Stellungnahme. zum. Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel- und Nicht-Lebensmittel in Europa



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Transkript:

Händlerverband der Xerox Vertragspartner Verein der Händler der Xerox Vertragspartner in Deutschland e.v. Henschelstraße 11, 60314 Frankfurt am Main CECRA European Council for Motor Trades & Repairs Boulevard de la Woluwe 42 6 B-1200 Brussels Per email an: - markt-retail@ec.europa.eu 11. September 2013 Stellungnahme zum Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel- und Nicht-Lebensmittel in Europa

Seite 2 von 8 des Schreibens vom 11.09.2013 Organisation und Ansprechpartner Der Verein der Händler der Xerox Vertragspartner in Deutschland e.v. mit Sitz in Frankfurt besteht seit 1993 und nimmt seitdem aktiv die Interessen der Konzessionäre gegenüber der Xerox GmbH und der Xerox Leasing GmbH wahr. Gegenstand der Vertragsbeziehungen (aufgrund eines jeweils auf drei Jahre befristeten Händlervertrages) zwischen den Mitgliedern des Verbandes und Xerox ist der Vertrieb von Fotokopiergeräten und Druckern in jeder Größenordnung. Ansprechpartner: Peer Gunter Groll, Vorsitzender groll@xerox-haendlerverband.de Herr Marcus Putschli, Vorstandsmitglied putschli@xerox-haendlerverband.de Herr Dirk Keßler, Vorstandsmitglied kessler@xerox-haendlerverband.de Geschäftssitz: Henschelstraße 11 60314 Frankfurt Vorbemerkung: Der Verein der Händler der Xerox-Vertragspartner in Deutschland e.v. (nachstehend Xerox HV) begrüßt die Durchführung einer Anhörung zu unlauteren Handelspraktiken durch die EU- Kommission. Leider beschränken sich die unlauteren Handelspraktiken keineswegs auf den Einzelhandelsbereich im Lebensmittelsektor, wie auch die leidvollen Erfahrungen der Mitglieder des Xerox HV belegen. Die im Grünbuch der EU-Kommission beschriebene Situation von unlauteren Handelspraktiken ist geradezu beispielhaft für die Vertragsgestaltung und Durchführung zwischen Xerox und den Konzessionären im Monobrand-Bereich. Es ist vor allem zutreffend, dass die Verträge von Xerox im extremen Maße zum eigenen Vorteil ausgelegt sind.

Seite 3 von 8 des Schreibens vom 11.09.2013 Die nachstehende Stellungnahme nimmt zu den Fragen Stellung, zu denen der Xerox HV in der Lage ist, Aussagen zu treffen: Frage 1. Stimmen Sie der obigen Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken zu? Der Xerox HV stimmt dem zu. Frage 2. Frage 3. Wird das Konzept der unlauteren Handelspraktiken in Ihrem Mitgliedstaat anerkannt, wenn ja, erläutern Sie dies bitte näher. Nach unserer Kenntnis nein. Sollte das Konzept der unlauteren Handelspraktiken Ihrer Meinung nach auf Vertragsverhandlungen geschränkt werden oder sollten auch die vorvertraglichen und/oder die nachvertragliche Phase einbezogen werden? Aufgrund unserer Erfahrungen ist es dringend erforderlich, das Konzept der unlauteren Handelspraktiken sowohl auf die vor- als auch die nachvertragliche Phase zu erweitern. In der vorvertraglichen Phase müsste die Möglichkeit bestehen, einen Händlervertrag zwischen dem Vertrag als Vertreter der Vertragspartner und dem Lieferanten (Xerox) zu erörtern. Das wird von Xerox grundsätzlich abgelehnt. Genauso wichtig ist die nachvertragliche Phase, wobei wir die nachvertragliche Phase in zwei Bereiche teilen: a) Phase nach Abschluss des Vertrages bis zu deren Ende; b) Phase nach Beendigung des Vertrages. Frage 4. Zu a) Besonders bemerkenswert ist die Erfahrung der Mitglieder des Xerox HV, dass trotz der Tatsache, dass die Verträge nur für drei Jahre abgeschlossen werden, während der Vertragslaufzeit Änderungen einseitig durch Xerox vorgenommen werden, was zu einer Rückwärtsmarge führt. Zu b) Die Beendigung des Vertragsverhältnisses und die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses gestaltet sich nach den Erfahrungen ehemaliger Mitglieder des Xerox HV außerordentlich schwierig und bedarf jeweils anwaltlicher Hilfe, die mit hohen Kosten verbunden ist. Auf welcher Stufe der B2B-Lieferkette kann es im Einzelhandel zu unlauteren Praktiken kommen?

Seite 4 von 8 des Schreibens vom 11.09.2013 Auf allen Stufen Frage 5. Was halten Sie vom Konzept des Angstfaktors? Teilen Sie diesbezüglich die oben dargelegte Einschätzung? Erläutern Sie dies bitte näher. Der Angstfaktor spielt zwischenzeitlich bei den Mitgliedern des Xerox HV eine sehr große Rolle. Wie das anliegende Schreiben von Xerox (Anlage I) belegt, hat die Geschäftsleitung von Xerox jeden Dialog mit dem Xerox HV eingestellt, weil der Xerox HV eine Gleichbehandlung von Konzessionären und Multibrand-Händlern verlangt. Von Mitarbeitern von Xerox wird deutlich gemacht, dass eine Mitgliedschaft im Xerox HV sich nachteilig auf die zukünftige Zusammenarbeit auswirkt. Die Androhung hat viele Mitglieder stark verunsichert. Frage 6. In welchem Umfang und wie häufig kommt es Ihrer Erfahrung nach zu unlauteren Handelspraktiken im Lebensmittelsektor? In welcher Phase einer Geschäftsbeziehung treten am häufigsten solche Praktiken auf und wie sehen diese Praktiken aus? Keine Stellungnahme. Frage 7. Gibt es derartige Praktiken auch in Einzelhandelsbereichen außerhalb des Lebensmittelsektors? Falls ja, nennen Sie bitte konkrete Beispiele. Als Anlage II überreichen wir eine Auflistung der nach Auffassung des Xerox HV unlauteren Handelspraktiken von Xerox. Als Anlage III überreichen wir eine Übersicht über die Ungleichbehandlung zwischen den Konzessionären und den sog. Multibrand-Händlern. Xerox hat eine zweite Vertriebslinie aufgebaut mit sog. Multibrand-Händlern, die im Gegensatz zu den Konzessionären keinem Wettbewerbsverbot unterliegen und überdies berechtigt sind, Service- und Wartungsarbeiten an den Maschinen selbst auszuführen. Den Konzessionären ist dies ausdrücklich verboten; Xerox lässt dies im Namen der Konzessionäre durch Subunternehmer durchführen, die derart schlechte Arbeit leisten, dass viele Kunden zu einem anderen Fabrikat wechseln. Hätten die

Seite 5 von 8 des Schreibens vom 11.09.2013 Konzessionäre die Möglichkeit, selbst die Service- und Wartungsarbeiten durchzuführen, wäre wenigstens ein Teil der Ungleichbehandlung aufgehoben. Frage 8. Haben unlautere Handelspraktiken negative Auswirkungen, insbesondere mit Blick auf die Investitionskapazitäten ihres Unternehmens? Nennen Sie bitte konkrete Beispiele und machen Sie soweit möglich quantitative Angaben. Die Antwort ist eindeutig ja. In manchen Bereichen bietet Xerox keine wettbewerbsfähigen Maschinen an. Dort können die meistens am gleichen Ort sitzenden Multibrand-Händler Maschinen anderer Hersteller anbieten, so dass den Konzessionären laufend Nachteile entstehen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Antwort zur Frage 13: Preisbindung der Distributoren, die auch die Verbraucher benachteiligt. Frage 9. Haben unlautere Handelspraktiken negative Auswirkungen für die Verbraucher (indem sie beispielsweise Preise, Produktauswahl und Innovation beeinflussen). Nennen Sie bitte konkrete Beispiele und machen Sie soweit möglich quantitative Angaben. Auch unsere Kunden haben dadurch Nachteile, weil sie nicht adäquate Maschinen bei uns erwerben können. Frage 10. Wirken sich unlautere Handelspraktiken auf den grenzüberschreitenden Handel in der EU aus? Führen unlautere Handelspraktiken zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes? Falls ja, erläutern Sie bitte inwieweit sich unlautere Praktiken auf die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Handels für Ihr Unternehmen auswirken. Die von Xerox verwandten Händlerverträge (Anlage IV) werden nicht nur in Deutschland, sondern europaweit gleichlautende verwandt. Wir wissen, dass auch in anderen europäischen Ländern die gleichen negativen Erfahrungen bei den Konzessionären bestehen wie in Deutschland. Frage 11. Sind die in einigen Mitgliedstaaten bestehenden Regulierungs-/Selbstregulierungsrahmen ausreichend, um gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen? Falls nicht, warum nicht? Wir können diese Frage nicht beantworten.

Seite 6 von 8 des Schreibens vom 11.09.2013 Frage 12. Stellt das Nichtvorhandensein spezifischer nationaler Regulierung/Selbstregulierungsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der betreffenden Rechtsordnung ein Problem dar? Nach unserer Kenntnis gibt es in den meisten europäischen Ländern keine gesetzliche Grundlage für einen Vertragshändlervertrag. Deswegen ist das Nichtvorhandensein derartiger nationaler Regulierungen von großem Nachteil. Frage 13. Wirken sich Maßnahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken nur auf die heimischen Märkte oder auch auf den grenzüberschreitenden Handel aus? Sowohl als auch: Xerox bedient sich europaweit sog. Distributoren, die die Fotokopiergeräte und Druckmaschinen an die Vertriebspartner liefern. Diese Distributoren sind von Xerox im Preis gebunden worden, was nach unserer Auffassung einen groben Kartellverstoß darstellt und nicht nur uns, sondern auch die Verbraucher benachteiligt. Frage 14. Frage 15. Sollten Ihrer Meinung nach weitere Maßnahmen auf EU-Ebene getroffen werden? Ja, unbedingt, zumal es noch immer an einer gesetzlichen einheitlichen Grundlage für das Vertragshändlerrecht in Europa fehlt. Wirkt sich ggf. die bereits bestehende Regulierung im Bereich der unlauteren Handelspraktiken positiv aus? Ergeben sich aus der Einführung von Regulierungsmaßnahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken etwaige Nachteile/Probleme, wie etwa ungerechtfertigte Einschränkung der Vertragsfreiheit? Können wir nicht beantworten. Frage 16. Bestehen zwischen den Mitgliedsstaaten erhebliche Diskrepanzen in Bezug auf die rechtliche Behandlung unlauterer Handelspraktiken? Falls ja, stellen diese Diskrepanzen ein Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel dar? Nennen Sie bitte konkrete Beispiele und quantifizieren Sie soweit möglich die Auswirkungen. Können wir nicht beantworten. Frage 17. Für den Fall, dass solche negativen Auswirkungen festzustellen sind: Inwieweit sollte dieses Problem im Rahmen eines gemeinsamen EU-Durchsetzungskonzeptes angegangen werden? Wir halten eine europaweit gültige Rechtsordnung gerade für Vertragshändler eines Vertriebssystem, welches europaweit besteht (wie bei Xerox), für absolut dringend notwendig.

Seite 7 von 8 des Schreibens vom 11.09.2013 Frage 18. Sollten die zuständigen Durchsetzungsstellen mit Untersuchungs-befugnissen ausgestattet werden, einschließlich des Rechts, von Amts wegen tätig zu werden, Sanktionen zu verhängen und anonyme Beschwerden entgegenzunehmen? Die Frage ist uneingeschränkt mit ja zu beantworten. Frage 19. Wurden in der vorstehenden Liste die wichtigsten unlauteren Handelspraktiken aufgeführt? Gibt es noch andere Arten unlauterer Handelspraktiken? Wir verweisen auf unsere Auflistung in Anlage II. Frage 20. Könnte die Festlegung einer Liste verbotener unlauterer Handelspraktiken ein wirksames Mittel sein, um das Problem anzugehen? Müsste eine solche Liste regelmäßig aktualisiert werden? Gibt es etwaige alternative Lösungen? Wir sind nicht der Meinung, dass dies ausreichend ist. Stattdessen müsste es eine klare gesetzliche Regelung für Vertragshändlerverträge geben. Frage 21. Machen Sie bitte zu jeder der oben genannten unlauteren Handelspraktiken und den entsprechenden fairen Praktiken folgende Angaben: a) Stimmen Sie der Analyse der Kommission zu? Falls ja, machen Sie bitte zusätzliche Angaben: b) Erläutern Sie, ob die betreffende unlautere Handelspraxis für den Sektor, in dem Sie tätig sind, von Bedeutung ist. c) Erläutern Sie, ob die entsprechende faire Praxis sektorenübergreifend Anwendung finden könnte. d) Erläutern Sie, ob die betreffende unlautere Praxis an sich verboten werden sollte oder ob eine Einzelfallbewertung vorgenommen werden sollte? Zu a) Wir stimmen der Analyse der Kommission zu. Zu b) Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 19. Zu c) Können wir nicht beurteilen Frage 22. Gehen Sie bitte insbesondere auf das Problem regionaler Angebotsbeschränkungen ein: Können wir nicht beurteilen. Frage 23. Sollten die weiter oben umrissenen fairen Praktiken in einem entsprechenden Rahmen der EU-Ebene verankert werden? Hätte eine solche Vorgehensweise irgendwelche Nachteile?

Seite 8 von 8 des Schreibens vom 11.09.2013 Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Frage 24. Falls Sie weitere Maßnahmen auf EU-Ebene für sinnvoll halten, sollten diese die Form eines verbindlichen Legislativinstruments annehmen? Oder die Form eines nicht bindenden Instruments? Oder die Form einer Selbstregulierungsinitiative? Wie oben schon erwähnt: Nur eine europaweit geltende gesetzliche Grundlage ist in der Lage, die unfairen Handelspraktiken nachhaltig einschränken. Frage 25. Gegenstand dieses Grünbuches sind unlautere Handelspraktiken und Fairness in den B2B-Beziehungen entlang der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht- Lebensmittel. Wurden Ihrer Ansicht nach wichtige Aspekte übersehen oder nicht angemessen behandelt? Was fehlt, ist ein hinreichender Schutz von kleinen mittelständischen Unternehmen. Zu weiteren Rückfragen steht der Vorstand des Xerox HV zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen für Xerox HV Peer Gunter Groll