Kontrahentenrisiko EBA Studie zur Analyse der Effekte des SA-CCR und FRTB & Ableitung von Handlungsempfehlungen (EBA-Op-2016-19) November 2016 Die vorgestellten Empfehlungen der EBA würden insbesondere kleineren und mittleren Banken die Anwendung von vereinfachten Ansätzen zur Kapitalunterlegung ermöglichen Zusammenfassung Am 03. November 2016 veröffentlichte die EBA (European Banking Authority) eine Studie zur Umsetzung des Standardansatzes zur Berechnung von Kontrahentenrisiko (SA-CCR) und des Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) für Marktrisiken. Die Studie der EBA umfasst jeweils: eine Analyse der Auswirkungen der Einführung der geänderten regulatorischen Anforderungen eine Beschreibung der offenen Punkte der jeweiligen Vorschriften aus Sicht der Industrie eine Ableitung von Empfehlungen für die Umsetzung der regulatorischen Änderungen So schlägt die EBA Schwellenwerte sowohl für Kontrahentenrisiken als auch für Marktrisiken vor, unterhalb derer Institute einen vereinfachten oder bestehenden Ansatz für die Eigenkapitalunterlegung anwenden können. Zur Meldung der Schwellenwerte an die Aufsicht und für zukünftige Analysen durch die Aufsichtsbehörden wird eine Erweiterung der COREP (Common Reporting Framework) Templates vorgeschlagen. Für Institute mit Handels- bzw. Derivategeschäft in kleinem Umfang kann die Umsetzung der EBA Empfehlungen somit Einfluss auf die Methode, Implementierung und im Ergebnis auf die Eigenkapitalunterlegung haben. Für alle Institute relevant ist der Vorschlag in Bezug auf einen möglichen geänderten legislativen Prozess für die Einführung des SA- CCR und FRTB. So wird vorgeschlagen, die Definition von Umsetzungsdetails flexibler in Form von delegierten Rechtsakten und Regulatory Technical Standards (RTS) zu adressieren. Dies würde bedeuten, dass die Definition zukünftig von der EBA käme und nur noch Leitplanken und Ermächtigungen vom Europäischen Gesetzgeber selbst. Inhalt Zusammenfassung Seite 1 Details Standardansatz Kontrahentenrisiko (SA-CCR) Seite 2 Details Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) Seite 2 Implikationen und möglicher Handlungsbedarf Seite 3 Referenzen Response to the European Commission s CfA on Standardised Approach for Counterparty Credit Risk and Own Funds Requirement for Market Risk EBA-Op-2016-19, 03. November 2016 Minimum capital requirements for market risk (FRTB) BCBS, Januar 2016 The standardized approach for measur-ing counterparty credit risk exposures (SA-CCR) BCBS, April 2014
Kontrahentenrisiko 2 Die Studie der EBA mit ihren Handlungsempfehlungen stellt somit einen Startpunkt der Umsetzung des SA-CCR und des FRTB in der europäischen Gesetzgebung dar. Es ist zu erwarten, dass die Handlungsempfehlungen sich im Entwurf des CRR2/CRD5 Legislativpakets wiederfinden. Details Standardansatz Kontrahentenrisiko (SA-CCR) Der neue Standardansatz für die Berechnung von Kontrahentenrisiko-Exposure aus Derivategeschäften (SA-CCR) wurde 2014 vom Basel Komitee (BCBS) als Substitut zur bisherigen Marktwert- und Standardmethode ausgearbeitet. Gemäß BCBS Vorgaben soll der Ansatz ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten, wobei die Umsetzung in der europäischen Gesetzgebung mit der CRR2 erwartet wird. Neben dem neuen Standardansatz sollen die Ursprungsmethode für kleine Institute sowie die interne Modellmethode (IMM) zur Messung von Kontrahentenrisiko- Exposure bestehen bleiben. Der SA-CCR betrifft neben der Eigenmittelunterlegung für Kontrahentenrisiken auch die Berechnung von Derivate-Exposures für CVA Risiken, die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) sowie Großkredite (Large Exposures), wobei die EBA in ihrem Bericht nicht auf die entsprechenden Auswirkungen eingeht. Die Auswertungen der EBA zeigen, dass die Marktwertmethode die aktuell am weitesten verbreitete Methode zur Derivate- Exposure-Berechnung ist, während die Standardmethode so gut wie keine Verwendung findet. Darüber hinaus haben wenige große Institute interne Modelle (IMM) angemeldet und zahlreiche kleine Institute greifen auf die Ursprungsmethode zurück. Die Bedeutung von Kontrahentenrisiko im Kontext der risikogewichteten Aktiva (RWA) für Kreditrisiken ist, je nach Bank, sehr unterschiedlich. Bei den meisten der 193 europäischen Banken in der Stichprobe der EBA macht Kontrahentenrisiko weniger als 5% der Kreditrisiko-RWA aus, bei wenigen Banken allerdings deutlich mehr. Die von der EBA durchgeführte Auswirkungsanalyse zeigt, dass mit der Einführung des SA-CCR mit einem Anstieg des Kontrahentenrisiko-Exposures zu rechnen ist; im Vergleich zwischen Marktwertmethode und SA-CCR im Mittel um 27%. Bei Banken, die neben der Marktwertmethode ein IMM für den Großteil ihres Derivateportfolios verwenden, liegt der Anstieg im Mittel bei 5%. Bezogen auf die risikogewichteten Aktiva (RWA) zeigt die EBA für Kontrahentenrisiko einen Anstieg i.h.v. 40%, bzw. 7% bei IMM- Banken, auf. Neben der Auswirkungsanalyse führt die EBA in ihrem Bericht aktuelle offene Kritikpunkte am SA- CCR aus der Industrie auf, ohne diese selbst zu bewerten. Darunter fällt z.b. die Berechnung von aufsichtlichen Delta-Sensitivitäten an Stelle der Verwendung von bankintern berechneten Delta- Sensitivitäten. Dies stellt einerseits eine Inkonsistenz zum neuen Standardansatz für Marktrisiken und andererseits eine zusätzliche Komplexität in der Implementierung dar. Die EBA leitet aus ihrer Analyse zwei Empfehlungen für die Umsetzung ins europäische Recht ab. Erstens empfiehlt die EBA die Einführung eines Schwellenwerts für Derivategeschäfte in geringem Umfang, welcher Banken, die unter diesem Schwellenwert liegen, weiterhin die Verwendung eines vereinfachten Ansatzes erlaubt (z.b. Ursprungs- oder Marktwertmethode). Als Schwellenwert schlägt die EBA 20 Millionen EUR vor, wobei dieser Wert auf Basis der Absolutbeträge der Marktwerte der Derivate ermittelt werden soll. Zudem soll die Berechnung des Schwellenwerts in COREP aufgenommen werden. Zweitens schlägt die EBA eine Erweiterung des COREP Rahmenwerks um Kontrahentenrisiko vor, indem eine Übersicht der Exposures, -RWAs und entsprechenden Methoden offengelegt werden soll. Weiterhin fordert die EBA, dass die Details zur Berechnung von Schwellenwerten nach Anwendungsbereich und mit Bezug zum gültigen Handelsrecht in COREP aufgenommen werden. Details Fundamental Review of the Trading book (FRTB) Neben der Darstellung der aktuellen Eigenkapitalunterlegung für Marktrisiken umfasst die quantitative Analyse der EBA im Wesentlichen zwei Aspekte: Analyse der Effekte der Einführung des FRTB und insbesondere des Standardansatzes für europäische Banken Ausnahmeregelungen für Banken mit einem kleinem regulatorischen Handelsbuch Die in der Analyse der EBA beschriebenen Effekte auf die Eigenkapitalunterlegung implizieren, dass es, nach aktueller Kalibrierung zu einem Anstieg der Eigenkapitalunterlegung in der EU kommen kann; bei ausschließlicher Verwendung des Standardansatzes in Höhe von ca. 170% im Median. Bei einem Vergleich zwischen dem vorgeschlagenen internen Modell und dem vorgeschlagenen Standardansatz wird eine 40% höhere Eigenkapitalunterlegung im Standardansatz erwartet. Bei der Verwendung eines internen Modells wird mit einem
Kontrahentenrisiko 3 moderateren Anstieg von durchschnittlich 7% zwischen dem bestehenden und dem neuen Ansatz gerechnet. Im Rahmen der Analyse der Auswirkungen des internen Modells wird durch die EBA die Herausforderung des sog. PnL-Attribution- Tests zum Vergleich der Marktrisikomodell-PnL mit der handelsrechtlichen PnL hervorgehoben. Die Analyse der EBA zeigt, dass ca. 40% der Handelstische mindestens eins der zwei geforderten Kriterien des PnL-Attribution-Tests nicht erfüllen würden. Dieser Punkt spiegelt sich auch im qualitativen Industriefeedback wider. So sind nach Ansicht der Industrie zahlreiche Aspekte, wie die Berücksichtigung von Fair Value Adjustments, im Rahmen des PnL- Attribution-Tests durch die europäische Aufsichtsbehörden noch zu definieren bzw. weiter zu konkretisieren. Weitere offene bzw. durch die Aufsicht zu konkretisierende Punkte umfassen, unter anderem, folgende Aspekte: Kriterien bzgl. der Definition von nichtmodellierbaren Risikofaktoren Berechnung des Expected Shortfalls (z.b. Granularität der Zuordnung von Risikofaktoren auf Liquiditätshorizonte Berechnung der Default Risk Charge (z.b. Aufrechnung von Cash Positionen mit Derivate- Exposure) Offene Themen im Rahmen des Standardansatzes sind laut Industrie unter anderem: Kalibrierung von verschiedenen Eingangsparametern (Risikogewichte von Pfandbriefen, Behandlung von Wechselkursrisiken) Definition des Curvature Risikos (z.b. Modellfehler bei negativen Schockszenarien, Ausschluss von Curvature Risiko bei langlaufenden nichtoptionalen Zinsgeschäften) Definition und Anwendungsbereich der Risikofaktordefinition (z.b. größere Flexibilität bei der Verwendung von Delta Sensitivitäten) Konkrete Lösungsansätze und Empfehlungen zu den von der Industrie aufgebrachten offenen Punkten werden durch die EBA in der Studie nicht genannt. Der Vorschlag der EBA zielt lediglich auf einen flexibleren legislativeren Prozess, um methodische Details in Form von delegierten Rechtsakten und Regulatory Technical Standards (RTS) näher zu spezifizieren. Bedingt durch den zu erwartenden hohen Aufwand bei der Umsetzung des Standardansatzes schlägt die EBA jedoch die Erhöhung des Schwellenwerts gemäß 94 CRR von EUR 15 Mio. auf EUR 50 Mio. vor. Gleichzeitig empfiehlt die EBA die Verwendung der Summe der absoluten Marktwerte der Geschäfte im Handelsbuch zur Berechnung des Schwellenwerts. Bei Unterschreiten dieses Schwellenwerts soll das jeweilige Institut die Möglichkeit haben die Eigenkapitalunterlegung der Handelsbuchgeschäfte mit der Methode für Bankbuchgeschäfte zu ermitteln. Zusätzlich schlägt die EBA vor, einen weiteren Schwellenwert zu definieren, der oberhalb des oben beschriebenen Schwellenwertes liegt. Institute die zwischen den beiden Schwellenwerten liegen, sollen dabei einen einfacheren, jedoch konservativeren Ansatz für die Messung der Eigenkapitalunterlegung für Marktrisiken anwenden können. Einen Vorschlag bzgl. der Ausgestaltung des Schwellenwertes erfolgt durch die EBA nicht. Auch zu dem geplanten vereinfachenden Ansatz werden keine Details genannt. Implikationen und möglicher Handlungsbedarf In ihrem Bericht arbeitet die EBA fünf Empfehlungen für die Umsetzung der neuen Standards für Kontrahentenrisiken und Marktrisiken im europäischen Aufsichtsrecht aus. Die Empfehlungen zielen vorrangig auf die Anwendung einfacherer Methoden zur Kapitalunterlegung aus Markt- und Kontrahentenrisiken für kleinere Banken ab, z.b. durch die Erhöhung des Schwellenwerts für die Anwendung der aufsichtlichen Ansätze für Marktrisiken auf EUR 50 Millionen, die Einführung eines Schwellenwerts für CCR Derivate- Exposure i.h.v. EUR 20 Millionen sowie die Einführung weiterer Schwellenwerte für die Erlaubnis eines vereinfachten Marktrisikoansatzes an Stelle des FRTB Standardansatzes. Die Änderung der Schwellenwerte kann für kleinere Banken bedeuten, dass vereinfachte Regelungen zur Kapitalunterlegung zur Anwendung kommen, daher empfiehlt sich eine Analyse, ob die von der EBA vorgeschlagenen Schwellenwerte relevant sind. Darüber hinaus empfiehlt die EBA eine Erweiterung der COREP Templates um Detailangaben zu bestehenden und neuen Schwellenwerten sowie um umfassende Angaben zu CCR-Exposures, -RWAs und entsprechenden Berechnungsmethoden. Als Antwort auf diese Vorschläge empfiehlt sich für Banken eine frühzeitige Überprüfung der bestehenden Datenhaushalte zur Identifikation möglicher Anpassungsbedarfe. Der Vorschlag eines angepassten legislativen Prozesses zur Konkretisierung technischer Details im Kontext der neuen Regularien für Marktrisiken bietet der EBA einerseits die Chance, im Dialog mit den europäischen Banken technische Details zu spezifizieren, die auf Basis bisheriger Dokumente
Kontrahentenrisiko 4 unklar sind (z.b. zum PnL- Attribution-Test), führt aber andererseits zu einer weiteren Verzögerung der Veröffentlichung finaler und bindender Standards im europäischen Aufsichtsrecht. Für Banken bietet sich hier erneut die Chance, offene Fragen und Kritikpunkte am aktuellen Stand der FRTB Regulierung einzubringen und so im Dialog mit der EBA technische Details genauer und sachgerechter zu spezifizieren
Kontrahentenrisiko 5 Sprechen Sie uns gerne an! KPMG kann Ihnen für alle in der EBA Analyse angesprochenen Themen kompetente Gesprächspartner anbieten profitieren Sie von unserer Expertise in der Risikomessung und -steuerung, bei regulatorischen Fragestellungen oder in der Rechnungslegung, genauso wie von unserem Knowhow an den Schnittstellen von Prüfung und Beratung oder von Fachkonzeption und IT- Umsetzung. Impressum KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft The Squaire Am Flughafen 60549 Frankfurt am Main Matthias Peter Partner, T +49 69 9587-1649 M +49 172 3006809 matthiaspeter@kpmg.com Janek Gallitschke Senior Manager, T +49 69 9587-4302 M +49 174 3016082 jgallitschke@kpmg.com Franz Lorenz Senior Manager, T +49 89 9282-4542 M +49 174 3302941 florenz@kpmg.com www.kpmg.de www.kpmg.de/socialmedia Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.