Beschlussvorlage Gemeinderat und Ortschaftsrat Pappelau

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Beschlussvorlage Gemeinderat und Ortschaftsrat Pappelau am 28.06.2016 TOP öffentlich Aktenzeichen: 022.31, 461.2 1. Beratungsgegenstand Kindergarten Pappelau Überprüfung der Betriebsform 2. Beschlussvorschlag: 1) Beim Kindergarten Pappelau wird eine Ganztagsbetreuung an 2 Tagen inklusive Altersmischung eingeführt (Variante 5). 2) Der Kindergarten Pappelau wird um eine Kleingruppe mit einem Regelkindergartenangebot für Ü3-Kinder erweitert. 3) Dem Umbau der bisherigen Mietwohnung in Höhe von ca. 150.000 sowie den notwendigen Ausstattungsgegenständen in Höhe von 20.000 wird zugestimmt. Abzüglich des Zuschusses mit 14.000 beträgt die Investition 156.000. 4) Die Verwaltung wird ermächtigt für die bauliche Umsetzung ein Architekturbüro zu beauftragen. 5) Die Elternbeiträge werden für die altersgemischte Gruppe (U3-Kinder) wie folgt berechnet: 5.1) Bei Inanspruchnahme des Regelkindergartens und der verlängerten Öffnungszeiten wird der doppelte Elternbeitrag berechnet. 5.2) Bei Inanspruchnahme einer Ganztagsbetreuung in Kombination mit Regelkindergarten oder verlängerten Öffnungszeiten orientieren sich die Elternbeiträge an denen der altersgemischten Gruppe im Kindergarten Entenweg. 6) Die Einführung der Ganztagsbetreuung, altersgemischten Gruppe sowie Kleingruppe (Variante 5) erfolgt zum Kindergartenjahr 17/18. 7) Die fehlenden Mittel in Höhe von 96.000 werden im Haushaltsplan 2017 bereitgestellt. Kosten und Finanzierung: einmalig: 150.000 Umbau, Ausstattung: 20.000 laufend: 73.000 abzüglich Zuschuss: 14.000 ; Gesamtinvestition damit 156.000 Haushaltsmittel sind teilweise vorhanden: bei der HHSt. 2.4643.9400 sind im Haushalt 2016 bereits Mittel in Höhe von 60.000 für bauliche Maßnahmen im Kindergarten bereitgestellt. HHST: 2.4643.9400, 2.4643.9350 Finanzierungsvorschlag: Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt 3. Bei der Beratung ist voraussichtlich befangen: 4. Der Beschluss wird vorlagepflichtig: 5. Beschlussauszüge erhalten: 30.2, 20, 40, OV Pappelau 1 von 23

6. Aufgestellt: 16.06.2016 Sachbearbeiterin Amtsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Andrea Weber Reiner Striebel Jürgen Stoll Jörg Seibold Moritz Seidel Dr. Martin Schenk Sachvortrag: Der Gemeinderat hat am 30.06.2015 die Verwaltung beauftragt, die konzeptionelle und bauliche Situation im Kindergarten Regenbogen in Pappelau zu prüfen. Am 15.09.2015 fand eine Besichtigung des Kindergartens Regenbogen in Pappelau mit den Gemeinderatsmitgliedern, dem Ortsvorsteher, der Kindergartenleiterin sowie mit Vertretern der Verwaltung statt. Auch der Ortschaftsrat sieht ein dringendes Bedürfnis, eine Kindergartenerweiterung um die Mietwohnung aufgrund der räumlich beengten Situation zu prüfen. Um bauliche Veränderungen am Gebäude vornehmen zu können, muss zu Beginn die inhaltliche Ausrichtung des Kindergartens festgelegt werden. Dafür ist die Entwicklung der Kinderzahlen und das vorhandene Betreuungsangebot detailliert zu betrachten. 1. Kinderbetreuung in Blaubeuren, Tallage Nach 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 KiTaG haben die Gemeinden darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Ferner haben sie darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen bereitgestellt wird. Im Stadtgebiet Blaubeuren wurde in den letzten Jahren das Betreuungsangebot in den Kindereinrichtungen deutlich ausgeweitet und dem Bedarf entsprechend angepasst. Seit einiger Zeit besteht bereits das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten (= durchgängige Öffnungszeiten von 6 bis 7 Stunden) sowie die Ganztagesbetreuung. Im Kindergarten Pusteblume in Blaubeuren wird neben dem Regelkindergarten die verlängerten Öffnungszeiten angeboten. In den restlichen Kindergärten in der Tallage kann unter anderem eine Ganztagsbetreuung in Anspruch genommen werden. Diese Betreuungsform wird in folgenden Kindergärten angeboten: 2 von 23

Einrichtung Ganztagsbetreuung seit Kindergarten Kindergarten Weiler 2008 Kindergarten Märchenland, Gerhausen Juni 2012 Kindergarten Entenweg, Gerhausen Oktober 2013 Evangelischer Kindergarten Dodelweg, Blaubeuren September 2006 Katholischer Kindergarten St. Josef, Blaubeuren September 2011 Zusätzlich wurde das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren erweitert. In den Krippen werden unterschiedliche Betreuungsformen angeboten. Die Betreuung reicht von der Ganztagsbetreuung bis zu verschiedenen Betreuungszeiten, die stundenweise dazugebucht werden können. Einrichtung In Betrieb seit Kinderkrippe Krippe Weiler seit September 2009 Krippe Vogelnest, Gerhausen seit 2007 Evangelische Krippe am Dodelweg, Blaubeuren - Kernstadt seit Oktober 2013 Katholische Krippe St. Josef, Blaubeuren - Kernstadt seit Juli 2014 Altersgemischte Gruppe Kita Entenweg, Gerhausen seit September 2015 VHS-Spielstube VHS-Spielstube Blaubeuren seit Februar 2011 2. Kinderbetreuung Blaubeurer Alb und Hochsträß Um auf Bedarfsveränderungen zu reagieren und um Überkapazitäten zu vermeiden, ist es zum einen wichtig die gesamtstädtische Betreuungssituation zu beleuchten. Zum anderen muss aber jeder Ortsteil für sich ebenso betrachtet werden. Ursprünglich war angedacht, die Teilorte Asch und Sonderbuch sowie die Teilorte Beiningen und Pappelau zu sogenannten Versorgungskreisen zusammenfassen, um dort ein optimales Betreuungsangebot ermöglichen zu können. Der Bedarf in der Kinderbetreuung sowohl bei den U3- als auch Ü3-Kindern hat sich nicht nur in der Tallage verändert. Auf der Blaubeurer Alb (Asch, Seißen, Sonderbuch) und auf dem Hochsträß (Beiningen, Pappelau) zeichnen sich Veränderungen ab, auf die entsprechend reagiert werden muss. In den Versorgungskreisen wurden zum normalen Regelkindergartenangebot folgende Betreuungsformen ergänzt: 3 von 23

Kindereinrichtung Betreuungsform Versorgungskreis Asch-Sonderbuch: Evangelischer Kindergarten Asch Evangelische Kinderkrippe seit Dezember 2014 Asch Kindergarten Sonderbuch Ganztagsbetreuung an 2 Tagen seit Mai 2011 Verlängerte Öffnungszeiten seit September 2012 Versorgungskreis Beiningen-Pappelau: Einrichtung einer altersgemischten Kindergarten Beiningen Gruppe seit Februar 2013 Seißen: Evangelischer Ganztagsbetreuung an 2 Tagen seit Kindergarten Seißen September 2012 VHS-Spielstube Seißen seit Oktober 2007 bis Ende Juli 2016 3. Betreuungsangebot und Belegung Im Kindergarten Zwergenland (Beiningen) und im Kindergarten Regenbogen (Pappelau) wird als Betreuungsform der Regelkindergarten angeboten. In Beiningen können zusätzlich Kinder ab dem 2. Lebensjahr (=altersgemischte Gruppe) betreut werden. In den Kindergärten sind folgende Betreuungszeiten möglich: Kindergarten Betreuungsform Öffnungszeiten Platzkapazität Zwergenland, Mo. Fr. max. 25 Kinder Beinigen Di. Regenbogen, Pappelau Regelkindergarten, altersgemischte Gruppe Regelkindergarten Do. Mo. Fr. Di. + Do. 07.30-12.30 Uhr 07.30 13.00 Uhr 14.00 16.00 Uhr 14.00 16.30 Uhr 07.45 12.45 Uhr 14.00 16.30 Uhr Die Wochenöffnungszeit beider Kindergärten beträgt 30 Stunden. Aus unten stehender Tabelle kann die Zahl der angemeldeten Kinder in beiden Einrichtungen (Stand 01.03.16) entnommen werden. Stichtag 01.03.16 Beiningen Pappelau Summe Platzkapazität 15 28 43 Belegung 17 23 40 Freie Plätze 0 5 5 max. 28 Kinder Im Kindergarten in Beiningen wird - wie oben beschrieben - eine altersgemischte Gruppe angeboten. Bei Aufnahme von U3-Kindern reduziert sich die Gesamtgruppenstärke pro aufgenommenes Kleinkind. In der Bedarfsplanung werden in Beiningen 5 Plätze für U3-Kinder einkalkuliert. Deswegen können im Ü3-Bereich nur 15 Plätze in der Bedarfsplanung eingerechnet werden. Diese U3-Plätze müssen 4 von 23

nicht zwingend freigehalten werden. Ist der Bedarf nicht vorhanden, so können diese Plätze für Kindergartenkinder zur Verfügung gestellt werden. Derzeit nutzt ein Kind das Angebot der altersgemischten Gruppe in Beiningen. Werden diese Plätze nicht beansprucht könnten laut Stand vom 01.03.16 insgesamt 6 Plätze für Kindergarten Kinder vergeben werden. Neben dem Betreuungsangebot auf dem Hochsträß nehmen die dort wohnhaften Kinder das Ganztagsbetreuungs- und Krippenangebot in der Tallage wahr. 6 Ü3-Kinder (2 aus Beiningen und 4 aus Pappelau) werden in Einrichtungen in der Tallage betreut. Davon sind 5 Kinder in der Ganztagsbetreuung angemeldet. Ein Kind nimmt ein Regelangebot in der Tallage wahr. In den Kinderkrippen in der Tallage werden 2 Kinder und in der VHS-Spielstube Blaubeuren wird 1 Kind betreut. In der Kindertagespflege ist ebenfalls 1 Kind angemeldet. Von diesen 4 U3-Kindern sind 2 Kinder in Beiningen und 2 in Pappelau wohnhaft. Im Kindergartenjahr 16/17 werden voraussichtlich 23 Kinder den Pappelauer und ca. 13-14 Kinder den Beininger Kindergarten besuchen (Stand: 02.06.16). In den nächsten Wochen können sich bei den Anmeldungen noch Änderungen ergeben. 4. Entwicklung der Kinderzahlen auf dem Hochsträß (Beiningen und Pappelau) Um auf Veränderungen im Betreuungsangebot reagieren zu können, ist die Entwicklung der Kinderzahlen ein wichtiges Betrachtungsmerkmal. Dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg sind jährlich zum 01.03. die tatsächlich belegten Krippen- und Kindergartenplätze zu melden. Die an diesem Stichtag übermittelten Kinderzahlen werden für die Berechnung der Landeszuweisungen verwendet. Pro tatsächlich belegtem Krippen-/Kindergartenplatz erhalten die Kommunen eine bestimmte Höhe an Landeszuweisungen. Dieser Stichtag 01.03.2016 wird deshalb ebenfalls für die Bestandsaufnahme als Planungsgrundlage verwendet. Das heißt, Kinder, die zum Beispiel ab April angemeldet waren, sind in der Übersicht nicht berücksichtigt. 4.1 Kindergarten (Ü3-Bereich) Für die kommenden Kindergartenjahre ergeben sich folgende Entwicklungen: Zeitraum Kiga- Jahr Beiningen Pappelau Summe 01.03.10-01.09.13 15/16 24 27 51 01.03.11-01.09.14 16/17 20 26 46 01.03.12-01.09.15 17/18 23 14 37 01.03.13-18.05.16 18/19 25 16 41 Im aktuellen Kindergartenjahr sind insgesamt 51 Kinder auf dem Hochsträß wohnhaft. Trotz rückläufiger Kinderzahlen in den kommenden Jahren sind zwei Kindergartengruppen auf dem Hochsträß notwendig. 5 von 23

Beiningen Pappelau Summe Kinderzahlen in 15/16 24 27 51 Platzkapazität 15 28 43 Belegung 17 23 40 Freie Plätze 0 5 5 Vergleicht man die Kinderzahlen des Kiga-Jahres 15/16 (51 Kinder) mit der Kindergartenbelegung (40 Kinder) wird deutlich, dass 11 Kinder anderweitig betreut werden. So zum Beispiel in Kindereinrichtungen in der Tallage, in der Kindertagespflege, zu Hause von den Eltern oder außerhalb des Stadtgebietes. Eine exakte Aussage über die künftige Entwicklung kann nicht gemacht werden, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. Zum einen die oben genannte anderweitige Betreuung. Zum anderen können Zu- und Wegzüge von Familien schwer geplant werden. Weiterhin können die Auswirkungen der Baugebiete nicht einkalkuliert werden. 4.2 Kleinkinder (U3-Bereich) Im aktuellen Kindergartenjahr können 22 Kinder aus Beiningen und Pappelau aufgrund des Alters (Vollendung des 1. Lebensjahres) eine Kleinkindbetreuung in Anspruch nehmen. Für das Kindergartenjahr 16/17 steigt die Zahl der Kinder mit 25 leicht an. Zeitraum Beiningen Pappelau Summe 01.03.2013-28.02.2014 6 4 10 01.03.2014-28.02.2015 8 4 12 Summe Kinder 14 8 22 Kinder, die bereits das 1. Lebensjahr vollendet haben Zeitraum Beiningen Pappelau Summe 01.03.2015-29.02.2016 7 6 13 Kinder, die das 1.Lebensjahr noch nicht vollendet haben 5. Bewertung des Betreuungsangebots in Pappelau Wie bereits in Punkt 3 erwähnt, nutzen 6 Ü3-Kinder vom Hochsträß die Betreuungsangebote hauptsächlich eine Ganztagsbetreuung - in der Tallage. Genauso werden 4 U3-Kinder in der Tallage bzw. in der Kindertagespflege betreut. Aus diesen Zahlen lässt sich beobachten, dass das bisherige Betreuungsangebot (Regelkindergarten) nicht mehr ausreichend ist und andere Betreuungsformen nachgefragt werden. In Pappelau wird bisher ein eingruppiger Regelkindergarten für Kinder ab 3 Jahre angeboten. Wie einleitend bereits erwähnt, ist die Verwaltung beauftragt die konzeptionelle und bauliche Prüfung für Pappelau durchzuführen. Nach Rückmeldung der Kindergartenleiterin aus Pappelau ist das Regelangebot nicht mehr zeitgemäß. Laut ihr wird immer wieder der Bedarf nach einer 6 von 23

Ganztagsbetreuung an ca. zwei Tagen (vergleichbar mit Asch und Seißen) von den Eltern rückgemeldet. Nachfolgend werden verschiedene Varianten dargestellt, die für den Kindergarten Regenbogen in Pappelau untersucht und geprüft wurden. 6. Varianten für die Weiterentwicklung des Kindergartens Pappelau Um einen Kindergarten betreiben zu können muss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) eine Betriebserlaubnis beantragt werden. Dem Antrag sind unter anderem ein Grundrissplan und die Flächen des Kindergartens beizulegen. Bei allen städtischen und kirchlichen Kindereinrichtungen in Blaubeuren werden bei inhaltlichen und baulichen Veränderungen die vom KVJS empfohlenen Flächenbedarfe herangezogen. Diese variieren je nach Betreuungsform und Gruppengröße. Im Kindergarten Regenbogen in Pappelau werden auf den Flächenbedarf folgende Räumlichkeiten angerechnet: Anrechenbare Räumlichkeiten m² Aufenthaltsraum 46,5 "Ruheraum" 11,37 Kleingruppenraum 16 Werk- und Materialraum 27,15 Summe 101,02 Diese Fläche (101 m²) wird als Basis für die Prüfung des Flächenbedarfs der folgenden Varianten verwendet. Der gewünschte Einbau einer Duschmöglichkeit ist laut KVJS nicht verpflichtend, wird aber als sinnvoll angesehen. Die Duschmöglichkeit wird bei allen Varianten in Erwägung gezogen und deshalb nicht bei jeder Variante separat aufgeführt. Im Folgenden erfolgt eine Abwägung der einzelnen Varianten. Variante 1: RG (eingruppig): Öffnungszeit 30 Stunden/Woche Betriebsform und Flächenbedarf: Für den Regelkindergarten können als Flächenbedarf die oben aufgelisteten Räumlichkeiten mit insgesamt 101 m² angerechnet werden. Pro Kind wird beim Regelkindergarten eine Fläche von 2,2 m² empfohlen. Bei einer maximalen Kinderanzahl von 28 ist eine Fläche von insgesamt 61,60 m² vorzuhalten. Laut den Empfehlungen des KVJS reichen die vorhandenen Flächen mit 101 m² im Regelkindergarten in Pappelau aus. Die Einrichtung erfüllt somit die räumlichen Voraussetzungen. Zusätzliche Räume oder eine Erweiterung des Kindergartens trotz derzeit hoher Kinderzahl sind in diesem Fall nicht notwendig. Personalbedarf: Es sind keine personellen Veränderungen erforderlich. Der vorgegebene Personalschlüssel mit 1,8 Stellen ist ausreichend. Variante 2: RG und AM (eingruppig): Öffnungszeit 30 Stunden/Woche Betriebsform: Wird der Regelkindergarten in eine altersgemischte Gruppe umgewidmet, so reduziert sich die maximale Kinderanzahl von 28 auf 25 Kinder. Hinzukommt, dass 7 von 23

sich pro aufgenommenes U3-Kind die Gruppenhöchstärke um einen Platz reduziert. Die Anzahl der Ü3-Kinder muss jedoch überwiegen. D.h. es können maximal 8 U3- Kinder aufgenommen werden. Bei der tatsächlichen Aufnahme von 8 U3-Kindern sinkt die insgesamte Anzahl der Plätze auf 17. Gruppenart Anzahl Ü3- Anzahl U3- Max. Kinder Kinder Gruppengröße Regelkindergarten 25 0 25 9 8 17 Flächenbedarf: Bei einem Regelkindergarten mit Altersmischung ist für U3-Kinder eine ungestörte Ruhemöglichkeit zu schaffen. Der KVJS empfiehlt im Schlafbereich pro Kind 1,5m² einzuplanen. Bei 8 U3-Kindern entspricht dies einer Fläche von 12 m². Diese kann im bisherigen Kindergarten untergebracht werden. Die vorhandenen Flächen sind trotz Einrichtung einer Ruhemöglichkeit im Bestand ausreichend. Personalbedarf: Um die durchschnittlichen Mehrkosten im eingruppigen Kindergarten zu kalkulieren, wird fiktiv mit einem Kinderpfleger, der in S4 Stufe 2 TVöD-SuE eingruppiert ist, gerechnet. Bei Einrichtung einer altersgemischten Gruppe sind 2,18 Stellen notwendig. Der bisherige Personalschlüssel von 1,8 ist somit um 0,38 Stellen zu erhöhen. Daraus ergeben sich folgende Mehrkosten pro Jahr: Gruppenart Öffnungszeiten/ Woche (in Std.) Personalschlüssel nach KitaVO (Anzahl Stellen) Erhöhung um (Anzahl Stellen) zusätzliche Personalkosten/Jahr RG und AM (eingruppig) 30 2,18 0,38 16.340 Bei Erhöhung des Stellenschlüssels um 0,38 bedeutet dies jährliche Mehrkosten in Höhe von 16.340. Variante 3: GT/RG/VÖ und AM (eingruppig): Öffnungszeit 36 Stunden/Woche Betriebsform: Der bestehende eingruppige Regelkindergarten kann zur Ganztagesgruppe (inkl. den Betreuungsformen RG und VÖ) umgewandelt werden. Die Nachmittagsbetreuung des Regelkindergartens findet bereits dienstags und donnerstags statt. Vorstellbar ist, diese Tage um eine Ganztagsbetreuung zu erweitern. Ebenso sollen verlängerte Öffnungszeiten (durchgehende Öffnungszeit von 6 Stunden/Tag) an 5 Tagen angeboten werden. Dadurch ergibt sich eine Öffnungszeit von insgesamt 36 Stunden/Woche. Diese Modelle Ganztagsbetreuung, Regelkindergarten und verlängerte Öffnungszeiten werden so in der Tallage bereits angeboten. Dadurch können Familien eine sehr flexible Betreuungszeit nutzen. Diese sogenannten Kombi-Modelle werden in der Tallage sehr oft in Anspruch genommen. Bei der Umwandlung in eine Ganztagsgruppe reduziert sich die Gruppengröße von bisher 28 Kindern auf 22 Kinder. Aufgrund der Altersmischung reduziert sich auch bei dieser Variante die Gruppenhöchststärke pro aufgenommenes U3-Kind um einen 8 von 23

Platz. Die Anzahl der Ü3-Kinder muss jedoch überwiegen. Es können maximal 7 U3- Kinder angemeldet werden. Dadurch sinkt die Gruppengröße auf 15. Gruppenart Anzahl Ü3- Anzahl U3- Max. Kinder Kinder Gruppengröße GT/RG/VÖ 22 0 22 8 7 15 Flächenbedarf: Bei einer Ganztagsbetreuung muss eine ungestörte Ruhemöglichkeit, also ein separater Raum, zur Verfügung stehen. Es wird mit 1,5 m² Fläche pro Kind gerechnet. In der Betriebserlaubnis wird immer von 10 Ganztagskindern ausgegangen. D.h. es muss für mindestens 10 Kinder ein Schlafplatz (15 m²) bereitgestellt werden. Die Küche für die vorgeschriebene warme Mahlzeit ist ausreichend. Ebenso kann nach Rücksprache mit dem KVJS das Mittagessen beispielsweise im Flur oder besser im Gruppenraum erfolgen. Personalbedarf: Um die durchschnittlichen Mehrkosten im eingruppigen Kindergarten zu kalkulieren, wird fiktiv mit einem Kinderpfleger, der in S4 Stufe 2 TVöD-SuE eingruppiert ist, gerechnet. Bei Einrichtung einer Ganztagsgruppe inklusiver Altersmischung sind 2,55 Stellen notwendig. Der bisherige Personalschlüssel von 1,8 ist somit um 0,75 Stellen zu erhöhen. Daraus ergeben sich folgende Mehrkosten pro Jahr: Gruppenart GT/RG/VÖ und AM (eingruppig) Öffnungszeiten/ Woche (in Std.) Personalschlüssel nach KitaVO (Anzahl Stellen) Erhöhung um (Anzahl Stellen) zusätzliche Personalkosten/Jahr 36 2,55 0,75 32.250 Einsatz einer Hauswirtschaftskraft 1.800 Summe 34.050 Am 08.03.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, dass ab 01.02.2017 alle städtischen Einrichtungen mit Ganztagesbetreuung für die Mittagsverpflegung von zusätzlichen Hauswirtschaftskräften unterstützt werden. Bei einer Ganztagsbetreuung an 5 Tagen wird pro Einrichtung eine Hauswirtschaftskraft mit 5 Stunden/Woche eingesetzt. Daraus ergeben sich Personalkosten in Höhe von rund 4.500 /Jahr. In Pappelau soll die Ganztagsbetreuung an 2 Tagen erfolgen. An diesen beiden Tagen ist somit ebenfalls eine Kraft für die Mittagsverpflegung mit insgesamt 2 Stunden/Woche einzusetzen. Dies entspricht jährlichen Personalkosten von rund 1.800. 9 von 23

Bei Erhöhung des Stellenschlüssels um 0,75 sowie beim Einsatz einer Hauswirtschaftskraft entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 34.050. Variante 4: GT/RG/VÖ und AM (1,5-gruppig) unter Beibehaltung der Regelkindergartengruppe: Öffnungszeit 36 Stunden/Woche Betriebsform: Damit die bisherige Platzanzahl 28 weiterhin erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit die Gruppengröße auf 1,5 Gruppen auszuweiten. Die bestehende Regelkindergartengruppe mit 28 Kindern bleibt wie bisher erhalten. In der Regelkindergartengruppe können nur Kinder ab 3 Jahre angemeldet werden. Hinzu kommt eine weitere Kleingruppe mit maximal 11 Plätzen und der Betreuungsform GT/RG/VÖ und AM. Die Nachmittagsbetreuung des Regelkindergartens findet bereits dienstags und donnerstags statt. Vorstellbar ist, diese Tage um eine Ganztagsbetreuung zu erweitern. Die verlängerten Öffnungszeiten sollen wie in Variante 3 an 5 Tagen angeboten werden. Dadurch ergibt sich eine Öffnungszeit von insgesamt 36 Stunden/Woche. Bei dieser Variante entstehen 39 Kindergartenplätze, was jedoch wieder relativiert werden muss. Denn bei Aufnahme von U3-Kindern reduziert sich die Gruppenstärke in der Kleingruppe von 11 Kindern um jeweils einen Platz, was wiederum bedeutet, dass das Ganztagsangebot nur von sehr wenigen Kindern genutzt werden kann. Wird das Angebot nicht von U3-Kindern genutzt, so müssen diese Plätze nicht freigehalten werden, sondern können an Ü3-Kinder vergeben werden. Gruppenart Anzahl Ü3- Anzahl U3- Max. Kinder Kinder Gruppengröße Regelgruppe 28 0 28 GT/RG/VÖ und 5 3 8 AM (Kleingruppe) Summe 33 3 36 Flächenbedarf: Die Regelkindergartengruppe bleibt wie bisher erhalten. Zusätzliche Flächen sind hierfür nicht notwendig. Für die Kleingruppe mit max. 11 Kindern ist nach Auskunft vom KVJS ein weiterer Aufenthaltsraum mit mindestens 25 m² erforderlich. Aufgrund der Ganztagsbetreuung ist ebenfalls ein separater Ruheraum mit 1,5 m²/kind (bei 10 Kindern = 15 m²) notwendig. Die vorhandene Küche für das Mittagessen ist auch bei dieser Variante ausreichend. Der KVJS empfiehlt unter anderem den Sanitärbereich mit mindestens 2 Ü3-Toiletten und einer U3-Toilette sowie einem Wickelbereich auszustatten. Aufgrund des zusätzlichen Aufenthaltsraums für die Kleingruppe ist der vorhandene Flächenbedarf nicht ausreichend. Personalbedarf: Bei 1,5-Gruppen ist für jede Gruppe eine Gruppenleitung zu bestimmen. Leitungsaufgaben können nach 7 Abs. 3 KitaG zum Beispiel Erzieher/innen übernehmen. Deshalb wird beim Stellenanteil eine Vollzeitstelle mit den Personalkosten eines Erziehers kalkuliert. Die restlichen Stellenanteile werden mit den Kosten eines Kinderpflegers berechnet. 10 von 23

Kinderpfleger Personalkosten/Jahr 39 Std./Woche (100%) S4, Stufe 2 TVöD-SuE 43.000 Personalkosten/Jahr 39 Std./Woche Erzieher (100%) S 8 a, Stufe 3 TVöD- SuE 50.000 Bei Einrichtung einer Ganztagsgruppe inklusiver Altersmischung als Kleingruppe und Beibehaltung der Regelkindergartengruppe sind 3,07 Stellen notwendig. Der bisherige Personalschlüssel von 1,8 ist somit um 1,27 Stellen zu erhöhen. Daraus ergeben sich folgende Mehrkosten pro Jahr: Personalschlüssel nach Gruppenart Öffnungszeiten/ Woche (in Std.) KitaVO (Anzahl Stellen) 1,5-gruppig mit 36 GT/RG/VÖ und AM: entspricht: 1 Gruppe: RG 1,80 1,27 1 Kleingruppe mit GT/RG/VÖ und AM Erhöhung um (Anzahl Stellen) zusätzliche Personalkosten/Jahr Summe 3,07 1,27 61.610 Einsatz einer Hauswirtschaftkraft 1.800 Summe 63.410 Am 08.03.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, dass ab 01.02.2017 alle städtischen Einrichtungen mit Ganztagesbetreuung für die Mittagsverpflegung von zusätzlichen Hauswirtschaftskräften unterstützt werden. Bei einer Ganztagsbetreuung an 5 Tagen wird pro Einrichtung eine Hauswirtschaftskraft mit 5 Stunden/Woche eingesetzt. Daraus ergeben sich Personalkosten in Höhe von rund 4.500 /Jahr. In Pappelau soll die Ganztagsbetreuung an 2 Tagen erfolgen. An diesen beiden Tagen ist somit ebenfalls eine Kraft für die Mittagsverpflegung mit insgesamt 2 Stunden/Woche einzusetzen. Dies entspricht jährlichen Personalkosten von rund 1.800. Bei Erhöhung des Stellenschlüssels um 1,27 sowie beim Einsatz einer Hauswirtschaftskraft entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 63.500. 11 von 23

Variante 5: GT/RG/VÖ und AM (1,5-gruppig) (die Regelgruppe wird zur Ganztagsgruppe): Öffnungszeiten 36 Stunden/Woche Betriebsform: Die bestehende Regelkindergartengruppe wird zur Ganztagesgruppe mit maximal 22 Kindern (inkl. altersgemischte Gruppe) umgewandelt. Die Nachmittagsbetreuung des Regelkindergartens findet bereits dienstags und donnerstags statt. Vorstellbar ist, diese Tage um eine Ganztagsbetreuung zu erweitern. Die verlängerten Öffnungszeiten werden an 5 Tagen angeboten. Dadurch ergibt sich eine Öffnungszeit von insgesamt 36 Stunden/Woche. Zusätzlich wird eine Kleingruppe mit maximal 14 Kindern sowie mit dem Angebot des Regelkindergartens eingerichtet. In dieser Kleingruppe können nur Kinder ab 3 Jahre aufgenommen werden. In der Ganztagsgruppe können maximal 7 U3-Kinder aufgenommen werden. Für Ü3-Kinder stehen insgesamt 22 Plätze zur Verfügung. Gruppenart Anzahl Ü3- Anzahl Max. Kinder U3-Kinder Gruppengröße GT/VÖ/RG und AM 8 7 15 Kleingruppe mit RG 14 0 14 (ohne AM) Summe 22 7 29 Flächenbedarf: Der Flächenbedarf entspricht dem in Variante 4. Personalbedarf: Bei 1,5-Gruppen ist für jede Gruppe eine Gruppenleitung zu bestimmen. Leitungsaufgaben können nach 7 Abs. 3 KitaG zum Beispiel Erzieher/innen übernehmen. Deshalb wird wie bei Variante 4 beim Stellenanteil eine Vollzeitstelle mit den Personalkosten eines Erziehers kalkuliert. Die restlichen Stellenanteile werden mit den Kosten eines Kinderpflegers berechnet. Bei Einrichtung einer Ganztagsgruppe inklusiver Altersmischung und einer Kleingruppe als Regelkindergarten sind 3,28 Stellen notwendig. Der bisherige Personalschlüssel von 1,8 ist somit um 1,48 Stellen zu erhöhen. Daraus ergeben sich folgende Mehrkosten pro Jahr: 12 von 23

Gruppenart 1,5-gruppig mit GT/RG/VÖ und AM: entspricht: 1 Gruppe: GT/RG/VÖ und AM, GT an 2 Tagen Öffnungszeiten/ Woche (in Std.) 36 Personalschlüssel nach KitaVO (Anzahl Stellen) 2,19 Erhöhung um (Anzahl Stellen) zusätzliche Personalkosten/Jahr 1 Kleingruppe: RG 1,09 Summe 3,28 1,48 70.640 Einsatz einer Hauswirtschaftskraft 1.800 Summe 72.440 Wie in den Varianten zuvor beschrieben, wird bei Einrichtung einer Ganztagsbetreuung eine Hauswirtschaftskraft für die Mittagsverpflegung eingesetzt. Bei Erhöhung des Stellenschlüssels um 1,48 sowie beim Einsatz einer Hauswirtschaftskraft entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 72.440. Variante 6: Kinderkrippe und Ganztageskindergarten (2-gruppig) Betriebsform: Bei dieser Variante soll eine Kinderkrippe mit 10 Plätzen für U-Kinder eingerichtet und die bestehende Regelgruppe in eine Ganztagsgruppe für Ü3-Kinder mit maximal 25 Plätzen umgewandelt werden. Die Betriebsform und die Zeiten der Kinderkrippe sollen dem Angebot der Kinderkrippe in Asch entsprechen. Somit sollen in der Kinderkrippe zwei Betreuungsmodelle angeboten werden. Modell 1 wird eine Öffnungszeit von 30 Stunden/Woche und Modell 2 von 35 Stunden/Woche haben. In der Ganztageskindergartengruppe wird unter anderem noch der Regelkindergarten und die verlängerten Öffnungszeiten als Betreuungsmodell angeboten. Die Nachmittagsbetreuung des Regelkindergartens findet bereits dienstags und donnerstags statt. Vorstellbar ist, diese Tage um eine Ganztagsbetreuung zu erweitern. Dadurch ergibt sich eine Öffnungszeit von insgesamt 36 Stunden/Woche. Gruppenart Anzahl Ü3- Anzahl Max. Kinder U3-Kinder Gruppengröße 1 Ü3-Gruppe :GT/VÖ/RG 25 0 25 1 Krippengruppe 0 10 10 Summe 25 10 35 Flächenbedarf: Für die Kinderkrippe sollten ein separater Aufenthaltsraum, Schalfraum und ein Sanitärbereich zur Verfügung stehen. Ebenso muss für die Ganztagsgruppe im Kindergarten ein extra Schlafraum zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser Vorgaben ist die vorhandene Fläche nicht ausreichend. 13 von 23

Personalbedarf: Bei 2 Gruppen ist für jede Gruppe eine Gruppenleitung zu bestimmen. Leitungsaufgaben können nach 7 Abs. 3 KitaG zum Beispiel Erzieher/innen übernehmen. Deshalb wird wie bei Variante 4 beim Stellenanteil eine Vollzeitstelle mit den Personalkosten eines Erziehers kalkuliert. Die restlichen Stellenanteile werden mit den Kosten eines Kinderpflegers berechnet. Bei Einrichtung einer Ganztagsgruppe im Ü3-Bereich und einer Kinderkrippe für U3- Kinder sind 4,09 Stellen notwendig. Der bisherige Personalschlüssel von 1,8 ist somit um 2,29 Stellen zu erhöhen. Daraus ergeben sich folgende Mehrkosten pro Jahr: Gruppenart 2 Gruppen: Krippe und Ü3-Gruppe entspricht: Ü3-Gruppe: GT/RG/VÖ, GT an 2 Tagen Öffnungszeiten/ Woche (in Std.) Personalschlüssel nach KitaVO (Anzahl Stellen) 36 2,19 Erhöhung um (Anzahl Stellen) zusätzliche Personalkosten/Jahr 1 Kinderkrippe 30/35 1,90 Summe 4,09 2,29 105.470 Einsatz einer Hauswirtschaftskraft 4.500 Summe 109.970 Wie in den Varianten zuvor beschrieben, wird bei Einrichtung einer Ganztagsbetreuung eine Hauswirtschaftskraft für die Mittagsverpflegung eingesetzt. Bei Erhöhung des Stellenschlüssels um 2,29 sowie beim Einsatz einer Hauswirtschaftskraft entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 110.000. 7. Einnahmen durch FAG-Zuweisungen und Elternbeiträge Die Kommunen erhalten vom Land jährlich pro tatsächlich belegtem Kindergartenund Krippenplatz Zuweisungen. Die Zuweisungen für das jeweilige Finanzausgleichsjahr berechnet sich aus den Kindern, die am 01.03. des vorangegangenen Jahres in der Krippe und im Kindergarten angemeldet sind. Die Zuschusshöhe pro Kind ist von der gebuchten Betreuungszeit abhängig. In Anlage 4 findet sich eine Übersicht der FAG-Zuweisungen nach Betreuungszeiten und pro Kind. Jedes U3-Kind nimmt in der altersgemischten Gruppe zwei Plätze in Anspruch. Wird beispielsweise der Regelkindergarten gebucht, kann dafür der doppelte Regelkindergartenbeitrag in Rechnung gestellt werden. Werden nur der Regelkindergarten oder nur die verlängerten Öffnungszeiten gebucht wird der doppelte Beitrag veranschlagt. Bei Inanspruchnahme einer Ganztagsbetreuung kann ebenfalls der doppelte Betrag für Ganztagsbetreuung berechnet werden. Dabei würden im Vergleich zur Krippe deutlich höhere Beiträge anfallen. Deshalb soll bei Hinzubuchen einer Ganztagsbetreuung dasselbe Berechnungsmodell wie in der altersgemischten Gruppe im Kindergarten im 14 von 23

Entenweg angewendet werden. Dort basieren die Beitragsberechnungen auf den Krippenbeiträgen. In altersgemischten Gruppen sollen U3-Kinder bzw. deren Eltern nicht benachteiligt werden. 8. Bauliche Betrachtung Um die Inhalte der zuvor geprüften Varianten umsetzen zu können, sind bauliche Veränderungen am Gebäude notwendig. Im Folgenden wird dargestellt, welche Umbaumaßnahmen erforderlich sind, um die entsprechenden inhaltlichen Konzepte umsetzen zu können. Ebenso wird bei allen Varianten kalkuliert, welche Baukosten bei einer Veränderung anfallen werden. Varianten 1 und 2 Eine fehlende Dusche muss installiert werden, hier würde sich anbieten die Dusche in dem bestehenden WC- und Waschraum unterzubringen, da die nötigen Installationen vor Ort sind. Die Einbaukosten hierbei belaufen sich auf rund 4.000. Der benötigte ungestörte Ruheraum für Variante 2 mit 1,5m² pro Kind, muss laut KVJS ein abgeschlossener Raum sein. Hierzu muss der breite Durchgang zwischen dem großen und kleinen Gruppenraum, mit einer Leichtbauwand verschlossen werden, diese ist mit einer Tür für den Zugang in den ungestörten Ruheraum versehen. Die Kosten für Trockenbau-, Maler-, Tapezier- und Schreinerarbeiten für die Trennwand, einschließlich Tür belaufen sich auf ca. 3.000. Die Kosten für Variante 1 belaufen sich auf ca. 4.000. Die geschätzten Gesamtkosten für die Variante 2 belaufen sich demnach auf ca. 7.000. Bei Variante 2 kommen noch Ausstattungskosten für Betten, Kleinmöbel und Spielzeug für U3-Kinder hinzu. Diese werden mit rund 10.000 kalkuliert. Variante 3 Der bisherige kleine Gruppenraum wird zum Ruheraum umfunktioniert. Dieser war bisher, mit dem großen Gruppenraum mittels eines breiten Durchganges verbunden. Der gewünschte Ruheraum mit 1,5m² pro Kind, muss laut KVJS ein abgeschlossener Raum sein. Hierzu muss der breite Durchgang mit einer Leichtbauwand verschlossen werden, diese ist mit einer Tür für den Zugang in diesen Raum versehen. Die Kosten für diese Trennwand einschließlich Tür belaufen sich auf 3.000. Die in Variante eins und zwei beschriebene Dusche, ist bei dieser Variante ebenfalls zu berücksichtigen. Die geschätzten Gesamtkosten für die Variante drei, belaufen sich demnach auf ca. 7.000. Hinzu kommen Ausstattungskosten für den Schlafraum, Kleinmöbel, Spielmaterial für U3-Kinder, etc.. Die Kosten hierfür werden mit rund 10.000 veranschlagt. Variante 4 und 5 Für die in diesen Varianten nötigen Anforderungen sind die räumlichen Gegebenheiten im Kindergarten Pappelau nicht vorhanden. Um den Anforderungen gerecht zu werden, reicht der bisher genutzte Raum des Kindergartens nicht aus. Die an den Kindergarten angrenzende Wohnung muss hinzugezogen und teilweise baulich verändert werden. Ein Konzept für mögliche Veränderungen wurde von Architekt Karlheinz Federle bereits vor einiger Zeit erstellt. Diesem Konzept liegen 15 von 23

auch die Kostenschätzungen zugrunde, die den aktuellen Baupreisen angepasst wurden. Das Konzept sieht vor, in der Wohnung Wände teilweise heraus zu nehmen um eine günstigere und für den Betrieb als Kindergarten angepasste räumliche Aufteilung zu schaffen. Durch die Hinzunahme der Wohnung werden zusätzliche Räume in Form von: Ruheraum, Waschraum, Garderobe und großem Gruppenraum geschaffen. Die veranschlagten Baukosten belaufen sich bei beiden Varianten auf rund 150.000. Hinzu kommen Ausstattungskosten für den Ruheraum, Möbel für den Gruppenraum, Spielmaterial für U3-Kinder, Garderobe, etc.. Die Kosten hierfür werden bei beiden Varianten mit ca. 20.000 veranschlagt. Variante 6 Bei dieser Variante ist es wie bei den Varianten vier und fünf notwendig,dass der fehlende Raum der vom KVJS für diese Art der Kinderbetreuung mindestens vorgeschrieben ist, durch Hinzunahme und Umbau der angrenzenden Wohnung geschaffen wird. Der Wohnraum der angrenzenden Wohnung alleine reicht jedoch trotzdem nicht aus, um den Anforderungen des KVJS gerecht zu werden. Deshalb müsste sowohl im Osten, als auch im Westen angebaut werden. Bevor jedoch im Westen mittels eines Anbaus zusätzlicher Raum geschaffen werden kann, müsste die bestehende Garage komplett abgebrochen werden. Die bisher offenen, aber überdachten Bereiche im Osten des Gebäudes zum Garten hin, würden mit Wänden geschlossen um hier einen weiteren Raum zu schaffen. Überlegungen diese Umbauten zu realisieren, wurde auch hier von Architekt Karlheinz Federle getätigt und zu Papier gebracht. Seine Kostenschätzungen wurden den heutigen Baupreisen angepasst und belaufen sich schätzungsweise auf ca. 250.000. Hinzu kommen Ausstattungskosten für zwei Schlafräume für die Krippenkinder und die Kindergartenkinder, Möbel für den Gruppenraum, Spielmaterial für U3-Kinder, Garderobe, etc.. Die Kosten hierfür werden mit rund 25.000 veranschlagt. Heizungssituation Kindergarten Pappelau Der bestehende Kindergarten Pappelau und die angrenzende Wohnung werden bisher mit Nachtspeicheröfen, also mit Strom, beheizt. Diese Art des Heizens ist nicht mehr zeitgemäß und wird im Zuge des Umbaus Thema werden, da die Nachtspeicheröfen immer öfter altersbedingte Ausfälle aufweisen. Es gibt bereits Überlegungen die Öfen durch eine zentrale Heizung zu ersetzen. In Betracht kommen dabei Fernwärme oder andere Energieträger wie z. B. Gas. Zum Modell Fernwärme liegt dem Stadtbauamt ein Angebot vor. Das Thema Heizung wird in der Planungsphase näher geprüft und bewertet werden. Ausblick Neue Mitte Die geplanten Umbaumaßnahmen im Kindergarten Pappelau, sind für eine kurz- bis mittelfristige Nutzung vorgesehen. Auf lange Sicht jedoch wird ein Neubau oder eine totale Renovierung notwendig werden. Der Kindergarten ist aus energetischer Sicht nicht mehr zeitgemäß. Der Ortschaftsrat Beiningen hat sich bisher gegen eine Verlegung der Kindereinrichtung zur Neuen Mitte ausgesprochen; der Ortschaftsrat Pappelau kann sich dies gut vorstellen. 16 von 23

Bei der Neuen Mitte ist auch das Zusammenlegen der Hochsträß-Wehren im Zuge des Feuerwehrbedarfsplanes zu untersuchen. Ebenso könnte an eine gemeinsam genutzte Ortsverwaltung gedacht werden. Konkrete Planungen hierfür liegen noch nicht vor. 9. Zuschuss durch das Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 Nach dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 2018 können Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätze für U3-Kinder durch Neubau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen gefördert werden. Nach Auskunft vom Regierungspräsidium handelt es sich bei den Varianten 2-5 um eine Umwandlung auch bei den Varianten, bei denen eine Erweiterung um einen ungestörten Ruheraum und ein Gruppenraum notwendig sind. Grund hierfür ist, dass die U3-Kinder später in der Ganztagsgruppe betreut und somit im bestehenden Gebäude untergebracht werden. Bei Umbauten werden nur diese Baumaßnahmen bezuschusst, in denen die U3- Kinder später auch tatsächlich untergebracht sind. Der benötigte ungestörte Ruheraum bei den Varianten mit einer 1,5 Gruppe wird jedoch auch von U3-Kindern genutzt, so dass dieser Raum wiederum in den Bereich des Umbaus fallen würde. Bei Umbauten/Erweiterungen wird jeder neu geschaffene U3-Platz mit 7.000 gefördert. Im Kindergarten Pappelau können maximal 7 U3-Plätze zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet, dass bei einer Umwandlung eine Zuschusshöhe von insgesamt 14.000 erreicht werden kann. Fällt der Erweiterungsanbau in die Kategorie Umbau wird dieser mit maximal 49.000 (7 U3-Plätze x 7.000 ) bezuschusst. Die Verwaltung versucht die Zuschüsse für einen Umbau zu erhalten. Die Variante 6 mit Krippenanbau wird eindeutig dem Umbau zugeordnet und kann mit 7.000 pro geschaffenem U3-Platz gefördert werden. Bei 10 Krippenplätzen bedeutet dies eine Gesamtförderung von maximal 70.000. 10. Zusammenfassung und Bewertung der Varianten Zusammenfassend gilt, dass bei Änderung der Betriebsform und Betreuungszeiten Umbaumaßnahmen erforderlich sind. Eine Zusammenstellung der Varianten inklusive Kostenübersicht befindet sich in der Anlage 1. Bei allen Varianten wird von einem Einbau einer Duschmöglichkeit ausgegangen. Diese Position wird deshalb in den folgenden Punkten nicht immer einzeln aufgeführt. Variante 1: Wird der bisherige Regelkindergarten mit einer Öffnungszeit von 30 Stunden/Woche ohne Veränderung der Betriebsform beibehalten sind die vorhandenen Flächen sowie der Personalschlüssel ausreichend. Sollte es zu keiner Veränderung der Betriebsform und zeit kommen, sollte dennoch eine Baumaßnahme im Sanitärbereich stattfinden. Wie bereits erwähnt, ist eine Duschmöglichkeit nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber vom KVJS empfohlen. Die Investitionskosten belaufen sich bei dieser Variante auf ca. 4.000 für den Einbau der Duschmöglichkeit. 17 von 23

Variante 2: Bei Einrichtung einer altersgemischten Gruppe unter Beibehaltung des Regelkindergartens (30 Stunden/Woche) reduziert sich die Gesamtkinderanzahl auf 25. Bei Vollauslastung der Gruppe mit Kleinkindern können maximal 9 Ü3-Kinder aufgenommen werden. Betrachtet man die Belegungszahlen der letzten beiden Jahre, so ist eine solche Absenkung der Kinderzahlen nicht sinnvoll. Bei Variante 2 ergeben sich jährliche Personalkosten in Höhe von rund 16.400. Die einmaligen Investitionskosten betragen nach Abzug des Zuschusses (14.000 ) 3.000. Variante 3: Bei Einrichtung einer Ganztagsbetreuung inklusive Altersmischung (36 Stunden/Woche) reduziert sich die Gesamtkinderanzahl auf 22. Bei Belegung aller U3-Plätze können maximal 8 Ü3-Kinder aufgenommen werden. Betrachtet man die Belegungszahlen, so ist eine Absenkung der Kinderzahlen nicht sinnvoll. Zu beachten gilt, dass bei Einführung einer Ganztagsbetreuung eine Hauswirtschaftskraft für die Mittagsverpflegung zur Verfügung gestellt wird. Bei Variante 3 ergeben sich jährliche Personalkosten in Höhe von rund 34.000. Die einmaligen Investitionskosten betragen nach Abzug des Zuschusses (14.000 ) 3.000. Variante 4: Bei dieser Variante können insgesamt 36 Betreuungsplätze angeboten werden. Dies sind 8 Plätze mehr als bisher. Die jetzigen Plätze für Ü3-Kinder sind auch bei Betrachtung der Kinderzahlen für die künftigen Jahre ausreichend. Es ist somit nicht notwendig zusätzliche Ü3-Plätze zu schaffen. Diese Variante mit dem Regelkindergarten als Großgruppe (30 Stunden/Woche) und der GT-Gruppe mit Altersmischung als Kleingruppe (36 Stunden/Woche) zeigt sich jedoch als ungünstig. In der Kleingruppe können maximal 3 U3-Kinder aufgenommen werden. Vergleicht man die Belegungszahlen in den Krippen in der Tallage, wird deutlich, dass bereits 4 Kinder vom Hochsträß dort betreut werden. Dies wiederum zeigt, dass ein entsprechendes Angebot an U3-Plätzen auf dem Hochsträß sinnvoll wäre. Die vorhandenen Flächen genügen nicht. Für die Kleingruppe ist ein weiterer Aufenthaltsraum erforderlich. Im Ergebnis würde bei dieser Variante der Kostenaufwand zu einem optimalen Betreuungsangebot und Nutzen nicht im Verhältnis stehen. Zu beachten gilt, dass bei Einführung einer Ganztagsbetreuung eine Hauswirtschaftskraft für die Mittagsverpflegung zur Verfügung gestellt wird. Bei Variante 4 ergeben sich jährliche Personalkosten in Höhe von rund 63.500. Die einmaligen Investitionskosten betragen nach Abzug des Zuschusses (14.000 ) 156.000. Variante 5: Bei dieser Variante können genügend Plätze für U3- und Ü3-Kinder zur Verfügung gestellt werden ohne die bisherige Platzzahl deutlich zu reduzieren bzw. zu überschreiten. Dadurch können U3- und Ü3-Kinder eine Ganztagsbetreuung auf dem Hochsträß nutzen. Sollten die Plätze für Ü3-Kinder nicht ausreichen, besteht nach Abstimmung mit dem KVJS die Möglichkeit die Kleingruppe um weitere Plätze zu erweitern. Die Öffnungszeiten werden von bisher 30 Stunden auf 36 Stunden ausgeweitet. 18 von 23

Der vorhandene Flächenbedarf ist aufgrund der Kleingruppe nicht ausreichend. Für die Kleingruppe wird ein extra Aufenthaltsraum benötigt. Ein ungestörter Ruheraum muss ebenso zur Verfügung gestellt werden. Zu beachten gilt, dass bei Einführung einer Ganztagsbetreuung eine Hauswirtschaftskraft für die Mittagsverpflegung zur Verfügung gestellt wird. Bei Variante 5 ergeben sich jährliche Personalkosten in Höhe von rund 73.000. Die einmaligen Investitionskosten betragen nach Abzug des Zuschusses (14.000 ) 156.000. Variante 6: Bei dieser Variante wird der Kindergarten um eine Kinderkrippe für Kinder ab dem 1. Lebensjahr erweitert. Die bestehende Kindergartengruppe wird in eine Ganztagsgruppe für Ü3-Kinder umgewandelt. In der Kinderkrippe sollen die Betreuungsmodelle an die Kinderkrippe in Asch gelehnt werden. D.h. es kann zwischen dem Modell 1 (30 Stunde/Woche) oder dem Modell 2 (35 Stunden/Woche) gewählt werden. Im Kindergarten wird durch die Ganztagsbetreuung eine Öffnungszeit von 36 Stunden/Woche möglich. Bei dieser Variante sind die vorhandenen Flächen nicht ausreichend, so dass für Kinderkrippe und Ganztagsangebot im Kindergarten zusätzliche Flächen erforderlich sind. Zu beachten gilt, dass bei Einführung einer Ganztagsbetreuung eine Hauswirtschaftskraft für die Mittagsverpflegung zur Verfügung gestellt wird. Bei Variante 6 ergeben sich jährliche Personalkosten in Höhe von rund 110.000. Die einmaligen Investitionskosten betragen nach Abzug des Zuschusses (70.000 ) 205.000. Eine Weiterentwicklung des Bedarfsangebots auf dem Hochsträß ist dringend sinnvoll. Das alleinige Angebot eines Regelkindergartens ist nicht mehr ausreichend. Wie in 3 Abs. 1 KiTaG beschrieben haben die Kommunen auf ein bedarfsgerechtes Angebot hinzuwirken. Um auf die Veränderungen reagieren zu können und ein entsprechendes Betreuungsangebot auf dem Hochsträß bereitzustellen, ist nach Abwägung und Auffassung der Verwaltung, dem Ortsvorsteher und der Kindergartenleiterin Variante 5 eine sehr gute Lösungsmöglichkeit. Bei der Planung von ausreichend Kindergartenplätzen muss auch die künftige Entwicklung der Inklusionskinder berücksichtigt werden. Diese Kinder werden vermehrt in Kindereinrichtungen aufgenommen, die - nach Abwägung des Grades der Behinderung - 2 bis 3 Plätze beanspruchen können. Auch aus pädagogischer Sicht kann diese Variante befürwortet werden. Im Haushalt 2016 stehen für bauliche Maßnahmen am Kindergarten Pappelau bereits Mittel in Höhe von 60.000 zur Verfügung. Damit die restlichen Mittel im Haushaltsplan 2017 entsprechend einkalkuliert werden können, wird eine Inbetriebnahme zum Kindergartenjahr 17/18 vorgeschlagen. Beschlussvorschlag: Siehe Seite 1. 19 von 23

Anlage 1: Zusammenfassung der Varianten und Kostenübersicht laufende Betriebskosten einmalige Investitionskosten Summe gesamt (inkl. Abzugs des Zuschusses) Variante Gruppenart zusätzliche Personalkosten/Jahr Kosten für Möbel, Spiele, etc. Baukosten Zuschuss 1 RG (eingruppig) - - 4.000-4.000 2 RG und AM (eingruppig) 16.340 10.000 7.000 14.000 3.000 3 GT/RG/VÖ und AM (eingruppig) 34.050 10.000 7.000 14.000 3.000 4 1,5-gruppig mit GT/RG/VÖ und AM: 63.410 20.000 150.000 14.000 156.000 1 Gruppe: RG 1 Kleingruppe mit GT/RG/VÖ und AM 5 1,5-gruppig mit GT/RG/VÖ und AM: 72.440 20.000 150.000 14.000 156.000 1 Gruppe: GT/RG/VÖ und AM, GT an 2 Tagen 1 Kleingruppe: RG 6 1 Ü3-Gruppe: GT/RG/VÖ, GT an 2 Tagen und 1 Krippe mit 10 Plätzen 109.970 25.000 250.000 70.000 205.000 20 von 23

Anlage 2: Variante 2 und3 ;Variante 4 und 5 (mit Wohnung) 21 von 23

Anlage 3: Variante 6 22 von 23

Anlage 4: FAG-Zuweisungen Kleinkindförderung nach 29 c FAG Kindergartenförderung nach 29 b FAG Stufen der FAG- Zuweisungen durchschnittliche wöchentl. Betreuungszeit Zuweisung pro Kind Stufen der FAG- Zuweisungen durchschnittliche wöchentl. Betreuungszeit Zuweisung pro Kind 1 bis 15 Std./Wo.. 3.702,00 1 bis 29 Std./Wo. 988,76 2 3 4 5 6 Insgesamt mehr als 15 bis zu 29 Std./Wo. 6.171,00 2 mehr als 29 bis zu 34 Std./Wo. 8.639,00 3 mehr als 34 bis zu 39 Std./Wo. 9.874,00 4 mehr als 39 bis zu 44 Std./Wo mehr als 44 Std./Wo. 11.108,00 5 12.342,00 Insgesamt mehr als 29 bis zu 34 Std./Wo. 1.484,00 mehr als 34 bis zu 39 Std./Wo. 1.978,00 mehr als 39 bis zu 44 Std./Wo 2.226,00 mehr als 44 Std./Wo. 2.471,89 23 von 23