Fördermöglichkeiten nach dem SGB II



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Transkript:

Fördermöglichkeiten nach dem SGB II

Aufbau der Hilfen des SGB II Integration in Arbeit 16 I SGB II 16 II SGB II 16 III SGB II Eingliederungsvereinbarung - 15 SGB II Prinzip des Förderns und Fordern - 2 SGB II

Kundengruppen Kundengruppe Marktkunden (1) Beratungskunde aktivieren (2a) Beratungskunde fördern (2b) Betreuungskunde (3) Indikatoren Kurz arbeitslos, keine Hemmnisse, Profil stimmt mit Anforderungen Arbeitsmarkt überein; hat ohne (kostenintensive) Unterstützung gute Integrationschancen in den 1. Arbeitsmarkt, Hilfe zur Selbsthilfe Keine größeren Hemmnisse, Mobilisierung nach dem Prinzip Fördern und Fordern aber erforderlich; muss stärker gefordert werden, z.b. durch konsequentes Nachhalten der Eigenbemühungen oder durch Gewinnung realistischer Einschätzung der eigenen Integrationschancen Ist engagiert und motiviert, weist aber primär Defizite im Bereich nachgefragter Qualifizierungen/ Kompetenzen auf; ist durch eine Förderung deutlich schneller zu vermittelt, z.b. durch eine Qualifizierung Länger arbeitslos, mehrfache Hemmnisse (qualifikatorisch und psycho-sozial); ist mittelfristig nicht vermittelbar und hat auch durch Aktivieren und Fördern nur geringe Integrationschancen in den 1.AM. Betreuung des Kunden, um die soziale Integration zu fördern.

Kundengruppen und Hilfen Kundengruppe Angebote Marktkunden (1) Beratungskunde aktivieren (2a) Beratungskunde fördern (2b) Betreuungskunde (3) 16 I 16 II 16 I 16 II 16 I 16 II S 16 III 16 II in der Regel Selbsthilfefall; Angebot der Arbeitsvermittlung; Hilfen UBV/ MOBI, VGS (alle Kundengruppen) Förderung Existenzgründung (ESG) Hilfen mit aktivierendem Charakter (ATM) Trainingsmaßnahmen, 37, Profilingmaßnahmen, Ggf. Förderung Existenzgründung (ESG) Hilfen, die nachgefragte Qualifizierungen vermitteln bzw. vorhandene Defizite abbauen sollen: BGS, Bewerbungstraining, Sprachkurse, Trainingsmaßnahme mit Kenntnisvermittlung, ggf. Förderung Existenzgründung (ESG) Binnenstrukturierte Arbeitsgelegenheiten und flankierende Hilfen (Schuldner-, Suchtberatung z.b.) zum Erhalt/ Herstellen der Beschäftigungsfähigkeit

Kundengruppen in Düsseldorf Erwachsene nach Kundengruppen Marktkunde Beratungskunde aktivieren Beratungskunde fördern Betreuungskunde

Ablauf in Düsseldorf Fallkoordination Eingliederungsvereinbarung Kunde/in Arbeitsmarktnähere KundInnen Arbeitsmarktferne KundInnen Arbeitsvermittlung Fallmanagement

Angebote 16 I SGB II Nach 16 I SGB II stehen bei persönlicher Eignung ALG-II-BezieherInnen auch Angebote des SGB III zur Verfügung. Diese sind hauptsächlich: Berufliche Weiterbildung FbW - Bildungsgutschein Trainingsmaßnahmen ( 6 12 Wochen) Unterstützung Beratung Vermittlung / Mobilitätsbeihilfen Beauftragung Dritter mit Vermittlung Beauftragung Dritter mit Eingliederungsmaßnahmen Eingliederungszuschüsse ABM Vermittlungsgutscheine Maßnahmen im Jugendbereich (bae, abh, BVB) Hierzu gehören auch die Angebote im REHA-Bereich

Zugang zu Angeboten 16 I Grundsatz: Bei arbeitsmarktnahen KundInnen erfolgt die Steuerung über die Arbeitsvermittlung: Eingliederungszuschüsse ABM Bildungsgutschein Beauftragung Dritter mit Eingliederungsmaßnahmen Trainingsmaßnahmen ATM auch über Fallkoordination Beauftragung Dritter mit Vermittlung je nach Maßnahme Angebote in der Regel für alle Kundengruppen sind: Unterstützung Beratung Vermittlung Vermittlungsgutschein Mobilitätshilfen

Angebote nach 16 II Einstiegsgeld Förderung selbständige und soz-vers. Tätigkeit möglich. Bei Selbständigkeit ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit erforderlich Altersteilzeit Lohnkostenzuschuss bei Wiederbesetzung einer durch Altersteilzeit freigewordenen Stelle durch einen ALG-II-Bezieher. SWL freie Förderung Förderung in Fällen, in denen Hilfen nach 16 I und III nicht greifen. Flankierende Hilfen Kinderbetreuung Schuldner-/Sucht/ Psycho-soziale Beratung

16 III - Binnenstrukturierte Arbeitsgelegenheiten Erwachsene Modell Düsseldorf Job Plus nach dem ESF nach erfolgreicher Teilnahme Arbeitsgelegenheiten mit Gruppenqualifizierung (1/3) und Praktikum; Ziel: 33 % in Arbeit/ Herstellung Beschäftigungsfähigkeit Arbeitsgelegenheiten mit individuellem Qualifizierungsanteil Ziel: 20 % in Arbeit/ Herstellung Beschäftigungsfähigkeit Arbeitsgelegenheiten zur Prüfung der Motivation Ziel: Motivationsprüfung/ Herstellung Beschäftigungsfähigkeit Arbeitsgelegenheiten zur sozialen Stabilisierung Ziel: Erhalt/ (Wieder)Herstellung Beschäftigungsfähigkeit

Ganzheitlicher Integrationsprozess im Fallmanagement In einer Arbeitsgelegenheit werden neben basalen Arbeitstugenden Qualifizierungen unterschiedlichen Niveaus angeboten. Diese bereitet auf die Anforderungen des 1. Arbeitsmarktes vor. Parallel zur Arbeitsgelegenheit werden mit flankierenden Hilfen (Schulden/ Sucht/ psycho-sozial) in der Person/ im Lebensumfeld liegende Problemlagen angegangen und einer Lösung zugeführt. Vermittlungsfähigkeit/ Arbeit

Beschäftigung schaffen Eine große Zahl von KundInnen kann nicht mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Aus sozialpolitischer Verantwortung und zur Entlastung des Arbeitsmarktes stehen zur Verfügung: Düsseldorfer Kombilohn-Modell Bund-Länder-Initiative Ü 58 Arbeitsgelegenheiten zur Stabilisierung

ARGE und REHA Bundesagentur für Arbeit ist der Träger der REHA. Abwicklung in Düsseldorf in Bürogemeinschaft Agentur ARGE. Ca. 2,5 Mio. aus dem Eingliederungstitel stehen dem Personenkreis zur Verfügung (ca. 6%) für und 700 Förderfälle. Ablauforganisation der ARGE trägt den Interessen der Zielgruppe Rechnung.

Angebote für psychisch kranke Menschen REHA-Fall Spezielle Angebote aus dem Bereich REHA Kein REHA-Fall Zielgruppenspezifisches Angebot nach 16 III SGB (MP3) Angebote an Arbeitsgelegenheiten zur Stabilisierung je nach Eignung und Fähigkeit die Palette nach 16 I bis III SGB II

Weitere Hilfen Intensive ganzheitliche Beratung durch das Fallmanagement Hilfestellung bei der Organisation flankierender Hilfen spezielle Beratungsangebote über das städtische Gesundheitsamt z.b.

Was tut die ARGE? Zusammen mit den Fachdiensten werden zielführende und passgenaue Hilfen geplant und umgesetzt Beschäftigung als Angebot, wenn eine Vermittlung nicht mehr möglich ist (ABER: Begrenzung durch Mittel) Prozesse optimieren, um in REHA-Fällen wirksam zu helfen (Personalressource wurde bereits ausgeweitet).

Ausblick Ohne eine Steigerung der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und der Akzeptanz der Arbeitgeber sind für diesen Personenkreis die Integrationschancen besonders schlecht. Die Instrumente der Integrationshilfen nach dem SGB II können nur: helfen, Vermittlungshemmnisse abzubauen Chancen durch Qualifizierung erhöhen Bereitschaft zur Einstellung durch Zuschüsse steigern Durch leidensgerechte Beschäftigung eine sinnvolle Tagesstruktur geben und das Selbstwertgefühl erhöhen Sie können keine Arbeitsplätze schaffen.