STAR: Berufliche Zufriedenheit der befragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kammer Frankfurt. Institut für Freie Berufe Nürnberg



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Transkript:

STAR: Berufliche Zufriedenheit der befragten Anwälte der RAK Frankfurt 1 STAR: Berufliche Zufriedenheit der befragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kammer Frankfurt Institut für Freie Berufe Nürnberg Seit 1993 führt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßig eine schriftliche Befragung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft durch. Die so genannte STAR-Erhebung (STAR = Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte) fand auch im Jahr 2012 wieder statt. Ab der Jahresmitte 2012 erhielten hierfür insgesamt 12.800 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen Fragebogen. 1 4.002 Berufsträger 2 haben mit einem auswertbaren Fragebogen geantwortet. Die um Ausfälle bereinigte Rücklaufquote beläuft sich schließlich auf 32 %. Für Befragungen dieser Art ist dies ein außerordentlich hoher Rücklauf. Allen Anwältinnen und Anwälten, die an der Befragung teilgenommen haben, sei an dieser Stelle recht herzlich für ihre Mithilfe gedankt. Für den Kammerbezirk Frankfurt antworteten 909 der insgesamt 3.493 ausgewählten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte; die Rücklaufquote beläuft sich damit auf 26 %. Während Standardfragen zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft (Umsatz, Kosten, Gewinn, Investitionen, Beschäftigte, Gehälter, Honorare etc.) den Großteil des STAR-Fragebogens einnehmen, werden stets auch persönliche Einschätzungen der Berufsträger zu ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Lage erfragt. Im Rahmen der STAR-Erhebung 2012 wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter anderem Fragen zur beruflichen Zufriedenheit gestellt. Die Ergebnisse hierzu für die Rechtsanwaltskammer Frankfurt werden im Rahmen dieses Beitrages berichtet. 1 Insgesamt 12.765 Berufsträger stammten aus den Kammerbezirken Berlin, Celle, Frankfurt, Koblenz, Mecklenburg-Vorpommern, Nürnberg, Sachsen und Schleswig. Die angeschriebenen Anwältinnen und Anwälte waren zuvor jeweils durch eine einfache Zufallsstichprobe aus der Grundgesamtheit aller Kammermitglieder (ohne Rechtsbeistände) ausgewählt worden. Dabei lag die Stichprobenquote in den Kammern der neuen Bundesländer mit 50 % höher als in den Kammern der alten Bundesländer (20 %), um auch für den Osten Deutschlands eine ausreichende Zahl von Beteiligten zu erhalten. Zusätzlich wurden aus den Kammern Düsseldorf, Freiburg, Hamburg, Köln, Oldenburg, Sachsen-Anhalt und Stuttgart weitere 35 aus den Vorjahren bekannte Anwälte im Rahmen des IFB-Panel direkt vom Institut angeschrieben. 2 Zwecks Straffung der Darstellung werden im Folgenden manchmal nur männliche Berufs- sowie Status- und Funktionsbezeichnungen verwendet.

STAR: Berufliche Zufriedenheit der befragten Anwälte der RAK Frankfurt 2 Um die berufliche Zufriedenheit näher zu schließen, wurden die teilnehmenden Berufsträger gebeten, sich hinsichtlich verschiedener Aspekte auf einer fünfstufigen Skala von zufrieden bis unzufrieden einzustufen. Zufriedenheit mit der persönlichen Einkommenssituation Insgesamt gut die Hälfte der antwortenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus der RAK Frankfurt (53,9 %) teilte mit, dass sie mit ihrer persönlichen Einkommenssituation zufrieden bzw. eher zufrieden sind. Während sich ein Viertel nicht entscheiden kann, sind immerhin insgesamt 21,5 % der Untersuchungsteilnehmer damit unzufrieden bzw. eher unzufrieden. Nach Geschlecht betrachtet sind Männer insgesamt gesehen zufriedener mit ihrer Einkommenssituation als Frauen. So liegt bei den Anwältinnen der Anteil der (eher) Zufriedenen bei 46,8 % und der (eher) Unzufriedenen bei 26,9 %, während bei ihren männlichen Kollegen insgesamt 57,8 % (eher) damit einverstanden und 18,7 % (eher) nicht damit einverstanden sind. Nach Spezialisierungsgrad der Berufsträger differenziert beurteilen Generalisten ihre Einkommenslage am seltensten als zufrieden stellend. 49,0 % sind damit (eher) zufrieden, während 28,2 % (eher) nicht zufrieden sind. Ihnen folgen die Fachanwälte, die zu 52,5 % (eher) zufrieden und zu 23,5 % (eher) nicht zufrieden sind. Von den spezialisierten Berufsträgern halten insgesamt 56,6 % ihre persönliche Einkommenssituation für (eher) zufriedenstellend und 17,4 % für (eher) nicht zufriedenstellend. Die Betrachtung nach der (überwiegenden) beruflichen Stellung ergibt, dass von allen untersuchten Gruppen Syndikusanwälte am zufriedensten mit ihren Einkünften sind. So sind bei ihnen 66,5 % (eher) zufrieden und nur 11,7 % (eher) nicht zufrieden. Am unzufriedensten sind freie Mitarbeiter, die nur zu 40,0 % (eher) zufrieden, aber zu 30,0 % (eher) unzufrieden sind. Bei den selbstständigen Anwältinnen und Anwälten liegen der Anteil der (eher) Zufriedenen bei 45,5 % und der Anteil der (eher) Unzufriedenen bei 29,0 %. Und bei den angestellten Berufsträgern sind immerhin 54,8 % mit ihren Einkünften (eher) zufrieden, 20,2 % dagegen nicht.

STAR: Berufliche Zufriedenheit der befragten Anwälte der RAK Frankfurt 3 Nach Kanzleiform differenziert sind Berufsträger aus überörtlichen bzw. internationalen Sozietäten am zufriedensten mit ihren Einkünften. Insgesamt 65,3 % von ihnen bewerten ihre Einkommenslage als (eher) zufrieden stellend, während sie nur von 12,5 % als (eher) nicht zufrieden stellend eingeschätzt wird. Von ihren Kollegen aus lokalen Sozietäten sind 54,8 % (eher) damit einverstanden, aber ein Fünftel ist (eher) unzufrieden. Rechtsanwälte aus Einzelkanzleien sind nur noch zu 43,4 % damit (eher) zufrieden, wohingegen 30,2 % damit (eher) nicht zufrieden sind. Zufriedenheit mit der beruflichen Situation im Allgemeinen Mit ihrer beruflichen Situation im Allgemeinen sind insgesamt 63,0 % der befragten Anwältinnen und Anwälte der RAK Frankfurt (eher) zufrieden. 13,5 % sind dagegen (eher) unzufrieden, während die verbleibenden 23,5 % diesbezüglich keine eindeutige Meinung vertreten. Männer beurteilen mit einem entsprechenden Anteil von 65,0 % (eher) Zufriedener ihre allgemeine berufliche Lage wieder etwas besser als Frauen (59,3 %). Generalisten sind mit ihrer allgemeinen beruflichen Lage unzufriedener als Spezialisten und Fachanwälte. Während bei den Generalisten 55,8 % (eher) zufrieden, aber 19,1 % (eher) unzufrieden sind, sind bei den Fachanwälten 61,4 % (eher) zufrieden und 11,8 % (eher) unzufrieden. Bei den Spezialisten beurteilen sogar 67,3 % ihre allgemeine berufliche Situation als (eher) zufriedenstellend, während 11,5 % dem (eher) nicht zustimmen, Nach der Stellung im Beruf differenziert sind von allen betrachteten Gruppen erneut Syndikusanwälte am glücklichsten mit ihrer beruflichen Lage. Bei ihnen sind insgesamt 72,6 % zufrieden oder eher zufrieden damit, während der entsprechende Vergleichswert bei den angestellten Anwälten 60,6 % und bei den selbstständig Tätigen 57,7 % beträgt. Bei den freien Mitarbeitern liegt er dagegen nur noch bei 45,0 %. Weiterhin bewerten Anwälte aus Einzelkanzleien ihre berufliche Situation schlechter als Kollegen aus (lokalen, überörtlichen, internationalen) Sozietäten. Während Erstgenannte nur zu 55,1 % (eher) zufrieden sind, liegt dieser Anteil bei Letztgenannten bei insgesamt 65,7 %.

STAR: Berufliche Zufriedenheit der befragten Anwälte der RAK Frankfurt 4 Zufriedenheit mit den beruflichen und wirtschaftlichen Perspektiven Insgesamt 54,1 % der antwortenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus der RAK Frankfurt schätzen ihre beruflichen und wirtschaftlichen Perspektiven als (eher) zufrieden stellend ein, während 18,1 % damit (eher) unzufrieden sind. Die verbleibenden 27,9 % sind diesbezüglich indifferent. Wieder sind Männer tendenziell etwas öfter mit ihren wirtschaftlichen und beruflichen Aussichten zufrieden als Frauen. Erneut stufen Generalisten ihre beruflichen und wirtschaftlichen Aussichten insgesamt gesehen schlechter ein (nur 44,2 % sind damit zufrieden oder eher zufrieden) als spezialisierte Kollegen und Fachanwälte (jeweils 57,1 %). Nach der Stellung im Beruf betrachtet, sind die selbstständigen Berufsträger damit am unglücklichsten. In dieser Gruppe sind 50,4 % (eher) zufrieden und 22,6 % (eher) unzufrieden. Bei den freien Mitarbeitern ist ebenfalls die Hälfte (eher) einverstanden, aber der Anteil der (eher) Unzufriedenen ist mit 15,0 % kleiner als bei den Selbstständigen. Angestellte Rechtsanwälte sind zu 54,8 % (eher) zufrieden und zu 14,4 % (eher) unzufrieden. Und bei den Syndici stehen 58,9 % (eher) Zufriedenen 13,6 % (eher) nicht zufriedene Berufsträger gegenüber. Die Differenzierung nach Kanzleiform zeigt, dass Untersuchungsteilnehmer aus Einzelkanzleien wiederum unzufriedener mit ihren beruflichen und wirtschaftlichen Perspektiven sind als ihre Kolleginnen und Kollegen aus Sozietäten. Von den Anwälten in Einzelkanzleien sind lediglich 47,0 % damit (eher) zufrieden, wohingegen Berufsträger in (lokalen, überörtlichen, internationalen) Sozietäten zu insgesamt 60,9 % damit (eher) zufrieden sind. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bzw. Familie Im Zusammenhang mit der beruflichen Zufriedenheit wurden die teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus der RAK Frankfurt auch gebeten, auf einer wiederum fünfstufigen Skala von gut bis schlecht anzugeben, wie sie in ihrem Fall die

STAR: Berufliche Zufriedenheit der befragten Anwälte der RAK Frankfurt 5 Vereinbarkeit von Familie bzw. Privatleben und Beruf (englischsprachig auch als Work- Life-Balance bezeichnet) sehen. Insgesamt 54,6 % der Antwortenden aus der Kammer Frankfurt beurteilen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben als (eher) gut, während 29,0 % sie als mittelmäßig einschätzen. Damit bewerten 16,4 % die Balance zwischen diesen Lebensbereichen als (eher) schlecht. Zwischen Frauen und Männern lassen sich dabei keine großen Abweichungen erkennen. Die Ergebnisse zur beruflichen Stellung deuten darauf hin, dass Angestellte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf etwas schlechter beurteilen als Selbstständige, Syndici und freie Mitarbeiter. Die Differenzierung nach Kanzleiform ergibt zudem die Tendenz, dass Befragte aus Einzelkanzleien und lokalen Sozitäten sie etwas besser einschätzen als ihre Kollegen aus überörtlichen bzw. internationalen Sozietäten. Auch wenn es bei der Beurteilung der Work-Life-Balance keinen nennenswerten Unterschied macht, ob bei den Befragten Kinder im Haushalt leben oder nicht, ist es von Bedeutung, ob die Befragten einen Partner haben oder nicht. So halten insgesamt 56,6 % der Anwältinnen und Anwälte, die sich in einer Partnerschaft befinden, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bzw. Familie für (eher) gut und nur 15,0 % für (eher) schlecht. Bei den Untersuchungsteilnehmern ohne Partner hingegen belaufen sich die entsprechenden Anteile auf 48,9 % bzw. 20,3 %; diese urteilen darüber also schlechter.

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