Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis FRAGEN UND ANTWORTEN INVALIDITÄTSPENSION AUF EINEN BLICK

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Transkript:

INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 19 41 FRAGEN UND ANTWORTEN INVALIDITÄTSPENSION AUF EINEN BLICK 1. Ich will in Pension gehen, ab wann kann ich das? 22 2. Ich bin zu krank, um bis zum Erreichen der Alterspension (60/63 Jahre) zu arbeiten. Kann ich früher gehen? Und wenn ich früher in Pension gehe, bekomme ich dann Abschläge? 23 3. Ich bin krank und kann meinen Beruf nicht mehr ausüben - muss ich mir eine leichtere Arbeit suchen? 24 4. Ich habe keinen Beruf gelernt - kann ich trotzdem in Invaliditätspension gehen? 26 5. Wie lange muss ich krank" gewesen sein, um in Pension gehen zu können? 26 6. In der letzten Zeit wurde mein Gesundheitszustand immer schlechter - wie komme ich zu einer gesundheitlichen Rehabilitation? 27 7. Wie alt muss ich sein, um einen Antrag auf Invaliditäts-/ Berufsunfähigkeitspension zu stellen? 28 8. Ich habe mich in der Arbeit schwer verletzt und kann jetzt meinen Beruf nicht mehr ausüben. Was muss ich tun?.. 29 9. Wo kann ich meinen Pensionsantrag stellen? 30 10. Muss ich vorher zum Arzt gehen? Welche Unterlagen muss ich mitsenden? 31 11. Wo und wie finden die medizinischen Untersuchungen statt? 31 12. Wie lange dauert das Verfahren? 32 13. Ich bin noch berufstätig - muss ich vor dem Pensionsantrag meinen Beruf aufgeben? 33 14. Was passiert mit meinem Dienstverhältnis während der befristeten Pension? 35 15. Wie hoch ist die Pension? 36 7 http://d-nb.info/1011630702

8 16. Da ich vor dem 1.1.1964 geboren bin, bekomme ich keine befristete Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension, sondern ein Rehabilitationsgeld - was ist das? 38 17. Nachdem ich jetzt Rehabilitationsgeld beziehe, bekomme ich einen Case Manager" - was macht der? 39 18. Muss man sich die Pension auf ein Konto überweisen lassen oder bekommt man sie auch bar nach Hause geschickt? 40 19. Darf ich etwas dazuverdienen? 41 20. Ändert sich die Zuverdienstmögiichkeit, wenn ich das Regelpensionsalter (60/65) erreicht habe? 42 21. Ich habe Kinder, bekomme ich einen Zuschuss? 42 22. Hat meine Frau einmal als Witwe einen Pensionsanspruch? 43 23. Bekomme ich eine Ausgleichszulage zur Invaliditätspension? 44 24. Wie wirken sich die Pensionsreformen der letzten Jahre auf meinen Pensionsanspruch aus? 45 25. Was ist mit der Arbeitslosenversicherung - kann ich, wenn ich einen Nebenjob hatte, eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bekommen? 46 26. Mein AMS-Berater hat gesagt, ich sei invalid, ich solle in die Gesundheitsstraße - bekomme ich dann automatisch die Pension? 47 27. Ich beziehe eine Leistung des AMS - wirkt sich das auf die Pension aus? 48 28. Meine Pension wurde befristet - worauf muss ich achten?. 48 29. Gilt mein Pensionsantrag als Krankenstand? 50 30. Ich habe gehört, es gibt ein Kompetenzzentrum für Begutachtung" - kann ich mich dort einfach untersuchen lassen? 50 31. Ich habe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 80 % MdE - bin ich damit pensionsberechtigt? 51 32. Was ist berufliche Rehabilitation? Man hat mir gesagt, ich bekäme keine befristete Pension (weil ich nach 1.1.1964 geboren bin), sondern eine berufliche Reha?.. 52 33. Was ist medizinische Rehabilitation? 54 34. Was ist soziale Rehabilitation? 56 35. Bekomme ich Pflegegeld, wenn ich in einer Invaliditätspension bin? 56 36. Wenn ich in Österreich invalid bin, gilt das auch für meinen deutschen Pensionsanspruch? 57

37. Wenn ich während meines Pensionsbezugs einen Arbeitsversuch mache - ändert das meine Pensionshöhe? 58 3 8. Mein Invaliditätspensionsantrag wurde abgelehnt - wann kann ich einen neuen Antrag stellen? 59 39. Ich bin derzeit arbeitslos und bekomme eine Mietzinsbeihilfe und Sozialhilfe. Bleiben mir diese im Fall der Invaliditätspension erhalten? 60 40. Kann ich, wenn ich in Invaliditätspension bin, auch in Urlaub fahren oder ins Ausland übersiedeln? 61 41. Wenn ich abgesehen von meiner Berufsunfähigkeit krank werde, wo bin ich krankenversichert? 62 INVALIDITÄTS-, BERUFS- UND ERWERBS UNFÄHIGKEITSPENSION I. Grundlagen 63 A. WEN und WAS schützt die Pensionsversicherung?... 65 1. Wen schützt die Pensionsversicherung? 65 2. Bei welchen Lebensumständen (Risiken) hilft die Pensionsversicherung? 65 3. Welche Leistungen sind von der Pensionsversicherung zu erwarten? 65 4. Wann schützt die Pensionsversicherung genau und wann ist sie zuständig? 66 B. Begriffserklärungen 67 1. Was bedeutet Berufsstand im Zusammenhang mit Invalidität? 67 2. Worin liegt der Unterschied zwischen Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension? 68 3. Was bedeutet Berufsschutz? 68 4. Was bedeutet der Berufsschutz beim Vorrang der Rehabilitation vor Pension? 70 5. Was bedeutet der Begriff Anspruchsvoraussetzung? 70 C. Voraussetzungen für die Pension 71 1. Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Invaliditätspension erfüllt werden?.. 71 2. Wie kann ein Antrag gestellt werden? 73 3. Wie viele Versicherungsmonate müssen für eine Invaliditätspension erworben werden? 73 4. Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsund Beitragsmonaten? 74 9

II. Abgrenzung der Pensionsversicherung von anderen Bereichen der sozialen Sicherheit 76 A. Pensionsversicherung und Krankenversicherung 76 1. Warum können Versicherte bei langen/wiederkehrenden Krankenständen nicht einfach in die Invaliditätspension" gehen? 76 2. Können lange Krankheiten einen Anspruch auf Invaliditätspension bewirken? 77 3. Können schwere Gehbehinderungen zu einer Invaliditätspension führen? 77 B. Pensionsversicherung und Unfallversicherung 78 1. Ist mit dem Anspruch auf Versehrtenrente auch ein Anspruch auf Invaliditätspension verbunden? 79 C. Pensionsversicherung und Arbeitsmarktverwaltung... 80 1. Spielt die mangelnde Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen beim Anspruch auf Invaliditätspension eine Rolle? 80 2. Spielt der Mangel an freien Arbeitsplätzen in der Pensionsversicherung überhaupt keine Rolle? 80 3. Kann lange Arbeitslosigkeit für den Anspruch auf Invaliditätspension von Bedeutung sein? 81 4. Spielt die Gefahr drohender Arbeitslosigkeit bei der Zuerkennung einer Invaliditätspension eine Rolle? 82 5. Ist das Erfordernis eines besonders ausgestatteten Arbeitsplatzes für den Anspruch auf Invaliditätspension wichtig? 82 6. Wegen bestimmter Leidenszustände kann schon länger keine Arbeit mehr gefunden werden. Reicht das für einen Anspruch auf Invaliditätspension?... 83 7. Werden als arbeitslos gemeldete Personen, die einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt haben, noch vom AMS vermittelt? 83 8. Wie hoch ist der Pensionsvorschuss? 83 D. Pensionsversicherungsanstalten und Sozialministeriumservice 84 1. Hilft ein Bescheid vom Sozialministeriumservice, bei dem eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt worden ist? 84 III. Mitwirkungspflichten der Versicherten 85 1. Kann die PVA einen Anspruch mit der Begründung ablehnen, dass der Gesundheitszustand verbesserbar wäre? 85 10

2. Sind die Versicherten zur Beschaffung von Hilfsmitteln (Prothesen, Auto) verpflichtet? 85 3. Womit müssen Versicherte rechnen, wenn sie im Begutachtungsverfahren mangelhaft mitwirken?.. 86 4. MQssen die Versicherten auch bei beruflicher Rehabilitation mitwirken? 86 IV. Allgemeine Fragen zur Invaliditätspension 88 A. Befristete und unbefristete Pension 88 1. Wird die Möglichkeit für eine befristete Pension generell ab 1.1.2014 gestrichen? 88 2. Wann besteht welcher Anspruch auf eine befristete Invaliditätspension? 88 3. Was wird bei der Weitergewährung der befristeten Pension geprüft? 89 4. Gibt es eine unbefristete Invaliditätspension? 90 5. Gibt es auch eine Invaliditätspension für einen geringeren Zeitraum als ein halbes Jahr? 90 B. Für alle Berufsgruppen geltende konkrete Anspruchsvoraussetzungen 91 1. Werden persönliche Gründe bei der Beurteilung der Invalidität berücksichtigt? 91 2. Es bestünde schon Anspruch auf Alterspension. Kann dennoch ein Antrag auf Invaliditätspension gestellt werden? 91 3. Ist der Erwerb einer Invaliditätspension auch möglich, wenn schon vor Eintritt in das Erwerbsleben, Invalidität bestanden hat? 91 4. Gibt es eine Invaliditätspension für Kinder (Waisen)? 92 5. Ist die Aufgabe der versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit eine Voraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätspension? 93 6. Ist eine Invaliditätspension auch dann möglich, wenn ein Rechtsanspruch auf medizinische oder/und berufliche Rehabilitation besteht? 93 7. Ist eine Invaliditätspension auch möglich, wenn die Versicherten durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu bestimmten Tätigkeiten befähigt worden sind, diese aber nicht mehr ausüben können? 94 C. Gilt der besondere Berufsschutz für Arbeiter und Angestellte auch für Selbständige? 94 11

D. Kann zu einer Invaliditätspension dazuverdient werden? 95 E. Feststellung der Invalidität und Antrag 96 1. Was löst ein Antrag auf Invaliditätspension aus?.. 96 2. Wann ist ein neuerlicher Antrag bei Ablehnung durch die Pensionsversicherungsanstalt möglich?.. 96 3. Können Versicherte vorsorglich feststellen lassen, ob sie invalid sind? 97 V. Die Invaliditätspension der Arbeiter 98 A. Gelten für alle Arbeiter die gleichen Regelungen? 98 B. Berufsschutz und Invaliditätspension 98 1. Wann gelten Versicherte als Arbeiter mit einem erlernten Beruf? 98 2. Was ist ein Lehrberuf? 98 3. Was bedeutet, dass der Beruf überwiegend auch ausgeübt werden muss? 99 4. Wie entsteht Berufsschutz bei Arbeitern? 100 5. Besteht bei Berufsschutz, entsprechend langer qualifizierter Erwerbstätigkeit und ausreichend vorliegender Gesundheitsbeeinträchtigung jedenfalls ein Anspruch auf Invaliditätspension? 101 6. Was bedeutet, dass man innerhalb seines Berufs auf Teiltätigkeiten verwiesen werden kann? 102 7. Wird den Versicherten eine Nachschulung zugemutet, um beispielsweise Spezialkenntnisse zu erwerben? 103 8. Hindert die Tatsache, dass ein Arbeiter in einem Betrieb aus sozialen Überlegungen auf einen leichteren Arbeitsplatz versetzt wurde, den Anspruch auf Invaliditätspension? 103 C. Wann gilt ein Arbeiter als angelernt" und erhält somit im Invaliditätsrecht einen Berufsschutz? 104 1. Wann gelten Tätigkeiten als angelernt" und sind somit einem erlernten Beruf gleichzuhalten? 104 2. Was sind die Konsequenzen der Anerkennung als angelernter Beruf? 106 D. Was bedeutet der Begriff des ungelernten" Arbeiters?. 106 1. Wann gelten Arbeiter in der Pensionsversicherung als ungelernt"? 106 2. Spielt die bisher ausgeübte Tätigkeit von nicht qualifizierten Arbeitern bei der Beurteilung eines Invaliditätsanspruchs eine Rolle? 107 12

3. Warum gibt es keine Invaliditätspension, wenn im Umkreis des Wohnsitzes keine freien Arbeitsplätze vorhanden sind? 108 4. Unter welchen Umständen kann ein ungelernter Arbeiter in Invaliditätspension gehen? 108 5. Spielt die Möglichkeit der Erzielung einer bestimmten Einkommenshöhe eine Rolle? 109 6. Verbesserte Zugangsbedingungen für ungelernte Arbeiter mit Vollendung des 60. Lebensjahres... 109 7. Kann die Pensionsversicherung einen Antrag auf Invaliditätspension mit dem Argument ablehnen, dass noch Teilzeitarbeit möglich ist? 109 8. Kann es sein, dass als ungelernter Arbeiter trotz vor liegender Invalidität keine Pension zuerkannt wird? 110 E. Schnittstelle Arbeiter und Angestellte 111 1. Kann ein Arbeiter auf Angestelltentätigkeiten verwiesen werden? 111 2. Eine Arbeiterin wird im Dienstverhältnis als Angestellte geführt, tatsächlich übt sie aber weiter Arbeiterinnentätigkeiten aus: Was gilt? 111 3. Beim Berufsschutz der Arbeiter ist die überwiegende Ausübung des erlernten/angelernten Berufes erforderlich.werden da auch Angestelltenzeiten eingerechnet? 112 VI. Die BerufsunfShigkeitspension der Angestellten 113 1. Wann sind Arbeitnehmer Angestellte? 113 2. Wie unterscheidet sich die Invalidität (Arbeiter) von der Berufsunfahigkeit (Angestellte)? 113 3. Muss der Beruf des Angestellten so wie bei Arbeitern auch überwiegend" ausgeübt werden?.. 113 4. Welchen Berufsschutz haben Angestellte? 114 5. Kann Angestellten die Berufsunfähigkeitspension mit der Begründung verweigert werden, sie könnten noch Arbeitertätigkeiten verrichten? 115 6. Was bedeutet der Begriff unzumutbarer sozialer Abstieg"? 115 7. Wie wirkt sich eine Verwendungsänderung im Betrieb auf die Chancen für eine Berufsunfähigkeitspension aus? 116 8. Gibt es auch ungelernte Angestellte? 116 13

9. Besteht bei Berufsschutz, entsprechend langer qualifizierter Erwerbstätigkeit und ausreichend vorliegender Gesundheitsbeeinträchtigung ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension? 10. Kann es sein, dass trotz vorliegender Invalidität als ungelernter Angestellter keine Pension zuerkannt wird? 11. Beim Berufsschutz der Angestellten ist die Uberwiegende Ausübung des Berufes erforderlich. Werden auch Zeiten als Arbeiter eingerechnet?... VII. Das Rehabilitationsgeld A. Wann besteht ein Anspruch auf Rehabilitationsgeld?... B. Wer zahlt das Rehabilitationsgeld aus und wie hoch ist es? C. Wie lange kann Rehabilitationsgeld bezogen werden?.. VIII. Das Umschulungsgeld A. Wann besteht ein Anspruch auf Umschulungsgeld? B. Welche Konsequenzen hat der Anspruch auf Umschulungsgeld? C. Welche Folgen knüpfen an die Feststellung, dass sich beim AMS im Laufe der Rehabilitation die Unzumutbarkeit der Maßnahmen herausstellt? IX. Die Erwerbsunfähigkeitspension der Selbständigen nach dem CSVG A. Was bedeutet der Begriff Erwerbsunfähigkeit bei den Selbständigen? B. Wie weit werden krankheitsbedingte Ausfälle bei Selbständigen berücksichtigt? C. Was ändert sich bei der Erwerbsunfähigkeitspension bei Selbständigen ab Vollendung des SO. Lebensjahres?... 1. Was versteht man unter der Notwendigkeit der persönlichen Arbeitsleistung? 2. Welche Tätigkeiten kann die Pensionsversicherung anfuhren, die im Vergleich zur bisher ausgeübten Tätigkeiten noch zumutbar ist? 3. Spielt die Gefahr des Verlusts des Betriebs von Selbständigen bei der Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension eine Rolle? D. Muss die selbständige Erwerbstätigkeit bei Antritt einer Erwerbsunfähigkeitspension aufgegeben werden? E. Besteht bei entsprechender Erwerbsunfähigkeit auch schon ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension?.. X. Die Erwerbsunfähigkeitspension der Bauern 14 117 118 118 120 120 120 121 122 122 122 122 124 124 125 125 126 127 127 128 128 130

XI. A. Muss der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben werden, um eine Erwerbsunfähigkeitspension zu erhalten? 130 B. Besteht bei entsprechender Erwerbsunfähigkeit auch schon ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension?.. 131 Die Invaliditätspension bei Erreichung des 60. Lebensjahres 132 1. Wann kann die Pensionsversicherung nicht mehr argumentieren, dass eine andere Tätigkeit zumutbar wäre? 133 2. Kann der Berufsschutz mit 60 durch Zeiten der Arbeits losigkeit verloren gehen? 133 3. Können noch andere Zeiten das Eintreten des besonderen Tätigkeitsschutzes mit 60 verhindern?... 134 4. Wie wirkt sich das Zusammenfallen von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit auf die Regelung mit 60 aus? 134 5. Gilt diese Pensionsart für Selbständige und Bauern? 134 XII. Die Härtefallregelung" 136 XIII. Die Rehabilitation 137 1. Für welche Personen leistet die Pensionsversicherung Rehabilitation? 137 2. Warum umfasst der Antrag auf Invaliditätspension auch gleichzeitig einen Antrag auf Rehabilitation? 137 3. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation?.. 138 4. Unter welchen Voraussetzungen gewähren die Pensionsversicherungsanstalten Rehabilitation?... 138 5. Was ist das Rehabilitationsziel? 139 6. Was versteht man unter medizinischer Rehabilitation? 139 7. Ist bei (stationären) Rehabilitationsaufenthalten eine Zuzahlung von den Versicherten zu leisten?.. 139 8. Was versteht man unter beruflicher Rehabilitation? 140 9. Wird während der Rehabilitation auch eine Geldleistung gezahlt? 141 XIV. Exkurs: Die Höhe der Pension 142 A. Gibt es eine Hilfestellung, wenn die Invaliditätspension sehr gering ist? 142 B. Gibt es Geldaushilfen bei besonders schwierigen finanziellen Situationen? 143 XV. Übersicht: Wo ist eine Leistung zu beantragen, wer entscheidet in welcher Form und welches Rechtsmittel ist möglich? 144 15

DAS SOZIALGERICHTSVERFAHREN I. Grundsätzliche Bestimmungen 147 A. Das Arbeits- und Sozialgericht 147 1. Was ist das Arbeits- und Sozialgericht? 147 2. Wie entscheiden die Arbeits- und Sozialgerichte?.. 148 3. Ab wann sind die Arbeits- und Sozialgerichte entscheidungsbefiigt? 149 4. Wie beginnt das gerichtliche Pensionierungsverfahren? 149 5. Welches ASG ist für mich zuständig? 150 6. Braucht man vor dem Sozialgericht einen Anwalt? 150 B. Das Bundesverwaltungsgericht 153 1. Was ist das Bundesverwaltungsgericht? 153 2. Wo ist das Bundesverwaltungsgericht? 153 3. Welche Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Pensionsantrag gehören nicht zum Arbeitsund Sozialgericht, sondern zum Bundesverwaltungsgericht? 153 4. Gibt es ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes? 154 5. Braucht man vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Anwalt? 154 II. Von der Klage bis zum Urteil 155 A. Die Klage 155 1. Unter welcher Voraussetzung kann man eine Klage beim Sozialgericht einbringen? 155 2. Wann muss man die Klage einbringen? 155 3. Welche Auswirkung hat eine Klage? 156 4. Bekomme ich noch eine Leistung, wenn ich nur die im Bescheid festgesetzte Höhe der Leistungen bekämpfe? 156 B. Was ist Verfahrenshilfe? 156 1. Wer bewilligt die Verfahrenshilfe? 158 2. Wird im Verfahren 1. Instanz Verfahrenshilfe bewilligt? 158 C. Kann man einen Richter ablehnen? 159 D. Vom Antrag bis zum Urteil 160 1. Wo ist die Klage einzubringen? 160 2. Kann man etwas tun, wenn man die Klagsfrist versäumt hat? 164 3. Muss die Klage eine bestimmte Form oder einen bestimmten Inhalt haben? 164 16

4. Brauche ich zur Einbringung der Klage einen Vertreter? 164 5. Was sollte ich bei einer Klage beachten? 165 E. Die Klagebeantwortung und die Vorlage des Pensionsaktes 165 1. Kann das Gericht auch ohne Klagebeantwortung medizinische Sachverständige bestellen? 166 F. Bestellung der Gerichtssachverständigen 166 1. Kann der Kläger die Auswahl des Sachverständigen beeinflussen? 166 2. Kann die Pensionsversicherung die Auswahl des Sachverständigen beeinflussen? 167 3. Können sich die Parteien auf einen Sachverständigen einigen? 167 4. Kann ein Sachverständiger abgelehnt werden?... 167 5. Kann das Gericht anstelle eines bereits beauftragten Sachverständigen einen anderen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen?.. 167 6. Wer bezahlt den Sachverständigen? 168 G. Das Gutachten 168 1. Wie ist ein Gutachten aufgebaut? 168 2. Müssen alle vom Kläger behaupteten Leiden im Gutachten erwähnt werden? 169 3. Kann der Sachverständige zu anderen Schlussfolgerungen als der behandelnde Arzt kommen?... 169 4. Kann der Sachverständige zu anderen Schlussfolgerungen als der begutachtende Arzt der Pensionsversicherung kommen? 170 5. Müssen alle ärztlichen Gutachter zu denselben Schlüssen bezüglich der Arbeitsfähigkeit des Pensions Werbers kommen? 170 6. Was passiert bei widersprüchlichen Schlussfolgerungen? 171 7. Wann holt der Vorsitzende weitere Gutachten aus demselben Fachgebiet ein? 171 8. Kann die Einholung weiterer Gutachten aus dem selben Fachgebiet beantragt werden? 172 9. Wann müssen weitere Gutachten eingeholt werden? 172 10. Was ist ein berufskundliches Gutachten? 172 11. Wann wird ein berufskundliches Gutachten eingeholt? 172 H. Die mündliche Streitverhandlung 172 17

1. Verfahrensleitung 173 2. Vorbringen der Parteien 174 3. Die einzelnen Beweismittel 175 4. Erklärungen der Parteien zu den Beweisanträgen und Beweismitteln 186 5. Beweiswürdigung 188 6. Zwischenfälle während des Verfahrens 189 I. Verfahrensbeendigung 190 1. Zurückziehung 190 2. Vergleich 191 3. Urteil 192 J. Gebühren und Kosten 192 III. Das Verfahren in 2. Instanz 194 A. Berufung 194 1. Brauche ich im Berufungsverfahren einen Vertreter? 194 2. Bekomme ich einen Vertreter, wenn ich mir selbst keinen leisten kann? 194 B. Berufungsbeantwortung 195 C. Mündliche Berufungsverhandlung 195 D. Berufungsentscheidung 195 IV. Das Verfahren in 3. Instanz 197 A. Revision 197 1. Brauche ich im Revisionsverfahren einen Vertreter? 197 2. Bekomme ich einen Vertreter, wenn ich mir selbst keinen leisten kann? 198 B. Revisionsbeantwortung 198 C. Revisionsentscheidung 198 D. Exkurs 199 ANHANG I. Muster 201 II. Adressen der Pensionsversicherungsträger 205 III. Adressen der Arbeits- und Sozialgerichte 208 IV. Adressen Bundesverwaltungsgerichte 210 V. Adressen Arbeitsmarktservice 211 VI. Adressen Gebietskrankenkassen 213 VII. Formulare 215 Stichwortverzeichnis 233 18