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Transkript:

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/6733 16.03.90 Sachgebiet 7833 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Adler, Jansen, Kißlinger, Koltzsch, Müller (Schweinfurt), Blunck, Oostergetelo, Pfuhl, Sielaff, Wimmer (Neuötting), Wittich, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Drucksache 11/2441 Rechtsverordnung für den Transport von Tieren A. Problem Die bestehenden Gesetze und Rechtsverordnungen für den Transport von Tieren sind nicht ausreichend. B. Lösung Auf EG-Ebene sind verbindliche Regelungen in bezug auf den Tierbesatz bei Tiertransporten zu treffen. Eine internationale Transportbescheinigung muß mit einem Transportfähigkeitsgutachten eines amtlichen Tierarztes versehen sein, der die Verladung unter einem veterinärmedizinischen Gutachten befürwortet. Diese Maßnahme sei auf alle zu transportierenden Tierarten auszuweiten. Ferner habe eine bundesländereinheitliche Regelung der Ausstattung der Versorgungsstationen zu erfolgen. Im übrigen müsse gewährleistet werden, daß der Transport von Schlachttieren nur bis zum nächstgelegenen Schlachthof erfolgt. Der Transport von Tieren über weite Entfernungen müsse überflüssig gemacht werden. Erledigung im Ausschuß

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Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/6733 Beschlußempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag Drucksache 11/2441 für erledigt zu erklären. Bonn, den 14. Februar 1990 Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Müller (Schweinfurt) Vorsitzender Michels Berichterstatter

Drucksache 11/6733 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Bericht des Abgeordneten Michels Der Antrag Drucksache 11/2441 wurde in der 87. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Juni 1988 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an den Ausschuß für Verkehr überwiesen. - Der Ausschuß für Verkehr hat in seiner Sitzung am 7. März 1990 mehrheitlich beschlossen, dem federführenden Ausschuß die Ablehnung des Antrages zu empfehlen. Der federführende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Antrag in seiner Sitzung am 14. Februar 1990 beraten und bei Stimmenthaltung der antragstellenden Fraktion der SPD und der Fraktion DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP für erledigt erklärt. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, die nach 2 a Abs. 2 des Änderungsgesetzes zum Tierschutz vorgesehene Rechtsverordnung umgehend zu erlassen. Dabei wird von der antragstellenden Fraktion u. a. angestrebt, daß auf EG-Ebene verbindliche Regelungen in bezug auf den Tierbesatz bei Transporten, der artgerechten Versorgung und der sicheren Abschätzung des Gesundheitszustandes der Tiere erarbeitet werden, die internationale Transportbescheinigung mit einem Transportfähigkeitsgutachten eines amtlichen Tierarztes versehen wird, der die Verladung unter einem veterinärmedizinischen Gutachten befürwortet. Diese Maßnahme soll auf alle zu transportierenden Tierarten ausgeweitet werden, eine bundesländereinheitliche Regelung der Ausstattung der Versorgungsstationen erfolgt, die für alle Tiertransporte geeignet ist und deren Einrichtung eine artgerechte Versorgung garantieren, der Transport von Schlachttieren nur bis zum nächstgelegenen Schlachthof erfolgt, um den Transport von Tieren über weite Entfernungen überflüssig zu machen. II. Seitens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde festgestellt, daß der Antrag im Grundsatz mit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom Ap ril 1986 übereinstimmt. Im Ausschuß wurde darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung sich inzwischen erfolgreich für eine Verbes serung der Tiertransportvorschriften eingesetzt hat. Die seinerzeit im Auftrag des BML erstellten Gutachten über tierschutzgerechten Transport von Tieren sowie über den tierschutzgerechten Transport von Tieren auf dem Seeweg und auf dem Luftweg dienten den betroffenen Wirtschaftskreisen, den Behörden sowie den Gerichten als Orientierung. Inzwischen wurden im Rahmen der multilateralen Konsultationen der Vertragsparteien des europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren beim internationalen Transport international gültige Empfehlungen erarbeitet. Empfehlungen für den Transport von Pferden wurden 1987, für den Transport von Schweinen 1988, verabschiedet. Inzwischen sind auch die Empfehlungen für den Transport von Rindern, Schafen und Ziegen sowie von Geflügel fertig gestellt. Mit der Verordnung zum Schutz von Tieren bei der Beförderung in Behältnissen wurde dem Anliegen des Antrages der Fraktion der SPD weitestgehendst entsprochen. Ferner wurde im Ausschuß darauf hingewiesen, daß sich die Bundesregierung für entsprechende Änderungen in bezug auf die Verbesserungen von Tiertransporten einsetzt, wobei u. a. Regelungen getroffen werden sollen, die daraufhin abzielen, das Tierschutzanliegen zu fördern und nicht durch zu großen Personalaufwand zu behindern. So sei vorgesehen, während des Transportes vom Versandort zum Bestimmungsort die betroffenen Tiere zu kennzeichnen und mit Bescheinigungen zu versehen, die die zuständige Behörde in die Lage versetzt, folgendes festzustellen: Herkunft und Eigentümer; Versand- und Bestimmungsort; Tag und Uhrzeit des Transports vom Versand zum Bestimmungsort; Aufenthalts- oder Umladeorte, die während des Transportes beansprucht werden oder beansprucht werden sollen. Nach alledem war der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Auffassung, daß dem Antrag der Fraktion der SPD in wesentlichen Teilen Rechnung getragen sei. Der Ausschuß hat deshalb bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE GRÜ- NEN den Antrag mit Mehrheit für erledigt erklärt.

Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/6733 III. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich den Deutschen Bundestag, den Antrag Drucksache 11/2441 für erledigt anzusehen. Bonn, den 14. Februar 1990 Michels Berichterstatter