Diversity an der Universität Stuttgart. Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion

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Transkript:

Diversity an der Universität Stuttgart Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion

Grußwort der Kanzlerin, Dr. Bettina Buhlmann Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion? 27.11.2017, 9 h Sehr geehrte Mitglieder und Gäste der Universität Stuttgart, liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren, Ich darf Sie herzlich begrüßen zu der Veranstaltung "Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion? " und Ihnen auch im Namen meiner Rektoratskollegen sagen, wie sehr wir uns über Ihr Kommen freuen! Ganz besonders begrüßen möchte ich Frau Aeffner als Behindertenbeauftragte des Landes und sachkundige Referentin des heutigen Tages begrüßen. Ebenso herzlich begrüße ich Frau Dr. Meier-Popa von der Stiftung Schweizer Zentrum für Heilund Sonderpädagogik, die uns an ihren hochinteressanten Erfahrungen beim Aufbau einer Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Menschen an der Universität Zürich teilhaben lassen wird. Moderiert wird die heutige Veranstaltung von Frau Dr. Silber von der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, für deren Teilnahme und Unterstützung wir herzlich danken. Wie kommt es nun zu der heutigen Veranstaltung und welche Zielsetzungen verfolgen wir mit ihr? Zum einen besteht das große und erfreulicherweise auch mit gewissen finanziellen Mitteln unterlegte Interesse des Landes die Mitglieder der Landesverwaltung für das Thema Inklusion zu sensibilisieren. Die gesamte Landesverwaltung soll damit zu einem Treiber des Themas in der Gesellschaft gemacht werden ein sehr guter und vielversprechender Ansatz, den insbes. Das Sozialministerium verfolgt, das einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahre 2006 erstellt hat. In die Vielzahl der Aktivitäten dieses Aktionsplans reihen wir uns mit der heutigen Veranstaltung ein. Doch haben wir an der Universität Stuttgart, was das Thema angeht, nicht auf Impulse von außen gewartet. Vielmehr beschäftigen wir uns uniintern schon länger mit der Frage, wie wir die Arbeitsbedingungen

behinderter Mitarbeiter und Studierenden verbessern können. Wir gehen dabei von ca. 3.000 betroffenen Studierenden und rd. 180 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus alles andere als eine kleine Zahl und jeder einzelne ist es wert, ihm maßgeschneiderte Unterstützung zukommen zu lassen. Für uns als Uni ist deshalb klar, dass die heutige Veranstaltung den Auftakt bilden soll zu Fortbildungsveranstaltungen, die wir zu Einzelaspekten rund um das Thema Inklusion anbieten wollen. Ich bin sicher, dass das kollegiale Miteinander der vielen uniinternen Stellen, die den heutigen Tag so professionell vorbereitet haben, sich dann fortsetzen wird. Ich danke dafür den Kolleginnen und Kollegen von der Abteilung Personalentwicklung im Dezernat Personal, dem Gleichstellungsreferat, das sich auch mit dem Thema Diversity beschäftigt und unseren verschiedenen sehr engagierten Behindertenbeauftragten. Wir haben bei alldem eines zum Ziel: Barrieren überwinden und Chancen ergreifen! Dieses Motto des heutigen Tages finde ich kraftvoll und ermutigend, es macht deutlich, dass es nicht um eine lästige Pflicht geht, sondern um echte Chancen für uns alle. Barrieren, Hindernisse aufzubrechen, zu beseitigen und den Weg frei zu machen für neue Entwicklungen oder, wie es hier gemeint ist, für neue Akteure bzw. für solche, die aufgrund ihrer Behinderung bisher nur eingeschränkt teilhaben konnten, scheint mir ein extrem lohnenswertes Ziel zu sein. Und ein anspruchsvolles! Ein sehr anspruchsvolles Ziel sogar. Inklusion heißt ja nicht nur Integration, also Einbezug in Bestehendes, nein, Inklusion geht viel weiter. Das eigentliche Ziel der Inklusion ist es, das Bestehende grundlegend zu verändern, neu zu entwickeln, bereits bei der Planung von Lebens- und Arbeitswelten die Belange Behinderter einzuplanen und zu berücksichtigen. Statt Barrieren nachträglich zu beseitigen, sollen solche erst gar nicht errichtet werden. Besser als Hilfestellungen zu geben, ist es noch, sie überflüssig zu machen. Idealerweise wird so allen Menschen, solchen mit und ohne Einschränkungen ein selbstbestimmter das ist das entscheidende Wort ein selbstbestimmter Zugang zu allen Lebensbereichen eröffnet.

Von der Erreichung dieses Idealzieles sind wir allerdings noch weit entfernt. Zu lange wurden in unserer Gesellschaft die Bedürfnisse von Minderheiten ignoriert oder jedenfalls nur nachrangig behandelt. Auch hier an der Universität Stuttgart. Auch hier geht es erst einmal darum, die zahlreichen Barrieren der Vergangenheit abzubauen und zu überwinden. Wie wir das in ganz wörtlichem Sinne versuchen, wird nach der Kaffeepause Frau Eicken, die hiesige Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen stellvertretend für den Arbeitskreis Barrierefreiheit berichten. Neben den räumlichen Unzulänglichkeiten unserer und nebenbei bemerkt auch vieler anderer Landesgebäude ist bei dem Thema viel zu tun im sozialen Miteinander. Zu oft begegnen wir Mitmenschen, die z.b. wegen körperlichen oder seelischen ganz zu schweigen wegen einer geistigen Behinderung von der Norm abweichen, mit Misstrauen oder Unsicherheit. Welche Rolle hier Stereotypen und Menschenbilder spielen, das müssen wir reflektieren. Denn: Solche Reaktionen schränken ein, verhindern Teilhabe, führen zur Resignation und dazu, dass sich Betroffene zurückziehen statt ihre individuellen Fähigkeiten zur Geltung zu bringen. Wir werden also gemeinsam noch jede Menge Anstrengungen leisten und eben Barrieren überwinden müssen. Lassen Sie uns dabei immer in Erinnerung behalten: Vielfalt ist Reichtum, ein Reichtum, von dem eine Universität besonders viel besitzt, denn hier kommen ganz viele unterschiedliche Menschen zusammen. Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren, wie wir diesen Reichtum am besten nutzen können! Ich wünsche uns eine gute Veranstaltung!

Inklusion an der Hochschule Auftrag an Lehrende, Studierende, Verwaltung sowie (Hochschul-) Politik Veranstaltung Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion?, Universität Stuttgart, Stephanie Aeffner, 27.11.2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie 2 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie 3 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

1. Grundsätzliches zur UN-BRK Allgemeines Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. (Art. 4) Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln (Art. 4) "angemessene Vorkehrungen : notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen,, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können (Art. 2) Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Umsetzung der Konvention Folie 4 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie 5 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK Artikel 24 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen. Folie 6 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK Artikel 24 Schulungen für Fachkräfte sowie Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Dazu zählt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die barrierefreie Gestaltung von Unterricht und Materialien. Die Vertragsstaaten garantieren den diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. Folie 7 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie 8 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

3. Barrierefreiheit Definitionen (Art. 2 und 9) universelles Design : ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. Barrierefreiheit: Gestaltung von Umfeldern, Produkten, Dienstleistungen, Transportmitteln, Information und Kommunikation, dass sie von allen in der üblichen Weise und ohne fremde Hilfe genutzt werden können die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen um den gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten. Folie 9 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

3. Barrierefreiheit Was erfordert Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Behinderungen und Mobilitätsbehinderungen Sehbehinderungen und Blindheit Hörbehinderungen und Taubheit Taubblindheit psychischen Behinderungen Lernbehinderungen chronischen Krankheiten Folie 10 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie 11 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? Hinkommen, reinkommen, klarkommen! Folie 12 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie 13 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Zulassung zum Studium Prüfungsleistungen Prüfungsordnung 5. Nachteilsausgleiche Folie 14 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Übersicht 1. Grundsätzliches zur UN-BRK 2. Bildung als Menschenrecht in der UN-BRK 3. Barrierefreiheit 4. Welche Anforderungen ergeben sich daraus an die Träger? 5. Nachteilsausgleiche 6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen zu Inklusion? Folie 15 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen? Aktionspläne 1. Absichtsklärung: intern und auf politischer Ebene 2. Bestandsaufnahme Wie kommen Menschen mit Behinderungen an die für sie nötigen Informationen zum Angebot? Wie kommen sie zum Angebot? Wie kommen sie rein? Können sie mitmachen oder braucht es spezielle Vorkehrungen? Wie gehen Dozent*innen und andere Studierende mit Behinderungen um? 2. Festlegen geeigneter Maßnahmen mit Finanzrahmen Folie 16 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

6. Wie können sich Hochschule und Politik auf den Weg machen? Aktionspläne 3. Priorisierung und Unterscheidung in schnell, mittelfristig und langfristig umsetzbare Maßnahmen 4. Festlegung von Verantwortlichkeiten 5. Formaler Beschluss eines Aktionsplanes sowohl intern als auch im politischen Kontext mit: Maßnahmen finanziellen Ressourcen Verantwortung für Umsetzung Zeitrahmen Evaluierung Anpassung Und bei allem nicht vergessen: Nichts über uns ohne uns! Folie 17 27. November 2017 Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Herausforderungen auf dem Weg zu einer inklusiven Hochschule Erfahrungen an der Universität Zürich (UZH) Olga Meier-Popa, Dr. phil ehem. Leiterin (2003 2016) der Fachstelle Studium und Behinderung UZH olga.meier@szh.ch

Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik*** SZH = nationale Agentur für Fragen der Heil- und Sonderpädagogik. Berät und begleitet die Behörden, die Fachwelt und die interessierte Öffentlichkeit in Fragen zu Bildung, Entwicklung und Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen und/ oder mit besonderem Bildungsbedarf*** Fördert den Austausch zw. Wissenschaft, Behörden und Praxis Analysiert und erklärt verschiedene Positionen der Heil- und Sonderpädagogik und entwickelt daraus Perspektiven und Konzepte Publiziert: Zeitschrift (DE), Revue (FR), Fachliteratur Veranstaltet den Schweizer Heilpädagogik-Kongress Pflegt eine Literaturdatenbank

Fachstelle Studium und Behinderung FSB der Universität Zürich UZH 6 Fakultäten ca. 26 000 Studierende ca. 200 Gebäude Foto: Hauptgebäude der Universität Zürich, Campus Zentrum Ziel der FSB (1976) die Ermöglichung des Zugangs von Menschen mit Behinderung zum Studieren an der UZH

Übersicht 1. Rechtslage, Begriffe: Behinderung, Zugang (Access), Inklusion 2. Herausforderungen an der FSB der UZH 3. Bedeutung für uns alle auf dem Weg zur Inklusion

1. Begriffe Rechtslage: Niemand darf aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden oder eine Benachteiligung erfahren. Massnahmen: Unterstützung, Beseitigung von Hindernissen Behinderung Zugang vollumfängliche Partizipation der betroffenen Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen inklusive Hochschule 5

Verständnis von «Behinderung» Fürsorge karitatives, medizinisches, defizitorientiertes Modell Behindertenbewegung soziales Modell keine Diskriminierung, «behindert sein vs. Behindert werden» UN: minority group vs. global disability risk Standards, Access-Modell ICF multidimensionales Modell keine Benachteiligung, Anpassungen nötig I (Individuum) U (Umwelt) ICF = Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (WHO, 2005)

Behinderung als Diversity-Dimension menschenrechtsorientierte Perspektive UN-BRK (2006): Menschen mit Behinderung = «[ ] Menschen, die langfristige [ ] Beeinträchtigungen haben, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft behindern können.» (UN-BRK Art. 1) «Es ist normal, verschieden zu sein*» Behinderung gehört zur Vielfalt des menschlichen Daseins (DIVERSITY-Modell) *Richard von Weizsäcker, 1993

Verständnis von Zugang/ «Access» 1993 Standard Regeln für die Herstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung (Vereinte Nationen) Im Zentrum: der Begriff ACCESS (Zugang) als der Modus der Interaktion zwischen Mensch und Umwelt Access bezieht sich auf die Wahlfreiheit eines Menschen betr. das Verhalten in einer bestimmten Situation: die Freiheit auf andere zuzugehen, sich auf etwas einzulassen etc. Zugang Behinderung Umwelt

Das Access-Modell der UNO = konkret, handlungsorientiert Die «5 A der Vereinten Nationen»: Availability Accessibility Affordability Accommodation Acceptability Die notwendige Unterstützung ist vorhanden. Die Barrierefreiheit ist gewährleistet. Die Unterstützung ist erschwinglich. Die bedarfsgerechten Anpassungen sind bereit gestellt. Die soziale Akzeptanz ist vorhanden. => Umweltbezogene Voraussetzungen für Inklusion

4. Herausforderungen Erfahrungen der Fachstelle der UZH («Arbeit im System und Arbeit am System») 10

I. Zielgruppe Wer sind die Universitätsangehörigen mit Behinderung? Wer hat ein Anrecht auf welche Art von Unterstützung? Wie können wir die Betroffenen erreichen? Welche ist die Rolle der FSB? Studierende, Doktorierende, alle an der Hochschule Beschäftigten Definition von «Behinderung» gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (ähnlich zur Definition in UN-BRK und ICF) Website, Information in Online-Formular für die Immatrikulation, Disability Statement*, Sensibilisierungsveranstaltungen Vermittlung**

*Disability Statement (2006) «Das Schweizerische Gleichstellungsrecht* betrachtet die "Behinderung" als das Ergebnis der komplexen Interaktion zwischen Mensch und Umwelt in einem bestimmten Kontext. Dabei wird die Partizipation (Teilnahme und Teilhabe) am Studium bzw. Arbeit berücksichtigt. Eine Beeinträchtigung der Mobilität, des Hör-, Seh- oder Sprechvermögens, eine chronische oder psychische Krankheit, eine spezifische Lernbehinderung wie Dyslexie, Asperger- oder Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom kann u.u. die Partizipation negativ beeinflussen.» http://www.disabilityoffice.uzh.ch/de/information/university/principles.html

Ansatz der FSB **Vermittlung zwischen den Bedürfnissen / Anforderungen von Menschen mit Behinderung und den Studienanforderungen/-bedingungen bzw. Arbeitsbedingungen an der UZH Geprägt von der relationalen Definition von Behinderung Interventionen auf individueller Ebene und in der Umwelt Behinderung Umwelt (Hochschule) Kommission Studium und Behinderung

Interventionen auf individueller Ebene Tätigkeiten für die Ermöglichung des Zugangs von Betroffenen Ziel: Partizipation Vermittlung von Informationen Beratung, Begleitung Abklärung des Bedarfs an individuellen Anpassungen und Unterstützung Intervention für die Umsetzung (z.b. Prüfungsorganisation) Vermittlung bzw. Organisation von unterstützenden Diensten: studentische Assistenz, digitale Studienliteratur im passenden Format etc.

Inanspruchnahme 300 250 Anzahl Anfragen mit Interventionen 200 150 100 2003 2008 2013 2016 50 0 Jahr

Erfahrungen mit betroffenen Studierenden Grosse Vielfalt Diversität Bei 80% der Situationen ist die Beeinträchtigung auf den ersten Blick nicht sichtbar. Betroffene Studierende Vier Gruppen: wissen und kontaktieren die FSB frühzeitig vermuten und fragen; ein Teil nimmt das Angebot der FSB in Anspruch kontaktieren die FSB nach Misserfolg (teilw. von univ. Stellen geschickt) wissen nicht und kommen nicht oder spät Mehraufwand/ leider keine Intervention mehr möglich

Das Access-Modell der UNO (erweitert) Die 5 A der Vereinten Nationen: Availability Die notwendige Unterstützung ist vorhanden. Accessibility Die Barrierefreiheit ist gewährleistet. Affordability Die Unterstützung ist erschwinglich. Accommodation Die bedarfsgerechten Anpassungen sind bereit gestellt. Acceptability Die soziale Akzeptanz ist vorhanden. - - - - - - - umweltbezogen - - - - - - - Agency aktive Beteiligung der Betroffenen Access zu Selbst Auseinandersetzung mit den eigenen Ressourcen und Stärken -------personenbezogen------- nach Meier-Popa, 2012

II. Erforderliche Rahmenbedingungen Baulich-technische und digitale Barrierefreiheit angemessene Vorkehrungen (Nachteilsausgleich, unterstützende Dienste wie Assistenz, Studienunterlagen in angepasstem Digitalformat usw. ) eine klare Kommunikation institutionelle Verankerung geregelte Abläufe (z.b. für Nachteilsausgleich)

Barrierefreiheit / Accessibility Die Barrierefreiheit = zentrale Voraussetzung für die Ermöglichung der Partizipation von Menschen mit Behinderung im Studium und an der Arbeit. Baulich-technische Barrierefreiheit: Zugänglichkeit / Hindernisfreiheit der Bauten und Infrastruktur (bei Mobilitäts- und Sinnesbeeinträchtigung aber auch ASS, ADHS) Digitale Barrierefreiheit: Zugänglichkeit der Informationen (u.a. Internetauftritte, Studienunterlagen, Prüfungen) Abbau von «Barrieren» im Unterricht (behinderungsspezifisch)

Interventionen auf Ebene Umwelt Identifizierung, Vermeidung und Beseitigung von Benachteiligungsquellen, ressourcen- und entwicklungsorientiert Initiativen für die Verbesserung der Zugänglichkeit im baulichtechnischen und digitalen Bereich sowie in der Hochschullehre z.b. 2008 Pilotprojekt Accessible UZH (digitale Barrierefreiheit), seit 2013 Kurs Accessibility@UZH Vermittlung von Informationen, z.b. via Online Guide Uniability UZH Informationen über Räume und Infrastruktur in 56 Gebäuden http://www.uniability.uzh.ch/de.html (Start 2008, Lancierung 2013, verlinkt zu Plänen der UZH im Jahr 2015) Ziel: die Schaffung von hindernisfreien/ inklusionsorientierten Rahmenbedingungen an der UZH

Institutionelle Verankerung 2009 Antrag für Gleichstellungsklausel in der Universitätsordnung 2010 Standardisiertes Verfahren für Nachteilsausgleich (NA) 2011 Paragraf «Studium und Behinderung» in der Verordnung über die Zulassung zum Studium VZS an der UZH 2013 Fachstelle FSB mit der «tatsächlichen Realisierung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung betraut» 2012 Auftrag an Kommission SB Strategieentwicklung 15. Mai 2014: Die Schweiz tritt der UN-BRK bei. 2014 «Strategische Ziele für die Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an der Universität Zürich als Ausbildungsinstitution und als Arbeitgeberin 2015 2025» 2015 Vernehmlassung des Strategiedokumentes (OK!) 2016 Ziele in die Diversity-Strategie der UZH integriert

Folgerungen: die 5 K + R Die sozial-dynamische («emergente») Komplexität der Hochschule bzw. des bildungs- und sozialpolitischen Kontexts erfordert: Koordination von Strukturen und Prozessen (hochschulintern und -extern) Kommunikation zwischen den Anspruchsgruppen Kriterien für Identifizierung, Umsetzung und Monitoring Kompetenz (hohe Anforderungen für die Arbeit mit Situationen von Behinderung, interdisziplinäre Zusammenarbeit und Prozessberatung) Kooperation («Übertragbarkeit der Unterstützung») Ressourcen (passend verteilt)

Inklusive Hochschule «Die Hochschulen sind für alle gedacht. Die baulich-technischen und didaktischen Hindernisse sind durch (naheliegende) Verbindlichkeit abgebaut. Die Menschen begegnen einander mit Respekt und die persönlichen Fähigkeiten jedes Einzelnen werden berücksichtigt. Das hochschulinterne und -externe Unterstützungssystem ist transparent und effizient.» 1982, Prof. Gerhard Heese, Gründer des Zürcher Beratungsdienstes

INKLUSION als Haltung, als Modus der Interaktion untereinander Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Voraussetzung: entsprechende barrierefreie Umweltbedingungen Team der FSB im April 2012 24

ANHANG

Literatur Behindertengleichstellungsgesetz (2004) https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20002658/index.html (Zugriff: 25.08.2017) Bundesverfassung (1999) https://www.admin.ch/opc/de/classifiedcompilation/19995395/index.html#a8 (Zugriff: 25.08.2017) UN (2006 / 2014) Behindertenrechtskonvention https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20122488/ (Zugriff: 25.08.2017) WHO (2005) Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, ICF http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icf/ (Zugriff: 25.08.2017) Meier-Popa, O. (2012) Studieren mit Behinderung. Frankfurt am Main: Peter Lang Scharmer, C. O. (2009) Theorie U. Von der Zukunft her führen. Heidelberg: Carl-Auer

Strategische Ziele für die Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung 1) Die (Verbesserung der) Gleichstellung als Mainstreaming- Aufgabe 2) Die an der UZH vorhandene Expertise; Wissensvermittlung 3) Der Einbezug aller Stakeholder bzw. Anspruchsgruppen 4) Die Vermeidung von Behinderungs-Situationen im Studium 5) Gleichberechtigung bei den Arbeitsbedingungen 6) Der auf Nachhaltigkeit gerichtete Einsatz für die Verbesserung der Umweltfaktoren im baulich-technischen und digitalen Bereich sowie im Bereich Hochschullehre. Verabschiedet von der Kommission Studium und Behinderung am 14. Mai 2014, inklusive Massnahmen.

Perspektiven Sozialpolitisch: Die UNO-BRK (Schweiz: Beitritt 2014) verpflichtet gleichberechtigter Zugang zum Hochschulstudium (Art. 24) Bildungspolitisch: Die Chancengleichheit und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in den Akkreditierungskriterien der Hochschulen Thematik «Studieren mit Behinderung»: Netzwerk «Studium und Behinderung Schweiz» Austausch, Koordination, gemeinsame Kommunikation

Exkurs: Nachteilsausgleich = eine Ungleichbehandlung um die Chancengleichheit von Lernenden mit Behinderung herzustellen bezweckt die Vermeidung/ Beseitigung der Benachteiligungen in Situationen von «Behinderung» gesundheitliche Probleme/ Einschränkung beeinträchtigte Funktionseinschränkungen bei der Ausübung Partizipation von Aktivitäten Jede Situation ist einzigartig => die Anpassung ist individuell. Die Gewährung von Nachteilsausgleich setzt voraus: - Fachwissen über Lernanforderungen und Beeinträchtigungen - klare Regeln: Zuständigkeiten, Anforderungen an Abklärungsstelle und Gutachten - geeignete Kommunikation (Daten- und Persönlichkeitsschutz)

Bildlich Quelle: http://simsonsound.wordpress.com/2009/10/13/exklusion seperation integration inklusion

Auf dem Weg zur barrierefreien Universität Stuttgart - Aktivitäten und Akteure zur Inklusion Sigrid Eicken Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Diversity an der Universität Stuttgart Barrieren überwinden: Welche Chancen bietet uns die Inklusion? Mitglied im AK Barrierefreier Campus der Universität Stuttgart

Akteure im Bereich Inklusion - mit explizitem Auftrag AK Barrierefreier Campus Beauftragte f. Studierende m. Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Inklusion Uni Stuttgart Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Vertrauensperson für die schwerbehinderten Mitarbeitenden Dezernat VI Technik und Bauten Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 2

AK Barrierefreier Campus Im Auftrag der Kanzlerin der Universität Stuttgart Ende 2015 gegründet Leitung: Kurt Hagemann, Beauftragter des Arbeitgebers für die Schwerbehinderten Weitere Mitglieder: Sigrid Eicken, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Dieter Weber, Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeitende Kai Bäuerlein, Leiter des Dezernat Technik und Bauten Petra Biehl, Dez. Technik und Bauten Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 3

Kurt Hagemann im Amt seit 2012 Inklusions- Beauftragter des Arbeitgebers Vertretung des Arbeitgebers (der Universität Stuttgart) in allen Belangen, die Schwerbehinderte betreffen. Innerbetrieblicher Ansprechpartner für schwerbehinderte Beschäftigte in Verbindung mit der Schwerbehindertenvertretung, Behörden und Rehabilitationsträgern. Seine Aufgabe ist, darauf hinzuwirken, dass die Pflichten des Arbeitgebers aus den besonderen Regelungen des SGB IX zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) erfüllt werden. Verbindungsperson zur Bundesanstalt für Arbeit und zum Integrationsamt. Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 4

Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Sigrid Eicken Stellvertretung: Jeannette von Wolff, - Vom Rektorat bestellt seit 2016, im Nov.2017 erneute Bestellung für 2018/19 Auftrag aus dem Landeshochschulgesetz Baden- Württemberg, 2 Abs.3 und aus der Grundordnung der Universität Stuttgart 20 Unterstützung und Beratung von Studierenden und Studieninteressierten mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Beratung der Lehrenden, Prüfungsausschüsse, Beratenden Wir wirken darauf hin, dass Nachteilsausgleiche im Studium umgesetzt werden Mitwirkung technische und bauliche Barrierefreiheit Unterstützung der Universität bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Mitwirkung an Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 5

Vertretung der schwerbehinderten Mitarbeitenden Dieter Weber - gewählt 2010 als Stellvertreter in der Schwerbehindertenvertretung (SBV), seit 2012 Vertrauensperson. Stellvertreterinnen: Petra Ertl, Elke Geißelhardt, Andrea Berghammer Auftrag aus dem Sozialgesetzbuch, SGB IX 95: Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen im Betrieb oder in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie überwacht Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zu Gunsten von Menschen mit Behinderung. Die SBV beantragt und begleitet präventive Maßnahmen bei den zuständigen Stellen. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von Menschen mit Behinderung an und verhandelt ggf. mit deren Arbeitgeber. Die SBV unterstützt Beschäftigte bei Anträgen (Feststellung des Grades der Behinderung usw.) Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 6

Dezernat VI Technik und Bauten Kai Bäuerlein, Leitender Baudirektor Leiter des Dezernats Technik und Bauten der Universität Stuttgart (Dez. VI) - seit 2003 Petra Biehl, Architektin Dezernat VI - Technik und Bauten - seit 2010 Flächen- und Baumanagement, zuständig für Umbau Raum- und Belegungsplanung Projekte Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 7

AK Barrierefreier Campus AK Barrierefreier Campus - Unsere Aufgaben und Ziele 1. Systematische Bestandserhebung von barrierefreien Einrichtungen und von Barrieren an der Universität Stuttgart Unsere Maßnahmen dazu: Bestandserhebung via Online-Befragung seit 9/2016 Kooperationsprojekt mit Studierenden der Fakultät Architektur, Institut für Wohnen und Entwerfen im WS 2016/17 und WS 2017/18 2. Beratung und Begleitung von Neubauprojekten und Umbauten/Sanierungsmaßnahmen zur und Überprüfung der Barrierefreiheit in Zusammenarbeit mit dem Dezernat VI und dem UBA 3. Herbeiführen kurzfristiger Lösungen für Barrierefreiheit Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 8

AK Barrierefreier Campus AK Barrierefreier Campus - Unsere Aufgaben und Ziele 1. Systematische Bestandserhebung von barrierefreien Einrichtungen und von Barrieren an der Universität Stuttgart Unsere Maßnahmen dazu: Bestandserhebung via Online-Befragung seit 9/2016 Kooperationsprojekt mit Studierenden der Fakultät Architektur, Institut für Wohnen und Entwerfen im WS 2016/17 und WS 2017/18 2. Beratung und Begleitung von Neubauprojekten und Umbauten/Sanierungsmaßnahmen zur und Überprüfung der Barrierefreiheit in Zusammenarbeit mit dem Dezernat VI und dem UBA 3. Herbeiführen kurzfristiger Lösungen für Barrierefreiheit Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 9

Was geschieht mit den Ergebnissen der Online-Befragung und des Kooperationsprojektes mit der Fakultät Architektur? (1) AK Barrierefreier Campus 1. Internetseiten AK Barrierefreier Campus mit Gebäudebeschreibungen und pdf-lageplänen (teilw. umgesetzt, weitere Umsetzung bis Mitte 2018) Zusammenarbeit von AK Barrierefreier Campus, HKom, TIK, Fak.1, Dez. VI Erarbeitung der Gebäudeinformationen für alle von den Studierenden erfassten Gebäude (WS 2016/17 und WS 2017/18) Dazu werden die Ergebnisse der Studierenden genutzt (Gebäudegrundrisse mit Barrieren/Barrierefreien Einrichtungen; Lagepläne mit Zuwegen für Rollstuhlnutzer und Sehbehinderte; Gebäudeinformationen in deskriptiver Form) Beispiel: https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/profil/chancengleichheit/barrierefreiheit/beispielseite-barrierefreiheit/ Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 10

Was geschieht mit den Ergebnissen der Online-Befragung und des Kooperationsprojektes mit der Fakultät Architektur? (2) AK Barrierefreier Campus 2. Online-Campusplan, interaktiv (Langfristige Planung): Kennzeichnung der Barrierefreien Einheiten und Wege; bei Barrieren Aufzeigen von Alternativen Zusammenarbeit von TIK, AK Barrierefreier Campus, Dez.VI, HKom und Fak.1 (AG seit Anfang 2017) 3. Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Beseitigung von Barrieren (Planung bis Mitte/Ende 2018, Umsetzung langfristig) Vorgehensweise: Aufarbeitung und Kategorisierung der Meldungen Unterteilung notwendiger u.durchführbarer Maßnahmen in Kurzfristige Einzelanträge Maßnahmen, die man mit geplanten Sanierungen verbinden kann Verbleibende Maßnahmen: Antrag an das UBA Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 11

AK Barrierefreier Campus - Unsere Aufgaben und Ziele AK Barrierefreier Campus 1. Systematische Bestandserhebung von barrierefreien Einrichtungen und von Barrieren an der Universität Stuttgart Unsere Maßnahmen dazu: Bestandserhebung via Online-Befragung seit 9/2016 Kooperationsprojekt mit Studierenden der Fakultät Architektur, Institut für Wohnen und Entwerfen im WS 2016/17 und WS 2017/18 2. Beratung und Begleitung von Neubauprojekten und Umbauten/Sanierungsmaßnahmen zur und Überprüfung der Barrierefreiheit in Zusammenarbeit mit dem Dezernat VI und dem UBA 3. Herbeiführen kurzfristiger Lösungen für Barrierefreiheit Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 12

Was haben wir im Bereich Bauen schon erreicht? (1) AK Barrierefreier Campus Pflichtenheft Dez.VI / UBA: Erarbeitung eines Kapitels Barrierefreiheit Abbau von Barrieren in Hörsälen. Gesamtantrag Aug.2017 für alle Hörsäle für: o Übertragungssysteme für Hörbehinderte in 120 Hörsälen / Seminarräumen (in Planung, 1. Induktionsschleife in 53.01 eingebaut) o Plätze mit Tisch für Rollstuhlnutzer/innen (teilweise realisiert, Rest in Planung) o Beantragung von Treppenstufenmarkierungen und anderen sicherheitsrelevanten Maßnahmen für Sehbehinderte Beantragung eines Blindenleitsystems und eines taktilen Lageplans für die Außenanlagen auf dem Campus Vaihingen (seit 2016, langfristiges Ziel) Einrichtung von Ruheräumen, Beschaffung von Mobilen Liegen (gemeinsam mit Uni und Familie); 1. Multifunktionsraum im Haus der Studierenden bald in Betrieb! Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 13

Was haben wir im Bereich Bauen schon erreicht? (2) AK Barrierefreier Campus Unterstützung und Begleitung von Baumaßnahmen hinsichtlich Barrierefreiheit, Überwachung der Einhaltung der DIN: o Neubau Haus der Studierenden (2016/17) o Umbau UB (Zugänglichkeit) (Antrag seit Ende 2015) o Keplerstr. 17 Bereich Tiefenhörsaal Zugänglichkeit (Ende 2015-2018) o Pfaffenwaldring 27 (2016/17) o Fluchttreppenhaus Pfaffenwaldring 7 (2016/17) o Holzbaracke des Green Teams (2016) o Geschwister-Scholl-Str. 24 C, Automatik-Tür (2016) o Neubau ZAQuant (Zentrum für Angewandte Quantenwissenschaften) (2017) o Umbau Commundo Hotel und Mensa (2017/18) o Verschiedene Anträge für Automatik-Türen, Rampen, Zugänge sind gestellt Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 14

Akteure im Bereich Inklusion Die ganze Universität ist aktiv! AK Barrierefreier Campus Beauftragte f. Studierende m. Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Inklusion Uni Stuttgart Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Vertrauensperson für die schwerbehinderten Mitarbeitenden Dezernat VI Technik und Bauten Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 15

Akteure im Bereich Inklusion: Die ganze Universität ist aktiv! AK Barrierefreier Campus Beauftragte f. Studierende m. Behinderunge n oder chronischen Erkrankungen Inklusion Uni Stuttgart Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Vertrauensperson für die schwerbehinderten Mitarbeitenden Dezernat VI Technik und Bauten Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 16

Dez.II Internationales Dez.IV / PE / Gesundheitsmanag ement Dez.I / Hochschul- Kommunikation TIK Gleichstellungsreferat /Diversity Beauftragte f. Studierende m. Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Und viele weitere AK Barrierefreier Campus Inklusion Uni Stuttgart Rektorat Fak.1 / IWE Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Zentrale Studienberatung Fakultäten /Lehrende /Mitarbeitende Sprachenzentrum Fachstudienberater/ innen / SGM Studienlotsen AK Gesundheit Studierendenwerk UB Services und Beratung Stabstelle Sicherheits wesen Vertrauensperson für die schwerbehinderten Mitarbeitenden UBA Dezernat VI Technik und Bauten Dez.III (Studiensek / Prüfungsamt / ASA / Deutschland Prüfungsausschüsse, Studiendekane Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 17 stip.) Dez.V Finanzen Ombudsfrau Lehre

Ausblick - Es gibt noch viel zu tun, wir packen es an! Ausblick: Inklusion an der Universität Stuttgart Geplante Maßnahmen und Aktivitäten z.b. Information und Sensibilisierung aller Universitätsmitglieder für das Thema Fortbildung Barrierefreies Bauen für Dez.VI, Sicherheitswesen und UBA im Januar 2018 Fortbildungen für Beratende und für Mitarbeitende in der Verwaltung Informationsangebote für Lehrende und Funktionsträger / Fakultäten Weitere zielgruppenspezifische Fortbildungen Beantragung und Umsetzung Barrierefreiheit bei Gebäuden Ständige Verbesserung und Erweiterung der Informationen im Internet Ihre Unterstützung und Mitwirkung ist willkommen! Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 18

Ausblick - Es gibt noch viel zu tun packen wir es an! Ausblick: Inklusion an der Universität Stuttgart Notwendigkeiten z.b. Beantragung und Umsetzung Barrierefreiheit bei Gebäuden Ausbau des Angebots von beeinträchtigungsspezifischen Lernformen (auch: E-Learning) und Lehrmaterialien, insbesondere für Studierende mit Sinnes-Beeinträchtigungen Stichwort: Strukturelle Barrierefreiheit! Herstellung von barrierefreien Formularen und pdfs im Intranet und Internet Veranstaltungsangebote für behinderte Studierende Kontakte zu Unternehmen, die behinderte Absolventen einstellen wollen? Stärkere Vernetzung der Beratungseinrichtungen und Akteure Inklusionskonzept und Willkommenskultur an der Universität Stuttgart! Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken Ihre Unterstützung und Mitwirkung ist willkommen! 27.11.2017 19

Links: Universität Stuttgart Seiten für Studierende und Studienbewerber/innen: www.uni-stuttgart.de/handicap Seiten für schwerbehinderte Mitarbeitende: www.uni-stuttgart.de/sbv Informationen für Lehrende: www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/lehre/behinderung/ Homepage AK Barrierefreier Campus: www.uni-stuttgart.de/barrierefrei Gebäudebeschreibungen und Lagepläne: In Planung Aktionsplan der Landesregierung: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/aktionsplan-derlandesregierung-zur-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention-in-baden-wuerttembe/ HRK-Richtlinie Eine Hochschule für Alle : https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/eine-hochschule-fuer-alle/ Deutsches Studentenwerk: Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS): http://www.studentenwerke.de/de/behinderung Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Sigrid Eicken Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen der Universität Stuttgart Geschwister-Scholl-Str. 24 C E-Mail: studium-mit-handicap@uni-stuttgart.de Tel. 0711/685-82531 www.uni-stuttgart.de/handicap AK Barrierefreier Campus: barrierefrei@uni-stuttgart.de Diversity - Barrieren überwinden / Aktivitäten und Akteure, Sigrid Eicken 27.11.2017 21