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Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober 2017 199. Sitzung / 1 12.18 Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (ohne Klubzugehörigkeit): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte mich meinen VorrednerInnen dahin gehend anschließen, dass es nicht darum geht, Angst zu erzeugen oder uns zu fürchten, wie Herr Minister Mahrer gesagt hat, sondern es geht darum, dass wir hier ein Volksbegehren vor uns liegen haben, anlässlich dessen sich dankenswerterweise über 560 000 Menschen Gedanken darüber gemacht haben, wie Österreich und die Europäische Union gemeinsam mit ausländischen Partnern weiterhin Handel betreiben wollen, in welchem Ausmaß, wie ausgestaltet und in welcher Form. Und diese vielen Menschen sind zu dem Entschluss gekommen, dass es da immense Kritikpunkte gibt, die auch vehement geäußert und betont werden müssen und die aufzeigen, was es zu ändern gilt. Da geht es nicht um Angst, da geht es nicht darum, dass wir uns vor irgendwelchen ausländischen Konzernen fürchten, sondern da geht es darum, akribisch und penibel zu analysieren, was in diesem Abkommen enthalten ist. Und auch wenn Kollege Wittmann in seiner Eingangsrede gemeint hat, es war möglich, durch den Bundeskanzler viele Punkte hineinzureklamieren, diese Punkte mit einem Begleittext in den Vertrag hineinzubekommen, wie er gesagt hat, dann muss ich hier vehement widersprechen, denn der Vertragstext an sich hat sich in keinem Punkt und in keinem Beistrich verändert. Der Vertragstext liegt in seiner ursprünglicher Form schwarz auf weiß vor. Das heißt, worüber wir hier reden müssen, ist der Grundvertrag, ist der Vertrag selbst. Wir reden über Inhalte wie unter anderem auch die Regulierungskompetenz, die wir als österreichischer Staat uns nehmen lassen, wenn wir in Richtung Investitionsschutz gehen, wenn auf einmal Überlegungen im Vordergrund stehen, dass uns dann schlussendlich eventuell Klagen ins Haus stehen könnten, wenn wir ein Gesetz zum Schutz der Umwelt, der Verbraucherrechte et cetera machen wollen. Es geht auch um die Schiedsgerichtbarkeit, die ebenfalls im Verfassungsausschuss diskutiert worden ist. Bei der Schiedsgerichtbarkeit geht es darum, dass damit nationale Rechtsstaatlichkeit übergangen wird, ausgeschlossen wird, Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen geschaffen werden, je nachdem, welcher Rechtsweg diesen Unternehmen ermöglicht wird. Es geht auch darum, dass in diesem CETA-Vertrag ein Gemischter Ausschuss enthalten und damit festgeschrieben ist, der den Vertragstext und das Vertragswerk weiterentwickeln kann. Das heißt, er kann das Abkommen abändern, ohne

Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober 2017 199. Sitzung / 2 demokratische Legitimation durch nationale Parlamente und ohne demokratische Legitimation durch das EU-Parlament, was bedeutet, er hätte Befugnisse ohne Legitimation im Hintergrund. Das ist eine schrittweise Aushöhlung der Demokratie, wie wir sie kennen, und wir nähmen uns ein Stück eigener Souveränität, würden wir diese Vorkommnisse und diese Geschehnisse einfach akzeptieren. Es geht nicht um Angst, es geht um das Überlegen, es geht um die Analyse dieses Vertragswerkes. Es hat auch geheißen, der Interpretationstext, der dem CETA- Abkommen beigelegt worden ist, erarbeitet durch den Bundeskanzler, würde ein gemischtes Abkommen festschreiben, was schlussendlich bedeuten würde, durch diesen Begleittext würde eine Ratifikation durch die nationalen Parlamente ermöglicht werden. Dann frage ich mich aber: Wo bleibt denn diese Möglichkeit der Ratifikation?! Es gab den Vorwand für den Beschluss des frühzeitigen beziehungsweise vorläufigen Inkrafttretens, dass wir als nationales Parlament ja ohnehin die Möglichkeit haben, im Anschluss zu ratifizieren, aber dann frage ich mich: Wo bleibt diese Möglichkeit? Am Rande des EU-Gipfels in Estland hat Bundeskanzler Kern erklärt, dass er vollinhaltlich hinter dem CETA-Abkommen, hinter dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada steht, und er stellte am Rande dieses EU-Gipfels auch klar, dass er das österreichische Parlament über dieses Abkommen nicht abstimmen lassen will nicht abstimmen lassen will, obwohl es vorher der Vorwand war, dem vorläufigen Inkrafttreten zuzustimmen, weil die nationalen Parlamente ja ohnehin darüber abstimmen können. Der Bundeskanzler wolle auf jeden Fall verhindern, dass das Abkommen im Nationalrat abgelehnt werde, weil es für Österreichs Exportwirtschaft so wichtig sei, hat er am Freitag am Rande des EU-Gipfels in Tallinn kundgetan. Ich möchte ihn wirklich wörtlich zitieren:,wir sind in einer Situation, dass es derzeit im Parlament keine Chance gibt, einen positiven Beschluss zu erreichen, sagte Kern auf eine Frage des Standard, warum die Regierung dem Nationalrat den Ceta-Vertrag nicht zur Ratifizierung vorlege.,wenn ich das mache, wird es abgelehnt. Dann ist Ceta tot, das ganze Projekt gescheitert, argumentiert Bundeskanzler Kern im Interview mit dem Standard. Wir haben es hier also offenbar mit einer Haltung zu tun, dass ein Parlament, in dem 183 demokratisch gewählte Abgeordnete abstimmen, besser erst dann befragt werden soll, wenn das Ergebnis... Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, Sie haben noch ein paar Sekunden Redezeit und wollen, wie ich glaube, noch einen einbringen.

Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober 2017 199. Sitzung / 3 Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (fortsetzend):... dem Bundeskanzler genehm ist vielen Dank, Herr Präsident. Das will ich und wollen wir nicht akzeptieren, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein: der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber und weiterer Abgeordneter betreffend Abstimmung des Parlaments über das Handelsabkommen CETA Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) zur Ratifikation vorzulegen und somit eine demokratische Entscheidung über das Abkommen im Parlament zu ermöglichen. ***** Vielen Dank. (Beifall der Abgeordneten Rossmann und Zinggl.) 12.24 Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Holzinger-Vogtenhuber vorgetragene ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: Der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber und weiterer Abgeordneter betreffend Abstimmung des Parlaments über das Handelsabkommen CETA eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren "Gegen TTIP / CETA" (1608/1781 d.b.) in der 199. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2017. Begründung Am Rande des EU-Gipfels in Estland am 29.09.2017 erklärt der Bundeskanzler nicht nur in vollem Umfang hinter CETA also dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada zu stehen. Er macht auch klar, dass er das österreichische Parlament über dieses Abkommen nicht abstimmen lassen will.

Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober 2017 199. Sitzung / 4 Laut www.parlament.gv.at (Vgl. https://www.parlament.gv.at/pakt/akt/schlthem/schlag/181nationalrat.shtml (20.9.2017)) sowie einem Bericht im Standard vom 30. September 2017 (Vgl. https://mobil.derstandard.at/2000065060863/kanzler-kern-will-scheitern-von-ceta-im- Nationalrat-verhindern (30.9.2017)) bekennt sich der Bundeskanzler ausdrücklich zum provisorisch in Kraft getretenen CETA Abkommen. Die heftige Kritik von vielen Seiten und auch aus seiner eigenen Partei gilt vor allem Schiedsgerichten außerhalb der nationalen Gesetzgebung. Sie können in Streitfällen unabhängig von allen Gesetzen entscheiden, die vom Parlament beschlossenen wurden. Der Bundeskanzler wolle auf jeden Fall verhindern, dass das Abkommen, weil es für Österreichs Exportwirtschaft wichtig sei, im Nationalrat abgelehnt werde, erklärte er am Freitag am Rande des EU-Gipfels in Tallinn. "Wir sind in einer Situation, dass es derzeit im Parlament keine Chance gibt, einen positiven Beschluss zu erreichen", sagte Kern auf eine Frage des Standard, warum die Regierung dem Nationalrat den CETA- Vertrag nicht vorlege. "Wenn ich das mache, wird es abgelehnt. Dann ist Ceta tot, das ganze Projekt gescheitert" (https://mobil.derstandard.at/2000065060863/kanzler-kernwill-scheitern-von-ceta-im-nationalrat-verhindern (30.9.2017)), argumentiert der Kanzler. Und, dass er als Regierungschef das Recht habe, so zu handeln und den Vertrag den Abgeordneten nicht weiterzuleiten. Diese Meinung beinhaltet offenbar die Haltung, dass ein Parlament, in dem demokratisch gewählte Abgeordnete abstimmen, besser erst befragt werden sollte, wenn das Ergebnis dem Bundeskanzler genehm ist. Trotz des klaren NEIN zu CETA von über einer halben Million Österreicherinnen und Österreichern bei einem Volksbegehren hat der Bundeskanzler einer vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens CETA in Brüssel zugestimmt. Soll er auch noch verhindern, dass das Parlament zum Thema abstimmen darf? Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) zur Ratifikation vorzulegen und somit eine demokratische Entscheidung über das Abkommen im Parlament zu ermöglichen.

Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober 2017 199. Sitzung / 5 ***** Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. Bitte.