Erweiterung der Musikalischen Elementarerziehung (MEZ) an der Kindergarten- und Unterstufe der Schule

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Transkript:

Erweiterung der Musikalischen Elementarerziehung (MEZ) an der Kindergarten- und Unterstufe der Schule Maur ANTRAG Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1. Die Schule Maur bietet ab Schuljahr 2015/16 auf der Kindergarten- und Unterstufe Musikalische Elementarerziehung an. Referent: Pierre Zesiger, Schulpräsident WEISUNG 1. Ausgangslage 1.1. Bundes- und Kantonsebene Mit der Annahme der Initiative jugend+musik wurde am 23. September 2012 ein wichtiges Zeichen gesetzt. 72,7 % der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben ein klares Bekenntnis zur musikalischen Förderung der Kinder und Jugendlichen abgegeben. Der folgende Artikel wurde in die Bundesverfassung aufgenommen: Art. 67a Musikalische Bildung 1 Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. 2 Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für einen hochwertigen Musikunterricht an Schulen ein. Erreichen die Kantone auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts an Schulen, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften. 3 Der Bund legt unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze fest für den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter. Seite 1 von 6

Mit der verfassungsmässigen Verankerung eines zeitgemässen Musikunterrichts soll unsere Jugend Zugang zu qualitativ hochstehendem Musikunterricht erhalten. Dies sowohl während der obligatorischen Schulzeit als auch als Angebot der Musikschulen. Der Grundstein für eine stärkere Gewichtung des Musikunterrichts in der Volksschule wurde somit gelegt. Im Bereich des Fachs Musik entstehen mit dem neuen Lehrplan 21 erweiterte Kompetenzfelder, welche von den Lehrpersonen vermittelt werden müssen. Der Lehrplan 21 weist folgende Punkte aus: - Singen und sprechen - Hören und sich orientieren - Bewegen und Tanzen - Musizieren - Gestaltungsprozesse - Praxis des musikalischen Wissens Damit diese Kompetenzen - insbesondere an den höheren Stufen - erlangt werden können, ist eine Anpassung der Grundausbildung im Bereich des Musikunterrichts an den unteren Stufen erforderlich. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass Schülerinnen und Schüler möglichst früh und gezielt in das Fach Musik eingeführt werden, da sie besonders in jungen Jahren einen spielerischen und neugierigen Zugang haben. 1.2. Gemeindeebene Der Musikunterricht nimmt im schulischen Alltag gegenwärtig eine untergeordnete Rolle ein. Zwar werden auf allen Schulstufen musikalische Projekte realisiert und es wird gesungen, jedoch fehlt es an einem lückenlosen, professionellen Aufbau. Aktuell kann kein zielführender, sorgfältig aufbauender Unterricht über elf Schuljahre (Kindergarten- bis Sekundarstufe) angeboten werden. An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2001 beschliesst die Gemeindeversammlung die Einführung der musikalischen Früherziehung (vorherige Bezeichnung der MEZ) im 2. Kindergartenjahr. Zurzeit stehen auf der Kindergartenstufe und den 1. und 2. Primarklassen Fachlehrpersonen der Musikschule für die musikalische Ausbildung im Einsatz. Ab der 3. Primarklasse übernehmen die Klassenlehrpersonen der Volksschule die Verantwortung für die musikalische Förderung. Seite 2 von 6

In der heutigen Primarlehrerausbildung, in welcher die angehenden Lehrpersonen nicht zwingend in allen Fächern ausgebildet werden, sind nicht mehr alle Lehrpersonen befähigt, das Fach Musik zu unterrichten. Das Fach Musik wird in der Unterstufe nicht als eigenes Fach im Stundenplan aufgeführt. Mit der Einführung der Musikalischen Elementarerziehung (MEZ) auf der Kindergarten- und Unterstufe soll das Fach Musik verbindlich im Stundenplan ausgewiesen werden. Aktuell bietet die Schule Maur im Rahmen der Blockzeiten in den 1. Primarklassen sowie während eines Semesters im 2. Kindergarten MEZ an. Neu soll dieses Unterrichtsfach ab dem 2. Kindergarten bis und mit 3. Primarklasse angeboten werden. Die Schulpflege hat sich in der Legislatur 2010-2014 die Verbesserung der Qualität des Musikunterrichts über elf Jahre an der Volksschule zum Ziel gesetzt. Dieser vorliegende Antrag an die Gemeindeversammlung ist das Resultat der vielschichtigen Abklärungen und Erwägungen zum Thema in der laufenden Legislatur. 2. Ziele der Musikalischen Elementarerziehung Die MEZ stellt für Kinder im Kindergarten- und Unterstufenalter ein wichtiges Bindeglied zwischen Erlebniswelt und dem konkreten Erfassen von musikalischen Elementen dar. In den Unterrichtseinheiten werden gemäss Rahmenlehrplan des Verbandes Zürcher Musikschulen (VZM) folgende Punkte besonders gewichtet: - Ausdrucksmöglichkeiten des Körpers erproben und einsetzen - Sprachliche Elemente differenziert erleben und zum Ausdruck bringen - Körperhaltung und Atmung bewusst erleben und in Sprache, Bewegung und Gesang umsetzen - Eigene Empfindungen in musikalischen Kontext umsetzen - Bewusstsein für rhythmische Elemente und Ausdrucksformen fördern - Ein offenes Verhältnis zu verschiedener Musik erfahren und bewahren - Kindgerechte Geschichten ÜBER und DURCH Musik erzählen Seite 3 von 6

Ziel der MEZ ist es, dem Kind einen Weg zur Musik zu eröffnen. Das Sammeln von Erfahrungen durch eigenes Tun und der Wunsch, sich schöpferisch auszudrücken sind Urbedürfnisse des Kindes. Ihr Einbezug ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Aufbau einer lebendigen Beziehung zur Musik gelingen kann. Sowohl Sinneswahrnehmung und Emotionalität als auch intellektuelles Verständnis sind unverzichtbar an die Auseinandersetzung des Kindes mit Musik gebunden. Auf diese Weise leistet die Arbeit der MEZ einen wichtigen Beitrag zur umfassenden Bildung und stellt das Fundament für den weiterführenden Musikunterricht an der Volksschule sowie im Instrumentalbereich dar. Mit der flächendeckenden Einführung der MEZ auf der Kindergarten- und Unterstufe soll in der Gemeinde Maur ein breites und tragfähiges Fundament im Sinne einer musikalischen Frühförderung realisiert werden, welches auf der Mittel- und Sekundarstufe seine Weiterführung findet. 3. Vergleich mit anderen Gemeinden In den umliegenden Gemeinden wird die MEZ gegenwärtig in verschiedenen Modellvarianten angeboten. Dabei ist ersichtlich, dass der Schwerpunkt bei einem Einstieg ab der 2. Kindergartenstufe liegt. Gemeinde 1. Kiga 2. Kiga 1. Pst 2. Pst 3. Pst Total* Maur - 0.5 1 - - 1.5 Egg - 1 1 - - 2 Volketswil - 1 1 1-3 Zollikon - - 2 2-4 Zumikon 2 2 1 1-6 Dübendorf - - 2 2-4 Dietlikon - - 2 2-4 * Die Angaben sind in Lektionen pro Woche (WL) und Schüler/in Die Bandbreite des Angebots auf der Kindergarten- und Unterstufe reicht von 1.5 WL (Maur) bis zu 6 WL (Zumikon). Nach der flächendeckenden Einführung der MEZ auf diesen Stufen würde Maur 4 WL anbieten und würde so im Mittelfeld liegen. Gemeinde 1. Kiga 2. Kiga 1. Pst 2. Pst 3. Pst Total* Maur - 1 1 1 1 4 * Die Angaben sind in Lektionen pro Woche (WL) und Schüler/in Seite 4 von 6

Maur wäre die einzige Gemeinde, die MEZ auch an der 3. Primarklasse anbietet. Dadurch würde eine kontinuierliche musikalische Förderung ab dem 2. Kindergartenjahr sicher gestellt, bis das Fach Musik im Stundenplan ausgewiesen wird (ab der 4. Primarklasse). 4. Struktur Die Verantwortung für die Qualität der Schule Maur trägt die Schulpflege. Die Musikschule Maur ist eng mit der Volksschule verbunden und ist Teil der Schule Maur. Auch die MEZ wird von ausgebildeten Musiklehrpersonen sicher gestellt, welche die Qualitätsstandards erfüllen. Die Lehrpersonen der Musikschule sind dem Musikschulleiter unterstellt. Dieser ist im Auftrag der Schulpflege für die Qualitätssicherung verantwortlich und arbeitet eng mit der Geschäftsleitung zusammen. 4.1. Stellenbedarf MEZ wird im Halbklassenunterricht erteilt. Damit jedes Kind während einer Lektion pro Woche den MEZ-Unterricht besuchen kann, müssen je Primarklasse zwei Wochenlektionen und je Kindergartenklasse eine Wochenlektion eingesetzt werden. Die Gesamtlektionenzahl bleibt für die Schülerinnen und Schüler unverändert. Je Kindergarten- und Unterstufenklasse wird eine Wochenlektion MEZ eingesetzt. Um einen direkten Vergleich der Stellen und Kosten zu ermöglichen, werden für die Berechnung des Stellenbedarfs die Anzahl Klassen des Schuljahres 2013/14 verwendet. Werden für jede Klasse der Kindergarten- und Unterstufe eine Wochenlektion MEZ eingesetzt, steigt der Stellenbedarf insgesamt um 15,5 Wochenlektionen, was rund 55,4 Stellenprozenten entspricht. 5. Finanzierung Einmalige Investitionen Es fallen keine einmaligen Investitionen an. Seite 5 von 6

Laufende Kosten pro Jahr Lohnaufwand für alle MEZ-Lektionen ausserhalb der Blockzeitenlektionen * CHF 113'400.00 Allgemeiner Personalaufwand, Weiterbildung CHF 4'100.00 Schulmaterial CHF 2'000.00 TOTAL LAUFENDE KOSTEN CHF 119'500.00 Mehraufwand pro Jahr gegenüber den aktuellen Kosten Lohnaufwand MEZ-Lektionen * CHF 70'300.00 Allgemeiner Personalaufwand, Weiterbildung CHF 2'500.00 TOTAL MEHRAUFWAND CHF 72'800.00 * Als Berechnungsgrundlage dienen die Anzahl Klassen des Schuljahres 2013/14 und die VZM-Lohnklasse K1/8 (inkl. Sozialleistungen). Die Kosten für die MEZ-Lektionen, die innerhalb der Blockzeiten erteilt werden, sind gebundene Ausgaben und nicht in dieser Aufstellung enthalten. 6. Schlussbemerkung Die Aufgabe der Schule ist es, alle Schülerinnen und Schüler ganzheitlich zu fördern und zu fordern. Zu dieser ganzheitlichen Förderung gehört abgestützt auf den neuen Bundesverfassungsartikel auch die Förderung der musikalischen Bildung. Ein Gelingensfaktor dafür ist, dass ab Eintritt in die Kindergartenstufe allen Schülerinnen und Schülern ein kontinuierlicher und aufeinander aufgebauter Musikunterricht angeboten wird. Die Musiklehrpersonen stellen mit ihrer Fachkompetenz und ihrem fundierten Wissen die professionelle Umsetzung sicher. Die enge Zusammenarbeit zwischen Volksschule und Musikschule bildet die Grundlage für eine wirkungsvolle, musikalische Förderung aller Schülerinnen und Schüler unserer Gemeinde. Schulpflege und Geschäftsleitung der Schule Maur sind davon überzeugt, dass mit dem Ausbau der MEZ eine wichtige Grundlage für einen ganzheitlichen und fortdauernden Musikunterricht geschaffen wird, auf welchen unsere Schüler/innen Anrecht haben. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, dieser Vorlage zuzustimmen. Seite 6 von 6