Telefon 233-4 77 71 Telefax 233-4 77 42 Herr Meilhammer immissionsschutz-nord.rgu@muenchen.de Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz RGU-UW 13 Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an den Schienenwegen in Trudering (3 Bürgerschreiben) BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01791 des Bezirksauschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 25.01.2007 Schienenlärmsanierung - aber bitte mit Hand und Fuß BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01801 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 25.01.2007 2 Anlagen Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 01.04.2008 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten In der öffentlichen Sitzung des Umweltschutzausschusses vom 24.04.2007 wurden die Anträge des Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirkes - Trudering-Riem Nr. 02-08 / B 01791 und Nr. 02-08 / B 01801 aufgegriffen. Die Anträge enthielten die Aufforderung an die Landeshauptstadt München, die Schienenlärmsanierung an der Bahnstrecke München Rosenheim im Stadtbezirk Trudering-Riem nach dem Programm Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes auch mit eigenen finanziellen Mitteln dafür zu sorgen, dass die geplanten Lärmschutzwände schalltechnisch optimal und städtebaulich verträglich ausgeführt werden. Dies betrifft insbesondere den Bereich Kirchtrudering und den Lehrer-Götz-Weg, wo gemäß den Bürgerschreiben mehr Lärmschutz gefordert wird. Außerdem wurde im Streckenabschnitt zwischen Windbauer-und Schwablhofstraße, an dessen südlich gelegener Freifläche derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wird, eine durchgängige Schallschutzwand im Anschluss an die Schallschutzwände nach dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes gefordert. Unabhängig davon wurde die Nennung einer Service -Telefonnummer bzw. die Einrichtung einer Mail-Adresse gefordert, an die die Bürgerinnen und Bürger lärmverursachende Schadstellen an der Bahnstrecke melden können. Gemäß o.g. Beschlusses wurde das Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt, nach Vorliegen der Antworten der für den Lärm an Schienenwegen zuständigen Deutschen Bahn AG und soweit städtische Belange betroffen sind, der zuständigen Dienststellen der Landeshauptstadt München dem Stadtrat zu berichten.
Seite 2 Nach den nun vorliegenden Informationen teilen wir zu den Forderungen des Bezirksausschusses Folgendes mit: Die für die Lärmsanierung an Bahnstrecken zuständige DB Projektbau GmbH beabsichtigt aufbauend auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes im Bereich Trudering Streckenabschnitte zwischen Schmuckerweg und Windbauerstraße sowie vom Drosselweg bis zur Großfriedrichburger Straße an der Bahnstrecke München-Rosenheim Lärmsanierungsmaßnahmen durchzuführen. Vorgesehen sind hier aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden in Kombination mit passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster und schallgedämpfte Lüftungseinrichtungen). Zur Forderung nach Lärmschutzmaßnahmen am Lehrer-Götz-Weg teilt die DB Projektbau GmbH mit, dass in diesem Bereich aufgrund der mangelnden Wirtschaftlichkeit keine Lärmschutzwand vorgesehen ist. Dort werden passive Lärmschutzmaßnahmen gefördert. Die Forderung nach aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Kirchtrudering auf der Höhe der Grundelstraße wurde von der DB Projektbau GmbH ebenfalls wegen mangelnder Effizienz abschlägig beschieden. Die Antragstellerin wurde darüber von der DB Projektbau GmbH persönlich ausführlich informiert. Das Referat für Gesundheit und Umwelt setzt sich im Rahmen der Beteiligung an den Plangenehmigungsverfahren für einen optimalen Lärmschutz ein. Je nach den Umständen des Einzelfalls werden dabei auch höhere Lärmschutzwände / transparente Wände an städtebaulich sensiblen Stellen gefordert. In diesem Zusammenhang wurde für das bereits laufende Plangenehmigungsverfahren für den Bereich zwischen Schmuckerweg und Windbauerstraße eine Erhöhung der geplanten Lärmschutzwand gefordert. Ziel ist es, alle Objekte so zu schützen, dass die Sanierungsgrenzwerte von 70 db(a) am Tag und 60 db(a) in der Nacht eingehalten werden. Somit könnte auf einen zusätzlichen passiven Schallschutz (Schallschutzfenster) verzichtet werden. Die Forderung des Bezirksausschusses, die Stadt solle im Sinne einer nachhaltigen Lärmreparatur in den Bereichen, in denen der Deutschen Bahn AG im Rahmen der Lärmsanierung ökonomische Grenzen gesetzt sind, mit eigenen Mitteln den aktiven Lärmschutz verbessern, ist differenziert zu betrachten. Zwar bietet die DB Projektbau GmbH in ihrem Schreiben an, dass sie Kontakte herstellen wird, wenn die Stadt die Maßnahmen zuzüglich den Planungskosten und der Ablösung für Unterhalt und Erhalt aus eigenen Mittel finanziert. Hierzu ist festzustellen, dass es nicht Aufgabe der Kommune ist, den Lärmschutz an Bahnstrecken des Bundes zu gewährleisten. Die Stadt unterliegt dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung, bzw. ökonomischen Zwängen. Sie kann daher in der Regel nur im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, oder dort, wo sie in ihren eigenen Rechten betroffen ist, eingreifen. Bei der Vielzahl der Schienenwege, die die Stadt durchschneiden, ist es aber in keinem Fall möglich, dass die Kommune, wie in einer angrenzenden Nachbargemeinde geschehen, eigenständig die Sanierungsgrenzwerte für die Nachtzeit von 60 db(a) auf 55 db(a) heruntersetzt und den dadurch zusätzlich notwendigen Lärmschutz aus eigenen Mitteln finanziert. Dies wurde die Finanzkraft der Kommune übersteigen. Im Rahmen der notwendigen Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen müssen solche Projekte hinangestellt werden, für die ein Dritter als Kostenträger zur Befügung steht.
Seite 3 Eine hiervon abweichende Entscheidung kann sich nur unter bestimmten konkreten Umständen als zweckmäßig erweisen. So z. B. beim Bauvorhaben Clearinghaus, Drosselweg, Flurstück 207/2 Gemarkung Trudering, wo die stadteigene Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung - MGS Mittel für eine Verlängerung der Lärmschutzwand in Richtung Westen zum Schutz des Außenwohnbereiches zurückgestellt hat. Anders sieht es bei der von der Eigenheimervereinigung Trudering e.v. geforderten Fortführung der Lärmschutzwand von der Windbauer Straße bis zur Schwablhofstraße zum Schutz südlich angrenzenden Freifläche aus, die zur Zeit im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens überplant wird. Hier wäre grundsätzlich die Finanzierung einer Lärmschutzwand durch die Planungsbegünstigten denkbar. Nach Mitteilung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung wird der erforderliche Schallschutz jedoch durch eine Kombination von aktiven und passiven Maßnahmen innerhalb des Planungsumgriffs gem. dem Bebauungsplanentwurf Nr. 1796 gewährleistet. Eine Finanzierung durch die Kommune ist daher nicht notwendig, zumal die Lärmschutzwand auch aus städtebaulichen Gründen nicht erwünscht ist. Eine Lärmschutzwand nach dem Schienenlärmsanierungskonzept des Bundes kommt hier ohnehin nicht in Betracht, da dieses Programm nur vor 1974 erstellte Bauvorhaben berücksichtigt. Der Forderung einer eigenen Service Nummer zur Meldung von Schadstellen an den Gleisen steht die DB Projektbau GmbH ablehnend gegenüber. Die DB Projektbau GmbH geht davon aus, dass die DB Netz AG aus eigenem Bestreben Schadstellen umgehend beseitigt. Nach den Recherchen des Referats für Gesundheit und Umwelt können Defekte an den Gleisen in dringenden Fällen an die Notfallleitstelle der DB Netz AG in München unter der Rufnummer 089/1308-71111 gemeldet werden. In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Klaus Peter Rupp, die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Eva Maria Caim, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Der Forderung im BA-Antrag Nr. 02-08 / B 01791 des Bezirksausschusses 15 nach aktiven Schallschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke München - Rosenheim in Kirchtrudering und zwischen Windbauer- bis zur Schwablhofstraße kann nach Aussagen der DB Projektbau GmbH und des Referates für Stadtplanung und Bauordnung nicht entsprochen werden. 2. Dem Anliegen des BA-Antrages Nr. 02-08 / B 01801 des Bezirksausschusses 15, die Kommune möge die Schienenlärmsanierung der Deutschen Bahn AG an der Bahnstrecke München - Rosenheim im Bereich Trudering, in den Fällen, in denen dem Vorhabensträger ökonomische Grenzen gesetzt sind, nicht nur fachlich, sondern auch mit eigenen Mitteln unterstützen, kann aus sachlichen und rechtlichen Erwägungen nicht entsprochen werden.
Seite 4 3. Der Forderung nach einer Meldestelle bei lärmverursachenden Schadstellen an der Bahntrasse wird dem Grunde nach entsprochen. Ansprechpartner ist die Deutsche Bahn AG, Notfallleitstelle, Telefonnummer 089/1308-71111. 4. Die BA-Anträge Nr. 02-08 / B 01791 und Nr. 02-08 / B 01801 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 25.01.2007 sind damit satzungsgemäß erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Seite 5 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/in Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. an die/den Vorsitzende/n und die Fraktionssprecher/innen des Bezirksausschusses 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt (5-fach) des Bezirksausschusses 05 - Au-Haidhausen (4-fach) des Bezirksausschusses 06 - Sendling (4-fach) des Bezirksausschusses 07 - Sendling-Westpark (5-fach) des Bezirksausschusses 08 - Schwanthalerhöhe (4-fach) des Bezirksausschusses 09 - Neuhausen-Nymphenburg (6-fach) des Bezirksausschusses 10 - Moosach (4-fach) des Bezirksausschusses 11 - Milbertshofen-Am Hart (4-fach) des Bezirksausschusses 12 - Schwabing-Freimann (4-fach) des Bezirksausschusses 13 - Bogenhausen (6-fach) des Bezirksausschusses 14 - Berg am Laim (3-fach) des Bezirksausschusses 15 - Trudering-Riem (5-fach) des Bezirksausschusses 16 - Ramersdorf-Perlach (6-fach) des Bezirksausschusses 17 - Obergiesing (4-fach) des Bezirksausschusses 18 - Untergiesing-Harlaching (5-fach) des Bezirksausschusses 21 - Pasing-Obermenzing (5-fach) des Bezirksausschusses 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied (4-fach) des Bezirksausschusses 23 - Allach-Untermenzing (4-fach) des Bezirksausschusses 24 - Feldmoching-Hasenbergl (4-fach) des Bezirksausschusses 25 - Laim (3-fach) z. K. V. Abdruck von I. mit IV. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - HA II/V2 BAG Ost (zu BA-Anträgen Nr. 02-08 / B 01791, B 01801) (2-fach) an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-UW 13 an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB
Seite 6 an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-L an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung an das Baureferat an das Schulreferat an den Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem VI Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-UW 13