstätten Schaffung neuer Wohnangebote mit max. 24 Plätzen Verbesserung der Wohnqualität Investitionen für Integrationsbetriebe und Zuverdienst 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 43

Investitionsförderung Zuschuss für ambulante Dienste: 40% der Gesamtkosten und max. 250.000 Euro Beispiele: Grundstückserwerb, Neubau und Ausstattung einer Interdisziplinären Frühförderstelle Erwerb von Räumlichkeiten und Ausstattung einer Begegnungsstätte und Beratungsstelle für Menschen mit psychischer Behinderung 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 44

Investitionsförderung Zuschuss für teilstationäre Einrichtungen: 30% der Gesamtkosten und max. 110.000 Euro Beispiele: Erweiterung einer Förderstätte für mehrfach behinderte Menschen um 36 Plätze: Neubau und Ausstattung Tagesstätte mit 25 Plätzen für seelisch behinderte Menschen: Gebäudeerwerb und barrierefreier Umbau 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 45

Investitionsförderung Schaffung neuer Wohnangebote: Max. Zuschuss 110.000 Euro, bis 12 Plätze 40% und bis 24 Plätze 30% der Gesamtkosten Beispiele: Ausstattung einer intensiv betreuten Wohngruppe für 4 psychisch erkrankte Menschen Neubau und Ausstattung eines Wohnheims für 24 Menschen mit geistiger Behinderung 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 46

Investitionsförderung Verbesserung der Wohnqualität: 30% der Gesamtkosten und max. 110.000 für Verbesserungen von Einrichtungen im Bestand Beispiel: 12 angemietete Wohntrainingsplätze für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung: Einbau von Fahrstuhl, Verbreiterung und Automatisierung von Türen und Küchenumbau 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 47

Investitionsförderung Investitionen für Integrationsbetriebe und Zuverdienst 40% der Gesamtkosten und max. 250.000 Euro Beispiele: Neubau und Ausstattung einer Großküche als Integrationsbetrieb Ausbau und Ausstattung eines angemieteten Gebäudes für einen Recycling-Integrationsbetrieb, der in Zukunft auch Elektroaltgeräte entsorgen und verwerten möchte. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 48

Projektförderung Bereiche Kunst und Kultur Sport Aufklärungsmaßnahmen von Landesorganisationen und überregional tätigen Organisationen Selbstbestimmung und Prävention 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 49

Projektförderung Förderfähig sind Personal-, Honorar- und Sachkosten. Zuschuss beträgt 70% der Gesamtkosten zzgl. Verwaltungskostenpauschale von max. 20%. Förderung max. 36 Monate mit max. 250.000 Euro Projekt kann nach Antragstellung auf eigenes Risiko begonnen werden. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 50

Projektförderung Beispiel Kunst und Kultur Organisation und Durchführung eines inklusiven Theaterstücks von Menschen mit und ohne Behinderung Antragsteller aus der Behindertenhilfe, Kooperation mit einem Theaterlabor, das die Regie übernimmt. 10 Aufführungen, zur Premiere werden lokales Radio und Fernsehen eingeladen. Antragsumme: 30.000 Euro Laufzeit: 9 Monate 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 51

Projektförderung Beispiel Aufklärungsmaßnahme Wahlhilfebroschüre in leichter Sprache zur Landtagswahl Antragsteller: Landesverband eines Sozialverbandes Zuschuss: 8.000 Euro Laufzeit: 6 Monate 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 52

Projektförderung Ehrenamt / Durchsetzung von Rechten Kompetenzschulung zur Beratung für Menschen mit Behinderung im Bundesland. Qualifizierung ehrenamtlicher Personen mit und ohne Behinderung, um Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in sozialrechtlichen Fragen beraten zu können. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 53

Projektförderung Ehrenamt / Durchsetzung von Rechten Präsenzseminare, E-Learning, Einsatz von Mentoren oder Hospitationen in Beratungsstellen. Leitung 30 Std./Wo., Betreuungskräfte 20 und 10 Std./Wo., Verwaltungskraft 20 Std./Wo. Dauer: 36 Monate Zuschuss: 228.000 Euro 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 54

Inklusionsprojekte Gefördert werden Vernetzungsprojekte regionaler Partner zu den Themen Arbeit, Freizeit, Wohnen, Bildung und Barrierefreiheit. Zuschüsse für Vorlaufphasen: max. 15.000 Euro für max. 12 Monate Hauptprojekt: max. 250.00 Euro für max. 36 Monate Bezuschussung folgt den Richtlinien der Projektförderung 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 55

Inklusionsprojekte Gefördert werden Vernetzungsprojekte regionaler Partner zu den Themen Arbeit, Freizeit, Wohnen, Bildung und Barrierefreiheit. Zuschüsse für Vorlaufphasen: max. 15.000 Euro für max. 12 Monate Hauptprojekt: max. 250.00 Euro für max. 36 Monate Bezuschussung folgt den Richtlinien der Projektförderung 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 56

Inklusionsprojekte Beispiel Arbeit Ziel ist es, im ländlichen Raum Netzwerkstrukturen zu schaffen durch die Einbeziehung von Einrichtungen und Diensten der Verwaltung, Kultur, Soziales, Sport sowie der lokalen Wirtschaft und der Bürger, um Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Psychiatrie- Erfahrungen vom Ehrenamt, über Zuverdienst bis zum regulären Arbeitsverhältnis zu schaffen. Einbindung einer ehemals Werkstattbeschäftigten 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 57

Fortbildung und Erfahrungsaustausch Förderfähig sind Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie für ehrenamtliche Mitarbeiter, die insbesondere der Förderung und Stützung der Selbsthilfe, Integration von Menschen mit und ohne Behinderung, Aktivierung der Eltern und Angehörigen, Aktivierung und Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeit dienen. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 58

Fortbildung und Erfahrungsaustausch Antragsteller können Landes- und Bundesorganisationen sowie örtliche Organisationen sein, sofern diese zumindest auf Landesebene tätig sind. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 59

Fortbildung und Erfahrungsaustausch Förderfähig sind i.d.r. nur mindestens zweitägige Veranstaltungen, wenn am Tag mind. 4 Zeitstunden Bildungsinhalte vermittelt werden. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 60

Fortbildung und Erfahrungsaustausch Förderhöhe: Aufwendungen für Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten der TeilnehmerInnen, ReferentInnen und BetreuungshelferInnen, für Honorare von ReferentInnen sowie für Raummieten, Kosten für Dokumentation und Abendgestaltung in angemessenem Rahmen werden mit 40 Euro pro Tag und Person pauschal vergütet. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 61

Fortbildung und Erfahrungsaustausch Förderhöhe: Für behinderungsbedingte Mehrkosten kann zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 70% der tatsächlichen und förderfähigen Aufwendungen des Trägers gewährt werden. 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 62

Fortbildung und Erfahrungsaustausch Beispiele: Krisenintervention in der Selbsthilfe psychisch Behinderter Menschen Ausschreibung im Bundesland Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen als Genesungsbegleiter Ausschreibung im Bundesland 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 63

Menschen mit sozialen Schwierigkeiten Förderinstrumente: Starthilfen Investitionsförderung Projektförderung ohne Inklusionsprojekte 06. bis 08. Mai 2013 AWO Bundesverband e.v. 64