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Rathaus Umschau Mittwoch, 12. April 2017 Ausgabe 071 ru.muenchen.de Inhaltsverzeichnis Terminhinweise für Medien 2 Meldungen 2 Städtischer Jahresbericht 2016 erschienen 2 Antworten auf Stadtratsanfragen 4 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus

Terminhinweise für Medien Wiederholung Donnerstag, 13. April, 19 Uhr, Kulturzentrum Trudering, Wasserburger Landstraße 32 Eröffnung der 10. Truderinger Kunst-Tage durch Kulturreferent Dr. Hans- Georg Küppers. Des Weiteren sprechen der 1. Vorsitzende des Bürgerzentrums Trudering, Stadtrat Dr. Ingo Mittermaier, sowie der 1. Vorsitzende des Truderinger Kulturkreises, Dr. Georg Kronawitter. Die Kunst-Tage werden in diesem Jahr zum 10. Mal veranstaltet. Vom 14. bis 17. April stellen rund 30 Künstlerinnen und Künstler ihre Werke im Bereich Bildende Kunst vor. Bei den Truderinger Kunst-Tagen sind die Kunstschaffenden während der gesamten Ausstellungsdauer anwesend. Für das Publikum ergibt sich dadurch Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen und zum Gespräch. Im Rahmen der Kunst-Tage werden drei Publikumspreise verliehen. Informationen auch unter www.kulturzentrum-trudering.de Dienstag, 18. April, 10.30 Uhr, Petergörglstraße 8 Stadtrat Thomas Ranft (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP HUT Piraten)) gratuliert der Münchner Bürgerin Emmy Kohlheim im Namen der Stadt zum 103. Geburtstag. Dienstag, 18. April, 14 Uhr, Orffstraße 20 Stadträtin Kathrin Abele (SPD-Fraktion) gratuliert der Münchner Bürgerin Gertrud Schüpferling im Namen der Stadt zum 100. Geburtstag. Meldungen Städtischer Jahresbericht 2016 erschienen (12.4.2017) Die wichtigsten Ereignisse der Münchner Stadtpolitik sind im städtischen Jahresbericht 2016 mit Jahresvorschau 2017 zusammengestellt. Bildung, Bürgerentscheide und Wahlen, Bürgerservice, Gesundheit und Umwelt, Kultur und Veranstaltungen, Personal, Organisation und IT, Sicherheit und Ordnung, Soziales, Sport und Freizeit, Stadtentwicklung und Wohnen, Stadtfinanzen, Verkehr, Wirtschaft sowie Trauer und Gedenken heißen die Themengebiete des Jahresrückblicks 2016, der auch eine Übersicht über die städtischen Preisverleihungen und Ehrungen enthält. Für den schnellen Überblick über die wesentlichen Ereignisse gibt es einen chronologischen Abriss 2016. Darüber hinaus werden in einer Vorschau die 12.4.2017, Seite 2

wichtigsten Themen, Projekte und Entscheidungen für das Jahr 2017 vorgestellt. Der Jahresbericht ist ab sofort in der Stadt-Information kostenlos erhältlich und kann unter https://www.muenchen.de/rathaus/stadtpolitik/jahresbericht.html als PDF-Datei heruntergeladen werden. 12.4.2017, Seite 3

Antworten auf Stadtratsanfragen Mittwoch, 12. April 2017 Weitergabe von BA-Sitzungsunterlagen Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Johann Stadler (CSU-Fraktion) vom 13.3.2017 Transparenz statt Maulkorb für die Bezirksausschüsse Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Lydia Dietrich, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 22.3.2017 Die Stadt, der Kreisjugendring und ein Flüchtlings verein ein undurchsichtiges Geflecht Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 8.3.2017 Befristete zumutbare gemeinnützige Hilfstätigkeiten Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 17.3.2017 Eine Entscheidung des Landessozialgerichts mit Folgen: Wie viele leistungsberechtigte EU-Arbeitnehmer gibt es in München? Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 21.3.2017 12.4.2017, Seite 4

Weitergabe von BA-Sitzungsunterlagen Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Johann Stadler (CSU- Fraktion) vom 13.3.2017 Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter: Mit Zuleitung vom 13.3.2017 haben Sie die oben genannte schriftliche Anfrage gemäß 68 GeschO gestellt und Ihrer Anfrage den folgenden Text vorausgestellt: Pressefreiheit und Transparenz sind wichtige Eckpfeiler der Demokratie. Gerade in einer Millionenstadt wie München haben die Bürger das Interesse, Informationen über ihr Stadtviertel zu erhalten. Diesen Bedarf decken die Berichte aus den Bezirksausschüssen ab. Überwiegend durch diese Informationen erhalten die örtlichen Bewohner auch die Möglichkeit, sich und ihre Interessen einzubringen. Bisher waren die Bezirksgeschäftsstellen der Bezirksausschüsse die Anlaufstelle für die Presse, um die jeweiligen Unterlagen und Bürgerschreiben zu erhalten. Detaillierte Informationen zu einzelnen Punkten erfolgten dann über die jeweiligen Referate. Nun sollte dies mit einem Schreiben des OB vom 2.3.2017 beendet werden und die Referate sollen die Entscheidung über die Weitergabe von Informationen übernehmen. Damit ist aber rein aus Arbeitskapazitätsgründen eine aktuelle Berichterstattung nicht mehr möglich, da es sich vorwiegend um freie Mitarbeiter der Zeitungen handelt. Zu befürchten ist demzufolge als letzte Konsequenz eine Einstellung der Stadtviertelseiten. Wie aus der zu entnehmen war, ist die Anordnung jetzt aufgrund zahlreicher Proteste zunächst außer Kraft gesetzt. Sie haben folgende Fragen gestellt: Frage 1: Welche Gründe gab es für diese Anordnung? Frage 2: Wie kann die Transparenz für die BA Informationen weiter gesichert werden, falls diese Anordnung so wieder in Kraft gesetzt werden sollte? Frage 3: Werden gegebenenfalls Personalzuschaltungen in den Referaten notwendig, um die jeweiligen Informationen für 25 BA s weiterzugeben? 12.4.2017, Seite 5

Antwort zu Fragen 1 3: Mit dem Schreiben vom 2.3.2017 an alle Bezirksausschussvorsitzenden sollte lediglich die Weitergabe von Sitzungsunterlagen und Informationen an die Presse hinsichtlich des Verfahrens neu geregelt werden. Es war jedoch nie Absicht, den Umfang der Presseinformationen zu verändern oder gar einzuschränken. Es sollten vielmehr dieselben Informationen wie bisher weitergegeben werden, allerdings zukünftig in erster Linie durch die inhaltlich zuständigen Fachreferate und weniger durch die Bezirksausschussgeschäftsstellen. Der Gedanke war dabei, über die reine Weitergabe von Unterlagen hinaus der Presse die Möglichkeit zu geben, von den Referaten, die mit dem jeweiligen Vorgang inhaltlich befasst sind, nähere Informationen zu erhalten. Leider ist jedoch durch das Schreiben der Eindruck entstanden, dass zukünftig weniger Informationen weitergegeben werden sollen und damit nicht mehr die bisherige Transparenz gegeben ist. Ich habe deshalb das Schreiben vom 2.3.2017 endgültig zurückgenommen. Aufgrund der Übermittlung der Entwürfe von Stadtratsvorlagen an die Bezirksausschüsse im Rahmen von Anhörungs- oder Unterrichtungsfällen besteht die Situation, dass die Bezirksausschüsse vor dem Stadtrat von diesen Beschlussvorlagen informiert sind. Es ist möglich, dass der Stadtrat erst aus der Presseberichterstattung über Bezirksausschusssitzungen von dem Inhalt dieser Beschlussvorlagenentwürfe erfährt. Dieses ist insbesondere bei inhaltlich problematischen Beschlussvorlagen eine schwierige Situation. Daher werde ich die Verwaltung bitten zu veranlassen, dass zukünftig Entwürfe von Beschlussvorlagen für den Stadtrat, die an die Bezirksausschüsse gehen, zeitgleich den Stadtratsfraktionen und -gruppierungen übermittelt werden. Damit wird für die Zukunft vermieden, dass Stadtratsmitglieder erst wesentlich später von Entwürfen von Beschlussvorlagen erfahren und diese sogar teilweise der Presse entnehmen müssen. Ich denke, dass auf diese Weise eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Situation gegeben ist. 12.4.2017, Seite 6

Transparenz statt Maulkorb für die Bezirksausschüsse Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Lydia Dietrich, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 22.3.2017 Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter: Mit oben genannten Antrag haben Sie gefordert, die Beschränkungen der Öffentlichkeitsarbeit für die Bezirksausschüsse zurückzunehmen bzw. die bisherige Regelung beizubehalten. Nach 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft eine Verfahrensregelung für die BA-Geschäftsstellen und damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt. Zu Ihrem Antrag vom 22.3.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit: Mit dem Schreiben vom 2.3.2017 an alle Bezirksausschussvorsitzenden sollte lediglich die Weitergabe von Sitzungsunterlagen und Informationen an die Presse hinsichtlich des Verfahrens neu geregelt werden. Es war jedoch nie Absicht, den Umfang der Öffentlichkeitsarbeit zu verändern oder gar einzuschränken. Es sollten vielmehr dieselben Informationen wie bisher weitergegeben werden, allerdings zukünftig in erster Linie durch die inhaltlich zuständigen Fachreferate und weniger durch die Bezirksausschussgeschäftsstellen. Der Gedanke war dabei, über die reine Weitergabe von Unterlagen hinaus der Presse die Möglichkeit zu geben, von den Referaten, die mit dem jeweiligen Vorgang inhaltlich befasst sind, nähere Informationen zu erhalten. Leider ist jedoch durch das Schreiben der Eindruck entstanden, dass zukünftig weniger Informationen weitergegeben werden sollen und damit nicht mehr die bisherige Transparenz gegeben ist. Ich habe deshalb mein Schreiben vom 2.3.2017 endgültig zurückgenommen. Aufgrund der Übermittlung der Entwürfe von Stadtratsvorlagen an die Bezirksausschüsse im Rahmen von Anhörungs- oder Unterrichtungsfällen besteht die Situation, dass die Bezirksausschüsse vor dem Stadtrat von diesen Beschlussvorlagen informiert sind. Es ist möglich, dass der Stadtrat erst aus der Presseberichterstattung über Bezirksausschusssitzungen von 12.4.2017, Seite 7

dem Inhalt dieser Beschlussvorlagenentwürfe erfährt. Dieses ist insbesondere bei inhaltlich problematischen Beschlussvorlagen eine schwierige Situation. Daher werde ich die Verwaltung bitten zu veranlassen, dass zukünftig Entwürfe von Beschlussvorlagen für den Stadtrat, die an die Bezirksausschüsse gehen, zeitgleich den Stadtratsfraktionen und -gruppierungen übermittelt werden. Damit wird für die Zukunft vermieden, dass Stadtratsmitglieder erst wesentlich später von Entwürfen von Beschlussvorlagen erfahren und diese sogar teilweise der Presse entnehmen müssen. Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. 12.4.2017, Seite 8

Die Stadt, der Kreisjugendring und ein Flüchtlings verein ein undurchsichtiges Geflecht Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 8.3.2017 Antwort Sozialreferat: In Ihrer Anfrage vom 8.3.2017 führen Sie Folgendes aus: Das Jugendinformationszentrum München (JIZ) ist laut Eigendarstellung eine städtische Einrichtung in Trägerschaft des Kreisjugendring(s) München-Stadt. Es will Jugendliche über alles (soweit wie möglich) und über Jugend(themen) informieren. Unter dem Dach des JIZ bzw. auf der Internetseite des JIZ wirbt u.a. auch der Verein Münchner Freiwillige wir helfen e.v. für seine Aktivitäten und Dienstleistungen, der im Internetportal Mucbook als derjenige Verein, welcher sich aus der Helferinitiative am Hauptbahnhof entwickelt hat, beschrieben wird, mithin an herausgehobener Stelle bei der Unterstützung von Flüchtlingen im Rahmen der Münchner Willkommenskultur tätig ist. Der Verein bietet in einem Freiwilligenladen in der Tumblingerstraße 50 u.a. eine Raum-Nutzung für ehrenamtlich Aktive an. Vorsitzende des Vereins ist Marina L. (Name bekannt), die gleichzeitig dem Vorstand des Kreisjugendrings München-Stadt angehört und dort als Schwerpunktthema unter anderem Antirechtspopulismus angibt (Quelle: http://www.kjr-m.de/ueber-uns/vorstand/zusammensetzung-desvorstands.html; zul. aufgerufen: 8.3.2017, 2.15 Uhr; KR). Es stellen sich Fragen. Zu Ihrer Anfrage vom 8.3.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung: Frage 1: Inwieweit ist die LHM Eigentümerin bzw. Vermieterin der dem Verein Münchner Freiwillige wir helfen e.v zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in der Tumblingerstraße 50? Antwort: Die LHM ist weder Eigentümerin noch Vermieterin der Räume in der Tumblingerstraße 50. 12.4.2017, Seite 9

Frage 2: Inwieweit werden möglicherweise städtische Räumlichkeiten, aber auch Ausstattung, Infrastruktur, Material und Arbeitszeit, über die der Verein Münchner Freiwillige wir helfen e.v. verfügen kann, für die aber die LHM mit öffentlichen Mitteln aufkommt, zweckentfremdet? Auf welcher Grundlage (z.b. Mietvertrag, Überlassungsvertrag o.ä.) ist ggf. das Verhältnis zwischen der LHM, die Trägerin des JIZ ist, und dem Verein Münchner Freiwillige wir helfen e.v. geregelt? Antwort: Eine Zweckentfremdung ist uns nicht bekannt. Frage 3: Auf welcher Grundlage (z.b. Arbeitsvertrag, Werkvertrag o.ä.) ist ggf. die Tätigkeit Marina L. s, die Mitglied im Vorstand des städtischen Kreisjugendrings München-Stadt ist, als Vorsitzende des Vereins Münchner Freiwillige wir helfen e.v. geregelt? Antwort: Frau L. ist keine städtische Mitarbeiterin. Frage 4: Inwieweit sind ggf. noch weitere städtische Bedienstete, die z.b. für den Kreisjugendring München-Stadt und/oder das in städtischer Trägerschaft arbeitende JIZ tätig sind, gleichzeitig auch für den Verein Münchner Freiwillige wir helfen e.v. tätig? Antwort: Das ist nicht bekannt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendrings München-Stadt und des Jugendinformationszentrums sind keine städtischen Bediensteten. Frage 5: Inwieweit wurde möglicherweise durch die Tätigkeit für den Verein Münchner Freiwillige wir helfen e.v. die reguläre Tätigkeit Marina L. s und/oder ggf. weiterer Mitarbeiter des Vereins, die sich in einem städtischen Angestelltenverhältnis befinden, vernachlässigt? Inwieweit kam es deshalb ggf. zu Abmahnungen und/oder Kündigungen? Antwort: Frau L. ist keine städtische Mitarbeiterin. 12.4.2017, Seite 10

Frage 6: Wie stellt die LHM sicher, daß Jugendliche, die die Informationsangebote des JIZ wahrnehmen, durch Marina L. (und ggf. weitere Mitarbeiter des Vereins) nicht einseitig politisch indoktriniert werden? Dies gefragt angesichts der Tatsache, daß Marina L. als einen der Schwerpunkte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglied des Kreisjugendrings München-Stadt Antirechtspopulismus angibt. Antwort: Dies ist durch die Satzung des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R., dessen Untergliederung der Kreisjugendring München-Stadt ist, sichergestellt. 12.4.2017, Seite 11

Befristete zumutbare gemeinnützige Hilfstätigkeiten Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 17.3.2017 Antwort Sozialreferat: In Ihrer Anfrage vom 17.3.2017 führen Sie Folgendes aus: In Niederösterreich gelten seit dem 1. Januar 2017 neue Regelungen für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), die in allen österreichischen Bundesländern inzwischen die klassische Sozialhilfe ersetzt hat. Bezieher können auf der Grundlage der Neuregelung zu befristeten zumutbaren gemeinnützigen Hilfstätigkeiten herangezogen werden, sofern nicht gleichzeitig der Arbeitsmarktservice (AMS) vergleichbar den bundesdeutschen Jobcentern Maßnahmen anordnet. Die Zumutbarkeit einer gemeinnützigen Arbeit wird dabei von Fall zu Fall individuell entschieden. Von der Arbeitsbereitschaft ausgenommen sind u.a. Rentner, Behinderte, Auszubildende und Personen, die Betreuungsleistungen erbringen. Zu Ihrer Anfrage vom 17.3.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung: Frage 1: Inwieweit besteht in Deutschland ggf. auf Landesebene geregelt eine vergleichbare Möglichkeit, Bezieher von Sozialleistungen zu befristeten zumutbaren gemeinnützigen Hilfstätigkeiten heranzuziehen? Antwort: Nach 16d Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II, einer bundesgesetzlichen Regelung (www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/ 16d. html), können erwerbsfähige Leistungsberechtigte zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. In 16d Abs. 5 SGB II ist geregelt, dass Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, mit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann, Vorrang gegenüber der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten haben. Gemäß 16 Abs. 6 SGB II dürfen erwerbsfähige Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zuweisung um zwölf Monate verlängert werden. 12.4.2017, Seite 12

Frage 2: Inwieweit wird davon im Bereich der LHM Gebrauch gemacht? Antwort: Das Jobcenter München hat im Jahr 2016 bis zu 1.200 Beschäftigungsmöglichkeiten nach 16d SGB II zur Verfügung gestellt, auf die im Jahresverlauf ca. 1.500 Personen eingemündet sind. 12.4.2017, Seite 13

Eine Entscheidung des Landessozialgerichts mit Folgen: Wie viele leistungsberechtigte EU-Arbeitnehmer gibt es in München? Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 21.3.2017 Antwort Sozialreferat: In Ihrer Anfrage vom 21.3.2017 führen Sie Folgendes aus: Das Bayerische Landessozialgericht sieht in einer im Februar 2017 ergangenen Eilentscheidung bei einer rumänischen Staatsangehörigen, die als Haushaltshilfe (Gartenarbeiten, Hausarbeiten) mit fünf Stunden pro Woche und einem Monatseinkommen von 187 Euro arbeitet, den Arbeitnehmer/innenstatus als möglich an und hat daher vorläufig aufstockend Leistungen nach dem SGB II angeordnet (Az.: L 11 AS 887/16 B ER). Dieser Entscheidung kommt eine erhebliche Signalwirkung zu, weil sie klarstellt, dass ein Arbeitnehmerstatus nicht erst bei acht Wochenstunden und rund 275 Euro Monatsverdienst beginnt wie es die derzeit geltende Weisungslage der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorsieht, sondern bereits bei geringerer Stundenzahl und einem niedrigeren Einkommen. Dies könnte auch für die Landeshauptstadt München mit erheblichen Folgekosten verbunden sein. Zu Ihrer Anfrage vom 21.3.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie viele Leistungsberechtigte, die nach der Entscheidung des Landessozialgerichts als EU-Arbeitnehmer einzustufen sind, gibt es derzeit in München? Antwort: Dem Jobcenter München liegen keine Zahlen über Personen vor, die nicht im Leistungsbezug stehen. Frage 2: Wie viele Haushalts-/Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem EU- Arbeitnehmer mit wie vielen Personen insgesamt gibt es gegenwärtig in München? 12.4.2017, Seite 14

Antwort: Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer EU-Bürgerin bzw. einem EU-Bürger mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit beträgt derzeit 2.257. Diese Bedarfsgemeinschaften bestehen aus insgesamt 5.840 Personen. 12.4.2017, Seite 15

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Inhaltsverzeichnis Mittwoch, 12. April 2017 Runder Tisch 2.0 Wassersport auf der Isar und im Floßkanal Antrag Stadträtinnen Kristina Frank und Ulrike Grimm (CSU- Fraktion) Ein zweites Geburtshaus für München Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Lydia Dietrich, Anna Hanusch, Jutta Koller, Thomas Niederbühle und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) Versorgung für junge Schwangere in München erweitern Antrag Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich, Jutta Koller und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) Radfahrstreifen auf der Hackerbrücke Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal- Konservative Reformer) Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei

Stadträtin Kristina Frank Stadträtin Ulrike Grimm Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus 80331 München ANTRAG 12.04.2017 Runder Tisch 2.0 Wassersport auf der Isar und im Floßkanal Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, baldmöglichst den Runden Tisch "Surfen in München", wie er mit Beschluss der Vollversammlung am 19.03.2014 beschlossen wurde, unter Beteiligung von Vertretern des ehrenamtlichen Stadtrates, den beteiligten Referaten der Landeshauptstadt München, den betroffenen staatlichen Stellen und allen weiteren in diesem Beschluss genannten Interessenvertretungen (Surfer-Interessengemeinschaften, Isarfischer, Kajak- und Kanusportvereine, Flößer, SWM) erneut einzuberufen. Begründung: Der Runde Tisch wurde seinerzeit einberufen, um die unterschiedlichen Nutzungsinteressen der o.g. Gruppen zu erörtern und weitestgehend auszugleichen. Stadträtinnen und Stadträte wurden zu den letzten Sitzungen nicht eingeladen. Aus dem Bereich der Sport- und Freizeitverbände kamen nun zu Beginn der Saison wieder Klagen über die derzeitige Situation und der Wunsch auf, eine Verbesserung der Wassersituation und der Regulierungen im Floßkanal zu erreichen.daher sollte der Runde Tisch erneut unter Beteiligung aller zusammentreten, um im Austausch möglichst allen Nutzerinteressen gerecht werdende Lösungen zu finden. Kristina Frank, Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende Ulrike Grimm, Stadträtin CSU-Fraktion, Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München Tel. 233-92650, Fax: 291 37 65, csu-fraktion@muenchen.de, www.csu-rathaus-muenchen.com

Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München, den 12.04.2017 Ein zweites Geburtshaus für München Antrag Das Referat für Gesundheit und Umwelt prüft die Einrichtung eines zweiten Geburtshauses in München. Dabei werden sowohl Gespräche mit möglichen TrägerInnen geführt als auch die Verfügbarkeit von (stadteigenen) Räumen geprüft. Darüber hinaus wird auch ein Investitionszuschuss in Betracht gezogen. Begründung: In München gibt es außerordentlich positive Erfahrungen mit dem Konzept des Geburtshauses. Das derzeit einzige Geburtshaus in München ist sehr beliebt und völlig ausgelastet. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist das Geburtshaus bis September mit Anmeldungen ausgelastet. Die Nachfrage nach außerklinischen Geburten erlaubt mindestens ein weiteres Geburtshaus. Erschwerend hinzu kommt, dass die Versorgung von Schwangeren in München sehr angespannt ist und das Angebot dringend erhöht werden muss. Darüber hinaus ist die Hebammenversorgung derzeit in München so prekär, so dass es gilt, Anreize für Hebammen zu setzen, um sie in München zu halten oder für München zu gewinnen. Ein Geburtshaus ist für Hebammen ein attraktiver Arbeitsplatz und erweitert das Angebot für Schwangere und ihre Partner in München. Ein weiteres Geburtshaus kann die Situation in München zwar entzerren, allerdings den großen Bedarf an Kreißsaalplätzen für klinische Geburten nicht ausgleichen. Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages. Fraktion Die Grünen-rosa liste Initiative: Lydia Dietrich Jutta Koller Oswald Utz Herbert Danner Thomas Niederbühl Anna Hanusch Mitglieder des Stadtrates Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684 www.gruene-fraktion-muenchen.de, gruene-rosaliste-fraktion@muenchen.de

Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München, den 12.04.2017 Versorgung für junge Schwangere in München erweitern Antrag Die LH München erweitert das Angebot der individuellen Geburtsvorbereitung für junge Schwangere und Eltern der Beratungsstelle für natürliche Geburt und Elternsein e.v. Das Angebot geht in die Regelförderung der LH München über und beträgt zukünftig 30 statt 10 Beratungsstunden/Woche. Begründung: Junge Schwangere sind in einer besonderen Situation und benötigen Unterstützung. Gruppenangebote werden von dieser Zielgruppe nach Erfahrungen der Beratungsstelle für Natürliche Geburt und Elternsein e.v. kaum wahrgenommen. Die seit mehreren Jahren angebotene individuelle Geburtsvorbereitung für junge Schwangere und Eltern wird dagegen sehr nachgefragt. Im Zuge der prekären Hebammenversorgung ist es besonders wichtig, gerade jungen Schwangeren mit Zusatzangeboten zur Seite zu stehen. Deshalb besteht die Notwendigkeit dieses Angebot zu verfestigen und das Angebot zu erhöhen. Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages. Fraktion Die Grünen-rosa liste Initiative: Lydia Dietrich Jutta Koller Oswald Utz Mitglieder des Stadtrates Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684 www.gruene-fraktion-muenchen.de, gruene-rosaliste-fraktion@muenchen.de

MITGLIEDER IM STADTRAT MÜNCHEN Andre Wächter Fritz Schmude LKR im Münchner Stadtrat Marienplatz 8 80331 München Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Antrag München, den 12.04.2017 Antrag Radfahrstreifen auf der Hackerbrücke Der Stadtrat beschließt: Die Verwaltung legt dem Stadtrat eine Planung vor, die folgende Kriterien erfüllt: 1. Auf beiden Rändern der jetzigen Fahrbahn auf der Hackerbrücke werden farbige Fahrradstreifen markiert. Die Mittellinie entfällt. 2. Da damit ein Kfz-Begegnungsverkehr nur noch ausnahmsweise möglich ist, prüft die Stadtverwaltung, ob die Hackerbrücke zur Einbahnstraße mit Zusatz Radfahrer frei gewidmet werden muss und plant entsprechend. Begründung: Die Hackerbrücke ist für den Radverkehr eine Quelle von Angst und Ärger. Kfz-Lenker beharren darauf, die Autospuren auch bei Gegenverkehr ohne Geschwindigkeitsverminderung zu nutzen und gefährden so die an den Rand gequetschten Radfahrer. Das muss abgestellt werden. Das sollte auch leicht möglich sein, da für den Kfz-Verkehr mit der Paul-Heyse- Unterführung und in weiterer Entfernung auch mit der Donnersberger Brücke Alternativrouten zur Verfügung stehen. Beide Querungen sind aber für den Radverkehr sehr unattraktiv, was wiederum die Wichtigkeit der Hackerbrücke für den Radverkehr erhöht. Der Arnulfsteg löst erstens das Problem nicht, da dieser zu weit im Westen liegen wird, um für den Radverkehr im Hauptbahnhof-Umfeld noch attraktiv zu sein. Zweitens liegt seine Fertigstellung nach den jüngsten Pannen in noch weiterer Zukunft. LKR-Gruppierung im Münchner Stadtrat Fritz Schmude Andre Wächter LKR im Stadtrat München Marienplatz 8, 80331 München, lkr-rathaus@muenchen.de Seite 1 von 1

Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Inhaltsverzeichnis Mittwoch, 12. April 2017 U3 Fürstenried West Obersendling: Bus statt U3 an fünf Abenden ab ca. 22.30 Uhr Pressemitteilung MVG MetroBus-Linie 62 Isarvorstadt: Umleitung wegen Bauarbeiten in der Reisingerstraße ab Dienstag, 18. April Pressemitteilung MVG StadtBus-Linie 142 Schwabing: Bus-Umleitung wegen Straßenbauarbeiten ab Dienstag, 18. April Pressemitteilung MVG Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.

12.4.2017 Fürstenried West Obersendling: Bus statt U3 an fünf Abenden ab ca. 22.30 Uhr Auf der U-Bahnlinie U3 zwischen Fürstenried West und Obersendling ist an fünf aufeinanderfolgenden Abenden ein Schienenersatzverkehr (SEV) erforderlich. Die Busse ersetzen die U3 auf diesem Abschnitt von Sonntag, 16. April, bis einschließlich Donnerstag, 20. April, jeweils zwischen ca. 22.30 Uhr und Betriebsschluss. Grund für den Schienenersatzverkehr sind Gleispflegearbeiten mit einem Schienenschleifzug, die nicht ausschließlich in der Betriebsruhe durchgeführt werden können. Die letzten durchgehenden Züge fahren um 22.08 Uhr (Abfahrt Münchner Freiheit) bzw. 22.28 Uhr (Abfahrt Fürstenried West). Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: presse@swm.de www.swm.de Redaktion Pressereferent Bereich MVG Matthias Korte Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: korte.matthias@swm.de www.mvg.de Die Busse fahren alle von der Sperrung betroffenen Bahnhöfe an. Achtung: Wegen der längeren Fahrzeit der Busse ist bei der letzten Fahrt ab Fürstenried West (Abfahrt 0.54 Uhr bzw. 1.54 Uhr) in Obersendling kein Umstieg zur U-Bahn mehr möglich; der Ersatzbus fährt jedoch weiter bis zum Karlsplatz (Stachus), wo Umsteigemöglichkeiten zu den MVG-Nachtlinien bestehen. Fahrgäste werden gebeten, wegen der längeren Fahrzeit der Busse und angesichts des ggf. erforderlichen Umsteigens generell mehr Reisezeit einzuplanen als üblich. In den Ersatzbussen ist keine Fahrradbeförderung möglich. Die MVG informiert ihre Kunden unter anderem mit Aushängen und Durchsagen über die Änderungen. Der Bus-Fahrplan steht auch unter www.mvg.de zur Verfügung. Seite 1 von 1

12.4.2017 Isarvorstadt: Umleitung wegen Bauarbeiten in der Reisingerstraße ab Dienstag, 18. April Wegen Bauarbeiten wird die MetroBus-Linie 62 von Dienstag, 18. April, bis Freitag, 30. Juni, zwischen den Haltestellen Sendlinger Tor und Kapuzinerstraße umgeleitet. Die Haltestellen Maistraße, Stephansplatz und Waltherstraße können daher nicht bedient werden. Die Haltestelle Kapuzinerstraße Richtung Ostbahnhof wird in die Kapuzinerstraße (Haltestelle der Buslinie 58 Richtung Hauptbahnhof) verlegt. Auf der Umleitungsstrecke bedienen die Busse der Linie 62 zusätzlich die Haltestelle Kapuzinerplatz der Buslinie 58. Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: presse@swm.de www.swm.de Redaktion Pressereferent Bereich MVG Matthias Korte Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: korte.matthias@swm.de www.mvg.de Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) informiert ihre Fahrgäste unter anderem mit Aushängen über die Umleitungen. Weitere Informationen gibt es unter www.mvg.de/betriebsaenderungen und an der MVG-Hotline unter der kostenfreien Rufnummer 0800 344226600 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr). Seite 1 von 1

12.4.2017 Schwabing: Bus-Umleitung wegen Straßenbauarbeiten ab Dienstag, 18. April Wegen Straßenbauarbeiten in der Isoldenstraße wird die StadtBus-Linie 142 in Fahrtrichtung Scheidplatz von Dienstag, 18. April, bis Freitag, 28. Juli, ab Parzivalplatz via Parzivalstraße umgeleitet. Die Haltestellen Heckscherstraße, Mildred-Scheel-Bogen, Klopstockstraße und Rümannstraße können in Fahrtrichtung Scheidplatz nicht bedient werden. Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: presse@swm.de www.swm.de Redaktion Pressereferent Bereich MVG Matthias Korte Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: korte.matthias@swm.de www.mvg.de Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) informiert ihre Fahrgäste unter anderem mit Aushängen über die Umleitungen. Weitere Informationen gibt es unter www.mvg.de/betriebsaenderungen und an der MVG-Hotline unter der kostenfreien Rufnummer 0800 344226600 ( montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr). Seite 1 von 1