Internationales Privatrecht Einheit 1 Einführung in die Bearbeitung von Fällen mit Auslandsberührung (1. Teil)



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Internationales Privatrecht Einheit 1 Einführung in die Bearbeitung von Fällen mit Auslandsberührung (1. Teil) Sommersemester 2015 PD Dr. André Janssen

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Organisatorisches Organisatorisches Keine Prüfung für Studierende des Examensstudienganges Für Bachelor- und Masterstudierende: mündliche Prüfung vorgesehen Gleiches gilt für ERASMUS-Studenten Vorlesungsunterlagen werden im Anschluss an die Vorlesung online gestellt unter: https://www.uni-goettingen.de/de/lehre/133334.html 3

In eigener Sache In eigener Sache Vorlesung Europäisches Privatrecht: Jeweils montags um 18.00 Uhrc.t.imSaalVG1.105 Seminar Brennpunkte des Arztvertrags- und Arzthaftungsrechts (zusammen mit Rechtsanwalt Nando Mack), Vorbesprechung am 28.4.2015 um 18.00 Uhr im Raum 1.116(Juridicum) 4

Literaturhinweise Achten Sie auf Aktualität Lehrbücher Von Bar, IPR, Band 1, 2. Auflage 2003 (mit Mankowski); Band 2, 1991 Brödermann/Rosengarten, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, 7. Auflage, 2015 Von Hoffmann/Thorn, Internationales Privatrecht, 9. Auflage, 2007 Junker, Internationales Privatrecht, 1. Auflage 1998, 2. Auflage vorbestellbar 5

Literaturhinweise Achten Sie auf Aktualität Lehrbücher Kegel/Schurig, Internationales Privatrecht, 9. Auflage, 2004 Kienle, Internationales Privatrecht, 2. Auflage, 2010 Krebs, Internationales Privatrecht, 2011 Kroppholler, Internationales Privatrecht, 7. Auflage, 2006 Rauscher, Internationales Privatrecht, 4. Auflage, 2012 6

Literaturhinweise Textsammlungen Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 17. Auflage, 2014 Nomos Gesetze: Zivilrecht Schönfelder-Ergänzungsband, mit u.a. EuGVO; Ehe-EuGVO; EuBVO, EuZstVO, EuInsO und AVAG Achten Sie auf Aktualität 7

Literaturhinweise Nützliche Links zum IPR und weitere Hinweise Webseite von Prof. Lorenz: http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/ipr/index.htm Weitere Literaturhinweise: Einführungsmaterialien 8

Ziele der Vorlesung Ziele der Vorlesung Umfassende reine Darstellung Status Quo des IPR weder möglich noch sinnvoll Schwerpunkt vielmehr auf Vermittlung: (1) Grundbegriffe (2) Zielsetzungen (3) Strukturprinzipien und Systemverständnis (4) Überblick 9

Ablauf der gesamten Vorlesung Ablauf der gesamten Vorlesung Einheit1und2: Einführung in die Bearbeitung von Fällen mit Auslandsberührung Einheit 3 und 4: Das IPR im weiteren Sinne: Das Beispiel des UN-Kaufrechts Einheit 5: Der Allgemeine Teil des IPR: Kollisionsnormen und Probleme der Qualifikation Einheit 6 und 7: Der Allgemeine Teil des IPR: Verweisungstechnik und Personalstatut 10

Ablauf der gesamten Vorlesung Ablauf der gesamten Vorlesung Einheit 8: Der Allgemeine Teil des IPR: Vorfrage, Erstfrage und Substitution; Normenmangel und Normenhäufung; Korrektur des anwendbaren Rechts Einheit 9: Der Besondere Teil des IPR: Das IPR der natürlichen und juristischen Personen Einheit10und 11: Der Besondere Teil des IPR: Das IPR des Vertragsrechts (Rom I-VO) 11

Ablauf der gesamten Vorlesung Ablauf der gesamten Vorlesung Einheit 12 und 13: Der Besondere Teil des IPR: Das IPR der außervertraglichen Schuldverhältnisse (Rom II-VO) Einheit 14: Der Besondere Teil des IPR: Das IPR des Sachenrechts 12

Ablauf der einzelnen Einheiten Ablauf der Einheiten: Das Fünf-Schritte-System 1. Schritt: Wiederholung der Lernziele der letzten Einheit 2. Schritt: Vorstellung der aktuellen Einheit 3. Schritt: Vertiefung der aktuellen Einheit 4. Schritt: Zusammenfassung der Lernziele der aktuellen Einheit 5. Schritt: Wiederholungs- und Vertiefungshinweise für die aktuelle Einheit 13

Inhalt der heutigen Einheit Inhalt der heutigen Einheit A. Einführung in die Bearbeitung von Fällen mit Auslandsberührung (1. Teil) I. Die Bedeutung des IPR in Studium und Praxis II. Der Begriff des IPR: Eine erste Annäherung III. Der Begriff des IPR: Irreführung 14

Vorabfrage Was wissen Sie über das IPR? Seien Sie ehrlich! 15

Was weiß die Bundeskanzlerin über das IPR? Hier gilt das Grundgesetz und nicht die Scharia (Angela Merkel am 6.10.2010) Stimmt dies? Muss ein deutsches Gericht nicht womöglich doch auf Grundlage der Scharia entscheiden? 16

A. Einführung in die Bearbeitung von Fällen mit Auslandsberührung (1. Teil) 17

Bedeutung des IPR Die Bedeutung des IPR in Studium und Praxis FürdasStudium: Exotenfach? Nein!!! Zumindest Grundzüge für Staatsexamen In letzter Zeit vermehrt im Staatsexamen Europäisierung z.b. Fallfrage aus Originalexamensklausur (August 2013): Bei B handelt es sich um eine Bank mit Sitz in Kopenhagen (Dänemark). Der in deutscher Sprache verfasste Bürgschaftsvertrag enthält keine Ausführungen zum anwendbaren Recht. Als Gerichtsstand ist gleichwohl das LG Hamburg vereinbart worden. Nach welchem Recht würde ein deutsches Gericht den Bürgschaftsvertrag beurteilen? 18

Bedeutung des IPR Die Bedeutung des IPR in Studium und Praxis FürdiePraxis: Tägliches Brot Ergo: IPR wichtig für Studium und Praxis Oftmals IPR-Kenntnisse wichtiger als Wissen materielles Recht Gründe für zunehmende Bedeutung: (1) Globalisierung (2) Europäische Integration (3) Mobilität von Personen, Waren, Dienstleistungen (4) Internet 19

Begriff des IPR Der Begriff des IPR: Eine erste Annäherung IPR im weiteren Sinn: (1) Gesamtheit aller Normen (2) die privatrechtliche Sachverhalte regeln und (3) Auslandsbezug haben Umfasst werden: (1) Internationales Zivilverfahrensrecht (IZVR) (2) Kollisionsrecht (= IPR im engeren Sinn) (3) Fremdenrecht spezielle Vorschriften für Ausländer, z.b. im Recht des geistigen Eigentums (4) Internationales Einheitsrecht Insb. UN-Kaufrecht (5) Nationale Normen mit Auslandsbezug z.b. 1944 Abs. 3 BGB, 244 BGB 20 In dieser Vorlesung IPR = IPR im engeren Sinn

Begriff des IPR Der Begriff des IPR: Eine erste Annäherung IPR im weiteren Sinn IZVR Kollisionsrecht Fremdenrecht Int. Einheitsrecht Nat. Normen mit Auslandsbezug 21

Begriff des IPR Der Begriff des IPR: Irreführung (1) Unterschiedliches Begriffsverständnis IPR im weiteren oder engeren Sinne (später mehr) (2) IPR ist nicht international IPR grds. nationales Recht (für int. Sachverhalte) Jedes Gericht wendet grds. nur eigenes IPR an Inzwischen zwar viele IPR-Regeln im Unionsrecht/Konventionen enthalten, aber int. i.s.v. weltumfassendes IPR (-) (3) IPR ist kein Privatrecht Nicht eindeutig, ob IPR Privatrecht Ähnlich wie Zivilprozessrecht begründet es keine Rechte und Pflichten der Parteien Eher Anleitung für Gerichte (= eher öffentl. Recht) 22 Deutsches IPR?= Artt. 3-49 EGBGB

Begriff des IPR (4) IPR ist kein (Entscheidungs-)Recht Der Begriff des IPR: Irreführung Kein Recht im Sinne eines Entscheidungsrechts (anders beim int. Einheitsrecht) Kollisionsrecht Ergebnis IPR-Prüfung ist nie konkrete Falllösung, sondern nur Feststellung der anwendbaren Rechtsordnung Anglo-amerikanischer Sprachgebrauch = conflict of laws 23

Begriff des IPR Der Begriff des IPR: Irreführung Begriff des IPR IPR IPR Nicht international Kein Privatrecht Kein (Entscheid ungs-) Recht 24

Fälle mit Auslandsberührung Fälle mit Auslandsberührung: Grundüberlegungen Art. 3 EGBGB Allgemeine Verweisungsvorschriften: bestimmt sich das anzuwendende Recht bei Sachverhalten mit einer Verbindung zu einem ausländischen Staat nach den Vorschriften dieses Kapitels (Internationales Privatrecht). Woraus kann sich diese Auslandsberührung ergeben? (1) Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (2) Lageort( Belegenheit ) einer Sache (3) Vertragsschluss-, Handlungs- oder sonstige Ereignisorte im Ausland (4) Grenzüberschreitende Leistungserbringung (5) Vereinbarung ausländisches Recht/Gerichtsstand 25

Fälle mit Auslandsberührung Fälle mit Auslandsberührung: Grundüberlegungen Beispiele: Die Kaufleute A und B, beide aus Göttingen, haben durch die Finanzkrise ihr Vertrauen in den Euro verloren und vereinbaren als Zahlungswährung stattdessen Schweizer Franken. oder Oma Erna kauft vom Gemüsehändler auf dem Göttinger Wochenmarkt 1 kg holländische Tomaten. Sie sehen: Bestimmung Auslandsbezug u.u. schwierig Merke: Auf EU-Ebene und in anderen nationale Rechtsordnungen wird der Auslandsbezug ähnlich definiert wie bei Art. 3 EGBGB. 26

Fälle mit Auslandsberührung Fälle mit Auslandsberührung: Grundüberlegungen Problem: Fordert Art. 3 EGBGB abstrakte Vorprüfung des Auslandsbezuges? h.m.(-) Auslandsbezug ergibt sich aus jeweils zu prüfender Kollisionsregel selbst Art. 3 EGBGB = missglückte Definition Nur Klarstellung, dass deutsches Gericht deutsches IPR anwendet 27 Merkel vs. Art. 3 EGBGB? Erster Eindruck?

Fälle mit Auslandsberührung Fälle mit Auslandsberührung: Grundüberlegungen Empfohlene Vorgehensweise in der IPR-Klausur Beibehaltung Prüfungspunkt Auslandsberührung als Einstieg Dann alle möglichen Verknüpfungen mit verschiedenen Rechtsordnungen aufzeigen Vorteil: Bessere Präsentation und Verwertung möglicher Verknüpfungspunkte 28

Lernziele der Einheit 1 Lernziele der Einheit 1 I. Vermittlung Bedeutung des IPR in Studium und Praxis II. Kenntnis der Begriffe IPR i.e.s. und i.w.s. III. Verständnis der Problematik um Begriff IPR 29

Wiederholungs- und Vertiefungshinweise Wiederholungs- und Vertiefungshinweise Krebs, Internationales Privatrecht, 2011, S. 1 ff.(knapp) Kropholler, Internationales Privatrecht, 7. Auflage, 2006, 1, 8, 10-12 (sehr ausführlich) Rauscher, Internationales Privatrecht, 4. Auflage, Rn. 1 ff.(ausführlich) Staudinger/Steinrötter, JA 2011, S. 241 ff. (zur wachsenden Prüfungsrelevanz des IPR) 30